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Amtliche Mitteilungen der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-Universität <strong>Göttingen</strong> vom 13.06.2008/Nr. 13 <strong>Seite</strong> 735<br />

Bachelor-Prüfung<br />

§ 10 Prüfungsangebote und Prüfungsleistungen<br />

(1) Das Bachelor-Studium wird mit der Bachelor-Prüfung abgeschlossen, die aus den Prüfungsleistungen<br />

in der Orientierungsphase sowie in den Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodulen<br />

des zweiten Studienabschnitts sowie der Anfertigung der Bachelor-Arbeit besteht.<br />

(2) Alle Prüfungsleistungen werden Studien begleitend erbracht.<br />

(3) Die von der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angebotenen Pflichtmodule werden<br />

mindestens in jedem zweiten Semester, Wahlpflichtmodule mindestens einmal innerhalb von<br />

drei Semestern angeboten.<br />

(4) Prüfungen zu Pflichtmodulen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden in jedem<br />

Semester angeboten.<br />

(5) 1 Zu den von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angebotenen Pflichtmodulen der<br />

Orientierungsphase wird neben einem regulären Prüfungstermin am Ende des Semesters<br />

ein zweiter Prüfungstermin vor Beginn des nachfolgenden Semesters angeboten. 2 Studierende<br />

können sich zu einem der Prüfungstermine anmelden. 3 Für den Fall, dass die Prüfung<br />

zum regulären Prüfungstermin bestanden ist, ist eine Anmeldung zum zweiten Prüfungstermin<br />

nur möglich, wenn bei der Anmeldung zum regulären Prüfungstermin ein Freiversuch<br />

geltend gemacht worden ist; vgl. § 4 BPO.<br />

§ 11 Anrechnungspunkte<br />

(1) 1 Durch eine bestandene Modulprüfung oder die bestandene Bachelorarbeit werden Anrechnungspunkte<br />

erworben, die den Credits (C) des ECTS entsprechen. 2 Die für das Erreichen<br />

der einem Modul zugeordneten Credits erforderlichen Prüfungsleistungen sind der Prüfungsordnung<br />

zu entnehmen.<br />

(2) 1 Die Anzahl der durch ein Modul erwerbbaren Credits ergibt sich aus dem studentischen<br />

Arbeitsaufwand (ECTS-Workload), den der Erwerb der in einem Modul vermittelten Kompetenzen<br />

und der erfolgreiche Abschluss des Moduls bzw. der Abschlussarbeit erfordern. 2 Ein<br />

C beinhaltet nach Maßgabe des ECTS einen studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden<br />

im Präsenz- und Selbststudium.<br />

(3) Auf Antrag wird jeder bzw. jedem Studierenden nach Abschluss des Semesters eine Bescheinigung<br />

ausgestellt, die die bisher erbrachten Credits zusammenfasst.<br />

§ 12 Bachelor-Arbeit<br />

(1) 1 Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt neun Wochen. 2 Sie darf erst begonnen<br />

werden, wenn alle Prüfungen des ersten Studienabschnittes und Prüfungen im Umfang<br />

von weiteren 30 C erfolgreich abgeschlossen sind. 3 Die Anfertigung der Bachelor-Arbeit im<br />

Zweitfach ist ausgeschlossen.

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