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Seite Präsidium - Universitätsmedizin Göttingen - Georg-August ...

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Amtliche Mitteilungen der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-Universität <strong>Göttingen</strong> vom 13.06.2008/Nr. 13 <strong>Seite</strong> 805<br />

e) Werkstücke (z.B. Videoproduktionen)<br />

f) schriftliche Arbeitsaufträge (z.B. Essay, Bericht)<br />

2 3<br />

Die Abgabe des Portfolios erfolgt am Ende der letzten Lehrveranstaltung. Die Gewich-<br />

tung und Bewertung regelt der Modulkatalog.<br />

§ 7 Prüfende<br />

Zu Prüfenden können Lektoren, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragte der<br />

ZESS bestellt werden.<br />

§ 8 Bestehen von Prüfungsleistungen der Fremdsprachenvermittlung<br />

1<br />

Die Prüfung eines Moduls oder einer Lehrveranstaltung der Fremdsprachenvermittlung ist<br />

bestanden, wenn alle ihre Teile mindestens mit der Note 4,0 bewertet wurden. 2 In den fremdsprachlichen<br />

Prüfungen besteht die Prüfung aus den Teilbereichen: Hörverstehen, Leseverstehen,<br />

Schreibfertigkeit und Sprechfertigkeit.<br />

§ 9 Wiederholung<br />

(1) 1 Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. 2 Eine Anrechnung von<br />

bestandenen Prüfungsteilen findet bei einem Modul oder einer Lehrveranstaltung der<br />

Fremdsprachenvermittlung nicht statt.<br />

(2) Die Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung zum Zweck der Notenverbesserung<br />

ist ausgeschlossen.<br />

(3) Bei nicht bestandener Prüfung wird der erneute Kursbesuch empfohlen.<br />

§ 10 Studienberatung<br />

(1) Die fachliche Studienberatung nehmen die hauptamtlichen Lehrenden, die Beratung in<br />

Prüfungsangelegenheiten das Prüfungsamt wahr.<br />

(2) Die zentrale Studienberatung der Universität ist zuständig für die allgemeine Studienberatung,<br />

insbesondere bei fakultätsübergreifenden Fragen.<br />

(3) Die Studierenden sollten eine Studienberatung insbesondere nach zweimal nicht bestandenen<br />

Prüfungen in Anspruch nehmen.<br />

§ 11 Prüfungsverwaltungssystem<br />

(1) Die Studierenden nutzen in eigener Verantwortung Online-Zugänge zu dem elektronischen<br />

Prüfungsverwaltungssystem, mit dem die Prüfungsdaten sowie die An- und Abmeldung<br />

zu Modulprüfungen elektronisch verwaltet werden; die Prüfungskommission kann nähere<br />

Regeln zur Durchführung des Verfahrens erlassen.<br />

(2) Die Studierenden sind verpflichtet, die Richtigkeit ihres Online-Kontos im Rahmen ihrer

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