Seite Präsidium - Universitätsmedizin Göttingen - Georg-August ...
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Amtliche Mitteilungen der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-Universität <strong>Göttingen</strong> vom 13.06.2008/Nr. 13 <strong>Seite</strong> 805<br />
e) Werkstücke (z.B. Videoproduktionen)<br />
f) schriftliche Arbeitsaufträge (z.B. Essay, Bericht)<br />
2 3<br />
Die Abgabe des Portfolios erfolgt am Ende der letzten Lehrveranstaltung. Die Gewich-<br />
tung und Bewertung regelt der Modulkatalog.<br />
§ 7 Prüfende<br />
Zu Prüfenden können Lektoren, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragte der<br />
ZESS bestellt werden.<br />
§ 8 Bestehen von Prüfungsleistungen der Fremdsprachenvermittlung<br />
1<br />
Die Prüfung eines Moduls oder einer Lehrveranstaltung der Fremdsprachenvermittlung ist<br />
bestanden, wenn alle ihre Teile mindestens mit der Note 4,0 bewertet wurden. 2 In den fremdsprachlichen<br />
Prüfungen besteht die Prüfung aus den Teilbereichen: Hörverstehen, Leseverstehen,<br />
Schreibfertigkeit und Sprechfertigkeit.<br />
§ 9 Wiederholung<br />
(1) 1 Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. 2 Eine Anrechnung von<br />
bestandenen Prüfungsteilen findet bei einem Modul oder einer Lehrveranstaltung der<br />
Fremdsprachenvermittlung nicht statt.<br />
(2) Die Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung zum Zweck der Notenverbesserung<br />
ist ausgeschlossen.<br />
(3) Bei nicht bestandener Prüfung wird der erneute Kursbesuch empfohlen.<br />
§ 10 Studienberatung<br />
(1) Die fachliche Studienberatung nehmen die hauptamtlichen Lehrenden, die Beratung in<br />
Prüfungsangelegenheiten das Prüfungsamt wahr.<br />
(2) Die zentrale Studienberatung der Universität ist zuständig für die allgemeine Studienberatung,<br />
insbesondere bei fakultätsübergreifenden Fragen.<br />
(3) Die Studierenden sollten eine Studienberatung insbesondere nach zweimal nicht bestandenen<br />
Prüfungen in Anspruch nehmen.<br />
§ 11 Prüfungsverwaltungssystem<br />
(1) Die Studierenden nutzen in eigener Verantwortung Online-Zugänge zu dem elektronischen<br />
Prüfungsverwaltungssystem, mit dem die Prüfungsdaten sowie die An- und Abmeldung<br />
zu Modulprüfungen elektronisch verwaltet werden; die Prüfungskommission kann nähere<br />
Regeln zur Durchführung des Verfahrens erlassen.<br />
(2) Die Studierenden sind verpflichtet, die Richtigkeit ihres Online-Kontos im Rahmen ihrer