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Seite Präsidium - Universitätsmedizin Göttingen - Georg-August ...

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Amtliche Mitteilungen der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-Universität <strong>Göttingen</strong> vom 13.06.2008/Nr. 13 <strong>Seite</strong> 801<br />

Fakultätsübergreifende Ordnungen:<br />

Nach Beschluss des Senats der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-Universität <strong>Göttingen</strong> vom 23.04.2008 hat<br />

das <strong>Präsidium</strong> am 30.04.2008 die Prüfungsordnung für Studienangebote der Zentralen Einrichtung<br />

für Sprachen und Schlüsselkompetenzen (ZESS) der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-Universität <strong>Göttingen</strong><br />

genehmigt (§ 41 Abs. 1 Satz 2 NHG in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

26.02.2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.09.2007 (Nds. GVBl.<br />

S. 444); § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 b) NHG).<br />

Artikel 1<br />

Prüfungsordnung für Studienangebote der Zentralen Einrichtung für Sprachen und<br />

Schlüsselkompetenzen (ZESS) der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-Universität <strong>Göttingen</strong><br />

Inhaltsübersicht<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Qualifikationsziele<br />

§ 3 Zugangsvoraussetzungen zu Modulen; Modulkatalog, Modulhandbuch<br />

§ 4 Zuständigkeiten, Prüfungskommission<br />

§ 5 Prüfungsorganisation<br />

§ 6 Prüfungsformen<br />

§ 7 Prüfende<br />

§ 8 Bestehen von Prüfungsleistungen der Fremdsprachenvermittlung<br />

§ 9 Wiederholung<br />

§ 10 Studienberatung<br />

§ 11 Prüfungsverwaltungssystem<br />

§ 12 Inkrafttreten<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

(1) 1 Für die Studienangebote der Zentrale Einrichtung für Sprachen und Schlüsselqualifikationen<br />

(ZESS) der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-Universität <strong>Göttingen</strong> gelten die Bestimmungen der „Allgemeinen<br />

Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Universität <strong>Göttingen</strong><br />

(APO) in der jeweils geltenden Fassung. 2 Die vorliegende Ordnung regelt die weiteren<br />

Bestimmungen für diese Studienangebote.<br />

(2) Bei abweichenden Regelungen gelten die Bestimmungen der APO.

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