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Seite Präsidium - Universitätsmedizin Göttingen - Georg-August ...

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Amtliche Mitteilungen der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-Universität <strong>Göttingen</strong> vom 13.06.2008/Nr. 13 <strong>Seite</strong> 706<br />

posien, Kolloquien, Gastvorträgen, Workshops mit regionaler und interdisziplinärer<br />

Themenstellung;<br />

f) Kooperation mit nationalen und internationalen Institutionen.<br />

§ 3 Organe<br />

Organe des Seminars für Arabistik/Islamwissenschaft sind der Vorstand und die Seminarversammlung.<br />

§ 4 Mitglieder und Angehörige<br />

(1) 1 Mitglieder des Seminars für Arabistik/Islamwissenschaft sind:<br />

a) das dem Seminar zugeordnete Personal;<br />

b) zwei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden;<br />

c) in Zweitmitgliedschaft:<br />

die auf Vorschlag des Seminars und mit Zustimmung der jeweiligen Fakultäten benannten<br />

auf dem Gebiet der Arabistik/Islamwissenschaft lehrenden und forschenden<br />

promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-<br />

Universität <strong>Göttingen</strong>.<br />

2<br />

Zur Studierendengruppe gehören diejenigen Studierenden, die der Philosophischen Fakultät<br />

seit wenigstens zwei Semestern angehören, nach den Regelungen der Wahlordnung für die<br />

Wahlen zu den Kollegialorganen wahlberechtigt und mit dem Seminar durch dort erbrachte<br />

Studienleistungen oder Tätigkeiten im Wissenschaftsbereich inhaltlich verbunden sind. 3 Die<br />

Studierenden schlagen die beiden Mitglieder der Studierendengruppe auf der Grundlage der<br />

Bekanntmachung der Kandidatinnen und Kandidaten vor; hierfür wird bis Ende Januar eine<br />

Wahl durchgeführt. 4 Die beiden vorgeschlagenen Mitglieder der Studierendengruppe werden<br />

von deren Gruppenvertretern im Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät auf dieser Grundlage<br />

für den Zeitraum von einem Jahr benannt.<br />

(2) Angehörige des Seminars für Arabistik/Islamwissenschaft sind:<br />

a) die auf Beschluss des Seminars aufgenommenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,<br />

die sich an der Erfüllung der Aufgaben nach § 2 beteiligen, ohne Mitglied im<br />

Sinne des Abs. 1 zu sein;<br />

b) die in den Forschungsprojekten des Seminars Tätigen, deren Vorhaben gemäß § 2<br />

dieser Ordnung vom Seminar betrieben und koordiniert werden.<br />

(3) Die Aufnahme von Mitgliedern und Angehörigen erfolgt auf Antrag durch Beschluss des<br />

Vorstandes. Die Regelungen des § 3 Abs. 1 bleiben hiervon unberührt.<br />

(4) Die Mitgliedschaft und die Angehörigkeit erlöschen mit Ablauf der Mitarbeit an der Erfüllung<br />

der Aufgaben des Seminars.

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