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Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)

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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 98<br />

Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />

B.5.2.2.3.2 Auswertung der Wirkungsanalyse im Hinblick auf das Planziel<br />

Nach den Ergebnissen der Wirkungsanalyse sind am Lärmschwerpunkt B 30 Buch nicht alle in Betracht<br />

gezogenen Maßnahmen zur Erreichung des Planungsziels gleichermaßen geeignet.<br />

B.5.2.2.3.2.1 Reduzierung des Straßenquerschnitts<br />

Die Reduzierung des Straßenquerschnitts bewirkt nach der Wirkungsanalyse eine rechnerisch kaum<br />

nachweisbare Reduzierung der lär<strong>mb</strong>etroffenen Einwohner. Bei näherer Betrachtung wird jedoch deut-<br />

lich, dass die Maßnahme dennoch zur Verwirklichung des Planungsziels dieses <strong>Lärmaktionsplan</strong>s ge-<br />

eignet ist.<br />

Die innerörtlichen Straßenquerschnitte im Zuge der B 30 und B 467 führen aufgrund der verfügbaren<br />

(optischen) Breite zu erhöhten Geschwindigkeiten. Diese werden in den schalltechnischen Berechnun-<br />

gen nicht abgebildet, weil die Wirkungsanalyse anhand der zulässigen, nicht der real gefahrenen Ge-<br />

schwindigkeit erfolgt. Eine Reduzierung der Fahrbahnbreiten, ggf. unter Verzicht auf die Fahrbahn-<br />

längsmarkierung und eine optisch ansprechende Gestaltung des Straßenraums hat zum einen eine<br />

nicht zu unterschätzende psychologische Wirkung und zum anderen eine reale Reduzierung des Ge-<br />

schwindigkeitsniveaus zur Folge. Verschiedene, alternative Querschnittgestaltungen, wie z.B. mit<br />

durchgängigem mittigem Mehrzweckstreifen sollen in einer Detailplanung durch die Gemeinde Me-<br />

ckenbeuren untersucht werden. Dabei ist auch die städtebauliche Aufwertung des Ortsbildes durch die<br />

Maßnahme mit zu bewerten.<br />

Diese reale Immissionsminderung durch die Reduzierung der tatsächlichen Geschwindigkeiten wird in<br />

den vorstehenden Berechnungen nicht dargestellt. Schalltechnische Berechnungen ergeben nur bei<br />

einer Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit oder bei einer Abstandsvergrößerung zwischen Be-<br />

bauung und Fahrbahn eine Reduzierung der Immissionen. Die Maßnahme ist daher zur Lärmminde-<br />

rung zweckmäßig – auch wenn dies nicht in Zahlen darstellbar ist.<br />

B.5.2.2.3.2.2 Fahrbahnbelag, Geschwindigkeitsbeschränkung, Lkw-Nachtfahrverbot(e)<br />

Im Hinblick auf das Planungsziel Lärmschutz sind alle diese Maßnahmen geeignet, eine Verbesserung<br />

der Belastungssituation zu bewirken. Wiederum hat die Wirkungsanalyse gezeigt, dass der Einbau<br />

eines lärmoptimierten Belags Betroffenheiten über den Auslösewerten dieses <strong>Lärmaktionsplan</strong>s aus-<br />

schließen kann. Wie sich aus der Abnahme der Lärmkennziffer ergibt, wird außerdem die Gesamtlärm-<br />

belastung auch unterhalb der Auslösewerte deutlich abgesenkt. Da der sofortige Austausch des Fahr-<br />

bahnbelags wirtschaftlich unvertretbar wäre, ist bei Austausch des bestehenden Fahrbahnbelags –<br />

spätestens jedoch mit Ablauf von dessen Lebensdauer – der Asphalt einzubauen, der dann dem neue-<br />

15.07.2011 W2K – Rapp Trans

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