Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)
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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 92<br />
Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />
Straßenbaulastträgers muss in der Abwägungsentscheidung über die Auswahl der Maßnahmen berück-<br />
sichtigt werden.<br />
Unter Lärmschutzgesichtspunkten wäre es zweckmäßig, den bestehenden Fahrbahnbelag am Lärm-<br />
schwerpunkt sofort durch einen lärmoptimierten Asphalt auszutauschen. Aufgrund der hohen Investi-<br />
tionskosten wäre dies jedoch wirtschaftlich unvertretbar. Sobald aber der bestehende Fahrbahnbelag<br />
ausgetauscht wird – spätestens jedoch nach Ablauf seiner Lebensdauer – muss der Straßenbaulastträ-<br />
ger den lärmoptimierten Fahrbahnbelag einbauen. Dabei ist der Fahrbahnbelag auszuwählen, der<br />
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit verhältnismäßigem Aufwand eine maximale Verbesserung<br />
der Lärmsituation bewirken kann. Dies ist vom Träger der Straßenbaulast durch eine Kosten-Nutzen-<br />
Analyse am Lärmschwerpunkt zu ermitteln.<br />
B.5.2.2.1.2.2 Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
Unter Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Betroffenheiten und der in diesem Zeitraum stark<br />
reduzierten Verkehrsbelastungen sind Geschwindigkeitsbeschränkungen für alle Fahrzeuge mit Blick<br />
auf das Planungsziel zweckmäßig. Wie die Wirkungsanalyse ergeben hat, können dadurch sowohl die<br />
intensiven Betroffenheiten oberhalb der Auslösewerte als auch die Gesamtlär<strong>mb</strong>elastung über 50<br />
dB(A) deutlich gesenkt werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen haben gegenüber dem Einbau<br />
eines neuen Fahrbahnbelags den Vorteil, dass sie kurzfristig und ohne großen Aufwand umgesetzt<br />
werden können. Die Maßnahmen können daher die Lärmsituation für die Betroffenen zeitnah verbes-<br />
sern.<br />
B.5.2.2.1.2.3 Lkw-Nachtfahrverbot(e)<br />
Nach der Wirkungsanalyse kann das Lkw-Nachtfahrverbot die Betroffenheiten über den Auslösewerten<br />
deutlich absenken, für den Bereich L night sogar gänzlich ausschließen. Die höhere Wirkung des Lkw-<br />
Nachtfahrverbots im Vergleich zur Geschwindigkeitsreduzierung ergibt sich aus dem größeren Wir-<br />
kungsbereich der Maßnahme.<br />
In der Detailanalyse 146 wurden die verkehrsverlagernden Wirkungen der Lkw-Nachtfahrverbote auf der<br />
B30 und der B467 untersucht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass in <strong>Meckenbeuren</strong> Lkw-<br />
Nachfahrverbote sowohl einzeln als auch in Ko<strong>mb</strong>ination starke Verlagerungseffekte bewirken und<br />
nicht geeignet wären, die Lärmsituation in der Summe zu verbessern (im Detail s. o. B.5.2.1.4.2.2).<br />
Die Maßnahmen werden daher nicht weiter verfolgt.<br />
146 S. o. Fn. 143 und Anlage 2 zu diesem <strong>Lärmaktionsplan</strong>.<br />
15.07.2011 W2K – Rapp Trans