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Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)

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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 76<br />

Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />

B.5.2.1.1 Minderung der Anzahl der betroffenen Einwohner und Gebäude<br />

Bei der Auswertung der Berechnungsergebnisse wurden an jedem Lärmschwerpunkt für den Fall ohne<br />

Lärmschutzmaßnahmen und für die jeweiligen Maßnahmen die Einwohner und Gebäude ermittelt, die<br />

Pegelwerten von 70 dB(A) L den und 60 dB(A) L night und mehr ausgesetzt sind.<br />

Die Differenz aus der Anzahl betroffener Einwohner mit und ohne Lärmschutzmaßnahme verdeutlicht<br />

die Minderungswirkung der Maßnahme bezogen auf die Einwohner, also die Betroffenen.<br />

B.5.2.1.2 Lärmkennziffer<br />

Die Lärmkennziffer zeigt die gesamthafte Lärmminderung einer Maßnahme. Sie berücksichtigt nicht<br />

nur Pegelüberschreitungen über den Auslösewerten dieses <strong>Lärmaktionsplan</strong>s, sondern alle Pegelüber-<br />

schreitungen über 50 dB(A). Maßgeblich ist dabei der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (Lden), also eine<br />

Betrachtung über 24 Stunden. Die Lärmkennziffer errechnet sich aus folgender Formel:<br />

LKZ > 50 dB(A) L den = Einwohner * Pegelüberschreitung 50 dB(A) L Den<br />

Die Lärmkennziffer ist damit vor allem auch ein Indikator für das langfristige Wirkungspotential einer<br />

Maßnahme. Die in diesem <strong>Lärmaktionsplan</strong> mit 70 L den und 60 L night sehr hoch angesetzten Auslöse-<br />

werte sind das Ergebnis intensiver Diskussionen und wurden von der Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong> mit<br />

Blick auf eine rasche Umsetzbarkeit der Maßnahmen des <strong>Lärmaktionsplan</strong>s beschlossen. Langfristiges<br />

Ziel der Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong> ist es jedoch, bei einer absehbaren Fortschreibung des Lärmaktions-<br />

plans den Wechsel zu geringeren Auslösewerten zu prüfen. 122<br />

B.5.2.1.3 Mittelbar positive Wirkungen der Maßnahme<br />

B.5.2.1.3.1 Monetärer Nutzen vermiedener Lärmkosten<br />

Die Ermittlung der Lärmkosten an einem Lärmschwerpunkt stellt den Versuch dar, den Schutzzweck<br />

einer Maßnahme zu monetarisieren. Paradigmatisch hierzu sind die Ausführungen in den LAI-<br />

Hinweisen (dort m. w. Nachw.), S. 13 ff.:<br />

122 S. o. B.3.5.<br />

„Belastungen durch Lärm verursachen jedes Jahr hohe volkswirtschaftliche Kosten. Diese externen,<br />

nicht vom Lärmverursacher getragenen Kosten können nur im Einzelfall (z. B. Mietzinsausfalle<br />

und Verminderung der Immobilienpreise) genau spezifiziert werden. Dennoch sind<br />

diese bei der Abwägung von Lärmschutzmaßnahmen entsprechend zu berücksichtigen.<br />

15.07.2011 W2K – Rapp Trans

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