Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)
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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 73<br />
Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />
B.5.1.8.2 Mobilitätsplanung, Umweltverbund<br />
Maßnahmen der Umweltverbund-Förderung und Mobilitätsplanung haben im Allgemeinen keine direkt<br />
messbare Reduzierung des Umgebungslärms zur Folge. Dennoch werden sie als integraler Bestandteil<br />
der kommunalen Lärmminderungsplanung angesehen, da sie mittelfristig und in Ko<strong>mb</strong>ination zu einer<br />
reduzierten Nutzung des MIV (Motorisierter Individualverkehr) führen werden.<br />
Die Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong> stärkt die Mobilität durch Steigerung der Attraktivität des ÖPNV. So ste-<br />
hen im Bahnhofsbereich ausreichende Parkplätze für Pendler zur Verfügung, um den Umstieg auf Bus<br />
und Bahn zu erleichtern. Alleine im Jahr 2008 konnten über 60 kostenfreie P&R-Plätze auf dem Gelän-<br />
de des ehemaligen Holzindustriegeländes geschaffen werden. Im Jahr 2009 wurden in Kooperation mit<br />
dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) Fahrradboxen am Bahnhof in Betrieb genommen.<br />
Somit wird Radfahrern eine sichere Möglichkeit zum Abstellen ihrer Fahrräder angeboten. Die Rad-<br />
wegbeschilderung in <strong>Meckenbeuren</strong> wurde im Jahr 2007 in Zusammenarbeit mit dem Bodenseekreis<br />
und den Nachbarkommunen in einem integrierten Konzept neu geplant und erneuert. Dieses Konzept<br />
stärkt den Radverkehr in <strong>Meckenbeuren</strong> und der Region.<br />
B.5.1.8.3 Ko<strong>mb</strong>inationsmaßnahmen und Verkehrskonzept<br />
Gegenüber der herkömmlichen Verwaltungspraxis hat die <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung den Vorteil, dass sie<br />
Probleme gesamthaft betrachten und lösen kann. Es besteht die Chance, durch die Ko<strong>mb</strong>ination von<br />
Maßnahmen unterschiedlicher Träger bzw. Behörden die Wirksamkeit von einzelnen Maßnahmen zu<br />
steigern.<br />
Schließlich sollten die Einzelmaßnahmen nach Maßgabe einer Gesamtverkehrsplanung aufeinander<br />
abgestimmt sein. Der Verkehrsplan sollte die regionale (großräumigere) Planung der Verkehrsströme<br />
und die innerörtlichen (kleinräumigeren) Planungen koordinieren. Insoweit können auch Systemver-<br />
besserungen im ÖPNV, namentlich die Verknüpfung verschiedener Verkehrsnetze an bestimmten Ver-<br />
kehrsknotenpunkten, zur Lärmminderung beitragen.<br />
B.5.1.8.4 Bauleitplanung – Festsetzungen<br />
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt: Eine Gemeinde ist gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB regelmäßig befugt, durch bauplanerische Festsetzungen im Rahmen der<br />
Selbstverwaltung eine gemeindliche „Verkehrspolitik“ zu betreiben 111 . Die Gemeinde ist somit in der<br />
111 BVerwGE 114, 301 – Leitsatz Nr. 3; BVerwG, Beschl. v. 22.04.1997, 4 BN 1/97, juris, Rn. 3.<br />
15.07.2011 W2K – Rapp Trans