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Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)

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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 73<br />

Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />

B.5.1.8.2 Mobilitätsplanung, Umweltverbund<br />

Maßnahmen der Umweltverbund-Förderung und Mobilitätsplanung haben im Allgemeinen keine direkt<br />

messbare Reduzierung des Umgebungslärms zur Folge. Dennoch werden sie als integraler Bestandteil<br />

der kommunalen Lärmminderungsplanung angesehen, da sie mittelfristig und in Ko<strong>mb</strong>ination zu einer<br />

reduzierten Nutzung des MIV (Motorisierter Individualverkehr) führen werden.<br />

Die Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong> stärkt die Mobilität durch Steigerung der Attraktivität des ÖPNV. So ste-<br />

hen im Bahnhofsbereich ausreichende Parkplätze für Pendler zur Verfügung, um den Umstieg auf Bus<br />

und Bahn zu erleichtern. Alleine im Jahr 2008 konnten über 60 kostenfreie P&R-Plätze auf dem Gelän-<br />

de des ehemaligen Holzindustriegeländes geschaffen werden. Im Jahr 2009 wurden in Kooperation mit<br />

dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) Fahrradboxen am Bahnhof in Betrieb genommen.<br />

Somit wird Radfahrern eine sichere Möglichkeit zum Abstellen ihrer Fahrräder angeboten. Die Rad-<br />

wegbeschilderung in <strong>Meckenbeuren</strong> wurde im Jahr 2007 in Zusammenarbeit mit dem Bodenseekreis<br />

und den Nachbarkommunen in einem integrierten Konzept neu geplant und erneuert. Dieses Konzept<br />

stärkt den Radverkehr in <strong>Meckenbeuren</strong> und der Region.<br />

B.5.1.8.3 Ko<strong>mb</strong>inationsmaßnahmen und Verkehrskonzept<br />

Gegenüber der herkömmlichen Verwaltungspraxis hat die <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung den Vorteil, dass sie<br />

Probleme gesamthaft betrachten und lösen kann. Es besteht die Chance, durch die Ko<strong>mb</strong>ination von<br />

Maßnahmen unterschiedlicher Träger bzw. Behörden die Wirksamkeit von einzelnen Maßnahmen zu<br />

steigern.<br />

Schließlich sollten die Einzelmaßnahmen nach Maßgabe einer Gesamtverkehrsplanung aufeinander<br />

abgestimmt sein. Der Verkehrsplan sollte die regionale (großräumigere) Planung der Verkehrsströme<br />

und die innerörtlichen (kleinräumigeren) Planungen koordinieren. Insoweit können auch Systemver-<br />

besserungen im ÖPNV, namentlich die Verknüpfung verschiedener Verkehrsnetze an bestimmten Ver-<br />

kehrsknotenpunkten, zur Lärmminderung beitragen.<br />

B.5.1.8.4 Bauleitplanung – Festsetzungen<br />

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt: Eine Gemeinde ist gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB regelmäßig befugt, durch bauplanerische Festsetzungen im Rahmen der<br />

Selbstverwaltung eine gemeindliche „Verkehrspolitik“ zu betreiben 111 . Die Gemeinde ist somit in der<br />

111 BVerwGE 114, 301 – Leitsatz Nr. 3; BVerwG, Beschl. v. 22.04.1997, 4 BN 1/97, juris, Rn. 3.<br />

15.07.2011 W2K – Rapp Trans

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