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Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)

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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 70<br />

Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />

B.5.1.6 Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen<br />

Nach § 45 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung der Straßen<br />

oder Straßenstrecken aus Gründen des Schutzes der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen be-<br />

schränken oder verbieten und den Verkehr umleiten 99 . Einzelne Maßnahmen sind:<br />

B.5.1.6.1 Streckenbeschränkungen für bestimmte Verkehrsarten<br />

Wichtigster Anwendungsbereich für rechtliche Streckenbeschränkungen ist das Verbot für LKW<br />

und/oder Motorräder, innerstädtische Straßen oder Wohnstraßen zu benutzen. LKW-Fahrverbote sind<br />

vor allen nachts sehr wirkungsvoll 100 . Im innerstädtischen Verkehr entsprechen etwa zwanzig Pkws<br />

einem LkW 101 . Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bewirkt die Reduzierung des<br />

Lkw-Anteils von 20% auf 5% eine Reduzierung des Lärmpegels von 3,4 dB(A) 102 . Das Problem ist<br />

allerdings die damit verbundene Verkehrsverlagerung.<br />

Neben rechtlichen Anordnungen können auch sonstige Maßnahmen Straßen für den Durchgangsverkehr<br />

unattraktiv machen. Dazu gehört z. B. die Aufhebung der grünen Welle. In Betracht<br />

kommen insbesondere bauliche Maßnahmen. Der Rückbau von Straßen kann im <strong>Lärmaktionsplan</strong><br />

festgesetzt werden 103 .<br />

B.5.1.6.2 Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind effektive und kostengünstige Maßnahmen<br />

zur Lärmminderung, wenn Geschwindigkeitsanordnungen eingehalten werden.<br />

Zur Gewährleistung der Geschwindigkeitsbeschränkungen können insbesondere Kontrollen<br />

durchgeführt oder bauliche Maßnahmen ergriffen werden. Die Einengung des optischen Straßenprofils<br />

ist geeignet, eine verringerte Fahrgeschwindigkeit über eine veränderte Geschwindigkeitswahrnehmung<br />

zu bewirken.<br />

Bei einer Reduzierung von 50 auf 30 km/h bei einem LKW-Anteil von 10 % ist von einem um 2,6<br />

dB(A) geringeren Mittelungspegel und einem um bis zu 5 dB(A) kleineren Maximalpegel auszugehen.<br />

Neben dem LKW-Anteil ist für die im Einzelfall erreichbare Lärmreduktion auch der konkret vorhande-<br />

ne Straßenbelag maßgeblich.<br />

99 Zu dieser Vorschrift bereits näher oben, B.4.<br />

100 Zur Zulässigkeit der verkehrsrechtlichen Anordnung von Nachtfahrverboten für LKW auf Bundesstraßen vgl.<br />

Steiner, DAR 1994, 341.<br />

101 LAI-Hinweise zur <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung in der Fassung vom 25.03.2009, S. 18 (Fn. 28).<br />

102 LAI-Hinweise zur <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung in der Fassung vom 25.03.2009, S. 19 (Fn. 28).<br />

103 Gegen diese Maßnahmen spricht, dass sie typischerweise zu vermehrten Brems- und Beschleunigungsvorgängen<br />

und entsprechend höheren Feinstaub- und Lärmemissionen in den betroffenen Bereichen führen können.<br />

15.07.2011 W2K – Rapp Trans

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