Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)
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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 67<br />
Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />
B.5.1.1.1 Instandsetzung und Erneuerung des Fahrbahnbelags<br />
Befinden sich die Beläge von Fahrbahnen in schlechtem Zustand, so führt dies zu einer deutlich höhe-<br />
ren Belastung der Anwohner 86 . Die Sanierung des Straßenbelags kann mehrere dB(A) Lärmreduzie-<br />
rung bringen. Rechtliche Vorgaben, ab wann Fahrbahnbeläge zu erneuern sind, gibt es nicht. Nach den<br />
Straßengesetzen haben die Baulastträger die Straßen in verkehrssicherem Zustand zu unterhalten.<br />
Sind sie dazu nicht in der Lage, sind durch Beschilderung die Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen.<br />
B.5.1.1.2 Einbau eines lärmtechnisch verbesserten Straßenbelags<br />
Entgegen anfänglicher Skepsis gibt es erhebliche Fortschritte bei den so genannten „Flüsterasphalten“.<br />
Sachverständigenrat für Umweltfragen:<br />
„Die Erneuerung von Straßenbelägen unter Verwendung geräuschmindernder offenporiger und<br />
zweilagiger Asphaltschichten kann nach neueren Berechnungen Lärmminderungen um bis zu 7<br />
oder 8 dB(A) bewirken und ist insbesondere an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen wichtig,<br />
da dort sowohl die Geräuschpegel als auch die Belastetenzahlen hoch sind.“ 87<br />
Der doppellagige offenporige Asphalt (ZOPA) ist zwar auch für niedrige Geschwindigkeiten geeignet 88 ,<br />
er sollte aber vorrangig bei Straßen mit fließendem Verkehr auf längeren Abschnitten eingesetzt wer-<br />
den. Bereiche mit häufigeren Unterbrechungen und hohen Schub- und Scherkräften, z.B. an Ampeln<br />
und Abbiegestreifen werden als ungeeignet erachtet. Wegen der schlechten Reparaturfähigkeit sollte<br />
weiterhin sichergestellt werden, dass Aufgrabungen von Versorgungsträgern (z.B. an Straßen mit Er-<br />
schließungsfunktion) nicht stattfinden.<br />
Der Einbau eines lärmtechnisch verbesserten Straßenbelags – für sich gesehen, also nicht als Element<br />
eines umfangreichen Straßenbauvorhabens – ist keine zulassungsbedürftige Maßnahme nach § 17<br />
FStrG. Nach § 17 S. 1 FStrG sind der Neubau oder die Änderung von bestehenden Bundesstraßen nur<br />
dann rechtmäßig, wenn sie durch Zulassungsentscheidung 89 legitimiert sind. Keine zulassungsbedürf-<br />
tige Änderung in diesem Sinn ist das Aufbringen eines neuen Belags, auch wenn dies bedeutsame<br />
Auswirkungen auf die Anlieger haben kann 90 . Damit handelt es sich bei dem Einbau eines lärmtech-<br />
86 Zur „besonderen Lästigkeit“ des Verkehrslärms infolge von Fahrbahnschäden (Überfahren von Querrillen und<br />
Vertiefungen, Unebenheiten usw.) vgl. OVG NW, Urt. v. 01.06.2005, 8 A 2350/04, juris, Rn. 77.<br />
87 Umweltgutachten 2008 des Sachverständigenrates für Umweltfragen, Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels,<br />
BT-Drs. 16/9990, S. 406 Rn. 854. Instruktiv die Tabelle „Einfluss der Straßenoberfläche auf die Lärmeinwirkung“<br />
in den LAI-Hinweisen zur <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung in der Fassung vom 25.03.2009, S. 23 (Fn. 28).<br />
88 Die Wirksamkeit lärmmindernder Fahrbahnbeläge bei Geschwindigkeiten unter 60 km/h wurde in verschiedenen<br />
Studien untersucht und nachgewiesen: siehe z.B.<br />
http://www.bast.de/nn_789794/DE/Publikationen/Veranstaltungen/V3-Laermarme-Strassen-2010/V3-laermarmestrassen.html<br />
(letzter Zugriff am 16.06.2011); Vortrag Prof. Radenberg (Folie Nr. 15), Dr. Riepke (Folie Nr. 23<br />
u.a.) und Hr. Lorenzen (Folie Nr. 12). Außerdem Veröffentlichung des Umweltbundesamtes "Lärmmindernde Fahrbahnbeläge,<br />
ein Überblick über den Stand der Technik", Heft 28/2009, S. 16.<br />
89 Als Oberbegriff für Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung!<br />
90 Kromer, in: Müller/Schulz, Bundesfernstraßengesetz, 2008, § 17 Rn. 9.<br />
15.07.2011 W2K – Rapp Trans