Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)

Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb) Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)

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Lärmaktionsplan 55 Gemeinde Meckenbeuren Ein optimiertes ÖPNV-Angebot, eine gute Radverkehrsinfrastruktur sowie positive und negative Anrei- ze zur reduzierten MIV-Nutzung führen zu einer (geringfügigen) Lärmminderung. Folgende Zusammenstellung kann nur beispielhaft die Vielzahl der kommunalen Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung aufzeigen: • Im Rahmen der Neuausweisung von Wohnbaugebieten wird darauf geachtet, dass die Erschließungsstraßen im Wohngebiet als Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden. • Die im Bebauungsplan „Ehrlosen / Verbindungsstraße L 329 bis Daimlerstraße“ festgesetzte Gemeindestraße zwischen der L 329 und der Daimlerstraße dient der Entlastung des Einmündungsbereichs der L 329 (Tettnanger Straße) in die B 30 (Hauptstraße) und somit auch der Lärmminderung. Spatenstich war am 19.10.2009. • Geschwindigkeitskontrollen mobil und stationär • Im Rahmen der Neuausweisung von Wohnbaugebieten wird darauf geachtet, dass die Erschließungsstraßen in beide Richtungen befahren werden können und auf direktem Weg an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden sind (Verstetigung des Verkehrsflusses). B.1.8.2 Sonstige Lärmschutzmaßnahmen o Im Zuge der B 30 OD Meckenbeuren, Ravensburger Straße wurde in diesem Jahr eine Kom- plettsanierung des Fahrbahnbelags durchgeführt. Hierbei wurde ein neuer, nicht abgesplitteter Splittmastixasphalt 0/8 S eingebaut. o Die Fußgängerampeln im Zuge der B 30 und der B 467 sind auf LED-Technik umgerüstet und mit Infrarot-Detektoren ausgestattet. Die Ampelphasen richten sich nach der Verkehrsmenge. Dadurch werden die Anfahr- und Bremsvorgänge vermindert und Lärm reduziert. Nachts sind die Ampeln nicht in Betrieb. o Im Rahmen des Lärmschutzprogramms wurde der Einbau von Schallschutzfenstern an der B 30, B 467 und der L 329 durch das Land finanziell gefördert. o Finanzielle Förderung von Schallschutzfenstern im Bereich des Flughafens Friedrichshafen durch die Gemeinde. o Aufrechterhaltung des Schienenpersonennahverkehrs durch Beteiligung an der Bodensee- Oberschwaben-Bahn (BOB). o Die Fußwegeverbindungen wurden im Rahmen des Landessanierungsprogramms auch mit Blickpunkt auf die Bahnhaltepunkte ausgebaut (Anbindung an ÖPNV). o Ausstattung der ÖPNV-Haltestellen mit Wetterschutz (Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV). 15.07.2011 W2K – Rapp Trans

Lärmaktionsplan 56 Gemeinde Meckenbeuren o Gezielte Ausstattung der Bahnhaltepunkte mit Bike + Ride-Anlagen (Erhöhung der Attraktivi- tät des SPNV). o Die Gemeinde hat in sämtlichen luftrechtlichen Verfahren zum Flughafen Friedrichshafen ihre Bedenken bezüglich der Lärmbelastung vorgebracht. Gegen die 1994 vom Flughafen Fried- richshafen beantragte Genehmigung als Flughafen des allgemeinen Verkehrs hat die Gemein- de Klage erhoben, unterlag allerdings vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Zuletzt wurde der Antrag auf Änderung der luftrechtlichen Genehmigung bezüglich zusätzli- cher Nachtstarts von der Gemeinde strikt abgelehnt. Eine entsprechende Stellungnahme des von der Gemeinde beauftragten Anwaltsbüros wurde im Rahmen des Verfahrens vorgebracht. o Anlegung von kostenfreien Parkplätzen (Verringerung Parksuchverkehr). B.1.9 Künftige Entwicklungen und langfristige Strategie Ende 2005 wurde der Ausbau der B 30 im Bereich Ravensburg (Süd) – Untereschach, Bauabschnitt VI, planfestgestellt; 2006 wurde der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig. Es ist zu erwarten, dass die neue Trassenführung zu einer Verkehrszunahme in Hegenberg und Langentrog führen wird. Im Streckenabschnitt Untereschach – Friedrichshafen, der nach der Prioritätenlisten des Landes Ba- den-Württemberg 44 unter Nr. 89 in Gruppe B ein Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs ist, ist für den Mittelteil Meckenbeuren eine Ortsumfahrung vorgesehen. Eine linienfestgestellte Trasse ist bereits vorhanden und wird im wirksamen Flächennutzungsplan von 1999 dargestellt. Die Planfeststellung für den Streckenabschnitt wird nicht vor 2014 erwartet; der Baubeginn ist nach 2015 bis 2025 vorgese- hen. Die Ortsumfahrung wird die Ortsdurchfahrten entlasten und den Verkehr außerorts bündeln. Aus Sicht der Gemeinde Meckenbeuren ist nur die Westumfahrung zielführend, um die Ortsteile Hegen- berg, Langetrog und Liebenau nicht zusätzlich zu belasten (s. o. A.2) Für die Südumfahrung von Kehlen (Kreisstraße) wurde am 26.09.2008 der Planfeststellungsbeschluss gefasst. Die Bebauungsplanung „Ehrlosen West II“ (Aufstellungsbeschluss 19.09.2007, Öffentliche Auslegung in 2008) umfasst auch den Lückenschluss von der Daimlerstraße zur B 30 (Hauptstraße). Hierdurch erfolgt eine Entlastung des Einmündungsbereichs der Wiesentalstraße in die B 30 (Hauptstraße). Eine Umfahrung von Liebenau ist im wirksamen Flächennutzungsplan von 1999 als Vermerktrasse dargestellt. Vom Landratsamt Bodenseekreis wurde ein konfliktarmer Korridor ermittelt. Diese wird in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans berücksichtigt. 44 Landtag von Baden-Württemberg; Drucksache 14 / 1426; 22. 06. 2007 15.07.2011 W2K – Rapp Trans

<strong>Lärmaktionsplan</strong> 56<br />

Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />

o Gezielte Ausstattung der Bahnhaltepunkte mit Bike + Ride-Anlagen (Erhöhung der Attraktivi-<br />

tät des SPNV).<br />

o Die Gemeinde hat in sämtlichen luftrechtlichen Verfahren zum Flughafen Friedrichshafen ihre<br />

Bedenken bezüglich der Lär<strong>mb</strong>elastung vorgebracht. Gegen die 1994 vom Flughafen Fried-<br />

richshafen beantragte Genehmigung als Flughafen des allgemeinen Verkehrs hat die Gemein-<br />

de Klage erhoben, unterlag allerdings vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württe<strong>mb</strong>erg.<br />

Zuletzt wurde der Antrag auf Änderung der luftrechtlichen Genehmigung bezüglich zusätzli-<br />

cher Nachtstarts von der Gemeinde strikt abgelehnt. Eine entsprechende Stellungnahme des<br />

von der Gemeinde beauftragten Anwaltsbüros wurde im Rahmen des Verfahrens vorgebracht.<br />

o Anlegung von kostenfreien Parkplätzen (Verringerung Parksuchverkehr).<br />

B.1.9 Künftige Entwicklungen und langfristige Strategie<br />

Ende 2005 wurde der Ausbau der B 30 im Bereich Ravensburg (Süd) – Untereschach, Bauabschnitt VI,<br />

planfestgestellt; 2006 wurde der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig. Es ist zu erwarten, dass die<br />

neue Trassenführung zu einer Verkehrszunahme in Hegenberg und Langentrog führen wird.<br />

Im Streckenabschnitt Untereschach – Friedrichshafen, der nach der Prioritätenlisten des Landes Ba-<br />

den-Württe<strong>mb</strong>erg 44 unter Nr. 89 in Gruppe B ein Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs ist, ist für den<br />

Mittelteil <strong>Meckenbeuren</strong> eine Ortsumfahrung vorgesehen. Eine linienfestgestellte Trasse ist bereits<br />

vorhanden und wird im wirksamen Flächennutzungsplan von 1999 dargestellt. Die Planfeststellung für<br />

den Streckenabschnitt wird nicht vor 2014 erwartet; der Baubeginn ist nach 2015 bis 2025 vorgese-<br />

hen. Die Ortsumfahrung wird die Ortsdurchfahrten entlasten und den Verkehr außerorts bündeln. Aus<br />

Sicht der Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong> ist nur die Westumfahrung zielführend, um die Ortsteile Hegen-<br />

berg, Langetrog und Liebenau nicht zusätzlich zu belasten (s. o. A.2)<br />

Für die Südumfahrung von Kehlen (Kreisstraße) wurde am 26.09.2008 der Planfeststellungsbeschluss<br />

gefasst.<br />

Die Bebauungsplanung „Ehrlosen West II“ (Aufstellungsbeschluss 19.09.2007, Öffentliche Auslegung<br />

in 2008) umfasst auch den Lückenschluss von der Daimlerstraße zur B 30 (Hauptstraße). Hierdurch<br />

erfolgt eine Entlastung des Einmündungsbereichs der Wiesentalstraße in die B 30 (Hauptstraße).<br />

Eine Umfahrung von Liebenau ist im wirksamen Flächennutzungsplan von 1999 als Vermerktrasse<br />

dargestellt. Vom Landratsamt Bodenseekreis wurde ein konfliktarmer Korridor ermittelt. Diese wird in<br />

der Fortschreibung des Flächennutzungsplans berücksichtigt.<br />

44 Landtag von Baden-Württe<strong>mb</strong>erg; Drucksache 14 / 1426; 22. 06. 2007<br />

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