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Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)

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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 29<br />

Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />

B.1.6 Grundlagen zur Ermittlung der Betroffenheiten<br />

Die Ermittlung der Betroffenen erfolgte nach dem Verfahren der VBEB 39 in Verbindung mit der 34.<br />

BImSchV 40 , die in § 4 Absatz 4 die Anforderungen definiert.<br />

Hierfür wurden zunächst für alle Gebäude Immissionspunkte berechnet. Diese liegen auf der Fassade<br />

in einer Höhe von 4 m über dem Gelände. Pro Fassade wurde mindestens ein Immissionspunkt ge-<br />

setzt. Ab einer Länge von 5 m wurde die Fassade in gleich lange Teilfassaden geteilt und entsprechend<br />

der Anzahl der Teilfassaden Immissionspunkte berechnet. Folgen mehrere Teilfassaden mit weniger<br />

als 2,5 m Länge auf einander, so wurden diese Fassaden als zusammenhängend betrachtet und die<br />

Immissionspunkte nach oben beschriebenen Teilungsverfahren berechnet. Die Immissionspunkte sit-<br />

zen dabei immer in der Mitte der jeweiligen Fassade bzw. Teilfassade 41 . Für diese Immissionspunkte<br />

wurden die Pegel nach den Berechnungsverfahren der Umgebungslärm-RL berechnet 42<br />

Abbildung 8: Beispielhafte Verteilung der Immissionspunkte (Quelle: VBEB, Kap. 7)<br />

Diese Immissionspunkte sind in einer Datenbank jeweils mit einem ganz konkreten Gebäude verbun-<br />

den. Um nun die Zahl der Belasteten zu ermitteln, wurden die Einwohnerzahlen den Gebäuden zuge-<br />

ordnet. Die Einwohnerzahlen wurden aus dem Datenbestand des Einwohnermeldeamtes der Gemeinde<br />

<strong>Meckenbeuren</strong> adressscharf, selbstverständlich anonymisiert, zur Verfügung gestellt. Diese sehr ge-<br />

nauen Informationen wurden in der Datenbank mit den Gebäuden und den dazugehörigen Immissi-<br />

onspunkten verknüpft. In einem nächsten Schritt wurden nun die Einwohner eines Gebäudes mit den<br />

Pegelwerten der Immissionspunkte des Gebäudes verknüpft. Die VBEB schlägt in Kapitel 3.4 vor, die<br />

Einwohner gleichmäßig zu verteilen, da somit sicher gestellt sei, dass für jede Wohnung mindestens<br />

ein Immissionspunkt ermittelt wird. Davon wurde hier abgewichen und im Sinne der Betroffenen, den<br />

die Umgebungslärmrichtlinie in den Mittelpunkt stellt, alle Einwohner eines Gebäudes dem lautesten<br />

Immissionspunkt zugeordnet. Dies erscheint auch für die spätere Öffentlichkeitsbeteiligung sowohl für<br />

39<br />

VBEB - Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm, Februar<br />

2007.<br />

40<br />

Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die<br />

Lärmkartierung).<br />

41<br />

Vergleiche auch: VBEB, Kapitel 3.1.<br />

42<br />

hier nach VBUS - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen, Mai 2006.<br />

15.07.2011 W2K – Rapp Trans

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