Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)
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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 29<br />
Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />
B.1.6 Grundlagen zur Ermittlung der Betroffenheiten<br />
Die Ermittlung der Betroffenen erfolgte nach dem Verfahren der VBEB 39 in Verbindung mit der 34.<br />
BImSchV 40 , die in § 4 Absatz 4 die Anforderungen definiert.<br />
Hierfür wurden zunächst für alle Gebäude Immissionspunkte berechnet. Diese liegen auf der Fassade<br />
in einer Höhe von 4 m über dem Gelände. Pro Fassade wurde mindestens ein Immissionspunkt ge-<br />
setzt. Ab einer Länge von 5 m wurde die Fassade in gleich lange Teilfassaden geteilt und entsprechend<br />
der Anzahl der Teilfassaden Immissionspunkte berechnet. Folgen mehrere Teilfassaden mit weniger<br />
als 2,5 m Länge auf einander, so wurden diese Fassaden als zusammenhängend betrachtet und die<br />
Immissionspunkte nach oben beschriebenen Teilungsverfahren berechnet. Die Immissionspunkte sit-<br />
zen dabei immer in der Mitte der jeweiligen Fassade bzw. Teilfassade 41 . Für diese Immissionspunkte<br />
wurden die Pegel nach den Berechnungsverfahren der Umgebungslärm-RL berechnet 42<br />
Abbildung 8: Beispielhafte Verteilung der Immissionspunkte (Quelle: VBEB, Kap. 7)<br />
Diese Immissionspunkte sind in einer Datenbank jeweils mit einem ganz konkreten Gebäude verbun-<br />
den. Um nun die Zahl der Belasteten zu ermitteln, wurden die Einwohnerzahlen den Gebäuden zuge-<br />
ordnet. Die Einwohnerzahlen wurden aus dem Datenbestand des Einwohnermeldeamtes der Gemeinde<br />
<strong>Meckenbeuren</strong> adressscharf, selbstverständlich anonymisiert, zur Verfügung gestellt. Diese sehr ge-<br />
nauen Informationen wurden in der Datenbank mit den Gebäuden und den dazugehörigen Immissi-<br />
onspunkten verknüpft. In einem nächsten Schritt wurden nun die Einwohner eines Gebäudes mit den<br />
Pegelwerten der Immissionspunkte des Gebäudes verknüpft. Die VBEB schlägt in Kapitel 3.4 vor, die<br />
Einwohner gleichmäßig zu verteilen, da somit sicher gestellt sei, dass für jede Wohnung mindestens<br />
ein Immissionspunkt ermittelt wird. Davon wurde hier abgewichen und im Sinne der Betroffenen, den<br />
die Umgebungslärmrichtlinie in den Mittelpunkt stellt, alle Einwohner eines Gebäudes dem lautesten<br />
Immissionspunkt zugeordnet. Dies erscheint auch für die spätere Öffentlichkeitsbeteiligung sowohl für<br />
39<br />
VBEB - Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm, Februar<br />
2007.<br />
40<br />
Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die<br />
Lärmkartierung).<br />
41<br />
Vergleiche auch: VBEB, Kapitel 3.1.<br />
42<br />
hier nach VBUS - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen, Mai 2006.<br />
15.07.2011 W2K – Rapp Trans