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Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)

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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 19<br />

Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />

A.4.3 Ergebnis: Allgemeine Planungsziele der <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung und besondere Pla-<br />

nungsziele für <strong>Meckenbeuren</strong><br />

Die <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung dient der Information der Öffentlichkeit über die „Lärmsituation vor Ort“. Mit<br />

den in Lärmaktionsplänen festgesetzten Maßnahmen und Strategien soll der Lärm effektiv bekämpft<br />

wird. Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen 27 .<br />

Die Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong> mit ihren Ortsteilen ist in erheblichem Umfang von Umgebungslärm be-<br />

troffen, da das Gemeindegebiet von zwei Bundesstraßen durchschnitten wird. Hinzu kommen der<br />

Schienenverkehrs- und Fluglärm sowie der Straßenverkehrslärm der Landes-, Kreis- und Gemeinde-<br />

straßen. Dementsprechend wurden auf der Gemarkung <strong>Meckenbeuren</strong> im Zuge der Lärmkartierung<br />

erhebliche Lär<strong>mb</strong>elastungen festgestellt. Diese werden ausführlich in Kapitel B.1.7 dargestellt, insbe-<br />

sondere die Bereiche mit starker Belastung. Die Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong> verfolgt mit dem Lärmakti-<br />

onsplan das Ziel eines umfassenden Umgebungslärmschutzes entsprechend den übergeordneten Pla-<br />

nungszielen der Umgebungslärmrichtlinie und ihrer Umsetzung in das deutsche Immissionsschutz-<br />

recht.<br />

Gemindert werden sollen vor allem der Straßenverkehrslärm im Zuge der Bundesstraßen und der<br />

Schienenverkehrslärm. Der Fluglärm soll gleichfalls gemindert oder zumindest auf das heutige Niveau<br />

beschränkt werden.<br />

Der Schutz ruhiger Gebiete ist zunächst kein Ziel dieses ersten <strong>Lärmaktionsplan</strong>es der Gemeinde Me-<br />

ckenbeuren. Rechtlich noch ungeklärt ist, ob die Definition eines „ruhigen Gebietes auf dem Land“ in<br />

Art. 3 lit. m Umgebungslärm-RL wörtlich zu verstehen ist. Danach käme als ein ruhiges Gebiet auf<br />

dem Land nur ein Gebiet in Betracht, das keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeit-<br />

lärm ausgesetzt ist. Dies erscheint sowohl als zu streng als auch wenig zielführend, weil dann im Ver-<br />

gleich besonders ruhige Gebiete nicht als solche geschützt werden könnten 28 . Vor dem Hintergrund,<br />

dass es gemäß § 47c BImSchG keine Pflicht zur Kartierung ruhiger Gebiete gibt und eine Ausfüh-<br />

rungsverordnung zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen noch fehlt, hat sich die Gemeinde Mecken-<br />

beuren jedoch entschlossen, in den Mittelpunkt dieses ersten <strong>Lärmaktionsplan</strong>s die durch Lärm beson-<br />

ders schlimm belasteten Brennpunkte zu stellen und die „ruhigen Gebiete“ im Rahmen der Überarbei-<br />

tung dieses <strong>Lärmaktionsplan</strong>es wieder aufzugreifen.<br />

27 § 47d Abs. 2 S. 2 BImSchG.<br />

28 Ebenfalls in diese Richtung weisen die LAI-Hinweise zur <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung in der Fassung vom 25.03.2009, S.<br />

5; abrufbar unter: http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/LAI-<br />

Hinweise_Laermaktionsplanung_2009.pdf; letzter Zugriff am 21.06.2011.<br />

15.07.2011 W2K – Rapp Trans

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