Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)
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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 146<br />
Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />
B.5.3.9 Fluglärm<br />
Aufgrund der teilweise noch unzulänglichen Unterlagen beschränken sich die Maßnahmen dieses<br />
<strong>Lärmaktionsplan</strong>s weitgehend auf eine Festschreibung der Immissionen auf den heutigen Stand und<br />
den Schutz der nächtlichen Ruhezeiten durch die bestehenden Nachtflugbeschränkungen. Angesichts<br />
der bestehenden hohen Belastung in <strong>Meckenbeuren</strong> widerspricht eine Ausweitung des Nachtflugbetrie-<br />
bes um nächtliche Starts den Zielen dieses <strong>Lärmaktionsplan</strong>s. Der Schutz der Nachtruhe muss Vorrang<br />
vor den wirtschaftlichen Interessen der Flughafen G<strong>mb</strong>H haben. Die Notwendigkeit zusätzlicher Nacht-<br />
flüge (Starts) wird vor allem mit den Umläufen im touristischen Charterverkehr begründet. Dies zählt<br />
jedoch nach Auffassung der Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong> nicht zum „Kerngeschäft“ des Flughafens. Seine<br />
Rechtfertigung erfährt der Flughafen vor allem durch den Geschäftsreiseverkehr der wichtigen ge-<br />
werblichen Wirtschaft.<br />
Die Untersuchungen zum Lärmschutz haben gezeigt, dass bereits heute häufig Nachtsstarts stattfin-<br />
den. Dies beruht auf einer großzügigen Genehmigungspraxis von Ausnahmen durch die zuständige<br />
Luftfahrtbehörde. Der <strong>Lärmaktionsplan</strong> verpflichtet die Luftfahrtbehörde Ausnahmegenehmigungen<br />
restriktiv und nur bei besonders wichtigen öffentlichen Interessen zuzulassen.<br />
15.07.2011 W2K – Rapp Trans