Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)

Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb) Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)

05.03.2013 Aufrufe

Lärmaktionsplan 139 Gemeinde Meckenbeuren werte in der Regel bei maximal 55 – 60 dB(A) L night; lediglich bei den Häusern in Hauptstraße Nr. 42 (6 Einwohner) und 44 (2 Einwohner) wird der Auslösewert überschritten. Im gesamten Bereich des Lärmschwerpunkts kann die Geschwindigkeitsbeschränkung die Pegelwerte um mehr als 2,0 dB(A) verringern. Die Pegelwerte an den Fassaden und die Anzahl der Betroffenen über den Auslösewerten rechtfertigen es nach Auffassung der Gemeinde derzeit nicht, ortsauswärts nach der Einmündung der Karlstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit nachts auf 30 km/h zu beschränken. In diesem Bereich besteht kein solches dringliches „Lärmproblem“, dass die Beeinträchtigung des Verkehrsflusses und der Verkehrs- funktion der Bundesstraße rechtfertigen würde. Anders ist dies vom Beginn der Ravensburger Straße bis nach der Einmündung der Karlstraße. Dort können die hohen Betroffenenzahlen nachts durch die Maßnahme effektiv gemindert werden. Die verkehrlichen Aspekte müssen hier daher zurücktreten. B.5.3.5.1.3 Straßenraumgestaltende Begleitmaßnahmen; Fahrbahnbelag Die Vor- und Nachteile eines Konzepts für einen verkehrsberuhigenden Umbau der Ortsdurchfahrt wurden bereits erörtert. Insoweit kann auf die Ausführungen unter B.5.3.3.1.3 verwiesen werden. Auch im Bereich Meckenbeuren Ravensburger Straße wurde der Fahrbahnbelag der B 30 im Sommer 2010 weiträumig gegen einen nicht abgesplitteten SMA 0/8 S ausgetauscht. Dennoch wird die der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als Maßnahme dieses Lärmaktionsplans von der Ge- meinde Meckenbeuren weiter verfolgt. Dem Straßenbaulastträger ist es zumutbar, beim nächsten Austausch des bestehenden Fahrbahnbelags – spätestens jedoch nach Ablauf dessen Lebensdauer – den Fahrbahnbelag einzubauen, bei dem mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand eine maximale Verbesserung der Lärmsituation bewirkt werden kann (im Einzelnen s. o. B.5.2.2.1.2.1) B.5.3.5.2 Maßnahmenbeschreibung Zum Schutz der Wohnbebauung unmittelbar an der Trasse der B 30 soll vom Übergang der Haupt- in die Ravensburger Straße bis nach der Einmündung der Karlstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit nachts auf 30 km/h beschränkt werden. In der Ortsdurchfahrt soll die Gemeinde Meckenbeuren ein Konzept für den verkehrsberuhigenden Umbau des Straßenraums erstellen. Außerdem ist im Rahmen des nächsten Austauschs des Fahrbahnbelags die heutige Deckschicht durch einen lärmoptimierten Asphalt zu ersetzen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen, wenn weitere, insbe- sondere bauliche Maßnahmen am Lärmschwerpunkt verwirklicht worden sind. Sollte sich die Lärmsi- tuation für die Menschen in der Zukunft deutlich verbessern, sodass die Auslösewerte ohne Geschwin- 15.07.2011 W2K – Rapp Trans

Lärmaktionsplan 140 Gemeinde Meckenbeuren digkeitsbeschränkung unterschritten werden und mindestens eine der Geschwindigkeitsbeschränkung entsprechende Lärmminderung erzielt wird, ist die Maßnahme kurzfristig aufzuheben. B.5.3.6 B 467 Hegenberg – Langentrog B.5.3.6.1 Interessenabwägung B.5.3.6.1.1 Fahrbahnbelag Der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags kann Betroffenheiten über den Auslösewerten deut- lich reduzieren (s. o. B.5.2.2.6.2.2). Dem Straßenbaulastträger ist es unter Berücksichtigung der wirt- schaftlichen Interessen zumutbar, bei Austausch des bestehenden Fahrbahnbelags – spätestens je- doch nach Ablauf dessen Lebensdauer – den Fahrbahnbelag einzubauen, bei dem mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand eine maximale Verbesserung der Lärmsituation bewirkt werden kann (im Einzelnen s. o. B.5.2.2.1.2.1). B.5.3.6.1.2 Geschwindigkeitsbeschränkung Am Lärmschwerpunkt Hegenberg-Langentrog sind Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Langentrog und auf 70 km/h außerorts ab Gemarkungsgrenze Meckenbeuren (Be- reich Jugenddorf) bis Langentrog und zwischen Langentrog und Liebenau zur Erreichung des Planziels zweckmäßig (s. o. B.5.2.2.6.2.2). Aufgrund der Verkehrsfunktion der Bundesstraße sind Geschwindigkeitsbeschränkungen nur anzuord- nen, wenn sie im Einzelfall verhältnismäßig sind. Maßnahmen müssen auf den Bereich beschränkt werden, in dem sie in einem bestimmten Bereich erhebliche Lärmbelastungen spürbar für eine hinrei- chende Anzahl an Betroffenen lindern können (im Einzelnen s. o. B.5.3.1.1.2.1). Entsprechend den entwickelten Grundsätzen (s. o. B.5.3.2.1.2) werden die Betroffenen am Lärm- schwerpunkt im Folgenden näher lokalisiert. Die Ausgangssituation ohne Lärmschutz und die Diffe- renzpegel mit Lärmschutz sind in Abbildung 46 dargestellt. 15.07.2011 W2K – Rapp Trans

<strong>Lärmaktionsplan</strong> 139<br />

Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />

werte in der Regel bei maximal 55 – 60 dB(A) L night; lediglich bei den Häusern in Hauptstraße Nr. 42<br />

(6 Einwohner) und 44 (2 Einwohner) wird der Auslösewert überschritten. Im gesamten Bereich des<br />

Lärmschwerpunkts kann die Geschwindigkeitsbeschränkung die Pegelwerte um mehr als 2,0 dB(A)<br />

verringern.<br />

Die Pegelwerte an den Fassaden und die Anzahl der Betroffenen über den Auslösewerten rechtfertigen<br />

es nach Auffassung der Gemeinde derzeit nicht, ortsauswärts nach der Einmündung der Karlstraße die<br />

zulässige Höchstgeschwindigkeit nachts auf 30 km/h zu beschränken. In diesem Bereich besteht kein<br />

solches dringliches „Lärmproblem“, dass die Beeinträchtigung des Verkehrsflusses und der Verkehrs-<br />

funktion der Bundesstraße rechtfertigen würde. Anders ist dies vom Beginn der Ravensburger Straße<br />

bis nach der Einmündung der Karlstraße. Dort können die hohen Betroffenenzahlen nachts durch die<br />

Maßnahme effektiv gemindert werden. Die verkehrlichen Aspekte müssen hier daher zurücktreten.<br />

B.5.3.5.1.3 Straßenraumgestaltende Begleitmaßnahmen; Fahrbahnbelag<br />

Die Vor- und Nachteile eines Konzepts für einen verkehrsberuhigenden U<strong>mb</strong>au der Ortsdurchfahrt<br />

wurden bereits erörtert. Insoweit kann auf die Ausführungen unter B.5.3.3.1.3 verwiesen werden.<br />

Auch im Bereich <strong>Meckenbeuren</strong> Ravensburger Straße wurde der Fahrbahnbelag der B 30 im Sommer<br />

2010 weiträumig gegen einen nicht abgesplitteten SMA 0/8 S ausgetauscht. Dennoch wird die der<br />

Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als Maßnahme dieses <strong>Lärmaktionsplan</strong>s von der Ge-<br />

meinde <strong>Meckenbeuren</strong> weiter verfolgt. Dem Straßenbaulastträger ist es zumutbar, beim nächsten<br />

Austausch des bestehenden Fahrbahnbelags – spätestens jedoch nach Ablauf dessen Lebensdauer –<br />

den Fahrbahnbelag einzubauen, bei dem mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand eine maximale<br />

Verbesserung der Lärmsituation bewirkt werden kann (im Einzelnen s. o. B.5.2.2.1.2.1)<br />

B.5.3.5.2 Maßnahmenbeschreibung<br />

Zum Schutz der Wohnbebauung unmittelbar an der Trasse der B 30 soll vom Übergang der Haupt- in<br />

die Ravensburger Straße bis nach der Einmündung der Karlstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />

nachts auf 30 km/h beschränkt werden. In der Ortsdurchfahrt soll die Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong> ein<br />

Konzept für den verkehrsberuhigenden U<strong>mb</strong>au des Straßenraums erstellen. Außerdem ist im Rahmen<br />

des nächsten Austauschs des Fahrbahnbelags die heutige Deckschicht durch einen lärmoptimierten<br />

Asphalt zu ersetzen.<br />

Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen, wenn weitere, insbe-<br />

sondere bauliche Maßnahmen am Lärmschwerpunkt verwirklicht worden sind. Sollte sich die Lärmsi-<br />

tuation für die Menschen in der Zukunft deutlich verbessern, sodass die Auslösewerte ohne Geschwin-<br />

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