Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)
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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 137<br />
Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />
B.5.3.4.2 Maßnahmenbeschreibung<br />
Zum Schutz der Wohnbebauung unmittelbar an der Trasse der B 30 soll in der Ortsdurchfahrt ab der<br />
Höhe Hauptstraße Nr. 66 bzw. 68 bis zum nördlichen Ende des Lärmschwerpunkts die zulässige<br />
Höchstgeschwindigkeit nachts auf 30 km/h beschränkt werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist<br />
auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen, wenn weitere, insbesondere bauliche Maßnahmen am Lärm-<br />
schwerpunkt verwirklicht worden sind. Sollte sich die Lärmsituation für die Menschen in der Zukunft<br />
deutlich verbessern, sodass die Auslösewerte ohne Geschwindigkeitsbeschränkung unterschritten wer-<br />
den, so kann die Maßnahme kurzfristig aufgehoben werden. In der gesamten Ortsdurchfahrt soll die<br />
Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong> ein Konzept für den verkehrsberuhigenden U<strong>mb</strong>au des Straßenraums erstel-<br />
len. Außerdem ist im Rahmen des nächsten Austauschs des Fahrbahnbelags die heutige Deckschicht<br />
durch einen lärmoptimierten Asphalt zu ersetzen.<br />
B.5.3.5 B 30 <strong>Meckenbeuren</strong> Ravensburger Straße<br />
B.5.3.5.1 Interessenabwägung<br />
B.5.3.5.1.1 Versetzen der Ortstafel<br />
In dem fraglichen Bereich auf der Ravensburger Straße zwischen der Einmündung der Leimäckerstra-<br />
ße und der Einmündung der K 7719 gibt es nach der Gebäudelärmkarte drei Betroffene über 60 dB(A)<br />
L night. Nach Aussage der Polizeidirektion Friedrichshafen im fortgeschrittenen Beteiligungsverfahren ist<br />
das Unfallgeschehen in dem Bereich unauffällig. Unter diesen Bedingungen erscheint es der Gemeinde<br />
nicht gerechtfertigt, die Maßnahmen im <strong>Lärmaktionsplan</strong> festzulegen.<br />
B.5.3.5.1.2 Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h<br />
In dem besonders sensiblen Nachtzeitraum gibt es am Lärmschwerpunkt <strong>Meckenbeuren</strong> Ravensburger<br />
Straße insgesamt 42 betroffene Einwohner über 60 dB(A) L night. Die Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
auf 30 km/h nachts ist daher unter Lärmschutzgesichtspunkten zweckmäßig. Unter Berücksichtigung<br />
der Verkehrsfunktion der Bundesstraße ist die Geschwindigkeitsbeschränkung jedoch auf den Bereich<br />
zu beschränken, in dem die Maßnahme erforderlich ist (im Einzelnen s. o. B.5.3.1.1.2.1).<br />
Entsprechend den entwickelten Grundsätzen (s. o. B.5.3.2.1.2) werden die Betroffenen am Lärm-<br />
schwerpunkt daher im Folgenden näher bestimmt. Die Ausgangssituation ohne Lärmschutz und die<br />
Differenzpegel mit Lärmschutz sind in Abbildung 45 dargestellt:<br />
15.07.2011 W2K – Rapp Trans