Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)
Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb) Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)
Lärmaktionsplan 133 Gemeinde Meckenbeuren es in dem Bereich zahlreiche weitere Einwohner, die Pegelwerten über 55 dB(A) L night ausgesetzt sind. Auch für diese Menschen will die Gemeinde die Lärmsituation verbessern. Dies entspricht dem Mana- gementansatz der UmgebungslärmRL, wonach die Lärmsituation für die Menschen insgesamt und nicht abhängig von festen Grenz- oder Richtwerten verbessert werden soll (dazu s. o. A.4.1.3). Durch die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nachts können die Pegelwerte um mehr als 2 dB(A) abgesenkt werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist in diesem Bereich daher geeig- net, erforderlich und angemessen. Die hohen Pegelwerte können spürbar gesenkt werden, was zu einer unmittelbaren Entlastung der vielen Lärmbetroffenen führt. Außerhalb dieses Bereichs in der Ortsdurchfahrt von Buch können die Pegelwerte an den Fassaden durch die Geschwindigkeitsbeschränkung zwar auch um mehr als 2,0 dB(A) abgesenkt werden; wie die Darstellung in Abbildung 43 zeigt, gibt es dort jedoch keine Betroffenheiten oberhalb des Auslöse- werts. Aufgrund der wichtigen Verkehrfunktion der Bundesstraße hält die Gemeinde die Geschwindig- keitsbeschränkung in diesem Bereich daher derzeit für nicht gerechtfertigt. Die Maßnahme wird inso- weit verworfen. B.5.3.3.1.3 Straßenraumgestaltende Begleitmaßnahmen Straßenraumgestaltende Begleitmaßnahmen, etwa durch den Bau eines Parkstreifens, eines Fahrrad- weges oder durch die Begrünung des Fahrbahnrandes tragen zu einer Verjüngung der Fahrbahn und damit zu einer Verlangsamung der gefahrenen Geschwindigkeiten bei. Der Nachteil solcher Maßnah- men kann wiederum in der Beeinträchtigung der Leichtigkeit des fließenden Straßenverkehrs liegen. Indem der Straßenraum zumindest visuell eingeengt wird, wird die Durchfahrt für den Verkehr er- schwert. Auf der anderen Seite können solche Maßnahmen nicht nur Lärm reduzieren, sondern auch positiv auf das Ortsbild wirken. Zudem trägt die Geschwindigkeitsreduzierung zur Sicherheit des Ver- kehrs bei. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Gemeinde Meckenbeuren ein Konzept für den ver- kehrsberuhigenden Umbau der Ortsdurchfahrt erstellen. B.5.3.3.2 Maßnahmenbeschreibung Zum Schutz der Wohnbebauung unmittelbar an der Trasse der B 30 soll im Rahmen des nächsten Austauschs des Fahrbahnbelags die heutige Deckschicht durch einen lärmmindernden Asphalt ersetzt werden. Außerdem soll in der Ortsdurchfahrt auf der B 30 von der Einmündung des Wirtschaftswegs auf Höhe der Hauptstraße Nr. 151 bis zur Höhe der Hauptstraße Nr. 109 die zulässige Höchstge- schwindigkeit nachts auf 30 km/h beschränkt werden. Für die Ortsdurchfahrt soll die Gemeinde Me- ckenbeuren ein Konzept für den verkehrsberuhigenden Umbau des Straßenraums erstellen. 15.07.2011 W2K – Rapp Trans
Lärmaktionsplan 134 Gemeinde Meckenbeuren Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auf ihre Erforderlichkeit zu prüfen, sobald der lärmoptimierte Fahrbahnbelag am Lärmschwerpunkt eingebaut wurde. Sollte sich die Lärmsituation für die Menschen verbessern, sodass die Auslösewerte ohne Geschwindigkeitsbeschränkung unterschritten werden und mindestens eine der Geschwindigkeitsbeschränkung entsprechende Lärmminderung erzielt wird, kann die Maßnahme kurzfristig aufgehoben werden. B.5.3.4 B 30 Meckenbeuren Hauptstraße B.5.3.4.1 Interessenabwägung B.5.3.4.1.1 Geschwindigkeitsbeschränkung Am Lärmschwerpunkt Meckenbeuren Hauptstraße gibt es sowohl tags als auch nachts eine Vielzahl an Betroffenen über den Auslösewerten. Für den Bereich L night hat die Wirkungsanalyse 103 Betroffene ergeben. Daher ist unter Lärmschutzgesichtspunkten eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nachts in der Ortsdurchfahrt zweckmäßig (s. o. B.5.2.2.4.2). Aufgrund der Verkehrsfunktion der Bun- desstraße muss die Maßnahme jedoch räumlich auf den Bereich beschränkt werden, in dem sie erheb- liche Lärmbelastungen für eine hinreichende Anzahl an Betroffenen lindern kann (im Einzelnen s. o. B.5.3.1.1.2.1). Entsprechend den entwickelten Grundsätzen (s. o. B.5.3.2.1.2) werden die Betroffenen am Lärm- schwerpunkt daher im Folgenden näher konkretisiert. Die Ausgangssituation ohne Lärmschutz und die Differenzpegel mit Lärmschutz sind in Abbildung 44 dargestellt: 15.07.2011 W2K – Rapp Trans
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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 134<br />
Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />
Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auf ihre Erforderlichkeit zu prüfen, sobald der lärmoptimierte<br />
Fahrbahnbelag am Lärmschwerpunkt eingebaut wurde. Sollte sich die Lärmsituation für die Menschen<br />
verbessern, sodass die Auslösewerte ohne Geschwindigkeitsbeschränkung unterschritten werden und<br />
mindestens eine der Geschwindigkeitsbeschränkung entsprechende Lärmminderung erzielt wird, kann<br />
die Maßnahme kurzfristig aufgehoben werden.<br />
B.5.3.4 B 30 <strong>Meckenbeuren</strong> Hauptstraße<br />
B.5.3.4.1 Interessenabwägung<br />
B.5.3.4.1.1 Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
Am Lärmschwerpunkt <strong>Meckenbeuren</strong> Hauptstraße gibt es sowohl tags als auch nachts eine Vielzahl an<br />
Betroffenen über den Auslösewerten. Für den Bereich L night hat die Wirkungsanalyse 103 Betroffene<br />
ergeben. Daher ist unter Lärmschutzgesichtspunkten eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h<br />
nachts in der Ortsdurchfahrt zweckmäßig (s. o. B.5.2.2.4.2). Aufgrund der Verkehrsfunktion der Bun-<br />
desstraße muss die Maßnahme jedoch räumlich auf den Bereich beschränkt werden, in dem sie erheb-<br />
liche Lär<strong>mb</strong>elastungen für eine hinreichende Anzahl an Betroffenen lindern kann (im Einzelnen s. o.<br />
B.5.3.1.1.2.1).<br />
Entsprechend den entwickelten Grundsätzen (s. o. B.5.3.2.1.2) werden die Betroffenen am Lärm-<br />
schwerpunkt daher im Folgenden näher konkretisiert. Die Ausgangssituation ohne Lärmschutz und die<br />
Differenzpegel mit Lärmschutz sind in Abbildung 44 dargestellt:<br />
15.07.2011 W2K – Rapp Trans