Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)
Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)
Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Lärmaktionsplan</strong> 128<br />
Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />
Austausch des bestehenden Fahrbahnbelags – spätestens jedoch nach Ablauf dessen Lebensdauer –<br />
den Fahrbahnbelag einzubauen, bei dem mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand eine maximale<br />
Verbesserung der Lärmsituation bewirkt werden kann. Dies muss der Straßenbaulastträger durch eine<br />
umfassende Kosten-Nutzen-Analyse am Lärmschwerpunkt ermitteln (im Einzelnen s. o.<br />
B.5.2.2.1.2.1).<br />
B.5.3.2.1.2 Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
Am Lärmschwerpunkt Siglishofen-Reute sind Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in den<br />
Ortsdurchfahrten und auf 50 km/h außerorts zwischen Siglishofen und Reute möglich. Entsprechend<br />
den oben genannten Grundsätzen (im Einzelnen s. o. B.5.3.1.1.2.1) werden die Betroffenheiten am<br />
Lärmschwerpunkt Siglishofen-Reute im Folgenden näher lokalisiert:<br />
Hierfür werden zunächst die Pegelwerte an den Fassaden ohne Lärmschutz ermittelt und räumlich<br />
dargestellt (lärmtechnische Ausgangssituation). Da beide Maßnahmen (auch) nachts wirken, wird<br />
dabei von dem besonders sensiblen Nachtzeitraum L night ausgegangen. Die Anzahl der in den<br />
Gebäuden betroffenen Einwohner kann den Gebäudelärmkarten in der Anlage zu diesem Lärmaktions-<br />
plan entnommen werden. Die Pegelwerte ohne Lärmschutzmaßnahmen und die Betroffenheiten<br />
zeigen, in welchen Bereichen am Lärmschwerpunkt Handlungsbedarf besteht.<br />
In einem zweiten Schritt wird untersucht, welches Wirkungspotential die Geschwindigkeitsbeschrän-<br />
kungen haben. Hierfür wird zum einen der Differenzwert zwischen dem Ausgangspegel ohne Lärm-<br />
schutz und dem Pegelwert nach Realisierung der Maßnahmen ermittelt. Zum anderen wird überprüft,<br />
inwieweit eine Maßnahme die Anzahl der betroffenen Einwohner über dem Auslösewert reduzieren<br />
kann.<br />
Festgesetzt wird eine Maßnahme schließlich für den Bereich, in dem sie für hinreichend viele betroffe-<br />
ne Einwohner eine erhebliche Lärmentlastung bewirkt. Neben den Lärmschutzgesichtspunkten können<br />
auch weitere Auswirkungen für oder gegen die Anordnung einer Maßnahme sprechen. Insbesondere<br />
verkehrliche Aspekte, wie die Verkehrssicherheit, Querungsbedarf oder Sichtverhältnisse müssen bei<br />
der Entscheidung berücksichtigt werden.<br />
Die Ausgangssituation ohne Lärmschutz und die Differenzpegel mit Lärmschutz sind in Abbildung 42<br />
dargestellt:<br />
15.07.2011 W2K – Rapp Trans