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Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)

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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 128<br />

Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />

Austausch des bestehenden Fahrbahnbelags – spätestens jedoch nach Ablauf dessen Lebensdauer –<br />

den Fahrbahnbelag einzubauen, bei dem mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand eine maximale<br />

Verbesserung der Lärmsituation bewirkt werden kann. Dies muss der Straßenbaulastträger durch eine<br />

umfassende Kosten-Nutzen-Analyse am Lärmschwerpunkt ermitteln (im Einzelnen s. o.<br />

B.5.2.2.1.2.1).<br />

B.5.3.2.1.2 Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

Am Lärmschwerpunkt Siglishofen-Reute sind Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in den<br />

Ortsdurchfahrten und auf 50 km/h außerorts zwischen Siglishofen und Reute möglich. Entsprechend<br />

den oben genannten Grundsätzen (im Einzelnen s. o. B.5.3.1.1.2.1) werden die Betroffenheiten am<br />

Lärmschwerpunkt Siglishofen-Reute im Folgenden näher lokalisiert:<br />

Hierfür werden zunächst die Pegelwerte an den Fassaden ohne Lärmschutz ermittelt und räumlich<br />

dargestellt (lärmtechnische Ausgangssituation). Da beide Maßnahmen (auch) nachts wirken, wird<br />

dabei von dem besonders sensiblen Nachtzeitraum L night ausgegangen. Die Anzahl der in den<br />

Gebäuden betroffenen Einwohner kann den Gebäudelärmkarten in der Anlage zu diesem Lärmaktions-<br />

plan entnommen werden. Die Pegelwerte ohne Lärmschutzmaßnahmen und die Betroffenheiten<br />

zeigen, in welchen Bereichen am Lärmschwerpunkt Handlungsbedarf besteht.<br />

In einem zweiten Schritt wird untersucht, welches Wirkungspotential die Geschwindigkeitsbeschrän-<br />

kungen haben. Hierfür wird zum einen der Differenzwert zwischen dem Ausgangspegel ohne Lärm-<br />

schutz und dem Pegelwert nach Realisierung der Maßnahmen ermittelt. Zum anderen wird überprüft,<br />

inwieweit eine Maßnahme die Anzahl der betroffenen Einwohner über dem Auslösewert reduzieren<br />

kann.<br />

Festgesetzt wird eine Maßnahme schließlich für den Bereich, in dem sie für hinreichend viele betroffe-<br />

ne Einwohner eine erhebliche Lärmentlastung bewirkt. Neben den Lärmschutzgesichtspunkten können<br />

auch weitere Auswirkungen für oder gegen die Anordnung einer Maßnahme sprechen. Insbesondere<br />

verkehrliche Aspekte, wie die Verkehrssicherheit, Querungsbedarf oder Sichtverhältnisse müssen bei<br />

der Entscheidung berücksichtigt werden.<br />

Die Ausgangssituation ohne Lärmschutz und die Differenzpegel mit Lärmschutz sind in Abbildung 42<br />

dargestellt:<br />

15.07.2011 W2K – Rapp Trans

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