Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)
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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 126<br />
Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />
B.5.3.1 B 30 Lochbrücke<br />
B.5.3.1.1 Interessenabwägung<br />
B.5.3.1.1.1 Fahrbahnbelag<br />
Der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags ist eine Maßnahme an der Quelle des Straßenver-<br />
kehrslärms. Nach der schalltechnischen Wirkungsanalyse ist die Maßnahme am besten geeignet, den<br />
Umgebungslärm zu mindern und kann Betroffenheiten über den Auslösewerten sogar ganz ausschlie-<br />
ßen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis am Lärmschwerpunkt B 30 Lochbrücke rechtfertigt jedoch nicht,<br />
den Fahrbahnbelag sofort auszutauschen. Dies wäre wirtschaftlich unverhältnismäßig. Daher ist bei<br />
Austausch des bestehenden Fahrbahnbelags – spätestens jedoch mit Ablauf von dessen Lebensdauer<br />
– der Asphalt einzubauen, der der dem neuesten Stand der Technik entspricht und mit gerade noch<br />
verhältnismäßigem Aufwand eine maximale Verbesserung der Lärmsituation bewirken kann (im Ein-<br />
zelnen s. o. B.5.2.2.1.2.1).<br />
B.5.3.1.1.2 Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
B.5.3.1.1.2.1 Allgemeine Abwägungsgesichtspunkte<br />
Unter Lärmschutzgesichtspunkten kommt als weitere Maßnahme an der Quelle eine Beschränkung der<br />
zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt nachts und ganztägig südlich der Ortsdurch-<br />
fahrt in Betracht. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist eine effektive und kostengünstige Maßnahme<br />
zur Lärmminderung, wenn die Anordnungen eingehalten werden. Vorteil dieser Maßnahme ist, dass sie<br />
kurzfristig umgesetzt werden und damit vor allem als (vorübergehende) Sofortmaßnahme – bis weite-<br />
re Maßnahmen verwirklicht sind – geeignet ist. Geschwindigkeitsbeschränkungen können außerdem<br />
positive Synergieeffekte in Bezug auf die Verkehrssicherheit und Luftqualität haben.<br />
Nachteilig ist insbesondere, dass die Leichtigkeit des fließenden Straßenverkehrs beeinträchtigt wird.<br />
Gerade Straßen mit überörtlicher Bedeutung wie die Bundesstraße B 30 erfüllen eine wichtige Ver-<br />
kehrsfunktion. Sie bündeln den Verkehr und sorgen damit für eine Entlastung des örtlichen Straßen-<br />
netzes. Diese Funktion darf nur aus gewichtigen Gründen eingeschränkt werden. Außerdem müssen<br />
die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt werden, die solche Einschränkungen insbesondere im Be-<br />
reich des Lieferverkehrs mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund geht die Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />
bei der Festsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen als Maßnahme der <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung von<br />
folgenden Grundsätzen aus:<br />
15.07.2011 W2K – Rapp Trans