Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)
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Lärmaktionsplan 115 Gemeinde Meckenbeuren Abbildung 37: Minderung der Betroffenheiten durch Maßnahmen am Lärmschwerpunkt Gunzenhaus / Ger- bertshaus 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 Lärmschwerpunkt Gunzenhaus/ Gerbertshaus ohne LS Wand 3 m Wand 3,5 m Wand 4 m Wand 4,5 m Wand 5 m "BüG" LKZ (>50 dB(A) Lden) 2659 1931 1658 1482 1336 1226 1993 EW>70 dB(A) Lden 33 12 10 10 10 9 24 EW>60 dB(A) Lnight 46 15 12 12 10 10 33 B.5.2.2.8.2 Auswertung der Wirkungsanalyse im Hinblick auf das Planziel B.5.2.2.8.2.1 „büG“ Als „Besonders überwachte Gleise“ (büG) werden Gleise bezeichnet, deren Schienenflächen nachweis- lich in einem bestimmten Toleranzbereich gehalten werden. Um die Schallemissionen zu verringern, werden die Gleise in einem besonderen Verfahren geschliffen und regelmäßig auf ihre akustische Qua- lität hin überprüft. Die Überprüfung wird in regelmäßigen Abständen mit einem eigens dafür entwic- kelten Schallmeßwagen durchgeführt. Bei negativer Abweichung wird das Gleis nachgeschliffen. Das „büG“ hat relativ niedrige Investitionskosten, ist schnell umsetzbar und bewirkt eine unmittelbare Verbesserung der Lärmsituation. Als Maßnahme an der Quelle des Schienenverkehrslärms ist es zur Verwirklichung des Planziels in besonderem Maße geeignet. 15.07.2011 W2K – Rapp Trans 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0
Lärmaktionsplan 116 Gemeinde Meckenbeuren B.5.2.2.8.2.2 Lärmschutzwände Die Wirkungsanalyse der unterschiedlich dimensionierten Lärmschutzwände hat ergeben, dass sich das Lärmminderungspotential der Wände in Bezug auf die Anzahl der betroffenen Einwohner über den Auslösewerten nicht wesentlich unterscheidet. Im Bereich L den kann die Anzahl der Betroffenen maxi- mal um 14 Einwohner reduziert werden; im Bereich L night können maximal 36 Einwohner entlastet werden. Bei allen Wänden fallen bei einer Länge von 1350 m hohe Investitionskosten von 1.215.000 € (3 m) bis 2.025.000 € (5 m) an. Diese Kosten erscheinen bei einem jährlichen Nutzen von 14.560 € (3 m) bis maximal 28.660 € (5 m) nicht gerechtfertigt. Hinzu kommt, dass bei der geplanten Elektrifizie- rung der Südbahn Maßnahmen der Lärmvorsorge ergriffen werden müssen (siehe dazu sogleich unter B.5.2.2.8.3). Die Festlegung investiver Maßnahmen ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht verhältnis- mäßig. B.5.2.2.8.3 Elektrifizierung der Südbahn Bei der geplanten Elektrifizierung der Südbahn ist darauf zu achten, dass in der Gemarkung Mecken- beuren die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen einzuhalten sind. Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV sind die Grenzwerte der Rechtsverordnung ein- zuhalten, wenn durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu än- dernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibil (A) oder auf mindestens 70 Dezibil (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibil (A) in der Nacht erhöht wird. Nach der Rechtsprechung besteht die Substanz bei Schienenwegen aus den Gleisanlagen mit Über- und Unterbau, einschließlich der Oberleitung. 156 Damit ist die Elektrifizierung einer bestehenden Ei- senbahnstrecke ein erheblicher baulicher Eingriff im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV. Durch die Elektrifizierung der Südbahn wird der Beurteilungspegel wesentlich erhöht werden. Im Rahmen eines Gutachtens über den Ausbau deutscher Eisenbahnstrecken im Zulauf zur NEAT 157 (Neue Eisenbahn-Alpentransversale) als Ergänzung zum Bundesverkehrswegeplan 2003 wurde unter ande- rem der Planfall „Südbahn“ mit Elektrifizierung untersucht. Dort wurde festgestellt, dass sich die Quer- schnittsbelastungen im schnellen Personenfernverkehr um bis zu 0,1 Mio Personenfahrten je Jahr und im schnellen Personennahverkehr um bis zu 0,5 Mio Personenfahrten je Jahr erhöhen werden. 158 Die 156 BVerwG, Urt. v. 20.05.1998, 11 C 3/97, Rn. 26; Urt. v. 17.11.1999, 11 A 4/98, Rn. 53; Urt. v. 12.04.2000, 11 A 19/98, Rn. 41; Urt. v. 14.11.2001, 11 A 31/00, Rn. 23; Jarass, Bundesimmissionsschutzgesetz, 8. Auflage, 2010, § 41 Rn. 20. 157 Gutachten der Beratergruppe Verkehr + Umwelt GmbH: Bewertung der Investitionen zum Ausbau deutscher Eisenbahnstrecken im Zulauf zur NEAT – Schlussbericht -, vom Juni 2006. 158 Gutachten der Beratergruppe Verkehr + Umwelt GmbH: Bewertung der Investitionen zum Ausbau deutscher Eisenbahnstrecken im Zulauf zur NEAT – Schlussbericht -, vom Juni 2006, S. 79. 15.07.2011 W2K – Rapp Trans
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<strong>Lärmaktionsplan</strong> 116<br />
Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />
B.5.2.2.8.2.2 Lärmschutzwände<br />
Die Wirkungsanalyse der unterschiedlich dimensionierten Lärmschutzwände hat ergeben, dass sich<br />
das Lärmminderungspotential der Wände in Bezug auf die Anzahl der betroffenen Einwohner über den<br />
Auslösewerten nicht wesentlich unterscheidet. Im Bereich L den kann die Anzahl der Betroffenen maxi-<br />
mal um 14 Einwohner reduziert werden; im Bereich L night können maximal 36 Einwohner entlastet<br />
werden. Bei allen Wänden fallen bei einer Länge von 1350 m hohe Investitionskosten von 1.215.000 €<br />
(3 m) bis 2.025.000 € (5 m) an. Diese Kosten erscheinen bei einem jährlichen Nutzen von 14.560 € (3<br />
m) bis maximal 28.660 € (5 m) nicht gerechtfertigt. Hinzu kommt, dass bei der geplanten Elektrifizie-<br />
rung der Südbahn Maßnahmen der Lärmvorsorge ergriffen werden müssen (siehe dazu sogleich unter<br />
B.5.2.2.8.3). Die Festlegung investiver Maßnahmen ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht verhältnis-<br />
mäßig.<br />
B.5.2.2.8.3 Elektrifizierung der Südbahn<br />
Bei der geplanten Elektrifizierung der Südbahn ist darauf zu achten, dass in der Gemarkung Mecken-<br />
beuren die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen<br />
einzuhalten sind.<br />
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV sind die Grenzwerte der Rechtsverordnung ein-<br />
zuhalten, wenn durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu än-<br />
dernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibil (A) oder auf mindestens<br />
70 Dezibil (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibil (A) in der Nacht erhöht wird.<br />
Nach der Rechtsprechung besteht die Substanz bei Schienenwegen aus den Gleisanlagen mit Über-<br />
und Unterbau, einschließlich der Oberleitung. 156 Damit ist die Elektrifizierung einer bestehenden Ei-<br />
senbahnstrecke ein erheblicher baulicher Eingriff im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV.<br />
Durch die Elektrifizierung der Südbahn wird der Beurteilungspegel wesentlich erhöht werden. Im<br />
Rahmen eines Gutachtens über den Ausbau deutscher Eisenbahnstrecken im Zulauf zur NEAT 157 (Neue<br />
Eisenbahn-Alpentransversale) als Ergänzung zum Bundesverkehrswegeplan 2003 wurde unter ande-<br />
rem der Planfall „Südbahn“ mit Elektrifizierung untersucht. Dort wurde festgestellt, dass sich die Quer-<br />
schnittsbelastungen im schnellen Personenfernverkehr um bis zu 0,1 Mio Personenfahrten je Jahr und<br />
im schnellen Personennahverkehr um bis zu 0,5 Mio Personenfahrten je Jahr erhöhen werden. 158 Die<br />
156 BVerwG, Urt. v. 20.05.1998, 11 C 3/97, Rn. 26; Urt. v. 17.11.1999, 11 A 4/98, Rn. 53; Urt. v. 12.04.2000, 11<br />
A 19/98, Rn. 41; Urt. v. 14.11.2001, 11 A 31/00, Rn. 23; Jarass, Bundesimmissionsschutzgesetz, 8. Auflage,<br />
2010, § 41 Rn. 20.<br />
157 Gutachten der Beratergruppe Verkehr + Umwelt G<strong>mb</strong>H: Bewertung der Investitionen zum Ausbau deutscher<br />
Eisenbahnstrecken im Zulauf zur NEAT – Schlussbericht -, vom Juni 2006.<br />
158 Gutachten der Beratergruppe Verkehr + Umwelt G<strong>mb</strong>H: Bewertung der Investitionen zum Ausbau deutscher<br />
Eisenbahnstrecken im Zulauf zur NEAT – Schlussbericht -, vom Juni 2006, S. 79.<br />
15.07.2011 W2K – Rapp Trans