Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)

Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb) Lärmaktionsplan Meckenbeuren (7 mb)

05.03.2013 Aufrufe

Lärmaktionsplan 109 Gemeinde Meckenbeuren B.5.2.2.6.2.2 Fahrbahnbelag, Geschwindigkeitsbeschränkung, Lkw-Nachtfahrverbot Nach der Wirkungsanalyse sind alle diese Maßnahmen im Hinblick auf das Planungsziel Lärmschutz grundsätzlich geeignet, wobei der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags erneut das größte Wirkungspotential hat. Da der sofortige Austausch des Fahrbahnbelags wirtschaftlich unvertretbar wäre, ist bei Austausch des bestehenden Fahrbahnbelags – spätestens jedoch mit Ablauf von dessen Lebensdauer – der Asphalt einzubauen, der dann dem neuesten Stand der Technik entspricht und mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand eine maximale Verbesserung der Lärmsituation bewirken kann (im Einzelnen s. o. B.5.2.2.1.2.1). Als kurzfristige Sofortmaßnahme bis zum Einbau des neuen Fahrbahnbelages sollte unter Lärmschutz- gesichtspunkten auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung in das Maßnahmenpaket für diesen Lärm- schwerpunkt aufgenommen werden. Geschwindigkeitsmessungen auf der B 467 haben außerdem ge- zeigt, dass in der Ortsdurchfahrt von Langentrog bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen insbe- sondere nachts nicht eingehalten werden: Abbildung 34: Geschwindigkeitsmessungen B 30, B 467, L 329 (März/April 2010) Messstelle Richtung Zeit V_mittel V_max V85 V50 V15 B30 Buch, Hotel Löwen Friedrichshafen 15.03.10 9 - 20h 44 81 52 46 B30 Buch, Hotel Löwen Meckenbeuren 15. - 22.03.10 47 99 54 48 B30 Meckenb., Humboldtstr. Friedrichshafen 22. - 26.03.10 45 86 53 47 B30 Meckenb., Humboldtstr. Ravensburg 22. - 26.03.10 41 84 48 43 B467 Liebenau Ravensburg 29.03.10 8 -20h 49 83 55 50 B467 Liebenau Tettnang 29. - 30.03.10 52 88 60 52 B467 Langentrog Ravensburg 22. - 30.04.10 53 63 45 Auswertung Nacht V_mittel: Mittelwert der gemessenen Geschwindigkeiten V_max: Gemessene Höchstgeschwindigkeit V85: Geschwindigkeit, die von 85 Prozent aller Fahrzeuge nicht überschritten wird V50: Geschwindigkeit, die von 50 Prozent aller Fahrzeuge nicht überschritten wird V15: Geschwindigkeit, die von 15 Prozent aller Fahrzeuge nicht überschritten wird 61 72 49 L329 Brochenz.Str. Meckenbeuren 21. - 29.04.10 55 66 47 Auswertung Nacht 60 70 50 L329 Brochenz.Str. Waltenweiler 21. - 29.04.10 49 57 42 Auswertung Nacht 54 64 45 B30 Hauptstrasse Ravensburg 23. - 27.04.10 45 53 37 Auswertung Nacht 53 61 45 B30 Hauptstrasse Friedrichshafen 23. - 27.04.10 51 59 43 Auswertung Nacht 58 69 49 15.07.2011 W2K – Rapp Trans

Lärmaktionsplan 110 Gemeinde Meckenbeuren Nach der Geschwindigkeitsmessung fahren die Fahrzeuge in Langentrog nachts mit einer durchschnitt- lichen Geschwindigkeit (V_mittel) von 61 km/h. Dies liegt deutlich über der zulässigen Höchstge- schwindigkeit von 50 km/h. Vor diesem Hintergrund sind verstärkte Geschwindigkeitskontrollen unter Lärmschutzgesichtspunkten sinnvoll. Lkw-Nachtfahrverbote können aufgrund der verkehrsverlagernden Wirkung (im Detail s. o. B.5.2.1.4.2) die Lärmsituation nur punktuell am Lärmschwerpunkt, nicht jedoch insgesamt in Mecken- beuren verbessern. Diese Maßnahmen werden daher nicht weiter verfolgt. B.5.2.2.7 B 467 Liebenau An diesem Lärmschwerpunkt sind die Menschen primär durch den Verkehrslärm betroffen. B.5.2.2.7.1 Mögliche Maßnahmen am Lärmschwerpunkt Folgende Maßnahmen zur Minderung des Straßenverkehrslärms sind am Lärmschwerpunkt technisch möglich und grundsätzlich zielführend: • 30 km/h nachts in der Ortsdurchfahrt Liebenau; 70 km/h ganztägig zwischen Liebenau und Hirschach; • Lkw-Nachtfahrverbot (B 30 und) B 467; • Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags in der Ortsdurchfahrt (rund 9.300m 2 ). Das Wirkungspotential dieser Maßnahmen ist in Tabelle 23 dargestellt. 15.07.2011 W2K – Rapp Trans

<strong>Lärmaktionsplan</strong> 110<br />

Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong><br />

Nach der Geschwindigkeitsmessung fahren die Fahrzeuge in Langentrog nachts mit einer durchschnitt-<br />

lichen Geschwindigkeit (V_mittel) von 61 km/h. Dies liegt deutlich über der zulässigen Höchstge-<br />

schwindigkeit von 50 km/h. Vor diesem Hintergrund sind verstärkte Geschwindigkeitskontrollen unter<br />

Lärmschutzgesichtspunkten sinnvoll.<br />

Lkw-Nachtfahrverbote können aufgrund der verkehrsverlagernden Wirkung (im Detail s. o.<br />

B.5.2.1.4.2) die Lärmsituation nur punktuell am Lärmschwerpunkt, nicht jedoch insgesamt in Mecken-<br />

beuren verbessern. Diese Maßnahmen werden daher nicht weiter verfolgt.<br />

B.5.2.2.7 B 467 Liebenau<br />

An diesem Lärmschwerpunkt sind die Menschen primär durch den Verkehrslärm betroffen.<br />

B.5.2.2.7.1 Mögliche Maßnahmen am Lärmschwerpunkt<br />

Folgende Maßnahmen zur Minderung des Straßenverkehrslärms sind am Lärmschwerpunkt technisch<br />

möglich und grundsätzlich zielführend:<br />

• 30 km/h nachts in der Ortsdurchfahrt Liebenau; 70 km/h ganztägig zwischen Liebenau und<br />

Hirschach;<br />

• Lkw-Nachtfahrverbot (B 30 und) B 467;<br />

• Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags in der Ortsdurchfahrt (rund 9.300m 2 ).<br />

Das Wirkungspotential dieser Maßnahmen ist in Tabelle 23 dargestellt.<br />

15.07.2011 W2K – Rapp Trans

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