Bericht zur Modellabschätzung ... - Meckenbeuren
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10<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder<br />
Massnahmen im Rahmen kommunaler<br />
Lärmaktionspläne<br />
Fortschreibung der Gesamtuntersuchung<br />
<strong>Bericht</strong><br />
7. September 2010<br />
<strong>Bericht</strong>-Nr. 002 / lh
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s I-1<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Ausgangssituation und Aufgabenstellung 1<br />
2 Untersuchungsablauf und Methodik 2<br />
2.1 Grundlagen Verkehrsmodell „Validate“ 3<br />
2.2 Wirkungsanalyse nächtlicher Massnahmen 4<br />
2.3 Abschätzung Lärmemissionen 6<br />
2.4 Massstäbe <strong>zur</strong> Bewertung der Verlagerungseffekte 8<br />
2.4.1 Bestimmung der Bewertungsmassstäbe 8<br />
2.4.2 Einbindung der Bewertungsmassstäbe in das Modell 10<br />
3 Analysezustand 2009 11<br />
3.1 Verkehrliche Eingangsdaten 11<br />
3.2 Modellkalibration 12<br />
3.3 Lärmemissionen 13<br />
4 Szenarien 13<br />
4.1 Massnahmen-Übersicht 13<br />
4.2 Szenarium 1: Geschwindigkeitsreduzierende Massnahmen ganztags 15<br />
4.2.1 Berücksichtigte Massnahmen 15<br />
4.2.2 Verkehrliche Wirkungen 15<br />
4.2.3 Schalltechnische Wirkungen 16<br />
4.3 Szenarium 2: ganztägige und nächtliche Geschwindigkeitsreduktionen 17<br />
4.3.1 Berücksichtigte Massnahmen 17<br />
4.3.2 Verkehrliche Wirkungen 18<br />
4.3.3 Schalltechnische Wirkungen 18<br />
4.4 Szenarium 3: ganztägige und nächtliche Geschwindigkeitsreduktionen inkl. nächtliches<br />
Lkw-Durchfahrtverbot 21<br />
4.4.1 Berücksichtigte Massnahmen 21<br />
4.4.2 Verkehrliche Wirkungen 21<br />
4.4.3 Schalltechnische Wirkungen 22<br />
4.5 Bilanzierung der Emissionsänderungen 23<br />
4.6 Vorschläge <strong>zur</strong> Harmonisierung der Massnahmenbündel 24<br />
5 Zusammenfassung und Empfehlungen 25<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s I-2<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Tag-Nacht Verteilung B31 Harlachen 5<br />
Abbildung 2: Schaubild Modellszenarien nächtliche und ganztägige Massnahmen 6<br />
Abbildung 3: Ausschnitt Verkehrsmengenkarte B-W 2005 12<br />
Abbildung 4: Übersicht aller Strecken mit relevanten Zunahmen des Emissionspegels 20<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1: Übersicht der berücksichtigten verkehrsrechtlichen Massnahmen 14<br />
Tabelle 2: Charakterisierung der kritischen Strecken und Zuordnung der Massnahmen 19<br />
Tabelle 3: Bilanzierung der Emissionsänderungen anhand der gewichteten Streckenlängen 23<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s I-3<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Anlagenverzeichnis<br />
1 Analysezustand<br />
1.1 Vergleichsfall 2009 (Verkehrsbelastungen)<br />
1.2 Vergleichsfall 2009 (Lärmemissionen)<br />
2 Szenarium 1: Ganztägige Massnahmen<br />
2.1 Szenarium 1 (Verkehrsbelastungen)<br />
2.2 Szenarium 1 (Differenzbelastungen Verkehr)<br />
2.3 Szenarium 1 (Lärmemissionen)<br />
2.4 Szenarium 1 (Emissionsdifferenzen mit Pegel = 45 dB(A))<br />
2.5 Szenarium 1 (Emissionsdifferenzen mit Pegel = 55 dB(A))<br />
3 Szenarium 2: Nächtliche Massnahmen ohne Lkw-Verbote<br />
3.1 Szenarium 2 (Verkehrsbelastungen - Umlegung 24h)<br />
3.2 Szenarium 2 (Differenzbelastungen Verkehr - Umlegung 24h)<br />
3.3 Szenarium 2 (Verkehrsbelastungen - Realwert 24h)<br />
3.4 Szenarium 2 (Differenzbelastungen Verkehr - Realwert 24h)<br />
3.5 Szenarium 2 (Lärmemissionen)<br />
3.6 Szenarium 2 (Emissionsdifferenzen mit Pegel = 45 dB(A))<br />
3.7 Szenarium 2 (Emissionsdifferenzen mit Pegel = 55 dB(A))<br />
4 Szenarium 3: Nächtliche Massnahmen mit Lkw-Verboten<br />
4.1 Szenarium 3 (Verkehrsbelastungen - Umlegung 24h)<br />
4.2 Szenarium 3 (Differenzbelastungen Verkehr - Umlegung 24h)<br />
4.3 Szenarium 3 (Verkehrsbelastungen - Realwert 24h)<br />
4.4 Szenarium 3 (Differenzbelastungen Verkehr - Realwert 24h)<br />
4.5 Szenarium 3 (Lärmemissionen)<br />
4.6 Szenarium 3 (Emissionsdifferenzen mit Pegel = 45 dB(A))<br />
4.7 Szenarium 3 (Emissionsdifferenzen mit Pegel = 55 dB(A))<br />
Anhang<br />
Detailanalyse der Streckenabschnitte mit relevanter Lärmpegelzunahme (gemäss Szenarium 2)<br />
Projektleitung und Sachbearbeitung<br />
Wolfgang Wahl, Dipl. Ing. TU Karlsruhe<br />
Lea Horowitz, Dipl. UWIS ETH Zürich<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 1<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
1 Ausgangssituation und Aufgabenstellung<br />
Die in der interkommunalen Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung beteiligten Städte und Kommunen der<br />
Region Bodensee-Oberschwaben 1 untersuchen bzw. planen teilweise Massnahmen <strong>zur</strong> Lärmminderung<br />
mit potentiell verkehrsverlagernder Wirkung. Hierzu gehören beispielhaft<br />
Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h innerorts auf Hauptverkehrsstrassen (ganztägig<br />
oder auf die Nachtzeit 22 – 6 h beschränkt),<br />
Geschwindigkeitsreduzierungen ausserorts, z.B. im Bereich von Streusiedlungen und<br />
Lkw-Durchfahrtbeschränkungen in der Nachtzeit (ggf. mit Anliegerausnahmen)<br />
In der erforderlichen Abwägung der Massnahmen muss geprüft werden, ob und ggf. in welchem Umfang<br />
diese verkehrsrechtlichen Beschränkungen zu Verlagerungen und damit zu erhöhten Lärmimmissionen<br />
auf alternativen Routen führen.<br />
Diese interkommunale Aufgabe wird durch den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben übernommen.<br />
In einer ersten Bearbeitungsstufe wurden hierzu im Februar 2009 durch den Regionalverband<br />
Bodensee-Oberschwaben die potentiell verkehrsverlagernden Massnahmen der kommunalen LAP’s<br />
gesammelt. Die Rapp Trans AG / Rapp Regioplan GmbH entwickelte ein regionales Verkehrsmodell,<br />
mit dessen Hilfe die Wirkungen der Massnahmenbündel im regionalen Strassennetz bewertet werden<br />
konnten.<br />
Im Ergebnis zeigte sich, dass grundsätzlich alle verkehrsbeeinflussenden Massnahmen zu Verkehrsverlagerungen<br />
führen. Da die Abwägung der Vor- und Nachteile vorrangig über die Lärmwirkungen erfolgt,<br />
mussten in einer zweiten Bearbeitungsstufe in Ergänzung der ermittelten verkehrlichen Belastungsänderungen<br />
die schalltechnischen Wirkungen quantifiziert werden.<br />
Eine flächenhafte Berechnung der Strassenverkehrslärmimmissionen für das gesamte relevante Strassennetz<br />
der Region entsprechend §34 BImschV (Lärmkartierung) war jedoch wirtschaftlich und zeitlich<br />
nicht realisierbar 2 . Die Immissionsänderungen wurden daher über eine automatisierte Ermittlung<br />
der Emissionen bzw. deren Veränderungen zwischen den betrachteten Modellszenarien abgeschätzt.<br />
Den Untersuchungen lag eine thematische Konzentration auf die modelltechnische Wirkungsprognose<br />
alternativer verkehrsbeeinflussender Massnahmen zugrunde. Ziel der Untersuchungen war, zeitnah<br />
und mit vertretbarem Aufwand eine belastbare Wirkungsprognose der relevanten LAP-Massnahmenbündel<br />
für das übergeordnete Strassennetz der Region zu erstellen. Die Studie beinhaltete noch keine<br />
fachliche Bewertung der ermittelten Verkehrsverlagerungen bzw. der sich hieraus ergebenden schalltechnischen<br />
Wirkungen.<br />
1 Am 29.05.2008 haben die Städte Bad Waldsee, Biberach, Friedrichshafen, Ravensburg, Tettnang, Überlingen,<br />
Wangen, Weingarten und die Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong> beschlossen, bei der Erarbeitung der Lärmaktionspläne<br />
zusammenzuarbeiten. Dieser „Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Lärmaktionsplanung“ (IKAG LAP) haben sich<br />
später auch die Gemeinde Hagnau und die Stadt Markdorf angeschlossen.<br />
2 Das Berechnungsmodell der Lärmkartierung LUBW beinhaltet nur die (wenigen) Strassenzüge mit Belastungen<br />
über 6 Mio. Fahrzeuge pro Jahr (Bundes- und Landesstrassen).<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 2<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Aufgrund der zwischenzeitlichen Konkretisierung der einzelnen Lärmaktionspläne 3 sowie der Verfügbarkeit<br />
neuerer Verkehrszahlen in einzelnen Städten werden nun Verkehrsmodell und Wirkungsanalysen<br />
fortgeschrieben. Die quantitativen Modellergebnisse werden anschliessend in Zusammenarbeit mit<br />
der Rechtberatung der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft, der Rechtsanwaltskanzlei Wurster,<br />
Wirsing, Kupfer fachlich und rechtlich bewertet. Das Ergebnis der Studie wird den einzelnen kommunalen<br />
Aktionsplänen beigefügt. Die Abwägung der interkommunalen Massnahmenbündel kann methodisch<br />
den Aktionsplänen als Grundlage für die jeweils ergänzend durchzuführende kommunale Detailuntersuchung<br />
dienen.<br />
Die vorliegende Untersuchung beinhaltet zusätzlich erste Vorschläge für eine Harmonisierung der<br />
Massnahmenbündel, mit dem Ziel, unerwünschte Verlagerungseffekte zu vermeiden bzw. zu kompensieren.<br />
Diese möglichen Kompensationsmassnahmen resultieren aus den Zielen bzw. den daraus abgeleiteten<br />
Massnahmen der an der IKAG-LAP beteiligten Kommunen. Sie dienen ausschliesslich dazu, dass ausserhalb<br />
der beteiligten Kommunen keine unverträglichen Mehrbelastungen auftreten.<br />
Im Zusammenhang mit dem Projekt „Strategie lärmarmer Verdichtungsraum“ der Nachhaltigkeitsstrategie<br />
des Landes Baden-Württemberg soll ein weitergehendes Gesamtkonzept entwickelt werden, das<br />
eine regionale Lärmminderung unter Einbeziehung auch der an der interkommunalen Zusammenarbeit<br />
nicht beteiligten Kommunen beinhaltet.<br />
Der vorliegende Untersuchungsbericht beinhaltet die Ergebnisse der Modellrechnungen für die Massnahmen<br />
des gesamten Untersuchungsperimeters, welche in drei Szenarien zusammengefasst werden:<br />
Szenarium 1: ganztägige Geschwindigkeitsreduzierungen<br />
Szenarium 2: nächtliche und ganztägige Geschwindigkeitsreduzierungen<br />
Szenarium 3: nächtliche und ganztägige Geschwindigkeitsreduzierungen sowie nächtliche Lkw-<br />
Durchfahrtverbote<br />
2 Untersuchungsablauf und Methodik<br />
Die verkehrlichen Verlagerungseffekte können nur mit Hilfe eines so genannten Verkehrsumlegungsmodells<br />
ermittelt werden. Eine Abschätzung ausschliesslich anhand der lokalen Fahrtzeitveränderungen<br />
durch Geschwindigkeitsbeschränkungen wäre ebenso wenig geeignet, wie eine manuelle Umlegung<br />
von Lkw-Verkehren auf Alternativrouten durch ein lokales Lkw-Durchfahrtverbot.<br />
Das für die erste Bearbeitungsstufe entwickelte regionale Verkehrsmodell (auf Basis eines nationalen<br />
Verkehrsmodells mit differenzierten Nachfragedaten für Pkw und Lkw) kommt auch in der Fortschreibung<br />
der Gesamtuntersuchung zum Einsatz.<br />
Alle Ergebnisdarstellungen der vorliegenden Studie in Form von schalltechnischen und verkehrlichen<br />
Belastungsplänen liegen als Übersichtskarte im Format DIN A3 vor.<br />
3 Die Mehrzahl der beteiligten Kommunen bereitet derzeit den Entwurf der Aktionspläne und die zweite Beteili-<br />
gungsrunde vor.<br />
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<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 3<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
2.1 Grundlagen Verkehrsmodell „Validate“<br />
Das Verkehrsmodell „PTV Validate“, PTV AG Karlsruhe ist mit 1,4 Mio. Strecken und fast 10.000 Verkehrsbezirken<br />
das derzeit grösste Verkehrsmodell der Welt. Durch den Modellansatz können auf einfache<br />
Art und Weise Szenarien und unterschiedliche Entwicklungen simuliert werden. Die Grundlage des<br />
Netzmodells Validate bilden detaillierte Navigationsnetze von NAVTEQ (Stand 4. Quartal 2008).<br />
Für die vorliegende Untersuchung der IKAG-LAP wird ein Teilnetz der Region Bodensee-Oberschwaben<br />
eingesetzt. Das Netz wird in Randbereichen der Region ergänzt, um Alternativrouten abbilden zu können.<br />
Die Modellanwendung beinhaltet eine grobe Modelleichung anhand der amtlichen Strassenverkehrszählung<br />
und kommunaler Daten der beteiligten Städte. Aufgrund der erforderlichen Modellvereinfachungen<br />
kann das überregionale Verkehrsmodell in einer konkreten Strasse die Genauigkeit einer<br />
Verkehrszählung nicht erreichen. Auch ergeben sich durch die unterschiedliche Herkunft der Datengrundlagen<br />
(Mehrfachzählungen DTV mit Angabe der Schwerverkehrsbelastung oder normalwerktägliche<br />
Einfacherhebung ohne SV-Werte) einzelne Differenzen auf benachbarten Strassenabschnitten, die<br />
so in der Realität nicht vorhanden sind und auch im Modell nicht abgebildet werden können bzw. sollen.<br />
Für die aktuelle Fortschreibung des Gesamtmodells wurden von einigen Kommunen zusätzliche Zähldaten<br />
<strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Diese bilden zusammen mit bereits aus der ersten Untersuchung vorhandenen<br />
Zählwerten die Grundlage für eine Neukalibration des Gesamtmodells.<br />
Insgesamt kann für das regionale Verkehrsumlegungsmodell über den gesamten Untersuchungsperimeter<br />
eine mittlere Abweichung von Modell und Verkehrszählungen von unter 10% erreicht werden.<br />
Verbleibende Differenzen lassen sich durch lokale Vereinfachungen des Modells (insbesondere in der<br />
Nähe der Einspeisepunkte der Verkehrsnachfrage), andererseits durch spezifische, nicht berücksichtigte<br />
Eigenheiten spezieller Verkehrszonen und Strassenzüge erklären. Aber auch die Zählresultate selbst<br />
können je nach Zähldauer und Zählmethode um bis zu 20% vom tatsächlichen Jahresmittelwert abweichen.<br />
Grundsätzlich ist die (relative) Modellgenauigkeit auf stark belasteten Strassenabschnitten wesentlich<br />
besser als auf nur wenig befahrenen Strassen. Dies ist insofern von Bedeutung, als das gerade die<br />
hochbelasteten Strassen kritische Lärmpegel entsprechend den Analysekriterien, Kapitel 2.4, aufweisen<br />
können.<br />
Mögliche Differenzen gegenüber den lokalen oder überregionalen Zähldaten auch älteren Datums sind<br />
für die vorliegende Aufgabenstellung von nachgeordneter Bedeutung, da vorrangig die sich ergebenden<br />
(relativen) Veränderungen untersuchungsrelevant sind.<br />
Das Modell wurde für das nationale und regionale Verkehrsgeschehen aufgebaut, d.h. die Zellengrösse<br />
und die Netzabstraktionen erlauben nur beschränkt eine Anwendung für rein lokale Fragestellungen in<br />
einzelnen Gemeinden. Aussagen auf Niveau Erschliessungsstrasse können daher mit diesem Verkehrsmodell<br />
nur in eingeschränkter Form getroffen werden.<br />
Als Ergebnis der Modellrechnungen liegt für jede Strecke je Richtung eine durchschnittliche tägliche<br />
Belastung unterteilt nach Lkw und Pkw vor. Auf die Nachtzeit beschränkte Veränderungen (fahrzeugspezifische<br />
Fahrverbote, Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit) können somit modelltechnisch<br />
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<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 4<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
nicht direkt abgebildet werden. Diese Massnahmen werden daher in einem ersten Schritt für den Gesamttag<br />
(durchschnittlicher täglicher Verkehr) simuliert. Die gegenüber dem Vergleichsfall ermittelten<br />
Belastungsänderungen werden anschliessend anhand einer pauschalierten Tag/Nachtverteilung abgemindert.<br />
Im Sinne einer Maximalwertbetrachtung wird unterstellt, dass Streckenverbote vollständig eingehalten<br />
werden.<br />
2.2 Wirkungsanalyse nächtlicher Massnahmen<br />
Die Fortschreibung der Gesamtuntersuchung beinhaltet sowohl ganztägig geltende als auch auf die<br />
Nachtzeit (22-06 Uhr) beschränkte Massnahmen.<br />
Die Umlegungsberechnung des 24h–Verkehrsmodells unterstellt den (fiktiven) Fall, dass auch die<br />
nächtlichen Massnahmen ganztägig wirken. Die Ergebnisse dieser Modellrechnung werden in den Anlagen<br />
mit „Umlegung 24h“ gekennzeichnet.<br />
Die realen Verlagerungen über den Gesamttag sind entsprechend geringer. Eine Abschätzung der „Realwerte“<br />
über eine lineare Abminderung der Verlagerungseffekte anhand eines pauschalierten Tag-<br />
/Nacht-Faktors ist jedoch nicht durchführbar, da die Massnahmenbündel sowohl ganztägige als auch<br />
ausschliesslich nächtlich geltende Massnahmen beinhalten. Es ist daher zu differenzieren, welche Verlagerungswirkungen<br />
durch die ganztägigen bzw. die nächtlichen Massnahmen verursacht werden.<br />
Eine Auswertung der Dauerzählstelle B31 Harlachen zeigt die Tag-Nacht-Verteilung für Kfz und<br />
Schwerverkehr auf. Der nächtliche Anteil des Gesamtverkehrs beträgt 7% und im Schwerverkehr 12%<br />
(auf der Bundesstrasse). Durch ein nächtliches Lkw-Verbot wären damit maximal 12% aller Lkw in 24<br />
Stunden bzw. 1,3% aller Kraftfahrzeuge betroffen.<br />
Den Berechnungen des nächtlichen Emissionspegels (22 – 6 Uhr) wird ein massgeblicher stündlicher<br />
Verkehrsanteil 0,011*DTV zugrunde gelegt (vgl. Kapitel 2.3). Hiernach ergibt sich ein nächtlicher Anteil<br />
des Gesamtverkehrs von 0,011 * 8 h = 8.8%.<br />
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<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 5<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
25000<br />
20000<br />
15000<br />
10000<br />
5000<br />
0<br />
19517<br />
2128<br />
B31 Harlachen<br />
1432<br />
259<br />
0-24h 22-6h<br />
Abbildung 1: Tag-Nacht Verteilung B31 Harlachen<br />
Unter Berücksichtigung der Vorgaben für die Lärmberechnung und der Auswertung der Dauerzählstelle<br />
B31 Harlachen werden folgende pauschalierten Nachtanteile angesetzt:<br />
Belastung Kfz (22 – 6h) = 8% * Belastung Kfz (0 – 24h)<br />
Belastung Lkw (22 – 6h) = 12% * Belastung Lkw (0 – 24h)<br />
Die Annahmen liegen insbesondere hinsichtlich des nächtlichen Lkw-Anteils auf der sicheren Seite, da<br />
die Werte der Dauerzählstelle auf der B31 entnommen wurden. Der nächtliche Lkw-Verkehr wird durch<br />
den überregionalen Schwerverkehr dominiert; der regionale Güterverkehr ist in der Zeit 22 – 6h hingegen<br />
sehr gering. Entsprechend ergibt sich auf Autobahnen und Bundesstrassen i.a. ein höherer<br />
nächtlicher Schwerverkehrsanteil als auf Landes- und Kreis- bzw. Gemeindestrassen.<br />
Die Abschätzung der verkehrlichen „Realwerte 24h“, d.h. der tatsächlichen Belastungen unter Berücksichtigung<br />
der ausschliesslich nächtlich wirksamen Massnahmen erfolgt somit in folgenden Arbeitsschritten:<br />
Ermittlung der Belastungen / Verlagerungsanteile je Strecke aus den ganztägig wirksamen<br />
Massnahmen (entspricht den Belastungen Szenarium 1)<br />
Ermittlung der Zusatzbelastungen aus den ausschliesslich nächtlichen Massnahmen (entspricht<br />
den Belastungsdifferenzen von Szenarium 1 und 2/3)<br />
Abminderung dieser Zusatzbelastungen gemäss den o.a. pauschalierten Nachtanteilen<br />
Summation der ganztägigen Belastungen / Verlagerungsanteile und der abgeminderten nächtlichen<br />
Belastungen / Verlagerungsanteile<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans<br />
Kfz<br />
SV
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 6<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
In der folgenden Abbildung werden für einen exemplarischen Streckenabschnitt mit einer Erhöhung<br />
der Verkehrsbelastungen aufgrund der LAP-Massnahmen die Zusatzbelastungen in den einzelnen Szenarien<br />
bzw. in den unterschiedlichen Umlegungsberechnungen dargestellt.<br />
Abbildung 2: Schaubild Modellszenarien nächtliche und ganztägige Massnahmen<br />
2.3 Abschätzung Lärmemissionen<br />
In den „Verkehrsumlegungen“ werden für alle Strecken des Verkehrsmodells Verkehrsbelastungen<br />
Kfz/24h und Lkw/24h ermittelt. Die Belastungen liegen für einbahnige Strassen 4 als richtungsbezogene<br />
Absolutwerte der Strecken vor. Zweibahnige Strassen werden im Verkehrsmodell als getrennte<br />
Strecken abgebildet, wodurch für diese Modellstrecken jeweils nur ein Belastungswert (in Fahrtrichtung)<br />
vorliegt.<br />
4 Definition Einbahnige Strasse: im Vergleich <strong>zur</strong> zweibahnigen Strasse keine bauliche Trennung der Richtungsfahr-<br />
bahnen. I.a. ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung.<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 7<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Zur Berechnung der Lärmemissionen werden die Belastungsdaten 5 Kfz/24h und Lkw/24h aus dem<br />
Verkehrsmodell exportiert. Die Emissionsberechnungen erfolgen in Excel in Anlehnung an die vorläufige<br />
Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Strassen (VBUS). Folgende Vereinfachungen<br />
müssen hierbei getroffen werden:<br />
Für einbahnige Strassen wird jeweils ein Emissionspegel (Summe der Verkehrsbelastungen<br />
Hin- und Rückrichtung) ermittelt. Für zweibahnige Strassen werden Emissionspegel je Fahrtrichtung<br />
berechnet.<br />
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird über die Modellkenngrösse „Geschwindigkeit im unbelasteten<br />
Netz, v0“ abgebildet. I.A. entspricht diese der zulässigen Geschwindigkeit.<br />
Da keine flächendeckenden Angaben zu unterschiedlichen Strassenoberflächen verfügbar sind,<br />
wird kein Korrekturfaktor D_StrO angesetzt (damit entsprechend nicht geriffelten Gussasphalten,<br />
Asphaltbetonen oder Splittmastixasphalt)<br />
Da keine flächendeckenden Angaben zu Steigungen und Gefällen verfügbar sind, wird kein<br />
Korrekturfaktor D_Stg angesetzt.<br />
Da keine flächendeckenden Angaben zu Reflexionsflächen verfügbar sind, wird kein Korrekturfaktor<br />
D_E angesetzt.<br />
Zur Berechnung der massgeblichen stündlichen Verkehrsbelastungen werden über alle Strassengattungen<br />
folgende Faktoren angesetzt (entsprechend Bundes- und Gemeindestrassen):<br />
Tags (6-18h): 0.062 * DTV<br />
Abends (18-22h): 0.042 * DTV<br />
Nachts (22-6h): 0.011 * DTV<br />
Der Lkw-Anteil ergibt sich einheitlich für Tag, Abend, Nacht durch die DTV-Modellbelastungen<br />
Kfz/24h und Lkw/24h<br />
Grundsätzlich besteht damit die Möglichkeit, für alle Szenarien und Strecken sowohl L_DEN als auch<br />
L_Night (Emissionspegel) zu berechnen. Die vorliegende Untersuchung beschränkt sich aber auf die<br />
Berechnung des L_Night:<br />
Bezüglich des Strassenverkehrslärms in der Region ist der nächtliche Pegel massgeblich.<br />
Die Vergleichbarkeit zwischen den Szenarien mit ganztägigen / nächtlichen Massnahmen ist<br />
gegeben.<br />
Die Emissionsberechnungen L_DEN und L_Night basieren auf identischen Verkehrsdaten DTV 6<br />
(Belastung Kfz und Lkw-Anteil), sodass sich für Gesamttag und Nacht vergleichbare Emissionsänderungen<br />
ergeben (müssen).<br />
Die berechneten Emissionspegel der einzelnen Szenarien werden den jeweiligen Pegeln des Vergleichsfalls<br />
gegenübergestellt. Die Belastungsdifferenzen werden mithilfe des Verkehrsmodells dargestellt.<br />
Die absoluten Emissionspegel werden <strong>zur</strong> Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse ebenfalls dargestellt;<br />
da diese aber keine hinreichenden Rückschlüsse auf die effektiven Immissionspegel zulassen,<br />
sollte eine entsprechende, eigenständige Auswertung und Interpretation unterbleiben.<br />
Zusätzlich erfolgt eine Bilanzierung der Emissionsänderungen zum Nachweis, dass die Massnahmen in<br />
der Summe eine Verbesserung der Lärmsituation bewirken. In der Berechnung werden alle Strassen<br />
5 Ca. 23'000 Richtungsstrecken im Verkehrsmodell der Region Bodensee-Oberschwaben<br />
6 Für die Szenarien mit nächtlich wirksamen Massnahmen werden die fiktiven Umlegungsberechnungen des Ganz-<br />
tagsmodells angesetzt.<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 8<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
des Verkehrsmodells im Vorfeld oder innerhalb bebauter Gebiete 7 berücksichtigt. Es erfolgt eine Bilanzierung<br />
sowohl über die Länge der Ortsdurchfahrten als auch über die mit der Emissionsänderung<br />
gewichtete Länge.<br />
2.4 Massstäbe <strong>zur</strong> Bewertung der Verlagerungseffekte<br />
2.4.1 Bestimmung der Bewertungsmassstäbe<br />
Nach § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter<br />
Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken<br />
oder verbieten und den Verkehr umleiten. Nach Abs. 9 S. 2 des § 45 StVO dürfen Beschränkungen<br />
und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen<br />
Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich<br />
übersteigt. Dabei definiert die – einen Lärmaktionsplan aufstellende – Gemeinde den straßenverkehrsrechtlichen<br />
Gefahrenbegriff nach § 45 Abs. 9 S. 2 StVO. Die Straßenverkehrsbehörde ist an den<br />
im Lärmaktionsplan zugrund gelegten „Gefahrenbegriff“ gebunden (sog. Konkretisierungswirkung).<br />
Nach §§ 47d Abs. 6, 47 Abs. 6 S. 1 BImSchG hat die Verkehrsbehörde, die im Lärmaktionsplan vorgesehenen<br />
straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen umzusetzen.<br />
Aufgrund der Bindung der Verkehrsbehörde an den Lärmaktionsplan 8 , hat die Gemeinde bei ihrer Entscheidung<br />
über den Lärmaktionsplan die relevanten Belange abzuwägen, die auch die Verkehrsbehörde<br />
im Fall einer eigenen Ermessensentscheidung zu berücksichtigen hätte.<br />
Folglich hat die Gemeinde bei der Entscheidung über die Aufnahme einer verkehrsbeschränkenden<br />
Maßnahme in den Lärmaktionsplan dem mit der Maßnahme verfolgten Interesse an einer Verbesserung<br />
der Lärmsituation im Plangebiet die besonderen Belange der von den Folgen dieser Maßnahme<br />
Betroffenen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegenüberzustellen.<br />
Dabei gilt: Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen scheiden als Mittel der Lärmbekämpfung grundsätzlich<br />
dort aus,<br />
„wo sie die Verhältnisse nur um den Preis bessern können, dass an anderer Stelle neue Unzuträglichkeiten<br />
auftreten, die im Ergebnis zu einer verschlechterten ‚Gesamtbilanz’ führen, etwa<br />
weil sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigen<br />
oder im Hinblick auf eintretende Änderungen von Verkehrsströmen noch gravierendere<br />
Lärmbeeinträchtigungen von Anliegern anderer Straßen <strong>zur</strong> Folge haben.“<br />
BVerwG, Urt. v. 04.06.1986, 7 C 76/84, juris, Rn. 13.<br />
Die Gemeinde hat die Interessen derjenigen in Rechnung zu stellen, die aufgrund verkehrsverlagernder<br />
Maßnahmen des Lärmaktionsplanes „von übermäßiger Lärmemission belastet wären“ 9 .<br />
7 Nach RAS-N Strassenkategorie B – E; nach RIN Kategoriengruppen VS, HS und ES<br />
8 § 47d Abs. 6 BImSchG verweist gerade nicht auf § 47 Abs. 4 S. 2 BImSchG.<br />
9 BVerwG, Urt. v. 22.12.1993, 11 C 45/92, juris, Rn. 26.<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 9<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Die Gemeinde hat also nicht jede, noch so geringe Verschlechterung der Lärmsituation in den Blick zu<br />
nehmen. Das Bundesverwaltungsgericht scheint hier sogar einen besonders großzügigen Standpunkt<br />
einzunehmen und spricht davon, dass nur „übermäßige“ Lärmbelastungen zu beachten sind. Eine gewisse<br />
Relativierung dürfte dieser großzügige Standpunkt indessen durch den Management-Ansatz der<br />
UmgebungslärmRL erfahren. Anhaltspunkte für eine Erheblichkeitsschwelle lassen sich aber auch der<br />
UmgebungslärmRL entnehmen. Nach der Richtlinie 10 und der Verordnung über die Lärmkartierung 11 ist<br />
die Lärmsituation ab einem LDEN ≥ 55 dB(A) und einem LNight ≥ 50 dB(A) darzustellen. Hieraus lässt<br />
sich – im Umkehrschluss – folgern, dass Lärmbelastungen unterhalb eines LDEN von 55 dB(A) und eines<br />
LNight von 50 dB(A) grundsätzlich unerheblich sind (sog. „untere Relevanzgrenze“).<br />
Ebenfalls im Umkehrschluss lässt sich aus der Rechtsprechung ableiten, dass Erhöhungen des Mittelungspegels<br />
in der Folge von Verkehrsverlagerungen um weniger als 1 dB(A) grundsätzlich irrelevant<br />
sind 12 . In der Lärmwirkungsforschung wird ein Pegelunterschied von 1 dB(A) wie folgt bewertet:<br />
„An diesem Sachverhalt hat sich im Laufe der Zeit nichts geändert: ‚… Pegelminderungen um 1<br />
dB(A) oder weniger sind kaum wahrnehmbar …’“ 13 .<br />
Im Grundsatz wird die Gemeinde von solchen Maßnahmen um so eher absehen, je geringer der Grad<br />
der Lärmbeeinträchtigung ist, der entgegengewirkt werden soll.<br />
„Umgekehrt (…) müssen bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen die verkehrsberuhigenden<br />
oder verkehrslenkenden Maßnahmen entgegenstehenden Verkehrsbedürfnisse und Anliegerinteressen<br />
schon von einigem Gewicht sein, wenn mit Rücksicht auf diese Belange ein Handeln<br />
der Behörde unterbleibt.“ So BVerwG, Beschl. v. 18.10.1999, 3 B 105/99, juris, Rn. 2.<br />
Zusammenfassend ist somit festzuhalten:<br />
● Von Verkehrsbeschränkungen ist im Rahmen des Lärmaktionsplanes nicht schon deshalb abzusehen,<br />
weil der Verkehr dadurch ganz oder teilweise verlagert wird.<br />
● Verkehrsverlagerungen, die zu einer Erhöhung der Lärmbelastung Betroffener von weniger als<br />
1 dB(A) führen, können grundsätzlich als unerheblich unberücksichtigt bleiben.<br />
● Je eher eine Maßnahme Verkehrsverlagerungen bewirkt, die die Lärmbelastung für Dritte über<br />
die hier zu Grunde gelegten Auslösewerte [LDEN von 70 dB(A) und LNight von 60 dB(A)] steigern<br />
– sog. „obere Relevanzgrenze“ –, desto eher wird die Gemeinde von dieser Maßnahme absehen.<br />
10 Vgl. Anhang VI <strong>zur</strong> UmgebungslärmRL, dort Nr. 2.5 und 2.6<br />
11 Vgl. § 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 34. BImSchV.<br />
12 Vgl. OVG NW, Urt. v. 01.06.2005, 8 A 2350/04, juris, Rn. 63 ff.: „Allerdings ist zumindest bei besonders hoher<br />
Lärmbelastung zu berücksichtigen, dass nach akustischen Erkenntnissen auch eine Pegelminderung von weniger<br />
als 3 dB(A) hörbar ist, und in Betracht zu ziehen, dass schon das Unterbleiben einzelner Spitzenpegel für das akus-<br />
tische Empfinden der Betroffenen eine spürbare Erleichterung bedeuten kann, auch ohne dass eine Reduzierung<br />
des insoweit nur beschränkt aussagekräftigen Mittelungspegels um 2 oder 3 dB(A) erreicht wird.“<br />
13 Ortscheid/Wende, Zeitschrift für Lärmbekämpfung 51 (2004), 80 (81).<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 10<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
● Demgegenüber können Verkehrsverlagerungen grundsätzlich unbeachtet bleiben, welche die<br />
Lärmbelastung für Dritte nicht über die „untere Relevanzgrenze“ steigern – ausgedrückt in den<br />
Lärmindizes LDEN und LNight – die Grenze von 55 dB(A) bzw. 50 dB(A) nicht überschreiten.<br />
● Ob eine konkrete Maßnahme mit Blick auf die zu erwartenden Verlagerungseffekte letztendlich<br />
unterbleiben soll, ist jedoch eine Frage des jeweiligen Einzelfalles 14 . Konkret kommt es darauf<br />
an, wie viele Betroffene um welche Lärmbelastung bei welchem Lärmausgangsniveau entlastet<br />
sowie wie viele Betroffene um welche Lärmbelastung bei welchem Lärmausgangsniveau belastet<br />
werden und ob und ggfs. welche alternative Maßnahmen möglich sind 15 .<br />
2.4.2 Einbindung der Bewertungsmassstäbe in das Modell<br />
Da in der vorliegenden Untersuchung Emissionen ermittelt werden, erscheint es sinnvoll, die Immissionswerte<br />
LNight 50 dB(A) 16 bzw. 60 dB(A) 17 über entsprechende Emissionswerte abzubilden. Da der<br />
Emissionspegel dem Immissionspegel in 25m Abstand beschreibt 18 , kann unter entsprechenden Voraussetzungen<br />
der Immissionspegel 50 / 60 dB(A) einem Emissionswert kleiner 50 / 60 dB(A) entsprechen.<br />
Die Angabe eines Emissions(grenz)werts, der auch unter ungünstigsten Voraussetzungen (minimaler<br />
Abstand der Häuserfront <strong>zur</strong> Fahrbahn, Reflexionen…) zu keiner Immissionsbelastung ≥ 50 bzw. 60<br />
dB(A) führt, ist nicht sinnvoll. Mit den Beteiligten der IKAG-LAP und deren Fachplanern wurde daher<br />
ein vorläufiger Emissionswert von 45 / 55 dB(A) definiert, bei dem i.a. von einem Immissionspegel<br />
< 50 / 60 dB(A) ausgegangen werden kann. Demnach ergeben sich für die vertiefte Einzelfallbetrachtung<br />
folgende Auswahl- bzw. Filterkriterien:<br />
Zunahme ≥ 1 dB(A) / Reduktion ≤ -1 dB(A) und<br />
Emissionspegel ≥ 45 / 55 dB(A)<br />
Strecken, auf die diese Kriterien zutreffen, müssen im weiteren Abwägungsprozess näher betrachtet<br />
werden. Dabei wird es konkret darauf ankommen, wie viele Betroffene um welche Lärmbelastung bei<br />
welchem Lärmausgangsniveau entlastet sowie wie viele Betroffene um welche Lärmbelastung bei welchem<br />
Lärmausgangsniveau belastet werden und ob und ggf. welche alternative Maßnahmen möglich<br />
sind.<br />
14 Vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.10.1999, 3 B 105/99, juris, Rn. 6.<br />
15 Bsp.: Kann die Gemeinde viele, sehr stark Lärmbetroffene durch ein nächtliches LKW-Fahrverbot deutlich entlas-<br />
ten, aber nur für den Preis einer erheblichen Lärmbelastung Dritter, so kann dies dafür streiten, diese Maßnahme<br />
nicht zu ergreifen, sondern etwa den Straßenbaulastträger zu veranlassen, einen lärmtechnisch verbesserten Stra-<br />
ßenbelag einzubauen. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt des Einbaus des neuen Straßenbelags könnte sich dann<br />
beispielsweise eine erhebliche Reduzierung der Geschwindigkeit als Maßnahme anbieten.<br />
16 Untere Relevanzgrenze!<br />
17 Obere Relevanzgrenze!<br />
18 Der Emissionspegel Lm,E ist der Mittelungspegel in 25m Abstand von der Fahrstreifenachse und einer Höhe von<br />
4m bei freier Schallausbreitung in ebenem Gelände (VBUS).<br />
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Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Die Schalltechnischen Differenzbelastungspläne in der Anlage sind entsprechend den o.a. Kriterien<br />
gefiltert. Es werden nur Belastungsdifferenzen bzw. Strecken dargestellt, die den Filterkriterien Zunahme<br />
≥ 1 dB(A) und Absolutwert ≥ 45 bzw. 55 dB(A) entsprechen.<br />
Die Bilanzierung der Emissionsänderung erfolgt gleichfalls für diese Kriterien (Summe der Strecken mit<br />
Zunahme / Reduktion ≥ 1 dB(A) und Absolutwert ≥ 45 bzw. 55 dB(A)).<br />
3 Analysezustand 2009<br />
Der Analysezustand 2009 beschreibt in modelltechnischer Näherung die verkehrliche Istsituation mit<br />
bestehender Verkehrsnachfrage (Verkehrsbelastungen Kfz und Lkw) und Verkehrsangebot (Strassennetz,<br />
zulässige Geschwindigkeiten, Kapazitäten…).<br />
Das Modellszenarium „Vergleichsfall 2009“ wird aus einer Modellkalibration (Anpassung der Nachfrage-<br />
Matrizen) des Grundmodells „Validate“ anhand verfügbarer, regionaler Zähldaten ermittelt. Es erfolgt<br />
keine Anpassung des Verkehrsangebots (Netzmodell), da dieses, auf der Grundlage eines routingfähigen<br />
Navigationsnetzes erstellte Strassennetz einerseits als aktuell und detailliert erachtet wird und<br />
andererseits eine umfassende lokale Adaption und Überprüfung zeitlich und wirtschaftlich nicht machbar<br />
ist.<br />
3.1 Verkehrliche Eingangsdaten<br />
Die Eingangsdaten der Modellkalibration wurden folgenden Quellen entnommen:<br />
Amtliche Strassenverkehrszählung 2005 (ca. 520 Strassenquerschnitte in der Region mit Angaben<br />
für DTV und DTV-SV)<br />
Dauerzählstellen, Auswertung 2008 (11 Zählstellen in der Region, überwiegend auf Autobahnabschnitten)<br />
Stadt Friedrichshafen, Verkehrsmengen aus Verkehrszählungen 2007 bis 2009<br />
Stadt Überlingen, Verkehrsentwicklungsplan Analysefall 2004 und Verkehrszählungen 2008<br />
Stadt Wangen, Verkehrszählungen 2005 – 2010, Verkehrsmodell 2010<br />
Stadt Ravensburg, Verkehrliche Grundlagen der Lärmkartierung LAP<br />
Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong>, Verkehrliche Grundlagen der Lärmkartierung LAP<br />
Bad Waldsee, Verkehrsmodell 2009<br />
Stadt Weingarten, Verkehrszählungen 2009<br />
Raum B30 – A96, Querschnittszählungen (26 Zählstellen entlang der beiden Achsen B30 und<br />
A96, erhoben von Modus Consult Ulm)<br />
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<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 12<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Die kommunalen Daten (Zählungen und Modellrechnungen) werden soweit erforderlich von Werktagsverkehr<br />
DTV-W auf DTV umgerechnet 19 . Vielfach liegen auch nur Gesamtverkehrsbelastungen<br />
Kfz/24h, sodass die Schwerverkehrsbelastungen als prozentuale Anteile geschätzt werden 20 .<br />
Abbildung 3: Ausschnitt Verkehrsmengenkarte B-W 2005<br />
3.2 Modellkalibration<br />
Die Eingangsdaten der Modellkalibration liegen i.a. ausschliesslich als Querschnittbelastungen vor. Für<br />
die richtungsbezogene Modelleingabe werden die Belastungswerte jeweils hälftig aufgeteilt. Richtungsungleichgewichte,<br />
wie sie z.B. durch innerstädtische Einbahnstrassen, grössere Abbiegewiderstände an<br />
Knotenpunkten oder verkehrsrechtliche Beschränkungen auftreten, können aufgrund der mangelnden<br />
Datenbasis nicht abgebildet werden.<br />
Für die Fortschreibung wurde das Gesamtmodell nochmals neu kalibriert. Die gegenüber der ersten<br />
Bearbeitungsstufe erweiterten verkehrlichen Eingangsdaten bildeten hierfür die Grundlage.<br />
Die Modellkalibration, d.h. die Anpassung der Verkehrsnachfrage über einen Abgleich der berechneten<br />
Belastungen mit den Zählwerten ergibt eine insgesamt gute Übereinstimmung:<br />
Kalibration Pkw-Nachfrage:<br />
mittlere Abweichung = 9.0% Korrelationskoeffizient R = 0.984<br />
Kalibration Lkw-Nachfrage:<br />
mittlere Abweichung = 14.5% Korrelationskoeffizient R = 0.971<br />
19 Die Umrechnung DTV-W – DTV erfolgt anhand benachbarter Zähldaten der SVZ 2005<br />
20 Abschätzung erfolgt anhand benachbarter Zähldaten der SVZ 2005<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 13<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Gesamt-Nachfrage IV:<br />
mittlere Abweichung = 8.9% Korrelationskoeffizient R = 0.984<br />
Verbleibende Differenzen gegenüber den lokalen oder überregionalen Zähldaten (teilweise auch älteren<br />
Datums) sind jedoch für die vorliegende Aufgabenstellung von nachgeordneter Bedeutung, da<br />
vorrangig die sich ergebenden (relativen) Veränderungen untersuchungsrelevant sind.<br />
Die Verkehrsbelastungen des Analysezustands (Vergleichsfall 2009) können Anlage 1.1 entnommen<br />
werden.<br />
3.3 Lärmemissionen<br />
Die unter den in Kapitel 2.3 aufgeführten vereinfachenden Randbedingungen abgeschätzten Emissionen<br />
werden in dem Belastungsplan Anlage 1.2 dargestellt. Die Skalierung der Emissionen in 5 dB(A)-<br />
Schritten erfolgt in Anlehnung an die Farbgebung der Lärmkartierung.<br />
Diese Emissionsberechnungen dienen ausschliesslich als Vergleichsgrundlage für die nachfolgenden<br />
Szenarien. Ergänzende schalltechnische Berechnungen <strong>zur</strong> detaillierten Ermittlung der Immissionen<br />
erfolgen ggf. auf der Grundlage der Verkehrsbelastungen nach Anlage 1.1. Die Berechnung des Mittelungspegels<br />
Lm,E ist nach den Vorgaben der VBUS durchzuführen.<br />
4 Szenarien<br />
4.1 Massnahmen-Übersicht<br />
Für die erste Bearbeitungsstufe lieferten die Mitgliedskommunen der IKAG-LAP im Februar 2009 dem<br />
Regionalverband Bodensee-Oberschwaben eine Zusammenstellung möglicher kommunaler Maßnahmen<br />
mit verkehrsverlagernder Wirkung. Der Regionalverband sammelte diese Vorschläge <strong>zur</strong> Koordinierung<br />
über die kommunalen Grenzen hinweg.<br />
Für die vorliegende Fortschreibung benannten die Mitglieder der IKAG-LAP die kommunalen Massnahmen<br />
entsprechend dem Planungsstand März-April 2010.<br />
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die untersuchten Massnahmen sowie deren Zuordnung<br />
zu den drei Szenarien:<br />
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<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 14<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Gemeinde Massnahmen Ganztag Nacht (22h - 6h) Nachtfahrverbot<br />
Bad Waldsee keine<br />
B30 Fischbach (zw. Meersburger- und<br />
Friedrichshafen<br />
Zeppelinstrasse) nachts 30 km/h<br />
B30 Maybach-/Albrechtstr. nachts 30<br />
km/h<br />
Kluftern nördliche OD ganztags 30<br />
km/h<br />
Szenarium 1 Szenarium 2 Szenarium 3<br />
x x<br />
x x<br />
x x x<br />
Hagnau B31 OD Hagnau ganztags 30 km/h x x x<br />
<strong>Meckenbeuren</strong><br />
B31 östlich und westlich der OD<br />
Beschränkung auf 70 km/h<br />
x x x<br />
B31 OD Hagnau nachts Lkw-Fahrverbot x<br />
OD <strong>Meckenbeuren</strong>, Lochbrücke und<br />
Liebenau 30 km/h nachts<br />
B30 Lochbrücke: Südl. OD<br />
Beschränkung auf 70 km/h<br />
B30 Siglishofen - Reute 50 km/h<br />
ganztags<br />
B30 <strong>Meckenbeuren</strong> Vorverlegung 50<br />
km/h bis Einmündung K7719 ganztags<br />
B467 Hegenberg Langentrog 70 km/h<br />
im Bereich Jugenddorf ganztägig<br />
B467 Liebenau südlich OD 70 km/h<br />
ganztags<br />
OD <strong>Meckenbeuren</strong> und Liebenau nachts<br />
Lkw-Fahrverbot<br />
x x<br />
x x x<br />
x x x<br />
x x x<br />
x x x<br />
x x x<br />
Ravensburg Mariatal 50 km/h ganztägig x x x<br />
Überlingen keine<br />
Wangen<br />
Weingarten<br />
Untereschach 30 km/h nachts x x<br />
Obereschach 30 km/h nachts x x<br />
Knollengraben 30 km/h nachts x x<br />
Knollengraben nachts Lkw-Fahrverbot x<br />
B33 OD Bavendorf und Dürnast 30<br />
km/h nachts<br />
B33 nord-östl. Bavendorf 70 km/h<br />
ganztägig<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans<br />
x<br />
x x<br />
x x x<br />
Innenstadt 30 km/h ganztägig x x x<br />
B32 Haidösch bis Isnyerstr. 30 km/h<br />
nachts<br />
Friedhof-/Scherzachstr. 30 km/h<br />
ganztags<br />
Wolfegger Str. (zw. Doggenriedstr. und<br />
Köpfingerstr.) 30 km/h nachts<br />
Tabelle 1: Übersicht der berücksichtigten verkehrsrechtlichen Massnahmen<br />
x x<br />
x x x<br />
x x<br />
Bei den Lkw-Durchfahrtverboten sind die Streckenabschnitte jeweils für alle Lkw gesperrt. Eine modelltechnische<br />
Unterscheidung von Anliegern, ÖPNV oder Lkw < 7.5 t kann nicht abgebildet werden.
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 15<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
4.2 Szenarium 1: Geschwindigkeitsreduzierende Massnahmen ganztags<br />
In diesem Szenarium werden alle ganztägig geltenden verkehrsrechtlichen Beschränkungen gemäss<br />
Kapitel 4.1 modelliert. Es werden in diesem Szenarium ausschliesslich Massnahmen untersucht, die<br />
keine unmittelbare Verkehrsverlagerung zum Ziel haben. Aufgrund der Reisezeitverlängerungen ergeben<br />
sich jedoch mittelbare Verlagerungseffekte.<br />
4.2.1 Berücksichtigte Massnahmen<br />
Stadt Bad Waldsee<br />
keine Massnahmen<br />
Stadt Friedrichshafen:<br />
nördliche OD Kluftern 30 km/h<br />
Gemeinde Hagnau:<br />
B31 OD Hagnau 30 km/h<br />
B31 östlich und westlich der OD Beschränkung auf 70 km/h<br />
Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong>:<br />
B30 Lochbrücke: Südlich OD 70 km/h<br />
B30 Siglishofen-Reute: 70 km/h-Bereich auf 50 km/h reduzieren<br />
B30 <strong>Meckenbeuren</strong> Ravensburger Strasse: Vorverlegung 50 km/h bis Einmündung K7719<br />
B467 Hegenberg Langentrog: Beschränkung 70 km/h im Bereich Jugenddorf<br />
B467 Liebenau: Südlich OD Beschränkung 70 km/h<br />
Stadt Ravensburg<br />
B33 nordöstlich Bavendorf 70 km/h<br />
B30 Mariatal 50 km/h<br />
Innenstadt 30 km/h<br />
Stadt Überlingen<br />
keine Massnahmen<br />
Stadt Wangen<br />
keine Massnahmen<br />
Stadt Weingarten<br />
Friedhof-/Scherzachstrasse 30 km/h<br />
4.2.2 Verkehrliche Wirkungen<br />
Die ermittelten Verkehrsbelastungen Kfz/24h und Lkw/24h können Anlage 2.1 entnommen werden.<br />
Die Belastungsdifferenzen gegenüber dem Ausgangszustand (Vergleichsfall 2009) werden in Anlage<br />
2.2 dargestellt. In dieser Abbildung werden nur Veränderungen grösser 200 Kfz/24h und 50 Lkw/24h<br />
aufgeführt. Kleinere Veränderungen liegen a priori unterhalb der Modellgenauigkeit.<br />
Generell führen alle verkehrsrechtlichen Veränderungen zu ggf. auch nur minimalen Belastungsänderungen<br />
im Strassennetz. Diese ergeben sich z.B. bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung in einer<br />
Ortsdurchfahrt weniger durch eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs im Zuge der Bundesstrasse<br />
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als vielmehr durch Verlagerungen von „Übereckverkehren“, für die bereits im Ausgangszustand bestehende<br />
Alternativrouten nur eine minimale Reisezeitverlängerung bedeuten würden.<br />
Die grössten Belastungsänderungen treten in Ravensburg auf. Durch die flächendeckende innerörtliche<br />
Geschwindigkeitsreduktion wird der Durchgangsverkehr (und zu einem geringeren Teil auch der innerstädtische<br />
Verkehr) auf die B30 verlagert und so die Innenstadt um teilweise mehrere 1'000 Kfz/24h<br />
entlastet (je nach Strecke 10 – 30% Reduktion). Auch auf der Zufahrtstrecke B32 Wangener Strasse<br />
durch den Knollengraben wird durch diese Massnahmen die Verkehrsbelastung bereits um über 1'000<br />
Kfz/24h reduziert. Als neue Zufahrtsstrecke dient die Achse Grünkraut/Schlier/Weingarten<br />
(K7982/K7948, +800 Kfz/24h).<br />
Die übrigen Massnahmen führen zu deutlich geringeren Belastungsänderungen von wenigen 100<br />
Kfz/24h, was auch entsprechend geringe Ausweichverkehre auf den alternativen Routen nach sich<br />
zieht. Viele dieser Ausweichrouten sind bisher gering belastete Strassen des nachgeordneten Netzes,<br />
so dass die im absoluten Massstab kleinen Verkehrszunahmen bei der relativen Betrachtung dennoch<br />
relevant sein können.<br />
Einzig die beiden Massnahmen auf der B467 zeigen keinen sichtbaren Effekt. Würden diese Massnahmen<br />
isoliert betrachtet, wären sicherlich Belastungsminderungen zu sehen. Diese Verkehrsabnahmen<br />
werden jedoch durch die Ausweichverkehre von der B30 kompensiert, denn diese Strecke bleibt trotz<br />
der geschwindigkeitsreduzierenden Massnahmen die attraktivste Ausweichroute für den Verkehr zwischen<br />
den Räumen Ravensburg und Friedrichshafen.<br />
4.2.3 Schalltechnische Wirkungen<br />
Die Absolutwerte der Emissionsabschätzungen können Anlage 2.3 entnommen werden. In den Anlagen<br />
2.4 und 2.5 werden Stecken und Belastungsänderungen dargestellt, die den Abwägungskriterien entsprechen.<br />
Die Anlage 2.5 mit den Filterkriterien gemäss oberer Relevanzgrenze (Emissionszunahmen ≥ 1 dB(A)<br />
in Verbindung mit einer Absolutbelastung ≥ 55 dB(A) entsprechend dem Auslösewert 60 dB(A)) zeigt<br />
überwiegend eine Minderung des Lärmpegels. Die Pegelreduktionen betreffen allesamt Streckenabschnitte<br />
mit geschwindigkeitsreduzierenden Massnahmen. Die Lärmminderung ergibt sich somit vorrangig<br />
durch die Geschwindigkeitsreduktion und weniger durch eine mögliche verkehrliche Entlastung<br />
(Sekundärwirkung).<br />
Auch bei dem Filterkriterium ≥ 45 dB(A) (s. Anlage 2.4) sind die Strecken mit positiven Emissionsveränderungen<br />
noch immer in der Mehrzahl, jedoch nicht mehr ganz so deutlich. Die Lärmreduktionen<br />
treten nicht mehr ausschliesslich auf Strecken mit umgesetzten Massnahmen auf.<br />
Zunahmen des Lärmpegels um > 1 dB(A) bei einer Ausgangsbelastung von ≥ 55 dB(A) wurden nur<br />
auf einzelnen Streckenabschnitten im Norden der Stadt Ravensburg berechnet. Bei der tieferen Relevanzgrenze<br />
weisen auch weiter entfernte Strecken Zunahmen > 1dB(A) auf, so z.B. die L326 Bodnegg<br />
– Rotheidlen, die K7733 Oberteuringen – Neuhaus, aber auch die Achse Laurastrasse/Unterer Gerbersteig/St.<br />
Longinus-Strasse in Weingarten.<br />
Auf eine detaillierte Analyse der Strecken mit relevanten Zunahmen des Lärmpegels wird in diesem<br />
Szenarium verzichtet. Dieses Szenarium dient als Zwischenstand und als Berechnungsgrundlage für<br />
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die Realbelastungen des Szenariums 2, wo zusätzlich noch die nächtlichen Geschwindigkeitsreduktionen<br />
in die Modellierung einfliessen. Diese nächtlichen Massnahmen sind massgebliche Bestandteile<br />
vieler kommunaler LAP's, weshalb der Fokus in dieser Untersuchung auf dem Szenarium 2 liegt.<br />
4.3 Szenarium 2: ganztägige und nächtliche Geschwindigkeitsreduktionen<br />
Dieses Szenarium beinhaltet neben den in Szenarium 1 untersuchten ganztägigen Massnahmen auch<br />
die auf die Nachtzeit 22h – 6h beschränkten Geschwindigkeitsreduzierungen.<br />
4.3.1 Berücksichtigte Massnahmen<br />
Zusätzlich zu den in Szenarium 1 berücksichtigten Massnahmen wird dieses Szenarium um folgende,<br />
nur nächtlich geltende Massnahmen ergänzt:<br />
Stadt Bad Waldsee<br />
keine Massnahmen<br />
Stadt Friedrichshafen:<br />
B30 Fischbach: zwischen Meersburger- und Zeppelinstrasse 30 km/h<br />
B30 Maybach-/Albrechtstrasse 30 km/h<br />
Gemeinde Hagnau:<br />
keine Massnahmen<br />
Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong>:<br />
B30 OD <strong>Meckenbeuren</strong> 30 km/h<br />
B30 OD Lochbrücke 30 km/h<br />
B467 OD Liebenau 30 km/h<br />
Stadt Ravensburg<br />
B33 OD Bavendorf und Dürnast 30 km/h<br />
B30 Untereschach 30 km/h<br />
B467 Obereschach 30 km/h<br />
B32 Wangener Strasse/Knollengraben 30 km/h<br />
Stadt Überlingen<br />
keine Massnahmen<br />
Stadt Wangen<br />
B30 zwischen Haidösch und Isnyerstrasse: 30 km/h<br />
Stadt Weingarten<br />
L317 Wolfegger Strasse: zwischen Doggenried- und Köpfinger Strasse 30 km/h<br />
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4.3.2 Verkehrliche Wirkungen<br />
In Anlage 3.1 sind die absoluten Verkehrsbelastungen Kfz/24h und Lkw/24h, sowie in Anlage 3.2 die<br />
Belastungsdifferenzen gegenüber dem Ausgangszustand (Vergleichsfall 2009) dargestellt. Die realen<br />
Belastungen und Belastungsänderungen über 24 h sind in den Anlagen 3.3 und 3.4 dargestellt. Die<br />
beiden Abbildungen der Belastungsdifferenzen weisen wiederum nur Veränderungen grösser 200<br />
Kfz/24h und 50 Lkw/24h aus.<br />
Die Differenzplots der 24h-Umlegung (Anlage 3.2) zeigt eine Vielzahl von Strecken mit positiven und<br />
negativen Belastungsänderungen. Ein anderes Bild zeigt sich beim Differenzplot der Realbelastung<br />
(Anlage 3.4). Durch die Berücksichtigung der lediglich nächtlichen (22h – 6h) Wirksamkeit gewisser<br />
Massnahmen reduzieren sich die Belastungsänderungen deutlich. Das Bild der realen Belastungsänderungen<br />
gleicht auf vielen Strecken den Belastungsänderungen des Szenariums 1 (Anlage 2.2).<br />
4.3.3 Schalltechnische Wirkungen<br />
Die Absolutwerte der Emissionsabschätzungen können Anlage 3.5 entnommen werden. In Anlagen 3.6<br />
und 3.7 werden Stecken und Belastungsänderungen dargestellt, die den Abwägungskriterien entsprechen.<br />
Die Abbildung der Belastungsänderungen entsprechend dem oberen Relevanzkriterium (Emissionszunahmen<br />
≥ 1 dB(A) in Verbindung mit einer Absolutbelastung ≥ 55 dB(A) zeigt überwiegend eine Minderung<br />
des Lärmpegels. Die Pegelreduktionen betreffen allesamt Streckenabschnitte mit geschwindigkeitsreduzierenden<br />
Massnahmen. Die Lärmminderung ergibt sich somit auch in diesem Szenarium<br />
wieder vorrangig durch die Geschwindigkeitsreduktion und weniger durch eine mögliche verkehrliche<br />
Entlastung (Sekundärwirkung).<br />
Zunahmen des Lärmpegels um > 1 dB(A) bei einer Ausgangsbelastung von ≥ 55 dB(A) wurden nur<br />
vereinzelt und auf meist sehr kurzen Streckenabschnitten berechnet.<br />
Beim Filterkriterium ≥ 45 dB(A) (s. Anlage 3.6) weisen auch Strecken ausserhalb des Massnahmenbereichs<br />
Lärmreduktionen auf. Dabei handelt es sich überwiegend um Strassen mit geringen Vorbelastungen.<br />
Trotz der real teilweise sehr geringen Belastungsänderungen (s. Anlage 3.4) sind auf vielen<br />
Strecken deutliche Lärmpegelzunahmen auszumachen.<br />
Insgesamt werden 27 Streckenabschnitte ausgewiesen, welche die Filterkriterien erfüllen. Die folgende<br />
Tabelle 2 führt alle Strecken mit relevanten Lärmpegelzunahmen auf. Abbildung 4 gibt eine räumliche<br />
Übersicht über die Strecken. Eine detaillierte Analyse aller Streckenabschnitte befindet sich im Anhang<br />
zum <strong>Bericht</strong>.<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 19<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Strecke<br />
Nr.<br />
Strasse betroffene Gemeinde<br />
1 L329 <strong>Meckenbeuren</strong> – Blankenried<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
Ravensburg Knoten B30/B33 und<br />
Jahnstrasse<br />
Ravensburg Zufahrtsrampe B30/B32<br />
(AS Ravensburg Nord/Weingarten)<br />
Ravensburg Knoten Ulmer Strasse und<br />
B32<br />
Ravensburg Schützenstrasse / O.E.W.<br />
Strasse<br />
6 K7949 Trauben / Köpfingen<br />
7 L326 Waldburg – Ippenried<br />
8 K7782 Mühlhofen – Ahausen<br />
<strong>Meckenbeuren</strong><br />
Friedrichshafen<br />
Oberteuringen<br />
>45<br />
dB(A)<br />
>55<br />
dB(A) Schlussfolgerung<br />
OD EG Monitoring<br />
Ravensburg OD OD keine Relevanz<br />
Ravensburg OD/FS OD/FS keine Relevanz<br />
Ravensburg OD OD keine Relevanz<br />
Ravensburg OD OD Monitoring<br />
Weingarten<br />
Baienfurt<br />
Waldburg<br />
Bodnegg<br />
Uhldingen-Mühlhofen<br />
Salem<br />
Bermatingen<br />
OD FS Monitoring<br />
OD EG Monitoring<br />
OD Monitoring<br />
9 K7733 Oberteuringen – Neuhaus Oberteuringen EG keine Relevanz<br />
10 K7975 Wolketsweiler – Nessenbach<br />
11 K7729 Ailingen – Bavendorf<br />
Horgenzell<br />
Ravensburg<br />
Friedrichshafen<br />
Ravensburg<br />
EG keine Relevanz<br />
OD Monitoring<br />
12 Kehlen – Brochenzell <strong>Meckenbeuren</strong> OD Monitoring<br />
13 Eggenweiler – Hirschlatt Friedrichshafen EG keine Relevanz<br />
14<br />
K7726/K7727 Hirschlatt –<br />
Allmannsweiler<br />
Friedrichshafen<br />
<strong>Meckenbeuren</strong><br />
EG keine Relevanz<br />
15 K7980 Weissenau – Oberzell Ravensburg OD Monitoring<br />
16<br />
K7983 Oberhofen –<br />
Sickenried/Torkenweiler<br />
Ravensburg OD Monitoring<br />
17 K7981 Untereschach – Obereschach Ravensburg OD Monitoring<br />
18 Ravensburg Brühl-/Bleicherstrasse Ravensburg OD keine Relevanz<br />
19<br />
Weingarten Burachstrasse südlich<br />
Waldseerstrasse<br />
Weingarten OD keine Relevanz<br />
20 Weingarten Liebfrauen-/Gartenstrasse Weingarten OD Monitoring<br />
21 Weingarten Heinrich-Schatz-Strasse Weingarten OD keine Relevanz<br />
22<br />
K7948 Laurastrasse Weingarten –<br />
Schlier<br />
23 Schlier – Gullen<br />
24 K8040 Schlier – Waldburg<br />
Weingarten<br />
Schlier<br />
Schlier<br />
Grünkraut<br />
Schlier<br />
Waldburg<br />
OD Monitoring<br />
OD keine Relevanz<br />
OD Monitoring<br />
25 L326 Vorderreute – Obereisenbach Tettnang OD Monitoring<br />
26 L326 Untereisenbach – Büchel Tettnang OD Monitoring<br />
27<br />
K7722 Tettnang Bürgermoos –<br />
Dillmannshof<br />
Tettnang<br />
Eriskirch<br />
Tabelle 2: Untersuchungsstrecken Szenarium 2<br />
EG keine Relevanz<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 20<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Abbildung 4: Übersicht aller Strecken mit relevanten Zunahmen des Emissionspegels<br />
(die Nummern im Plan entsprechen der jeweiligen Nummerierung im Anhang)<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 21<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
4.4 Szenarium 3: ganztägige und nächtliche Geschwindigkeitsreduktionen inkl. nächtliches<br />
Lkw-Durchfahrtverbot<br />
Dieses Szenarium beinhaltet neben den Geschwindigkeitsreduktionen nächtliche Lkw-<br />
Durchfahrtverbote auf insgesamt 4 Streckenabschnitten, alle auf Bundesstrassen. Verlagerungen der<br />
Lkw auf Ausweichrouten sind in diesem Szenarium unvermeidlich.<br />
Aus modelltechnischen Gründen kann nicht zwischen Anliegern, ÖPNV oder Lkw < 7.5 t unterschieden<br />
werden. Es handelt sich somit um eine Maximalabschätzung. Bei Umsetzung eines Lkw-Verbots mit<br />
Einschränkungen (z.B. Anlieger frei, Lkw < 7.5 t frei) ergeben sich entsprechend geringere Verlagerungseffekte.<br />
4.4.1 Berücksichtigte Massnahmen<br />
Neben den bereits in Szenarien 1 und 2 berücksichtigten Massnahmen kommen in diesem Szenarium<br />
noch folgende nächtlich geltenden Massnahmen hinzu:<br />
Stadt Bad Waldsee<br />
keine Massnahmen<br />
Stadt Friedrichshafen:<br />
keine Massnahmen<br />
Gemeinde Hagnau:<br />
B31 OD Hagnau: Lkw-Durchfahrtverbot<br />
Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong>:<br />
B30 OD <strong>Meckenbeuren</strong>: Lkw-Durchfahrtverbot<br />
B467 OD Liebenau: Lkw-Durchfahrtverbot<br />
Stadt Ravensburg<br />
B32 Wangener Strasse/Knollengraben Lkw-Durchfahrtverbot<br />
Stadt Überlingen<br />
keine Massnahmen<br />
Stadt Wangen<br />
keine Massnahmen<br />
Stadt Weingarten<br />
keine Massnahmen<br />
4.4.2 Verkehrliche Wirkungen<br />
Die Umlegungsberechnung des 24h – Verkehrsmodells unterstellt den (fiktiven) Fall, dass auch die<br />
nächtlichen Massnahmen ganztägig wirkten. Die Ergebnisse dieser Modellrechnung werden in den<br />
Anlagen 4.1 (Absolutbelastungen) und 4.2 (Differenzbelastung zu Vergleichsfall 2009) mit „Umlegung<br />
24h“ gekennzeichnet.<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 22<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Die realen Verlagerungen über den Gesamttag sind entsprechend geringer (s. auch Kapitel 2.2). Eine<br />
Abschätzung der „Realbelastungen“ der nächtlichen Massnahme sowie der „realen“ Belastungsänderung<br />
findet sich in den Anlagen 4.3 bzw. 4.4.<br />
Der Differenzplot der 24h-Umlegung (Anlage 4.2) zeigt eine Vielzahl von Strecken mit positiven und<br />
negativen Belastungsänderungen. Ein abgeschwächtes Bild zeigt sich beim Differenzplot der Realbelastung<br />
(Anlage 4.4), welche die teilweise nur nächtliche (22h – 6h) Wirksamkeit einiger Massnahmen<br />
berücksichtigt.<br />
4.4.3 Schalltechnische Wirkungen<br />
Die Absolutwerte der Emissionsabschätzungen können Anlage 4.5 entnommen werden. In Anlagen 4.6<br />
und 4.7 werden Stecken und Belastungsänderungen dargestellt, die den Abwägungskriterien entsprechen.<br />
Trotz der real teilweise sehr geringen Belastungsänderungen (s. Anlage 4.4) sind auf vielen<br />
Strecken deutliche Lärmpegeländerungen auszumachen.<br />
Auf allen Strecken mit nächtlichem Lkw-Durchfahrtverbot sind deutliche Reduktionen des Emissionspegels<br />
auszumachen mit maximalen Rückgängen von -6.3 dB(A) auf der B30 in <strong>Meckenbeuren</strong>, -6.8<br />
dB(A) auf der B32 Wangener Strasse in Ravensburg und sogar -7.3 dB(A) auf der OD Hagnau. Die<br />
Lkw-Durchfahrtverbote haben teilweise auch Auswirkungen auf benachbarte Siedlungen, da dadurch in<br />
diesen ebenfalls weniger Lkw durchfahren. Beispielsweise nimmt der Lärmpegel in Immenstaad um<br />
3.1 dB(A) ab was zu einem grossen Teil auf die reduzierte Lkw-Belastung aufgrund des Durchfahrtverbots<br />
in Hagnau <strong>zur</strong>ückzuführen ist.<br />
Diese Pegelreduktionen werden dadurch erreicht, dass der Lkw-Verkehr grossräumig auf alternative<br />
Routen ausweicht. Relevante Ausweichrouten sind unter anderem:<br />
K7739/K7742/B33 Friedrichshafen – Stetten/Meersburg via Markdorf<br />
K7739/K7742/L205/K7749/K7782/L201 Friedrichshafen – Uhldingen-Mühlhofen via Markdorf,<br />
Bermatingen und Ahausen<br />
B33/K7729/L328a Ravensburg – Friedrichshafen via Bavendorf, Waltenweiler und Ailingen<br />
L326/L317 Bodnegg – Weingarten via Waldburg,<br />
L326/K8040/L325 Bodnegg – Ravensburg via Waldburg und Schlier<br />
L333 Tettnang – Lochbrücke<br />
Die Veränderungen des Lärmpegels sind teilweise noch deutlich grossräumiger auszumachen, so werden<br />
im Osten bis <strong>zur</strong> A96 Zunahmen des Lärmpegels berechnet.<br />
Viele dieser Ausweichrouten weisen, bei Ausgangspegeln ≥ 45 dB(A), relevante Zunahmen der Lärmpegel<br />
auf. Zu den Strecken mit Zunahmen des Lärmpegels gehören auch die Ortsdurchfahrten von<br />
Markdorf, Friedrichshafen (teilweise), Tettnang (teilweise), Waldburg, Schlier, Lochbrücke (K7727),<br />
Brochenzell, Waltenweiler und Ailingen und weitere kleine Ortschaften. Die theoretische Zunahme von<br />
+48.1 dB(A) auf der K7732 ist darauf <strong>zur</strong>ückzuführen, dass auf dieser Strecke im Vergleichsfall 2009<br />
keine Belastungen umgelegt wurden. Auch andere Strecken weisen trotz sehr geringer Mehrbelastung<br />
eine relevante Zunahme des Lärmpegels auf, was ebenfall auf die im Vergleichsfall sehr geringe Ausgangsbelastung<br />
<strong>zur</strong>ückzuführen ist.<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 23<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
An vielen Strecken werden zudem Emissionszunahmen in Verbindung mit einer Absolutbelastung ≥ 55<br />
dB(A) entsprechend dem Auslösewert 60 dB(A) ermittelt. Wiederum befinden sich auch Ortsdurchfahrten<br />
unter diesen Strecken, bspw. OD Markdorf oder OD Ailingen.<br />
Da auf diesen Ausweichrouten wie erwähnt viele Ortsdurchfahrten passiert werden, ist, statt von einer<br />
Lärmminderung, von einer Verlagerung der Lärmbelastung in Nachbarkommunen auszugehen. Die<br />
Voruntersuchungen und die bereits durchgeführten kommunalen Wirkungsanalysen haben ähnliche<br />
Resultate ergeben. Aufgrund der grossräumigen Verlagerungen des Schwerverkehrs auf Landes- und<br />
Kreisstrassen wird das Szenarium als problematisch und a priori nicht umsetzbar erachtet. Deshalb<br />
wird auf eine detaillierte Betrachtung einzelner Streckenabschnitte verzichtet.<br />
4.5 Bilanzierung der Emissionsänderungen<br />
Entsprechend Kapitel 2.3 wird eine Bilanzierung der Emissionsänderungen durchgeführt – <strong>zur</strong> Prüfung,<br />
ob die Massnahmen in der Summe eine Verbesserung der Lärmsituation bewirken. Es erfolgt eine Bilanzierung<br />
über die mit der Emissionsänderung gewichtete Länge der Ortsdurchfahrten.<br />
Kriterium<br />
55 dB(A)<br />
Kriterium<br />
45 dB(A)<br />
Szenarium 1 Geschw.beschr. Ganztag (G) 11.4 5.9<br />
Szenarium 2 Geschw.beschr. G+Nacht (N) 10.9 2.3<br />
Szenarium 3 Geschw.beschr. G+N+Lkw-Verbote 0.4 0.8<br />
Tabelle 3: Bilanzierung der Emissionsänderungen anhand der gewichteten Streckenlängen<br />
Die Kennzahl wird aus dem Verhältnis der gewichteten Streckenlänge mit Pegelreduktion <strong>zur</strong> gewichteten<br />
Streckenlänge mit Pegelzunahme gebildet. Ein Quotient > 1.0 bedeutet eine innerörtliche Lärmreduktion<br />
grösser der Lärmzunahme an anderer Stelle, d.h. eine positive Bilanz.<br />
Beide Szenarien mit ausschliesslich geschwindigkeitsreduzierenden Massnahmen schneiden in der<br />
Gesamtbilanz positiv ab. Beim Filterkriterium ≥ 55 dB(A) sind die innerörtlichen Strecken mit relevanten<br />
Lärmreduktionen über 10-mal länger (gewichtet mit der Emissionsänderung) als die innerörtlichen<br />
Strecken, welche mit Zunahmen des Emissionspegels rechnen müssen. Aber auch beim Filterkriterium<br />
≥ 45 dB(A) ist dieses Verhältnis bei beiden Szenarien noch deutlich im positiven Bereich.<br />
Anders sieht die Situation beim Szenarium 3 aus. Die Bilanz ist (vor allem beim oberen Relevanzkriterium<br />
deutlich) negativ, es werden mehr innerörtliche Strecken mit relevanten Zunahmen des Lärmpegels<br />
ausgewiesen, als an anderen innerörtlichen Strecken eine Entlastung vom Lärm stattfindet.<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 24<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
4.6 Vorschläge <strong>zur</strong> Harmonisierung der Massnahmenbündel<br />
Die Modellrechnungen zeigen die überörtliche Dimension der untersuchten Lärmaktionspläne. Vielfach<br />
ergeben sich durch die Massnahmen Verlagerungen meist kleineren Umfangs auf Alternativrouten,<br />
woraus sich neue Betroffenheiten ausserhalb der an der IKAG-LAP beteiligten Gemeinden ergeben.<br />
Die in Szenarium 3 untersuchten Lkw-Nachtfahrverbote bewirkten unmittelbar Verlagerungen auf die<br />
„nächstbeste“ Alternativroute mit minimaler zusätzlicher Reisezeit. Da ein wesentlicher Anteil des Lkw-<br />
Verkehrs über 3.5 t regionale Quellen und Ziel hat, werden Routen im nachgeordneten Netz gewählt.<br />
Aufgrund der geringen Vorbelastungen dieser Landes-, Kreis- und Gemeindestrassen ergeben sich<br />
selbst bei absolut geringen Zusatzbelastungen relevante Zunahmen der Lärmemissionen. Daher erscheinen<br />
die vorliegend untersuchten Lkw-Durchfahrtverbote auf den Bundesstrassen als nicht machbar,<br />
solange keine geeigneten übergeordneten, ortsdurchfahrtsfreie Strassen verfügbar sind.<br />
Die ganztägigen oder nur für die Nachtzeit angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen führen<br />
mittelbar zu Verkehrsverlagerungen, welche zumeist nur zu geringen Zusatzbelastungen auf Alternativrouten<br />
führen. Aufgrund des Ausbaustandards dieser Strassen oder des dörflichen Charakters der<br />
betroffenen Ortsdurchfahrten müssen jedoch mancherorts bereits geringere Zusatzbelastungen als<br />
problematisch eingestuft werden.<br />
Die Modellberechnung für Szenarium 2 mit der Kombination der ganztägigen und nächtlichen Massnahmen<br />
ergibt insgesamt 27 Streckenzüge in der Region, für die relevante Lärmzunahmen errechnet<br />
werden. Da es sich hierbei überwiegend um untergeordnete Strassen mit geringen Vorbelastungen<br />
handelt, müssen die Modellergebnisse des überregionalen Netzes im Detail plausibilisiert werden. An<br />
12 Strecken zeigen die Detailanalysen und Befahrungen, dass in der Realität keine oder nur sehr geringe<br />
bzw. verträgliche Belastungsänderung zu erwarten sind. Hierzu zählen z.B. Ausserortsstrassen<br />
ohne Bebauung oder mit wenigen Einzelgehöften in grösserem Abstand <strong>zur</strong> Strasse.<br />
An 15 Streckenzügen können anhand der Modellrechnungen und örtlichen Detailanalysen die zu erwartenden<br />
Veränderungen nicht mit ausreichender Zuverlässigkeit quantifiziert werden. In diesen<br />
Fällen schlagen wir ein Verkehrsmonitoring vor. Der Verkehr ist vor und nach Durchführung der Verkehrsbeschränkungen<br />
zu zählen. Ergeben sich unverträgliche Verkehrssteigerungen, so sind entweder<br />
Kompensationsmassnahmen anzuordnen oder die verursachende Massnahme rückgängig zu machen.<br />
Als Kompensationsmassnahmen sind im allgemeinen vergleichbare Verkehrsbeschränkungen (Geschwindigkeitsbeschränkungen)<br />
auf den Alternativrouten zu verstehen. Mit den zusätzlichen Massnahmen<br />
wird erreicht, dass der durch die ursprünglichen LAP-Massnahmen verursachte Zeitvorteil für<br />
die Alternativrouten kompensiert wird.<br />
Aufgrund der Geschwindigkeitsbeschränkungen kann an keiner Strecke mit ausreichender Planungssicherheit<br />
eine Verkehrszunahme oberhalb der definierten Relevanzkriterien erwartet werden. Daher<br />
scheint es auch nicht erforderlich, dass mögliche Kompensationsmassnahmen direkt mit der Umsetzung<br />
der LAP-Massnahmen verknüpft werden.<br />
Letztendlich beinhalten die in den einzelnen Szenarien zusammengefassten Massnahmenbündel aber<br />
nur ein „zufälliges Aufeinandertreffen“ der lokalen Einzelmassnahmen mehrerer Gemeinden, für die in<br />
der vorliegenden Untersuchung die regionale Verträglichkeit geprüft wird. Mithilfe der Kompensationsmassnahmen<br />
sollen ausschliesslich potentielle Unverträglichkeiten eliminiert werden.<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 25<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Im Zusammenhang mit dem Nachhaltigkeitsprojekt des Landes „Strategie für einen lärmarmen Verdichtungsraum“<br />
wird daher die Erarbeitung eines regionalen Gesamtkonzepts angestrebt. Wurden<br />
bisher die Massnahmen aus den lokalen Zielen der an der IKAG-LAP beteiligten Kommunen abgeleitet,<br />
so soll in dieser Regionalkonzeption eine flächenhafte bzw. auf alle Lärmschwerpunkte der Region<br />
bezogene Planung, unabhängig von Gemarkungsgrenzen erarbeitet und abgestimmt werden.<br />
5 Zusammenfassung und Empfehlungen<br />
Mit der vorliegenden Studie wird für die Abwägung der Lärmaktionsplanung in der Region Bodensee-<br />
Oberschwaben ein umfassendes Datengerüst <strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Die Studie ermöglicht eine qualifizierte<br />
Bewertung der vorgeschlagenen verkehrsrechtlichen Massnahmen im regionalen Strassennetz.<br />
Mit Hilfe des überregionalen Verkehrsmodells werden für die IKAG-LAP drei Szenarien untersucht:<br />
Szenarium 1: Ganztags geltende geschwindigkeitsreduzierende Massnahmen<br />
Szenarium 2: Ganztags und nachts (22h – 6h) geltende geschwindigkeitsreduzierende Massnahmen<br />
Szenarium 3: Ganztags und nachts geltende geschwindigkeitsreduzierende Massnahmen sowie<br />
nächtliche Lkw-Durchfahrtverbote<br />
Für diese Szenarien werden flächendeckend die verkehrlichen Absolutbelastungen und Belastungsänderungen<br />
gegenüber dem Ausgangszustand berechnet. Bei der Interpretation der Ergebnisse sind die<br />
Randbedingungen der überregionalen Modellierung mit dem entsprechenden Detaillierungsgrad zu<br />
beachten.<br />
Da die fachliche und rechtliche Abwägung der angestrebten Massnahmen vorrangig über die Lärmwirkungen<br />
erfolgt, werden anhand der Verkehrsmodelldaten Kfz/24h, Lkw/24h und (zulässige) Geschwindigkeit<br />
die Lärmemissionen abgeschätzt. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben werden folgende<br />
Auswahl- bzw. Filterkriterien für die vertiefte Einzelfallbetrachtung definiert:<br />
Zunahme ≥ 1 dB(A) / Reduktion ≤ -1 dB(A) und<br />
Emissionspegel ≥ 45 / 55 dB(A)<br />
Alle Strecken, auf die diese Kriterien zutreffen, werden im Abwägungsprozess detaillierter analysiert.<br />
Dabei kommt es konkret darauf, wie viele Betroffene um welche Lärmbelastung bei welchem Lärmausgangsniveau<br />
entlastet sowie wie viele Betroffene um welche Lärmbelastung bei welchem Lärmausgangsniveau<br />
belastet werden und ob und ggf. welche alternative Massnahmen möglich sind.<br />
Die Untersuchung zeigt, dass in allen Fällen den Emissionsreduktionen auf den Strecken mit verkehrsrechtlichen<br />
Massnahmen auf Ausweichrouten zusätzliche Lärmemissionen gegenüber stehen.<br />
Das Szenarium 1 zeigt deutlich die wenigsten Strecken mit relevanten Zunahmen des Lärmpegels an.<br />
Auf der anderen Seite sind auch nur auf vereinzelten Strecken relevante Reduktionen der Emissionspegel<br />
auszumachen, dies vor allem auf den Streckenabschnitten mit den umgesetzten Massnahmen.<br />
In der Gesamtbilanz schneidet dieses Szenarium positiv ab, bei beiden Filterkriterien überwiegen die<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 26<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Ortsdurchfahrten mit einer Lärmreduktion gegenüber den Ortsdurchfahrten mit Zunahme des Lärmpegels.<br />
Dieses Szenarium 1 sollte jedoch nicht als eigenständiges Szenarium angesehen werden. Es<br />
wurde als Zwischenschritt in der Bearbeitung erstellt, da für die Berechnung der realen Belastungsänderungen<br />
im Szenarium 2 die Auswirkungen der ganztägigen Massnahmen separat berechnet werden<br />
mussten. Die nächtlichen geschwindigkeitsreduzierenden Massnahmen sind in vielen Kommunen<br />
massgebliche Bestandteile der Lärmaktionspläne.<br />
Diese nächtlichen Massnahmen mit Geschwindigkeitsreduktionen werden in Szenarium 2 zusammen<br />
mit den ganztägigen Massnahmen untersucht. Dadurch werden deutlich mehr und längere Streckenabschnitte<br />
mit Reduktionen des nächtlichen Lärmpegels ausgewiesen. Jedoch nehmen auch Anzahl<br />
und Länge der Streckenabschnitte mit Emissionszunahmen entsprechend zu. In der Gesamtbilanz ist<br />
auch dieses Szenarium noch deutlich positiv, d.h. die innerörtlichen Lärmreduktionen sind um ein<br />
Mehrfaches grösser als die innerörtlichen Lärmpegelzunahmen.<br />
Die Modellberechnung für Szenarium 2 ergibt insgesamt 27 Streckenzüge in der Region, für die relevante<br />
Lärmzunahmen errechnet werden (s. Anhang ). Da es sich hierbei überwiegend um untergeordnete<br />
Strassen mit geringen Vorbelastungen handelt, müssen die Modellergebnisse des überregionalen<br />
Netzes im Detail plausibilisiert werden. An 12 Strecken zeigen die Detailanalysen und Befahrungen,<br />
dass in der Realität keine oder nur sehr geringe bzw. verträgliche Belastungsänderung zu erwarten<br />
sind. Hierzu zählen z.B. Ausserortsstrassen ohne Bebauung oder mit wenigen Einzelgehöften in grösserem<br />
Abstand <strong>zur</strong> Strasse.<br />
An 15 Streckenzügen können anhand der Modellrechnungen und örtlichen Detailanalysen die zu erwartenden<br />
Veränderungen nicht mit ausreichender Zuverlässigkeit quantifiziert werden. In diesen<br />
Fällen schlagen wir ein Verkehrsmonitoring vor. Der Verkehr ist vor und nach Durchführung der Verkehrsbeschränkungen<br />
zu zählen. Ergeben sich unverträgliche Verkehrssteigerungen, so sind entweder<br />
Kompensationsmassnahmen anzuordnen oder die verursachende Massnahme rückgängig zu machen.<br />
Als Kompensationsmassnahmen sind im allgemeinen vergleichbare Verkehrsbeschränkungen (Geschwindigkeitsbeschränkungen)<br />
auf den Alternativrouten zu verstehen.<br />
Aufgrund der Geschwindigkeitsbeschränkungen kann an keiner Strecke mit ausreichender Planungssicherheit<br />
eine Verkehrszunahme oberhalb der definierten Relevanzkriterien erwartet werden. Daher<br />
scheint es auch nicht erforderlich, dass mögliche Kompensationsmassnahmen direkt mit der Umsetzung<br />
der LAP-Massnahmen verknüpft werden.<br />
Bei Szenarium 3 mit nächtlichen Lkw-Durchfahrtverboten sind Verlagerungen der Lkw auf Ausweichrouten<br />
unvermeidlich und als direkte Folge nimmt der Lärm auf den Ausweichrouten zu. Im Vergleich<br />
zu den vorhergehenden Szenarien mit ausschliesslich geschwindigkeitsbeschränkenden Massnahmen<br />
sind auch mehr innerörtliche Strecken von Lärmzunahmen betroffen. Dies zeigt sich insbesondere in<br />
der Gesamtbilanz, da dieses Szenarium als einziges negativ abschneidet (d.h. die innerörtlichen Lärmzunahmen<br />
auf den Ausweichstrecken übersteigen die auf anderen Strecken erreichten Reduktionen<br />
des Lärmpegels). Dies allein bildet bereits ein Ausschlusskriterium. Ausserdem wird der Schwerverkehr<br />
von den Bundesstrassen grossräumig auf Landes- und Kreisstrassen verlagert, welche vielfach<br />
nicht für die Aufnahme zusätzlicher Lkws geeignet sind. Kompensationsmassnahmen in Form von ergänzenden<br />
Lkw-Verboten im untergeordneten Strassennetz sind nicht realisierbar, da diese zu weiteren<br />
Verlagerungen und letztendlich zu einer massgeblichen Erhöhung de Verkehrsleistungen führt. Aus<br />
den genannten Gründen wird das Szenarium 3 als problematisch und a priori nicht umsetzbar erachtet.<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 27<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Die Massnahmen des Szenariums 2 (Geschwindigkeitsbeschränkungen) sind unter Berücksichtigung<br />
der hier untersuchten potentiellen Verlagerungswirkungen machbar und zielführend. In der Bewertung<br />
der Verlagerungseffekte ist zu berücksichtigen, dass das Massnahmenbündel den Bearbeitungsstand<br />
Frühjahr 2010 der Aktionspläne wiedergibt. Demgegenüber wurden zwischenzeitlich verschiedene<br />
örtliche Massnahmen verworfen oder zeitlich und räumlich reduziert. Daher kann auch eine weitere<br />
Reduzierung der in dieser Studie ermittelten Verkehrsveränderungen unterstellt werden.<br />
Auch aus diesem Grund wird ein Verkehrsmonitoring an kritischen Strecken empfohlen. Damit können<br />
verbleibende Unwägbarkeiten berücksichtigt und bei Bedarf flankierende Massnahmen konzipiert und<br />
begründet werden.<br />
Rapp Trans AG<br />
Wolfgang Wahl Lea Horowitz<br />
Basel, 7. September 2010 / 67.071.0 / lh<br />
<strong>Bericht</strong> Modell RVBO 7.09.10.doc<br />
7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans
Anhang<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 L329 Blankenried – <strong>Meckenbeuren</strong> 2<br />
2 Knoten B30/B33 und Jahnstrasse 4<br />
3 Zufahrtsrampe B30 / B32 AS Ravensburg Nord / Weingarten 6<br />
4 Knoten Ulmer Strasse / B32 8<br />
5 Schützenstrasse / O.E.W. Strasse 10<br />
6 K7949 Knechtenhaus / Köpfingen 12<br />
7 L326 Waldburg – Ippenried 14<br />
8 K7782 Mühlhofen – Ahausen 16<br />
9 K7733 Oberteuringen – Neuhaus 18<br />
10 K7975 Wolketsweiler – Nessenbach 20<br />
11 K7729 Ailingen – Bavendorf 22<br />
12 Kehlen – Brochenzell 24<br />
13 Eggenweiler – Hirschlatt 26<br />
14 K7726/K7727 Hirschlatt – Allmannsweiler 28<br />
15 K7980 Weissenau – Oberzell 30<br />
16 K7983 Oberhofen – Sickenried/Torkenweiler 32<br />
17 K7981 Untereschach – Obereschach 34<br />
18 Ravensburg: Brühl-/Bleicher Strasse 36<br />
19 Weingarten: Burachstrasse südl. Waldseerstrasse 38<br />
20 Weingarten: Liebfrauen-/Gartenstrasse 40<br />
21 Weingarten: Heinrich-Schatz-Strasse 42<br />
22 K7948 Laurastrasse, Weingarten – Schlier 44<br />
23 Schlier – Gullen 46<br />
24 K8040 Schlier – Waldburg (inkl. L325 OD Schlier) 48<br />
25 L326 Vorderreute – Obereisenbach 50<br />
26 L326 Untereisenbach – Büchel 52<br />
27 K7722 Tettnang: Bürgermoos – Dillmannshof 54<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang 7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 2<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
1 L329 Blankenried – <strong>Meckenbeuren</strong><br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6/3.7):<br />
Emission > 45 dB(A)<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc<br />
Emission > 55 dB(A)
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 3<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
Emission > 45 dB(A): 7'890 – 2'300 Kfz/24h, 210 – 110 Lkw/24h, 47.9 – 55.5 dB(A)<br />
Emission > 55 dB(A): 4'870 – 4'250 Kfz/24h, 150 – 140 Lkw/24h, 53.8 – 55.5 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
Emission > 45 dB(A): 8'410 – 2'460 Kfz/24h, 220 – 120 Lkw/24h, 57.1 – 48.9 dB(A)<br />
Emission > 55 dB(A): 5'220 – 4390 Kfz/24h, 160 – 140 Lkw/24h, 57.1 – 55.3 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6/3.7):<br />
Emission > 45 dB(A): 500 – 150 Kfz/24h, 10 Lkw/24h, 1.0 – 1.6 dB(A)<br />
Emission > 55 dB(A): 300 – 150 Kfz/24h, 10 Lkw/24h, 1.0 – 1.6 dB(A)<br />
Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />
Ortsdurchfahrten 50 km/h, Kreuzungsbereich mit K7730 60 km/h, bei Lindenholz 70 km/h, bei<br />
Blankenried 80 km/h, freie Strecke 100 km/h<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Die geringfügige Mehrbelastung scheint realistisch.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Emission > 45 dB(A): Ortsdurchfahrten Waltenweiler, Brochenzell und <strong>Meckenbeuren</strong> (im Bereich<br />
Bahnübergang). Ausserdem dörfliche Siedlungsstruktur im Bereich Lindenholz und Einzelgehöfte bei<br />
Eggenweiler und Blankenried.<br />
Emission > 55 dB(A): Einzelgehöfte bei Eggenweiler, einzelne Gebäude am östlichen Dorfrand von<br />
Waltenweiler.<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Der geringfügige Ausweichverkehr entsteht als Folge der Geschwindigkeitsmassnahmen auf der B30<br />
OD <strong>Meckenbeuren</strong>, in Friedrichshafen, und auf der B31 (Fischbach, Hagnau).<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Aufgrund der überörtlichen Massanhmenbündel sind keine Kompensationsmassnahmen zwingend<br />
erforderlich (Belastungen >55 dB(A) ausserhalb der OD’s). Da jedoch nicht nur das interkommunale<br />
Massnahmenbündel sonder auch die Einzelmassnahmen <strong>Meckenbeuren</strong> und Ravensburg jeweils zu<br />
geringfügigen Mehrbelastungen auf der Landesstrasse 329 führen, sollten zum einen im Rahmen eines<br />
Monitoring die aktuellen und zukünftigen Belastungen gezählt werden und zum anderen im Rahmen<br />
der anstehenden Regionalen Verkehrskonzeption innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
geprüft werden.<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 4<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
2 Knoten B30/B33 und Jahnstrasse<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6/3.7):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 5<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
12'190 Kfz/24h, 710 Lkw/24h, 55.9 – 57.8 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
13'230 Kfz/24h, 990 Lkw/24h, 54.9 – 58.8 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6/3.7):<br />
1'000 Kfz/24h, 280 Lkw/24h, 1.0 dB(A)<br />
Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />
Im Kreuzungsbereich 50 km/h, danach 70 km/h<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Im Verkehrsmodell ist der Knotenpunkt entsprechend den vorhandenen Fahrbahnteilern und –inseln in<br />
Einzelstrecken aufgelöst. Die rechnerische Mehrbelastung von 1 dB(A) ergibt sich nur auf dem einen<br />
Abbiegestreifen. Die Gesamtemission der Zufahrtsstrasse verändert sich um unter 1 dB(A). Auch im<br />
unmittelbaren Bereich des Knotens wird die Mehrbelastung durch die Minderbelastung auf der<br />
nördlichen Knotenausfahrt kompensiert.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Beim an die betroffene Fahrspur angrenzenden Areal handelt es sich um ein Gewerbegebiet. Das<br />
Wohngebiet östlich des Knotens ist bereits durch eine Lärmschutzwand geschützt.<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Der geringfügige Ausweichverkehr entsteht als Folge der allgemeinen Geschwindigkeitsreduktionen in<br />
der Innenstadt von Ravensburg, wodurch sich eine Verlagerung und Bündelung auf die B30 neu<br />
ergibt. Die belastete Strecke dient als Zufahrtsstrecke <strong>zur</strong> B30 neu.<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Aufgrund des vorhandenen Lärmschutzes bzw. der gewerblichen Nutzung des betroffenen Gebietes<br />
werden zusätzliche Massnahmen als nicht erforderlich erachtet.<br />
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<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 6<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
3 Zufahrtsrampe B30 / B32 AS Ravensburg Nord / Weingarten<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6/3.7):<br />
kleiner Ausschnitt: Emission > 55 dB(A)<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
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<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 7<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
5'110 Kfz/24h, 60 Lkw/24h, 48.0 – 55.1 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
6'630 Kfz/24h, 310 Lkw/24h, 51.4 – 57.3 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6/3.7):<br />
1'500 Kfz/24h, 250 Lkw/24h, 2.2 – 3.4 dB(A)<br />
Vorhandener aktiver Lärmschutz<br />
Lärmvorsorge mit aktivem und passivem Lärmschutz bei Realisierung der B30 neu.<br />
Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />
70 / 50 km/h auf der Ausfahrtsrampe.<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Die Zusatzbelastung wird durch die Verkehrsbündelung auf der B30 neu als realistisch eingeschätzt.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Wohnbaufläche Krummächer / Ummenwinkel durch Lärmschutzwand im Zuge der B30 geschützt. Der<br />
hier betrachtete Emissionspegel der Ausfahrtsrampe ist um über 3 dB(A) geringer als der<br />
Emissionspegel der durchgehenden Fahrbahn und ist damit gegen über diesem akustisch irrelevant.<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Die Mehrbelastung ergibt sich vor allem durch eine Verdrängung lokaler Zielverkehre nach Ravensburg<br />
aufgrund der innerstädtischen Verkehrsmassnahmen. Aufgrund des vorhandenen Lärmschutzes<br />
ergeben sich keine relevanten Betroffenheiten.<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Massnahmen werden aufgrund des bereits vorhandenen Lärmschutzes als nicht erforderlich erachtet.<br />
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7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 8<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
4 Knoten Ulmer Strasse / B32<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6/3.7):<br />
kleiner Ausschnitt: Emission > 55 dB(A)<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 9<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Im Verkehrsmodell ist der Knotenpunkt entsprechend den vorhandenen Fahrbahnteilern und –inseln in<br />
Einzelstrecken aufgelöst. Die rechnerische Mehrbelastung von über 1 dB(A) ergibt sich nur auf<br />
einzelnen Abbiegestreifen. Die Gesamtemission der Zufahrtsstrassen verändert sich um unter 1 dB(A).<br />
Zudem halten sich auf den Flächen, welche an die hier relevanten Einzelstrecken angrenzen, keine<br />
Menschen dauerhaft auf – sie sind entweder nicht bebaut oder es handelt sich dabei um gewerblich<br />
genutzte Flächen.<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 10<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
5 Schützenstrasse / O.E.W. Strasse<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6/3.7):<br />
kleiner Ausschnitt: Emission > 55 dB(A)<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 11<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
Emission > 45 dB(A): 16'970 – 11'560 Kfz/24h, 450 – 310 Lkw/24h, 53.2 – 54.8 dB(A)<br />
Emission > 55 dB(A): 16'970 Kfz/24h, 450 Lkw/24h, 54.8 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
Emission > 45 dB(A): 17'680 – 10'840 Kfz/24h, 740 – 590 Lkw/24h, 54.3 – 55.9 dB(A)<br />
Emission > 55 dB(A): 17'680 Kfz/24h, 740 Lkw/24h, 55.9 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6/3.7):<br />
Emission > 45 dB(A): 700 – -700 Kfz/24h, 290 – 280 Lkw/24h, 1.1 dB(A)<br />
Emission > 55 dB(A): 700 Kfz/24h, 290 Lkw/24h, 1.1 dB(A)<br />
Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />
50 km/h, keine verkehrsrechtlichen Beschränkungen.<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Eine aktuelle Auswertung der Verkehrsdetektoren an den Lichtsignalanlagen Gartenstrasse und Ulmer<br />
Strasse weist auf eine Verkehrsbelastung von ca. 8'000 Kfz/24h hin. Die Vorbelastungen können im<br />
überregionalen Verkehrsmodell nicht korrekt abgebildet werden. Die Emissionen liegen entsprechend<br />
tiefer. Die kleinräumige Verkehrsverlagerung von der Gartenstrasse ist mithilfe des regionalen<br />
Umlegungsmodells nur bedingt nachweisbar.<br />
Gemäss Verkehrsmodell benutzen vor allem die Lkw die Schützen- / O.E.W.-Strasse als<br />
Ausweichroute.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Überwiegend gewerbliche Nutzungen und Verwaltungen, einzelne Wohngebäude.<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Die Verlagerung ergibt sich aus der Verkehrsberuhigung der Gartenstrasse im Abschnitt nördlich der<br />
O.E.W.-Strasse. Der Emissionszunahme in der O.E.W.-Strasse von 1.1 dB(A) steht eine Entlastung der<br />
Gartenstrasse um -2.7 dB(A) nördlich der Kreuzung und sogar -4.3 dB(A) südlich der Kreuzung<br />
gegenüber.<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Durch eine Anpassung der Signalsteuerung an den Knoten Gartenstrasse / O.E.W.-Strasse und<br />
Schützenstrasse / Ulmer Strasse kann ev. eine potentielle Verlagerung unterbunden und reduziert<br />
werden. Diese Verkehrsberuhigungsmassnahme sollte nach einer Beobachtung von sich real<br />
einstellenden Veränderungen realisiert werden.<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 12<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
6 K7949 Knechtenhaus / Köpfingen<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6/3.7):<br />
kleiner Ausschnitt: Emission > 55 dB(A)<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 13<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
Emission > 45 dB(A): 4'640 – 1'960 Kfz/24h, 90 – 50 Lkw/24h, 48.3 – 55.0 dB(A)<br />
Emission > 55 dB(A): 4'640 Kfz/24h, 90 Lkw/24h, 55.0 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
Emission > 45 dB(A): 5'270 – 2'120 Kfz/24h, 100 – 50 Lkw/24h, 47.8 – 56.3 dB(A)<br />
Emission > 55 dB(A): 5'270 Kfz/24h, 100 Lkw/24h, 56.3 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6/3.7):<br />
Emission > 45 dB(A): 600 – 160 Kfz/24h, 10 Lkw/24h, 1.1 – 2.5 dB(A)<br />
Emission > 55 dB(A): 600 Kfz/24h, 10 Lkw/24h, 1.3 dB(A)<br />
Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />
OD Köpfingen und OD Trauben mit 50 km/h, bei Briach 70 km/h, freie Strecke 100 km/h<br />
In Köpfingen werden Lkw-Fahrer auf die enge Ortsdurchfahrt (Kurve) hingewiesen.<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Die Teilstrecke mit Emission > 55 dB(A) ist im Modell mit 100 km/h hinterlegt. Diese Geschwindigkeit<br />
ist auch tatsächlich erlaubt, handelt es sich bei diesem Streckenstück um eine Ausserortsstrecke. Ob<br />
auf diesem kurzen Streckenstück (ca. 250m) diese Geschwindigkeit erreicht werden kann bzw.<br />
tatsächlich gefahren wird, ist nur in Ausnahmefällen anzunehmen.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Emission > 45 dB(A): Ortsdurchfahrt Köpfingen und Trauben, dörfliche Siedlungsstruktur bei Briach.<br />
Emission > 55 dB(A): Einzelgebäude im Bereich Trauben.<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Die geringfügige Verlagerung ergibt sich aus der Verkehrsberuhigung der Wolfegger-/St. Longinus-<br />
Strasse. In den dortigen verkehrsberuhigten Abschnitten werden Entlastungen von -2.1 dB(A)<br />
berechnet.<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Nach Umsetzung der verkehrsberuhigenden Massnahmen sollte der sich real einstellende Verkehr<br />
beobachtet und nach Bedarf Kompensationsmassnahmen erwogen werden.<br />
Im Rahmen des LAP Weingarten wurde als Kompensationsmassnahme eine nächtliche<br />
Geschwindigkeitsreduktion im Bereich der OD Köpfingen und Trauben geprüft. Damit würden sowohl<br />
der Lärmpegel wie auch der Ausweichverkehr <strong>zur</strong>ückgehen.<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 14<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
7 L326 Waldburg – Ippenried<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6/3.7):<br />
kleiner Ausschnitt: Emission > 55 dB(A)<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 15<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
Emission > 45 dB(A): 3'660 – 1'960 Kfz/24h, 320 – 170 Lkw/24h, 48.8 – 55.5 dB(A)<br />
Emission > 55 dB(A): 3'490 – 3'300 Kfz/24h, 320 – 200 Lkw/24h, 54.6 – 55.5 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
Emission > 45 dB(A): 4'000 – 2'150 Kfz/24h, 400 – 220 Lkw/24h, 50.0 – 56.7 dB(A)<br />
Emission > 55 dB(A): 4'000 – 3'670 Kfz/24h, 400 – 230 Lkw/24h, 55.6 – 56.7 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6/3.7):<br />
Emission > 45 dB(A): 500 – 400 Kfz/24h, 80 – 30 Lkw/24h, 1.0 – 1.5 dB(A)<br />
Emission > 55 dB(A): 500 – 400 Kfz/24h, 80 – 30 Lkw/24h, 1.0 – 1.2 dB(A)<br />
Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />
OD Rotheidlen, Kofeld und Waldburg sowie im Bereich Ippenried und Eggenberg 50 km/h, im Bereich<br />
Dietenberg/Ried 70 km/h, freie Strecke 100 km/h<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Für die grossräumige Ausweichroute wird mit ca. 10% Verkehrszunahme ein relativ hoher<br />
Ausweichverkehr ermittelt.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Emission > 45 dB(A): Ortsdurchfahrt Waldburg, dörfliche Siedlungsstruktur bei Ippenried, Rotheidlen<br />
und Kofeld. Einzelne Gebäude in Bodnegg sowie diverse Einzelgehöfte näher als 25m<br />
Emission > 55 dB(A): Einzelgebäude im Bereich Kofeld (Aktiver Lärmschutz Mauer/Erdwall vorhanden)<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Durch die Geschwindigkeitsreduktion auf der B32 am Knollengraben verlagert sich der Verkehr auf die<br />
parallel verlaufende Achse L326/K8040/K7948 in Richtung Ravensburg/Weingarten. Möglicherweise<br />
auch geringe Verlagerungen durch Massnahmen auf der B30 im Raum <strong>Meckenbeuren</strong>.<br />
In der modelltechnischen Detailuntersuchung LAP Ravensburg wird darauf hingewiesen, dass die<br />
positiven Wirkungen im Zuge der B30 und B32 wesentlich höher sind als die Veränderungen im Zuge<br />
der L326. Hierbei ist auch der allgemein grosse Abstand der Bebauung <strong>zur</strong> Strasse zu berücksichtigen.<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Die höchsten Lärmpegelzunahmen im bebauten Gebiet sind bei Kofeld anzutreffen (+1.4 dB(A)). Eine<br />
Reduktion der Geschwindigkeit im Bereich der Siedlung (ev. ebenfalls nur nachts) könnte selbst zu<br />
einer Lärmminderung gegenüber dem Bestand führen. Es wird ein Verkehrsmonitoring empfohlen.<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 16<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
8 K7782 Mühlhofen – Ahausen<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 17<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
3'000 – 1'810 Kfz/24h, 140 – 50 Lkw/24h, 45.8 – 51.1 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
3'250 – 2'020 Kfz/24h, 150 – 60 Lkw/24h, 47.7 – 52.4 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
200 Kfz/24h, 10 Lkw/24h, 1.0 – 1.9 dB(A)<br />
Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />
OD Mühlhofen, Grasbeuren und Ahausen 50 km/h, freie Strecke 100 km/h<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Die geringfügige verkehrliche Mehrbelastung liegt im Bereich der Modellgenauigkeit.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Ortsdurchfahrten Mühlhofen, Grasbeuren und Ahausen.<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Es handelt sich um eine Sekundärverlagerung. Durch die Massnahmen im Zuge der B31 wird Verkehr<br />
auf die B33 verlagert. Dieser verdrängt wiederum Regionalverkehr auf die benachbarten<br />
Kreisstrassen.<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Da sich die Veränderung der Verkehrsbelastung im Rahmen der Modellgenauigkeit bewegt, werden<br />
Kompensationsmassnahmen <strong>zur</strong>zeit als nicht erforderlich erachtet. Nach Umsetzung der<br />
verkehrsberuhigenden Massnahmen sollte der sich real einstellende Verkehr beobachtet und nach<br />
Bedarf Kompensationsmassnahmen erwogen werden.<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 18<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
9 K7733 Oberteuringen – Neuhaus<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 19<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
290 Kfz/24h, 40 Lkw/24h, 43.7 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
410 Kfz/24h, 80 Lkw/24h, 47.0 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 20<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
10 K7975 Wolketsweiler – Nessenbach<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 21<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
660 Kfz/24h, 20 Lkw/24h, 43.6 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
830 Kfz/24h, 20 Lkw/24h, 45.5 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 22<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
11 K7729 Ailingen – Bavendorf<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6): Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 23<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
3'890 – 1'950 Kfz/24h, 120 - 90 Lkw/24h, 46.0 – 52.8 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
3'910 – 1'970 Kfz/24h, 150 – 130 Lkw/24h, 47.8 – 54.3 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
3.5t ausgeschildert (Anlieger frei).<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Der geringfügige Ausweichverkehr entsteht als Folge der Geschwindigkeitsmassnahmen auf der B30<br />
OD <strong>Meckenbeuren</strong>. Die überproportionale Zunahme von Lkw nördlich Waltenweiler wird sich aufgrund<br />
des (im Modell nicht abgebildeten) Lkw-Verbots nicht einstellen, und in der Folge auch südlich von<br />
Waltenweiler tiefer ausfallen als vom Modell prognostiziert.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Ortsdurchfahrten Waltenweiler und Bavendorf (Adelsreuter Strasse). Ausserdem dörfliche<br />
Siedlungsstruktur im Bereich Adelsreute, Ellenweiler, Lehhorn und Habratsweiler, sowie Einzelgehöfte.<br />
In Ailingen sind einzelne Gebäude am Kranich- und am Kiebitzweg näher als 25m.<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Die geringfügige Verkehrszunahme ist auf die geschwindigkeitsdämpfenden Massnahmen auf der B30,<br />
Achse Friedrichshafen – Ravensburg <strong>zur</strong>ückzuführen. Da die Zunahme des Lkw-Verkehrs aufgrund des<br />
Verbots nicht bzw. in geringerem Umfang eintreten wird, wird sich auch eine geringere Lärmzunahme<br />
ergeben.<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Die Veränderung der Verkehrsbelastung bewegt sich im Rahmen der Modellgenauigkeit. Im Modell<br />
wird eine Zunahme des Lkw-Verkehrs auf einer Strecke ausgewiesen, an der die Durchfahrt für Lkw<br />
verboten ist. Ohne den zusätzlichen Lkw-Verkehr würde der Lärmpegel gemäss Modell um < 1 dB(A)<br />
zunehmen und somit unterhalb der Relevanzgrenze bleiben.<br />
Nach Umsetzung der verkehrsberuhigenden Massnahmen sollte der sich real einstellende Verkehr<br />
beobachtet und nach Bedarf Kompensationsmassnahmen erwogen werden.<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 24<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
12 Kehlen – Brochenzell<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 25<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
2'300 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 44.2 – 47.5 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
2'410 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 45.7 – 49.0 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
3.5t gesperrt (Anlieger frei)<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Diese geringe Verschiebung erscheint durchaus realistisch.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Ortsdurchfahrt Brochenzell (Kehlener Strasse)<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Insbesondere durch die nächtliche Geschwindigkeitsreduktion auf der OD <strong>Meckenbeuren</strong> weicht ein<br />
geringfügiger Teil des lokalen Verkehrs kleinräumig auf diese Strecke aus. Die Ortsdurchfahrt<br />
Brochenzell (Kehlener Strasse) weist gemäss Modell eine Zunahme des Lärmpegels von +1.5 dB(A)<br />
auf. Die Strecke ist Bestandteil einer Tempo 30 Zone. Mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h bleibt<br />
der Emissionspegel, trotz Mehrverkehr, ausserhalb der Relevanzkriterien.<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Da sich die Veränderung der Verkehrsbelastung im Rahmen der Modellgenauigkeit bewegt und zudem<br />
auf der Ortsdurchfahrt Brochenzell die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert ist, werden<br />
Kompensationsmassnahmen <strong>zur</strong>zeit als nicht erforderlich erachtet. Nach Umsetzung der<br />
verkehrsberuhigenden Massnahmen sollte der sich real einstellende Verkehr beobachtet und nach<br />
Bedarf Kompensationsmassnahmen erwogen werden.<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 26<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
13 Eggenweiler – Hirschlatt<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 27<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
1'280 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 44.9 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
1'520 Kfz/24h, 48.2 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
200 Kfz/24h, 3.3 dB(A)<br />
Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />
Freie Strecke 100 km/h<br />
Durchfahrtverbot für Lkw > 6t (Anlieger frei)<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Die geringfügige Mehrbelastung scheint realistisch.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Einzelne Gebäude am südlichen Ortsende von Eggenweiler<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Ausweichverkehr auf Parallelachse <strong>zur</strong> B30, Achse Friedrichshafen – Ravensburg.<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Da sich die Veränderung der Verkehrsbelastung im Rahmen der Modellgenauigkeit bewegt und zudem<br />
nur einzelne Gebäude betroffen sind, werden Kompensationsmassnahmen <strong>zur</strong>zeit als nicht erforderlich<br />
erachtet.<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 28<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
14 K7726/K7727 Hirschlatt – Allmannsweiler<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 29<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
2'650 – 1'430 Kfz/24h, 20 – 0 Lkw/24h, 45.4 – 52.1 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
3'020 – 1'770 Kfz/24h, 20 – 0 Lkw/24h, 48.5 – 54.1 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
400 – 300 Kfz/24h,
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 30<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
15 K7980 Weissenau – Oberzell<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 31<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
2'750 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 43.8 – 48.2 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
3'460 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 45.6 – 50.0 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
700 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 1.8 dB(A)<br />
Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />
Aus Richtung Ravensburg nach Oberzell 70km/h, bis Ortseinfahrt Oberzell 50 km/h, Ortsdurchfahrt<br />
Oberzell 30 km/h (teilweise für Lärmschutz)<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Die verkehrliche Mehrbelastung fällt tiefer aus als in der Detailbetrachtung LAP Ravensburg. Dies ist<br />
darauf <strong>zur</strong>ückzuführen, dass gegenseitige Wechselwirkungen zwischen den Massnahmen in<br />
Ravensburg und den Massnahmen der anderen Kommunen bestehen. Die Mehrbelastung wird noch<br />
immer als realistisch eingeschätzt.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Ortsdurchfahrten Oberzell und Reute, Gewerbe- und Industrieareal Weissenau.<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Die Mehrbelastung ergibt sich aus der Kombination von geschwindigkeitsdämpfenden Massnahmen im<br />
Zuge der B30 und B33. Die zwischenliegende Alternativroute wird zusätzlich belastet. Eine grafische<br />
Bilanzierung ermöglicht Anlage 3.7, aus der ersichtlich wird, dass die Strassen B30 und B33 oberhalb<br />
der oberen Relevanzkriterien liegen bzw. entlastet werden, wohingegen im Süden von Ravensburg<br />
keine Strasse bzw. Betroffenen im Bereich der oberen Relevanzgrenze negativ berührt werden.<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Mit der Realisierung der B30 Süd ergibt sich für die Kreisstrassen eine Entlastung von bis zu 8'100<br />
Kfz/24h. 1<br />
Mit dem im Lärmaktionsplan Ravensburg vorgesehenen Einbau von lärmoptimiertem Asphalt im Zuge<br />
der B30 alt können die dortigen Geschwindigkeitsbelastungen wieder <strong>zur</strong>ückgenommen werden.<br />
Insoweit sind die hier betrachteten Mehrbelastungen nur vorübergehender Natur. Die in der<br />
Modelluntersuchung berücksichtigte Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich Weingartshof ist in der<br />
aktuellen Fassung des Lärmaktionsplans (September 2010) nicht mehr enthalten.<br />
Nach einer Beobachtung von sich real einstellenden Veränderungen könnten vorübergehend ggf.<br />
ergänzende Verkehrsberuhigungsmassnahmen realisiert werden.<br />
1 Prognoseverkehrsbelastung (Verkehrsuntersuchung B30 neu Ravensburg-Süd; Modus Consult 2001)<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 32<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
16 K7983 Oberhofen – Sickenried/Torkenweiler<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 33<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
6'160 - 5'220 Kfz/24h, 260 – 150 Lkw/24h, 48.6 – 51.3 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
6'610 - 5'640 Kfz/24h, 300 – 190 Lkw/24h, 50.5 – 52.6 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
400 Kfz/24h, 40 Lkw/24h, 1.3 – 1.9 dB(A)<br />
Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />
Tettnanger Strasse im Bereich Oberhofen 30 km/h, nach Ortsschild Sickenried 50 km/h<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Eine verkehrliche Mehrbelastung erscheint realistisch. Bei der Zunahme um 40 Lkw handelt es sich<br />
jedoch um eine Veränderung im Bereich der Modellgenauigkeit. Es dürfte sich ggf. eine Zunahme von<br />
kleinen Lkw
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 34<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
17 K7981 Untereschach – Obereschach<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 35<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
2'910 Kfz/24h, 40 Lkw/24h, 44.7 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
3'070 Kfz/24h, 50 Lkw/24h, 46.5 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 36<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
18 Ravensburg: Brühl-/Bleicher Strasse<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 37<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
2'980 – 2'170 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 43.9 – 45.3 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
3'840 – 2'950 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 45.2 – 46.3 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
900 - 800 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 1.0 – 1.3 dB(A)<br />
Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />
Innerortsbereich, Geschwindigkeit 50 km/h<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Die Belastungszunahme mit einer resultierenden Emissionserhöhung um rd. 1 dB(A) erscheint<br />
realistisch.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Gewerblich-industriell geprägter Strassenzug, einzelne Wohngebäude möglich.<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Die verkehrliche Mehrbelastung ergibt sich aus den innerstädtischen Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
als Vorstufe eines kommunalen Verkehrskonzepts.<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Kompensationsmassnahmen sind gegenwärtig nicht erforderlich. Die konkrete Belastungssituation<br />
wird im Zuge der Fortschreibung des Lärmaktionsplans Ravensburg wieder in den Blick genommen<br />
werden.<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 38<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
19 Weingarten: Burachstrasse südl. Waldseerstrasse<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 39<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
1'310 Kfz/24h, 60 Lkw/24h, 44.7 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
1'900 Kfz/24h, 60 Lkw/24h, 45.8 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
600 Kfz/24h,
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 40<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
20 Weingarten: Liebfrauen-/Gartenstrasse<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 41<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
5'170 Kfz/24h, 180 Lkw/24h, 50.2 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
5'200 Kfz/24h, 250 Lkw/24h, 51.3 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 42<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
21 Weingarten: Heinrich-Schatz-Strasse<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 43<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
2'960 Kfz/24h, 70 Lkw/24h, 46.4 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
3'170 Kfz/24h, 140 Lkw/24h, 47.4 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
200 Kfz/24h, 80 Lkw/24h, 1.0 dB(A)<br />
Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />
Innerortsbereich, Geschwindigkeit 50 km/h<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Die Strasse ist in diesem Bereich gemäss ihrer Fahrstreifen aufgeteilt. Die Mehrbelastung betrifft nur<br />
die Fahrbahn Richtung Süden. Bezogen auf die Gesamtlärmbelastung der Strasse ergibt sich eine<br />
Zunahme kleiner 1.0 dB(A).<br />
Die überproportionale Zunahme des Schwerverkehrs gegenüber dem Vergleichsfall wird als sehr hoch<br />
angesehen. Aufgrund der groben Zelleneinteilung im innerstädtischen Bereich ist die Abbildung von<br />
Schwerverkehr sehr schwierig. Es dürfte sich ggf. eine Zunahme von kleinen Lkw
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 44<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
22 K7948 Laurastrasse, Weingarten – Schlier<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 45<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
5'150 - 2'730 Kfz/24h, 160 – 20 Lkw/24h, 46.2 – 50.5 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
6'010 - 3'600 Kfz/24h, 170 – 30 Lkw/24h, 49.4 – 51.9 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
900 Kfz/24h, 3.5t<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Die Belastungszunahme wird als realistisch, wenn auch ggf. als etwas hoch eingeschätzt.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Im Bereich der freien Strecke Einzelgehöfte, in der Laurastrasse, Weingarten sowie in Schlier<br />
konzentrierte Wohnbebauung.<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Die Mehrbelastung ergibt sich aus den Geschwindigkeitsbeschränkungen im Zuge der B32, der<br />
Gartenstrasse und der Innenstadt. Quell-/Zielverkehr Schlier verlagert sich von der L325 Ravensburg<br />
auf die K7984 Weingarten. Aus den Massnahmen der Stadt Weingarten ergeben sich für die<br />
Kreisstrasse keine relevanten Belastungsänderungen.<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Prüfung von innerörtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen nach einem Verkehrsmonitoring.<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 46<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
23 Schlier – Gullen<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 47<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
3'630 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 44.0 – 48.1 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
4'440 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 45.3 – 49.4 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
800 Kfz/24h, 0Lkw/24h, 1.3 dB(A)<br />
Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />
OD Schlier 30 km/h, OD Gullen und Ritteln 50 km/h (in Ritteln Schild mit Bitte um freiwillig 30 km/h),<br />
freie Strecke 100 km/h<br />
Zwischen Ortsausfahrt Gullen und Schlier Durchfahrtverbot für Lkw > 6t<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Eine geringfügige Belastungszunahme wird als realistisch, wenn auch mit 20% als etwas hoch<br />
eingeschätzt. Parallel zu dieser Strecke verlaufen auch andere, ähnlich ausgebaute und somit ähnlich<br />
attraktive Alternativrouten (via Richlisreute oder via Groppach/Fenken, Strecken sind nicht im<br />
Modellnetz enthalten). Die Mehrbelastung durch Ausweichverkehre dürfte sich somit auf mehrere<br />
Achsen verteilen.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Ortsdurchfahrt Schlier, dörfliche Siedlungsstruktur im Bereich Ritteln und Gullen. In Gullen grenzt ein<br />
Gewerbe- und Industriegebiet an die belastete Strasse.<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Die verkehrliche Mehrbelastung ergibt sich aus der geschwindigkeitsdämpfenden Massnahme im Zuge<br />
der B32 im Knollengraben. Die Strecke dient als Ausweichroute zwischen dem Raum Grünkraut und<br />
Weingarten.<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Die Lärmpegel liegen auf den Streckenabschnitten durch das Siedlungsgebiet mit 45.3 dB(A) nur<br />
marginal über der Relevanzgrenze von 45.0 dB(A). Da sich der Verkehr ausserdem auch auf die<br />
benachbarten Achsen verteilt, ist mit einer geringeren Verkehrszunahme zu rechnen, als im Modell<br />
abgebildet wird. Somit werden Kompensationsmassnahmen <strong>zur</strong>zeit als nicht nötig erachtet.<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 48<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
24 K8040 Schlier – Waldburg (inkl. L325 OD Schlier)<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 49<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
8'450 – 3'300 Kfz/24h, 130 – 60 Lkw/24h, 47.8 – 51.7 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
8'790 – 3'370 Kfz/24h, 130 – 70 Lkw/24h, 49.2 – 52.8 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
800 –
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 50<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
25 L326 Vorderreute – Obereisenbach<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 51<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
3'680 – 3'620 Kfz/24h, 210 – 170 Lkw/24h, 49.3 – 52.1 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
3'950 – 3'830 Kfz/24h, 260 – 220 Lkw/24h, 50.4 – 53.2 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
300 – 200 Kfz/24h, 50 Lkw/24h, 1.0 – 1.1 dB(A)<br />
Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />
OD Obereisenbach sowie im Kreuzungsbereich mit der K7712 50 km/h, zwischen Ortsausfahrt<br />
Obereisenbach und ca. Waldrand 70 km/h, übrige Strecken 100 km/h.<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Die geringfügige verkehrliche Mehrbelastung erscheint realistisch, liegt aber im Bereich der<br />
Modellgenauigkeit.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Ortsdurchfahrt Obereisenbach mit Einzelgehöften am Dorfrand. Teilstück nördlich der Kreuzung mit<br />
der K7712 ist freie Strecke (Gebäudeabstand > 50m).<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Die verkehrliche Mehrbelastung ergibt sich aus den geschwindigkeitsdämpfenden Massnahmen im<br />
Zuge der B30 und der B32 wodurch der Verkehr auf die parallel verlaufende Achse L326/K8040/K7948<br />
in Richtung Ravensburg/Weingarten verlagert wird.<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Prüfung von innerörtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen nach einem Verkehrsmonitoring.<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 52<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
26 L326 Untereisenbach – Büchel<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 53<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
2'580 Kfz/24h, 130 Lkw/24h, 48.5 – 50.8 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
2'790 Kfz/24h, 180 Lkw/24h, 49.8 – 52.0 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />
200 Kfz/24h, 50 Lkw/24h, 1.2 – 1.3 dB(A)<br />
Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />
Bei Büchel 50 km/h, bei Biggenmoos und kurze Strecke östlich Büchel 70 km/h, übrige Strecken 100<br />
km /h.<br />
Modellspezifische Bewertung:<br />
Die geringfügige verkehrliche Mehrbelastung erscheint realistisch, liegt aber im Bereich der<br />
Modellgenauigkeit. Wie auch auf anderen Streckenabschnitten der L326 etwas überproportionale Lkw-<br />
Zunahmen.<br />
Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />
Dörfliche Siedlungsstruktur in Biggenmoos und Büchel. Die L326 umfährt Biggenmoos, jedoch einzelne<br />
Häuser Abstand < 25m.<br />
Ursache und Bilanzierung:<br />
Die verkehrliche Mehrbelastung ergibt sich aus den geschwindigkeitsdämpfenden Massnahmen im<br />
Zuge der B30 und der B32 wodurch der Verkehr auf die parallel verlaufende Achse L326/K8040/K7948<br />
in Richtung Ravensburg/Weingarten verlagert wird.<br />
Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />
Prüfung von innerörtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen nach einem Verkehrsmonitoring.<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 54<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
27 K7722 Tettnang: Bürgermoos – Dillmannshof<br />
Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />
Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />
67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />
7.09.10.doc
<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 55<br />
Region Bodensee-Oberschwaben<br />
Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />
1'080 Kfz/24h, 50 Lkw/24h, 44.2 – 47.0 dB(A)<br />
Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />
1'140 Kfz/24h, 60 Lkw/24h, 45.6 – 48.5 dB(A)<br />
Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />