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Bericht zur Modellabschätzung ... - Meckenbeuren

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10<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder<br />

Massnahmen im Rahmen kommunaler<br />

Lärmaktionspläne<br />

Fortschreibung der Gesamtuntersuchung<br />

<strong>Bericht</strong><br />

7. September 2010<br />

<strong>Bericht</strong>-Nr. 002 / lh


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s I-1<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Ausgangssituation und Aufgabenstellung 1<br />

2 Untersuchungsablauf und Methodik 2<br />

2.1 Grundlagen Verkehrsmodell „Validate“ 3<br />

2.2 Wirkungsanalyse nächtlicher Massnahmen 4<br />

2.3 Abschätzung Lärmemissionen 6<br />

2.4 Massstäbe <strong>zur</strong> Bewertung der Verlagerungseffekte 8<br />

2.4.1 Bestimmung der Bewertungsmassstäbe 8<br />

2.4.2 Einbindung der Bewertungsmassstäbe in das Modell 10<br />

3 Analysezustand 2009 11<br />

3.1 Verkehrliche Eingangsdaten 11<br />

3.2 Modellkalibration 12<br />

3.3 Lärmemissionen 13<br />

4 Szenarien 13<br />

4.1 Massnahmen-Übersicht 13<br />

4.2 Szenarium 1: Geschwindigkeitsreduzierende Massnahmen ganztags 15<br />

4.2.1 Berücksichtigte Massnahmen 15<br />

4.2.2 Verkehrliche Wirkungen 15<br />

4.2.3 Schalltechnische Wirkungen 16<br />

4.3 Szenarium 2: ganztägige und nächtliche Geschwindigkeitsreduktionen 17<br />

4.3.1 Berücksichtigte Massnahmen 17<br />

4.3.2 Verkehrliche Wirkungen 18<br />

4.3.3 Schalltechnische Wirkungen 18<br />

4.4 Szenarium 3: ganztägige und nächtliche Geschwindigkeitsreduktionen inkl. nächtliches<br />

Lkw-Durchfahrtverbot 21<br />

4.4.1 Berücksichtigte Massnahmen 21<br />

4.4.2 Verkehrliche Wirkungen 21<br />

4.4.3 Schalltechnische Wirkungen 22<br />

4.5 Bilanzierung der Emissionsänderungen 23<br />

4.6 Vorschläge <strong>zur</strong> Harmonisierung der Massnahmenbündel 24<br />

5 Zusammenfassung und Empfehlungen 25<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s I-2<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Tag-Nacht Verteilung B31 Harlachen 5<br />

Abbildung 2: Schaubild Modellszenarien nächtliche und ganztägige Massnahmen 6<br />

Abbildung 3: Ausschnitt Verkehrsmengenkarte B-W 2005 12<br />

Abbildung 4: Übersicht aller Strecken mit relevanten Zunahmen des Emissionspegels 20<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Übersicht der berücksichtigten verkehrsrechtlichen Massnahmen 14<br />

Tabelle 2: Charakterisierung der kritischen Strecken und Zuordnung der Massnahmen 19<br />

Tabelle 3: Bilanzierung der Emissionsänderungen anhand der gewichteten Streckenlängen 23<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s I-3<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Anlagenverzeichnis<br />

1 Analysezustand<br />

1.1 Vergleichsfall 2009 (Verkehrsbelastungen)<br />

1.2 Vergleichsfall 2009 (Lärmemissionen)<br />

2 Szenarium 1: Ganztägige Massnahmen<br />

2.1 Szenarium 1 (Verkehrsbelastungen)<br />

2.2 Szenarium 1 (Differenzbelastungen Verkehr)<br />

2.3 Szenarium 1 (Lärmemissionen)<br />

2.4 Szenarium 1 (Emissionsdifferenzen mit Pegel = 45 dB(A))<br />

2.5 Szenarium 1 (Emissionsdifferenzen mit Pegel = 55 dB(A))<br />

3 Szenarium 2: Nächtliche Massnahmen ohne Lkw-Verbote<br />

3.1 Szenarium 2 (Verkehrsbelastungen - Umlegung 24h)<br />

3.2 Szenarium 2 (Differenzbelastungen Verkehr - Umlegung 24h)<br />

3.3 Szenarium 2 (Verkehrsbelastungen - Realwert 24h)<br />

3.4 Szenarium 2 (Differenzbelastungen Verkehr - Realwert 24h)<br />

3.5 Szenarium 2 (Lärmemissionen)<br />

3.6 Szenarium 2 (Emissionsdifferenzen mit Pegel = 45 dB(A))<br />

3.7 Szenarium 2 (Emissionsdifferenzen mit Pegel = 55 dB(A))<br />

4 Szenarium 3: Nächtliche Massnahmen mit Lkw-Verboten<br />

4.1 Szenarium 3 (Verkehrsbelastungen - Umlegung 24h)<br />

4.2 Szenarium 3 (Differenzbelastungen Verkehr - Umlegung 24h)<br />

4.3 Szenarium 3 (Verkehrsbelastungen - Realwert 24h)<br />

4.4 Szenarium 3 (Differenzbelastungen Verkehr - Realwert 24h)<br />

4.5 Szenarium 3 (Lärmemissionen)<br />

4.6 Szenarium 3 (Emissionsdifferenzen mit Pegel = 45 dB(A))<br />

4.7 Szenarium 3 (Emissionsdifferenzen mit Pegel = 55 dB(A))<br />

Anhang<br />

Detailanalyse der Streckenabschnitte mit relevanter Lärmpegelzunahme (gemäss Szenarium 2)<br />

Projektleitung und Sachbearbeitung<br />

Wolfgang Wahl, Dipl. Ing. TU Karlsruhe<br />

Lea Horowitz, Dipl. UWIS ETH Zürich<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 1<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

1 Ausgangssituation und Aufgabenstellung<br />

Die in der interkommunalen Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung beteiligten Städte und Kommunen der<br />

Region Bodensee-Oberschwaben 1 untersuchen bzw. planen teilweise Massnahmen <strong>zur</strong> Lärmminderung<br />

mit potentiell verkehrsverlagernder Wirkung. Hierzu gehören beispielhaft<br />

Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h innerorts auf Hauptverkehrsstrassen (ganztägig<br />

oder auf die Nachtzeit 22 – 6 h beschränkt),<br />

Geschwindigkeitsreduzierungen ausserorts, z.B. im Bereich von Streusiedlungen und<br />

Lkw-Durchfahrtbeschränkungen in der Nachtzeit (ggf. mit Anliegerausnahmen)<br />

In der erforderlichen Abwägung der Massnahmen muss geprüft werden, ob und ggf. in welchem Umfang<br />

diese verkehrsrechtlichen Beschränkungen zu Verlagerungen und damit zu erhöhten Lärmimmissionen<br />

auf alternativen Routen führen.<br />

Diese interkommunale Aufgabe wird durch den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben übernommen.<br />

In einer ersten Bearbeitungsstufe wurden hierzu im Februar 2009 durch den Regionalverband<br />

Bodensee-Oberschwaben die potentiell verkehrsverlagernden Massnahmen der kommunalen LAP’s<br />

gesammelt. Die Rapp Trans AG / Rapp Regioplan GmbH entwickelte ein regionales Verkehrsmodell,<br />

mit dessen Hilfe die Wirkungen der Massnahmenbündel im regionalen Strassennetz bewertet werden<br />

konnten.<br />

Im Ergebnis zeigte sich, dass grundsätzlich alle verkehrsbeeinflussenden Massnahmen zu Verkehrsverlagerungen<br />

führen. Da die Abwägung der Vor- und Nachteile vorrangig über die Lärmwirkungen erfolgt,<br />

mussten in einer zweiten Bearbeitungsstufe in Ergänzung der ermittelten verkehrlichen Belastungsänderungen<br />

die schalltechnischen Wirkungen quantifiziert werden.<br />

Eine flächenhafte Berechnung der Strassenverkehrslärmimmissionen für das gesamte relevante Strassennetz<br />

der Region entsprechend §34 BImschV (Lärmkartierung) war jedoch wirtschaftlich und zeitlich<br />

nicht realisierbar 2 . Die Immissionsänderungen wurden daher über eine automatisierte Ermittlung<br />

der Emissionen bzw. deren Veränderungen zwischen den betrachteten Modellszenarien abgeschätzt.<br />

Den Untersuchungen lag eine thematische Konzentration auf die modelltechnische Wirkungsprognose<br />

alternativer verkehrsbeeinflussender Massnahmen zugrunde. Ziel der Untersuchungen war, zeitnah<br />

und mit vertretbarem Aufwand eine belastbare Wirkungsprognose der relevanten LAP-Massnahmenbündel<br />

für das übergeordnete Strassennetz der Region zu erstellen. Die Studie beinhaltete noch keine<br />

fachliche Bewertung der ermittelten Verkehrsverlagerungen bzw. der sich hieraus ergebenden schalltechnischen<br />

Wirkungen.<br />

1 Am 29.05.2008 haben die Städte Bad Waldsee, Biberach, Friedrichshafen, Ravensburg, Tettnang, Überlingen,<br />

Wangen, Weingarten und die Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong> beschlossen, bei der Erarbeitung der Lärmaktionspläne<br />

zusammenzuarbeiten. Dieser „Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Lärmaktionsplanung“ (IKAG LAP) haben sich<br />

später auch die Gemeinde Hagnau und die Stadt Markdorf angeschlossen.<br />

2 Das Berechnungsmodell der Lärmkartierung LUBW beinhaltet nur die (wenigen) Strassenzüge mit Belastungen<br />

über 6 Mio. Fahrzeuge pro Jahr (Bundes- und Landesstrassen).<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 2<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Aufgrund der zwischenzeitlichen Konkretisierung der einzelnen Lärmaktionspläne 3 sowie der Verfügbarkeit<br />

neuerer Verkehrszahlen in einzelnen Städten werden nun Verkehrsmodell und Wirkungsanalysen<br />

fortgeschrieben. Die quantitativen Modellergebnisse werden anschliessend in Zusammenarbeit mit<br />

der Rechtberatung der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft, der Rechtsanwaltskanzlei Wurster,<br />

Wirsing, Kupfer fachlich und rechtlich bewertet. Das Ergebnis der Studie wird den einzelnen kommunalen<br />

Aktionsplänen beigefügt. Die Abwägung der interkommunalen Massnahmenbündel kann methodisch<br />

den Aktionsplänen als Grundlage für die jeweils ergänzend durchzuführende kommunale Detailuntersuchung<br />

dienen.<br />

Die vorliegende Untersuchung beinhaltet zusätzlich erste Vorschläge für eine Harmonisierung der<br />

Massnahmenbündel, mit dem Ziel, unerwünschte Verlagerungseffekte zu vermeiden bzw. zu kompensieren.<br />

Diese möglichen Kompensationsmassnahmen resultieren aus den Zielen bzw. den daraus abgeleiteten<br />

Massnahmen der an der IKAG-LAP beteiligten Kommunen. Sie dienen ausschliesslich dazu, dass ausserhalb<br />

der beteiligten Kommunen keine unverträglichen Mehrbelastungen auftreten.<br />

Im Zusammenhang mit dem Projekt „Strategie lärmarmer Verdichtungsraum“ der Nachhaltigkeitsstrategie<br />

des Landes Baden-Württemberg soll ein weitergehendes Gesamtkonzept entwickelt werden, das<br />

eine regionale Lärmminderung unter Einbeziehung auch der an der interkommunalen Zusammenarbeit<br />

nicht beteiligten Kommunen beinhaltet.<br />

Der vorliegende Untersuchungsbericht beinhaltet die Ergebnisse der Modellrechnungen für die Massnahmen<br />

des gesamten Untersuchungsperimeters, welche in drei Szenarien zusammengefasst werden:<br />

Szenarium 1: ganztägige Geschwindigkeitsreduzierungen<br />

Szenarium 2: nächtliche und ganztägige Geschwindigkeitsreduzierungen<br />

Szenarium 3: nächtliche und ganztägige Geschwindigkeitsreduzierungen sowie nächtliche Lkw-<br />

Durchfahrtverbote<br />

2 Untersuchungsablauf und Methodik<br />

Die verkehrlichen Verlagerungseffekte können nur mit Hilfe eines so genannten Verkehrsumlegungsmodells<br />

ermittelt werden. Eine Abschätzung ausschliesslich anhand der lokalen Fahrtzeitveränderungen<br />

durch Geschwindigkeitsbeschränkungen wäre ebenso wenig geeignet, wie eine manuelle Umlegung<br />

von Lkw-Verkehren auf Alternativrouten durch ein lokales Lkw-Durchfahrtverbot.<br />

Das für die erste Bearbeitungsstufe entwickelte regionale Verkehrsmodell (auf Basis eines nationalen<br />

Verkehrsmodells mit differenzierten Nachfragedaten für Pkw und Lkw) kommt auch in der Fortschreibung<br />

der Gesamtuntersuchung zum Einsatz.<br />

Alle Ergebnisdarstellungen der vorliegenden Studie in Form von schalltechnischen und verkehrlichen<br />

Belastungsplänen liegen als Übersichtskarte im Format DIN A3 vor.<br />

3 Die Mehrzahl der beteiligten Kommunen bereitet derzeit den Entwurf der Aktionspläne und die zweite Beteili-<br />

gungsrunde vor.<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 3<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

2.1 Grundlagen Verkehrsmodell „Validate“<br />

Das Verkehrsmodell „PTV Validate“, PTV AG Karlsruhe ist mit 1,4 Mio. Strecken und fast 10.000 Verkehrsbezirken<br />

das derzeit grösste Verkehrsmodell der Welt. Durch den Modellansatz können auf einfache<br />

Art und Weise Szenarien und unterschiedliche Entwicklungen simuliert werden. Die Grundlage des<br />

Netzmodells Validate bilden detaillierte Navigationsnetze von NAVTEQ (Stand 4. Quartal 2008).<br />

Für die vorliegende Untersuchung der IKAG-LAP wird ein Teilnetz der Region Bodensee-Oberschwaben<br />

eingesetzt. Das Netz wird in Randbereichen der Region ergänzt, um Alternativrouten abbilden zu können.<br />

Die Modellanwendung beinhaltet eine grobe Modelleichung anhand der amtlichen Strassenverkehrszählung<br />

und kommunaler Daten der beteiligten Städte. Aufgrund der erforderlichen Modellvereinfachungen<br />

kann das überregionale Verkehrsmodell in einer konkreten Strasse die Genauigkeit einer<br />

Verkehrszählung nicht erreichen. Auch ergeben sich durch die unterschiedliche Herkunft der Datengrundlagen<br />

(Mehrfachzählungen DTV mit Angabe der Schwerverkehrsbelastung oder normalwerktägliche<br />

Einfacherhebung ohne SV-Werte) einzelne Differenzen auf benachbarten Strassenabschnitten, die<br />

so in der Realität nicht vorhanden sind und auch im Modell nicht abgebildet werden können bzw. sollen.<br />

Für die aktuelle Fortschreibung des Gesamtmodells wurden von einigen Kommunen zusätzliche Zähldaten<br />

<strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Diese bilden zusammen mit bereits aus der ersten Untersuchung vorhandenen<br />

Zählwerten die Grundlage für eine Neukalibration des Gesamtmodells.<br />

Insgesamt kann für das regionale Verkehrsumlegungsmodell über den gesamten Untersuchungsperimeter<br />

eine mittlere Abweichung von Modell und Verkehrszählungen von unter 10% erreicht werden.<br />

Verbleibende Differenzen lassen sich durch lokale Vereinfachungen des Modells (insbesondere in der<br />

Nähe der Einspeisepunkte der Verkehrsnachfrage), andererseits durch spezifische, nicht berücksichtigte<br />

Eigenheiten spezieller Verkehrszonen und Strassenzüge erklären. Aber auch die Zählresultate selbst<br />

können je nach Zähldauer und Zählmethode um bis zu 20% vom tatsächlichen Jahresmittelwert abweichen.<br />

Grundsätzlich ist die (relative) Modellgenauigkeit auf stark belasteten Strassenabschnitten wesentlich<br />

besser als auf nur wenig befahrenen Strassen. Dies ist insofern von Bedeutung, als das gerade die<br />

hochbelasteten Strassen kritische Lärmpegel entsprechend den Analysekriterien, Kapitel 2.4, aufweisen<br />

können.<br />

Mögliche Differenzen gegenüber den lokalen oder überregionalen Zähldaten auch älteren Datums sind<br />

für die vorliegende Aufgabenstellung von nachgeordneter Bedeutung, da vorrangig die sich ergebenden<br />

(relativen) Veränderungen untersuchungsrelevant sind.<br />

Das Modell wurde für das nationale und regionale Verkehrsgeschehen aufgebaut, d.h. die Zellengrösse<br />

und die Netzabstraktionen erlauben nur beschränkt eine Anwendung für rein lokale Fragestellungen in<br />

einzelnen Gemeinden. Aussagen auf Niveau Erschliessungsstrasse können daher mit diesem Verkehrsmodell<br />

nur in eingeschränkter Form getroffen werden.<br />

Als Ergebnis der Modellrechnungen liegt für jede Strecke je Richtung eine durchschnittliche tägliche<br />

Belastung unterteilt nach Lkw und Pkw vor. Auf die Nachtzeit beschränkte Veränderungen (fahrzeugspezifische<br />

Fahrverbote, Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit) können somit modelltechnisch<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 4<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

nicht direkt abgebildet werden. Diese Massnahmen werden daher in einem ersten Schritt für den Gesamttag<br />

(durchschnittlicher täglicher Verkehr) simuliert. Die gegenüber dem Vergleichsfall ermittelten<br />

Belastungsänderungen werden anschliessend anhand einer pauschalierten Tag/Nachtverteilung abgemindert.<br />

Im Sinne einer Maximalwertbetrachtung wird unterstellt, dass Streckenverbote vollständig eingehalten<br />

werden.<br />

2.2 Wirkungsanalyse nächtlicher Massnahmen<br />

Die Fortschreibung der Gesamtuntersuchung beinhaltet sowohl ganztägig geltende als auch auf die<br />

Nachtzeit (22-06 Uhr) beschränkte Massnahmen.<br />

Die Umlegungsberechnung des 24h–Verkehrsmodells unterstellt den (fiktiven) Fall, dass auch die<br />

nächtlichen Massnahmen ganztägig wirken. Die Ergebnisse dieser Modellrechnung werden in den Anlagen<br />

mit „Umlegung 24h“ gekennzeichnet.<br />

Die realen Verlagerungen über den Gesamttag sind entsprechend geringer. Eine Abschätzung der „Realwerte“<br />

über eine lineare Abminderung der Verlagerungseffekte anhand eines pauschalierten Tag-<br />

/Nacht-Faktors ist jedoch nicht durchführbar, da die Massnahmenbündel sowohl ganztägige als auch<br />

ausschliesslich nächtlich geltende Massnahmen beinhalten. Es ist daher zu differenzieren, welche Verlagerungswirkungen<br />

durch die ganztägigen bzw. die nächtlichen Massnahmen verursacht werden.<br />

Eine Auswertung der Dauerzählstelle B31 Harlachen zeigt die Tag-Nacht-Verteilung für Kfz und<br />

Schwerverkehr auf. Der nächtliche Anteil des Gesamtverkehrs beträgt 7% und im Schwerverkehr 12%<br />

(auf der Bundesstrasse). Durch ein nächtliches Lkw-Verbot wären damit maximal 12% aller Lkw in 24<br />

Stunden bzw. 1,3% aller Kraftfahrzeuge betroffen.<br />

Den Berechnungen des nächtlichen Emissionspegels (22 – 6 Uhr) wird ein massgeblicher stündlicher<br />

Verkehrsanteil 0,011*DTV zugrunde gelegt (vgl. Kapitel 2.3). Hiernach ergibt sich ein nächtlicher Anteil<br />

des Gesamtverkehrs von 0,011 * 8 h = 8.8%.<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 5<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

25000<br />

20000<br />

15000<br />

10000<br />

5000<br />

0<br />

19517<br />

2128<br />

B31 Harlachen<br />

1432<br />

259<br />

0-24h 22-6h<br />

Abbildung 1: Tag-Nacht Verteilung B31 Harlachen<br />

Unter Berücksichtigung der Vorgaben für die Lärmberechnung und der Auswertung der Dauerzählstelle<br />

B31 Harlachen werden folgende pauschalierten Nachtanteile angesetzt:<br />

Belastung Kfz (22 – 6h) = 8% * Belastung Kfz (0 – 24h)<br />

Belastung Lkw (22 – 6h) = 12% * Belastung Lkw (0 – 24h)<br />

Die Annahmen liegen insbesondere hinsichtlich des nächtlichen Lkw-Anteils auf der sicheren Seite, da<br />

die Werte der Dauerzählstelle auf der B31 entnommen wurden. Der nächtliche Lkw-Verkehr wird durch<br />

den überregionalen Schwerverkehr dominiert; der regionale Güterverkehr ist in der Zeit 22 – 6h hingegen<br />

sehr gering. Entsprechend ergibt sich auf Autobahnen und Bundesstrassen i.a. ein höherer<br />

nächtlicher Schwerverkehrsanteil als auf Landes- und Kreis- bzw. Gemeindestrassen.<br />

Die Abschätzung der verkehrlichen „Realwerte 24h“, d.h. der tatsächlichen Belastungen unter Berücksichtigung<br />

der ausschliesslich nächtlich wirksamen Massnahmen erfolgt somit in folgenden Arbeitsschritten:<br />

Ermittlung der Belastungen / Verlagerungsanteile je Strecke aus den ganztägig wirksamen<br />

Massnahmen (entspricht den Belastungen Szenarium 1)<br />

Ermittlung der Zusatzbelastungen aus den ausschliesslich nächtlichen Massnahmen (entspricht<br />

den Belastungsdifferenzen von Szenarium 1 und 2/3)<br />

Abminderung dieser Zusatzbelastungen gemäss den o.a. pauschalierten Nachtanteilen<br />

Summation der ganztägigen Belastungen / Verlagerungsanteile und der abgeminderten nächtlichen<br />

Belastungen / Verlagerungsanteile<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans<br />

Kfz<br />

SV


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 6<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

In der folgenden Abbildung werden für einen exemplarischen Streckenabschnitt mit einer Erhöhung<br />

der Verkehrsbelastungen aufgrund der LAP-Massnahmen die Zusatzbelastungen in den einzelnen Szenarien<br />

bzw. in den unterschiedlichen Umlegungsberechnungen dargestellt.<br />

Abbildung 2: Schaubild Modellszenarien nächtliche und ganztägige Massnahmen<br />

2.3 Abschätzung Lärmemissionen<br />

In den „Verkehrsumlegungen“ werden für alle Strecken des Verkehrsmodells Verkehrsbelastungen<br />

Kfz/24h und Lkw/24h ermittelt. Die Belastungen liegen für einbahnige Strassen 4 als richtungsbezogene<br />

Absolutwerte der Strecken vor. Zweibahnige Strassen werden im Verkehrsmodell als getrennte<br />

Strecken abgebildet, wodurch für diese Modellstrecken jeweils nur ein Belastungswert (in Fahrtrichtung)<br />

vorliegt.<br />

4 Definition Einbahnige Strasse: im Vergleich <strong>zur</strong> zweibahnigen Strasse keine bauliche Trennung der Richtungsfahr-<br />

bahnen. I.a. ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung.<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 7<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Zur Berechnung der Lärmemissionen werden die Belastungsdaten 5 Kfz/24h und Lkw/24h aus dem<br />

Verkehrsmodell exportiert. Die Emissionsberechnungen erfolgen in Excel in Anlehnung an die vorläufige<br />

Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Strassen (VBUS). Folgende Vereinfachungen<br />

müssen hierbei getroffen werden:<br />

Für einbahnige Strassen wird jeweils ein Emissionspegel (Summe der Verkehrsbelastungen<br />

Hin- und Rückrichtung) ermittelt. Für zweibahnige Strassen werden Emissionspegel je Fahrtrichtung<br />

berechnet.<br />

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird über die Modellkenngrösse „Geschwindigkeit im unbelasteten<br />

Netz, v0“ abgebildet. I.A. entspricht diese der zulässigen Geschwindigkeit.<br />

Da keine flächendeckenden Angaben zu unterschiedlichen Strassenoberflächen verfügbar sind,<br />

wird kein Korrekturfaktor D_StrO angesetzt (damit entsprechend nicht geriffelten Gussasphalten,<br />

Asphaltbetonen oder Splittmastixasphalt)<br />

Da keine flächendeckenden Angaben zu Steigungen und Gefällen verfügbar sind, wird kein<br />

Korrekturfaktor D_Stg angesetzt.<br />

Da keine flächendeckenden Angaben zu Reflexionsflächen verfügbar sind, wird kein Korrekturfaktor<br />

D_E angesetzt.<br />

Zur Berechnung der massgeblichen stündlichen Verkehrsbelastungen werden über alle Strassengattungen<br />

folgende Faktoren angesetzt (entsprechend Bundes- und Gemeindestrassen):<br />

Tags (6-18h): 0.062 * DTV<br />

Abends (18-22h): 0.042 * DTV<br />

Nachts (22-6h): 0.011 * DTV<br />

Der Lkw-Anteil ergibt sich einheitlich für Tag, Abend, Nacht durch die DTV-Modellbelastungen<br />

Kfz/24h und Lkw/24h<br />

Grundsätzlich besteht damit die Möglichkeit, für alle Szenarien und Strecken sowohl L_DEN als auch<br />

L_Night (Emissionspegel) zu berechnen. Die vorliegende Untersuchung beschränkt sich aber auf die<br />

Berechnung des L_Night:<br />

Bezüglich des Strassenverkehrslärms in der Region ist der nächtliche Pegel massgeblich.<br />

Die Vergleichbarkeit zwischen den Szenarien mit ganztägigen / nächtlichen Massnahmen ist<br />

gegeben.<br />

Die Emissionsberechnungen L_DEN und L_Night basieren auf identischen Verkehrsdaten DTV 6<br />

(Belastung Kfz und Lkw-Anteil), sodass sich für Gesamttag und Nacht vergleichbare Emissionsänderungen<br />

ergeben (müssen).<br />

Die berechneten Emissionspegel der einzelnen Szenarien werden den jeweiligen Pegeln des Vergleichsfalls<br />

gegenübergestellt. Die Belastungsdifferenzen werden mithilfe des Verkehrsmodells dargestellt.<br />

Die absoluten Emissionspegel werden <strong>zur</strong> Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse ebenfalls dargestellt;<br />

da diese aber keine hinreichenden Rückschlüsse auf die effektiven Immissionspegel zulassen,<br />

sollte eine entsprechende, eigenständige Auswertung und Interpretation unterbleiben.<br />

Zusätzlich erfolgt eine Bilanzierung der Emissionsänderungen zum Nachweis, dass die Massnahmen in<br />

der Summe eine Verbesserung der Lärmsituation bewirken. In der Berechnung werden alle Strassen<br />

5 Ca. 23'000 Richtungsstrecken im Verkehrsmodell der Region Bodensee-Oberschwaben<br />

6 Für die Szenarien mit nächtlich wirksamen Massnahmen werden die fiktiven Umlegungsberechnungen des Ganz-<br />

tagsmodells angesetzt.<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 8<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

des Verkehrsmodells im Vorfeld oder innerhalb bebauter Gebiete 7 berücksichtigt. Es erfolgt eine Bilanzierung<br />

sowohl über die Länge der Ortsdurchfahrten als auch über die mit der Emissionsänderung<br />

gewichtete Länge.<br />

2.4 Massstäbe <strong>zur</strong> Bewertung der Verlagerungseffekte<br />

2.4.1 Bestimmung der Bewertungsmassstäbe<br />

Nach § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter<br />

Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken<br />

oder verbieten und den Verkehr umleiten. Nach Abs. 9 S. 2 des § 45 StVO dürfen Beschränkungen<br />

und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen<br />

Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich<br />

übersteigt. Dabei definiert die – einen Lärmaktionsplan aufstellende – Gemeinde den straßenverkehrsrechtlichen<br />

Gefahrenbegriff nach § 45 Abs. 9 S. 2 StVO. Die Straßenverkehrsbehörde ist an den<br />

im Lärmaktionsplan zugrund gelegten „Gefahrenbegriff“ gebunden (sog. Konkretisierungswirkung).<br />

Nach §§ 47d Abs. 6, 47 Abs. 6 S. 1 BImSchG hat die Verkehrsbehörde, die im Lärmaktionsplan vorgesehenen<br />

straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen umzusetzen.<br />

Aufgrund der Bindung der Verkehrsbehörde an den Lärmaktionsplan 8 , hat die Gemeinde bei ihrer Entscheidung<br />

über den Lärmaktionsplan die relevanten Belange abzuwägen, die auch die Verkehrsbehörde<br />

im Fall einer eigenen Ermessensentscheidung zu berücksichtigen hätte.<br />

Folglich hat die Gemeinde bei der Entscheidung über die Aufnahme einer verkehrsbeschränkenden<br />

Maßnahme in den Lärmaktionsplan dem mit der Maßnahme verfolgten Interesse an einer Verbesserung<br />

der Lärmsituation im Plangebiet die besonderen Belange der von den Folgen dieser Maßnahme<br />

Betroffenen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegenüberzustellen.<br />

Dabei gilt: Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen scheiden als Mittel der Lärmbekämpfung grundsätzlich<br />

dort aus,<br />

„wo sie die Verhältnisse nur um den Preis bessern können, dass an anderer Stelle neue Unzuträglichkeiten<br />

auftreten, die im Ergebnis zu einer verschlechterten ‚Gesamtbilanz’ führen, etwa<br />

weil sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigen<br />

oder im Hinblick auf eintretende Änderungen von Verkehrsströmen noch gravierendere<br />

Lärmbeeinträchtigungen von Anliegern anderer Straßen <strong>zur</strong> Folge haben.“<br />

BVerwG, Urt. v. 04.06.1986, 7 C 76/84, juris, Rn. 13.<br />

Die Gemeinde hat die Interessen derjenigen in Rechnung zu stellen, die aufgrund verkehrsverlagernder<br />

Maßnahmen des Lärmaktionsplanes „von übermäßiger Lärmemission belastet wären“ 9 .<br />

7 Nach RAS-N Strassenkategorie B – E; nach RIN Kategoriengruppen VS, HS und ES<br />

8 § 47d Abs. 6 BImSchG verweist gerade nicht auf § 47 Abs. 4 S. 2 BImSchG.<br />

9 BVerwG, Urt. v. 22.12.1993, 11 C 45/92, juris, Rn. 26.<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 9<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Die Gemeinde hat also nicht jede, noch so geringe Verschlechterung der Lärmsituation in den Blick zu<br />

nehmen. Das Bundesverwaltungsgericht scheint hier sogar einen besonders großzügigen Standpunkt<br />

einzunehmen und spricht davon, dass nur „übermäßige“ Lärmbelastungen zu beachten sind. Eine gewisse<br />

Relativierung dürfte dieser großzügige Standpunkt indessen durch den Management-Ansatz der<br />

UmgebungslärmRL erfahren. Anhaltspunkte für eine Erheblichkeitsschwelle lassen sich aber auch der<br />

UmgebungslärmRL entnehmen. Nach der Richtlinie 10 und der Verordnung über die Lärmkartierung 11 ist<br />

die Lärmsituation ab einem LDEN ≥ 55 dB(A) und einem LNight ≥ 50 dB(A) darzustellen. Hieraus lässt<br />

sich – im Umkehrschluss – folgern, dass Lärmbelastungen unterhalb eines LDEN von 55 dB(A) und eines<br />

LNight von 50 dB(A) grundsätzlich unerheblich sind (sog. „untere Relevanzgrenze“).<br />

Ebenfalls im Umkehrschluss lässt sich aus der Rechtsprechung ableiten, dass Erhöhungen des Mittelungspegels<br />

in der Folge von Verkehrsverlagerungen um weniger als 1 dB(A) grundsätzlich irrelevant<br />

sind 12 . In der Lärmwirkungsforschung wird ein Pegelunterschied von 1 dB(A) wie folgt bewertet:<br />

„An diesem Sachverhalt hat sich im Laufe der Zeit nichts geändert: ‚… Pegelminderungen um 1<br />

dB(A) oder weniger sind kaum wahrnehmbar …’“ 13 .<br />

Im Grundsatz wird die Gemeinde von solchen Maßnahmen um so eher absehen, je geringer der Grad<br />

der Lärmbeeinträchtigung ist, der entgegengewirkt werden soll.<br />

„Umgekehrt (…) müssen bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen die verkehrsberuhigenden<br />

oder verkehrslenkenden Maßnahmen entgegenstehenden Verkehrsbedürfnisse und Anliegerinteressen<br />

schon von einigem Gewicht sein, wenn mit Rücksicht auf diese Belange ein Handeln<br />

der Behörde unterbleibt.“ So BVerwG, Beschl. v. 18.10.1999, 3 B 105/99, juris, Rn. 2.<br />

Zusammenfassend ist somit festzuhalten:<br />

● Von Verkehrsbeschränkungen ist im Rahmen des Lärmaktionsplanes nicht schon deshalb abzusehen,<br />

weil der Verkehr dadurch ganz oder teilweise verlagert wird.<br />

● Verkehrsverlagerungen, die zu einer Erhöhung der Lärmbelastung Betroffener von weniger als<br />

1 dB(A) führen, können grundsätzlich als unerheblich unberücksichtigt bleiben.<br />

● Je eher eine Maßnahme Verkehrsverlagerungen bewirkt, die die Lärmbelastung für Dritte über<br />

die hier zu Grunde gelegten Auslösewerte [LDEN von 70 dB(A) und LNight von 60 dB(A)] steigern<br />

– sog. „obere Relevanzgrenze“ –, desto eher wird die Gemeinde von dieser Maßnahme absehen.<br />

10 Vgl. Anhang VI <strong>zur</strong> UmgebungslärmRL, dort Nr. 2.5 und 2.6<br />

11 Vgl. § 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 34. BImSchV.<br />

12 Vgl. OVG NW, Urt. v. 01.06.2005, 8 A 2350/04, juris, Rn. 63 ff.: „Allerdings ist zumindest bei besonders hoher<br />

Lärmbelastung zu berücksichtigen, dass nach akustischen Erkenntnissen auch eine Pegelminderung von weniger<br />

als 3 dB(A) hörbar ist, und in Betracht zu ziehen, dass schon das Unterbleiben einzelner Spitzenpegel für das akus-<br />

tische Empfinden der Betroffenen eine spürbare Erleichterung bedeuten kann, auch ohne dass eine Reduzierung<br />

des insoweit nur beschränkt aussagekräftigen Mittelungspegels um 2 oder 3 dB(A) erreicht wird.“<br />

13 Ortscheid/Wende, Zeitschrift für Lärmbekämpfung 51 (2004), 80 (81).<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 10<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

● Demgegenüber können Verkehrsverlagerungen grundsätzlich unbeachtet bleiben, welche die<br />

Lärmbelastung für Dritte nicht über die „untere Relevanzgrenze“ steigern – ausgedrückt in den<br />

Lärmindizes LDEN und LNight – die Grenze von 55 dB(A) bzw. 50 dB(A) nicht überschreiten.<br />

● Ob eine konkrete Maßnahme mit Blick auf die zu erwartenden Verlagerungseffekte letztendlich<br />

unterbleiben soll, ist jedoch eine Frage des jeweiligen Einzelfalles 14 . Konkret kommt es darauf<br />

an, wie viele Betroffene um welche Lärmbelastung bei welchem Lärmausgangsniveau entlastet<br />

sowie wie viele Betroffene um welche Lärmbelastung bei welchem Lärmausgangsniveau belastet<br />

werden und ob und ggfs. welche alternative Maßnahmen möglich sind 15 .<br />

2.4.2 Einbindung der Bewertungsmassstäbe in das Modell<br />

Da in der vorliegenden Untersuchung Emissionen ermittelt werden, erscheint es sinnvoll, die Immissionswerte<br />

LNight 50 dB(A) 16 bzw. 60 dB(A) 17 über entsprechende Emissionswerte abzubilden. Da der<br />

Emissionspegel dem Immissionspegel in 25m Abstand beschreibt 18 , kann unter entsprechenden Voraussetzungen<br />

der Immissionspegel 50 / 60 dB(A) einem Emissionswert kleiner 50 / 60 dB(A) entsprechen.<br />

Die Angabe eines Emissions(grenz)werts, der auch unter ungünstigsten Voraussetzungen (minimaler<br />

Abstand der Häuserfront <strong>zur</strong> Fahrbahn, Reflexionen…) zu keiner Immissionsbelastung ≥ 50 bzw. 60<br />

dB(A) führt, ist nicht sinnvoll. Mit den Beteiligten der IKAG-LAP und deren Fachplanern wurde daher<br />

ein vorläufiger Emissionswert von 45 / 55 dB(A) definiert, bei dem i.a. von einem Immissionspegel<br />

< 50 / 60 dB(A) ausgegangen werden kann. Demnach ergeben sich für die vertiefte Einzelfallbetrachtung<br />

folgende Auswahl- bzw. Filterkriterien:<br />

Zunahme ≥ 1 dB(A) / Reduktion ≤ -1 dB(A) und<br />

Emissionspegel ≥ 45 / 55 dB(A)<br />

Strecken, auf die diese Kriterien zutreffen, müssen im weiteren Abwägungsprozess näher betrachtet<br />

werden. Dabei wird es konkret darauf ankommen, wie viele Betroffene um welche Lärmbelastung bei<br />

welchem Lärmausgangsniveau entlastet sowie wie viele Betroffene um welche Lärmbelastung bei welchem<br />

Lärmausgangsniveau belastet werden und ob und ggf. welche alternative Maßnahmen möglich<br />

sind.<br />

14 Vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.10.1999, 3 B 105/99, juris, Rn. 6.<br />

15 Bsp.: Kann die Gemeinde viele, sehr stark Lärmbetroffene durch ein nächtliches LKW-Fahrverbot deutlich entlas-<br />

ten, aber nur für den Preis einer erheblichen Lärmbelastung Dritter, so kann dies dafür streiten, diese Maßnahme<br />

nicht zu ergreifen, sondern etwa den Straßenbaulastträger zu veranlassen, einen lärmtechnisch verbesserten Stra-<br />

ßenbelag einzubauen. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt des Einbaus des neuen Straßenbelags könnte sich dann<br />

beispielsweise eine erhebliche Reduzierung der Geschwindigkeit als Maßnahme anbieten.<br />

16 Untere Relevanzgrenze!<br />

17 Obere Relevanzgrenze!<br />

18 Der Emissionspegel Lm,E ist der Mittelungspegel in 25m Abstand von der Fahrstreifenachse und einer Höhe von<br />

4m bei freier Schallausbreitung in ebenem Gelände (VBUS).<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 11<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Die Schalltechnischen Differenzbelastungspläne in der Anlage sind entsprechend den o.a. Kriterien<br />

gefiltert. Es werden nur Belastungsdifferenzen bzw. Strecken dargestellt, die den Filterkriterien Zunahme<br />

≥ 1 dB(A) und Absolutwert ≥ 45 bzw. 55 dB(A) entsprechen.<br />

Die Bilanzierung der Emissionsänderung erfolgt gleichfalls für diese Kriterien (Summe der Strecken mit<br />

Zunahme / Reduktion ≥ 1 dB(A) und Absolutwert ≥ 45 bzw. 55 dB(A)).<br />

3 Analysezustand 2009<br />

Der Analysezustand 2009 beschreibt in modelltechnischer Näherung die verkehrliche Istsituation mit<br />

bestehender Verkehrsnachfrage (Verkehrsbelastungen Kfz und Lkw) und Verkehrsangebot (Strassennetz,<br />

zulässige Geschwindigkeiten, Kapazitäten…).<br />

Das Modellszenarium „Vergleichsfall 2009“ wird aus einer Modellkalibration (Anpassung der Nachfrage-<br />

Matrizen) des Grundmodells „Validate“ anhand verfügbarer, regionaler Zähldaten ermittelt. Es erfolgt<br />

keine Anpassung des Verkehrsangebots (Netzmodell), da dieses, auf der Grundlage eines routingfähigen<br />

Navigationsnetzes erstellte Strassennetz einerseits als aktuell und detailliert erachtet wird und<br />

andererseits eine umfassende lokale Adaption und Überprüfung zeitlich und wirtschaftlich nicht machbar<br />

ist.<br />

3.1 Verkehrliche Eingangsdaten<br />

Die Eingangsdaten der Modellkalibration wurden folgenden Quellen entnommen:<br />

Amtliche Strassenverkehrszählung 2005 (ca. 520 Strassenquerschnitte in der Region mit Angaben<br />

für DTV und DTV-SV)<br />

Dauerzählstellen, Auswertung 2008 (11 Zählstellen in der Region, überwiegend auf Autobahnabschnitten)<br />

Stadt Friedrichshafen, Verkehrsmengen aus Verkehrszählungen 2007 bis 2009<br />

Stadt Überlingen, Verkehrsentwicklungsplan Analysefall 2004 und Verkehrszählungen 2008<br />

Stadt Wangen, Verkehrszählungen 2005 – 2010, Verkehrsmodell 2010<br />

Stadt Ravensburg, Verkehrliche Grundlagen der Lärmkartierung LAP<br />

Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong>, Verkehrliche Grundlagen der Lärmkartierung LAP<br />

Bad Waldsee, Verkehrsmodell 2009<br />

Stadt Weingarten, Verkehrszählungen 2009<br />

Raum B30 – A96, Querschnittszählungen (26 Zählstellen entlang der beiden Achsen B30 und<br />

A96, erhoben von Modus Consult Ulm)<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 12<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Die kommunalen Daten (Zählungen und Modellrechnungen) werden soweit erforderlich von Werktagsverkehr<br />

DTV-W auf DTV umgerechnet 19 . Vielfach liegen auch nur Gesamtverkehrsbelastungen<br />

Kfz/24h, sodass die Schwerverkehrsbelastungen als prozentuale Anteile geschätzt werden 20 .<br />

Abbildung 3: Ausschnitt Verkehrsmengenkarte B-W 2005<br />

3.2 Modellkalibration<br />

Die Eingangsdaten der Modellkalibration liegen i.a. ausschliesslich als Querschnittbelastungen vor. Für<br />

die richtungsbezogene Modelleingabe werden die Belastungswerte jeweils hälftig aufgeteilt. Richtungsungleichgewichte,<br />

wie sie z.B. durch innerstädtische Einbahnstrassen, grössere Abbiegewiderstände an<br />

Knotenpunkten oder verkehrsrechtliche Beschränkungen auftreten, können aufgrund der mangelnden<br />

Datenbasis nicht abgebildet werden.<br />

Für die Fortschreibung wurde das Gesamtmodell nochmals neu kalibriert. Die gegenüber der ersten<br />

Bearbeitungsstufe erweiterten verkehrlichen Eingangsdaten bildeten hierfür die Grundlage.<br />

Die Modellkalibration, d.h. die Anpassung der Verkehrsnachfrage über einen Abgleich der berechneten<br />

Belastungen mit den Zählwerten ergibt eine insgesamt gute Übereinstimmung:<br />

Kalibration Pkw-Nachfrage:<br />

mittlere Abweichung = 9.0% Korrelationskoeffizient R = 0.984<br />

Kalibration Lkw-Nachfrage:<br />

mittlere Abweichung = 14.5% Korrelationskoeffizient R = 0.971<br />

19 Die Umrechnung DTV-W – DTV erfolgt anhand benachbarter Zähldaten der SVZ 2005<br />

20 Abschätzung erfolgt anhand benachbarter Zähldaten der SVZ 2005<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 13<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Gesamt-Nachfrage IV:<br />

mittlere Abweichung = 8.9% Korrelationskoeffizient R = 0.984<br />

Verbleibende Differenzen gegenüber den lokalen oder überregionalen Zähldaten (teilweise auch älteren<br />

Datums) sind jedoch für die vorliegende Aufgabenstellung von nachgeordneter Bedeutung, da<br />

vorrangig die sich ergebenden (relativen) Veränderungen untersuchungsrelevant sind.<br />

Die Verkehrsbelastungen des Analysezustands (Vergleichsfall 2009) können Anlage 1.1 entnommen<br />

werden.<br />

3.3 Lärmemissionen<br />

Die unter den in Kapitel 2.3 aufgeführten vereinfachenden Randbedingungen abgeschätzten Emissionen<br />

werden in dem Belastungsplan Anlage 1.2 dargestellt. Die Skalierung der Emissionen in 5 dB(A)-<br />

Schritten erfolgt in Anlehnung an die Farbgebung der Lärmkartierung.<br />

Diese Emissionsberechnungen dienen ausschliesslich als Vergleichsgrundlage für die nachfolgenden<br />

Szenarien. Ergänzende schalltechnische Berechnungen <strong>zur</strong> detaillierten Ermittlung der Immissionen<br />

erfolgen ggf. auf der Grundlage der Verkehrsbelastungen nach Anlage 1.1. Die Berechnung des Mittelungspegels<br />

Lm,E ist nach den Vorgaben der VBUS durchzuführen.<br />

4 Szenarien<br />

4.1 Massnahmen-Übersicht<br />

Für die erste Bearbeitungsstufe lieferten die Mitgliedskommunen der IKAG-LAP im Februar 2009 dem<br />

Regionalverband Bodensee-Oberschwaben eine Zusammenstellung möglicher kommunaler Maßnahmen<br />

mit verkehrsverlagernder Wirkung. Der Regionalverband sammelte diese Vorschläge <strong>zur</strong> Koordinierung<br />

über die kommunalen Grenzen hinweg.<br />

Für die vorliegende Fortschreibung benannten die Mitglieder der IKAG-LAP die kommunalen Massnahmen<br />

entsprechend dem Planungsstand März-April 2010.<br />

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die untersuchten Massnahmen sowie deren Zuordnung<br />

zu den drei Szenarien:<br />

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<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 14<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Gemeinde Massnahmen Ganztag Nacht (22h - 6h) Nachtfahrverbot<br />

Bad Waldsee keine<br />

B30 Fischbach (zw. Meersburger- und<br />

Friedrichshafen<br />

Zeppelinstrasse) nachts 30 km/h<br />

B30 Maybach-/Albrechtstr. nachts 30<br />

km/h<br />

Kluftern nördliche OD ganztags 30<br />

km/h<br />

Szenarium 1 Szenarium 2 Szenarium 3<br />

x x<br />

x x<br />

x x x<br />

Hagnau B31 OD Hagnau ganztags 30 km/h x x x<br />

<strong>Meckenbeuren</strong><br />

B31 östlich und westlich der OD<br />

Beschränkung auf 70 km/h<br />

x x x<br />

B31 OD Hagnau nachts Lkw-Fahrverbot x<br />

OD <strong>Meckenbeuren</strong>, Lochbrücke und<br />

Liebenau 30 km/h nachts<br />

B30 Lochbrücke: Südl. OD<br />

Beschränkung auf 70 km/h<br />

B30 Siglishofen - Reute 50 km/h<br />

ganztags<br />

B30 <strong>Meckenbeuren</strong> Vorverlegung 50<br />

km/h bis Einmündung K7719 ganztags<br />

B467 Hegenberg Langentrog 70 km/h<br />

im Bereich Jugenddorf ganztägig<br />

B467 Liebenau südlich OD 70 km/h<br />

ganztags<br />

OD <strong>Meckenbeuren</strong> und Liebenau nachts<br />

Lkw-Fahrverbot<br />

x x<br />

x x x<br />

x x x<br />

x x x<br />

x x x<br />

x x x<br />

Ravensburg Mariatal 50 km/h ganztägig x x x<br />

Überlingen keine<br />

Wangen<br />

Weingarten<br />

Untereschach 30 km/h nachts x x<br />

Obereschach 30 km/h nachts x x<br />

Knollengraben 30 km/h nachts x x<br />

Knollengraben nachts Lkw-Fahrverbot x<br />

B33 OD Bavendorf und Dürnast 30<br />

km/h nachts<br />

B33 nord-östl. Bavendorf 70 km/h<br />

ganztägig<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans<br />

x<br />

x x<br />

x x x<br />

Innenstadt 30 km/h ganztägig x x x<br />

B32 Haidösch bis Isnyerstr. 30 km/h<br />

nachts<br />

Friedhof-/Scherzachstr. 30 km/h<br />

ganztags<br />

Wolfegger Str. (zw. Doggenriedstr. und<br />

Köpfingerstr.) 30 km/h nachts<br />

Tabelle 1: Übersicht der berücksichtigten verkehrsrechtlichen Massnahmen<br />

x x<br />

x x x<br />

x x<br />

Bei den Lkw-Durchfahrtverboten sind die Streckenabschnitte jeweils für alle Lkw gesperrt. Eine modelltechnische<br />

Unterscheidung von Anliegern, ÖPNV oder Lkw < 7.5 t kann nicht abgebildet werden.


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 15<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

4.2 Szenarium 1: Geschwindigkeitsreduzierende Massnahmen ganztags<br />

In diesem Szenarium werden alle ganztägig geltenden verkehrsrechtlichen Beschränkungen gemäss<br />

Kapitel 4.1 modelliert. Es werden in diesem Szenarium ausschliesslich Massnahmen untersucht, die<br />

keine unmittelbare Verkehrsverlagerung zum Ziel haben. Aufgrund der Reisezeitverlängerungen ergeben<br />

sich jedoch mittelbare Verlagerungseffekte.<br />

4.2.1 Berücksichtigte Massnahmen<br />

Stadt Bad Waldsee<br />

keine Massnahmen<br />

Stadt Friedrichshafen:<br />

nördliche OD Kluftern 30 km/h<br />

Gemeinde Hagnau:<br />

B31 OD Hagnau 30 km/h<br />

B31 östlich und westlich der OD Beschränkung auf 70 km/h<br />

Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong>:<br />

B30 Lochbrücke: Südlich OD 70 km/h<br />

B30 Siglishofen-Reute: 70 km/h-Bereich auf 50 km/h reduzieren<br />

B30 <strong>Meckenbeuren</strong> Ravensburger Strasse: Vorverlegung 50 km/h bis Einmündung K7719<br />

B467 Hegenberg Langentrog: Beschränkung 70 km/h im Bereich Jugenddorf<br />

B467 Liebenau: Südlich OD Beschränkung 70 km/h<br />

Stadt Ravensburg<br />

B33 nordöstlich Bavendorf 70 km/h<br />

B30 Mariatal 50 km/h<br />

Innenstadt 30 km/h<br />

Stadt Überlingen<br />

keine Massnahmen<br />

Stadt Wangen<br />

keine Massnahmen<br />

Stadt Weingarten<br />

Friedhof-/Scherzachstrasse 30 km/h<br />

4.2.2 Verkehrliche Wirkungen<br />

Die ermittelten Verkehrsbelastungen Kfz/24h und Lkw/24h können Anlage 2.1 entnommen werden.<br />

Die Belastungsdifferenzen gegenüber dem Ausgangszustand (Vergleichsfall 2009) werden in Anlage<br />

2.2 dargestellt. In dieser Abbildung werden nur Veränderungen grösser 200 Kfz/24h und 50 Lkw/24h<br />

aufgeführt. Kleinere Veränderungen liegen a priori unterhalb der Modellgenauigkeit.<br />

Generell führen alle verkehrsrechtlichen Veränderungen zu ggf. auch nur minimalen Belastungsänderungen<br />

im Strassennetz. Diese ergeben sich z.B. bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung in einer<br />

Ortsdurchfahrt weniger durch eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs im Zuge der Bundesstrasse<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 16<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

als vielmehr durch Verlagerungen von „Übereckverkehren“, für die bereits im Ausgangszustand bestehende<br />

Alternativrouten nur eine minimale Reisezeitverlängerung bedeuten würden.<br />

Die grössten Belastungsänderungen treten in Ravensburg auf. Durch die flächendeckende innerörtliche<br />

Geschwindigkeitsreduktion wird der Durchgangsverkehr (und zu einem geringeren Teil auch der innerstädtische<br />

Verkehr) auf die B30 verlagert und so die Innenstadt um teilweise mehrere 1'000 Kfz/24h<br />

entlastet (je nach Strecke 10 – 30% Reduktion). Auch auf der Zufahrtstrecke B32 Wangener Strasse<br />

durch den Knollengraben wird durch diese Massnahmen die Verkehrsbelastung bereits um über 1'000<br />

Kfz/24h reduziert. Als neue Zufahrtsstrecke dient die Achse Grünkraut/Schlier/Weingarten<br />

(K7982/K7948, +800 Kfz/24h).<br />

Die übrigen Massnahmen führen zu deutlich geringeren Belastungsänderungen von wenigen 100<br />

Kfz/24h, was auch entsprechend geringe Ausweichverkehre auf den alternativen Routen nach sich<br />

zieht. Viele dieser Ausweichrouten sind bisher gering belastete Strassen des nachgeordneten Netzes,<br />

so dass die im absoluten Massstab kleinen Verkehrszunahmen bei der relativen Betrachtung dennoch<br />

relevant sein können.<br />

Einzig die beiden Massnahmen auf der B467 zeigen keinen sichtbaren Effekt. Würden diese Massnahmen<br />

isoliert betrachtet, wären sicherlich Belastungsminderungen zu sehen. Diese Verkehrsabnahmen<br />

werden jedoch durch die Ausweichverkehre von der B30 kompensiert, denn diese Strecke bleibt trotz<br />

der geschwindigkeitsreduzierenden Massnahmen die attraktivste Ausweichroute für den Verkehr zwischen<br />

den Räumen Ravensburg und Friedrichshafen.<br />

4.2.3 Schalltechnische Wirkungen<br />

Die Absolutwerte der Emissionsabschätzungen können Anlage 2.3 entnommen werden. In den Anlagen<br />

2.4 und 2.5 werden Stecken und Belastungsänderungen dargestellt, die den Abwägungskriterien entsprechen.<br />

Die Anlage 2.5 mit den Filterkriterien gemäss oberer Relevanzgrenze (Emissionszunahmen ≥ 1 dB(A)<br />

in Verbindung mit einer Absolutbelastung ≥ 55 dB(A) entsprechend dem Auslösewert 60 dB(A)) zeigt<br />

überwiegend eine Minderung des Lärmpegels. Die Pegelreduktionen betreffen allesamt Streckenabschnitte<br />

mit geschwindigkeitsreduzierenden Massnahmen. Die Lärmminderung ergibt sich somit vorrangig<br />

durch die Geschwindigkeitsreduktion und weniger durch eine mögliche verkehrliche Entlastung<br />

(Sekundärwirkung).<br />

Auch bei dem Filterkriterium ≥ 45 dB(A) (s. Anlage 2.4) sind die Strecken mit positiven Emissionsveränderungen<br />

noch immer in der Mehrzahl, jedoch nicht mehr ganz so deutlich. Die Lärmreduktionen<br />

treten nicht mehr ausschliesslich auf Strecken mit umgesetzten Massnahmen auf.<br />

Zunahmen des Lärmpegels um > 1 dB(A) bei einer Ausgangsbelastung von ≥ 55 dB(A) wurden nur<br />

auf einzelnen Streckenabschnitten im Norden der Stadt Ravensburg berechnet. Bei der tieferen Relevanzgrenze<br />

weisen auch weiter entfernte Strecken Zunahmen > 1dB(A) auf, so z.B. die L326 Bodnegg<br />

– Rotheidlen, die K7733 Oberteuringen – Neuhaus, aber auch die Achse Laurastrasse/Unterer Gerbersteig/St.<br />

Longinus-Strasse in Weingarten.<br />

Auf eine detaillierte Analyse der Strecken mit relevanten Zunahmen des Lärmpegels wird in diesem<br />

Szenarium verzichtet. Dieses Szenarium dient als Zwischenstand und als Berechnungsgrundlage für<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 17<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

die Realbelastungen des Szenariums 2, wo zusätzlich noch die nächtlichen Geschwindigkeitsreduktionen<br />

in die Modellierung einfliessen. Diese nächtlichen Massnahmen sind massgebliche Bestandteile<br />

vieler kommunaler LAP's, weshalb der Fokus in dieser Untersuchung auf dem Szenarium 2 liegt.<br />

4.3 Szenarium 2: ganztägige und nächtliche Geschwindigkeitsreduktionen<br />

Dieses Szenarium beinhaltet neben den in Szenarium 1 untersuchten ganztägigen Massnahmen auch<br />

die auf die Nachtzeit 22h – 6h beschränkten Geschwindigkeitsreduzierungen.<br />

4.3.1 Berücksichtigte Massnahmen<br />

Zusätzlich zu den in Szenarium 1 berücksichtigten Massnahmen wird dieses Szenarium um folgende,<br />

nur nächtlich geltende Massnahmen ergänzt:<br />

Stadt Bad Waldsee<br />

keine Massnahmen<br />

Stadt Friedrichshafen:<br />

B30 Fischbach: zwischen Meersburger- und Zeppelinstrasse 30 km/h<br />

B30 Maybach-/Albrechtstrasse 30 km/h<br />

Gemeinde Hagnau:<br />

keine Massnahmen<br />

Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong>:<br />

B30 OD <strong>Meckenbeuren</strong> 30 km/h<br />

B30 OD Lochbrücke 30 km/h<br />

B467 OD Liebenau 30 km/h<br />

Stadt Ravensburg<br />

B33 OD Bavendorf und Dürnast 30 km/h<br />

B30 Untereschach 30 km/h<br />

B467 Obereschach 30 km/h<br />

B32 Wangener Strasse/Knollengraben 30 km/h<br />

Stadt Überlingen<br />

keine Massnahmen<br />

Stadt Wangen<br />

B30 zwischen Haidösch und Isnyerstrasse: 30 km/h<br />

Stadt Weingarten<br />

L317 Wolfegger Strasse: zwischen Doggenried- und Köpfinger Strasse 30 km/h<br />

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<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 18<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

4.3.2 Verkehrliche Wirkungen<br />

In Anlage 3.1 sind die absoluten Verkehrsbelastungen Kfz/24h und Lkw/24h, sowie in Anlage 3.2 die<br />

Belastungsdifferenzen gegenüber dem Ausgangszustand (Vergleichsfall 2009) dargestellt. Die realen<br />

Belastungen und Belastungsänderungen über 24 h sind in den Anlagen 3.3 und 3.4 dargestellt. Die<br />

beiden Abbildungen der Belastungsdifferenzen weisen wiederum nur Veränderungen grösser 200<br />

Kfz/24h und 50 Lkw/24h aus.<br />

Die Differenzplots der 24h-Umlegung (Anlage 3.2) zeigt eine Vielzahl von Strecken mit positiven und<br />

negativen Belastungsänderungen. Ein anderes Bild zeigt sich beim Differenzplot der Realbelastung<br />

(Anlage 3.4). Durch die Berücksichtigung der lediglich nächtlichen (22h – 6h) Wirksamkeit gewisser<br />

Massnahmen reduzieren sich die Belastungsänderungen deutlich. Das Bild der realen Belastungsänderungen<br />

gleicht auf vielen Strecken den Belastungsänderungen des Szenariums 1 (Anlage 2.2).<br />

4.3.3 Schalltechnische Wirkungen<br />

Die Absolutwerte der Emissionsabschätzungen können Anlage 3.5 entnommen werden. In Anlagen 3.6<br />

und 3.7 werden Stecken und Belastungsänderungen dargestellt, die den Abwägungskriterien entsprechen.<br />

Die Abbildung der Belastungsänderungen entsprechend dem oberen Relevanzkriterium (Emissionszunahmen<br />

≥ 1 dB(A) in Verbindung mit einer Absolutbelastung ≥ 55 dB(A) zeigt überwiegend eine Minderung<br />

des Lärmpegels. Die Pegelreduktionen betreffen allesamt Streckenabschnitte mit geschwindigkeitsreduzierenden<br />

Massnahmen. Die Lärmminderung ergibt sich somit auch in diesem Szenarium<br />

wieder vorrangig durch die Geschwindigkeitsreduktion und weniger durch eine mögliche verkehrliche<br />

Entlastung (Sekundärwirkung).<br />

Zunahmen des Lärmpegels um > 1 dB(A) bei einer Ausgangsbelastung von ≥ 55 dB(A) wurden nur<br />

vereinzelt und auf meist sehr kurzen Streckenabschnitten berechnet.<br />

Beim Filterkriterium ≥ 45 dB(A) (s. Anlage 3.6) weisen auch Strecken ausserhalb des Massnahmenbereichs<br />

Lärmreduktionen auf. Dabei handelt es sich überwiegend um Strassen mit geringen Vorbelastungen.<br />

Trotz der real teilweise sehr geringen Belastungsänderungen (s. Anlage 3.4) sind auf vielen<br />

Strecken deutliche Lärmpegelzunahmen auszumachen.<br />

Insgesamt werden 27 Streckenabschnitte ausgewiesen, welche die Filterkriterien erfüllen. Die folgende<br />

Tabelle 2 führt alle Strecken mit relevanten Lärmpegelzunahmen auf. Abbildung 4 gibt eine räumliche<br />

Übersicht über die Strecken. Eine detaillierte Analyse aller Streckenabschnitte befindet sich im Anhang<br />

zum <strong>Bericht</strong>.<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 19<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Strecke<br />

Nr.<br />

Strasse betroffene Gemeinde<br />

1 L329 <strong>Meckenbeuren</strong> – Blankenried<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

Ravensburg Knoten B30/B33 und<br />

Jahnstrasse<br />

Ravensburg Zufahrtsrampe B30/B32<br />

(AS Ravensburg Nord/Weingarten)<br />

Ravensburg Knoten Ulmer Strasse und<br />

B32<br />

Ravensburg Schützenstrasse / O.E.W.<br />

Strasse<br />

6 K7949 Trauben / Köpfingen<br />

7 L326 Waldburg – Ippenried<br />

8 K7782 Mühlhofen – Ahausen<br />

<strong>Meckenbeuren</strong><br />

Friedrichshafen<br />

Oberteuringen<br />

>45<br />

dB(A)<br />

>55<br />

dB(A) Schlussfolgerung<br />

OD EG Monitoring<br />

Ravensburg OD OD keine Relevanz<br />

Ravensburg OD/FS OD/FS keine Relevanz<br />

Ravensburg OD OD keine Relevanz<br />

Ravensburg OD OD Monitoring<br />

Weingarten<br />

Baienfurt<br />

Waldburg<br />

Bodnegg<br />

Uhldingen-Mühlhofen<br />

Salem<br />

Bermatingen<br />

OD FS Monitoring<br />

OD EG Monitoring<br />

OD Monitoring<br />

9 K7733 Oberteuringen – Neuhaus Oberteuringen EG keine Relevanz<br />

10 K7975 Wolketsweiler – Nessenbach<br />

11 K7729 Ailingen – Bavendorf<br />

Horgenzell<br />

Ravensburg<br />

Friedrichshafen<br />

Ravensburg<br />

EG keine Relevanz<br />

OD Monitoring<br />

12 Kehlen – Brochenzell <strong>Meckenbeuren</strong> OD Monitoring<br />

13 Eggenweiler – Hirschlatt Friedrichshafen EG keine Relevanz<br />

14<br />

K7726/K7727 Hirschlatt –<br />

Allmannsweiler<br />

Friedrichshafen<br />

<strong>Meckenbeuren</strong><br />

EG keine Relevanz<br />

15 K7980 Weissenau – Oberzell Ravensburg OD Monitoring<br />

16<br />

K7983 Oberhofen –<br />

Sickenried/Torkenweiler<br />

Ravensburg OD Monitoring<br />

17 K7981 Untereschach – Obereschach Ravensburg OD Monitoring<br />

18 Ravensburg Brühl-/Bleicherstrasse Ravensburg OD keine Relevanz<br />

19<br />

Weingarten Burachstrasse südlich<br />

Waldseerstrasse<br />

Weingarten OD keine Relevanz<br />

20 Weingarten Liebfrauen-/Gartenstrasse Weingarten OD Monitoring<br />

21 Weingarten Heinrich-Schatz-Strasse Weingarten OD keine Relevanz<br />

22<br />

K7948 Laurastrasse Weingarten –<br />

Schlier<br />

23 Schlier – Gullen<br />

24 K8040 Schlier – Waldburg<br />

Weingarten<br />

Schlier<br />

Schlier<br />

Grünkraut<br />

Schlier<br />

Waldburg<br />

OD Monitoring<br />

OD keine Relevanz<br />

OD Monitoring<br />

25 L326 Vorderreute – Obereisenbach Tettnang OD Monitoring<br />

26 L326 Untereisenbach – Büchel Tettnang OD Monitoring<br />

27<br />

K7722 Tettnang Bürgermoos –<br />

Dillmannshof<br />

Tettnang<br />

Eriskirch<br />

Tabelle 2: Untersuchungsstrecken Szenarium 2<br />

EG keine Relevanz<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 20<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Abbildung 4: Übersicht aller Strecken mit relevanten Zunahmen des Emissionspegels<br />

(die Nummern im Plan entsprechen der jeweiligen Nummerierung im Anhang)<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 21<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

4.4 Szenarium 3: ganztägige und nächtliche Geschwindigkeitsreduktionen inkl. nächtliches<br />

Lkw-Durchfahrtverbot<br />

Dieses Szenarium beinhaltet neben den Geschwindigkeitsreduktionen nächtliche Lkw-<br />

Durchfahrtverbote auf insgesamt 4 Streckenabschnitten, alle auf Bundesstrassen. Verlagerungen der<br />

Lkw auf Ausweichrouten sind in diesem Szenarium unvermeidlich.<br />

Aus modelltechnischen Gründen kann nicht zwischen Anliegern, ÖPNV oder Lkw < 7.5 t unterschieden<br />

werden. Es handelt sich somit um eine Maximalabschätzung. Bei Umsetzung eines Lkw-Verbots mit<br />

Einschränkungen (z.B. Anlieger frei, Lkw < 7.5 t frei) ergeben sich entsprechend geringere Verlagerungseffekte.<br />

4.4.1 Berücksichtigte Massnahmen<br />

Neben den bereits in Szenarien 1 und 2 berücksichtigten Massnahmen kommen in diesem Szenarium<br />

noch folgende nächtlich geltenden Massnahmen hinzu:<br />

Stadt Bad Waldsee<br />

keine Massnahmen<br />

Stadt Friedrichshafen:<br />

keine Massnahmen<br />

Gemeinde Hagnau:<br />

B31 OD Hagnau: Lkw-Durchfahrtverbot<br />

Gemeinde <strong>Meckenbeuren</strong>:<br />

B30 OD <strong>Meckenbeuren</strong>: Lkw-Durchfahrtverbot<br />

B467 OD Liebenau: Lkw-Durchfahrtverbot<br />

Stadt Ravensburg<br />

B32 Wangener Strasse/Knollengraben Lkw-Durchfahrtverbot<br />

Stadt Überlingen<br />

keine Massnahmen<br />

Stadt Wangen<br />

keine Massnahmen<br />

Stadt Weingarten<br />

keine Massnahmen<br />

4.4.2 Verkehrliche Wirkungen<br />

Die Umlegungsberechnung des 24h – Verkehrsmodells unterstellt den (fiktiven) Fall, dass auch die<br />

nächtlichen Massnahmen ganztägig wirkten. Die Ergebnisse dieser Modellrechnung werden in den<br />

Anlagen 4.1 (Absolutbelastungen) und 4.2 (Differenzbelastung zu Vergleichsfall 2009) mit „Umlegung<br />

24h“ gekennzeichnet.<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 22<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Die realen Verlagerungen über den Gesamttag sind entsprechend geringer (s. auch Kapitel 2.2). Eine<br />

Abschätzung der „Realbelastungen“ der nächtlichen Massnahme sowie der „realen“ Belastungsänderung<br />

findet sich in den Anlagen 4.3 bzw. 4.4.<br />

Der Differenzplot der 24h-Umlegung (Anlage 4.2) zeigt eine Vielzahl von Strecken mit positiven und<br />

negativen Belastungsänderungen. Ein abgeschwächtes Bild zeigt sich beim Differenzplot der Realbelastung<br />

(Anlage 4.4), welche die teilweise nur nächtliche (22h – 6h) Wirksamkeit einiger Massnahmen<br />

berücksichtigt.<br />

4.4.3 Schalltechnische Wirkungen<br />

Die Absolutwerte der Emissionsabschätzungen können Anlage 4.5 entnommen werden. In Anlagen 4.6<br />

und 4.7 werden Stecken und Belastungsänderungen dargestellt, die den Abwägungskriterien entsprechen.<br />

Trotz der real teilweise sehr geringen Belastungsänderungen (s. Anlage 4.4) sind auf vielen<br />

Strecken deutliche Lärmpegeländerungen auszumachen.<br />

Auf allen Strecken mit nächtlichem Lkw-Durchfahrtverbot sind deutliche Reduktionen des Emissionspegels<br />

auszumachen mit maximalen Rückgängen von -6.3 dB(A) auf der B30 in <strong>Meckenbeuren</strong>, -6.8<br />

dB(A) auf der B32 Wangener Strasse in Ravensburg und sogar -7.3 dB(A) auf der OD Hagnau. Die<br />

Lkw-Durchfahrtverbote haben teilweise auch Auswirkungen auf benachbarte Siedlungen, da dadurch in<br />

diesen ebenfalls weniger Lkw durchfahren. Beispielsweise nimmt der Lärmpegel in Immenstaad um<br />

3.1 dB(A) ab was zu einem grossen Teil auf die reduzierte Lkw-Belastung aufgrund des Durchfahrtverbots<br />

in Hagnau <strong>zur</strong>ückzuführen ist.<br />

Diese Pegelreduktionen werden dadurch erreicht, dass der Lkw-Verkehr grossräumig auf alternative<br />

Routen ausweicht. Relevante Ausweichrouten sind unter anderem:<br />

K7739/K7742/B33 Friedrichshafen – Stetten/Meersburg via Markdorf<br />

K7739/K7742/L205/K7749/K7782/L201 Friedrichshafen – Uhldingen-Mühlhofen via Markdorf,<br />

Bermatingen und Ahausen<br />

B33/K7729/L328a Ravensburg – Friedrichshafen via Bavendorf, Waltenweiler und Ailingen<br />

L326/L317 Bodnegg – Weingarten via Waldburg,<br />

L326/K8040/L325 Bodnegg – Ravensburg via Waldburg und Schlier<br />

L333 Tettnang – Lochbrücke<br />

Die Veränderungen des Lärmpegels sind teilweise noch deutlich grossräumiger auszumachen, so werden<br />

im Osten bis <strong>zur</strong> A96 Zunahmen des Lärmpegels berechnet.<br />

Viele dieser Ausweichrouten weisen, bei Ausgangspegeln ≥ 45 dB(A), relevante Zunahmen der Lärmpegel<br />

auf. Zu den Strecken mit Zunahmen des Lärmpegels gehören auch die Ortsdurchfahrten von<br />

Markdorf, Friedrichshafen (teilweise), Tettnang (teilweise), Waldburg, Schlier, Lochbrücke (K7727),<br />

Brochenzell, Waltenweiler und Ailingen und weitere kleine Ortschaften. Die theoretische Zunahme von<br />

+48.1 dB(A) auf der K7732 ist darauf <strong>zur</strong>ückzuführen, dass auf dieser Strecke im Vergleichsfall 2009<br />

keine Belastungen umgelegt wurden. Auch andere Strecken weisen trotz sehr geringer Mehrbelastung<br />

eine relevante Zunahme des Lärmpegels auf, was ebenfall auf die im Vergleichsfall sehr geringe Ausgangsbelastung<br />

<strong>zur</strong>ückzuführen ist.<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 23<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

An vielen Strecken werden zudem Emissionszunahmen in Verbindung mit einer Absolutbelastung ≥ 55<br />

dB(A) entsprechend dem Auslösewert 60 dB(A) ermittelt. Wiederum befinden sich auch Ortsdurchfahrten<br />

unter diesen Strecken, bspw. OD Markdorf oder OD Ailingen.<br />

Da auf diesen Ausweichrouten wie erwähnt viele Ortsdurchfahrten passiert werden, ist, statt von einer<br />

Lärmminderung, von einer Verlagerung der Lärmbelastung in Nachbarkommunen auszugehen. Die<br />

Voruntersuchungen und die bereits durchgeführten kommunalen Wirkungsanalysen haben ähnliche<br />

Resultate ergeben. Aufgrund der grossräumigen Verlagerungen des Schwerverkehrs auf Landes- und<br />

Kreisstrassen wird das Szenarium als problematisch und a priori nicht umsetzbar erachtet. Deshalb<br />

wird auf eine detaillierte Betrachtung einzelner Streckenabschnitte verzichtet.<br />

4.5 Bilanzierung der Emissionsänderungen<br />

Entsprechend Kapitel 2.3 wird eine Bilanzierung der Emissionsänderungen durchgeführt – <strong>zur</strong> Prüfung,<br />

ob die Massnahmen in der Summe eine Verbesserung der Lärmsituation bewirken. Es erfolgt eine Bilanzierung<br />

über die mit der Emissionsänderung gewichtete Länge der Ortsdurchfahrten.<br />

Kriterium<br />

55 dB(A)<br />

Kriterium<br />

45 dB(A)<br />

Szenarium 1 Geschw.beschr. Ganztag (G) 11.4 5.9<br />

Szenarium 2 Geschw.beschr. G+Nacht (N) 10.9 2.3<br />

Szenarium 3 Geschw.beschr. G+N+Lkw-Verbote 0.4 0.8<br />

Tabelle 3: Bilanzierung der Emissionsänderungen anhand der gewichteten Streckenlängen<br />

Die Kennzahl wird aus dem Verhältnis der gewichteten Streckenlänge mit Pegelreduktion <strong>zur</strong> gewichteten<br />

Streckenlänge mit Pegelzunahme gebildet. Ein Quotient > 1.0 bedeutet eine innerörtliche Lärmreduktion<br />

grösser der Lärmzunahme an anderer Stelle, d.h. eine positive Bilanz.<br />

Beide Szenarien mit ausschliesslich geschwindigkeitsreduzierenden Massnahmen schneiden in der<br />

Gesamtbilanz positiv ab. Beim Filterkriterium ≥ 55 dB(A) sind die innerörtlichen Strecken mit relevanten<br />

Lärmreduktionen über 10-mal länger (gewichtet mit der Emissionsänderung) als die innerörtlichen<br />

Strecken, welche mit Zunahmen des Emissionspegels rechnen müssen. Aber auch beim Filterkriterium<br />

≥ 45 dB(A) ist dieses Verhältnis bei beiden Szenarien noch deutlich im positiven Bereich.<br />

Anders sieht die Situation beim Szenarium 3 aus. Die Bilanz ist (vor allem beim oberen Relevanzkriterium<br />

deutlich) negativ, es werden mehr innerörtliche Strecken mit relevanten Zunahmen des Lärmpegels<br />

ausgewiesen, als an anderen innerörtlichen Strecken eine Entlastung vom Lärm stattfindet.<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 24<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

4.6 Vorschläge <strong>zur</strong> Harmonisierung der Massnahmenbündel<br />

Die Modellrechnungen zeigen die überörtliche Dimension der untersuchten Lärmaktionspläne. Vielfach<br />

ergeben sich durch die Massnahmen Verlagerungen meist kleineren Umfangs auf Alternativrouten,<br />

woraus sich neue Betroffenheiten ausserhalb der an der IKAG-LAP beteiligten Gemeinden ergeben.<br />

Die in Szenarium 3 untersuchten Lkw-Nachtfahrverbote bewirkten unmittelbar Verlagerungen auf die<br />

„nächstbeste“ Alternativroute mit minimaler zusätzlicher Reisezeit. Da ein wesentlicher Anteil des Lkw-<br />

Verkehrs über 3.5 t regionale Quellen und Ziel hat, werden Routen im nachgeordneten Netz gewählt.<br />

Aufgrund der geringen Vorbelastungen dieser Landes-, Kreis- und Gemeindestrassen ergeben sich<br />

selbst bei absolut geringen Zusatzbelastungen relevante Zunahmen der Lärmemissionen. Daher erscheinen<br />

die vorliegend untersuchten Lkw-Durchfahrtverbote auf den Bundesstrassen als nicht machbar,<br />

solange keine geeigneten übergeordneten, ortsdurchfahrtsfreie Strassen verfügbar sind.<br />

Die ganztägigen oder nur für die Nachtzeit angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen führen<br />

mittelbar zu Verkehrsverlagerungen, welche zumeist nur zu geringen Zusatzbelastungen auf Alternativrouten<br />

führen. Aufgrund des Ausbaustandards dieser Strassen oder des dörflichen Charakters der<br />

betroffenen Ortsdurchfahrten müssen jedoch mancherorts bereits geringere Zusatzbelastungen als<br />

problematisch eingestuft werden.<br />

Die Modellberechnung für Szenarium 2 mit der Kombination der ganztägigen und nächtlichen Massnahmen<br />

ergibt insgesamt 27 Streckenzüge in der Region, für die relevante Lärmzunahmen errechnet<br />

werden. Da es sich hierbei überwiegend um untergeordnete Strassen mit geringen Vorbelastungen<br />

handelt, müssen die Modellergebnisse des überregionalen Netzes im Detail plausibilisiert werden. An<br />

12 Strecken zeigen die Detailanalysen und Befahrungen, dass in der Realität keine oder nur sehr geringe<br />

bzw. verträgliche Belastungsänderung zu erwarten sind. Hierzu zählen z.B. Ausserortsstrassen<br />

ohne Bebauung oder mit wenigen Einzelgehöften in grösserem Abstand <strong>zur</strong> Strasse.<br />

An 15 Streckenzügen können anhand der Modellrechnungen und örtlichen Detailanalysen die zu erwartenden<br />

Veränderungen nicht mit ausreichender Zuverlässigkeit quantifiziert werden. In diesen<br />

Fällen schlagen wir ein Verkehrsmonitoring vor. Der Verkehr ist vor und nach Durchführung der Verkehrsbeschränkungen<br />

zu zählen. Ergeben sich unverträgliche Verkehrssteigerungen, so sind entweder<br />

Kompensationsmassnahmen anzuordnen oder die verursachende Massnahme rückgängig zu machen.<br />

Als Kompensationsmassnahmen sind im allgemeinen vergleichbare Verkehrsbeschränkungen (Geschwindigkeitsbeschränkungen)<br />

auf den Alternativrouten zu verstehen. Mit den zusätzlichen Massnahmen<br />

wird erreicht, dass der durch die ursprünglichen LAP-Massnahmen verursachte Zeitvorteil für<br />

die Alternativrouten kompensiert wird.<br />

Aufgrund der Geschwindigkeitsbeschränkungen kann an keiner Strecke mit ausreichender Planungssicherheit<br />

eine Verkehrszunahme oberhalb der definierten Relevanzkriterien erwartet werden. Daher<br />

scheint es auch nicht erforderlich, dass mögliche Kompensationsmassnahmen direkt mit der Umsetzung<br />

der LAP-Massnahmen verknüpft werden.<br />

Letztendlich beinhalten die in den einzelnen Szenarien zusammengefassten Massnahmenbündel aber<br />

nur ein „zufälliges Aufeinandertreffen“ der lokalen Einzelmassnahmen mehrerer Gemeinden, für die in<br />

der vorliegenden Untersuchung die regionale Verträglichkeit geprüft wird. Mithilfe der Kompensationsmassnahmen<br />

sollen ausschliesslich potentielle Unverträglichkeiten eliminiert werden.<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 25<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Im Zusammenhang mit dem Nachhaltigkeitsprojekt des Landes „Strategie für einen lärmarmen Verdichtungsraum“<br />

wird daher die Erarbeitung eines regionalen Gesamtkonzepts angestrebt. Wurden<br />

bisher die Massnahmen aus den lokalen Zielen der an der IKAG-LAP beteiligten Kommunen abgeleitet,<br />

so soll in dieser Regionalkonzeption eine flächenhafte bzw. auf alle Lärmschwerpunkte der Region<br />

bezogene Planung, unabhängig von Gemarkungsgrenzen erarbeitet und abgestimmt werden.<br />

5 Zusammenfassung und Empfehlungen<br />

Mit der vorliegenden Studie wird für die Abwägung der Lärmaktionsplanung in der Region Bodensee-<br />

Oberschwaben ein umfassendes Datengerüst <strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Die Studie ermöglicht eine qualifizierte<br />

Bewertung der vorgeschlagenen verkehrsrechtlichen Massnahmen im regionalen Strassennetz.<br />

Mit Hilfe des überregionalen Verkehrsmodells werden für die IKAG-LAP drei Szenarien untersucht:<br />

Szenarium 1: Ganztags geltende geschwindigkeitsreduzierende Massnahmen<br />

Szenarium 2: Ganztags und nachts (22h – 6h) geltende geschwindigkeitsreduzierende Massnahmen<br />

Szenarium 3: Ganztags und nachts geltende geschwindigkeitsreduzierende Massnahmen sowie<br />

nächtliche Lkw-Durchfahrtverbote<br />

Für diese Szenarien werden flächendeckend die verkehrlichen Absolutbelastungen und Belastungsänderungen<br />

gegenüber dem Ausgangszustand berechnet. Bei der Interpretation der Ergebnisse sind die<br />

Randbedingungen der überregionalen Modellierung mit dem entsprechenden Detaillierungsgrad zu<br />

beachten.<br />

Da die fachliche und rechtliche Abwägung der angestrebten Massnahmen vorrangig über die Lärmwirkungen<br />

erfolgt, werden anhand der Verkehrsmodelldaten Kfz/24h, Lkw/24h und (zulässige) Geschwindigkeit<br />

die Lärmemissionen abgeschätzt. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben werden folgende<br />

Auswahl- bzw. Filterkriterien für die vertiefte Einzelfallbetrachtung definiert:<br />

Zunahme ≥ 1 dB(A) / Reduktion ≤ -1 dB(A) und<br />

Emissionspegel ≥ 45 / 55 dB(A)<br />

Alle Strecken, auf die diese Kriterien zutreffen, werden im Abwägungsprozess detaillierter analysiert.<br />

Dabei kommt es konkret darauf, wie viele Betroffene um welche Lärmbelastung bei welchem Lärmausgangsniveau<br />

entlastet sowie wie viele Betroffene um welche Lärmbelastung bei welchem Lärmausgangsniveau<br />

belastet werden und ob und ggf. welche alternative Massnahmen möglich sind.<br />

Die Untersuchung zeigt, dass in allen Fällen den Emissionsreduktionen auf den Strecken mit verkehrsrechtlichen<br />

Massnahmen auf Ausweichrouten zusätzliche Lärmemissionen gegenüber stehen.<br />

Das Szenarium 1 zeigt deutlich die wenigsten Strecken mit relevanten Zunahmen des Lärmpegels an.<br />

Auf der anderen Seite sind auch nur auf vereinzelten Strecken relevante Reduktionen der Emissionspegel<br />

auszumachen, dies vor allem auf den Streckenabschnitten mit den umgesetzten Massnahmen.<br />

In der Gesamtbilanz schneidet dieses Szenarium positiv ab, bei beiden Filterkriterien überwiegen die<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 26<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Ortsdurchfahrten mit einer Lärmreduktion gegenüber den Ortsdurchfahrten mit Zunahme des Lärmpegels.<br />

Dieses Szenarium 1 sollte jedoch nicht als eigenständiges Szenarium angesehen werden. Es<br />

wurde als Zwischenschritt in der Bearbeitung erstellt, da für die Berechnung der realen Belastungsänderungen<br />

im Szenarium 2 die Auswirkungen der ganztägigen Massnahmen separat berechnet werden<br />

mussten. Die nächtlichen geschwindigkeitsreduzierenden Massnahmen sind in vielen Kommunen<br />

massgebliche Bestandteile der Lärmaktionspläne.<br />

Diese nächtlichen Massnahmen mit Geschwindigkeitsreduktionen werden in Szenarium 2 zusammen<br />

mit den ganztägigen Massnahmen untersucht. Dadurch werden deutlich mehr und längere Streckenabschnitte<br />

mit Reduktionen des nächtlichen Lärmpegels ausgewiesen. Jedoch nehmen auch Anzahl<br />

und Länge der Streckenabschnitte mit Emissionszunahmen entsprechend zu. In der Gesamtbilanz ist<br />

auch dieses Szenarium noch deutlich positiv, d.h. die innerörtlichen Lärmreduktionen sind um ein<br />

Mehrfaches grösser als die innerörtlichen Lärmpegelzunahmen.<br />

Die Modellberechnung für Szenarium 2 ergibt insgesamt 27 Streckenzüge in der Region, für die relevante<br />

Lärmzunahmen errechnet werden (s. Anhang ). Da es sich hierbei überwiegend um untergeordnete<br />

Strassen mit geringen Vorbelastungen handelt, müssen die Modellergebnisse des überregionalen<br />

Netzes im Detail plausibilisiert werden. An 12 Strecken zeigen die Detailanalysen und Befahrungen,<br />

dass in der Realität keine oder nur sehr geringe bzw. verträgliche Belastungsänderung zu erwarten<br />

sind. Hierzu zählen z.B. Ausserortsstrassen ohne Bebauung oder mit wenigen Einzelgehöften in grösserem<br />

Abstand <strong>zur</strong> Strasse.<br />

An 15 Streckenzügen können anhand der Modellrechnungen und örtlichen Detailanalysen die zu erwartenden<br />

Veränderungen nicht mit ausreichender Zuverlässigkeit quantifiziert werden. In diesen<br />

Fällen schlagen wir ein Verkehrsmonitoring vor. Der Verkehr ist vor und nach Durchführung der Verkehrsbeschränkungen<br />

zu zählen. Ergeben sich unverträgliche Verkehrssteigerungen, so sind entweder<br />

Kompensationsmassnahmen anzuordnen oder die verursachende Massnahme rückgängig zu machen.<br />

Als Kompensationsmassnahmen sind im allgemeinen vergleichbare Verkehrsbeschränkungen (Geschwindigkeitsbeschränkungen)<br />

auf den Alternativrouten zu verstehen.<br />

Aufgrund der Geschwindigkeitsbeschränkungen kann an keiner Strecke mit ausreichender Planungssicherheit<br />

eine Verkehrszunahme oberhalb der definierten Relevanzkriterien erwartet werden. Daher<br />

scheint es auch nicht erforderlich, dass mögliche Kompensationsmassnahmen direkt mit der Umsetzung<br />

der LAP-Massnahmen verknüpft werden.<br />

Bei Szenarium 3 mit nächtlichen Lkw-Durchfahrtverboten sind Verlagerungen der Lkw auf Ausweichrouten<br />

unvermeidlich und als direkte Folge nimmt der Lärm auf den Ausweichrouten zu. Im Vergleich<br />

zu den vorhergehenden Szenarien mit ausschliesslich geschwindigkeitsbeschränkenden Massnahmen<br />

sind auch mehr innerörtliche Strecken von Lärmzunahmen betroffen. Dies zeigt sich insbesondere in<br />

der Gesamtbilanz, da dieses Szenarium als einziges negativ abschneidet (d.h. die innerörtlichen Lärmzunahmen<br />

auf den Ausweichstrecken übersteigen die auf anderen Strecken erreichten Reduktionen<br />

des Lärmpegels). Dies allein bildet bereits ein Ausschlusskriterium. Ausserdem wird der Schwerverkehr<br />

von den Bundesstrassen grossräumig auf Landes- und Kreisstrassen verlagert, welche vielfach<br />

nicht für die Aufnahme zusätzlicher Lkws geeignet sind. Kompensationsmassnahmen in Form von ergänzenden<br />

Lkw-Verboten im untergeordneten Strassennetz sind nicht realisierbar, da diese zu weiteren<br />

Verlagerungen und letztendlich zu einer massgeblichen Erhöhung de Verkehrsleistungen führt. Aus<br />

den genannten Gründen wird das Szenarium 3 als problematisch und a priori nicht umsetzbar erachtet.<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 27<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Die Massnahmen des Szenariums 2 (Geschwindigkeitsbeschränkungen) sind unter Berücksichtigung<br />

der hier untersuchten potentiellen Verlagerungswirkungen machbar und zielführend. In der Bewertung<br />

der Verlagerungseffekte ist zu berücksichtigen, dass das Massnahmenbündel den Bearbeitungsstand<br />

Frühjahr 2010 der Aktionspläne wiedergibt. Demgegenüber wurden zwischenzeitlich verschiedene<br />

örtliche Massnahmen verworfen oder zeitlich und räumlich reduziert. Daher kann auch eine weitere<br />

Reduzierung der in dieser Studie ermittelten Verkehrsveränderungen unterstellt werden.<br />

Auch aus diesem Grund wird ein Verkehrsmonitoring an kritischen Strecken empfohlen. Damit können<br />

verbleibende Unwägbarkeiten berücksichtigt und bei Bedarf flankierende Massnahmen konzipiert und<br />

begründet werden.<br />

Rapp Trans AG<br />

Wolfgang Wahl Lea Horowitz<br />

Basel, 7. September 2010 / 67.071.0 / lh<br />

<strong>Bericht</strong> Modell RVBO 7.09.10.doc<br />

7. September 2010 / <strong>Bericht</strong>-Nr. 002 Rapp Trans


Anhang<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 L329 Blankenried – <strong>Meckenbeuren</strong> 2<br />

2 Knoten B30/B33 und Jahnstrasse 4<br />

3 Zufahrtsrampe B30 / B32 AS Ravensburg Nord / Weingarten 6<br />

4 Knoten Ulmer Strasse / B32 8<br />

5 Schützenstrasse / O.E.W. Strasse 10<br />

6 K7949 Knechtenhaus / Köpfingen 12<br />

7 L326 Waldburg – Ippenried 14<br />

8 K7782 Mühlhofen – Ahausen 16<br />

9 K7733 Oberteuringen – Neuhaus 18<br />

10 K7975 Wolketsweiler – Nessenbach 20<br />

11 K7729 Ailingen – Bavendorf 22<br />

12 Kehlen – Brochenzell 24<br />

13 Eggenweiler – Hirschlatt 26<br />

14 K7726/K7727 Hirschlatt – Allmannsweiler 28<br />

15 K7980 Weissenau – Oberzell 30<br />

16 K7983 Oberhofen – Sickenried/Torkenweiler 32<br />

17 K7981 Untereschach – Obereschach 34<br />

18 Ravensburg: Brühl-/Bleicher Strasse 36<br />

19 Weingarten: Burachstrasse südl. Waldseerstrasse 38<br />

20 Weingarten: Liebfrauen-/Gartenstrasse 40<br />

21 Weingarten: Heinrich-Schatz-Strasse 42<br />

22 K7948 Laurastrasse, Weingarten – Schlier 44<br />

23 Schlier – Gullen 46<br />

24 K8040 Schlier – Waldburg (inkl. L325 OD Schlier) 48<br />

25 L326 Vorderreute – Obereisenbach 50<br />

26 L326 Untereisenbach – Büchel 52<br />

27 K7722 Tettnang: Bürgermoos – Dillmannshof 54<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang 7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 2<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

1 L329 Blankenried – <strong>Meckenbeuren</strong><br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6/3.7):<br />

Emission > 45 dB(A)<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc<br />

Emission > 55 dB(A)


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 3<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

Emission > 45 dB(A): 7'890 – 2'300 Kfz/24h, 210 – 110 Lkw/24h, 47.9 – 55.5 dB(A)<br />

Emission > 55 dB(A): 4'870 – 4'250 Kfz/24h, 150 – 140 Lkw/24h, 53.8 – 55.5 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

Emission > 45 dB(A): 8'410 – 2'460 Kfz/24h, 220 – 120 Lkw/24h, 57.1 – 48.9 dB(A)<br />

Emission > 55 dB(A): 5'220 – 4390 Kfz/24h, 160 – 140 Lkw/24h, 57.1 – 55.3 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6/3.7):<br />

Emission > 45 dB(A): 500 – 150 Kfz/24h, 10 Lkw/24h, 1.0 – 1.6 dB(A)<br />

Emission > 55 dB(A): 300 – 150 Kfz/24h, 10 Lkw/24h, 1.0 – 1.6 dB(A)<br />

Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />

Ortsdurchfahrten 50 km/h, Kreuzungsbereich mit K7730 60 km/h, bei Lindenholz 70 km/h, bei<br />

Blankenried 80 km/h, freie Strecke 100 km/h<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Die geringfügige Mehrbelastung scheint realistisch.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Emission > 45 dB(A): Ortsdurchfahrten Waltenweiler, Brochenzell und <strong>Meckenbeuren</strong> (im Bereich<br />

Bahnübergang). Ausserdem dörfliche Siedlungsstruktur im Bereich Lindenholz und Einzelgehöfte bei<br />

Eggenweiler und Blankenried.<br />

Emission > 55 dB(A): Einzelgehöfte bei Eggenweiler, einzelne Gebäude am östlichen Dorfrand von<br />

Waltenweiler.<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Der geringfügige Ausweichverkehr entsteht als Folge der Geschwindigkeitsmassnahmen auf der B30<br />

OD <strong>Meckenbeuren</strong>, in Friedrichshafen, und auf der B31 (Fischbach, Hagnau).<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Aufgrund der überörtlichen Massanhmenbündel sind keine Kompensationsmassnahmen zwingend<br />

erforderlich (Belastungen >55 dB(A) ausserhalb der OD’s). Da jedoch nicht nur das interkommunale<br />

Massnahmenbündel sonder auch die Einzelmassnahmen <strong>Meckenbeuren</strong> und Ravensburg jeweils zu<br />

geringfügigen Mehrbelastungen auf der Landesstrasse 329 führen, sollten zum einen im Rahmen eines<br />

Monitoring die aktuellen und zukünftigen Belastungen gezählt werden und zum anderen im Rahmen<br />

der anstehenden Regionalen Verkehrskonzeption innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

geprüft werden.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 4<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

2 Knoten B30/B33 und Jahnstrasse<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6/3.7):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 5<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

12'190 Kfz/24h, 710 Lkw/24h, 55.9 – 57.8 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

13'230 Kfz/24h, 990 Lkw/24h, 54.9 – 58.8 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6/3.7):<br />

1'000 Kfz/24h, 280 Lkw/24h, 1.0 dB(A)<br />

Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />

Im Kreuzungsbereich 50 km/h, danach 70 km/h<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Im Verkehrsmodell ist der Knotenpunkt entsprechend den vorhandenen Fahrbahnteilern und –inseln in<br />

Einzelstrecken aufgelöst. Die rechnerische Mehrbelastung von 1 dB(A) ergibt sich nur auf dem einen<br />

Abbiegestreifen. Die Gesamtemission der Zufahrtsstrasse verändert sich um unter 1 dB(A). Auch im<br />

unmittelbaren Bereich des Knotens wird die Mehrbelastung durch die Minderbelastung auf der<br />

nördlichen Knotenausfahrt kompensiert.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Beim an die betroffene Fahrspur angrenzenden Areal handelt es sich um ein Gewerbegebiet. Das<br />

Wohngebiet östlich des Knotens ist bereits durch eine Lärmschutzwand geschützt.<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Der geringfügige Ausweichverkehr entsteht als Folge der allgemeinen Geschwindigkeitsreduktionen in<br />

der Innenstadt von Ravensburg, wodurch sich eine Verlagerung und Bündelung auf die B30 neu<br />

ergibt. Die belastete Strecke dient als Zufahrtsstrecke <strong>zur</strong> B30 neu.<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Aufgrund des vorhandenen Lärmschutzes bzw. der gewerblichen Nutzung des betroffenen Gebietes<br />

werden zusätzliche Massnahmen als nicht erforderlich erachtet.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

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<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 6<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

3 Zufahrtsrampe B30 / B32 AS Ravensburg Nord / Weingarten<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6/3.7):<br />

kleiner Ausschnitt: Emission > 55 dB(A)<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

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<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 7<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

5'110 Kfz/24h, 60 Lkw/24h, 48.0 – 55.1 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

6'630 Kfz/24h, 310 Lkw/24h, 51.4 – 57.3 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6/3.7):<br />

1'500 Kfz/24h, 250 Lkw/24h, 2.2 – 3.4 dB(A)<br />

Vorhandener aktiver Lärmschutz<br />

Lärmvorsorge mit aktivem und passivem Lärmschutz bei Realisierung der B30 neu.<br />

Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />

70 / 50 km/h auf der Ausfahrtsrampe.<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Die Zusatzbelastung wird durch die Verkehrsbündelung auf der B30 neu als realistisch eingeschätzt.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Wohnbaufläche Krummächer / Ummenwinkel durch Lärmschutzwand im Zuge der B30 geschützt. Der<br />

hier betrachtete Emissionspegel der Ausfahrtsrampe ist um über 3 dB(A) geringer als der<br />

Emissionspegel der durchgehenden Fahrbahn und ist damit gegen über diesem akustisch irrelevant.<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Die Mehrbelastung ergibt sich vor allem durch eine Verdrängung lokaler Zielverkehre nach Ravensburg<br />

aufgrund der innerstädtischen Verkehrsmassnahmen. Aufgrund des vorhandenen Lärmschutzes<br />

ergeben sich keine relevanten Betroffenheiten.<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Massnahmen werden aufgrund des bereits vorhandenen Lärmschutzes als nicht erforderlich erachtet.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 8<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

4 Knoten Ulmer Strasse / B32<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6/3.7):<br />

kleiner Ausschnitt: Emission > 55 dB(A)<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 9<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Im Verkehrsmodell ist der Knotenpunkt entsprechend den vorhandenen Fahrbahnteilern und –inseln in<br />

Einzelstrecken aufgelöst. Die rechnerische Mehrbelastung von über 1 dB(A) ergibt sich nur auf<br />

einzelnen Abbiegestreifen. Die Gesamtemission der Zufahrtsstrassen verändert sich um unter 1 dB(A).<br />

Zudem halten sich auf den Flächen, welche an die hier relevanten Einzelstrecken angrenzen, keine<br />

Menschen dauerhaft auf – sie sind entweder nicht bebaut oder es handelt sich dabei um gewerblich<br />

genutzte Flächen.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 10<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

5 Schützenstrasse / O.E.W. Strasse<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6/3.7):<br />

kleiner Ausschnitt: Emission > 55 dB(A)<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 11<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

Emission > 45 dB(A): 16'970 – 11'560 Kfz/24h, 450 – 310 Lkw/24h, 53.2 – 54.8 dB(A)<br />

Emission > 55 dB(A): 16'970 Kfz/24h, 450 Lkw/24h, 54.8 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

Emission > 45 dB(A): 17'680 – 10'840 Kfz/24h, 740 – 590 Lkw/24h, 54.3 – 55.9 dB(A)<br />

Emission > 55 dB(A): 17'680 Kfz/24h, 740 Lkw/24h, 55.9 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6/3.7):<br />

Emission > 45 dB(A): 700 – -700 Kfz/24h, 290 – 280 Lkw/24h, 1.1 dB(A)<br />

Emission > 55 dB(A): 700 Kfz/24h, 290 Lkw/24h, 1.1 dB(A)<br />

Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />

50 km/h, keine verkehrsrechtlichen Beschränkungen.<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Eine aktuelle Auswertung der Verkehrsdetektoren an den Lichtsignalanlagen Gartenstrasse und Ulmer<br />

Strasse weist auf eine Verkehrsbelastung von ca. 8'000 Kfz/24h hin. Die Vorbelastungen können im<br />

überregionalen Verkehrsmodell nicht korrekt abgebildet werden. Die Emissionen liegen entsprechend<br />

tiefer. Die kleinräumige Verkehrsverlagerung von der Gartenstrasse ist mithilfe des regionalen<br />

Umlegungsmodells nur bedingt nachweisbar.<br />

Gemäss Verkehrsmodell benutzen vor allem die Lkw die Schützen- / O.E.W.-Strasse als<br />

Ausweichroute.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Überwiegend gewerbliche Nutzungen und Verwaltungen, einzelne Wohngebäude.<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Die Verlagerung ergibt sich aus der Verkehrsberuhigung der Gartenstrasse im Abschnitt nördlich der<br />

O.E.W.-Strasse. Der Emissionszunahme in der O.E.W.-Strasse von 1.1 dB(A) steht eine Entlastung der<br />

Gartenstrasse um -2.7 dB(A) nördlich der Kreuzung und sogar -4.3 dB(A) südlich der Kreuzung<br />

gegenüber.<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Durch eine Anpassung der Signalsteuerung an den Knoten Gartenstrasse / O.E.W.-Strasse und<br />

Schützenstrasse / Ulmer Strasse kann ev. eine potentielle Verlagerung unterbunden und reduziert<br />

werden. Diese Verkehrsberuhigungsmassnahme sollte nach einer Beobachtung von sich real<br />

einstellenden Veränderungen realisiert werden.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 12<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

6 K7949 Knechtenhaus / Köpfingen<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6/3.7):<br />

kleiner Ausschnitt: Emission > 55 dB(A)<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 13<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

Emission > 45 dB(A): 4'640 – 1'960 Kfz/24h, 90 – 50 Lkw/24h, 48.3 – 55.0 dB(A)<br />

Emission > 55 dB(A): 4'640 Kfz/24h, 90 Lkw/24h, 55.0 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

Emission > 45 dB(A): 5'270 – 2'120 Kfz/24h, 100 – 50 Lkw/24h, 47.8 – 56.3 dB(A)<br />

Emission > 55 dB(A): 5'270 Kfz/24h, 100 Lkw/24h, 56.3 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6/3.7):<br />

Emission > 45 dB(A): 600 – 160 Kfz/24h, 10 Lkw/24h, 1.1 – 2.5 dB(A)<br />

Emission > 55 dB(A): 600 Kfz/24h, 10 Lkw/24h, 1.3 dB(A)<br />

Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />

OD Köpfingen und OD Trauben mit 50 km/h, bei Briach 70 km/h, freie Strecke 100 km/h<br />

In Köpfingen werden Lkw-Fahrer auf die enge Ortsdurchfahrt (Kurve) hingewiesen.<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Die Teilstrecke mit Emission > 55 dB(A) ist im Modell mit 100 km/h hinterlegt. Diese Geschwindigkeit<br />

ist auch tatsächlich erlaubt, handelt es sich bei diesem Streckenstück um eine Ausserortsstrecke. Ob<br />

auf diesem kurzen Streckenstück (ca. 250m) diese Geschwindigkeit erreicht werden kann bzw.<br />

tatsächlich gefahren wird, ist nur in Ausnahmefällen anzunehmen.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Emission > 45 dB(A): Ortsdurchfahrt Köpfingen und Trauben, dörfliche Siedlungsstruktur bei Briach.<br />

Emission > 55 dB(A): Einzelgebäude im Bereich Trauben.<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Die geringfügige Verlagerung ergibt sich aus der Verkehrsberuhigung der Wolfegger-/St. Longinus-<br />

Strasse. In den dortigen verkehrsberuhigten Abschnitten werden Entlastungen von -2.1 dB(A)<br />

berechnet.<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Nach Umsetzung der verkehrsberuhigenden Massnahmen sollte der sich real einstellende Verkehr<br />

beobachtet und nach Bedarf Kompensationsmassnahmen erwogen werden.<br />

Im Rahmen des LAP Weingarten wurde als Kompensationsmassnahme eine nächtliche<br />

Geschwindigkeitsreduktion im Bereich der OD Köpfingen und Trauben geprüft. Damit würden sowohl<br />

der Lärmpegel wie auch der Ausweichverkehr <strong>zur</strong>ückgehen.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 14<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

7 L326 Waldburg – Ippenried<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6/3.7):<br />

kleiner Ausschnitt: Emission > 55 dB(A)<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 15<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

Emission > 45 dB(A): 3'660 – 1'960 Kfz/24h, 320 – 170 Lkw/24h, 48.8 – 55.5 dB(A)<br />

Emission > 55 dB(A): 3'490 – 3'300 Kfz/24h, 320 – 200 Lkw/24h, 54.6 – 55.5 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

Emission > 45 dB(A): 4'000 – 2'150 Kfz/24h, 400 – 220 Lkw/24h, 50.0 – 56.7 dB(A)<br />

Emission > 55 dB(A): 4'000 – 3'670 Kfz/24h, 400 – 230 Lkw/24h, 55.6 – 56.7 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6/3.7):<br />

Emission > 45 dB(A): 500 – 400 Kfz/24h, 80 – 30 Lkw/24h, 1.0 – 1.5 dB(A)<br />

Emission > 55 dB(A): 500 – 400 Kfz/24h, 80 – 30 Lkw/24h, 1.0 – 1.2 dB(A)<br />

Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />

OD Rotheidlen, Kofeld und Waldburg sowie im Bereich Ippenried und Eggenberg 50 km/h, im Bereich<br />

Dietenberg/Ried 70 km/h, freie Strecke 100 km/h<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Für die grossräumige Ausweichroute wird mit ca. 10% Verkehrszunahme ein relativ hoher<br />

Ausweichverkehr ermittelt.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Emission > 45 dB(A): Ortsdurchfahrt Waldburg, dörfliche Siedlungsstruktur bei Ippenried, Rotheidlen<br />

und Kofeld. Einzelne Gebäude in Bodnegg sowie diverse Einzelgehöfte näher als 25m<br />

Emission > 55 dB(A): Einzelgebäude im Bereich Kofeld (Aktiver Lärmschutz Mauer/Erdwall vorhanden)<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Durch die Geschwindigkeitsreduktion auf der B32 am Knollengraben verlagert sich der Verkehr auf die<br />

parallel verlaufende Achse L326/K8040/K7948 in Richtung Ravensburg/Weingarten. Möglicherweise<br />

auch geringe Verlagerungen durch Massnahmen auf der B30 im Raum <strong>Meckenbeuren</strong>.<br />

In der modelltechnischen Detailuntersuchung LAP Ravensburg wird darauf hingewiesen, dass die<br />

positiven Wirkungen im Zuge der B30 und B32 wesentlich höher sind als die Veränderungen im Zuge<br />

der L326. Hierbei ist auch der allgemein grosse Abstand der Bebauung <strong>zur</strong> Strasse zu berücksichtigen.<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Die höchsten Lärmpegelzunahmen im bebauten Gebiet sind bei Kofeld anzutreffen (+1.4 dB(A)). Eine<br />

Reduktion der Geschwindigkeit im Bereich der Siedlung (ev. ebenfalls nur nachts) könnte selbst zu<br />

einer Lärmminderung gegenüber dem Bestand führen. Es wird ein Verkehrsmonitoring empfohlen.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 16<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

8 K7782 Mühlhofen – Ahausen<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 17<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

3'000 – 1'810 Kfz/24h, 140 – 50 Lkw/24h, 45.8 – 51.1 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

3'250 – 2'020 Kfz/24h, 150 – 60 Lkw/24h, 47.7 – 52.4 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

200 Kfz/24h, 10 Lkw/24h, 1.0 – 1.9 dB(A)<br />

Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />

OD Mühlhofen, Grasbeuren und Ahausen 50 km/h, freie Strecke 100 km/h<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Die geringfügige verkehrliche Mehrbelastung liegt im Bereich der Modellgenauigkeit.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Ortsdurchfahrten Mühlhofen, Grasbeuren und Ahausen.<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Es handelt sich um eine Sekundärverlagerung. Durch die Massnahmen im Zuge der B31 wird Verkehr<br />

auf die B33 verlagert. Dieser verdrängt wiederum Regionalverkehr auf die benachbarten<br />

Kreisstrassen.<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Da sich die Veränderung der Verkehrsbelastung im Rahmen der Modellgenauigkeit bewegt, werden<br />

Kompensationsmassnahmen <strong>zur</strong>zeit als nicht erforderlich erachtet. Nach Umsetzung der<br />

verkehrsberuhigenden Massnahmen sollte der sich real einstellende Verkehr beobachtet und nach<br />

Bedarf Kompensationsmassnahmen erwogen werden.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 18<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

9 K7733 Oberteuringen – Neuhaus<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 19<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

290 Kfz/24h, 40 Lkw/24h, 43.7 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

410 Kfz/24h, 80 Lkw/24h, 47.0 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 20<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

10 K7975 Wolketsweiler – Nessenbach<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 21<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

660 Kfz/24h, 20 Lkw/24h, 43.6 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

830 Kfz/24h, 20 Lkw/24h, 45.5 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 22<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

11 K7729 Ailingen – Bavendorf<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6): Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 23<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

3'890 – 1'950 Kfz/24h, 120 - 90 Lkw/24h, 46.0 – 52.8 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

3'910 – 1'970 Kfz/24h, 150 – 130 Lkw/24h, 47.8 – 54.3 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

3.5t ausgeschildert (Anlieger frei).<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Der geringfügige Ausweichverkehr entsteht als Folge der Geschwindigkeitsmassnahmen auf der B30<br />

OD <strong>Meckenbeuren</strong>. Die überproportionale Zunahme von Lkw nördlich Waltenweiler wird sich aufgrund<br />

des (im Modell nicht abgebildeten) Lkw-Verbots nicht einstellen, und in der Folge auch südlich von<br />

Waltenweiler tiefer ausfallen als vom Modell prognostiziert.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Ortsdurchfahrten Waltenweiler und Bavendorf (Adelsreuter Strasse). Ausserdem dörfliche<br />

Siedlungsstruktur im Bereich Adelsreute, Ellenweiler, Lehhorn und Habratsweiler, sowie Einzelgehöfte.<br />

In Ailingen sind einzelne Gebäude am Kranich- und am Kiebitzweg näher als 25m.<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Die geringfügige Verkehrszunahme ist auf die geschwindigkeitsdämpfenden Massnahmen auf der B30,<br />

Achse Friedrichshafen – Ravensburg <strong>zur</strong>ückzuführen. Da die Zunahme des Lkw-Verkehrs aufgrund des<br />

Verbots nicht bzw. in geringerem Umfang eintreten wird, wird sich auch eine geringere Lärmzunahme<br />

ergeben.<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Die Veränderung der Verkehrsbelastung bewegt sich im Rahmen der Modellgenauigkeit. Im Modell<br />

wird eine Zunahme des Lkw-Verkehrs auf einer Strecke ausgewiesen, an der die Durchfahrt für Lkw<br />

verboten ist. Ohne den zusätzlichen Lkw-Verkehr würde der Lärmpegel gemäss Modell um < 1 dB(A)<br />

zunehmen und somit unterhalb der Relevanzgrenze bleiben.<br />

Nach Umsetzung der verkehrsberuhigenden Massnahmen sollte der sich real einstellende Verkehr<br />

beobachtet und nach Bedarf Kompensationsmassnahmen erwogen werden.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 24<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

12 Kehlen – Brochenzell<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 25<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

2'300 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 44.2 – 47.5 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

2'410 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 45.7 – 49.0 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

3.5t gesperrt (Anlieger frei)<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Diese geringe Verschiebung erscheint durchaus realistisch.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Ortsdurchfahrt Brochenzell (Kehlener Strasse)<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Insbesondere durch die nächtliche Geschwindigkeitsreduktion auf der OD <strong>Meckenbeuren</strong> weicht ein<br />

geringfügiger Teil des lokalen Verkehrs kleinräumig auf diese Strecke aus. Die Ortsdurchfahrt<br />

Brochenzell (Kehlener Strasse) weist gemäss Modell eine Zunahme des Lärmpegels von +1.5 dB(A)<br />

auf. Die Strecke ist Bestandteil einer Tempo 30 Zone. Mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h bleibt<br />

der Emissionspegel, trotz Mehrverkehr, ausserhalb der Relevanzkriterien.<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Da sich die Veränderung der Verkehrsbelastung im Rahmen der Modellgenauigkeit bewegt und zudem<br />

auf der Ortsdurchfahrt Brochenzell die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert ist, werden<br />

Kompensationsmassnahmen <strong>zur</strong>zeit als nicht erforderlich erachtet. Nach Umsetzung der<br />

verkehrsberuhigenden Massnahmen sollte der sich real einstellende Verkehr beobachtet und nach<br />

Bedarf Kompensationsmassnahmen erwogen werden.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 26<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

13 Eggenweiler – Hirschlatt<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 27<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

1'280 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 44.9 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

1'520 Kfz/24h, 48.2 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

200 Kfz/24h, 3.3 dB(A)<br />

Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />

Freie Strecke 100 km/h<br />

Durchfahrtverbot für Lkw > 6t (Anlieger frei)<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Die geringfügige Mehrbelastung scheint realistisch.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Einzelne Gebäude am südlichen Ortsende von Eggenweiler<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Ausweichverkehr auf Parallelachse <strong>zur</strong> B30, Achse Friedrichshafen – Ravensburg.<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Da sich die Veränderung der Verkehrsbelastung im Rahmen der Modellgenauigkeit bewegt und zudem<br />

nur einzelne Gebäude betroffen sind, werden Kompensationsmassnahmen <strong>zur</strong>zeit als nicht erforderlich<br />

erachtet.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 28<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

14 K7726/K7727 Hirschlatt – Allmannsweiler<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 29<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

2'650 – 1'430 Kfz/24h, 20 – 0 Lkw/24h, 45.4 – 52.1 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

3'020 – 1'770 Kfz/24h, 20 – 0 Lkw/24h, 48.5 – 54.1 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

400 – 300 Kfz/24h,


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 30<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

15 K7980 Weissenau – Oberzell<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 31<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

2'750 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 43.8 – 48.2 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

3'460 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 45.6 – 50.0 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

700 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 1.8 dB(A)<br />

Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />

Aus Richtung Ravensburg nach Oberzell 70km/h, bis Ortseinfahrt Oberzell 50 km/h, Ortsdurchfahrt<br />

Oberzell 30 km/h (teilweise für Lärmschutz)<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Die verkehrliche Mehrbelastung fällt tiefer aus als in der Detailbetrachtung LAP Ravensburg. Dies ist<br />

darauf <strong>zur</strong>ückzuführen, dass gegenseitige Wechselwirkungen zwischen den Massnahmen in<br />

Ravensburg und den Massnahmen der anderen Kommunen bestehen. Die Mehrbelastung wird noch<br />

immer als realistisch eingeschätzt.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Ortsdurchfahrten Oberzell und Reute, Gewerbe- und Industrieareal Weissenau.<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Die Mehrbelastung ergibt sich aus der Kombination von geschwindigkeitsdämpfenden Massnahmen im<br />

Zuge der B30 und B33. Die zwischenliegende Alternativroute wird zusätzlich belastet. Eine grafische<br />

Bilanzierung ermöglicht Anlage 3.7, aus der ersichtlich wird, dass die Strassen B30 und B33 oberhalb<br />

der oberen Relevanzkriterien liegen bzw. entlastet werden, wohingegen im Süden von Ravensburg<br />

keine Strasse bzw. Betroffenen im Bereich der oberen Relevanzgrenze negativ berührt werden.<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Mit der Realisierung der B30 Süd ergibt sich für die Kreisstrassen eine Entlastung von bis zu 8'100<br />

Kfz/24h. 1<br />

Mit dem im Lärmaktionsplan Ravensburg vorgesehenen Einbau von lärmoptimiertem Asphalt im Zuge<br />

der B30 alt können die dortigen Geschwindigkeitsbelastungen wieder <strong>zur</strong>ückgenommen werden.<br />

Insoweit sind die hier betrachteten Mehrbelastungen nur vorübergehender Natur. Die in der<br />

Modelluntersuchung berücksichtigte Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich Weingartshof ist in der<br />

aktuellen Fassung des Lärmaktionsplans (September 2010) nicht mehr enthalten.<br />

Nach einer Beobachtung von sich real einstellenden Veränderungen könnten vorübergehend ggf.<br />

ergänzende Verkehrsberuhigungsmassnahmen realisiert werden.<br />

1 Prognoseverkehrsbelastung (Verkehrsuntersuchung B30 neu Ravensburg-Süd; Modus Consult 2001)<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 32<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

16 K7983 Oberhofen – Sickenried/Torkenweiler<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 33<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

6'160 - 5'220 Kfz/24h, 260 – 150 Lkw/24h, 48.6 – 51.3 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

6'610 - 5'640 Kfz/24h, 300 – 190 Lkw/24h, 50.5 – 52.6 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

400 Kfz/24h, 40 Lkw/24h, 1.3 – 1.9 dB(A)<br />

Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />

Tettnanger Strasse im Bereich Oberhofen 30 km/h, nach Ortsschild Sickenried 50 km/h<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Eine verkehrliche Mehrbelastung erscheint realistisch. Bei der Zunahme um 40 Lkw handelt es sich<br />

jedoch um eine Veränderung im Bereich der Modellgenauigkeit. Es dürfte sich ggf. eine Zunahme von<br />

kleinen Lkw


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 34<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

17 K7981 Untereschach – Obereschach<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 35<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

2'910 Kfz/24h, 40 Lkw/24h, 44.7 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

3'070 Kfz/24h, 50 Lkw/24h, 46.5 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 36<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

18 Ravensburg: Brühl-/Bleicher Strasse<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 37<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

2'980 – 2'170 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 43.9 – 45.3 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

3'840 – 2'950 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 45.2 – 46.3 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

900 - 800 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 1.0 – 1.3 dB(A)<br />

Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />

Innerortsbereich, Geschwindigkeit 50 km/h<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Die Belastungszunahme mit einer resultierenden Emissionserhöhung um rd. 1 dB(A) erscheint<br />

realistisch.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Gewerblich-industriell geprägter Strassenzug, einzelne Wohngebäude möglich.<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Die verkehrliche Mehrbelastung ergibt sich aus den innerstädtischen Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

als Vorstufe eines kommunalen Verkehrskonzepts.<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Kompensationsmassnahmen sind gegenwärtig nicht erforderlich. Die konkrete Belastungssituation<br />

wird im Zuge der Fortschreibung des Lärmaktionsplans Ravensburg wieder in den Blick genommen<br />

werden.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 38<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

19 Weingarten: Burachstrasse südl. Waldseerstrasse<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 39<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

1'310 Kfz/24h, 60 Lkw/24h, 44.7 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

1'900 Kfz/24h, 60 Lkw/24h, 45.8 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

600 Kfz/24h,


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 40<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

20 Weingarten: Liebfrauen-/Gartenstrasse<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 41<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

5'170 Kfz/24h, 180 Lkw/24h, 50.2 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

5'200 Kfz/24h, 250 Lkw/24h, 51.3 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 42<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

21 Weingarten: Heinrich-Schatz-Strasse<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 43<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

2'960 Kfz/24h, 70 Lkw/24h, 46.4 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

3'170 Kfz/24h, 140 Lkw/24h, 47.4 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

200 Kfz/24h, 80 Lkw/24h, 1.0 dB(A)<br />

Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />

Innerortsbereich, Geschwindigkeit 50 km/h<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Die Strasse ist in diesem Bereich gemäss ihrer Fahrstreifen aufgeteilt. Die Mehrbelastung betrifft nur<br />

die Fahrbahn Richtung Süden. Bezogen auf die Gesamtlärmbelastung der Strasse ergibt sich eine<br />

Zunahme kleiner 1.0 dB(A).<br />

Die überproportionale Zunahme des Schwerverkehrs gegenüber dem Vergleichsfall wird als sehr hoch<br />

angesehen. Aufgrund der groben Zelleneinteilung im innerstädtischen Bereich ist die Abbildung von<br />

Schwerverkehr sehr schwierig. Es dürfte sich ggf. eine Zunahme von kleinen Lkw


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 44<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

22 K7948 Laurastrasse, Weingarten – Schlier<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 45<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

5'150 - 2'730 Kfz/24h, 160 – 20 Lkw/24h, 46.2 – 50.5 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

6'010 - 3'600 Kfz/24h, 170 – 30 Lkw/24h, 49.4 – 51.9 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

900 Kfz/24h, 3.5t<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Die Belastungszunahme wird als realistisch, wenn auch ggf. als etwas hoch eingeschätzt.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Im Bereich der freien Strecke Einzelgehöfte, in der Laurastrasse, Weingarten sowie in Schlier<br />

konzentrierte Wohnbebauung.<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Die Mehrbelastung ergibt sich aus den Geschwindigkeitsbeschränkungen im Zuge der B32, der<br />

Gartenstrasse und der Innenstadt. Quell-/Zielverkehr Schlier verlagert sich von der L325 Ravensburg<br />

auf die K7984 Weingarten. Aus den Massnahmen der Stadt Weingarten ergeben sich für die<br />

Kreisstrasse keine relevanten Belastungsänderungen.<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Prüfung von innerörtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen nach einem Verkehrsmonitoring.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 46<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

23 Schlier – Gullen<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 47<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

3'630 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 44.0 – 48.1 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

4'440 Kfz/24h, 0 Lkw/24h, 45.3 – 49.4 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

800 Kfz/24h, 0Lkw/24h, 1.3 dB(A)<br />

Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />

OD Schlier 30 km/h, OD Gullen und Ritteln 50 km/h (in Ritteln Schild mit Bitte um freiwillig 30 km/h),<br />

freie Strecke 100 km/h<br />

Zwischen Ortsausfahrt Gullen und Schlier Durchfahrtverbot für Lkw > 6t<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Eine geringfügige Belastungszunahme wird als realistisch, wenn auch mit 20% als etwas hoch<br />

eingeschätzt. Parallel zu dieser Strecke verlaufen auch andere, ähnlich ausgebaute und somit ähnlich<br />

attraktive Alternativrouten (via Richlisreute oder via Groppach/Fenken, Strecken sind nicht im<br />

Modellnetz enthalten). Die Mehrbelastung durch Ausweichverkehre dürfte sich somit auf mehrere<br />

Achsen verteilen.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Ortsdurchfahrt Schlier, dörfliche Siedlungsstruktur im Bereich Ritteln und Gullen. In Gullen grenzt ein<br />

Gewerbe- und Industriegebiet an die belastete Strasse.<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Die verkehrliche Mehrbelastung ergibt sich aus der geschwindigkeitsdämpfenden Massnahme im Zuge<br />

der B32 im Knollengraben. Die Strecke dient als Ausweichroute zwischen dem Raum Grünkraut und<br />

Weingarten.<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Die Lärmpegel liegen auf den Streckenabschnitten durch das Siedlungsgebiet mit 45.3 dB(A) nur<br />

marginal über der Relevanzgrenze von 45.0 dB(A). Da sich der Verkehr ausserdem auch auf die<br />

benachbarten Achsen verteilt, ist mit einer geringeren Verkehrszunahme zu rechnen, als im Modell<br />

abgebildet wird. Somit werden Kompensationsmassnahmen <strong>zur</strong>zeit als nicht nötig erachtet.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 48<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

24 K8040 Schlier – Waldburg (inkl. L325 OD Schlier)<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 49<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

8'450 – 3'300 Kfz/24h, 130 – 60 Lkw/24h, 47.8 – 51.7 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

8'790 – 3'370 Kfz/24h, 130 – 70 Lkw/24h, 49.2 – 52.8 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

800 –


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 50<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

25 L326 Vorderreute – Obereisenbach<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 51<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

3'680 – 3'620 Kfz/24h, 210 – 170 Lkw/24h, 49.3 – 52.1 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

3'950 – 3'830 Kfz/24h, 260 – 220 Lkw/24h, 50.4 – 53.2 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

300 – 200 Kfz/24h, 50 Lkw/24h, 1.0 – 1.1 dB(A)<br />

Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />

OD Obereisenbach sowie im Kreuzungsbereich mit der K7712 50 km/h, zwischen Ortsausfahrt<br />

Obereisenbach und ca. Waldrand 70 km/h, übrige Strecken 100 km/h.<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Die geringfügige verkehrliche Mehrbelastung erscheint realistisch, liegt aber im Bereich der<br />

Modellgenauigkeit.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Ortsdurchfahrt Obereisenbach mit Einzelgehöften am Dorfrand. Teilstück nördlich der Kreuzung mit<br />

der K7712 ist freie Strecke (Gebäudeabstand > 50m).<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Die verkehrliche Mehrbelastung ergibt sich aus den geschwindigkeitsdämpfenden Massnahmen im<br />

Zuge der B30 und der B32 wodurch der Verkehr auf die parallel verlaufende Achse L326/K8040/K7948<br />

in Richtung Ravensburg/Weingarten verlagert wird.<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Prüfung von innerörtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen nach einem Verkehrsmonitoring.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 52<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

26 L326 Untereisenbach – Büchel<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 53<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

2'580 Kfz/24h, 130 Lkw/24h, 48.5 – 50.8 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

2'790 Kfz/24h, 180 Lkw/24h, 49.8 – 52.0 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

200 Kfz/24h, 50 Lkw/24h, 1.2 – 1.3 dB(A)<br />

Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige verkehrsrechtlichen Regelungen:<br />

Bei Büchel 50 km/h, bei Biggenmoos und kurze Strecke östlich Büchel 70 km/h, übrige Strecken 100<br />

km /h.<br />

Modellspezifische Bewertung:<br />

Die geringfügige verkehrliche Mehrbelastung erscheint realistisch, liegt aber im Bereich der<br />

Modellgenauigkeit. Wie auch auf anderen Streckenabschnitten der L326 etwas überproportionale Lkw-<br />

Zunahmen.<br />

Betroffenheiten (Anzahl, Gebietstyp)<br />

Dörfliche Siedlungsstruktur in Biggenmoos und Büchel. Die L326 umfährt Biggenmoos, jedoch einzelne<br />

Häuser Abstand < 25m.<br />

Ursache und Bilanzierung:<br />

Die verkehrliche Mehrbelastung ergibt sich aus den geschwindigkeitsdämpfenden Massnahmen im<br />

Zuge der B30 und der B32 wodurch der Verkehr auf die parallel verlaufende Achse L326/K8040/K7948<br />

in Richtung Ravensburg/Weingarten verlagert wird.<br />

Mögliche Kompensationsmassnahmen:<br />

Prüfung von innerörtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen nach einem Verkehrsmonitoring.<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 54<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

27 K7722 Tettnang: Bürgermoos – Dillmannshof<br />

Lage im Strassennetz (s. auch Anlage 3.6):<br />

Luftbild (Quelle: Google Maps):<br />

67.071.0 / lh / 2. September 2010 / Modell RVBO Anhang<br />

7.09.10.doc


<strong>Modellabschätzung</strong> verkehrsverlagernder Massnahmen im Rahmen kommunaler LAP’s 55<br />

Region Bodensee-Oberschwaben<br />

Vorbelastung (Vergleichsfall 2009, Anlagen 1.1 und 1.2):<br />

1'080 Kfz/24h, 50 Lkw/24h, 44.2 – 47.0 dB(A)<br />

Belastung (Verkehr und Lärmemission Planfall, Anlagen 3.3 und 3.5):<br />

1'140 Kfz/24h, 60 Lkw/24h, 45.6 – 48.5 dB(A)<br />

Belastungszunahme (Verkehr und Lärm, Anlagen 3.4 und 3.6):<br />

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