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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates ...

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8<br />

7.4 Allgemeine Wasserwirtschaft<br />

Das Baugebiet ist so zu gestalten, dass Abflussbeeinträchtigungen unterbleiben<br />

(Vermeidungsgebot). Der Grad der Versiegelung ist gering zu halten. Die anfallenden<br />

unbelasteten Niederschlagswässer (z.B. Dachflächenwässer) sind breitflächig<br />

zu versickern. Die Verwendung <strong>die</strong>ser v.g. Wässer, z.B. als Brauchwasser für Gartenbewässerung,<br />

sollte angeregt werden.<br />

Um entsprechende Versickerungsanlagen verwirklichen zu können, sind ausreichend<br />

breite Grünstreifen auszuweisen. Diese sind dann z.B. muldenförmig anzulegen<br />

und können u.a. gleichzeitig als lan<strong>des</strong>pflegerische Ausgleichsmaßnahme oder<br />

sonstige Pflanzstreifen mit genutzt werden.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

Die mögliche Versickerung <strong>des</strong> anfallenden Niederschlagswassers zum Entwurf <strong>des</strong><br />

Bebauungsplans wird in einer Fachplanung dargestellt und mit der SGD Süd, Regionalstelle<br />

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz abgestimmt. Das Ergebnis<br />

der Fachstu<strong>die</strong> wird in <strong>die</strong> Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.<br />

In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan finden sich bereits unter Ziffer<br />

C.3 Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser, <strong>die</strong> den Anregungen aus der<br />

Stellungnahme entsprechen.<br />

Abschließende Beurteilung<br />

Unter Beachtung der Punkte 1 - 4 <strong>die</strong>ser Stellungnahme bestehen gegen den vorgelegten<br />

Bebauungsplan keine Einwände. Nur das Schmutzwasser ist der Kläranlage<br />

zuzuleiten.<br />

Insbesondere <strong>die</strong> Möglichkeiten der Versickerung von Niederschlagswasser ist bei<br />

dem Entwässerungskonzept detailliert zu untersuchen. Das Entwässerungskonzept<br />

für das Baugebiet ist mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle<br />

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Neustadt a.d. Weinstraße<br />

abzustimmen.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

sh. Ausführungen zu Ziff. 7.1 – 7.4<br />

Es wird <strong>über</strong> folgende Beschlussempfehlung abgestimmt:<br />

Der Gemeinderat Meckenheim beschließt, zur Eingabe der SGD-Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft,<br />

Abfallwirtschaft und Bodenschutz, entsprechend den vorstehenden Abwägungsempfehlungen<br />

zu verfahren.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

OZ 08 SGD Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht<br />

Schreiben vom 18.12.2009<br />

8.1 Gegen den bezeichneten Vorentwurf <strong>des</strong> Bebauungsplanes bestehen aus immissionsschutzrechtlicher<br />

Sicht nur dann keine Bedenken, wenn neben den Anregungen<br />

resultierend aus der bereits durchgeführten Schallimmissionsprognose durch Dr.<br />

Gruschka lngenieurgesellschaft mbH / Dr. Schaffner auch folgende Rahmenbedingungen<br />

eingehalten werden.<br />

Die Öffnungszeiten <strong>des</strong> Lebensmittelmarktes und <strong>die</strong> An<strong>die</strong>nung mit Waren wird an<br />

Werktagen für das Zeitfenster von 06:00 bis 22:00 Uhr festgeschrieben.<br />

19-04-2010 öffentlich.doc

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