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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates ...

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Der Gemeinderat Meckenheim beschließt, zur Eingabe <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebs Mobilität (LBM)<br />

Speyer entsprechend der vorstehenden Abwägungsempfehlungen zu verfahren.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

OZ 6 Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Abt. Gesundheitsamt<br />

Schreiben vom 14.12.2009<br />

6.1 Aus Sicht <strong>des</strong> Gesundheitsamtes sollte darauf geachtet werden, dass <strong>die</strong> immissionsschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen - auch bzgl. der Geräuschimmissionen- eingehalten<br />

werden.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

Es wurde für den Neubau <strong>des</strong> Lebensmittelmarktes im Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplans<br />

eine Schallimmissionsprognose erstellt (Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft<br />

mbH/Dr. Schaffner, Juli 2009). Diese Prognose kommt zum Ergebnis,<br />

dass unter Einhaltung bestimmter Lärmschutzmaßnahmen „in der Nachbarschaft<br />

<strong>des</strong> geplanten Lebensmittelmarktes der Immissionsrichtwert der TA Lärm /1/ für allgemeine<br />

Wohngebiete von tags 55 db(A) eingehalten“ wird (Schallimmissionsprognose,<br />

S.12 und Begründung II.6.5). Die benannten Lärmschutzmaßnahmen sind in<br />

<strong>die</strong> textlichen Festsetzungen <strong>über</strong>nommen worden, so dass von einer schädlichen<br />

Lärmbelastung der Anwohner nicht ausgegangen wird.<br />

Die vorgebrachten Anregungen sind daher bereits angemessen berücksichtigt, eine<br />

Anpassung <strong>des</strong> Planinhaltes wird nicht erforderlich.<br />

Es wird <strong>über</strong> folgende Beschlussempfehlung abgestimmt:<br />

Der Gemeinderat Meckenheim beschließt, zu der vorgelegten Eingabe der Kreisverwaltung<br />

Bad Dürkheim, Abt. Gesundheitsamt, entsprechend der vorstehenden Abwägungsempfehlung<br />

zu verfahren.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

OZ 07 SGD-Süd. Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz<br />

Schreiben vom 04.02.2010<br />

Zu dem o.g. Bebauungsplan wird wie folgt Stellung genommen:<br />

7.1 Wasserversorgung<br />

Die Ver- und Entsorgung hat durch <strong>die</strong> <strong>öffentliche</strong> Wasserversorgung zu erfolgen.<br />

Das Wasserschutzgebiet im Bereich <strong>des</strong> zuständigen Wasserversorgungsunternehmens<br />

Gemeindewerke Weidenthal ist ausreichend, um <strong>die</strong> Trinkwasserversorgung<br />

<strong>des</strong> geplanten Baugebietes sicherzustellen.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen, berührt jedoch den Festsetzungsgehalt<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes nicht.<br />

Eine Planänderung wird nicht erforderlich.<br />

7.2 Abwasserbeseitigung<br />

Das anfallende Niederschlagswasser kann unter Berücksichtigung der Untergrundverhältnisse<br />

voraussichtlich örtlich <strong>über</strong> <strong>die</strong> belebte Bodenzone versickert und dem<br />

Grundwasserhaushalt zugeführt werden.<br />

19-04-2010 öffentlich.doc

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