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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates ...

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Es wird angemerkt, dass im Rahmen der erfolgten Besprechung beim LBM am<br />

15.03.2010 auch besprochen wurde, dass am südlichen Rand der Lan<strong>des</strong>straße,<br />

zwischen der Ortslage (verlängerte Großgasse) und der Einfahrt in den Einkaufsmarkt,<br />

ein Geh- und Radweg in der verkehrsplanerischen Ausarbeitung vorgesehen<br />

wird. Die dafür benötigte Fläche kann innerhalb der ausgewiesenen Straßenparzelle<br />

nachgewiesen werden, so dass im Bebauungsplan keine zusätzliche Ausweisung<br />

einer Straßenverkehrsfläche erforderlich wird.<br />

Nördlich der Lan<strong>des</strong>straße ist entlang <strong>des</strong> Friedhofes bereits ein Gehweg vorhanden.<br />

1.3 An der Einmündung in <strong>die</strong> L 530 ist ein Sichtdreieck gemäß RAS-K 1 einzutragen<br />

und dauerhaft ab einer Höhe von 0,80 m freizuhalten.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Planzeichnung <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />

ist durch einen entsprechenden Planeintrag für Sichtdreiecke nach RAS-K-1 zu<br />

ergänzen; ferner wird vorgeschlagen, <strong>die</strong> textlichen Festsetzungen wie folgt zu ergänzen:<br />

A 8 Die Fläche <strong>des</strong> im Planteil dargestellten Sichtdreiecks ist dauerhaft von baulichen<br />

Anlagen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Sicht behindern, ab einer Höhe von 0,80 m freizuhalten.<br />

Innerhalb der Sichtdreiecke dürfen Bepflanzungen, wie Büsche, Stauden, Hecken<br />

und ähnliches eine Höhe von 0,8 m nicht <strong>über</strong>schreiten.<br />

1.4 Das Lichtraumprofil der L 530 ist auch in Bezug auf <strong>die</strong> vorgesehene Bepflanzung<br />

freizuhalten.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Es wird vorgeschlagen, <strong>die</strong> Anregung<br />

als Hinweis in <strong>die</strong> textlichen Festsetzungen aufzunehmen.<br />

C 4.1 Bei der Neupflanzung von Bäumen außerhalb der geschlossenen Ortslage ist<br />

Abschnitt 2.7.2 der RAS-Q zu beachten. Danach ist ein Min<strong>des</strong>tabstand von<br />

4,5 m zum Rand <strong>des</strong> Verkehrsraumes der Straße einzuhalten. Das Lichtraumprofil<br />

ist grundsätzlich freizuhalten.<br />

Nach der RPS 2007 (Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme)<br />

kann sich der einzuhaltende Abstand je nach zulässiger<br />

Geschwindigkeit und vorhandenen Böschungshöhen im betreffenden<br />

Streckenabschnitt jedoch stark erhöhen. Die Baumpflanzungen entlang der<br />

Umfahrungsstraßen sind demnach mit dem LBM abzustimmen.<br />

1.5 Der Lan<strong>des</strong>straße darf kein zusätzliches Oberflächenwasser zugeführt werden. Ferner<br />

ist <strong>die</strong> ordnungsgemäße Entwässerung der L 530 ist auch weiterhin zu gewährleisten.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

Hierzu bestehen bereits entsprechende gesetzliche Vorgaben. Über<strong>die</strong>s sind im<br />

Plangebiet Versickerungsflächen vorgesehen, so dass eine Ableitung von Oberflächenwasser<br />

aus dem Plangebiet auf <strong>die</strong> Lan<strong>des</strong>straße ausgeschlossen werden<br />

kann. Die Anregungen sind damit bereits angemessen berücksichtigt, eine Anpassung<br />

<strong>des</strong> Planinhaltes ist nicht erforderlich.<br />

1.6 Es wird darauf hingewiesen, dass <strong>die</strong> Verlegung bzw. Änderung der Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

im Straßeneigentum der Genehmigung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes<br />

Mobilität Speyer bzw. der zuständigen Straßenmeisterei bedarf. Sofern hier <strong>die</strong><br />

Fahrbahn betroffen ist, sind <strong>die</strong> Leitungen in Koordination und vor einer eventuellen<br />

19-04-2010 öffentlich.doc

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