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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates ...

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32<br />

Mit Sorge haben wir <strong>des</strong>halb zur Kenntnis genommen, dass <strong>die</strong> Gemeinde Haßloch – wie in<br />

der Begründung zum Bebauungsplan angeführt ist – beabsichtigt, das bisher angestrebte<br />

Planungsziel ggf. im Rahmen der Fortschreibung <strong>des</strong> Regionalplans weiterzuverfolgen und<br />

weisen bereits jetzt schon darauf hin, das zu derartigen Planungsabsichten auch zukünftig<br />

von Seiten der Ortsgemeinde Meckenheim maßgebliche Einwendungen zu erwarten sind.<br />

Um zukünftige Planungskonflikte zu vermeiden, würden wir es <strong>des</strong>halb für sinnvoll halten,<br />

ggf. auch nochmals in einem gemeinsamen Gespräch und unter Hinzuziehung der Vertreter<br />

der Unteren Lan<strong>des</strong>planungsbehörde und <strong>des</strong> Verbands Region Rhein-Neckar, <strong>die</strong> bestehende<br />

Problematik zu erörtern, um auf <strong>die</strong>sem Wege kommunal abgestimmte Lösungsansätze<br />

zu erarbeiten, <strong>die</strong> für alle Beteiligten vertretbar sind.<br />

Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim und der Verband Region Rhein-Neckar erhalten einen<br />

Abdruck unserer Stellungnahme zur Information.“<br />

Es wird <strong>über</strong> folgende Beschlussempfehlung abgestimmt:<br />

Der Gemeinderat Meckenheim erteilt zu der ergangenen Eilentscheidung seine nachträgliche<br />

Zustimmung.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

3 Annahme von Spenden<br />

Herr Helmut Zimmermann, Birkenheide, hat am 02.02.2010 einen Spendenbetrag in Höhe<br />

von 50,00 €, zweckgebunden für <strong>die</strong> Heimatpflege, bei der Verbandsgemeindekasse<br />

Dei<strong>des</strong>heim eingezahlt.<br />

Entsprechend der Regelung <strong>des</strong> § 94 Abs. 3 GemO (Gemeindeordnung) darf <strong>die</strong> Gemeinde<br />

zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Sponsoringleistungen, Spenden,<br />

Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln,<br />

<strong>die</strong> sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO beteiligen. Über <strong>die</strong> Annahme<br />

oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die gesetzliche Regelung soll <strong>die</strong><br />

Gefahr, dass strafrechtliche Belange bei der Einwerbung und Annahme der Leistungen als<br />

sogenannte Vorteilsannahme und auch Bestechlichkeit ausgelegt werden, minimiert werden.<br />

Dieses formelle Verfahren soll zu einer höheren Transparenz beitragen, indem <strong>die</strong> Beziehungen<br />

zum Geber der Leistung dem Gemeinderat dargestellt werden und auch <strong>die</strong> Kommunalaufsicht<br />

im Wege eines Anzeigeverfahrens eingebunden wird.<br />

Die Zuwendung wird von der Verwaltung gem. § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO, respektive lt. Absprache<br />

mit der Aufsichtsbehörde, <strong>die</strong>ser quartalmäßig angezeigt.<br />

Bezüglich der Beziehungen zwischen Geber und Nehmer der Leistung wird festgestellt, dass<br />

<strong>die</strong> Familie Zimmermann einen Süßwarenstand betreibt und seit Jahren mit ihrem Stand auf<br />

der Gässelweinkerwe vertreten sind. Weitere Beziehungen sind derzeit nicht ersichtlich.<br />

Es wird <strong>über</strong> folgende Beschlussempfehlung abgestimmt:<br />

Der Gemeinderat Meckenheim beschließt, <strong>die</strong> Geldspende in Höhe von 50,00 € anzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

4 Einwohnerfragestunde<br />

19-04-2010 öffentlich.doc

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