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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates ...

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chen Festsetzungen bei der Umsetzung <strong>des</strong> Vorhabens zu beachten sind, ist davon<br />

auszugehen, dass ein verändertes Immissionsverhalten nicht zu erwarten ist.<br />

Eine Planänderung wird nicht erforderlich.<br />

D.5 Bzgl. Kapitel II.7<br />

Die Verladerampe sowie relevant ins Freie Schall abstrahlende Kima – oder Lüftungsgeräte<br />

sind an der Ostseite <strong>des</strong> Marktes anzuordnen. Daraus folgt: Dies ist<br />

genauer zu spezifizieren. Z.B. auf der von der östlichen Häuserfront abgewandten<br />

Seite und darf <strong>die</strong> Nordseite <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> nicht <strong>über</strong>schreiten.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

Die textliche Festsetzung A 5.2 regelt, dass <strong>die</strong> Verladerampe sowie relevant ins<br />

Freie Schall abstrahlende Klima- oder Lüftungsgeräte an der Ostseite <strong>des</strong> Marktes<br />

anzuordnen sind. Eine weitergehende Einschränkung der Anordnung ist aus Gründen<br />

der betrieblichen Organisation der internen Abläufe auf der Ebene <strong>des</strong> Bebauungsplans<br />

nur schwer möglich.<br />

Dieses ist im Rahmen der Umsetzung <strong>des</strong> Vorhabens auf der nächsten Ebene zu<br />

klären.<br />

Zur Klarstellung der vorgesehenen Gebäudeanordnung sowie der Lage der Zufahrtsrampe,<br />

soll in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf eine schematische<br />

Darstellung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>tandortes ergänzt werden.<br />

Durch <strong>die</strong> Forderungen <strong>des</strong> Lärmschutzes, <strong>die</strong> Bestandteil <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />

sind, ist den Anforderungen an den Schallschutz ausreichend Rechnung getragen.<br />

Eine Planänderung wird nicht erforderlich.<br />

Es wird <strong>über</strong> folgende Beschlussempfehlung abgestimmt:<br />

Der Gemeinderat Meckenheim beschließt, zu der vorgelegten Eingabe entsprechend der<br />

vorstehenden Abwägungsempfehlungen zu verfahren.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

OZ E<br />

Schreiben vom 12.08.2009<br />

E.1 Es werden folgende Anregungen vorgetragen:<br />

Bei der Ansiedlung <strong>des</strong> Marktes in Ortsnähe sollte berücksichtigt werden, dass am<br />

Ortsrand Einfamilienhäuser stehen. Aus <strong>die</strong>sem Grund muss für <strong>die</strong> Lärmdämmung,<br />

für einen entsprechenden Abstand und <strong>die</strong> Erhaltung der bestehenden Bepflanzung,<br />

gesorgt werden. Außerdem darf nicht, wie vorgesehen, ein zusätzlicher Parkplatz<br />

für den Friedhof auf <strong>die</strong>sem Bereich entstehen, wo bereits gegen<strong>über</strong> ein großer<br />

Platz vorhanden ist.<br />

Es ist zum Beispiel einer Familie mit 2 kleinen Kindern nicht zuzumuten, den ganzen<br />

Tag das Zuschlagen von Auto- und Kofferraumtüren mitanzuhören. Wie auf dem<br />

Bebauungsplan zu sehen ist, sind auch <strong>die</strong> Einkaufswagen auf der Häuserseite vorgesehen.<br />

Auch <strong>die</strong> Anlieferung der Waren in den frühen Morgenstunden wird nicht<br />

zu <strong>über</strong>hören sein. Es muss ja kein so mächtiger Abstand wie bei Lidl in Dei<strong>des</strong>heim<br />

eingehalten werden, aber etwas mehr als vorgesehen ist dringend notwendig.<br />

Wir hoffen, dass unsere Einwände berücksichtigt werden, damit Dei<strong>des</strong>heim und<br />

seine Gemeinden das sind, was sie sein wollen, für seine Touristen aber auch für<br />

seine Bürger, ein Fleckchen Erde auf dem man sich gerne aufhält und ohne Lärmbelästigung<br />

wohnen kann.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

19-04-2010 öffentlich.doc

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