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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates ...

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durch eine klare Zäsur zwischen den Nutzungsarten erreicht wird. Im Übrigen soll<br />

auch <strong>die</strong> in der Planung dargestellte, <strong>öffentliche</strong> Parkplatzfläche der Erweiterung der<br />

Parkplatzfläche für den gegen<strong>über</strong>liegenden Friedhof <strong>die</strong>nen. Diese moderate Parkflächenerweiterung<br />

wird aus raumordnerischer Sicht für erforderlich gehalten, weil<br />

es hier derzeit regelmäßig zu Parkproblemen kommt.<br />

Eine Planänderung soll demnach nicht erfolgen.<br />

Es wird <strong>über</strong> folgende Beschlussempfehlung abgestimmt:<br />

Der Gemeinderat Meckenheim beschließt, zu der vorgelegten Eingabe entsprechend der<br />

vorstehenden Abwägungsempfehlungen zu verfahren.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

OZ C<br />

Schreiben vom 12.01.2010<br />

C.1 Als unmittelbarer Nachbar zum Gebiet <strong>des</strong> Bebauungsplanes wird <strong>die</strong> Errichtung<br />

eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände grundsätzlich befürwortet, aber hier<br />

einige Änderungswünsche eingebracht, soweit durch das Vorhaben einerseits <strong>die</strong><br />

Sicherheitslage <strong>des</strong> eigenen Grundstückes negativ beeinträchtigt wird und andererseits<br />

<strong>die</strong> Begrünung und damit der optische Aspekt in der beschriebenen Form nicht<br />

akzeptabel ist.<br />

Sicherheitsaspekt<br />

Es entspricht allgemeiner Erfahrung, dass Markt-Parkplätze gerne genutzt werden<br />

für nächtliche Treffpunkte von Personen, <strong>die</strong> nicht in Meckenheim ihren Wohnsitz<br />

haben. Weiter werden <strong>die</strong>se Plätze in den Abend- und Nachtstunden oftmals auch<br />

z.B. von Sperrmüllsammlern als Treffpunkt und Umla<strong>des</strong>tation benutzt. Wenn sich<br />

also nicht kontrollierbare Personen in der Dunkelheit hier aufhalten, fühlen sich <strong>die</strong><br />

Anlieger in der Sicherheit erheblich beeinträchtigt, sofern nicht <strong>die</strong> geeigneten<br />

Schutzmaßnahmen vom Marktinvestor und damit dem Verursacher getroffen werden.<br />

Bezüglich der Einfriedigung wurden „Stabgitter- oder Maschendrahtzaun“ als zulässig,<br />

aber nicht bindend, beschrieben. Da Maschendrahtzäune jedoch mit einfachen<br />

Werkzeugen leicht zu öffnen und dann zu passieren sind, wird aus Sicherheitsgründen<br />

gebeten, hier verpflichtend einen Stabgitterzaun vorzuschreiben.<br />

Weiter wurde nur für <strong>die</strong> Westseite eine Einfriedungs-Höhe von 2,50 m beschrieben.<br />

Da das Grundstück <strong>des</strong> Anliegers jedoch insbesondere von der Südseite her <strong>über</strong><br />

kurze Distanz zu erreichen ist, wird beantragt, <strong>die</strong> Höhe von 2,50 m für West- und<br />

Südseite verpflichtend festzuschreiben.<br />

Wenn <strong>die</strong>se Details in den endgültigen Bebauungsplan aufgenommen werden, bestehen<br />

bezüglich <strong>des</strong> Sicherheitsaspektes keine weiteren Wünsche.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

Festsetzungen <strong>über</strong> <strong>die</strong> Art und Ausführung von Einfriedungen in Bebauungsplänen<br />

werden in der Regel aus gestalterischen Aspekten getroffen, andererseits auch, um<br />

den zukünftigen Nutzern eines Plangebietes <strong>die</strong> Möglichkeit zu geben, ihre Baugrundstücke<br />

entsprechend abzugrenzen.<br />

Begründbare Aspekte für <strong>die</strong> Festsetzung einer verpflichtenden Errichtung von Einfriedungen<br />

könnten sich allenfalls dann ergeben, wenn z.B. Einfriedungen als Teil<br />

<strong>des</strong> städtebaulichen Gesamtbil<strong>des</strong> im vorhandenen Umfeld, angrenzend an ein<br />

Plangebiet, bereits als prägen<strong>des</strong> Element vorhanden sind oder Belange <strong>des</strong><br />

19-04-2010 öffentlich.doc

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