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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates ...

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Unteren Naturschutzbehörde für <strong>die</strong> Bilanzierung <strong>des</strong> gemeindlichen Ökokontos anerkannten<br />

Prozentsatz, da <strong>die</strong> Renaturierung <strong>des</strong> Schleitgrabens zu 60% aus Lan<strong>des</strong>mitteln<br />

gefördert wurde. Die genaue Bilanzierung <strong>des</strong> Ausgleichs für den mit der<br />

gegenständlichen Planung vorbereiteten Eingriff findet sich in der tabellarischen<br />

Auflistung zu Kapitel II.8 „Ausgleichsmaßnahmen“ <strong>des</strong> Umweltberichts.<br />

Textliche Festsetzungen zu lan<strong>des</strong>pflegerischen Maßnahmen werden bei Anrechnung<br />

von Flächen aus dem Ökokonto nicht durch <strong>die</strong> Bauleitplanung getroffen, sondern<br />

sind bereits im Vorgriff im Rahmen der Anerkennung der Flächen als Ausgleichsflächen<br />

<strong>des</strong> gemeindlichen Ökokontos zwischen der Verbandsgemeinde und<br />

der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde bestimmt worden.<br />

Eine Planänderung wird nicht erforderlich.<br />

Es wird <strong>über</strong> folgende Beschlussempfehlung abgestimmt:<br />

Der Gemeinderat Meckenheim beschließt, zu der vorgelegten Eingabe <strong>des</strong> NABU entsprechend<br />

der vorstehenden Abwägungsempfehlungen zu verfahren.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

OZ 53 Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Abt. Brandschutz<br />

Schreiben vom 18.01.2010<br />

53.1 Zu dem o.a. Bauvorhaben wird in brandschutztechnischer Hinsicht wie folgt Stellung<br />

genommen.<br />

Eine ausreichende Löschwasserversorgung ist sicherzustellen. Für das vorgesehene<br />

Gebiet („In der Sandgewanne/Lebensmittelmarkt“) wird eine Löschwassermenge<br />

von 48 m³ pro Stunde (800 Liter pro Minute) bei einem Min<strong>des</strong>tnetzdruck von 1,5<br />

bar <strong>über</strong> einen Zeitraum von zwei Stunden hinweg für ausreichend gehalten. Hydranten<br />

sind in Abständen von etwa 100 m so anzuordnen, dass der Abstand zu den<br />

einzelnen Objekten nicht mehr als 50 m beträgt. Die Hälfte der vorgenannten<br />

Löschwassermenge kann auch aus anderen Löschwasserentnahmemöglichkeiten,<br />

z.B. Löschwasserteiche, offene Gewässer, Löschwasserbrunnen, Löschwasserbehälter<br />

entnommen werden, sofern <strong>die</strong>se Löschwasserentnahme-stellen in einem<br />

Umkreis von max. 300 m von den jeweiligen Objekten liegen.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

Durch den Zweckverband für Wasserversorgung „Friedelsheimer Gruppe“ wurde<br />

mittlerweile bestätigt, dass <strong>die</strong> Löschwasserversorgung für das Plangebiet durch <strong>die</strong><br />

vorhandenen Wasserleitungen und Hydranten in der nötigen Menge gesichert ist.<br />

Es wird vorgeschlagen, <strong>die</strong> Anregung als Hinweis in <strong>die</strong> textlichen Festsetzungen<br />

aufzunehmen.<br />

C 5 Es ist eine Löschwassermenge von 48 m³ pro Stunde (800 Liter pro Minute)<br />

bei einem Min<strong>des</strong>tnetzdruck von 1,5 bar <strong>über</strong> einen Zeitraum von zwei Stunden<br />

hinweg zu gewährleisten. Hydranten sind in Abständen von etwa 100 m<br />

so anzuordnen, dass der Abstand zu den einzelnen Objekten nicht mehr als<br />

50 m beträgt. Die Hälfte der vorgenannten Löschwassermenge kann auch aus<br />

anderen Löschwasserentnahmemöglichkeiten, z.B. Löschwasserteiche, offene<br />

Gewässer, Löschwasserbrunnen, Löschwasserbehälter entnommen werden,<br />

sofern <strong>die</strong>se Löschwasserentnahmestellen in einem Umkreis von max. 300 m<br />

von den jeweiligen Objekten liegen.<br />

Eine Änderung der Planzeichnung wird nicht erforderlich.<br />

19-04-2010 öffentlich.doc

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