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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates ...

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telmarkt“ der Ortsgemeinde Meckenheim gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren<br />

durchzuführen.<br />

Die Bauleitplanentwürfe lagen in der Zeit vom 14.12.2009 bis einschließlich 14.01.2010 bei<br />

der Verbandsgemeindeverwaltung Dei<strong>des</strong>heim gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus.<br />

Die Auslegung wurde im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Dei<strong>des</strong>heim vom 04.12.2009 öffentlich<br />

bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger <strong>öffentliche</strong>r Belange wurden<br />

mit Schreiben vom 09.12.2009 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Vorentwurfsplanung unterrichtet und zur Abgabe<br />

einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert.<br />

Die während <strong>die</strong>ser Beteiligungsverfahren zu den Bauleitplanentwürfen eingegangenen Anregungen<br />

sind im Rahmen <strong>des</strong> Abwägungsverfahrens zu behandeln und entsprechende Beschlüsse<br />

herbeizuführen.<br />

Hierzu wurden <strong>die</strong> eingegangenen Eingaben auf der Grundlage <strong>des</strong> bisherigen Verfahrensstan<strong>des</strong><br />

vom Planungsbüro Infrapro, Heppenheim im Auftrag der Verwaltung geprüft und<br />

entsprechende Vorschläge zur Behandlung ausgearbeitet.<br />

Anmerkung: Dem Planungsbüro InfraPro aus Heppenheim wurden i. S. d. § 4b BauGB von<br />

der Verwaltung zur Vorbereitung und Durchführung Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a<br />

BauGB <strong>über</strong>tragen, das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.<br />

Die Vorschläge zur Behandlung sind nachfolgend aufgelistet:<br />

(Anmerkung der Verwaltung: Die angeführten Ordnungsziffern entsprechen der allgemeinen<br />

Auflistung der Träger <strong>öffentliche</strong>r Belange. Anhand der Nummerierung ist somit eine Zuordnung<br />

der Eingaben und auch eine Kontrolle der Rückantworten möglich). Der bei den Ordnungsziffern<br />

bis zur Abwägungsempfehlung angeführte Text gibt den Wortlaut der Eingaben<br />

wieder.<br />

Folgende Behörden und sonstigen Träger <strong>öffentliche</strong>r Belange haben sich schriftlich geäußert jedoch<br />

keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht:<br />

OZ 2 Vermessungs- und Katasteramt Neustadt Schreiben vom 14.12.2009<br />

OZ 24 Pfalzwerke AG Schreiben vom 23.12.2009<br />

OZ 26 Creos Deutschland GmbH Schreiben vom 17.12.2009<br />

OZ 42 Handwerkskammer der Pfalz Schreiben vom 11.01.2010<br />

OZ 43 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH und Co. KG Schreiben vom 16.12.2009<br />

OZ 48 Lan<strong>des</strong>verband Rheinland-Pfalz der Deutschen Gebirgs-<br />

und Wandervereine e.V. Schreiben vom 14.12.2009<br />

OZ 56 Ortsgemeinde Niederkirchen Schreiben vom 11.12.2009<br />

OZ 60 Gemeindeverwaltung Haßloch Schreiben vom 30.12.2009<br />

TEIL I - EINGABEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE<br />

OZ 1 Lan<strong>des</strong>betrieb Mobilität Speyer<br />

Schreiben vom 06.01.2010<br />

1.1 Zu der o.g. Bauleitplanung der Gemeinde Meckenheim wird wie folgt Stellung genommen:<br />

Bebauungsplan:<br />

19-04-2010 öffentlich.doc

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