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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates ...

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nen, rückwirkend müsste an anderer Stelle, z. B. am Schleitgraben, das Ökokonto<br />

belastet oder neu eingerichtet werden.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

Die Flurstücke mit der Nr. 3180 und 3181 (Gemarkung Meckenheim) wurden bisher<br />

weder ganz noch in Teilen als Ausgleichsflächen festgesetzt.<br />

Eine Planänderung wird nicht erforderlich.<br />

44.2 Die Ersatzmaßnahme ist aus dem Umweltbericht nicht nachvollziehbar. So fehlen<br />

wer, was, wie und wie lang wird gepflegt.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

Unter Kapitel II.8 „Ausgleichsmaßnahmen“ <strong>des</strong> Umweltberichtes ist beschrieben,<br />

dass <strong>die</strong> Ausgleichsfläche im Ökokonto der Verbandsgemeinde Dei<strong>des</strong>heim geführt<br />

wird. Das bedeutet, dass es sich um eine im Vorgriff entwickelte Maßnahme auf<br />

Flächen handelt, <strong>die</strong> sich im Besitz der Gemeinde befinden und deren Umsetzung<br />

und Pflegeplanung von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde anerkannt<br />

wurden. Die Pflicht zur Umsetzung bzw. Überwachung der lan<strong>des</strong>pflegerischen<br />

Maßnahmen der Ausgleichsflächen eines Ökokontos liegen bei der Gemeinde. Ein<br />

Verweis auf das Ökokonto im Umweltbericht <strong>des</strong> Bebauungsplans ist also völlig<br />

ausreichend.<br />

Eine Planänderung wird nicht erforderlich.<br />

44.3 In den textlichen Festsetzungen <strong>des</strong> B-Plans fehlt <strong>die</strong> Ersatzmaßnahme.<br />

Ohne <strong>die</strong> befriedigende Klärung <strong>die</strong>ser Problemkreise kann dem Flächennutzungsplan<br />

nicht zugestimmt werden.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

Die Ausgleichsfläche ist im Geltungsbereich B der Karte <strong>des</strong> Bebauungsplans räumlich<br />

parzellenscharf festgesetzt. Es handelt sich um <strong>die</strong> Zuordnung von im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Ökokontos bereits im Vorgriff der gegenständlichen Bauleitplanung durchgeführten<br />

Maßnahmen. Textliche Festsetzungen zu lan<strong>des</strong>pflegerischen Maßnahmen<br />

werden hierbei nicht durch <strong>die</strong> Bauleitplanung getroffen, sondern sind im Rahmen<br />

der Anerkennung der Flächen als Ausgleichsflächen <strong>des</strong> gemeindlichen Ökokontos<br />

bereits zwischen der Gemeinde und der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde<br />

bestimmt worden.<br />

Eine Planänderung wird nicht erforderlich.<br />

Es wird <strong>über</strong> folgende Beschlussempfehlung abgestimmt:<br />

Der Gemeinderat Meckenheim beschließt, zu der vorgelegten Eingabe der GNOR entsprechend<br />

der vorstehenden Abwägungsempfehlungen zu verfahren.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

OZ 46 NABU Wachenheim Dei<strong>des</strong>heim<br />

Schreiben vom 13.01.2010<br />

46.1 Dies ist innerhalb kurzer Zeit der vierte Lebensmittelmarkt oder „Discounter“, der im<br />

südwestlichen Bereich <strong>des</strong> Landkreises von Bad Dürkheim zu mehreren schon vorhandenen<br />

Märkten hinzukommen soll. Wie viele Märkte brauchen wir hier noch?<br />

Vom Mittelpunkt von Meckenheim sind es „fußläufig" (seltsames Modewort) etwa 2<br />

km. Deshalb braucht man wohl auch so viele Parkplätze.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

19-04-2010 öffentlich.doc

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