05.03.2013 Aufrufe

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates ...

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates ...

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

15<br />

gen ohne weitere Schutzmaßnahmen ein seitlicher Min<strong>des</strong>tabstand von 2,50 m zu<br />

der bestehenden Versorgungsleitung zwingend einzuhalten ist.<br />

Können <strong>die</strong> in den Richtlinien und Verordnungen geforderten Min<strong>des</strong>tabstände nicht<br />

eingehalten werden, sind in Absprache mit dem Versorgungsträger weitergehende<br />

Schutzmaßnahmen zu treffen, deren Kosten der Verursacher der Maßnahme zu<br />

tragen hat.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

Ein Hinweis zum Schutz von Versorgungsleitungen ist bereits integraler Bestandteil<br />

der textlichen Festsetzungen in Teil C.2. Der Hinweis berührt den Festsetzungsgehalt<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes nicht. Eine Planänderung wird nicht erforderlich.<br />

Es wird <strong>über</strong> folgende Beschlussempfehlung abgestimmt:<br />

Der Gemeinderat Meckenheim beschließt, zu der vorgelegten Eingabe der Thüga GmbH<br />

entsprechend der vorstehenden Abwägungsempfehlungen zu verfahren.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

OZ 29 Deutsche Telekom GmbH<br />

Schreiben vom 07.01.2010<br />

29.1 Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom<br />

AG, <strong>die</strong> aus beigefügtem Plan ersichtlich sind.<br />

Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen an Telekommunikationslinien<br />

vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z.B. im Falle von<br />

Störungen) jederzeit der ungehinderte Zugang zu vorhandenen Telekommunikationslinien<br />

möglich ist. Es ist <strong>des</strong>halb erforderlich, dass sich <strong>die</strong> Bauausführenden<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien<br />

der Deutschen Telekom AG beim Bereich der Projektierung und Baubegleitung in<br />

Kaiserslautern oder dem Internetzugang TAK -Trassenauskunft Kabel - <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lage<br />

informieren. Die Kabelschutzanweisung der Deutschen Telekom AG ist zu beachten.<br />

Abwägungsempfehlung:<br />

Ein Hinweis zum Schutz von Versorgungsleitungen ist bereits integraler Bestandteil<br />

der textlichen Festsetzungen in Teil C.2.<br />

Der Hinweis berührt den Festsetzungsgehalt <strong>des</strong> Bebauungsplanes nicht und ist bei<br />

der weiteren Bauausführung zu beachten.<br />

Eine Planänderung wird nicht erforderlich.<br />

Es wird <strong>über</strong> folgende Beschlussempfehlung abgestimmt:<br />

Der Gemeinderat Meckenheim beschließt, zu der vorgelegten Eingabe der Deutschen Telekom<br />

GmbH entsprechend der vorstehenden Abwägungsempfehlung zu verfahren.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

OZ 33 IHK Ludwigshafen<br />

Schreiben vom 06.01.2010<br />

19-04-2010 öffentlich.doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!