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Ausgabe 5 - Meckenbeuren

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Nummer 5 Gemeindenachrichten <strong>Meckenbeuren</strong> vom 2. Februar 2013 Seite 9<br />

- Falls sich Terminänderungen ergeben, können Sie diese in den<br />

aktuellen Gemeindenachrichten nachlesen -<br />

Kommen Sie doch einfach mal vorbei, die Teams freuen sich auf<br />

Ihren Besuch.<br />

Die Lebensräume für Jung und Alt bieten die Möglichkeit, Talente<br />

und Fähigkeiten anderen Menschen im Gemeinschaftsraum<br />

anzubieten. Haben Sie ein Hobby, das Sie mit anderen Menschen<br />

teilen möchten? Möchten Sie eine Selbsthilfegruppe gründen?<br />

Haben Sie noch etwas Zeit, die Sie anderen zukommen<br />

lassen möchten? Dann können Sie dies im Gemeinschaftsraum<br />

tun. Wenn gewünscht, gerne auch mit Unterstützung der<br />

Gemeinwesenarbeit.<br />

Des Weiteren kann der Gemeinschaftsraum auch für Kurse und<br />

Vorträge angemietet werden.<br />

Information: Ingrid Daub<br />

Bürozeiten:<br />

Dienstags: 8.30 -11.30 Uhr<br />

Donnerstags: 14.30 - 17.00 Uhr<br />

oder nach Vereinbarung, Tel. 1800<br />

Lebensräume<br />

Sicherheit für Ihre Zukunft<br />

Lebendige Gemeinschaft<br />

Eigene vier Wände<br />

Miteinander - Füreinander, Demenzkampagne<br />

<strong>Meckenbeuren</strong><br />

Die Einrichtungen der St.-Anna-Hilfe gGmbH in <strong>Meckenbeuren</strong>,<br />

Sozialstation St. Anna-Hilfe, Altenheim St. Josef und die Lebensräume<br />

für Jung und Alt, nehmen das Thema Demenz verstärkt<br />

in den Blick. Einmal in der Woche wird dabei eine Demenzsprechstunde<br />

angeboten, jeweils<br />

Donnerstags von 10.00 - 12.00 Uhr<br />

in den Räumen der Sozialstation<br />

der St.-Anna-Hilfe gGmbH, Karl-Fränkel-Ring 1<br />

Woran erkenne ich eine Demenz? Was sind ernstzunehmende<br />

Signale? Welche Behandlungsmöglichkeiten der Früherkennung<br />

und Behandlung gibt es? Kann man Alzheimer überhaupt diagnostizieren?<br />

Wo gibt es weiterführende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten?<br />

Mit diesen Fragen können sich Ratsuchende, Angehörige, die<br />

ältere verwirrte Menschen begleiten und betreuen aber auch<br />

Selbstbetroffene im Rahmen der Demenzsprechstunde beraten<br />

lassen,<br />

Und zwar telefonisch unter der Nummer 07542/2 29 28, oder<br />

gleich direkt bei der Sozialstation St. Anna-Hilfe für ältere Menschen<br />

gGmbH im Karl-Fränkel-Ring 1.<br />

Pflegestützpunkt Bodenseekreis<br />

Kostenlose und neutrale Information und Beratung zum Thema<br />

Pflege für Betroffene, Angehörige und Interessierte, über gesetzliche<br />

und kommunale Leistungen, regionale Dienstleister, professionelle<br />

und ehrenamtliche Hilfs- und Betreuungsangebote<br />

und Hilfe bei der Antragstellung. Beratung auch als Hausbesuch<br />

möglich.<br />

Glärnischstr. 1 - 3, Zimmer G 102, 88045 Friedrichshafen.<br />

Mo. bis Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr, Do. von 14.00 bis 17.00 Uhr.<br />

Ansprechpartner: Ursula Eberhart Telefon 07541/204-5195,<br />

Gabriele Knöpfle Telefon 07541/204-5196.<br />

E-Mail: pflegestuetzpunkt@bodenseekreis.de<br />

Unsere Jubilare<br />

Standesamtliche<br />

Nachrichten<br />

Hochzeit auf dem Standesamt<br />

Sie wollen heiraten?<br />

Wie für vieles im Leben, so sind auch für den Start ins<br />

Eheglück einige Formalitäten erforderlich.<br />

Die beabsichtigte Eheschließung muss beim Standesamt<br />

anmeldet werden, früher wurde dies „Aufgebot bestellen“<br />

genannt. Diese Anmeldung wird normalerweise von den Verlobten<br />

durch persönliche Vorsprache vorgenommen. Zuständig für<br />

die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte des<br />

Wohnorts der Verlobten. Wohnen die Verlobten an verschiedenen<br />

Orten, können sie wählen bei welchem Standesamt sie die<br />

Eheschließung anmelden wollen. Wichtig ist, die Eheschließung<br />

kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten<br />

Trautermin beim Standesamt angemeldet werden.<br />

Das Standesamt prüft anhand der vorgelegten Unterlagen ob die<br />

Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob<br />

Ehehindernisse der Eheschließung entgegenstehen. Deshalb<br />

kann erst nach erfolgter Anmeldung zur Eheschließung ein verbindlicher<br />

Termin für die Trauung zugesagt werden.<br />

Gerne erteilen wir Ihnen Auskunft darüber, welche Unterlagen<br />

Sie zur Anmeldung benötigen. Vorab weisen wir darauf hin, dass<br />

die Urkunden aktuell sein müssen, das heißt, das Ausstellungsdatum<br />

sollte nicht älter als ein halbes Jahr sein.<br />

Übrigens: Ein öffentlicher „Aushang“ vor der Eheschließung,<br />

wie früher üblich, ist schon seit Jahren nicht mehr vorgesehen<br />

und auch Trauzeugen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben.<br />

Allerdings dürfen gerne zwei Personen die Eheschließung<br />

schriftlich bezeugen.<br />

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?<br />

Deutsche Staatsangehörige, die beide noch ledig, also noch<br />

nicht verheiratet waren, müssen vorlegen:<br />

• Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde<br />

• Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister<br />

(erhältlich auf dem Geburtsstandesamt)<br />

• Gültiger Personalausweis oder Reisepass

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