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Internationalen Arbeitsstandards - The Walt Disney Company

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Internationale<br />

Arbeitsstan-<br />

dards Programmhandbuch<br />

April 2012<br />

© <strong>Disney</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

I EINLEITUNG ........................................................................................................................................... 1<br />

II ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN ............................................................................................................ 2<br />

III VERHALTENSKODEX FÜR HERSTELLER UND MINDESTSTANDARD ............................................................ 4<br />

IV HERKUNFTSBESCHRÄNKUNGEN ............................................................................................................. 6<br />

V MELDUNG UND GENEHMIGUNG DES BETRIEBS ...................................................................................... 9<br />

VI ILS- AUDITS .......................................................................................................................................... 11<br />

VII BEHEBUNG VON VERSTÖSSEN .............................................................................................................. 15<br />

VIII ENTZUG DER PRODUKTIONSGENEHMIGUNG ....................................................................................... 16<br />

IX OFFENLEGUNG DER ILS-AUDITS UND BETRIEBE .................................................................................... 17<br />

X DISNEYS ETHIKRICHTLINIE UND ILS-PROGRAMM.................................................................................. 18<br />

ANHANG ..................................................................................................................................................... 19


I Einleitung<br />

Die <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong> hat ein Programm zur Umsetzung der <strong>Internationalen</strong> <strong>Arbeitsstandards</strong> (International Labor<br />

Standards Program, kurz ILS-Programm), erarbeitet, um auf diese Weise zur Förderung eines sicheren, integrativen und<br />

respektvollen Arbeitsumfelds an allen Orten, an denen Produkte der Marke <strong>Disney</strong> gefertigt werden, beizutragen. Das<br />

ILS-Programm ist ein wichtiger Bestandteil des gesamtgesellschaftlichen Engagements der <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong>. Weitere<br />

Informationen zur Corporate Citizenship finden Sie unter http://corporate.disney.go.com/citizenship.<br />

Das ILS-Programm findet Anwendung auf die Fertigung aller Produkte, Produktkomponenten und<br />

Materialien, die geistiges Eigentum, das im Besitz oder unter Kontrolle der <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong> und<br />

ihrer verbundenen Unternehmen („<strong>Disney</strong>“) steht, enthalten, einbeziehen oder anwenden und für einen<br />

beliebigen Zweck an einem beliebigen Ort in der Welt produziert wird („Produkte der Marke <strong>Disney</strong>“).<br />

Dazu zählen lizenzierte Produkte, Werbeartikel, Publikationen, Druckmaterialien und Werbegeschenke.<br />

Das geistige Eigentum von <strong>Disney</strong> umfasst alle Namen, Marken, Logos, Zeichen und anderen geschützten<br />

Bezeichnungen und Objekte, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle von <strong>Disney</strong> befinden (einschließlich<br />

ABC, ESPN, Marvel, usw.).<br />

Als Lizenznehmer oder Lieferant von <strong>Disney</strong> sind Sie dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Produkte der Marke <strong>Disney</strong><br />

in Übereinstimmung mit diesem ILS-Programm gefertigt werden. Dieses ILS-Programmhandbuch liefert Informationen<br />

zu den allgemeinen Anforderungen für Lizenznehmer und Lieferanten und enthält Referenzmaterialien, die Ihnen bei<br />

der Erfüllung der vertraglichen Anforderungen helfen sollen. Wir möchten Sie bitten, dieses ILS-Programmhandbuch<br />

aufmerksam zu lesen.<br />

<strong>Disney</strong> arbeitet derzeit daran, das ILS-Programm in ein einheitliches Regelwerk von Anforderungen, die für alle Lizenznehmer<br />

und Lieferanten gelten, zu überführen. Eine wichtige Änderung im überarbeiteten ILS-Programm von <strong>Disney</strong> besteht darin,<br />

dass alle Lizenznehmer und Lieferanten verpflichtet sein werden, Monitoringberichte vor Beginn der Produktion und<br />

regelmäßige Folgeberichte vorzulegen, wie in diesem ILS- Programmhandbuch beschrieben. Dies soll <strong>Disney</strong> und seinen<br />

Lizenznehmern und Lieferanten einen besseren Blick auf die Arbeitsbedingungen an den Orten, an denen Produkte der<br />

Marke <strong>Disney</strong> hergestellt werden, verschaffen. Lizenznehmer und Lieferanten erhalten eine Benachrichtigung, sobald sie<br />

dieser Pflicht unterstellt werden, und müssen - sofern in diesem ILS-Programmhandbuch nicht anders bestimmt - so lange<br />

keine regelmäßigen Monitoringberichte vorlegen, bis sie dazu aufgefordert werden.<br />

Dieses ILS-Programmhandbuch dient als Ergänzung zu Ihrem Vertrag mit <strong>Disney</strong>. Bei Unstimmigkeiten zwischen einem Teil<br />

dieses ILS-Programmhandbuchs und den Bestimmungen in Ihrem Vertrag mit <strong>Disney</strong> geht der Vertrag mit <strong>Disney</strong> vor. Dieses<br />

ILS-Programmhandbuch ersetzt alle früheren Handbücher, Leitfäden und ähnliche Materialien zum gleichen <strong>The</strong>ma. Dieses<br />

ILS-Programmhandbuch kann von Zeit zu Zeit überarbeitet werden.<br />

1


II Allgemeine Anforderungen<br />

Lizenznehmer und Lieferanten spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht sicherzustellen, dass Produkte der<br />

Marke <strong>Disney</strong> in einem sicheren, integrativen und respektvollen Arbeitsumfeld hergestellt werden. Von Lizenznehmern<br />

und Lieferanten wird verlangt, dass sie die folgenden Anforderungen des ILS-Programms erfüllen:<br />

• Beziehen Sie Produkte stets nur aus erlaubten Beschaffungsländern und erfüllen Sie die anwendbaren<br />

Bedingungen: Fertigen Sie keine Produkte der Marke <strong>Disney</strong> in Ländern, gegen die von der US-Regierung,<br />

kraft anderer anwendbarer Gesetze oder von <strong>Disney</strong> Handelsbeschränkungen auferlegt wurden und erfüllen<br />

Sie die Produktionsbedingungen des Landes, in dem der Betrieb ansässig ist. (Für Details siehe Abschnitt<br />

Herkunftsbeschränkungen)<br />

• Wählen Sie Betriebe aus, welche die Anforderungen erfüllen: <strong>Disney</strong> hat einen Verhaltenskodex für Hersteller<br />

("<strong>Disney</strong>-Kodex") erarbeitet und verlangt, dass alle in die Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> einbezogenen<br />

Betriebe zumindest einen vorgeschriebenen Grad der Einhaltung des <strong>Disney</strong>-Kodex oder eines anderen von<br />

<strong>Disney</strong> vorab genehmigten Kodex von <strong>Arbeitsstandards</strong> erreichen und aufrechterhalten (der <strong>Disney</strong>-Kodex und<br />

jeder alternative, von <strong>Disney</strong> genehmigte Kodex kann nachstehend insgesamt als der "Kodex" bezeichnet werden).<br />

Dieser vorgeschriebene Grad der Einhaltung wird als Mindeststandard (Minimum Compliance Standard, "MCS")<br />

bezeichnet. Sie sind dafür verantwortlich, nur Betriebe auszuwählen, die wenigstens den Mindeststandard<br />

einhalten. (Für Details siehe Abschnitt Verhaltenskodex für Hersteller und Mindeststandard).<br />

• Erläutern Sie den Betrieben die Erwartungen, die <strong>Disney</strong> an sie stellt: Unterrichten Sie potenzielle und aktuelle<br />

Betriebe über den Kodex, den Mindeststandard und die Anforderungen des ILS-Programms. Lizenznehmer und<br />

Lieferanten müssen den Kodex an jeden ihrer Betriebe verteilen und sicherstellen, dass diese die Erwartungen und<br />

Anforderungen von <strong>Disney</strong> in vollem Umfang verstehen. Lizenznehmer und Lieferanten sind dafür verantwortlich<br />

sicherzustellen, dass ihre Betriebe wenigstens den Mindeststandard und eventuelle zusätzliche anwendbare<br />

Bedingungen ("besondere Bedingungen") einhalten und den Kodex, soweit dies wirtschaftlich angemessen ist, in<br />

vollem Umfang erfüllen. (Für Details siehe Abschnitt Verhaltenskodex für Hersteller und Mindeststandard).<br />

• Melden Sie die Betriebe und legen Sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor: Melden Sie alle Betriebe,<br />

wo immer sich diese befinden, und legen Sie <strong>Disney</strong> die folgenden Dokumente vor, bevor Sie mit der Fertigung von<br />

Produkten der Marke <strong>Disney</strong> beginnen:<br />

o Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (Facility and Merchandise Authorization,<br />

kurz "FAMA")<br />

o Qualifizierter Auditbericht zur Prüfung der sozialen Standards ("ILS-Audit"), der den Mindeststandard<br />

erfüllt, falls und sobald verlangt<br />

o Nachweis der Einhaltung der zusätzlichen besonderen Bedingungen, wo anwendbar<br />

Für Details siehe die Abschnitte Herkunftsbeschränkungen, Meldung und Genehmigung des Betriebs und ILS-Audits.<br />

• Holen Sie vorab von <strong>Disney</strong> die Genehmigung für die Nutzung des vorgesehenen Betriebs ein: Holen Sie die<br />

entsprechende Genehmigung von <strong>Disney</strong> ein, bevor Sie in einem von Ihnen vorgeschlagenen Betrieb mit der<br />

Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> beginnen; als Nachweis gilt der Erhalt einer von <strong>Disney</strong> unterzeichneten<br />

Ausfertigung des FAMA-Antrags. (Für Details siehe Abschnitt Meldung und Genehmigung des Betriebs)<br />

2


• Ergreifen Sie Abhilfemaßnahmen: Arbeiten Sie mit dem Betrieb und anderen Lizenznehmern und Lieferanten,<br />

die diesen Betrieb ebenfalls nutzen, zusammen, um Verstöße gegen den Mindeststandard innerhalb der im<br />

ILS-Programm genannten Zeiträume zu beheben. Dies ist Voraussetzung für die weitere Nutzung des Betriebs.<br />

Setzen Sie sich ein für bessere Arbeitsbedingungen und die umfassende Einhaltung des Kodex. Legen Sie <strong>Disney</strong><br />

ILS-Folgeaudits vor, wie im ILS-Programm verlangt, damit der Betrieb weiterhin die Genehmigung zur Herstellung<br />

von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> behält. (Für Details siehe Abschnitt Behebung von Verstößen)<br />

• Gewähren Sie Zugang zu den Betrieben: Gewähren Sie <strong>Disney</strong> und den von <strong>Disney</strong> autorisierten Monitoring-<br />

Organisationen für die Prüfung der Sozialstandards ("Monitoring-Organisationen") Zugang zu allen Betrieben, ob<br />

mit ohne ohne vorherige Ankündigung, um die Einhaltung des ILS-Programms zu überprüfen, selbst wenn dort<br />

zum Zeitpunkt der Monitoring-Tätigkeit keine Produkte der Marke <strong>Disney</strong> gefertigt werden. (Für Details siehe<br />

Abschnitt ILS-Audits )<br />

• Entfernen Sie Produkte der Marke <strong>Disney</strong>, falls verlangt: Falls von <strong>Disney</strong> verlangt, müssen alle Lizenznehmer<br />

und Lieferanten, die einen bestimmten Betrieb nutzen, die dortige Fertigung der Produkte der Marke <strong>Disney</strong><br />

beenden und alle Produkte der Marke <strong>Disney</strong>, ob fertiggestellt oder in Bearbeitung, (einschließlich Formen und<br />

Material) sofort - spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach entsprechender schriftlicher Mitteilung<br />

von <strong>Disney</strong> - oder wie anderweitig im Gesetz vorgeschrieben entfernen. (Für Details siehe Abschnitt Entzug der<br />

Produktionsgenehmigung)<br />

Allgemeine Anforderungen:<br />

Wählen Sie Betriebe in erlaubten Beschaffungsländern,<br />

welche die Anforderungen erfüllen<br />

Melden Sie die Betriebe, legen Sie die verlangten Unterlagen vor und<br />

achten Sie auf die Einhaltung der "besonderen Bedingungen"<br />

Holen Sie von <strong>Disney</strong> die Erstgenehmigung vor<br />

Produktionsbeginn ein<br />

Organisieren Sie einen fortlaufenden Überwachungsprozess<br />

und legen Sie regelmäßige ILS-Audits vor, falls verlangt<br />

Ergreifen Sie Abhilfemaßnahmen bei Verstößen und<br />

beenden Sie die Produktion, falls verlangt<br />

3


III Verhaltenskodex für Hersteller und Mindeststandard<br />

VERHALTENSKODEX FÜR HERSTELLER<br />

Der erstmals 1996 von <strong>Disney</strong> herausgegebene Verhaltenskodex für Hersteller ("<strong>Disney</strong>-Kodex") fasst die Erwartungen an<br />

die Hersteller von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> zusammen. <strong>Disney</strong> erwartet von allen Betrieben, die in die Fertigung von<br />

Produkten der Marke <strong>Disney</strong> einbezogen sind (dazu zählen unter anderem Design, Druck, Produktion, Endverarbeitung<br />

oder Verpackung), die Einhaltung des <strong>Disney</strong>-Kodex oder eines anderen Kodex von <strong>Arbeitsstandards</strong>, der vorab von <strong>Disney</strong><br />

genehmigt wurde, wie im ILS-Programmhandbuch beschrieben (der <strong>Disney</strong>-Kodex und jeder genehmigte alternative Kodex<br />

können nachstehend gemeinsam als der "Kodex" bezeichnet sein). (Für Details siehe Abschnitt ILS-Audits).<br />

Die in den <strong>Disney</strong>-Kodex eingeflossenen Grundsätze decken sich mit den Kernübereinkommen der <strong>Internationalen</strong><br />

Arbeitsorganisation sowie verschiedenen Initiativen Dritter und den Verhaltenskodizes anderer Unternehmen<br />

zu <strong>Arbeitsstandards</strong> in der Beschaffungskette. Der <strong>Disney</strong>-Kodex ist in mehr als 50 Sprachen verfügbar unter<br />

www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com. (Siehe Anhang Verhaltenskodex für Hersteller).<br />

MINDESTSTANDARD<br />

<strong>Disney</strong> verlangt, dass alle in die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> einbezogenen Betriebe zumindest einen<br />

vorgeschriebenen Grad der Einhaltung des Kodex erreichen und aufrechterhalten, der als Mindeststandard bezeichnet<br />

wird (Minimum Compliance Standard, "MCS"). Um den Mindeststandard zu erfüllen, muss ein Betrieb nachweisen, dass<br />

keine Verstöße in einer der folgenden Kategorien vorliegen:<br />

• Kinderarbeit<br />

• Unfreiwillige Arbeit<br />

• Zwang und / oder Belästigung<br />

• Diskriminierung<br />

• Gravierende Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen<br />

• Vereinigungsfreiheit<br />

• Untervergabe von Aufträgen und Heimarbeiter<br />

Denken Sie daran:<br />

Alle Betriebe müssen<br />

zumindest den<br />

Mindeststandard erfüllen und<br />

aufrechterhalten.<br />

Darüber hinaus verlangt der Mindeststandard, dass die Betriebe Zugang zu vollständigen und genauen Informationen<br />

gewähren, einschließlich aller Räumlichkeiten innerhalb des Betriebs, der relevanten Unterlagen und der Beschäftigten für<br />

private Gespräche.<br />

Verstöße gegen den Mindeststandard, die vor der Erstgenehmigung für die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong><br />

festgestellt werden, müssen als Vorbedingung vor Erteilung der Erstgenehmigung durch <strong>Disney</strong> behoben werden. Verstöße<br />

gegen den Mindeststandard, die im Lauf der Produktion festgestellt werden, müssen innerhalb der Zeiträume und in der<br />

Weise korrigiert oder behoben werden, die im ILS-Programm als Bedingung für die Weiternutzung des Betriebs genannt sind.<br />

4


Einem Betrieb droht der sofortige Entzug der Genehmigung zur Fertigung<br />

von Produkten der Marke <strong>Disney</strong>, falls:<br />

• Verstöße gegen den Mindeststandard, die im Lauf der Produktion<br />

festgestellt wurden, nicht innerhalb der vorgegebenen Zeiträume<br />

behoben wurden, wie aus einem ILS-Folgebericht zur Überprüfung<br />

der Einhaltung des Mindeststandards gemäß ILS-Programm<br />

hervorgeht.<br />

• Ein ILS-Audit (unabhängig von dessen Quelle) Bestechung oder<br />

andere unzulässige Einflussnahme offenlegt.<br />

Darüber hinaus kann jedem einzelnen Lizenznehmer oder Lieferanten<br />

die Nutzung eines Betriebs untersagt werden, wenn kein qualifiziertes<br />

ILS-Erstaudit, wie im ILS-Programm vorgeschrieben, vorgelegt wird, das die<br />

Erfüllung des Mindeststandards belegt.<br />

(Siehe Anhang für Beispiele von Verstößen gegen den Mindeststandard).<br />

Die Entscheidung darüber, ob ein ILS-Audit den Vorgaben des ILS-Programms entspricht und die Einhaltung des<br />

Mindeststandards, des Kodex und der anwendbaren Gesetze nachweist, liegt im Ermessen von <strong>Disney</strong>. <strong>Disney</strong> kann ein<br />

ILS-Audit ablehnen, wenn <strong>Disney</strong> begründeterweise glaubt, dass (i) es direkt oder indirekt durch Bestechung oder durch<br />

unzulässige Einflussnahme entstanden ist, oder (ii) der Betrieb keinen uneingeschränkten Zugang und nicht die für ein<br />

ILS-Audit notwendige Transparenz gewährt hat.<br />

FORTLAUFENDE VERBESSERUNG<br />

Denken Sie daran:<br />

Einem Betrieb droht bei<br />

Bestechung oder anderer<br />

unzulässiger Einflussnahme<br />

der sofortige Entzug der<br />

Produktionsgenehmigung.<br />

Angesichts des dynamischen Charakters von betrieblichen Umgebungen stellt der Mindeststandard den Mindestgrad der<br />

Einhaltung dar, den ein Betrieb für die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> erfüllen und aufrechterhalten muss.<br />

Lizenznehmer und Lieferanten sind dafür verantwortlich, in gemeinsamer Arbeit mit den Betrieben die kontinuierliche<br />

Verbesserung aller Arbeitsbedingungen in einem Betrieb, der Produkte der Marke <strong>Disney</strong> fertigt, voranzubringen. Berater<br />

und Monitoring-Organisationen für Sozialstandards können Ihnen helfen, Programme zur Behebung von individuellen<br />

Defiziten des Betriebs zu entwickeln. (Für <strong>Disney</strong> akzeptable Monitoring-Organisationen für Sozialstandards und eine<br />

Referenzliste der Berater für Sozialstandards finden Sie im Anhang)<br />

5


IV Herkunftsbeschränkungen<br />

Lizenznehmer und Lieferanten dürfen nur Betriebe in erlaubten Beschaffungsländern nutzen. Lizenznehmer und<br />

Lieferanten dürfen keine Aufträge an Betriebe in verbotenen Beschaffungsländern vergeben oder dort Produkte beziehen.<br />

Darüber hinaus ist die Nutzung von Betrieben in bestimmten erlaubten Beschaffungsländern zusätzlichen Bedingungen<br />

unterworfen.<br />

ERLAUBTE BESCHAFFUNGSLÄNDER<br />

Lizenznehmer und Lieferanten dürfen nur Betriebe mit Standort in erlaubten<br />

Beschaffungsländern nutzen.<br />

<strong>Disney</strong> verwendet als wichtigstes Instrument zur Bewertung des<br />

Länderrisikos im Rahmen des ILS-Programms und zur Festlegung seiner<br />

Richtlinien für ILS-Auditanforderungen sowie der zusätzlichen Bedingungen<br />

für bestimmte Länder die Governance-Indikatoren der Weltbank ("WGI").<br />

Diese Indikatoren bewerten den Grad der guten Regierungsführung anhand<br />

von sechs Elementen:<br />

• Mitspracherecht und Rechenschaftspflicht<br />

• Politische Stabilität und Abwesenheit von Gewalt<br />

• Leistungsfähigkeit der Regierung<br />

• Staatliche Ordnungspolitik<br />

• Rechtsstaatlichkeit<br />

• Korruptionskontrolle<br />

Alle Betriebe müssen einem Audit unterzogen werden, wie im ILS-Programmhandbuch beschrieben.<br />

Für Betriebe in einigen erlaubten Beschaffungsländern kann <strong>Disney</strong> von bestimmten Lizenznehmern und Lieferanten<br />

verlangen, dass sie qualifizierte ILS-Audits als Nachweis für die Erfüllung des Mindeststandards vorlegen. ILS-Audits<br />

können vor Beginn der Produktion und als Bedingung für die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> verlangt werden.<br />

Gegenwärtig wendet <strong>Disney</strong> diese Vorschrift auf bestimmte Lizenznehmer und Lieferanten an, die Betriebe in einem<br />

erlaubten Beschaffungsland mit einem durchschnittlichen WGI-Wert unter 65 % und über 30 % einsetzen. Lizenznehmer<br />

und Lieferanten werden von <strong>Disney</strong> benachrichtigt, falls sie ILS-Audits gemäß dem ILS-Programm vorlegen müssen.<br />

ERLAUBTE BESCHAFFUNGSLÄNDER, FÜR DIE BESONDERE BEDINGUNGEN GELTEN<br />

Denken Sie daran:<br />

Produzieren Sie nur in<br />

erlaubten Beschaffungsländern<br />

und erfüllen Sie die<br />

anwendbaren Anforderungen.<br />

Eine vollständige Liste der<br />

erlaubten Beschaffungsländer<br />

finden Sie im Anhang.<br />

Darüber hinaus hat <strong>Disney</strong> zusätzliche besondere Bedingungen (d. h. zusätzlich zu den oben beschriebenen ILS-Audits)<br />

für die Produktion in bestimmten erlaubten Beschaffungsländern festgelegt ("Besondere Bedingungen"), um in solchen<br />

problematischen Umgebungen den Aufbau eines sicheren, integrativen und respektvollen Arbeitsumfelds zu fördern.<br />

Gegenwärtig wendet <strong>Disney</strong> diese Vorschrift auf alle Lizenznehmer und Lieferanten an, die Betriebe in einem erlaubten<br />

Beschaffungsland mit einem durchschnittlichen WGI-Wert unter 30 % zu nutzen.<br />

6


Lizenznehmer und Lieferanten, die in diesen Ländern produzieren wollen, müssen eine Vorabgenehmigung von <strong>Disney</strong><br />

einholen und die folgenden besonderen Bedingungen erfüllen:<br />

• Die Betriebe müssen:<br />

o Eine Dauer der bisherigen Betriebstätigkeit von mindestens sechs Monaten aufweisen<br />

o Am "Better Work-Programm" teilnehmen, falls das Programm angeboten wird und die betreffende<br />

Produktion abdeckt ("Better Work" ist eine Partnerschaft zwischen der <strong>Internationalen</strong><br />

Arbeitsorganisation und der International Finance Corporation zur Verbesserung der <strong>Arbeitsstandards</strong><br />

und der Wettbewerbsfähigkeit in globalen Beschaffungsketten)<br />

• Lizenznehmer und Lieferanten müssen:<br />

o Über qualifiziertes Personal vor Ort verfügen, das für die Bewertung der Arbeitsbedingungen des Betriebs<br />

und Korrekturmaßnahmen bei Nichterfüllung der anwendbaren Anforderungen des ILS-Programms<br />

zuständig und verantwortlich ist.<br />

o Vor Produktionsbeginn und anschließend halbjährlich ILS-Audits vorlegen, welche die Erfüllung des<br />

Mindeststandards belegen (<strong>Disney</strong> akzeptiert periodische ILS-Audits entsprechend den Vorgaben eines<br />

anwendbaren Better Work-Programms).<br />

o Einen Spitzenplatz in der Bewertung mit dem Evaluierungstool von <strong>Disney</strong> für Lizenznehmer und<br />

Lieferanten erzielen. Das Evaluierungstool dient dazu, die Managementfähigkeit der Lizenznehmer und<br />

Lieferanten im Hinblick auf die <strong>Arbeitsstandards</strong> in ihrer Beschaffungskette zu bewerten. Lizenznehmer<br />

und Lieferanten erhalten auf Antrag von <strong>Disney</strong> weitere Informationen zum Evaluierungstool.<br />

In manchen Ländern kann <strong>Disney</strong> entscheiden, aufgrund der Teilnahme an einem Better Work-Programm der Betriebe und<br />

des Lizenznehmers oder Lieferanten auf einige oder alle besonderen Bedingungen zu verzichten.<br />

Eine vollständige Liste der erlaubten Beschaffungsländer, für die besondere Bedingungen gelten, und zusätzliche<br />

Informationen zu besonderen Bedingungen finden Sie im Anhang.<br />

Besondere Bedingungen gelten für alle Lizenznehmer und Lieferanten, die Produkte der Marke <strong>Disney</strong><br />

in einem erlaubten Beschaffungsland, das besonderen Bedingungen unterliegt, fertigen wollen. Die<br />

Nichteinhaltung anwendbarer besonderer Bedingungen kann zur Folge haben, dass dem Lizenznehmer<br />

oder Lieferanten die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> in dem betreffenden Beschaffungsland für<br />

mindestens 12 Monate verboten wird.<br />

VERBOTENE BESCHAFFUNGSLÄNDER<br />

Lizenznehmern und Lieferanten ist es nicht gestattet, Betriebe in einem<br />

verbotenen Beschaffungsland zu beauftragen oder Artikel, die in einem<br />

solchen Land hergestellt oder von dort bezogen wurden, mit geistigem<br />

Eigentum der Marke <strong>Disney</strong> zu versehen oder versehen zu lassen. Dies<br />

bedeutet zum Beispiel, dass ein <strong>Disney</strong>-Logo nicht auf einen einfarbigen<br />

Rucksack aufgedruckt werden darf, der in einem verbotenen Beschaffungsland<br />

hergestellt wurde. Falls Produkte oder Produktkomponenten insgesamt<br />

oder teilweise in einem verbotenen Beschaffungsland hergestellt werden,<br />

trägt der Lizenznehmer oder Lieferant hierfür die Verantwortung. Zusätzlich<br />

zu allen Rechten und Rechtsbehelfen, die <strong>Disney</strong> zur Verfügung stehen, kann<br />

vom Lizenznehmer oder Lieferant verlangt werden, auf eigene Kosten auf<br />

den Verkauf oder Vertrieb des betreffenden Produkts zu verzichten und/<br />

oder es nach Anweisung von <strong>Disney</strong> zu vernichten oder zu verschenken.<br />

Denken Sie daran:<br />

Beziehen Sie keine<br />

Produkte aus verbotenen<br />

Beschaffungsländern oder von<br />

verbotenen Personen.<br />

7


VON DER US-REGIERUNG UND VON DISNEY AUFERLEGTE BESCHRÄNKUNGEN<br />

Lizenznehmer und Lieferanten dürfen Produkte nicht aus Ländern beziehen, die Handelsbeschränkungen aufgrund<br />

Beschluss der US-Regierung oder kraft anderer anwendbarer Gesetze unterliegen, oder von Personen, gegen die von<br />

der US-Regierung oder kraft anderer anwendbarer Gesetze ein Handelsverbot ausgesprochen wurde. Zusätzlich zu den<br />

Ländern, die US-Handelsbeschränkungen oder anderen anwendbaren Gesetzen unterliegen, kann <strong>Disney</strong> vorübergehend<br />

auch die Produktion und Beschaffung in weiteren Ländern untersagen. (Die Liste der verbotenen Beschaffungsländer<br />

finden Sie im Anhang).<br />

Die Handelsbeschränkungen gelten für alle Lizenznehmer und Lieferanten von <strong>Disney</strong>, unabhängig davon, ob die Produkte<br />

für den US-Markt bestimmt sind oder nicht, und für alle Produkte und Produktkomponenten, unabhängig davon, ob sie<br />

geistiges Eigentum von <strong>Disney</strong> beinhalten oder nicht. Es liegt in der Verantwortung aller Lizenznehmer und Lieferanten,<br />

alle Programme, die Handelsbeschränkungen auferlegen, einzuhalten, unabhängig vom Ort, an dem sich der Lizenznehmer<br />

oder Lieferant befindet oder seinen Sitz hat. Handelsbeschränkungen können sich auf Länder, Produkte, Branchen oder<br />

Personen beziehen.<br />

Die Listen können jederzeit geändert werden. Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers oder Lieferanten, sich über<br />

die Änderungen auf dem Laufenden zu halten.<br />

Weitere Informationen zu Ländern, die Handelsbeschränkungen der US-Regierung unterliegen, finden Sie auf den folgenden<br />

Webseiten:<br />

http://www.treas.gov/offices/enforcement/ofac/programs/index.shtml<br />

http://www.access.gpo.gov/bis/ear/ear_data.html<br />

http://www.bis.doc.gov/complianceandenforcement/indext.htm<br />

Weitere Informationen zu bestimmten Personen oder Unternehmen, die Handelsverboten der US-Regierung unterliegen,<br />

finden Sie auf den folgenden Webseiten:<br />

http://www.treas.gov/offices/enforcement/ofac/sdn/<br />

http://www.bis.doc.gov/ComplianceAndEnforcement/ListsToCheck.htm<br />

Herkunftsbeschränkungen:<br />

ALLE LÄNDER<br />

Erlaubte Beschaffungsländer<br />

Kein ILS-<br />

Audit<br />

erforderlich<br />

ILS-Audits des<br />

Lizenznehmers<br />

oder Lieferanten<br />

erforderlich nach<br />

entsprechender<br />

Benachrichtigung<br />

Es gelten<br />

besondere<br />

Bedingungen<br />

Verbotene<br />

Beschaffungsländer<br />

8


V Meldung und Genehmigung des Betriebs<br />

Vor Beginn der Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> müssen Lizenznehmer und Lieferanten jeden Betrieb,<br />

den sie zur Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> nutzen wollen, melden und von <strong>Disney</strong> die entsprechende<br />

schriftliche Genehmigung einholen, indem sie einen Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (Facility<br />

and Merchandise Authorization, kurz "FAMA") an <strong>Disney</strong> senden. Falls von <strong>Disney</strong> verlangt, müssen Lizenznehmer<br />

und Lieferanten außerdem ein qualifiziertes ILS-Audit vor Beginn der Produktion vorlegen, das die Erfüllung des<br />

Mindeststandards vor Aufnahme der Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> nachweist. Lizenznehmer und Lieferanten<br />

werden benachrichtigt, falls sie dieser Pflicht unterliegen für erlaubte Beschaffungsländer , die nicht zur Gruppe derjenigen<br />

gehören, für die besondere Bedingungen gelten. (Für Details siehe Abschnitt ILS-Audits).<br />

RICHTLINIEN FÜR DIE MELDUNG EINES BETRIEBS<br />

Die Betriebe, die <strong>Disney</strong> gemeldet werden müssen, umfassen die Örtlichkeiten,<br />

in denen:<br />

• Komponenten, Unterkomponenten und Endprodukte der Marke <strong>Disney</strong><br />

hergestellt, gefertigt, montiert, bedruckt, bestickt, graviert, geätzt oder<br />

untervergeben werden.<br />

• Landwirtschaftliche Produkte der Marke <strong>Disney</strong> verarbeitet, etikettiert<br />

oder verpackt werden, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe und<br />

Obstanlagen.<br />

• Papierprodukte der Marke <strong>Disney</strong> wie z. B. Werbematerial, Prospekte,<br />

Gebrauchsanweisungen und Verpackungsmaterial hergestellt,<br />

verarbeitet, bedruckt oder zusammengestellt werden.<br />

(Beispiele für die Meldung von Betrieben finden Sie im Anhang).<br />

Zu den Örtlichkeiten, die gegenwärtig nicht an <strong>Disney</strong> gemeldet werden müssen,<br />

gehören:<br />

• Örtlichkeiten, an denen Blankoprodukte ohne Bilder der Marke <strong>Disney</strong><br />

hergestellt werden. (Blankoprodukte dürfen jedoch nicht in verbotenen<br />

Beschaffungsländern hergestellt oder eingekauft werden. <strong>Disney</strong><br />

ermuntert Lizenznehmer und Lieferanten ausdrücklich, Blankoprodukte<br />

nur aus Beschaffungsquellen, deren Standards mit denen des Kodex<br />

vergleichbar sind, zu beziehen.)<br />

• Örtlichkeiten, die sich auf Rohstoffe, Stofffabriken oder Verarbeiter<br />

von allgemeinen Gebrauchswaren wie Baumwolle, Metalle und<br />

Papier beschränken. (Rohstoffe sollten jedoch nicht in verbotenen<br />

Beschaffungsländern hergestellt oder eingekauft werden. <strong>Disney</strong><br />

ermuntert Lizenznehmer und Lieferanten ausdrücklich, Rohstoffe zu<br />

kaufen, die unter Bedingungen, die mit denen des Kodex vergleichbar<br />

sind, produziert und geliefert werden.)<br />

• Werbeagenturen und ähnliche Dienstleister, sofern sie ihren Sitz nicht<br />

an einem Ort haben, der wie oben beschrieben gemeldet werden muss.<br />

• Örtlichkeiten, die nur eine unerhebliche Zahl an Produktmustern<br />

herstellen, die zu Testzwecken oder zur Beantragung der Produktfreigabe<br />

in der Vorproduktionsphase verwendet werden.<br />

Denken Sie daran:<br />

FAMA-Anträge müssen<br />

von allen Lizenznehmern<br />

und Lieferanten für alle<br />

Betriebe in allen Ländern<br />

vorgelegt werden.<br />

Denken Sie daran:<br />

Informieren Sie <strong>Disney</strong><br />

unverzüglich über alle<br />

Änderungen in Ihrem<br />

Betrieb, auch über neu<br />

hinzukommende oder von<br />

Ihnen nicht mehr länger<br />

genutzte Betriebe.<br />

9


GENEHMIGUNGSUNTERLAGEN FÜR DEN BETRIEB<br />

Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (Facility and Merchandise Authorization, FAMA)<br />

Für jeden Betrieb, der gemeldet werden muss, verlangt <strong>Disney</strong> die Vorlage eines FAMA-Antrags. Der FAMA-Antrag nennt<br />

den Namen und den Ort des Betriebs, in dem Sie Produkte der Marke <strong>Disney</strong> fertigen lassen wollen. Sie müssen <strong>Disney</strong> für<br />

jeden Betrieb, den Sie für die Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> nutzen wollen, einen FAMA-Antrag vorlegen.<br />

(Im Anhang finden Sie Anweisungen für den Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware).<br />

Zusätzliche Unterlagen<br />

Falls verlangt, müssen Lizenznehmer und Lieferanten außerdem zusammen mit dem FAMA-Antrag ein qualifiziertes<br />

ILS-Audit vor Beginn der Produktion vorlegen, das die Einhaltung des Mindeststandards belegt. Jedem FAMA-Antrag für<br />

einen Betrieb in einem erlaubten Beschaffungsland, für das besondere Bedingungen gelten, sind außerdem Unterlagen<br />

beizufügen, welche die Einhaltung der anwendbaren besonderen Bedingungen belegen.<br />

Unterzeichnete FAMA-Ausfertigung<br />

<strong>Disney</strong> wird jeden FAMA-Antrag anhand der Informationen, die vom<br />

Lizenznehmer oder Lieferanten bereitgestellt werden (oder anderweitig<br />

<strong>Disney</strong> zur Verfügung stehen), auswerten. Erhält ein Betrieb die Genehmigung<br />

zur Produktion, übergibt <strong>Disney</strong> dem Lizenznehmer oder Lieferant eine<br />

unterzeichnete FAMA-Ausfertigung. Beginnen Sie mit der Herstellung von<br />

Produkten der Marke <strong>Disney</strong> nicht, bevor Sie von <strong>Disney</strong> die unterzeichnete<br />

Ausfertigung des FAMA-Antrags erhalten haben. Der von <strong>Disney</strong><br />

unterzeichnete FAMA-Antrag dient auch als Dokument für die Zollanmeldung.<br />

(Der Anhang enthält ein Beispiel für einen unterzeichneten FAMA-Antrag zur<br />

Genehmigung des Betriebs und der Handelsware.)<br />

Prüfen Sie den Genehmigungsstatus eines Betriebs immer direkt mit <strong>Disney</strong>. Bestimmte Betriebe (dazu<br />

zählen Betriebe, die einem Korrekturmaßnahmenplan unterliegen oder denen die Genehmigung entzogen<br />

wurde) können die Berechtigung zur Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> verlieren.<br />

ÄNDERUNGEN DES BETRIEBS<br />

Denken Sie daran:<br />

Beginnen Sie mit der<br />

Herstellung von Produkten<br />

der Marke <strong>Disney</strong> nicht,<br />

bevor Sie eine unterzeichnete<br />

Ausfertigung des FAMA-Antrags<br />

für den Betrieb erhalten haben.<br />

Lizenznehmer und Lieferanten müssen <strong>Disney</strong> unverzüglich (innerhalb von dreißig (30) Tagen) schriftlich informieren, wenn<br />

sie einen Betrieb aus beliebigem Grund nicht mehr nutzen.<br />

10


VI ILS-Audits<br />

ILS-Audits dienen als Instrument, um Probleme in Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen in Betrieben, die Produkte<br />

der Marke <strong>Disney</strong> herstellen, zu erkennen und anzugehen. <strong>Disney</strong> verlangt von Lizenznehmern und Lieferanten, dass sie<br />

für Betriebe in bestimmten erlaubten Beschaffungsländern qualifizierte ILS-Audits vorlegen, und kann auch entscheiden,<br />

eigene ILS-Audits durchzuführen. Lizenznehmer und Lieferanten werden von <strong>Disney</strong> benachrichtigt, wenn sie dieser Pflicht<br />

unterstellt werden, und müssen - sofern in diesem ILS-Programmhandbuch nicht anders angegeben - keine ILS-Audits<br />

vorlegen, solange sie nicht dazu aufgefordert werden. In der Regel können Lizenznehmer und Lieferanten entweder direkt<br />

vom Betrieb ein bestehendes qualifiziertes ILS-Audit erhalten oder eine Monitoring-Organisation für Sozialstandards mit<br />

der Durchführung eines ILS-Audits beauftragen.<br />

VON DISNEY DURCHGEFÜHRTE ILS-AUDITS<br />

<strong>Disney</strong> kann entscheiden, in einem Betrieb, der Produkte der Marke <strong>Disney</strong> herstellt, in einem beliebigen erlaubten<br />

Beschaffungsland eigene ILS-Audits durchzuführen. Diese ILS-Audits können von Personal von <strong>Disney</strong> oder einem Vertreter<br />

von <strong>Disney</strong> (einschließlich externer Monitoren) im Auftrag von <strong>Disney</strong> durchgeführt werden. Vor Durchführung eines<br />

ILS-Audits wird den Lizenznehmern und Lieferanten in der Regel eine Benachrichtigung über die vorgesehene Beurteilung<br />

des Verhaltenskodex (Code of Conduct Assessment Notification, kurz "COCAN") zugestellt, wobei folgende Regeln gelten:<br />

• Angekündigte ILS-Audits: Die COCAN-Mitteilung wird an den Lizenznehmer oder Lieferant geschickt und der Prüfer<br />

legt vor dem ILS-Audit mit dem Betrieb ein spezifisches Datum fest.<br />

• Unangekündigte ILS-Audits: Die COCAN-Mitteilung wird an den Lizenznehmer oder Lieferant geschickt und der<br />

Prüfer legt vor dem ILS-Audit KEIN spezifisches Datum mit dem Betrieb oder dem Lizenznehmer/Lieferant fest.<br />

VON LIZENZNEHMERN UND LIEFERANTEN ERSTELLTE ILS-AUDITS<br />

Anforderungen an ein ILS-Audit<br />

Von Lizenznehmern und Lieferanten kann verlangt werden, als Nachweis<br />

für die Einhaltung des Mindeststandards ein qualifiziertes Audit für jeden<br />

Betrieb in bestimmten erlaubten Beschaffungsländern, der in die Fertigung<br />

von Produkten der Marke einbezogen ist, vorzulegen. (Für Details siehe<br />

Abschnitt Verhaltenskodex für Hersteller und Mindeststandard).<br />

Denken Sie daran:<br />

Nach entsprechender<br />

Benachrichtigung müssen in<br />

bestimmten Ländern für alle<br />

neuen Betriebe ILS-Audits vor<br />

Beginn der Produktion und<br />

für alle bestehenden Betriebe<br />

jährliche ILS-Audits vorgelegt<br />

werden.<br />

11


Nach entsprechender Benachrichtigung durch <strong>Disney</strong> wird von Lizenznehmern und Lieferanten generell verlangt, in<br />

bestimmten erlaubten Beschaffungsländern ILS-Audits vorzulegen, wobei folgende Regelung gilt:<br />

• Neue Betriebe – ILS-Audits vor Beginn der Produktion, welche die Einhaltung des Mindeststandards belegen,<br />

müssen vor Erstgenehmigung durch <strong>Disney</strong> und vor Aufnahme der Produktion vorgelegt werden.<br />

• Bestehende Betriebe – Nach der Erstgenehmigung durch <strong>Disney</strong> müssen regelmäßige ILS-Audits, welche die<br />

Einhaltung des Mindeststandards belegen, in Abständen von höchstens 12 Monaten als Bedingung für die weitere<br />

Nutzung des Betriebs vorgelegt werden.<br />

Darüber hinaus müssen alle Lizenznehmer und Lieferanten, die eine Genehmigung für die Produktion in erlaubten<br />

Beschaffungsländern, die besonderen Bedingungen unterliegen, einholen wollen, ein ILS-Audit vor Beginn der Produktion,<br />

das die Einhaltung des Mindeststandards belegt, sowie in Abständen von höchstens sechs (6) Monaten als Bedingung für<br />

die weitere Nutzung des Betriebs ILS-Folgeaudits zum Nachweis der Einhaltung vorlegen.<br />

Im Folgenden werden einige Schritte genannt, deren Durchführung empfohlen wird, wenn Sie von <strong>Disney</strong> aufgefordert<br />

werden, ein ILS-Audit vorzulegen.<br />

Wenn Sie nach diesen Empfehlungen vorgehen, wird es einfacher für Sie sein, die Anforderungen des ILS-Audits effizient<br />

zu erfüllen:<br />

• Überprüfen Sie mit dem für Sie zuständigen ILS-Vertreter von <strong>Disney</strong>,<br />

ob in den Akten von <strong>Disney</strong> für den von Ihnen vorgeschlagenen Betrieb<br />

ein qualifiziertes ILS-Audit, das die Einhaltung des Mindeststandards<br />

belegt, vorhanden ist.<br />

• Fragen Sie den Betrieb, ob er in jüngster Zeit ein qualifiziertes ILS-<br />

Audit durchlaufen hat und dieses ILS-Audit <strong>Disney</strong> zur Verfügung<br />

stellen kann.<br />

• Planen Sie ein neues ILS-Audit mit einer akzeptablen Monitoring-<br />

Organisation für Sozialstandards oder einer anderen zugelassenen<br />

Stelle. Generell gilt, dass das ILS-Audit die Anforderungen von <strong>Disney</strong><br />

erfüllen und Auditierungstools von <strong>Disney</strong> anwenden muss. (Siehe<br />

Anhang für eine Liste akzeptabler Monitoring-Organisationen für<br />

Sozialstandards).<br />

KORREKTURMASSNAHMENPLÄNE<br />

Nach einem von <strong>Disney</strong> durchgeführten oder vom Lizenznehmer<br />

oder Lieferanten eingegangenen ILS-Audit wird <strong>Disney</strong> einen<br />

Korrekturmaßnahmenplan (Corrective Action Plan, kurz "CAP")<br />

erstellen. Von Lizenznehmern und Lieferanten wird erwartet, dass<br />

sie den Korrekturmaßnahmenplan mit dem Betrieb überprüfen,<br />

einen entsprechenden Handlungsplan umsetzen und Verletzungen<br />

des Mindeststandards, die im ILS-Audit festgestellt wurden, vor dem<br />

vorgeschriebenen Termin des nächsten ILS-Folgeaudits beheben. (Im<br />

Anhang finden Sie ein Beispiel für einen Korrekturmaßnahmenplan; für<br />

Details vgl. Abschnitt Behebung von Verstößen).<br />

Denken Sie daran:<br />

Es wird empfohlen, dass Sie<br />

sich vor Planung Ihres eigenen<br />

ILS-Audits mit dem für Sie<br />

zuständigen ILS-Vertreter<br />

von <strong>Disney</strong> oder dem Betrieb<br />

beraten.<br />

Lizenznehmer und Lieferanten sind für die Kosten der ILS-Audits, die von <strong>Disney</strong> verlangt werden,<br />

verantwortlich und müssen sicherstellen, dass ILS-Audits entsprechend den Anforderungen des<br />

ILS-Programms durchgeführt und vorgelegt werden.<br />

Wiederholungsaudit<br />

Behebung von<br />

Verstößen<br />

Audit<br />

12


Definition eines qualifizierten ILS-Audits<br />

Ein "qualifiziertes ILS-Audit", das von einem Lizenznehmer oder Lieferant vorgelegt wird, muss alle im Folgenden genannten<br />

Bedingungen erfüllen:<br />

• Es darf längstens sechs (6) Monate gerechnet ab dem Datum der Einreichung bei <strong>Disney</strong> und nach dem Datum<br />

eines ILS-Erstaudits, das Verstöße gegen den Mindeststandard festgestellt hat, zurückliegen.<br />

• Es muss spätestens am verlangten Datum der Einreichung vorgelegt werden.<br />

• Es muss von einer qualifizierten Monitoring-Organisation für Sozialstandards durchgeführt worden sein:<br />

o Eine Organisation aus der Liste der akzeptablen Monitoring-Organisationen für Sozialstandards. (Siehe<br />

Anhang für eine Liste akzeptabler Monitoring-Organisationen für Sozialstandards).<br />

o Eine bekannte Marke oder ein Einzelhandelsunternehmen mit einem bewährten Programm zur<br />

Einhaltung der Sozialstandards, das von <strong>Disney</strong> akzeptiert wird<br />

o Interne Auditoren des Lizenznehmers oder Lieferanten nach Ermessen von <strong>Disney</strong><br />

• Dokumentieren Sie die Arbeitsbedingungen des Betriebs und greifen Sie alle Elemente des <strong>Disney</strong>-Kodex auf<br />

(d. h. Kinderarbeit, unfreiwillige Arbeit, Zwang und Belästigung, keine Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit,<br />

Gesundheit und Sicherheit, Entlohnung, Umweltschutz, Einhaltung anderer Gesetze, Untervergabe, Überwachung<br />

und Einhaltung und Bekanntgabe).<br />

• Nennen Sie die vollständige Adresse und Telefonnummer des Betriebs, einschließlich Stockwerks- und<br />

Gebäudebezeichnungen, Straße, Bezirk, Stadt und Land.<br />

• Die Dokumente sind in englischer Sprache und auf elektronischem Weg einzureichen.<br />

Auch wenn <strong>Disney</strong> einem ILS-Audit, das auf der Grundlage des <strong>Disney</strong>-Kodex durchgeführt wird,<br />

den Vorzug gibt, werden auch ILS-Audits, die auf anderen Verhaltenskodizes und Monitoring-<br />

Programmen basieren, berücksichtigt, sofern sie für <strong>Disney</strong> akzeptabel sind. Diese ILS-Audits<br />

müssen jedoch in jedem Fall die oben genannten Anforderungen erfüllen und die Einhaltung des<br />

Mindeststandards belegen. <strong>Disney</strong> akzeptiert keine Zertifizierungen oder Gütesiegel anstelle eines<br />

vollständigen ILS-Audits des Betriebs.<br />

Im Folgenden sind als Beispiel andere Verhaltenskodizes und Monitoring-Programme aufgelistet, die von <strong>Disney</strong> derzeit<br />

akzeptiert werden:<br />

• Business Social Compliance Initiative (BSCI)<br />

• Electronic Industry Citizenship Coalition (EICC)<br />

• Ethical Trading Initiative (ETI)<br />

• Fair Labor Association (FLA)<br />

• International Council of Toy Industries (ICTI) CARE Program<br />

(Siehe Anhang für Spielzeugfabriken und ICTI Care)<br />

• SEDEX Members Ethical Trade Audit (SMETA)<br />

• Social Accountability 8000 (SA8000)<br />

• Worldwide Responsible Accredited Production (WRAP)<br />

<strong>Disney</strong> erteilt Ihnen auf Anfrage gerne Auskunft über andere Kodizes und Programme, die von <strong>Disney</strong> akzeptiert werden.<br />

13


MIT DEN MONITORING-ORGANISATIONEN UND BERATERN FÜR SOZIALSTANDARDS ZUSAMMENARBEITEN<br />

Monitoring-Organisationen für Sozialstandards können ILS-Audits auf Basis des <strong>Disney</strong>-Kodex durchführen sowie auch bei<br />

Korrekturmaßnahmen unterstützend tätig werden. Berater für Sozialstandards bieten in der Regel nur Unterstützung bei<br />

Korrekturmaßnahmen. Von Monitoring-Organisationen oder Beratern für Sozialstandards geäußerte Auslegungen von<br />

<strong>Disney</strong>-Richtlinien, Meinungen betreffend die Erfüllung der <strong>Disney</strong>-Standards durch einen Betrieb oder Empfehlungen für<br />

Folgemaßnahmen, sind für <strong>Disney</strong> nicht verbindlich.<br />

Keine monitoring-organisation und kein berater für sozialstandards kann ihnen garantieren,<br />

dass ein betrieb die genehmigung für die fertigung von produkten der marke disney erhält.<br />

Stellen Sie sicher, dass die Betriebsleitung den Kodex versteht und Ihre Vertreter uneingeschränkten Zugang zu den<br />

Betriebsräumen, Beschäftigten und entsprechenden Dokumenten erhalten, bevor Sie eine Monitoring-Organisation oder<br />

einen Berater für Sozialstandards beauftragen. (Im Anhang finden Sie ein Beispiel für eine ILS-Auditagenda und eine<br />

ILS-Auditcheckliste).<br />

Für die Zusammenarbeit mit einer Monitoring-Organisation wird folgende Vorgehensweise empfohlen:<br />

• Fragen Sie bei der Betriebsleitung nach, ob in jüngster Zeit ein qualifiziertes ILS-Audit (durchgeführt innerhalb der<br />

letzten sechs (6) Monate) stattgefunden hat und dieses <strong>Disney</strong> vorgelegt werden kann.<br />

• Wenden Sie sich an eine der für <strong>Disney</strong> akzeptablen Monitoring-Organisationen für Sozialstandards, um ein<br />

qualifiziertes ILS-Audit unter Verwendung der ILS-Audittools von <strong>Disney</strong> durchführen zu lassen.<br />

• Wenden Sie sich an einen anerkannten Monitor eines anderen Verhaltenskodex oder Monitoring-Programms, das<br />

von <strong>Disney</strong> akzeptiert wird.<br />

• Stellen Sie sicher, dass die Organisation, die Sie mit dem ILS-Audit beauftragen wollen, den Auftrag entsprechend<br />

Ihrem Zeitplan durchführen kann, da Audits je nach Standort des Betriebs und der Kapazität des beauftragten<br />

Monitors viel Zeit in Anspruch nehmen können.<br />

• Überprüfen Sie zusammen mit der Monitoring-Organisation die Ergebnisse des ILS-Audits und besprechen Sie mit<br />

dem Betrieb den Korrekturmaßnahmenplan.<br />

• Senden Sie eine Kopie des ILS-Audits an <strong>Disney</strong>. Die eingeschaltete Monitoring-Organisation für Sozialstandards<br />

wird das ILS-Audit NICHT ohne ausdrückliche Genehmigung des Lizenznehmers oder Lieferanten an <strong>Disney</strong><br />

weiterleiten.<br />

<strong>Disney</strong> kann regelmäßig eigene angekündigte oder unangekündigte ILS-Audits der Betriebe<br />

durchführen, unabhängig davon, ob ILS-Audits des Lizenzgebers oder Lieferanten oder seitens eines<br />

Industrieverbands oder Multi-Stakeholder-Programms vorliegen.<br />

14


VII Behebung Von Verstössen<br />

<strong>Disney</strong> verlangt, dass die Betriebe, die in die Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> einbezogen sind, den<br />

Mindeststandard erfüllen und aufrechterhalten. <strong>Disney</strong> informiert Lizenznehmer und Lieferanten, wenn von <strong>Disney</strong><br />

durchgeführte oder <strong>Disney</strong> von Lizenznehmern und Lieferanten vorgelegte ILS-Audits darauf hinweisen, dass ein Betrieb<br />

den Mindeststandard nicht erfüllt. Als Bedingung für die weitere Nutzung eines Betriebs sind Lizenznehmer und Lieferanten<br />

dafür verantwortlich, in Zusammenarbeit mit dem Betrieb (und ggf. anderen Lizenznehmern und Lieferanten, die diesen<br />

Betrieb nutzen), Verstöße gegen den Mindeststandard, die während eines ILS-Audits festgestellt wurden, innerhalb der<br />

unten genannten Fristen zu beheben und zu korrigieren. <strong>Disney</strong> ermuntert Lizenznehmer und Lieferanten ausdrücklich,<br />

sich gemeinsam mit den Betrieben für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen einzusetzen.<br />

PFLICHT ZUR EINHALTUNG DES MINDESTSTANDARDS<br />

Falls ein von <strong>Disney</strong> oder im Auftrag von <strong>Disney</strong> durchgeführtes oder <strong>Disney</strong> vom Lizenznehmer oder Lieferanten vorgelegtes<br />

ILS-Audit zeigt, dass ein Betrieb den Mindeststandard nicht erfüllt, werden Lizenznehmer und Lieferant:<br />

• Erhalten ein Schreiben mit einem Korrekturmaßnahmenplan ("CAP"),<br />

in dem alle während des ILS-Audits festgestellten Verstöße gegen den<br />

Kodex aufgelistet sind. (Im Anhang finden Sie ein Beispiel für einen<br />

Korrekturmaßnahmenplan)<br />

• Erhalten in der Regel ungefähr 90 Tage Zeit, um zusammen mit dem<br />

Betrieb und anderen daran zu arbeiten, die Verstöße gegen den<br />

Mindeststandard zu beheben (<strong>Disney</strong> steht es jedoch frei, in manchen<br />

Fällen einen kürzeren Zeitraum anzugeben).<br />

• Sind verantwortlich dafür, in Zusammenarbeit mit dem Betrieb,<br />

Monitoring-Organizationen und Beratern für Sozialstandards und/oder<br />

anderen Lizenznehmern und Lieferanten, die ebenfalls diesen Betrieb<br />

einsetzen, die Verstöße gegen den Mindeststandard zu korrigieren und<br />

die Arbeitsbedingungen des Betriebs zu verbessern.<br />

• Müssen sicherstellen, dass der Betrieb den Mindeststandard vor dem<br />

Termin des nächsten ILS-Audits erfüllt, um nicht die Genehmigung für<br />

die Fertigung der Produkte der Marke <strong>Disney</strong> zu verlieren.<br />

Denken Sie daran:<br />

Lizenznehmer und Lieferanten<br />

werden über alle Verletzungen<br />

des Kodex informiert und<br />

haben in der Regel 90 Tage<br />

Zeit, um Verstöße gegen<br />

den Mindeststandard zu<br />

korrigieren.<br />

<strong>Disney</strong> führt in der Regel 90 Tage nach dem Datum des Erstaudits ILS-Folgeaudits durch, je nach Art und Schweregrad<br />

der im ILS-Erstbericht aufgelisteten Verstöße. Werden Verstöße gegen den Mindeststandard nicht behoben, kann dies<br />

zum sofortigen Entzug der Genehmigung zur Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> für diesen Betrieb führen.<br />

<strong>Disney</strong> erwartet von den Lizenznehmern und Lieferanten, dass sie im Rahmen ihrer Anstrengungen zur kontinuierliche<br />

Verbesserung auch gegen sonstige Verstöße vorgehen, die nicht als Verletzung des Mindeststandards zu qualifizieren sind.<br />

STREBEN NACH KONTINUIERLICHER VERBESSERUNG<br />

Der Mindeststandard stellt die Mindestanforderung dar, die ein Betrieb erfüllen und aufrechterhalten muss, um ein<br />

Produkt der Marke <strong>Disney</strong> produzieren zu dürfen. Sobald ein Betrieb den Mindeststandard erfüllt, sind Lizenznehmer<br />

und Lieferanten dafür verantwortlich, in Zusammenarbeit mit dem Betrieb alle anderen Verstöße gegen den Kodex, die<br />

während eines ILS-Audits festgestellt wurden, in Angriff zu nehmen und die Arbeitsbedingungen im Betrieb kontinuierlich<br />

zu verbessern, wann immer dies wirtschaftlich angemessen ist. <strong>Disney</strong> steht es frei, bei seiner Entscheidung über die<br />

Verlängerung der Genehmigung für einen Betrieb oder bei der Erteilung der Genehmigung an andere Lizenznehmer und<br />

Lieferanten, die den gleichen Betrieb nutzen wollen, das Tempo der fortlaufenden Verbesserung einzubeziehen.<br />

Lizenznehmer und Lieferanten können entscheiden, Monitoring-Organisationen und/oder Berater für Sozialstandards<br />

hinzuziehen, um die Betriebe bei der Stärkung der Arbeitspraktiken und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu<br />

unterstützen.<br />

15


VIII Entzug der Produktionsgenehmigung<br />

<strong>Disney</strong> bekennt sich zur kooperativen Zusammenarbeit mit Lizenznehmern, Lieferanten und Betrieben, um die<br />

Arbeitspraktiken und Arbeitsbedingungen zu stärken und zu verbessern. In manchen Fällen kann es jedoch notwendig<br />

sein, die Genehmigung für die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> für bestimmte Betriebe zu entziehen. Ein<br />

Lizenznehmer oder Lieferant, der nicht dafür sorgt, dass der Betrieb die Anforderungen des ILS-Programms einhält, muss<br />

mit dem Entzug der Produktionsgenehmigung rechnen.<br />

Der Entzug der Produktionsgenehmigung kann in folgenden Fällen ausgesprochen werden:<br />

• Nichtvorlage eines qualifizierten ILS-Audits wie im ILS-Programm verlangt.<br />

• Feststellung von Verstößen gegen den Mindeststandard, die nicht innerhalb der eingeräumten Frist behoben<br />

wurden.<br />

• Zwei Versuche von ILS-Audits, bei denen dem Prüfer der uneingeschränkte oder teilweise Zugang zum Betrieb, zu<br />

dessen Beschäftigten für private Gespräche und/oder zu den Aufzeichnungen verweigert wurde.<br />

• <strong>Disney</strong> begründeterweise glaubt, dass ein ILS-Audit direkt oder indirekt durch Bestechung oder durch andere<br />

unzulässige Einflussnahme zustande kam.<br />

• Das Land, in dem der Betrieb ansässig ist, in die Gruppe der verbotenen Beschaffungsländer eingestuft wird.<br />

• Der Betrieb eine verbotene Person darstellt oder mit einer solchen in Verbindung steht.<br />

• Der Betrieb und/oder der Lizenznehmer oder Lieferant die für das erlaubte Beschaffungsland, in dem der Betrieb<br />

ansässig ist, geltenden besonderen Bedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt.<br />

Zusätzlich kann einem einzelnen Lizenznehmer oder Lieferanten die Nutzung eines Betriebs untersagt werden, wenn kein<br />

qualifiziertes ILS-Audit, wie im ILS-Programm vorgeschrieben, vorgelegt wird.<br />

EINSTELLUNG DER PRODUKTION DER MARKE DISNEY<br />

Wenn <strong>Disney</strong> die Produktionsgenehmigung für einen Betrieb entzieht:<br />

• Erhalten alle Lizenznehmer und Lieferanten, die diesen Betrieb nutzen (oder zuvor genutzt haben) ein Schreiben<br />

über den Entzug der Produktionsgenehmigung. (Im Anhang finden Sie ein Beispiel für ein Schreiben über den<br />

Entzug der Produktionsgenehmigung)<br />

• Alle Lizenznehmer und Lieferanten, die diesen Betrieb nutzen, müssen die dortige Fertigung der Produkte der<br />

Marke <strong>Disney</strong> beenden und alle Produkte der Marke <strong>Disney</strong>, ob fertiggestellt oder in Bearbeitung, (einschließlich<br />

Formen und Material) sofort - spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach entsprechender schriftlicher<br />

Mitteilung von <strong>Disney</strong> - oder wie anderweitig im Gesetz vorgeschrieben entfernen.<br />

RÜCKERLANGUNG DER GENEHMIGUNG<br />

Falls die Genehmigung zur Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> entzogen wurde, kann der Betrieb frühestens<br />

nach 12 Monaten erneut eine Genehmigung beantragen. In Fällen, in denen die Genehmigung entzogen wird, weil der<br />

Lizenznehmer oder Lieferant kein qualifiziertes ILS-Audit vorgelegt hat (sofern kein früheres ILS-Audit vorliegt, das Verstöße<br />

gegen den Mindeststandard feststellt), kann die Genehmigung eventuell bereits vor Ablauf von 12 Monaten zurückerlangt<br />

werden.<br />

Bitte wenden Sie sich an Ihren <strong>Disney</strong> Vertreter, um festzustellen, ob ein Betrieb die Genehmigung zurückerlangen kann.<br />

Ihr <strong>Disney</strong>-Vertreter wird Sie darüber informieren, ob ein Antrag auf Rückerlangung der Genehmigung erforderlich ist. (Im<br />

Anhang finden Sie ein Beispiel für einen Antrag auf Rückerlangung der Genehmigung)<br />

16


IX OFFENLEGUNG DER ILS-AUDITS UND BETRIEBE<br />

<strong>Disney</strong> kann die von <strong>Disney</strong> durchgeführten oder von Lizenznehmern und Lieferanten vorgelegten ILS-Audits gegenüber<br />

Dritten offenlegen (dazu zählen auch andere Lizenznehmer und Lieferanten von <strong>Disney</strong>, die denselben Betrieb nutzen, und<br />

Nichtregierungsorganisationen) (insgesamt als "Dritte" bezeichnet), ohne jedoch die Identität des Lizenznehmers oder<br />

Lieferanten preiszugeben, sofern nicht der Lizenznehmer oder Lieferant dem zuvor schriftlich zugestimmt hat.<br />

Lizenznehmer und Lieferanten können ILS-Audits, die durch oder im Auftrag des Lizenznehmers oder Lieferanten<br />

durchgeführt wurden, gegenüber Dritten offenlegen, ohne jedoch <strong>Disney</strong> oder geistiges Eigentum oder Produkte von<br />

<strong>Disney</strong> zu nennen, sofern nicht <strong>Disney</strong> dem zuvor schriftlich zugestimmt hat.<br />

<strong>Disney</strong> kann in Zusammenhang mit dem ILS-Programm öffentlich oder gegenüber Dritten die Namen und Adressen aller<br />

Betriebe ohne die Zustimmung der Lizenznehmer und Lieferanten offenlegen.<br />

Im Rahmen seiner Anstrengungen zur Bekämpfung der Produktpiraterie und/oder zur Erleichterung des Transports<br />

kann <strong>Disney</strong> weltweit mit Zoll- und Polizeibeamten und/oder Dritten, die <strong>Disney</strong> in diesem Bemühen unterstützen, in<br />

Kontakt treten und diesen Informationen liefern, um berechtigte Nutzer von geistigem Eigentum, das im Besitz oder unter<br />

Kontrolle von <strong>Disney</strong> steht, zu identifizieren; dazu zählen auch Lizenznehmer und Lieferanten, die Betriebe, autorisierte<br />

Transportunternehmer und andere Informationen, die im FAMA-Antrag enthalten sind.<br />

<strong>Disney</strong> steht es frei, alle ILS-Audits, FAMA-Anträge und sonstigen Informationen offenzulegen, soweit <strong>Disney</strong> dies zur<br />

Durchsetzung seiner vertraglichen Rechte und/oder zum Schutz seiner Rechte des geistigen Eigentums für notwendig<br />

erachtet.<br />

17


X DISNEYS ETHIKRICHTLINIE UND ILS-PROGRAMM<br />

Von allen Beschäftigten von <strong>Disney</strong> wird verlangt, dass sie bestimmte ethische und rechtliche Grundsätze, die in den<br />

"Standards für das Geschäftsgebaren" ("Standards for Business Conduct") zusammengefasst sind, einhalten. Die von<br />

<strong>Disney</strong> eingerichtete ILS-Gruppe verfolgt diese Standards in ihren täglichen Aktivitäten weltweit.<br />

Zusätzlich verlangt die ISL-Gruppe, dass sich die Monitoring-Organisationen für Sozialstandards und die anderen Vertreter,<br />

die im Auftrag von <strong>Disney</strong> handeln (insgesamt "<strong>Disney</strong>-Vertreter"), denselben Standards verpflichten. Unter anderem<br />

verbieten diese Standards, von einer Person oder einem Unternehmen Dinge, die einen Wert darstellen, zu fordern,<br />

anzubieten oder anzunehmen, wenn dadurch die Fähigkeit eines <strong>Disney</strong>-Vertreters zur unabhängigen Urteilsbildung und<br />

objektiven Bewertung beeinträchtigt werden oder der Eindruck einer Beeinträchtigung entstehen könnte.<br />

Darüber hinaus darf keine Person und kein Unternehmen etwas von Wert anbieten, wie z. B. Bargeld, Zuwendungen,<br />

Leistungen, Rabatte, besondere Privilegien, Darlehen, Unterkunft oder sonstige Vergünstigungen oder Bewirtungen<br />

und Reisen, soweit nicht angemessen und notwendig und in direktem Zusammenhang mit der vom <strong>Disney</strong>-Vertreter<br />

zu erledigenden Arbeit stehend, wenn damit die Absicht verbunden ist, auf einen <strong>Disney</strong>-Vertreter Einfluss zu nehmen,<br />

oder der Eindruck einer Einflussnahme entstehen könnte. Unternimmt eine Person oder ein Unternehmen einen solchen<br />

Versuch, hat dies die sofortige Kündigung des Vertrages über die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> zur Folge.<br />

Falls Sie Bedenken oder Fragen zum Verhalten eines <strong>Disney</strong>-Vertreters haben oder einen Verstoß gegen die Ethikrichtlinie<br />

von <strong>Disney</strong> melden wollen, wenden Sie sich bitte sofort an die <strong>Disney</strong>-Hotline in Ihrer Region unter der unten angegebenen<br />

Nummer:<br />

Argentinien 0800-666-1676 Italien 800-78-7634<br />

Australien A2 1-800-20-8921<br />

AU 1-800-14-0796<br />

Japan 00531-11-5136<br />

Brasilien 0800-891-4137 Kanada 1-800-699-4870<br />

Chile 1230-020-2093 Korea 00798-1-1-005-8393<br />

00308-11-0492 (DACOM)<br />

00368-11-0099 (ONSE)<br />

China 10-800-711-0583 (Unicom)<br />

10-800-110-0561 (Telecom)<br />

Mexiko 001-800-620-1428<br />

Frankreich 0800-90-6152 Russland Wählen Sie von einer Festnetznummer<br />

363-2400 (AT&T-Zugangsnummer);<br />

Nach dem Ton wählen Sie<br />

888-475-43-56<br />

Großbritannien 0808-234-6062 Spanien 900-97-1014<br />

Indien R-Gespräch über<br />

Vereinigte 1-800-699-4870<br />

704-973-0301<br />

Staaten<br />

Die Hotline kann zu jeder Zeit Tag und Nacht angerufen werden, da sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr besetzt<br />

ist. <strong>Disney</strong> untersagt strengstens jede Art von Repressalien gegen Personen, die mutmaßliches Fehlverhalten an <strong>Disney</strong><br />

melden. Es werden auch anonyme Meldungen angenommen. <strong>Disney</strong> unternimmt angemessene Anstrengungen, um die<br />

Vertraulichkeit jeder Meldung zu wahren, muss sich aber das Recht auf eventuelle Offenlegung vorbehalten, falls dies vom<br />

Gesetz verlangt wird oder anderweitig zum Schutz des ILS-Programms oder anderer Rechte und Ansprüche von <strong>Disney</strong><br />

notwendig ist.<br />

18


Anhang<br />

Anhang 1: Begriffsglossar<br />

Anhang 2: Häufig gestellte Fragen<br />

Anhang 3: Verhaltenskodex für Hersteller<br />

Anhang 4: Beispiele für Verstöße gegen den Mindeststandard<br />

Anhang 5: Akzeptable Monitoring-Organisationen für Sozialstandards<br />

Anhang 6: Referenzliste der Berater für Sozialstandards<br />

Anhang 7: Erlaubte Beschaffungsländer<br />

Anhang 8: Erlaubte Beschaffungsländer, für die Sonderbedingungen gelten<br />

Anhang 9: Verbotene Beschaffungsländer<br />

Anhang 10: Beispiele für die Meldung von Betrieben<br />

Anhang 11: Anweisungen für den Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (Facility and Merchandise<br />

Authorization, FAMA)<br />

Anhang 12: Unterzeichnete Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (FAMA)<br />

Anhang 13: Spielzeugfabriken und ICTI Care<br />

Anhang 14: ICTI Care Genehmigungsformular<br />

Anhang 15: Beispiel für eine ILS-Auditagenda<br />

Anhang 16: Beispiel für eine ILS-Auditcheckliste<br />

Anhang 17: Beispiel für ein Schreiben mit Korrekturmaßnahmenplan für von <strong>Disney</strong> durchgeführte ILS-Audits<br />

Anhang 18: Beispiel für ein Schreiben mit Korrekturmaßnahmenplan für von Lizenznehmern/Lieferanten durchgeführte<br />

ILS-Audits<br />

Anhang 19: Beispiel für Schreiben über den Entzug der Produktionsgenehmigung<br />

Anhang 20: Beispiel für einen Antrag auf Rückerlangung der Genehmigung


Anhang 1:<br />

Begriffsglossar<br />

„Betrieb“ bezeichnet die eigenen oder externen Hersteller, Lieferanten, Fabriken, landwirtschaftlichen Betriebe, Zulieferer<br />

und sonstigen Betriebe des Lizenznehmers oder Lieferanten (sowie deren Unterauftragnehmer, Lieferanten, Fabriken,<br />

landwirtschaftliche Betriebe, Zulieferer und sonstige Betriebe), die Produkte der Marke <strong>Disney</strong>, Komponenten von<br />

Produkten der Marke <strong>Disney</strong> oder andere mit Produkten der Marke <strong>Disney</strong> verbundene Artikel, die geistiges Eigentum von<br />

<strong>Disney</strong> einbeziehen, entwerfen, fertigen, verarbeiten, veredeln, montieren oder verpacken oder die ein Endprodukt, das<br />

ein oder mehrere Produkte der Marke <strong>Disney</strong> enthält, montieren.<br />

„Erlaubte Beschaffungsländer“ bezeichnet diejenigen Länder, die von <strong>Disney</strong> als Länder angegeben sind, in denen<br />

oder aus denen der Lizenznehmer oder Lieferant Produkte der Marke <strong>Disney</strong> und deren Komponenten (einschließlich<br />

Blankoartikel) herstellen o der beziehen kann. Die Liste der erlaubten Beschaffungsländer kann von <strong>Disney</strong> von Zeit zu<br />

Zeit aktualisiert werden und wird auf www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com online gestellt. <strong>Disney</strong> kann außerdem zusätzliche<br />

Anforderungen festlegen, deren Erfüllung Voraussetzung ist, um die vorgenannten Aktivitäten in bestimmten erlaubten<br />

Beschaffungsländern durchzuführen.<br />

„FAMA-Antrag“ bezeichnet den von <strong>Disney</strong> bereitgestellten Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware<br />

(Facility and Merchandise Authorization Application), den der Lizenznehmer oder Lieferant für jeden Betrieb, den er für die<br />

Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> einsetzen will, ausfüllen und <strong>Disney</strong> vorlegen muss.<br />

„ILS-Audit" bezeichnet eine Prüfung der <strong>Arbeitsstandards</strong> und/oder eine Prüfung eines Betriebs, um zu bewerten, ob der<br />

Betrieb den ILS-Mindeststandard, den Kodex und alle anwendbaren Gesetze erfüllt.<br />

„ILS-Mindeststandard“ bezeichnet das annehmbare Mindestmaß der Einhaltung des Kodex, das erfüllt ist bei (a)<br />

Nichtvorliegen von (i) Kinderarbeit, (ii) unfreiwilliger Arbeit, (iii) Zwang und/oder Belästigung, (iv) Diskriminierung, (v)<br />

ernsthaften Verstößen gegen die Vorschriften für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, (vi) Behinderung der<br />

Koalitionsfreiheit und (vii) unzulässiger Unterauftragsvergabe an Heimarbeiter und (b) Bereitstellung aller erforderlichen<br />

Informationen zur Bewertung der Einhaltung des Kodex und der anwendbaren Gesetze (z. B. vollständige und genaue<br />

Aufzeichnungen und Zugang zu Personal und Räumen des Betriebs).<br />

„ILS-Programm“ bezeichnet die Richtlinien, Verfahren und Anforderungen der <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong> in Bezug auf die<br />

internationalen <strong>Arbeitsstandards</strong> (International Labor Standards, "ILS"). <strong>Disney</strong> behält sich das Recht vor, das ILS-Programm<br />

von Zeit zu Zeit zu ändern und wird den Lizenznehmer oder Lieferanten mit angemessener Frist über wesentliche<br />

Änderungen in Kenntnis setzen. Die Mitteilung kann über www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com erfolgen.<br />

„ILS-Programmhandbuch“ bezeichnet dieses Dokument mit der ausführlichen Beschreibung des ILS-Programms.<br />

<strong>Disney</strong> behält sich das Recht vor, das ILS-Programmhandbuch von Zeit zu Zeit zu ändern und wird den Lizenznehmer<br />

oder Lieferanten mit angemessener Frist über wesentliche Änderungen in Kenntnis setzen. Die Mitteilung kann über<br />

www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com erfolgen.<br />

„Kodex“ bezeichnet (i) den Verhaltenskodex der <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong> und ihrer verbundenen Unternehmen<br />

(„<strong>Disney</strong>-Kodex“), online gestellt unter www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com, (ii) die eigenen <strong>Arbeitsstandards</strong> des<br />

Lizenznehmers oder Lieferanten, falls diese im Wesentlichen dem <strong>Disney</strong>-Kodex entsprechen und die Verwendung dieser<br />

Standards von <strong>Disney</strong> genehmigt wurde, oder (iii) ein anderes Regelwerk von <strong>Arbeitsstandards</strong>, auf das sich <strong>Disney</strong> und der<br />

Lizenznehmer oder Lieferant einvernehmlich geeinigt haben.<br />

„Person“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person.<br />

A1


„Verbotene Beschaffungsländer“ bezeichnet (i) diejenigen Länder, in denen oder aus denen der Lizenznehmer oder<br />

Lieferant keine Produkte der Marke <strong>Disney</strong> oder Komponenten davon (einschließlich Blankoartikel) aufgrund von<br />

Handelsbeschränkungen der US-Regierung oder anwendbaren Gesetzen herstellen oder beziehen kann und (ii) diejenigen<br />

weiteren Länder, in und von denen nach Entscheidung von <strong>Disney</strong> keine Produkte der Marke <strong>Disney</strong> oder Komponenten<br />

davon (einschließlich Blankoartikel) beschafft oder hergestellt werden dürfen, zum Beispiel aus Gründen des Schutzes<br />

des geistigen Eigentums, Bedenken in Bezug auf Bürger- oder Menschenrechte oder Umweltschutzgründen). Falls gegen<br />

ein Land aufgrund von Handelsbeschränkungen der US-Regierung oder anderen anwendbaren Gesetze ein Verbot<br />

ausgesprochen wird, gilt dieses Verbot automatisch ab dem Datum des Inkrafttretens der Handelsbeschränkung oder des<br />

jeweiligen Gesetzes ohne Notwendigkeit einer entsprechenden Mitteilung durch <strong>Disney</strong>. Es liegt in der Verantwortung<br />

des Lizenznehmers oder Lieferanten, sich über solche Änderungen auf dem Laufenden zu halten. Falls gegen ein Land<br />

durch Beschluss von <strong>Disney</strong> ein Verbot ausgesprochen wird, wird <strong>Disney</strong> den Lizenznehmer oder Lieferanten mit<br />

angemessener Frist von diesem Verbot in Kenntnis setzen. Die Mitteilung kann über www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com<br />

erfolgen. Die Liste der verbotenen Beschaffungsländer kann von <strong>Disney</strong> von Zeit zu Zeit aktualisiert werden und wird auf<br />

www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com online gestellt.<br />

„Verbotene Personen“ bezeichnet (i) diejenigen Personen, mit denen der Lizenznehmer oder Lieferant aufgrund von<br />

Bestimmungen der US-Regierung oder anwendbaren Gesetzen keine Geschäfte tätigen darf, und (ii) diejenigen weiteren<br />

Personen, für die <strong>Disney</strong> dem Lizenznehmer oder Lieferant Verbote oder Einschränkungen hinsichtlich der Aufnahme<br />

von Vertragsbeziehungen auferlegt hat (zum Beispiel aus Gründen des Schutzes des geistigen Eigentums, Bedenken in<br />

Bezug auf Bürger- oder Menschenrechte oder Umweltschutzgründen). Die Liste der verbotenen Personen kann von <strong>Disney</strong><br />

von Zeit zu Zeit geändert werden und wird auf www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com online gestellt. Falls gegen eine Person<br />

aufgrund von Handelsbeschränkungen der US-Regierung oder kraft anwendbarer Gesetze ein Verbot ausgesprochen wird,<br />

gilt dieses Verbot automatisch ab dem Datum des Inkrafttretens der Handelsbeschränkung oder des jeweiligen Gesetzes<br />

ohne Notwendigkeit einer entsprechenden Mitteilung durch <strong>Disney</strong>. Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers<br />

oder Lieferanten, sich über solche Änderungen auf dem Laufenden zu halten. Falls gegen eine Person auf Entscheidung<br />

von <strong>Disney</strong> ein Verbot ausgesprochen wird, wird <strong>Disney</strong> den Lizenznehmer oder Lieferanten mit angemessener Frist von<br />

diesem Verbot in Kenntnis setzen. Die Mitteilung kann über www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com erfolgen.<br />

Hinweis für Lizenznehmer von DCP: Verweise auf "www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com" beziehen sich auf die "DCP Website".<br />

A2


Anhang 2<br />

Häufig gestellte Fragen<br />

1. Wer erhält ggf. die Mitteilung, dass ein Betrieb nicht mehr berechtigt ist, Produkte der Marke <strong>Disney</strong> herzustellen?<br />

• Wenn ein Betrieb die Berechtigung zur Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> verliert, so erhält jeder aktive<br />

Lizenznehmer oder Lieferant, der zuvor diesen Betrieb zur Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> eingesetzt hat<br />

(unabhängig davon, ob der Betrieb gegenwärtig Produkte der Marke <strong>Disney</strong> herstellt) eine Mitteilung über den Entzug der<br />

Herstellungsgenehmigung.<br />

2. Kann ein Betrieb die Genehmigung zurückerlangen?<br />

• Ja, ein Betrieb kann frühestens nach 12 Monaten wieder eine Herstellungsberechtigung erlangen. In Fällen, in denen die<br />

Genehmigung entzogen wird, weil der Lizenznehmer oder Lieferant kein qualifiziertes ILS-Audit vorgelegt hat, kann die<br />

Berechtigung eventuell bereits vor Ablauf von 12 Monaten zurückerlangt werden.<br />

• In diesem Fall muss der Lizenznehmer oder Lieferant seinen <strong>Disney</strong>-Vertreter kontaktieren. Wird für den Betrieb eine<br />

Wiedererlangung der Genehmigung beantragt, muss der Lizenznehmer oder Lieferant das entsprechende Formular (Facility<br />

Reinstatement Form) sowie ein ILS-Audit, das den Mindeststandard erfüllt, einreichen. Der Antrag auf Wiedererlangung der<br />

Genehmigung (Facility Reinstatement Form) muss vor Weitergabe an Ihren <strong>Disney</strong>-Vertreter vom Leiter des zuständigen<br />

Geschäftsbereichs von <strong>Disney</strong> unterzeichnet werden.<br />

3. Wird mich mein <strong>Disney</strong>-Vertreter regelmäßig über den aktuellen Status des Betriebs unterrichten?<br />

• Die Lizenznehmer und Lieferanten erhalten monatlich einen Statusbericht, der den Stand der Einhaltung für jeden Betrieb,<br />

der vom Lizenznehmer oder Lieferanten zur Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> eingesetzt wird, darlegt.<br />

4. Welche Konsequenzen hat es für einen Betrieb, wenn er die ILS-Anforderungen nicht erfüllt?<br />

• Wenn ein neuer Betrieb den Mindeststandard nicht erfüllt, erhält er keine Genehmigung für die Aufnahme der Herstellung<br />

der Produkte der Marke <strong>Disney</strong>.<br />

• Wenn ein bestehender Betrieb den Mindeststandard nicht erfüllt, kann er die Herstellungsgenehmigung oder die Berechtigung<br />

für eine eventuelle zukünftige Beauftragung verlieren.<br />

5. Falls ich aufgefordert werde, qualifizierte ILS-Auditberichte vorzulegen, muss ich dann für jeden Betrieb ein ILS-Audit vorliegen?<br />

• Ein ILS-Audit wird für Betriebe verlangt, die in Ländern ansässig sind, die im Abschnitt "Audit erforderlich" der Liste der<br />

erlaubten Beschaffungsländer aufgeführt sind.<br />

• Ein ILS-Audit wird - zusätzlich zu anderen Anforderungen - für Betriebe verlangt, die in Ländern ansässig sind, die im Abschnitt<br />

"Es gelten Sonderbedingungen" der Liste der erlaubten Beschaffungsländer aufgeführt sind.<br />

• Falls Sie einen Betrieb in einem Land einsetzen, das im Abschnitt "Kein Audit" der Liste der erlaubten Beschaffungsländer<br />

aufgeführt ist, müssen Sie nur den Betrieb melden, indem Sie Ihrem <strong>Disney</strong>-Vertreter den FAMA-Antrag übergeben und den<br />

Eingang einer unterzeichneten FAMA-Ausfertigung abwarten, bevor Sie mit der Produktion beginnen.<br />

6. Wird von mir auch für kleine Betriebe oder Betriebe mit geringem Produktionsvolumen ein Audit verlangt?<br />

• Ja, wenn der Betrieb (unabhängig von seiner Größe oder dem Produktionsvolumen) in einem Land ansässig ist, das auf der<br />

Liste der erlaubten Beschaffungsländer als Land, in dem ein ILS-Audit erforderlich ist, aufgeführt ist.<br />

7. Was tue ich, nachdem ich die Genehmigung für die Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> erhalten habe?<br />

• Treffen Sie Vorkehrungen für ILS-Folgeaudits, wie im ILS-Programm vorgesehen, und arbeiten Sie gemeinsam mit dem Betrieb<br />

daran, eventuelle Mängel zu beheben.<br />

8. Was muss ich tun, nachdem der Betrieb den Mindeststandard erfüllt?<br />

• Arbeiten Sie gemeinsam mit dem Betrieb daran sicherzustellen, dass dieser den Mindeststandard aufrechterhält und auch<br />

eventuelle andere Verstöße, die während des ILS-Audits festgestellt wurden, behebt.<br />

• Legen Sie entsprechend den Anforderungen von <strong>Disney</strong> innerhalb der im ILS-Programm genannten Frist ein ILS-Audit vor, das<br />

belegt, dass der Betrieb auch weiterhin den Mindeststandard erfüllt.<br />

A3


Anhang 3<br />

Verhaltenskodex für Hersteller<br />

Die <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong> verpflichtet sich zu Folgendem:<br />

Verhaltenskodex für Hersteller<br />

• Hohes Leistungsniveau in allen Geschäftsbereichen und an allen Standorten der Welt,<br />

• ethisches und verantwortungsvolles Verhalten in allen Geschäftstätigkeiten,<br />

• Respekt für die Rechte jedes Einzelnen und<br />

• Respekt für die Umwelt.<br />

Wir erwarten das gleiche Engagement von allen Herstellern von <strong>Disney</strong>-Handelswaren. Alle Hersteller von <strong>Disney</strong>-<br />

Handelswaren haben die folgenden Mindestmaßstäbe zu erfüllen:<br />

Kinderarbeit Der Hersteller verpflichtet sich, keine Kinder zu beschäftigen.<br />

Der Begriff “Kind” bezieht sich auf Personen unter 15 Jahren (bzw. 14 Jahren, falls gesetzlich zulässig) oder<br />

bei Jugendlichen über 15 Jahren auf das jeweils vorgeschriebene Mindestbeschäftigungsalter oder das<br />

Alter zum Abschluss der<br />

Schulpflicht.<br />

Hersteller, die Jugendliche beschäftigen, auf die die Definition “Kind” nicht zutrifft, verpflichten sich, die für<br />

diese Personen geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten..<br />

Unfreiwillige Arbeit Der Hersteller verpflichtet sich, keine Personen zu beschäftigen, die unfreiwillige oder Zwangsarbeit leisten.<br />

Hierzu zählen u. a. Häftlinge sowie durch Kaution oder Vertrag verpflichtete Personen.<br />

Zwang und sexuelle Belästigung Der Hersteller verpflichtet sich, alle Beschäftigten mit Würde und Respekt zu behandeln und weder<br />

Körperstrafe, Gewaltandrohung noch andere Formen von körperlicher, sexueller, psychischer oder verbaler<br />

Belästigung oder Missbrauch dieser Art anzuwenden.<br />

Nichtdiskriminierung Der Hersteller verpflichtet sich, bei Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken (einschließlich Lohn,<br />

Sozialleistungen, Beförderung, Disziplinarverfahren, Kündigung oder Pensionierung) nicht aufgrund von<br />

Rasse, Religion, Alter, Nationalität, sozialer oder ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht,<br />

politischer Meinung oder Behinderung zu diskriminieren.<br />

Zusammenschluss Der Hersteller respektiert das Recht seiner Beschäftigten, sich auf rechtmäßige und friedliche Weise<br />

zusammenzuschließen, zu organisieren und Tarifverhandlungen durchzuführen, ohne solche Aktivitäten zu<br />

bestrafen oder zu stören.<br />

Gesundheit und Sicherheit Der Hersteller verpflichtet sich, seinen Beschäftigten in Übereinstimmung mit allen zutreffenden Gesetzen<br />

und Vorschriften eine sichere und gesundheitsfreundliche Arbeitsumgebung zu bieten, die folgende<br />

Mindestanforderungen erfüllt: angemessener Zugang zu Trinkwasser und Sanitäreinrichtungen, Brandschutz<br />

sowie ausreichende Beleuchtung und Belüftung. Der Hersteller gewährleistet ferner, dass die gleichen<br />

Gesundheitsund Sicherheitsmaßstäbe in allen Unterkünften eingehalten werden, die den Beschäftigten zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

©<br />

A4


Entlohnung Der Hersteller ist sich der Tatsache bewusst, dass Löhne wesentlich zur Deckung der Grundbedürfnisse<br />

seiner Beschäftigen beitragen. Der Hersteller verpflichtet sich, wenigstens alle zutreffenden Lohn- und<br />

Arbeitszeitgesetze und -vorschriften einzuhalten, einschließlich Gesetze und Vorschriften, die sich auf<br />

Mindestlohn, Überstunden, maximale Arbeitszeit, Akkordlohnsätze und andere Elemente der Entlohnung<br />

beziehen, sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen zu bieten. Sofern keine außerordentlichen<br />

geschäftlichen Umstände vorliegen, fordert der Hersteller von seinen Beschäftigten nicht, mehr<br />

als (a) 48 Stunden pro Woche und 12 Überstunden oder (b) die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und<br />

Überstunden oder, falls in den örtlich geltenden Gesetzen die Arbeitszeit nicht begrenzt ist, die für das<br />

jeweilige Land normalen wöchentlichen Arbeitsstunden plus 12 Überstunden zu arbeiten. Darüber hinaus<br />

haben alle Beschäftigten alle sieben Tage mindestens einen Tag frei, es sei denn, es liegen außerordentliche<br />

geschäftliche Umstände vor.<br />

Der Hersteller vergütet von Mitarbeitern abgeleistete Überstunden zu den gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Tarifsätzen bzw., wenn es keine gesetzlich vorgeschriebenen Tarifsätze gibt, zu einem Satz, der mindestens<br />

dem normalen Stundenlohn entspricht.<br />

Sollten die örtlich geltenden Industriemaßstäbe die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen überschreiten,<br />

erwarten wir, dass der Hersteller die strikteren Maßstäbe erfüllt..<br />

Umweltschutz Der Hersteller verpflichtet sich, alle zutreffenden Umweltschutzgesetze und-vorschriften einzuhalten.<br />

Andere Gesetze Der Hersteller hält alle zutreffenden Gesetze und Vorschriften ein. Dazu zählen auch Gesetze und<br />

Vorschriften, die sich auf Herstellung, Preisfestsetzung, Verkauf und Vertrieb von Handelswaren beziehen.<br />

Alle Bezüge auf „zutreffende Gesetze und Vorschriften“ in diesem Verhaltenskodex beinhalten kommunale<br />

und nationale Regelungen, Bestimmungen und Vorschriften sowie geltende Verträge und freiwillige<br />

Industriemaßstäbe.<br />

Untervergabe Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von <strong>Disney</strong> setzt der Hersteller bei der Fertigung von<br />

<strong>Disney</strong>-Handelswaren oder -Bestandteilen keine Subunternehmer ein. Eine Untervergabe ist ferner nur<br />

dann zulässig, wenn sich der Subunternehmer <strong>Disney</strong> gegenüber in schriftlicher Form verpflichtet, den<br />

vorliegenden Verhaltenskodex für Hersteller einzuhalten.<br />

Überwachung und Einhaltung Der Hersteller erteilt <strong>Disney</strong> und von <strong>Disney</strong> Beauftragten (einschließlich Dritten) die Befugnis, geeignete<br />

Überwachungstätigkeiten durchzuführen, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodex zu verifizieren. Dazu<br />

zählen unangekündigte Vorort-Inspektionen der Fertigungsstätten und vom Arbeitgeber bereitgestellten<br />

Unterkünfte, Überprüfung der Bücher und Personalakten sowie private Gespräche mit Beschäftigten. Der<br />

Hersteller hält alle Dokumente, die u. U. zum Nachweis der Erfüllung dieses Verhaltenskodex erforderlich<br />

sind, vor Ort bereit.<br />

Bekanntgabe Der Hersteller hat angemessene Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten über<br />

die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex informiert werden. Hierzu ist eine Kopie dieses Verhaltenskodex<br />

in der jeweiligen Landessprache gut sichtbar an einem Ort auszuhängen, an dem sie von den Beschäftigten<br />

jederzeit eingesehen werden kann.<br />

A5


Anhang 4<br />

Beispiele für Verstöße gegen den Mindeststandard<br />

Beispiele für Verstöße gegen den Mindeststandard sind unter anderem:<br />

• Kinderarbeit: Bestätigte aktuelle Beschäftigung von Arbeitern unterhalb des Mindestalters; unzulängliche<br />

Abhilfemaßnahmen bei Verstößen gegen anwendbare Kinderschutzgesetze.<br />

• Unfreiwillige Arbeit: Bestätigte aktuelle Beschäftigung von Zwangsarbeitern, durch Kaution oder Vertrag<br />

zwangsverpflichtete Personen oder Häftlingen; zwingend angeordnete oder unfreiwillige Überstunden oder<br />

Verhängung von Sanktionen oder Geldstrafen bei Verweigerung von Überstunden; Zurückhaltung von persönlichem<br />

Eigentum (z. B. Pass, Ausweispapiere) oder Löhnen; unangemessene Einschränkung der Bewegungsfreiheit<br />

während und/oder nach der Arbeitszeit.<br />

• Zwang und Belästigung: Betriebspolitik, nach der Folgendes erlaubt ist: Einsatz von körperlichen Strafen,<br />

die Androhung der Entlassung, die Verhängung von Sanktionen oder Repressalien als Disziplinarmaßnahme,<br />

zudringliche oder einschüchternde Sicherheitspraktiken.<br />

• Diskriminierung: Diskriminierende Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken (z. B. Lohn, Sozialleistungen,<br />

Beförderung, Disziplinarverfahren, Kündigung oder Pensionierung) aufgrund von Rasse, Religion, Alter, Nationalität,<br />

sozialer oder ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht, politischer Auffassung, Behinderung,<br />

Schwangerschaft oder Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft.<br />

• Vereinigungsrecht: Richtlinien oder Praktiken, die verhindern, dass Beschäftigte ihr gesetzliches Recht, sich auf<br />

rechtmäßige und friedliche Weise in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen des Landes oder der<br />

Region zusammenzuschließen, zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen, wahrnehmen.<br />

• Gesundheit und Sicherheit: Bedingungen im Betrieb (einschließlich Unterkünften), die für die Beschäftigten oder<br />

die Öffentlichkeit unmittelbar zu schweren Verletzungen führen oder lebensgefährlich sein könnten.<br />

• Untervergabe: Praxis der Untervergabe an illegale Heimarbeiter.<br />

• Überwachung und Einhaltung: Anleitung der Beschäftigten, den Prüfern unwahre Antworten zu geben; Entlassung<br />

oder Verbergung von Beschäftigten vor den Prüfern, um das Auditverfahren zu umgehen; Nichtvorlage korrekter<br />

und vollständiger Aufzeichnungen zur Prüfung; Verweigerung des Zugangs für den Prüfer zu den erforderlichen<br />

Dokumenten, privaten Mitarbeitergesprächen oder Gesundheits- und Sicherheitskontrollen im gesamten Betrieb.<br />

A6


Anhang 5<br />

Für <strong>Disney</strong> akzeptable Monitoring-Organisationen für Sozialstandards<br />

Die folgenden Organisationen sind für <strong>Disney</strong> zur Durchführung von ILS-Audits unter Verwendung der von <strong>Disney</strong> erarbeiteten<br />

Instrumente für ILS-Audits akzeptabel. Lizenznehmer und Lieferanten können diese Organisationen mit der Durchführung von ILS-Audits<br />

beauftragen, um <strong>Disney</strong> den im ILS-Programm vorgeschriebenen Bericht vorlegen zu können.<br />

Die Liste der akzeptablen Monitoring-Organisationen<br />

für Sozialstandards kann jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.<br />

KEINE MONITORING-ORGANISATION FÜR SOZIALSTANDARDS KANN IHNEN GARANTIEREN, DASS<br />

EIN BETRIEB DIE GENEHMIGUNG ZUR FERTIGUNG VON PRODUKTEN DER MARKE DISNEY ERHÄLT<br />

1. BUREAU VERITAS CONSUMER PRODUCTS SERVICES (BVCPS)<br />

NORDAMERIKA UND EUROPA<br />

Kontaktperson: Jason Hill Maria Basilio<br />

Telefon: 503 764 9190 oder 909 628 4368<br />

E-Mail: jason.hill-cps@us.bureauveritas.com maria.basilio@us.bureauveritas.com<br />

Web: www.bureauveritas.com/cps<br />

ASIEN<br />

Kontaktperson: Zoye Chen<br />

Telefon: 8621 2416 6957<br />

Fax: 8621 6489 3423<br />

E-Mail: zoye.chen@cn.bureauveritas.com<br />

2. INSITE COMPLIANCE SERVICES<br />

USA / INTERNATIONAL<br />

Kontaktperson: Tanvi Patel<br />

Telefon: 415 226 1772<br />

Fax: 270 518 1898<br />

E-Mail: tanvi.patel@mts-insite.com<br />

3. INTERTEK TESTING SERVICES<br />

NORDAMERIKA ASIEN<br />

Kontaktperson: Toni Bellacosa (US) Cathy ZJ Zhang (China)<br />

Telefon: 212 803 5315 86 755 2602 0752<br />

Fax: 212 453 5010 86 755 2602 0899<br />

E-Mail: toni.bellacosa@intertek.com cathy.zj.zhang@intertek.com<br />

EUROPA LATEINAMERIKA<br />

Kontaktperson: Arzu Suren (Türkei) Viviana Rodriguez (Kolumbien)<br />

Telefon: 90 212 496 4680 57 1 610 8458 Ext 104<br />

Fax: 90 212 503 8198 57 1 610 8458 Ext 114<br />

E-Mail: arzu.suren@intertek.com viviana.rodriguez@intertek.com<br />

A7


4. LEVEL WORKS LTD.<br />

GLOBALE KONTAKTSTELLE & LATEINAMERIKA<br />

Kontaktperson: Jose Corado (USA) Rachel Brinkenhoff (USA)<br />

Telefon: 1.415.440.4141 oder 1.415.440.4141<br />

Fax: 1.415.440.4777 1.415.440.4777<br />

E-Mail: jcorado@level-works.com rbrinkenhoff@level-works.com<br />

Web: www.level-works.com<br />

INDIEN, BANGLADESH, SRI LANKA<br />

Kontaktperson: B. Ganesh (Indien) Padmini (Indien)<br />

Telefon: 91 44 32027945 oder 91 44 32027945<br />

Fax: 91 44 23728383 91 44 23728383<br />

E-Mail: ganeshb@level-works.com india@level-works.com<br />

PAKISTAN<br />

Kontaktperson: Faisal Bhatti<br />

Telefon: 92 42 35899183/4<br />

E-Mail: faisal@level-works.com<br />

CHINA, HONG KONG, MACAU<br />

Kontaktperson: Raymond Huang (China) Rain Tong (China)<br />

Telefon: 86 755 8214 4529 oder 86 571 8770 8671<br />

Fax: 86 755 8214 4530 86 571 8770 8672<br />

E-Mail: rhuang@level-works.com rtong@level-works.com<br />

SÜDOSTASIEN<br />

Kontaktperson: Cuong Vo und An Tran (Vietnam)<br />

Telefon: 84 08 2220 2075<br />

Fax: 84 08 2220 2076<br />

E-Mail: cuong@level-works.com<br />

atran@level-works.com<br />

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA<br />

Kontaktperson: Justin Bettey (UK) Guillaume Petit (UK)<br />

Telefon: 90 532 445 8298 oder 44 207 993 5277<br />

Fax: 90 212 341 1111 N/A<br />

E-Mail: jbettey@level-works.com gpetit@level-works.com<br />

Kontaktperson: Michelle Lehrer (Afrika)<br />

Telefon: 268 7602 6605<br />

E-Mail: mlehrer@level-works.com<br />

5. SOCIAL COMPLIANCE SERVICES ASIA<br />

(Audits nur in China, Taiwan, Hong Kong und Macau)<br />

ASIEN/ INTERNATIONAL<br />

Kontaktperson: Samuel Wong und Wendy Wu<br />

Telefon: 852 2376 0818<br />

Fax: 852 2376 2263<br />

E-Mail: samuel.wong@scsagroup.com<br />

wendy.wu@scsagroup.com<br />

A8


6. SOCIÉTÉ GÉNERALÉ DE SURVEILLANCE (SGS)<br />

ALLE REGIONEN<br />

Kontaktperson: Joe Romeo<br />

Telefon: 973 575 5252<br />

Fax: 775 787 7962<br />

Mobil: 678 584 3964<br />

E-Mail: Joseph.Romeo@sgs.com<br />

7. UL RESPONSIBLE SOURCING<br />

USA / INTERNATIONAL<br />

Kontaktperson: Wanda G. Francis<br />

Telefon: 770 685 1908<br />

Fax: 206 202 2376<br />

E-Mail: Wanda.Francis@UL.com<br />

8. VERITE<br />

USA / INTERNATIONAL<br />

Kontaktperson: Robin Jaffin und Laurie Schimmelfing<br />

Telefon: 413 253 9227<br />

Fax: 413 256 8960<br />

E-Mail: rjaffin@verite.org<br />

lschimmelfing@verite.org<br />

A9


Anhang 6<br />

Referenzliste der Berater für Sozialstandards<br />

Um die Managementsysteme zu stärken, die Arbeitspraktiken zu verändern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern,<br />

können Lizenznehmer, Lieferanten und Betriebe die Dienste von Beratungsfirmen und anderen Stellen in Anspruch nehmen,<br />

um die Ursachen für Probleme in der Einhaltung des Kodex zu ermitteln, nachhaltige Lösungen vorzuschlagen und/oder bei<br />

der Umsetzung von Änderungsmaßnahmen zu helfen. Die Dienstleistungen, die solche Organisationen anbieten, können<br />

unterschiedlichste Form haben. Hierzu zählen z. B.:<br />

• Ursachenanalyse<br />

• Vertiefende Systemanalyse<br />

• Schulungsprogramme<br />

Die folgende Liste nennt Berater für Sozialstandards, die ggf. solche Dienste erbringen. Die Liste ist weder als vollständig<br />

noch als ausschließlich zu verstehen. Die von diesen Organisationen angebotenen Dienstleistungen werden von <strong>Disney</strong><br />

nicht validiert und die Beauftragung einer dieser Organisationen oder eines anderen Beraters für Sozialstandards kann<br />

Ihnen nicht garantieren, dass ein Betrieb die Genehmigung für die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> erhält oder<br />

behält. Lizenznehmer, Lieferanten und Betriebe sind nicht verpflichtet, einen Berater für Sozialstandards zu beauftragen.<br />

Falls sich ein Lizenznehmer oder Lieferant hierzu entscheidet, kann er den Berater aus der folgenden Liste oder jede<br />

andere Organisation nach eigenem Ermessen auswählen. Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers, Lieferanten<br />

oder Betriebs, einen geeigneten Arbeitsplan zu erstellen, die Bedingungen mit dem Berater auszuhandeln und die Kosten<br />

für die Beauftragung des Beraters zu übernehmen.<br />

Für Lizenznehmer, Lieferanten und Betriebe kann es von Vorteil sein, den Praxisleitfaden für Lizenznehmer zur Einhaltung<br />

der Sozial- und Umweltstandards der Lizenzgeber (Good Practices Guide for Complying with Licensors’ Social and<br />

Environmental Compliance Programs) einzusehen, der von der Beratungsfirma Business for Social Responsibility (BSR)<br />

und der Licensing Industry Merchandisers' Association (LIMA) veröffentlicht und teilweise von <strong>Disney</strong> unterstützt wird. In<br />

diesem sind die grundlegenden Anforderungen an Lizenznehmer und Lieferanten hinsichtlich der Erfüllung der Erwartungen<br />

des Lizenzgebers beschrieben. Den Praxisleitfaden finden Sie unter www.bsr.org/reports/BSR_Licensee_Guide_Final.pdf<br />

1. <strong>The</strong> Cahn Group<br />

Kontaktperson: Doug Cahn, Principal (doug@thecahngroup.com)<br />

Website: http://thecahngroup.com<br />

Hauptsitz in Nordamerika mit Partnern weltweit<br />

2. China Training Institute (CTI)<br />

Kontaktperson: Weidong Zhou, BSR China Director; Jason Ho, CTI Manager (information@ctichina.org)<br />

Website: http://ctichina.org/v2/en/node/303<br />

Hauptsitz im Büro der chinesischen Niederlassung von Business for Social Responsibility (BSR) in Guangzhou, China; der<br />

Fokus der Dienstleistungen des CTI liegt auf chinesischen Zulieferern.<br />

3. Impactt Limited<br />

Kontaktperson: Rosey Hurst, Gründer und Direktor (info@impacttlimited.com)<br />

Website: http://www.impacttlimited.com/our-work/training-and-skills-development/<br />

Hauptsitz in London (UK) mit Büros in Hongkong, Guangzhou (China) und Dubai (Vereinigte Arabische Emirate)<br />

4. INFACT Global Partners, Ltd.<br />

Kontaktperson: Ian Spaulding, Managing Director (ispaulding@infactory-solutions.com)<br />

Website: http://www.infactory-solutions.com/index.php/en/partners/factories<br />

Hauptsitz in Hongkong mit Büros in Guangzhou, Shenzhen und Shanghai (China); weitere Kontaktstellen in Nordamerika<br />

und Taiwan<br />

A10


5. Level Works<br />

Kontaktperson: James McMichael/ Global Business Development, Consulting & Client Relations<br />

(jmcmichael@level-works.com)<br />

Website: http://www.level-works.com/services.php<br />

Hauptsitz in San Francisco (Kalifornien, USA) mit Büros/Kontaktstellen in China, Hongkong, Vietnam, Sri Lanka,<br />

Philippinen, Europa, Afrika, Türkei und Mittlerer Osten, Zentralamerika und Mexiko<br />

6. Verité<br />

Kontaktperson: Robin Jaffin, Director of Suppliers Program (verite@verite.org)<br />

Website: http://www.verite.org/Services<br />

Hauptsitz in Amherst (Massachusetts, USA) mit regionalen Kontaktstellen in Shenzhen (China), Manila (Philippines) und<br />

New Delhi (Indien)<br />

A11


Anhang 7<br />

Erlaubte Beschaffungsländer<br />

ERLAUBT OHNE ILS-AUDITS<br />

AMERIKANISCH-SAMOA FINNLAND LETTLAND SAN MARINO<br />

ANDORRA FRANKREICH LIECHTENSTEIN SCHWEDEN<br />

ANGUILLA FRANZÖSISCH-GUAYANA LITAUEN SCHWEIZ<br />

ANTIGUA UND BARBUDA GRENADA LUXEMBURG SINGAPUR<br />

ARUBA GRÖNLAND MACAO SLOWAKEI<br />

AUSTRALIEN GROßBRITANNIEN MALTA SLOWENIEN<br />

BAHAMAS GUAM MARTINIQUE SPANIEN<br />

BARBADOS HONGKONG MAURITIUS ST. KITTS UND NEVIS<br />

BELGIEN IRLAND MONACO ST. LUCIA<br />

BERMUDA ISLAND NEUSEELAND ST. VINCENT UND DIE<br />

GRENADINEN<br />

BOTSWANA ISRAEL NIEDERLANDE SÜDKOREA<br />

BRUNEI ITALIEN NIEDERLÄNDISCHE<br />

ANTILLEN<br />

TAIWAN<br />

CHILE JAPAN NORWEGEN TSCHECHISCHE REPUBLIK<br />

COSTA RICA KAIMAN-INSELN ÖSTERREICH UNGARN<br />

DÄNEMARK KANADA POLEN URUGUAY<br />

DEUTSCHLAND KAPVERDEN PORTUGAL VEREINIGTE STAATEN<br />

DOMINICA KATAR PUERTO RICO VIRGIN ISLANDS (U.S)<br />

ESTLAND KROATIEN REUNION ZYPERN<br />

A12


Erlaubt mit ILS-Audits<br />

ÄGYPTEN GRIECHENLAND MEXIKO SENEGAL<br />

ALBANIEN GUATEMALA MIKRONESIEN SERBIEN<br />

ARGENTINIEN GUYANA MOLDAWIEN SEYCHELLEN<br />

ARMENIEN HONDURAS MONGOLEI SRI LANKA<br />

BAHRAIN INDIEN MONTENEGRO SÜDAFRIKA<br />

BELIZE INDONESIEN MOSAMBIK SURINAM<br />

BENIN JAMAICA NAMIBIA SWASILAND<br />

BHUTAN JORDANIEN NAURU TANSANIA<br />

BOLIVIEN KASACHSTAN NEUKALEDONIEN THAILAND<br />

BOSNIEN-HERZEGOWINA KIRIBATI NIUE TONGA<br />

BRASILIEN KOLUMBIEN OMAN Trinidad und Tobago<br />

BULGARIEN KOSOVO PALAU TUNESIEN<br />

BURKINA FASO KUWAIT PANAMA TÜRKEI<br />

CHINA LESOTHO PERU TUVALU<br />

COOKINSELN LIBANON PHILIPPINEN UGANDA<br />

DOMINIKANISCHE REPUBLIK MALAWI RUANDA UKRAINE<br />

DSCHIBUTI MALAYSIA RUMÄNIEN VANUATU<br />

EL SALVADOR MALEDIVEN SALOMONEN VEREINIGTE ARABISCHE<br />

EMIRATE<br />

GABUN MALI SAMBIA VIETNAM<br />

GAMBIA MAROKKO SAMOA WESTJORDANLAND UND<br />

GAZA<br />

GEORGIEN MARSHALLINSELN SAO TOME UND PRINCIPE<br />

GHANA MAZEDONIEN SAUDI-ARABIEN<br />

A13


ERLAUBT MIT ILS-AUDITS UND VORBEHALTLICH BESONDERER BEDINGUNGEN<br />

ALGERIEN GUINEA LIBYEN SOMALIA<br />

ANGOLA GUINEA-BISSAU MADAGASKAR TADSCHIKISTAN<br />

ÄQUATORIALGUINEA HAITI* MAURITANIEN TIMOR-LESTE<br />

ASERBAIDSCHAN JEMEN NEPAL TOGO<br />

ÄTHIOPIEN KAMBODSCHA* NICARAGUA* TSCHAD<br />

BANGLADESCH KAMERUN NIGER TURKMENISTAN<br />

BURUNDI KENIA NIGERIA USBEKISTAN<br />

DEMOKRATISCHE<br />

REPUBLIKKONGO<br />

KIRGISTAN PAKISTAN VENEZUELA<br />

ECUADOR KOMOREN PAPUA-NEUGUINEA WEISSRUSSLAND<br />

ELFENBEINKÜSTE KONGO PARAGUAY ZENTRALAFRIKANISCHE<br />

REPUBLIK<br />

ERITREA LAOS RUSSLAND ZIMBABWE<br />

FIDSCHI LIBERIA SIERRA LEONE *Land, das am Better<br />

Work-Programm teilnimmt<br />

A14


durchschn.<br />

WGI- Prozentwert<br />

Liste der erlaubten Beschaffungsländer geordnet nach durchschnittlichem WGI-Wert<br />

Land<br />

durchschn.<br />

WGI- Prozentwert<br />

Land<br />

Erlaubt ohne ILS-Audits<br />

durchschn.<br />

WGI- Prozentwert<br />

Land<br />

durchschn.<br />

WGI- Prozentwert<br />

99 Finnland 89 San Marino 80 Monaco 74 Amerikanisch-Samoa<br />

97 Dänemark 88 Großbritannien 79 Taiwan 74 Dominica<br />

97 Schweden 88 Hongkong 79 Tschechische Republik 73 Südkorea<br />

97 Norwegen 88 Belgien 79 Reunion 73 Litauen<br />

97 Neuseeland 88 Aruba 78 Slowenien 73 Brunei<br />

96 Schweiz 87 Singapur 78 St. Lucia 73 Mauritius<br />

96 Luxemburg 87 Malta 78 Bahamas 73 Martinique<br />

96 Liechtenstein 86 Frankreich 78 St. Kitts und Nevis 71 Lettland<br />

95 Österreich 85 Japan 78<br />

St. Vincent und<br />

die Grenadinen<br />

Land<br />

71 Costa Rica<br />

94 Kanada 85 Barbados 77 Spanien 71 Botswana<br />

94 Niederlande 84 Vereinigte Staaten 77 Polen 71 Guam<br />

93 Australien 84 Chile 76 Uruguay 71 Katar<br />

91 Irland 84 Bermuda 76 Antigua und Barbuda 70 Puerto Rico<br />

91 Andorra 83 Estland 76 Niederländische Antillen 68 Italien<br />

90 Deutschland 82 Kaiman-Inseln 76 Virgin Islands (U.S) 67 Israel<br />

90 Island 82 Zypern 75 Slowakei 66 Kapverden<br />

90 Anguilla 80 Portugal 75 Macao 66 Grenada<br />

90 Grönland 80 Französisch-Guayana 74 Ungarn 65 Kroatien<br />

A15


durchschn.<br />

WGI- Prozentwert<br />

Land<br />

durchschn.<br />

WGI- Prozentwert<br />

Land<br />

Erlaubt mit ILS-Audits<br />

durchschn.<br />

WGI- Prozentwert<br />

Land<br />

durchschn.<br />

WGI- Prozentwert<br />

64 Vereinigte Arabische Emirate 54 Mikronesien 44 Malawi 36 China<br />

63 Griechenland 53 Tonga 44 Mosambik 36 Indonesien<br />

62 Namibia 52 Kiribati 43 Indien 36 Swasiland<br />

62 Samoa 51 Türkei 43 Thailand 36 Mali<br />

61 Malaysia 51 Georgien 43 Burkina Faso 35 Vietnam<br />

61 Oman 50 Jordanien 43 Mongolei 35 Philippinen<br />

60 Südafrika 50 Jamaica 42 Argentinien 35 Ägypten<br />

60 Vanuatu 50 Marshallinseln 42 Armenien 35 Kasachstan<br />

59 Rumänien 49 Tunesien 42 Malediven 35 Gambia<br />

59 Bulgarien 49 El Salvador 41 Sri Lanka 35 Salomonen<br />

59 Nauru 49 Mazedonien 41 Bosnien-Herzegowina 34 Kosovo<br />

58 Seychellen 49 Belize 41 Benin 33 Bolivien<br />

58 Tuvalu 48 Serbien 41 Niue 33 Cookinseln<br />

57 Brasilien 48 Lesotho 41 Tansania 33 Libanon<br />

57 Kuwait 48 Surinam 40 Guyana 33 Uganda<br />

57 Palau 47 Albanien 39 Moldawien 32 Dschibuti<br />

56 Trinidad und Tobago 46 Mexiko 39 Sao Tome und Principe 31 Guatemala<br />

56 Bahrain 46 Ruanda 39 Sambia 31 Ukraine<br />

56 Ghana 45 Peru 38 Dominikanische Republik 31 Honduras<br />

56 Montenegro 45 Saudi-Arabien 38 Neukaledonien 31 Gabun<br />

55 Panama 44 Kolumbien 38 Westjordanland und Gaza<br />

54 Bhutan 44 Marokko 37 Senegal<br />

Land<br />

A16


durchschn.<br />

WGI- Prozentwert<br />

Land<br />

durchschn.<br />

WGI- Prozentwert<br />

Erlaubt mit ILS-Audits und vorbehaltlich besonderer Bedingungen<br />

Land<br />

durchschn.<br />

WGI- Prozentwert<br />

Land<br />

durchschn.<br />

WGI- Prozentwert<br />

29 Kenia 23 Ecuador 19 Laos 13 Eritrea<br />

29 Madagaskar 23 Aserbaidschan 18 Weissrussland 12<br />

Land<br />

Zentralafrikanische<br />

Republik<br />

29 Niger 23 Äthiopien 16 Angola 12 Elfenbeinküste<br />

28 Paraguay 23 Kirgistan 16 Kongo 12 Turkmenistan<br />

28 Nicaragua 22 Kambodscha 16 Guinea-Bissau 11 Venezuela<br />

27 Russland 22 Mauritanien 16 Nigeria 11 Guinea<br />

27 Papua-Neuguinea 22 Nepal 15 Libyen 11 Usbekistan<br />

27 Sierra Leone 22 Timor-Leste 14 Tadschikistan 8 Tschad<br />

26 Fidschi 21 Pakistan 14 Jemen 6 Zimbabwe<br />

25 Liberia 21 Togo 13 Haiti 4<br />

Demokratische<br />

RepublikKongo<br />

24 Algerien 20 Kamerun 13 Burundi 1 Somalia<br />

23 Bangladesch 19 Komoren 13 Äquatorialguinea<br />

A17


Anhang 8<br />

Erlaubte Beschaffungsländer, für die besondere Bedingungen gelten<br />

<strong>Disney</strong> hat für erlaubte Beschaffungsländer, die besonderen Bedingungen unterliegen, zusätzliche Anforderungen festgelegt,<br />

die dazu beitragen sollen, in diesen schwierigen Umgebungen ein sicheres, integratives und respektvolles Arbeitsumfeld zu<br />

schaffen. Lizenznehmer und Lieferanten, die in diesen Ländern produzieren wollen, müssen eine Vorabgenehmigung von<br />

<strong>Disney</strong> einholen.<br />

Die Betriebe müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, um eine Genehmigung für die Herstellung von Produkten der<br />

Marke <strong>Disney</strong> in erlaubten Beschaffungsländern, die besonderen Bedingungen unterliegen, erhalten zu können:<br />

• Eine Betriebslaufzeit von wenigstens sechs (6) Monaten.<br />

• Teilnahme am "Better Work-Programm", falls das Programm verfügbar ist und die vorgesehene Produktion<br />

abdeckt. "Better Work" ist eine Partnerschaft zwischen der <strong>Internationalen</strong> Arbeitsorganisation (ILO) und der<br />

International Finance Corporation (IFC) zur Verbesserung der <strong>Arbeitsstandards</strong> und der Wettbewerbsfähigkeit in<br />

globalen Beschaffungsketten.<br />

Lizenznehmer und Lieferanten müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, um eine Genehmigung für die Herstellung<br />

von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> in erlaubten Beschaffungsländern, die besonderen Bedingungen unterliegen, erhalten<br />

zu können:<br />

• Qualifiziertes Personal vor Ort, das für die Bewertung der Arbeitsbedingungen des Betriebs und Abhilfemaßnahmen<br />

bei Nichterfüllung der anwendbaren Anforderungen des ILS-Programms zuständig und verantwortlich ist. Folgende<br />

Faktoren können von <strong>Disney</strong> bei der Feststellung, ob diese besondere Bedingung erfüllt ist, heranzogen werden:<br />

o Benanntes Personal, das entweder beim Lizenznehmer oder Lieferanten (oder deren Beauftragten)<br />

beschäftigt oder von diesen beauftragt ist, und dem als Hauptaufgabe die Verantwortung obliegt,<br />

regelmäßig die Einhaltung der anwendbaren Anforderungen des ILS-Programms durch den Betrieb zu<br />

bewerten und Abhilfemaßnahmen bei Verstößen gegen anwendbare Anforderungen zu treffen<br />

o Das benannte Personal sollte sich in angemessener Nähe zu den Betrieben befinden und die Betriebe<br />

regelmäßig während der Produktion besuchen<br />

o Das benannte Personal muss einer Person beim Lizenznehmer oder Lieferanten unterstellt oder<br />

verantwortlich sein, die befugt ist, Produktionsentscheidungen auf der Grundlage der Erfüllung der<br />

Standards durch den Betrieb zu treffen<br />

o Das benannte Personal muss ausreichende und nachweisbare Erfahrung und Schulung auf dem Gebiet<br />

der Einhaltung der Sozialstandards und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufweisen<br />

o Das benannte Personal muss die örtliche Landessprache sprechen<br />

• Erstellung eines ILS-Audits vor Beginn der Produktion und halbjährlicher ILS-Audits, welche die Einhaltung des<br />

Mindeststandards belegen (<strong>Disney</strong> akzeptiert periodische ILS-Audits entsprechend dem Plan eines anwendbaren<br />

Better Work-Programms).<br />

• Erzielung eines Spitzenplatzes in der Bewertung mit dem Evaluierungstool von <strong>Disney</strong> für Lizenznehmer und<br />

LieferantenDas Evaluierungstool dient dazu, die Managementfähigkeit der Lizenznehmer und Lieferanten in Bezug<br />

auf die <strong>Arbeitsstandards</strong> innerhalb ihrer Beschaffungskette zu bewerten. Lizenznehmer und Lieferanten erhalten<br />

auf Antrag von <strong>Disney</strong> weitere Informationen zum Evaluierungstool.<br />

In manchen Ländern kann <strong>Disney</strong> entscheiden, aufgrund der Teilnahme an einem Better Work-Programm der Betriebe und<br />

des Lizenznehmers oder Lieferanten auf einige oder alle besonderen Bedingungen zu verzichten.<br />

Ein Verstoß kann dazu führen, dass die Genehmigung für die Beschaffung von Produkten der Marke<br />

<strong>Disney</strong> in dem betreffenden Land für einen Mindestzeitraum von 12 Monaten entzogen wird.<br />

A18


Anhang 9<br />

Verbotene Beschaffungsländer<br />

Die folgende Liste nennt die aktuell verbotenen Beschaffungsländer:<br />

• AFGANISTAN<br />

• BURMA / MYANMAR<br />

• IRAK<br />

• IRAN<br />

• KUBA<br />

• NORDKOREA<br />

• SUDAN<br />

• SYRIEN<br />

Außerdem fällt unter die verbotenen Beschaffungsländer jedes andere, oben nicht aufgelistete Land, gegen das von der<br />

US-Regierung oder durch andere anwendbare Gesetze, die Produkte der Marke <strong>Disney</strong> betreffen, ein Handelsverbot<br />

ausgesprochen wird.<br />

Die Liste kann jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.<br />

A19


Anhang 10<br />

Beispiele für Betriebsmeldungen<br />

Beispiel 1: Jeans-Hemd mit Mickey-Stickaufnäher und Mickey-Knöpfen<br />

• Ein FAMA-Antrag muss vorgelegt werden für die Betriebe, die den Stickaufnäher und die Mickey-Knöpfe herstellen,<br />

sowie für die Betriebe, die den Stickaufnäher und die Knöpfe auf das Hemd aufnähen. Außerdem müssen Sie einen<br />

FAMA-Antrag einreichen für Betriebe, die urheberrechtlich geschütztes Material von <strong>Disney</strong> fertigen, montieren,<br />

etikettieren und/oder verpacken.<br />

• Ein FAMA-Antrag muss nicht vorgelegt werden für den Betrieb, bei dem die "Blanko-Hemden" eingekauft werden.<br />

Die Blanko-Jeanshemden dürfen jedoch nicht in einem verbotenen Beschaffungsland gefertigt werden.<br />

Beispiel 2: <strong>Disney</strong>-Buch<br />

• Ein FAMA-Antrag muss vorgelegt werden für den Betrieb, der das Buch druckt, sowie für die Betriebe, die mit der<br />

Verpackung des Buchs beauftragt sind.<br />

• Ein FAMA-Antrag muss nicht vorgelegt werden für das Design Studio, das die Grafik oder den Produktionsfilm<br />

produziert und nicht für den Betrieb, in dem das "Blankopapier" hergestellt wird. Grafik oder Produktionsfilm<br />

dürfen jedoch nicht in einem verbotenen Beschaffungsland produziert werden.<br />

A20


Anhang 11<br />

Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (Facility and Merchandise Authorization, FAMA) und<br />

entsprechende Anweisungen<br />

BEISPIEL<br />

A21


BEISPIEL<br />

A22


Anhang 12<br />

Unterzeichnetes Exemplar des Formulars Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (FAMA)<br />

A23


Anhang 13<br />

Spielzeugfabriken in China und ICTI Care<br />

<strong>Disney</strong> hat ein Memorandum of Understanding (MOU) mit der International Council of Toy Industries (ICTI) CARE<br />

Foundation geschlossen, das sich die Umsetzung ethischer Herstellungsprozesse in der internationalen Spielzeugindustrie<br />

zum Ziel setzt, um ein sicheres und menschenwürdiges Arbeitsumfeld für Beschäftigte in Spielzeugfabriken weltweit<br />

sicherzustellen. Dieses MOU:<br />

• Erkennt an, dass der ICTI CARE Prozess ein Programm darstellt, das es den teilnehmenden Betrieben ermöglicht,<br />

die Anforderungen von <strong>Disney</strong> in Bezug auf <strong>Arbeitsstandards</strong> und Arbeitnehmerrechte zu erfüllen.<br />

• Stellt <strong>Disney</strong> die Audit-Datenbank des ICTI CARE Prozesses zur Verfügung, speziell für diejenigen Betriebe, die<br />

<strong>Disney</strong> Zugang gewährt haben.<br />

Falls Ihre Spielzeugfabrik mit Standort in China am ICTI CARE Prozess teilnimmt, bitten wir zu veranlassen, dass der Betrieb<br />

<strong>Disney</strong> Zugang zu den ILS-Auditberichten gewährt. Dadurch kann das Verfahren für die Genehmigung Ihres Betriebs<br />

durch <strong>Disney</strong> beschleunigt und die Zeit oder Kosten, die der Lizenznehmer oder Lieferant für die Auditierung des Betriebs<br />

aufwenden muss, reduziert werden. Nehmen Sie mit ICTI CARE Kontakt auf, um sich registrieren zu lassen und die<br />

entsprechenden Genehmigungsformulare zu erhalten; ein Beispiel für ein ICTI CARE Foundation Genehmigungsformular<br />

finden Sie in diesem Abschnitt.<br />

Falls Ihre chinesische Spielzeugfabrik derzeit nicht am ICTI CARE Prozess teilnimmt, möchten wir dieser ausdrücklich<br />

nahelegen, sich zu bewerben und teilzunehmen. Der ICTI CARE Prozess legt einen einheitlichen Standard für die<br />

Überwachung der Sozialstandards in Spielzeugbetrieben fest, der von <strong>Disney</strong> sowie vielen anderen Spielzeugmarken und<br />

Einzelhändlern anerkannt wird. Die Teilnahme am ICTI CARE Prozess kann überflüssige Mehrfach-Monitorings reduzieren,<br />

Kosten sparen und das Verfahren für die Genehmigung des Betriebs durch <strong>Disney</strong> beschleunigen. Das Antragspaket finden<br />

Sie unter http://www.icti-care.org/applicationpackage.html.<br />

Betrieben, die aus dem Programm des ICTI CARE Prozesses (ICP) wegen kritischer Verstöße ausgeschlossen wurden, kann<br />

die Genehmigung für die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> entzogen werden<br />

Für weitere Informationen zu ICTI CARE siehe http://www.icti-care.org/.<br />

<strong>Disney</strong> kann zu jeder Zeit nach eigenem Ermessen entscheiden, die Übereinkunft mit ICTI Care abzuändern oder<br />

zu beenden.<br />

A24


Anhang 14<br />

Genehmigungsformular der ICTI CARE Foundation<br />

ICTI CARE Foundation Asia Limited<br />

WWW.ICTI-CARE.ORG<br />

Please send the completed form to us請填妥此授權書並把之交回。Fax傳真: 852-21112126 / Email電郵: asia@icti-care.org<br />

This is to certify that the following ICTI Seal Applicant or Holder<br />

茲證明以下ICTI證書申請者或持有者<br />

English name英文名稱<br />

________________________________<br />

Factory Information Access Authorization Form<br />

取閱工廠資料授權書<br />

Chinese Name中文名稱<br />

______________________________<br />

hereby confirms their consent to authorize their customers listed as follows: __________________<br />

ICTI Seal no. 證書號碼<br />

__________________<br />

___________________________________________________________________________ to have access to their audit reports and other relevant information at the<br />

ICTI CARE Process.<br />

同意授權其下列客戶—______________________________________________________取閱其在ICTI CARE Process的審核報告及相關資料。<br />

<strong>The</strong> ICTI Seal Applicant or Holder fully understands that they have to inform ICTI CARE Process in written form in the event of any changes in the granting their of<br />

customers’ access to information related to them in the ICTI CARE Process.<br />

此ICTI證書申請者或持有者亦完全明白,如在授權客戶取閱其資料之事宜上有任何變動,必須以書面通知ICTI CARE Process。<br />

<strong>The</strong> ICTI Seal Applicant or Holder confirms their full understanding of and agreement to the above by signing below.<br />

以下由ICTI證書申請者或持有者簽署確認完全明白及同意以上陳述。<br />

Name of Legal Representative 法人代表姓名:<br />

Signature of Legal Representative 法人代表簽名:<br />

Factory Chop工廠蓋章:<br />

Date日期:<br />

Note: the English text shall always be referred to in the event that any dispute about interpretation exists between the English and Chinese texts.<br />

如以上文本之中文及英文有不相符處,均以英文作準。<br />

A25


Anhang 15<br />

Beispiel für eine ILS-Auditagenda<br />

Die untenstehende Agenda soll Lizenznehmer, Lieferanten und die Betriebsleitung bei der Vorbereitung von ILS-Audits im<br />

Rahmen des ILS-Programms unterstützen. Das ILS-Audit kann bis zu einem vollen Arbeitstag in Anspruch nehmen oder<br />

auch mehr je nach Größe des Betriebs, und es wird erwartet, dass das in das Audit einbezogene Personal während der<br />

einleitenden Besprechung anwesend ist. Die angegebenen Zeiten sind Schätzwerte und können variieren.<br />

I. Einführende Besprechung (20 Minuten) - Besprechung des ILS-Auditprozesses mit den zur Durchführung des<br />

ILS-Audits notwendigen Schlüsselpersonen der Betriebsleitung<br />

II. Betriebsbegehung zur Kontrolle der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen (1-2 Stunden je nach Größe<br />

des Betriebs) - Begleiteter Rundgang durch die gesamte Produktionsstätte, Lager, Chemikalienlager, Kantine und<br />

Unterkünfte (sofern vorhanden)<br />

III. Gespräche mit Beschäftigten (10-20 Minuten pro Gespräch) - Es werden während des Rundgangs durch<br />

den Betrieb und der Prüfung der Unterlagen Beschäftigte aus verschiedenen Arbeitsplätzen ausgewählt. Die<br />

Gespräche werden nichtöffentlich durchgeführt<br />

IV. Prüfung der Unterlagen (2-3 Stunden) - Für die Liste der zu prüfenden Dokumente siehe Anhang Beispiel für<br />

ILS-Audit-Checkliste<br />

V. Abschlussbesprechung (20 Minuten) - Die Prüfer werden der Betriebsleitung die Ergebnisse des ILS-Audits<br />

vorstellen und den Korrekturmaßnahmenplan erörtern. Die Betriebsleitung wird aufgefordert, Fragen zu stellen<br />

und Feedback zu geben<br />

A26


Anhang 16<br />

Beispiel für eine ILS-Auditcheckliste<br />

Zur Vorbereitung einer Betriebsbegehung müssen Lizenznehmer, Lieferant und die Betriebsleitung für die Prüfer die<br />

folgenden Dokumente zusammenstellen und zugänglich machen:<br />

ANWENDBARE GESETZE UND VORSCHRIFTEN:<br />

• Kinderarbeit<br />

• Beschränkungen für Beschäftigte unterhalb des allgemeinen Arbeitsalters<br />

• Mindestlohn<br />

• Maximale tägliche/wöchentliche Arbeitsstunden<br />

• Überstunden<br />

• Jahresurlaub und vorgeschriebene Feiertage<br />

• Andere Sozialleistungen und Zulagen<br />

• Gesundheit und Sicherheit<br />

• Umwelt<br />

RICHTLINIEN DES BETRIEBS:<br />

• Mitarbeiterhandbuch/Beschäftigungsbedingungen<br />

• Richtlinien betreffend Lohn und Arbeitsstunden<br />

• Tarifverträge<br />

• Staatliche Genehmigungen und Sondererlaubnisse, Betriebszertifikate, Prüfberichte betreffend: sanitäre<br />

Einrichtungen, Brandschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz, bauliche Sicherheit, Einhaltung der Umweltvorschriften usw.<br />

• Inspektion der Maschinen/Wartungsprotokolle<br />

• Richtlinien/Verfahren zur Verwendung von persönlichen Schutzeinrichtungen<br />

• Unfälle/Verletzungsprotokolle<br />

• Medizinische Verfahren bei Notfällen<br />

• Evakuierungsplan<br />

• Zeiterfassungskarte oder andere Mittel zur Arbeitstundenerfassung<br />

• Aufzeichnungen der Lohnabrechnung in diesem Betrieb oder sonstige Aufzeichnungen für die letzten 12 Monate<br />

(z. B. Akkordlohnabrechnungen, Lohnzettel usw.)<br />

• Unterlagen für Überstundenabrechnungen<br />

UNTERLAGEN ZU DEN BESCHÄFTIGTEN:<br />

• Personalakte (darunter Bewerbung, Arbeitsverträge, Disziplinarschreiben usw.)<br />

• Personalausweise, Geburtsurkunde oder andere Aufzeichnungen zur Altersbescheinigung<br />

UNTERKÜNFTE:<br />

• Staatliche Genehmigungen, Betriebszertifikate, Prüfberichte betreffend: sanitäre Einrichtungen, Brandschutz,<br />

bauliche Sicherheit usw.<br />

• Regeln und Vorschriften für die Unterkünfte<br />

VERTRÄGE MIT DISNEY:<br />

• FAMA (falls anwendbar)<br />

A27


BEISPIELFRAGEN:<br />

1. Wie alt ist der jüngste Beschäftigte in diesem Betrieb?<br />

2. Gibt es Praktikaprogramme für Jugendliche im Schulalter?<br />

3. Gibt es Beschränkungen für Beschäftigte unter 18?<br />

4. Welche Verfahren hat der Betrieb eingerichtet, um das Alter der Beschäftigten zu überprüfen?<br />

5. Arbeiten alle Beschäftigten in diesem Betrieb auf freiwilliger Basis?<br />

6. Welche Verfahren hat der Betrieb eingerichtet, um sicherzustellen/zu überwachen, dass alle Beschäftigte auf<br />

freiwilliger Basis arbeiten?<br />

7. Werden vom Arbeitgeber Gegenstände aus dem Eigentum des Beschäftigten während der Zeit der Beschäftigung<br />

zurückgehalten?<br />

8. Gibt es unter den Beschäftigten dieses Betriebs Häftlinge oder Personen, die vom Militär oder von einer anderen<br />

staatlichen Behörde zugewiesen wurden?<br />

9. Können die Beschäftigten den Betrieb frei verlassen, wenn ihre Arbeitsschicht endet?<br />

10. Sind die Wachleute nur aus normalen Gründen der Sicherheit postiert? Falls ja, welches sind ihre wichtigsten<br />

Aufgaben?<br />

11. Wie werden Beschäftigte angeworben (z. B. Anzeige in der Zeitung, Agentur, Untervergabe)?<br />

12. Welche Disziplinarmaßnahmen werden bei Fehlverhalten der Beschäftigten oder schwacher Leistung ergriffen?<br />

13. Gibt es in diesem Betrieb Einschränkungen in Bezug auf die Beschäftigung aufgrund von Alter, Rasse, ethnischer<br />

Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, politischer Auffassung und/oder nationaler Herkunft?<br />

14. Wie hoch ist der niedrigste Lohn, der von diesem Auftragnehmer für geschulte Beschäftige (z. B. Mitarbeiter in der<br />

Produktion) bezahlt wird? Und für ungeschulte Mitarbeiter?<br />

15. Wie werden die Beschäftigten bezahlt? (Bar/Scheck/automatisches Zahlungsverfahren/sonstiges)<br />

16. Wie wird der Lohn berechnet? (pro Stunde/Akkordlohn/pro Tag/sonstiges)<br />

17. Wird die Anwesenheit durchweg dokumentiert?<br />

18. Wie oft werden die Beschäftigten bezahlt? (wöchentlich/monatlich/sonstiges)<br />

19. Gibt es Abzüge vom Lohn der Beschäftigten?<br />

20. Welche Lasten werden vom Lohn Ihrer Beschäftigten abgezogen?<br />

21. Wie wird dies dokumentiert?<br />

22. Gibt es Beschäftigte, die der Firma Geld schulden?<br />

23. Welche Zulagen und Sozialleistungen erhalten die Beschäftigten in diesem Betrieb? (Wohnungs-, Essens-,<br />

Fahrtkostenzuschüsse und andere Zulagen; Gesundheitsvorsorge; Kinderbetreuung; Krankentage; Sonderurlaub<br />

bei Todesfällen; Sonderurlaub in Notfällen; Schwangerschafts- und Menstruationsurlaub; Jahresurlaub; religiöse<br />

und gesetzliche Feiertage; Beiträge zur Sozialversicherung, zur Lebens-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung und<br />

andere Versicherungsdeckungen.)<br />

24. Werden Sozialleistungen und/oder Zulagen in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen?<br />

25. Werden Prämienprogramme angeboten (z. B. Bonus)?<br />

26. Werden die Beschäftigten für Schulungen bezahlt (falls anwendbar)?<br />

27. Werden die Beschäftigten für Überstunden bezahlt?<br />

28. Wie viele aufeinanderfolgende Tage wird maximal gearbeitet?<br />

29. Wie sind die Arbeitszeiten dieses Betriebs?<br />

30. Wie viele Schichten gibt es in diesem Betrieb?<br />

31. Wie viele Stunden hat eine Arbeitsschicht?<br />

32. Wie wird die Bezahlung für Überstunden berechnet (z. B. an Wochentagen 1,5 x; an Feiertagen 2 x usw.)?<br />

33. Wie hoch ist die Zahl der Überstunden durchschnittlich pro Beschäftigtem pro Woche?<br />

34. Wie hoch ist die maximale Zahl der täglichen Arbeitsstunden bei regulärer Bezahlung?<br />

35. Wie hoch ist die maximale Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden, die von den Beschäftigten verlangt werden?<br />

36. Haben die Beschäftigten jeden Tag Zeit für eine Mahlzeit?<br />

37. Haben die Beschäftigten jeden Tag Zeit für Pausen? Falls ja, wie viele Pausen gibt es und wie lang ist jede Pause?<br />

A28


38. Nehmen Beschäftigte Arbeit mit nach Hause?<br />

39. Wie wird der Lohn für solche Arbeiten bestimmt?<br />

40. Sind Erste-Hilfe-Mittel in diesem Betrieb vorhanden?<br />

41. Ist medizinisch geschultes Personal vor Ort?<br />

42. Werden Sicherheitsschulungen angeboten (z. B. Erste-Hilfe usw.)?<br />

43. Gibt es Feuerlöscher und/oder Sprinklersysteme in diesem Betrieb?<br />

44. Sind Fluchttreppen vorhanden bei Gebäuden, die mehr als ein Stockwerk hoch sind?<br />

45. Ist für den Beschäftigten kostenlos persönliche Schutzausrüstung verfügbar?<br />

46. Haben Mitarbeiter uneingeschränkt Zugang zu Trinkwasser?<br />

47. Wie viele funktionierende Toiletten gibt es in diesem Betrieb? (für Männer/Frauen)<br />

48. Hat der Betrieb ein Belüftungs- und Beleuchtungssystem?<br />

49. Gibt es einen Aufseher in der Werkshalle für jede Schicht?<br />

50. Wie viele Aufseher sind es pro Arbeitsschicht?<br />

51. Erlaubt dieser Betrieb seinen Beschäftigten, sich zu organisieren?<br />

52. Stellt dieser Betrieb den Beschäftigten Wohneinrichtungen zur Verfügung? Falls ja:Vom Lieferant/Lizenzgeber<br />

kontrollierte Einrichtungen/Mietwohnungen/sonstiges<br />

53. Welche Anstrengungen unternimmt dieser Betrieb auf dem Gebiet des Umweltschutzes (z. B. Abfallmanagement,<br />

Luftreinigung und Entsorgung von Gefahrstoffen)?<br />

54. Hat dieser Betrieb einen Teil seiner Produktion ausgesourct?<br />

55. Erteilt dieser Betrieb Aufträge an Einzelpersonen, Familien oder Kollektive?<br />

56. Welche Artikel/Komponenten werden von diesen Arbeitern hergestellt?<br />

57. Wie werden diese Arbeiter bezahlt?<br />

Die folgenden Fragen beziehen sich auf Unterkünfte:<br />

58. Zahl der Gebäude? Zahl der Beschäftigten, die in dieser Unterkunft wohnen?<br />

59. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten in einem Schlafraum?<br />

60. Ungefähre Fläche (in Quadratmetern) pro Beschäftigtem im Schlafraum?<br />

61. Sind die Schlafquartiere in Männer und Frauen getrennt?<br />

62. Erhalten die Beschäftigten eigene private Matratzen oder Schlafplätze?<br />

63. Sind die Zimmertüren in den Unterkünften von innen oder außen verschlossen?<br />

64. Sind Hinweise zur Evakuierung im Fall eines Brands oder bei anderen Notfällen in allen Schlafquartieren in der<br />

Landessprache ausgehängt?<br />

65. Verfügt der Betrieb über Feuerlöscher in allen Schlafquartieren?<br />

66. Werden Feueralarmübungen durchgeführt?<br />

67. Sind Fluchttreppen vorhanden bei Gebäuden, die mehr als ein Stockwerk hoch sind?<br />

68. Werden brennbare Materialien in den Unterkünften oder den angrenzenden Gebäuden gelagert?<br />

69. Anzahl der Toiletten und Duschen für Beschäftigte (für Männer/Frauen)<br />

70. Ist Heißwasser in den Duschen verfügbar?<br />

71. Sind Küche oder Wäscherei vorhanden?<br />

72. Werden den Beschäftigten Kosten belastet für Folgendes? (Schlafquartiere/ Mahlzeiten/Fahrt/ sonstiges) Wie viel?<br />

73. Wird der Zugang zur Unterkunft kontrolliert?<br />

74. Gibt es Ausgangssperren für Beschäftigte?<br />

75. Können die Beschäftigten frei kommen und gehen, wie sie wollen?<br />

A29


Anhang 17<br />

Beispiel für Schreiben mit Korrekturmaßnahmenplan (Corrective Action Plan, CAP)<br />

* Für ILS-Audits, die von <strong>Disney</strong> durchgeführt wurden<br />

In Übereinstimmung mit dem Lizenzvertrag und/oder Memorandum of Understanding wurde [Name des Betriebs<br />

und ILS-Nr.], in [Stadt], [Land], am [Tag, an dem das Audit durchgeführt wurde] geprüft. Die Ergebnisse dieses Audits<br />

weisen darauf hin, dass dieser Betrieb <strong>Disney</strong>s Mindeststandard (Minimum Compliance Standard, MCS) gemäß dem<br />

Verhaltenskodex für Hersteller nicht erfüllt.<br />

Um weiterhin in diesem Werk produzieren zu können, müssen die festgestellten Verstöße gegen den Mindeststandard<br />

unverzüglich behoben werden. <strong>Disney</strong> wird in etwa 90 Tagen ein Folgeaudit durchführen, um die Einhaltung des<br />

Mindeststandards nochmals zu überprüfen. Die Nichtdurchführung der notwendigen Korrekturmaßnahmen führt zum<br />

Entzug der Genehmigung dieses Betriebs für die Produktion von Handelsware der Marke <strong>Disney</strong>. In diesem Fall wird von<br />

ALLEN Lizenznehmern und Lieferanten verlangt, die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> in diesem Betrieb sofort<br />

(spätestens 30 Tage nach Mitteilung durch <strong>Disney</strong>) oder wie anderweitig gesetzlich verlangt, einzustellen. Danach kann der<br />

Betrieb für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Entzug der Genehmigung durch <strong>Disney</strong> keine Berechtigung mehr für die<br />

Produktion von Handelsware der Marke <strong>Disney</strong> erhalten.<br />

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung aller Verstöße gegen den Verhaltenskodex von <strong>Disney</strong>, geordnet nach<br />

Schweregrad. Die in diesem Schreiben angezeigten Verstöße gegen den Mindeststandard machen sofortiges Handeln<br />

notwendig. Alle anderen Verstöße gegen den Kodex müssen im Rahmen unserer fortwährenden Anstrengungen zur<br />

Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Angriff genommen werden.<br />

1. Überwachung und Einhaltung (Verstöße gegen den Mindeststandard)<br />

Der Verhaltenskodex von <strong>Disney</strong> verpflichtet Arbeitgeber, alle Unterlagen, die zum Nachweis der Einhaltung des<br />

Kodex notwendig sein könnten, vor Ort aufzubewahren. Die Auditoren sind aufgefordert, die Aufzeichnungen<br />

von mindestens 12 Monaten zu prüfen, um die Einhaltung des Verhaltenskodex von <strong>Disney</strong> zu verifizieren.<br />

Die Prüfer haben Unstimmigkeiten zwischen den von der Betriebsleitung vorgelegten Dokumenten und den<br />

während privater Gespräche von den Beschäftigten erhaltenen Informationen festgestellt. Bitte sorgen Sie<br />

dafür, dass während des ILS-Folgeaudits vollständige und genaue Aufzeichnungen zur Verfügung stehen.<br />

2. Mindestlohn<br />

Das Arbeitsgesetz der Volksrepublik China (Artikel 48) schreibt vor, dass Arbeitgeber den Beschäftigten den<br />

lokalen Mindestlohn von 6,32 RMB pro Stunde (1100 RMB pro Monat) ab dem 1. März 2011 und 5,29 RMB<br />

pro Stunde (920 RMB pro Monat) vor März 2011 zahlen müssen. Die Prüfer konnten nicht feststellen, ob die<br />

Vorschriften zum Mindestlohn eingehalten wurden, da Unstimmigkeiten zwischen den von der Betriebsleitung<br />

vorgelegten Unterlagen und den während privater Gespräche mit den Beschäftigten erhaltenen Informationen<br />

gegeben waren. Bitte stellen Sie sicher, dass allen Beschäftigten zumindest der im Arbeitsgesetz vorgeschriebene<br />

lokale Mindestlohn gezahlt wird.<br />

Als Lizenznehmer/Lieferant liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Verstöße gegen den Mindeststandard<br />

als Bedingung für die weitere Nutzung dieses Betriebes unverzüglich behoben werden. Alle anderen Verstöße müssen<br />

umgehend in Angriff genommen werden. Die Nichtbehebung der Verstöße gegen den Mindeststandard in Übereinstimmung<br />

mit diesem Schreiben führt dazu, dass <strong>Disney</strong> die Genehmigung für diesen Betrieb entziehen wird.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

A30


Anhang 18<br />

Beispiel für Schreiben mit Korrekturmaßnahmenplan (Corrective Action Plan, CAP)<br />

* Für von Lizenznehmern und Lieferanten vorgelegte ILS-Audits<br />

Am [DATUM] hat <strong>Disney</strong> ein Audit betreffend [Name des Betriebs] (ILS-Nr. des Betriebs) in [Stadt, Land] erhalten und<br />

<strong>Disney</strong> hat festgestellt, dass dieser Betrieb den Mindeststandard (Minimum Compliance Standard, MCS) gemäß dem<br />

Verhaltenskodex für Hersteller nicht erfüllt.<br />

Um weiterhin in diesem Werk produzieren zu können, müssen die festgestellten Verstöße gegen den Mindeststandard<br />

unverzüglich behoben werden. <strong>Disney</strong> muss innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum des Eingangs des oben genannten<br />

Audits ein Folgeaudit mit Datum nach dem [Datum] vorgelegt werden, das die Einhaltung des Mindeststandards belegt.<br />

Die Nichtdurchführung der notwendigen Korrekturmaßnahmen führt zum Entzug der Genehmigung dieses Betriebs für<br />

die Produktion von Handelsware der Marke <strong>Disney</strong>. In diesem Fall wird <strong>Disney</strong> von ALLEN Lizenznehmern und Lieferanten<br />

verlangen, die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> in diesem Werk sofort (spätestens 30 Tage nach Mitteilung durch<br />

<strong>Disney</strong>) oder wie anderweitig gesetzlich verlangt, einzustellen.<br />

• Wird kein Audit wie verlangt vorgelegt, wird der Betrieb so lange keine Berechtigung für die Produktion von<br />

Handelsware der Marke <strong>Disney</strong> erhalten können, bis ein die Einhaltung des Mindeststandards nachweisendes<br />

Audit eingereicht wird.<br />

• Falls das eingereichte Folgeaudit keinen Nachweis über die Einhaltung des Mindeststandards erbringt, kann der<br />

Betrieb für mindestens 12 Monate ab dem Entzug der Genehmigung durch <strong>Disney</strong> keine Berechtigung mehr für<br />

die Produktion von Handelsware der Marke <strong>Disney</strong> erhalten.<br />

Dieses Schreiben geht an alle Lizenznehmer und Lieferanten, die derzeit Produkte der Marke <strong>Disney</strong> in diesem Betrieb<br />

fertigen lassen. Sie sind aufgefordert, notwendige Prüfungsaktivitäten zusammen mit dem Betrieb zu koordinieren.<br />

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung aller Verstöße gegen den Verhaltenskodex von <strong>Disney</strong>, geordnet nach<br />

Schweregrad. Verstöße gegen den Mindeststandard sind fett hervorgehoben und erfordern sofortiges Handeln. Alle<br />

anderen Verstöße gegen den Kodex müssen im Rahmen unserer fortwährenden Anstrengungen zur Verbesserung der<br />

Arbeitsbedingungen in Angriff genommen werden.<br />

1. Keine Diskriminierung<br />

In einer Stellenanzeige steht, dass die Bewerber für die Stelle eines Druckers zwischen 21 und 35 Jahre alt sein<br />

müssen.<br />

2. Mindestlohn/Lohn für Überstunden<br />

Die Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn und zur Höchstzahl an Überstunden konnte nicht verifiziert<br />

werden aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den von der Betriebsleitung zur Prüfung vorgelegten<br />

Unterlagen.<br />

Als Lizenznehmer/Lieferant liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Verstöße gegen den Mindeststandard als<br />

Bedingung für die weitere Nutzung dieses Betriebs innerhalb des angegebenen Zeitraums behoben werden. Alle anderen<br />

Verstöße müssen umgehend in Angriff genommen werden. Die Nichtbehebung der Verstöße gegen den Mindeststandard<br />

in Übereinstimmung mit diesem Schreiben führt dazu, dass <strong>Disney</strong> die Genehmigung für die Herstellung von Produkten<br />

der Marke <strong>Disney</strong> in diesem Betrieb entziehen wird.<br />

Sollten Sie weitere Erläuterungen benötigen oder diesen Betrieb nicht mehr länger einsetzen, nehmen Sie bitte Kontakt<br />

auf mit [Name der Kontaktperson].<br />

Wir danken Ihnen für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit.<br />

A31


Anhang 19<br />

Beispiel für Schreiben über Entzug der Produktionsgenehmigung<br />

Datum<br />

XYZ Lizenznehmer/Lieferant<br />

[Adresse]<br />

Sehr geehrter Lizenznehmer/Lieferant,<br />

In Übereinstimmung mit dem Lizenzvertrag und/oder Memorandum of Understanding wurde [Name des Betriebs und ILS-<br />

Nr.], in [Stadt], [Land], am [Tag, an dem das Audit durchgeführt wurde] geprüft. Die Ergebnisse dieses Folgeaudits weisen<br />

darauf hin, dass dieser Betrieb noch immer den Mindeststandard (Minimum Compliance Standard, MCS) gemäß dem<br />

Verhaltenskodex für Hersteller nicht erfüllt.<br />

Entsprechend unserer Ankündigung und dem ILS-Programm von <strong>Disney</strong> wird die Produktionsgenehmigung für diesen<br />

Betrieb entzogen. Sie sind verpflichtet, die Herstellung von Handelsware der Marke <strong>Disney</strong> in diesem Betrieb sofort<br />

einzustellen (innerhalb von höchstens 30 Tagen nach dem Datum dieser Mitteilung oder wie vom Gesetz anders verlangt).<br />

Der Betrieb kann für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Entzug der Genehmigung durch <strong>Disney</strong> keine Berechtigung mehr<br />

für die Produktion von Handelsware der Marke <strong>Disney</strong> erhalten.<br />

Falls Sie uns bereits mitgeteilt haben, dass Sie diesen Betrieb nicht mehr einsetzen, dient dieses Schreiben als Benachrichtigung,<br />

dass der Betrieb nicht mehr länger zur Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> eingesetzt werden kann.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

A32


Anhang 20<br />

Beispiel für einen Antrag auf Wiedererlangung der Genehmigung für den Betrieb<br />

A33

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