Hinweise der Redaktion: - Stadt Grünhain-Beierfeld
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<strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Terminkalen<strong>der</strong><br />
für die Sitzungen <strong>der</strong> Gremien<br />
des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong><br />
Monat Juni 2006<br />
Ortschaftrat Waschleithe (öffentl./nichtöffentl. Sitzung)<br />
Dienstag, 13.06.2006, 19.00 Uhr, Depot 2<br />
<strong>Stadt</strong>rat (öffentl./nichtöffentl. Sitzung)<br />
Montag, 19.06.2006, 19.00 Uhr, Rathaus<br />
Manuskript ”Der Spiegelwaldbote” Nr. 11/2006<br />
Zusammenfassung<br />
Seite 6 von 25<br />
Interessierte Bürger sind zu den öffentlichen Sitzungen herzlich eingeladen. Die Tagesordnung für die jeweilige<br />
Sitzung wird rechtzeitig vor <strong>der</strong> jeweiligen Sitzung ortsüblich bekannt gegeben.<br />
gez. Rudler<br />
Bürgermeister<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> 18. Sitzung des Technischen Ausschusses des <strong>Stadt</strong>rates<br />
<strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> vom 18. Mai 2006<br />
öffentliche Beschlüsse:<br />
Beschluss Nr.: TA 2006/323/18<br />
Der Technische Ausschuss beschließt, dem Anbau eines Wintergartens an das vorhandene<br />
Wohnhaus auf dem Flurstück-Nr. 596/32 <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Beierfeld</strong> – August-Bebel-Straße<br />
165 d – zuzustimmen.<br />
Beschluss Nr.: TA 2006/324/18<br />
Der Technische Ausschuss des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> beschließt, <strong>der</strong> Neuerrichtung<br />
einer Pkw-Doppelgarage auf dem Flurstück-Nr. 583a <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Beierfeld</strong> – Spiegelwaldstraße<br />
75 – zuzustimmen.<br />
Der Abstand zwischen <strong>der</strong> Garage und <strong>der</strong> öffentlichen Verkehrsfläche gemäß § 2 Abs. 1<br />
SächsGarVO ist einzuhalten. Die anfallenden Nie<strong>der</strong>schlagswässer sind auf eigenem Grundstück<br />
zu versickern und dürfen nicht auf die öffentliche Verkehrsfläche gelangen.<br />
Beschluss Nr.: TA 2006/326/18<br />
Der Technische Ausschuss beschließt, <strong>der</strong> Errichtung eines Carports auf dem Flurstück-Nr.<br />
174 a <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Beierfeld</strong> – Schillerstraße 28 – zuzustimmen.<br />
Der Abstand zwischen <strong>der</strong> Garage und <strong>der</strong> öffentlichen Verkehrsfläche gemäß § 2 Abs. 1<br />
SächsGarVO ist einzuhalten. Die anfallenden Nie<strong>der</strong>schlagswässer sind auf eigenem Grundstück<br />
zu versickern und dürfen nicht auf die öffentliche Verkehrsfläche gelangen.