G U T A C H T E N - Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
herangezogene Unterlagen,<br />
Erkundigungen, Informationen:<br />
1.4 Besonderheiten des Auftrags / Maßgaben des Auftraggebers<br />
Vom Auftraggeber wurden für diese Gutachtenerstellung<br />
im Wesentlichen folgende Unterlagen und Informationen<br />
zur Verfügung gestellt:<br />
• Auftragsschreiben mit Angaben zum Bewertungsobjekt.<br />
Vom Sachverständigen wurden folgende Auskünfte und<br />
Unterlagen beschafft:<br />
• Stadtplanauszug und Flurkartenauszug im Maßstab<br />
1 : 500 von der Firma inframation AG, 44269 Dortmund<br />
(Geoport);<br />
• unbeglaubigter Grundbuchauszug vom 30.06.2011;<br />
• Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte);<br />
• Berechnung des Bruttorauminhalts und der<br />
Wohnflächen;<br />
• Eigene Recherchearbeiten beim Grundbuchamt und der<br />
Gemeindeverwaltung.<br />
Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um ein 2-geschossiges Wohnhaus und einer alten<br />
Scheune mit Schuppenanbau. Das insgesamt 2336 m2 große Grundstück wurde<br />
bewertungstechnisch in 3 Bewertungsteilbereiche wir folgt aufgeteilt:<br />
A, Baulandfläche mit Wohnhaus, ca. 797 m2<br />
B, Baulandfläche mit alter Scheune ca. 898 m2<br />
C, Grünlandfläche (wie Hinterland) ca. 641 m2<br />
somit insgesamt 2336 m2<br />
Anmerkungen des Sachverständigen zum<br />
Bewertungsteilbereich A mit Wohnhaus:<br />
Das Baujahr des Gebäudes ist 1843. Im Zuge der Recherchearbeiten konnte auch festgestellt<br />
werden, dass in früheren Jahren mehrere Bauanträge zu Um- oder Anbauten gestellt wurden,<br />
welche jedoch nicht alle realisiert wurden.<br />
Lediglich der 1962 gestellte Antrag zum Umbau des Wohnhauses in eine Pension wurde<br />
ausgeführt. In der Zeit von 1962 bis 2009 wurde das Haus als Pension genutzt.<br />
Nach sachverständigem Ermessen wird unter Berücksichtigung der v. g. Umbaumaßnahmen das<br />
Baujahr fikiv auf 1951 festgesetzt, was bei einer rechnerischen Gesamtnutzungsdauer von<br />
90 Jahren noch eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren ergibt. Das Gebäude konnte trotz<br />
wiederholten Bemühungen von innen nicht besichtigt werden, so dass das Amtsgericht Lörrach mit<br />
Schreiben vom 20.07.2011 angeordnet hat, dass das Gutachten ohne Innenbesichtigung fertig zu<br />
stellen ist.<br />
Bewertungsteilbereich B mit alter Scheune und Schuppenanbau:<br />
Zum Baujahr der ehemaligen Scheune ist ebenfalls 1843.<br />
Ein Unterschied besteht jedoch darin, dass die in früheren Jahren geplanten Umbaubaumaßnahmen<br />
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