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G U T A C H T E N - Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

herangezogene Unterlagen,<br />

Erkundigungen, Informationen:<br />

1.4 Besonderheiten des Auftrags / Maßgaben des Auftraggebers<br />

Vom Auftraggeber wurden für diese Gutachtenerstellung<br />

im Wesentlichen folgende Unterlagen und Informationen<br />

zur Verfügung gestellt:<br />

• Auftragsschreiben mit Angaben zum Bewertungsobjekt.<br />

Vom Sachverständigen wurden folgende Auskünfte und<br />

Unterlagen beschafft:<br />

• Stadtplanauszug und Flurkartenauszug im Maßstab<br />

1 : 500 von der Firma inframation AG, 44269 Dortmund<br />

(Geoport);<br />

• unbeglaubigter Grundbuchauszug vom 30.06.2011;<br />

• Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte);<br />

• Berechnung des Bruttorauminhalts und der<br />

Wohnflächen;<br />

• Eigene Recherchearbeiten beim Grundbuchamt und der<br />

Gemeindeverwaltung.<br />

Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um ein 2-geschossiges Wohnhaus und einer alten<br />

Scheune mit Schuppenanbau. Das insgesamt 2336 m2 große Grundstück wurde<br />

bewertungstechnisch in 3 Bewertungsteilbereiche wir folgt aufgeteilt:<br />

A, Baulandfläche mit Wohnhaus, ca. 797 m2<br />

B, Baulandfläche mit alter Scheune ca. 898 m2<br />

C, Grünlandfläche (wie Hinterland) ca. 641 m2<br />

somit insgesamt 2336 m2<br />

Anmerkungen des Sachverständigen zum<br />

Bewertungsteilbereich A mit Wohnhaus:<br />

Das Baujahr des Gebäudes ist 1843. Im Zuge der Recherchearbeiten konnte auch festgestellt<br />

werden, dass in früheren Jahren mehrere Bauanträge zu Um- oder Anbauten gestellt wurden,<br />

welche jedoch nicht alle realisiert wurden.<br />

Lediglich der 1962 gestellte Antrag zum Umbau des Wohnhauses in eine Pension wurde<br />

ausgeführt. In der Zeit von 1962 bis 2009 wurde das Haus als Pension genutzt.<br />

Nach sachverständigem Ermessen wird unter Berücksichtigung der v. g. Umbaumaßnahmen das<br />

Baujahr fikiv auf 1951 festgesetzt, was bei einer rechnerischen Gesamtnutzungsdauer von<br />

90 Jahren noch eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren ergibt. Das Gebäude konnte trotz<br />

wiederholten Bemühungen von innen nicht besichtigt werden, so dass das Amtsgericht Lörrach mit<br />

Schreiben vom 20.07.2011 angeordnet hat, dass das Gutachten ohne Innenbesichtigung fertig zu<br />

stellen ist.<br />

Bewertungsteilbereich B mit alter Scheune und Schuppenanbau:<br />

Zum Baujahr der ehemaligen Scheune ist ebenfalls 1843.<br />

Ein Unterschied besteht jedoch darin, dass die in früheren Jahren geplanten Umbaubaumaßnahmen<br />

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