G U T A C H T E N - Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
Besonders zu veranschlagende Bauteile<br />
Gebäude: Wohnhaus<br />
besondere Bauteile Herstellungskosten (ohne BNK) Zeitwert (inkl. BNK)<br />
Hintere Kelleraußentreppe, pauschal 800,00 €<br />
Kelleraußentreppe vorne, pauschal 800,00 €<br />
Hintere Eingangstreppe, pauschal 600,00 €<br />
Vortreppe mit Podest und begehbarem<br />
Vordach mit Brüstung, pauschal<br />
2.500,00 €<br />
Summe 4.700,00 €<br />
Besondere Einrichtungen<br />
Die besonderen (Betriebs)Einrichtungen werden einzeln erfasst und einzeln pauschal in ihren<br />
Herstellungskosten bzw. ihrem Zeitwert geschätzt, jedoch nur in der Höhe, wie dies dem<br />
gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht. Grundlage sind die in [1], Kapitel 3.01.3 angegebenen<br />
Erfahrungswerte der durchschnittlichen Herstellungskosten für besondere (Betriebs)Einrichtungen.<br />
Baunebenkosten<br />
Die Baunebenkosten (BNK) werden prozentual als Funktion der Gesamtherstellungskosten (einschl.<br />
der Herstellungskosten der Nebenbauteile, besonderen Einrichtungen und Außenanlagen) und den<br />
Planungsanforderungen bestimmt.<br />
Dieser Wertermittlung werden die in [1], Kapitel 3.01.7 veröffentlichten durchschnittlichen<br />
pauschalisierten BNK zugrunde gelegt.<br />
Außenanlagen<br />
Die wesentlich wertbeeinflussenden Außenanlagen wurden im Ortstermin getrennt erfasst und<br />
einzeln pauschal in ihrem Sachwert geschätzt. Grundlage sind die in [1], Kapitel 3.01.5<br />
angegebenen Erfahrungswerte für durchschnittliche Herstellungskosten. Bei älteren und/oder<br />
schadhaften Außenanlagen erfolgt die Sachwertschätzung unter Berücksichtigung diesbezüglicher<br />
Abschläge.<br />
Außenanlagen<br />
Außenanlagen Sachwert (inkl. BNK)<br />
prozentuale Schätzung: 3,50 % der Gebäudesachwerte insg. (184.179,86 €) 6.446,30 €<br />
Summe 6.446,30 €<br />
Gesamtnutzungsdauer<br />
Die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer = Gesamtnutzungsdauer (GND) ergibt sich aus der für<br />
die Bestimmung der NHK gewählten Gebäudeart sowie dem Gebäudeausstattungsstandard. Sie ist<br />
deshalb wertermittlungstechnisch dem Gebäudetyp zuzuordnen und ebenfalls aus [1], Kapitel 3.01.1<br />
entnommen.<br />
Restnutzungsdauer<br />
Als Restnutzungsdauer ist in erster Näherung die Differenz aus "üblicher Gesamtnutzungsdauer"<br />
abzüglich "tatsächlichem Lebensalter am Wertermittlungsstichtag" zugrunde gelegt. Diese wird<br />
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