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G U T A C H T E N - Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Besonders zu veranschlagende Bauteile<br />

Gebäude: Wohnhaus<br />

besondere Bauteile Herstellungskosten (ohne BNK) Zeitwert (inkl. BNK)<br />

Hintere Kelleraußentreppe, pauschal 800,00 €<br />

Kelleraußentreppe vorne, pauschal 800,00 €<br />

Hintere Eingangstreppe, pauschal 600,00 €<br />

Vortreppe mit Podest und begehbarem<br />

Vordach mit Brüstung, pauschal<br />

2.500,00 €<br />

Summe 4.700,00 €<br />

Besondere Einrichtungen<br />

Die besonderen (Betriebs)Einrichtungen werden einzeln erfasst und einzeln pauschal in ihren<br />

Herstellungskosten bzw. ihrem Zeitwert geschätzt, jedoch nur in der Höhe, wie dies dem<br />

gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht. Grundlage sind die in [1], Kapitel 3.01.3 angegebenen<br />

Erfahrungswerte der durchschnittlichen Herstellungskosten für besondere (Betriebs)Einrichtungen.<br />

Baunebenkosten<br />

Die Baunebenkosten (BNK) werden prozentual als Funktion der Gesamtherstellungskosten (einschl.<br />

der Herstellungskosten der Nebenbauteile, besonderen Einrichtungen und Außenanlagen) und den<br />

Planungsanforderungen bestimmt.<br />

Dieser Wertermittlung werden die in [1], Kapitel 3.01.7 veröffentlichten durchschnittlichen<br />

pauschalisierten BNK zugrunde gelegt.<br />

Außenanlagen<br />

Die wesentlich wertbeeinflussenden Außenanlagen wurden im Ortstermin getrennt erfasst und<br />

einzeln pauschal in ihrem Sachwert geschätzt. Grundlage sind die in [1], Kapitel 3.01.5<br />

angegebenen Erfahrungswerte für durchschnittliche Herstellungskosten. Bei älteren und/oder<br />

schadhaften Außenanlagen erfolgt die Sachwertschätzung unter Berücksichtigung diesbezüglicher<br />

Abschläge.<br />

Außenanlagen<br />

Außenanlagen Sachwert (inkl. BNK)<br />

prozentuale Schätzung: 3,50 % der Gebäudesachwerte insg. (184.179,86 €) 6.446,30 €<br />

Summe 6.446,30 €<br />

Gesamtnutzungsdauer<br />

Die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer = Gesamtnutzungsdauer (GND) ergibt sich aus der für<br />

die Bestimmung der NHK gewählten Gebäudeart sowie dem Gebäudeausstattungsstandard. Sie ist<br />

deshalb wertermittlungstechnisch dem Gebäudetyp zuzuordnen und ebenfalls aus [1], Kapitel 3.01.1<br />

entnommen.<br />

Restnutzungsdauer<br />

Als Restnutzungsdauer ist in erster Näherung die Differenz aus "üblicher Gesamtnutzungsdauer"<br />

abzüglich "tatsächlichem Lebensalter am Wertermittlungsstichtag" zugrunde gelegt. Diese wird<br />

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