04.03.2013 Aufrufe

G U T A C H T E N - Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

G U T A C H T E N - Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

G U T A C H T E N - Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Amtsgericht Lörrach<br />

-Vollstreckungsgericht-<br />

Bahnhofstraße 4 und 4a<br />

79539 Lörrach<br />

G U T A C H T E N<br />

Datum: 28. Juli 2011<br />

Az.: 019-11<br />

über den Verkehrswert (Marktwert)<br />

i.S.d. § 194 Baugesetzbuch<br />

für das mit einem<br />

Wohnhaus und ehemaliger Scheune bebaute Grundstück<br />

in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Der Verkehrswert des Grundstücks wurde zum Stichtag<br />

21.07.2011 ermittelt mit rd.<br />

253.000,00 €.<br />

Ausfertigung Nr. 1<br />

Dieses Gutachten besteht aus 55 Seiten, davon sind 9 Seiten Anlagen.<br />

Das Gutachten wurde in zwei Ausfertigungen erstellt, davon eine für meine Unterlagen.


Inhaltsverzeichnis<br />

Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Nr. Abschnitt Seite<br />

1 Allgemeine Angaben........................................................................................................5<br />

1.1 Angaben zum Bewertungsobjekt.......................................................................................5<br />

1.2 Angaben zum Auftraggeber und Eigentümer....................................................................5<br />

1.3 Angaben zum Auftrag und zur Auftragsabwicklung.........................................................5<br />

1.4 Besonderheiten des Auftrags / Maßgaben des Auftraggebers...........................................6<br />

2 Grund- und Bodenbeschreibung....................................................................................7<br />

2.1 Lage ...................................................................................................................................7<br />

2.1.1 Großräumige Lage.............................................................................................................7<br />

2.1.2 Kleinräumige Lage ............................................................................................................8<br />

2.2 Gestalt und Form...............................................................................................................8<br />

2.3 Erschließung, Baugrund etc...............................................................................................8<br />

2.4 Privatrechtliche Situation ..................................................................................................9<br />

2.5 Öffentlich-rechtliche Situation ..........................................................................................9<br />

2.5.1 Baulasten und Denkmalschutz ..........................................................................................9<br />

2.5.2 Bauplanungsrecht ............................................................................................................10<br />

2.5.3 Bauordnungsrecht............................................................................................................10<br />

2.6 Entwicklungszustand inkl. Beitrags- und Abgabensituation...........................................10<br />

2.7 Hinweise zu den durchgeführten Erhebungen.................................................................10<br />

2.8 Derzeitige Nutzung und Vermietungssituation ...............................................................10<br />

3 Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen .........................................................12<br />

3.1 Vorbemerkungen zur Gebäudebeschreibung...................................................................12<br />

3.2 Wohnhaus........................................................................................................................12<br />

3.2.1 Gebäudeart, Baujahr und Außenansicht ..........................................................................12<br />

3.2.2 Nutzungseinheiten, Raumaufteilung ...............................................................................13<br />

3.2.3 Gebäudekonstruktion (Keller, Wände, Decken, Treppen, Dach)....................................13<br />

3.2.4 Allgemeine technische Gebäudeausstattung ...................................................................14<br />

3.2.5 Raumausstattungen und Ausbauzustand .........................................................................14<br />

3.2.5.1 Räume im Erdgeschoss ...................................................................................................14<br />

3.2.5.2 Räume im Obergeschoss .................................................................................................14<br />

3.2.5.3 Räume im Dachgeschoss.................................................................................................15<br />

3.2.6 Besondere Bauteile/Einrichtungen, Zustand des Gebäudes ............................................15<br />

3.3 Ehemalige Scheune .........................................................................................................15<br />

3.4 Schuppenanbau................................................................................................................16<br />

3.5 Außenanlagen..................................................................................................................16<br />

4 Ermittlung des Verkehrswerts .....................................................................................17<br />

4.1 Grundstücksdaten, Bewertungsteilbereiche.....................................................................17<br />

4.2 Verfahrenswahl mit Begründung.....................................................................................17<br />

4.3 Bodenwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“ ..........18<br />

4.4 Sachwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“.............20<br />

4.4.1.1 Das Sachwertmodell der Immobilienwertermittlungsverordnung ..................................20<br />

4.4.1.2 Erläuterungen der bei der Sachwertberechnung verwendeten Begriffe ..........................21<br />

4.4.1.3 Sachwertberechnung........................................................................................................25<br />

4.4.1.4 Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Sachwertberechnung ...................................26<br />

4.5 Ertragswertermittlung für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“ .........29<br />

4.5.1.1 Das Ertragswertmodell der Immobilienwertermittlungsverordnung...............................29<br />

Seite 2 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

4.5.1.2 Erläuterungen der bei der Ertragswertberechnung verwendeten Begriffe.......................30<br />

4.5.1.3 Ertragswertberechnung....................................................................................................32<br />

4.5.1.4 Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Ertragswertberechnung................................33<br />

4.6 Bodenwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „B, Bauland (Nach Abbruch<br />

der ehemaligen Scheune).................................................................................................35<br />

4.7 Vergleichswertermittlung für den Bewertungsteilbereich „B, Bauland (Nach<br />

Abbruch der Scheune)“ ...................................................................................................36<br />

4.7.1 Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Vergleichswertberechnung..........................37<br />

4.8 Bodenwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „C, Hinterlandfläche“..................37<br />

4.9 Vergleichswertermittlung für den Bewertungsteilbereich „C, Hinterlandfläche“...........38<br />

4.10 Verkehrswert ...................................................................................................................39<br />

5 Rechtsgrundlagen, verwendete Literatur und Software ...........................................40<br />

5.1 Rechtsgrundlagen der Verkehrswertermittlung...............................................................40<br />

5.2 Verwendete Wertermittlungsliteratur..............................................................................41<br />

5.3 Verwendete fachspezifische Software.............................................................................41<br />

6 Bilddokumentation........................................................................................................42<br />

7 Verzeichnis der Anlagen...............................................................................................46<br />

Seite 3 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

79429 Malsburg-<br />

Marzell<br />

Außerdorf 15<br />

Übersichtsplan<br />

(unmaßstäblich)<br />

Seite 4 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

1 Allgemeine Angaben<br />

1.1 Angaben zum Bewertungsobjekt<br />

Art des Bewertungsobjekts:<br />

Objektadresse:<br />

Grundbuchangaben:<br />

Katasterangaben:<br />

1.2 Angaben zum Auftraggeber und Eigentümer<br />

Auftraggeber:<br />

Eigentümer:<br />

Grundstück, bebaut mit Wohnhaus mit ehemaliger<br />

Scheune und Schuppenanbau<br />

Außerdorf 15<br />

79429 Malsburg-Marzell<br />

Grundbuch von Malsburg-Marzell, Blatt 232, lfd. Nr. 6<br />

Gemarkung Marzell, Flurstück 771/2 (2336 m²)<br />

Amtsgericht Lörrach<br />

-Vollstreckungsgericht-<br />

Bahnhofstraße 4 und 4a<br />

79539 Lörrach<br />

1.3 Angaben zum Auftrag und zur Auftragsabwicklung<br />

Grund der Gutachtenerstellung:<br />

Wertermittlungsstichtag:<br />

Tag der Ortsbesichtigung:<br />

Teilnehmer am Ortstermin:<br />

Auftrag vom 20.05.2011 (Datum des Auftragsschreibens)<br />

1 K 24/11<br />

Verkehrswertermittlung zum Zwecke der<br />

Zwangsversteigerung<br />

21.07.2011<br />

21.07.2011<br />

Der Sachverständige<br />

Seite 5 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

herangezogene Unterlagen,<br />

Erkundigungen, Informationen:<br />

1.4 Besonderheiten des Auftrags / Maßgaben des Auftraggebers<br />

Vom Auftraggeber wurden für diese Gutachtenerstellung<br />

im Wesentlichen folgende Unterlagen und Informationen<br />

zur Verfügung gestellt:<br />

• Auftragsschreiben mit Angaben zum Bewertungsobjekt.<br />

Vom Sachverständigen wurden folgende Auskünfte und<br />

Unterlagen beschafft:<br />

• Stadtplanauszug und Flurkartenauszug im Maßstab<br />

1 : 500 von der Firma inframation AG, 44269 Dortmund<br />

(Geoport);<br />

• unbeglaubigter Grundbuchauszug vom 30.06.2011;<br />

• Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte);<br />

• Berechnung des Bruttorauminhalts und der<br />

Wohnflächen;<br />

• Eigene Recherchearbeiten beim Grundbuchamt und der<br />

Gemeindeverwaltung.<br />

Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um ein 2-geschossiges Wohnhaus und einer alten<br />

Scheune mit Schuppenanbau. Das insgesamt 2336 m2 große Grundstück wurde<br />

bewertungstechnisch in 3 Bewertungsteilbereiche wir folgt aufgeteilt:<br />

A, Baulandfläche mit Wohnhaus, ca. 797 m2<br />

B, Baulandfläche mit alter Scheune ca. 898 m2<br />

C, Grünlandfläche (wie Hinterland) ca. 641 m2<br />

somit insgesamt 2336 m2<br />

Anmerkungen des Sachverständigen zum<br />

Bewertungsteilbereich A mit Wohnhaus:<br />

Das Baujahr des Gebäudes ist 1843. Im Zuge der Recherchearbeiten konnte auch festgestellt<br />

werden, dass in früheren Jahren mehrere Bauanträge zu Um- oder Anbauten gestellt wurden,<br />

welche jedoch nicht alle realisiert wurden.<br />

Lediglich der 1962 gestellte Antrag zum Umbau des Wohnhauses in eine Pension wurde<br />

ausgeführt. In der Zeit von 1962 bis 2009 wurde das Haus als Pension genutzt.<br />

Nach sachverständigem Ermessen wird unter Berücksichtigung der v. g. Umbaumaßnahmen das<br />

Baujahr fikiv auf 1951 festgesetzt, was bei einer rechnerischen Gesamtnutzungsdauer von<br />

90 Jahren noch eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren ergibt. Das Gebäude konnte trotz<br />

wiederholten Bemühungen von innen nicht besichtigt werden, so dass das Amtsgericht Lörrach mit<br />

Schreiben vom 20.07.2011 angeordnet hat, dass das Gutachten ohne Innenbesichtigung fertig zu<br />

stellen ist.<br />

Bewertungsteilbereich B mit alter Scheune und Schuppenanbau:<br />

Zum Baujahr der ehemaligen Scheune ist ebenfalls 1843.<br />

Ein Unterschied besteht jedoch darin, dass die in früheren Jahren geplanten Umbaubaumaßnahmen<br />

Seite 6 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

zur Umnutzung der Scheune nicht realisiert wurden. Das Gebäude ist daher in einem baulich sehr<br />

schlechten Zustand. Eine Berücksichtigung von Instandsetzungskosten in diesem Gutachten zur<br />

Herstellung des ursprünglichen baulichen Zustandes steht außer Frage, da ein Bedarf an einem<br />

derartigen Ökonomiegebäude zur landwirtschaftlichen Nutzung zukünftig nicht mehr besteht.<br />

Nach den Vorgaben der ImmoWertV sind nach § 2, „künftige Entwicklungen wie beispielweise<br />

absehbare anderweitige Nutzungen zu berücksichtigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit auf<br />

Grund konkreter Tatsachen zu erwarten sind“.<br />

Konkrete Tatsachen über eine zukünftige neue Nutzung sind derzeit nicht bekannt, außer, wie<br />

bereits zuvor erwähnt, dass das alte Gebäude für eine landwirtschaftliche Nutzung zukünftig nicht<br />

mehr benötigt wird. Nach sachverständigem Ermessen wird daher in diesem Gutachten die<br />

Freilegung dieser Bewertungsteilfläche eingerechnet, so dass die freigelegte Fläche zukünftig ggf.<br />

einer wohnbaulichen oder gewerblichen Nutzung zugeführt werden kann.<br />

Bewertungsteilbereich C, Grünland:<br />

Dieser Flächenbereich diente bisher als Weideland und wird nach sachverständigem Ermessen mit<br />

einem Abschlag, wie Hinterlandflächen, bewertet.<br />

2 Grund- und Bodenbeschreibung<br />

2.1 Lage<br />

2.1.1 Großräumige Lage<br />

Bundesland:<br />

Kreis:<br />

Ort und Einwohnerzahl:<br />

überörtliche Anbindung /<br />

Entfernungen:<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Lörrach<br />

79429 Malsburg-Marzell (ca. 1.500 Einwohner);<br />

Ortsteil Marzell (ca. 500 Einwohner);<br />

nächstgelegene größere Städte:<br />

Kandern (ca. 8 km entfernt)<br />

Landeshauptstadt:<br />

Stuttgart<br />

Kreisstraßen<br />

Kandertalstraße K 6350 (ca. 0,2 km entfernt)<br />

Autobahnzufahrt:<br />

BAB 98, Anschluss Kandern (ca. 20 km entfernt)<br />

Flughafen:<br />

EURO-Air-Port Basel-Mülhausen (ca. 35 km entfernt)<br />

Seite 7 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

2.1.2 Kleinräumige Lage<br />

innerörtliche Lage:<br />

Art der Bebauung und Nutzungen in<br />

der Straße und im Ortsteil:<br />

Beeinträchtigungen:<br />

Topografie:<br />

2.2 Gestalt und Form<br />

Gestalt und Form:<br />

2.3 Erschließung, Baugrund etc.<br />

Straßenart:<br />

Straßenausbau:<br />

Anschlüsse an Versorgungsleitungen<br />

und Abwasserbeseitigung:<br />

Grenzverhältnisse, nachbarliche<br />

Gemeinsamkeiten:<br />

Baugrund, Grundwasser (soweit<br />

augenscheinlich ersichtlich):<br />

Ortsrand;<br />

Die Entfernung zum Ortszentrum Marzell beträgt<br />

ca. 0,5 km.<br />

Verwaltung (Gemeindeverwaltung in Malsburg) ca. 4 km<br />

entfernt;<br />

einfache Wohnlage<br />

überwiegend wohnbauliche Nutzungen<br />

keine<br />

überwiegend eben<br />

Grundstücksgröße:<br />

Flurst. Nr.: Größe:<br />

771/2 2.336 m²<br />

insgesamt: 2.336 m²<br />

Bemerkungen:<br />

unregelmäßige Grundstücksform<br />

Anliegerstraße;<br />

Straße mit mäßigem Verkehr<br />

voll ausgebaut, Fahrbahn aus Bitumen<br />

elektrischer Strom, Wasser aus öffentlicher Versorgung;<br />

Kanalanschluss; Telefonanschluss<br />

keine Grenzbebauung des Wohnhauses<br />

gewachsener, normal tragfähiger Baugrund<br />

Seite 8 von 46


Altlasten:<br />

Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

2.4 Privatrechtliche Situation<br />

grundbuchlich gesicherte Belastungen:<br />

Anmerkung:<br />

Bodenordnungsverfahren:<br />

nicht eingetragene Rechte und Lasten:<br />

2.5 Öffentlich-rechtliche Situation<br />

2.5.1 Baulasten und Denkmalschutz<br />

Eintragungen im<br />

Baulastenverzeichnis:<br />

Denkmalschutz:<br />

In dieser Wertermittlung wird das Bewertungsobjekt als<br />

altlasten freie Fläche unterstellt.<br />

Dem Auftragnehmer liegt ein Grundbuchauszug vom<br />

30.06.2011 vor.<br />

Hiernach bestehen in Abteilung II des Grundbuchs von<br />

Marzell, Blatt 232 folgende Eintragungen:<br />

• Anspruch auf Eigentumsverschaffung aus der<br />

Auflassungsurkunde des Notariats Kandern vom<br />

21.09.2009<br />

• Zwangsversteigerungsvermerk AG Lörrach 1 K 24/11<br />

vom 14.03.2011<br />

Schuldverhältnisse, die ggf. in Abteilung III des<br />

Grundbuchs verzeichnet sein können, werden in diesem<br />

Gutachten nicht berücksichtigt. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass ggf. valutierende Schulden bei einer<br />

Preis(Erlös)aufteilung sachgemäß berücksichtigt werden.<br />

Das Grundstück ist zum Wertermittlungsstichtag in kein<br />

Bodenordnungsverfahren einbezogen.<br />

Diesbezüglich wurden keine weiteren Nachforschungen<br />

und Untersuchungen angestellt.<br />

Der Inhalt des Baulastenverzeichnisses wurde vom<br />

Sachverständigen am 21.06.2011 eingesehen.<br />

Das Baulastenverzeichnis enthält keine<br />

wertbeeinflussenden Eintragungen.<br />

Denkmalschutz besteht nach Auskunft der<br />

Gemeindeverwaltung vom 22.07.2011 nicht.<br />

Seite 9 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

2.5.2 Bauplanungsrecht<br />

Festsetzungen im Bebauungsplan:<br />

2.5.3 Bauordnungsrecht<br />

Für den Bereich des Bewertungsobjektes ist kein<br />

rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Die<br />

Zulässigkeit von Bauvorhaben ist demzufolge nach<br />

§ 34 BauGB zu beurteilen.<br />

Das Vorliegen einer Baugenehmigung und ggf. die Übereinstimmung des ausgeführten Vorhabens<br />

mit den vorgelegten Bauzeichnungen, der Baugenehmigung und dem Bauordnungsrecht wurde<br />

nicht geprüft.<br />

2.6 Entwicklungszustand inkl. Beitrags- und Abgabensituation<br />

Entwicklungszustand<br />

(Grundstücksqualität):<br />

abgabenrechtlicher Zustand:<br />

Anmerkung:<br />

2.7 Hinweise zu den durchgeführten Erhebungen<br />

baureifes Land (vgl. § 5 Abs. 4 ImmoWertV)<br />

Das Bewertungsgrundstück ist bezüglich der Beiträge und<br />

Abgaben für Erschließungseinrichtungen nach BauGB und<br />

KAG abgabenfrei (Auskunft der Gemeindeverwaltung<br />

vom 28.07.2011).<br />

Diese Informationen zum abgabenrechtlichen Zustand<br />

wurden telefonisch erkundet.<br />

Die Informationen zur privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Situation wurden, sofern nicht<br />

anders angegeben, mündlich eingeholt.<br />

2.8 Derzeitige Nutzung und Vermietungssituation<br />

Das Grundstück ist mit einem Wohngebäude, einer ehemaligen Scheune mit Anbau bebaut (vgl.<br />

nachfolgende Gebäudebeschreibung).<br />

Seite 10 von 46


Bewertungsteilbereich<br />

B<br />

ehemalige Scheune mit<br />

Anbau<br />

898 m2<br />

Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Bewertungsteilbereich<br />

C<br />

Grünland (Hinterlandfläche)<br />

641 m2<br />

Liegenschaftskarte<br />

Lgb Nr. 771/2 mit 2336 m2<br />

(Durch Kopierung unmaßstäblich)<br />

Bewertungsteilbereich<br />

A<br />

Bauland mit<br />

Wohnhaus<br />

797 m2<br />

Seite 11 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

3 Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen<br />

3.1 Vorbemerkungen zur Gebäudebeschreibung<br />

Die Gebäude und Außenanlagen werden nur insoweit beschrieben, wie es für die Herleitung der<br />

Daten in der Wertermittlung notwendig ist. Hierbei werden die offensichtlichen und<br />

vorherrschenden Ausführungen und Ausstattungen beschrieben. In einzelnen Bereichen können<br />

Abweichungen auftreten, die dann allerdings nicht wesentlich werterheblich sind. Angaben über<br />

nicht sichtbare Bauteile beruhen auf Angaben aus den vorliegenden Unterlagen, Hinweisen<br />

während des Ortstermins bzw. Annahmen auf Grundlage der üblichen Ausführung im Baujahr. Die<br />

Funktionsfähigkeit einzelner Bauteile und Anlagen sowie der technischen Ausstattungen und<br />

Installationen (Heizung, Elektro, Wasser etc.) wurde nicht geprüft; siehe hierzu auch Erläuterungen<br />

zu verweigerter Innenbesichtigung unter Punkt 1.4.<br />

Baumängel und -schäden wurden soweit aufgenommen, wie sie zerstörungsfrei, d.h. offensichtlich<br />

erkennbar waren. In diesem Gutachten sind die Auswirkungen der ggf. vorhandenen Bauschäden<br />

und Baumängel auf den Verkehrswert nur pauschal berücksichtigt worden. Es wird ggf. empfohlen,<br />

eine diesbezüglich vertiefende Untersuchung anstellen zu lassen. Untersuchungen auf pflanzliche<br />

und tierische Schädlinge sowie über gesundheitsschädigende Baumaterialien wurden nicht<br />

durchgeführt.<br />

Aufgrund der verweigerten Innenbesichtigung konnte nicht überprüft werden, ob die<br />

Heizungsanlage gem. den Anforderungen des § 10 Abs. 2 EnEV ausgetauscht werden muss und ob<br />

Wärmeverteilungs-, Warmwasserleitungen und Armaturen sowie die obersten Geschossdecken<br />

gem. § 10 Abs. 2 EnEV gedämmt werden müssen.<br />

3.2 Wohnhaus<br />

3.2.1 Gebäudeart, Baujahr und Außenansicht<br />

Gebäudeart:<br />

Baujahr:<br />

Modernisierung:<br />

Energieeffizienz:<br />

Außenansicht:<br />

Wohnhaus (früher Pension); zweigeschossig; unterkellert;<br />

der Dachraum ist teilausgebaut;<br />

freistehend<br />

1843,<br />

1962 überwiegend modernisiert und zur Pension umgebaut<br />

Energieausweis liegt nicht vor<br />

insgesamt verputzt und gestrichen;<br />

Sockel Zementputz<br />

Seite 12 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

3.2.2 Nutzungseinheiten, Raumaufteilung<br />

Kellergeschoss:<br />

Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnten das Kellergeschoss nicht besichtigt werden.<br />

Erdgeschoss:<br />

Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnten das Erdgeschoss nicht besichtigt werden.<br />

Nach dem Grundrissplan sind folgenden Räume vorhanden:<br />

Flur, Diele, Zimmer SW, Mittelzimmer W, Zimmer NW, Vorraum Bad/WC, WC, Bad, Küche,<br />

Zimmer SO<br />

Obergeschoss:<br />

Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnten das Obergeschoss nicht besichtigt werden. Nach<br />

dem Grundrissplan sind folgenden Räume vorhanden:<br />

Flur, diele, Zimmer SW, Mittelzimmer W, Zimmer NW, Bad, WC 1, WC 2, Zimmer NO,<br />

Mittelzimmer O, Zimmer O<br />

Dachgeschoss:<br />

Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnten das Dachgeschoss nicht besichtigt werden.<br />

Nach dem Grundrissplan sind folgenden Räume vorhanden:<br />

Flur, Zimmer SW, Zimmer NW, Bad, WC, Zimmer NO, Zimmer SO<br />

3.2.3 Gebäudekonstruktion (Keller, Wände, Decken, Treppen, Dach)<br />

Konstruktionsart:<br />

Keller:<br />

Umfassungswände:<br />

Innenwände:<br />

Geschossdecken:<br />

Treppen:<br />

Hauseingangsbereich:<br />

Massivbau<br />

Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnten die<br />

Kellerwände nicht besichtigt werden.<br />

Mauerwerk (baujahrbedingt)<br />

Mauerwerk (baujahrbedingt)<br />

Holzbalken (baujahrbedingt)<br />

Kelleraußentreppen:<br />

Natursteintreppen<br />

Geschosstreppe:<br />

Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnte die<br />

Treppenbauart nicht festgestellt werden.<br />

Eingangstür aus Holz, mit Lichtausschnitt<br />

Seite 13 von 46


Dach:<br />

Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Dachkonstruktion:<br />

Holzdach ohne Aufbauten<br />

Dachform:<br />

Satteldach<br />

Dacheindeckung:<br />

Dachziegel (Ton)<br />

3.2.4 Allgemeine technische Gebäudeausstattung<br />

Wasserinstallationen:<br />

Abwasserinstallationen:<br />

Elektroinstallation:<br />

Heizung:<br />

Warmwasserversorgung:<br />

3.2.5 Raumausstattungen und Ausbauzustand<br />

3.2.5.1 Räume im Erdgeschoss<br />

Bodenbeläge, Wand- und<br />

Deckenbekleidung sowie sanitäre<br />

Ausstattung:<br />

zentrale Wasserversorgung über Anschluss an das<br />

öffentliche Trinkwassernetz<br />

Ableitung in kommunales Abwasserkanalnetz<br />

Fenster: Verbundfenster aus Holz;<br />

Fensterläden aus Holz<br />

3.2.5.2 Räume im Obergeschoss<br />

Bodenbeläge, Wand- und<br />

Deckenbekleidung sowie sanitäre<br />

Ausstattung:<br />

Wegen verweigerter Innenbesichtigung keine Feststellung<br />

möglich.<br />

Wegen verweigerter Innenbesichtigung keine Feststellung<br />

möglich.<br />

Wegen verweigerter Innenbesichtigung keine Feststellung<br />

möglich.<br />

Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnte der<br />

Ausstattungsstandart nicht ermittelt werden.<br />

Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnte der<br />

Ausstattungsstandart nicht ermittelt werden.<br />

Seite 14 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

3.2.5.3 Räume im Dachgeschoss<br />

Bodenbeläge, Wand- und<br />

Deckenbekleidung sowie sanitäre<br />

Ausstattung:<br />

Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnte der<br />

Ausstattungsstandart nicht ermittelt werden.<br />

3.2.6 Besondere Bauteile/Einrichtungen, Zustand des Gebäudes<br />

besondere Bauteile:<br />

besondere Einrichtungen:<br />

Besonnung und Belichtung:<br />

Bauschäden und Baumängel:<br />

wirtschaftliche Wertminderungen:<br />

Allgemeinbeurteilung:<br />

3.3 Ehemalige Scheune<br />

2 Eingangstreppen, begehbare Eingangsüberdachung mit<br />

Brüstung, 2 Kelleraußentreppen<br />

Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnte dies nicht<br />

ermittelt werden.<br />

gut<br />

Scheune;<br />

Baujahr: 1843<br />

Bauart: EG-Bereich massiv, darüber Holzkonstruktion;<br />

Außenansicht: tls. verputzt, tls. verbrettert;<br />

Keller: nicht unterkellert;<br />

Dachform: Satteldach;<br />

Dach aus: Holz mit Dachziegel (verschiedene Ausführungen)<br />

Besonderheit: Der bauliche Zustand ist schlecht.<br />

Siehe Erläuterungen bei der Sachwert- und<br />

Ertragswertermittlung.<br />

Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnte dies nicht<br />

ermittelt werden.<br />

Der äußere bauliche Zustand ist befriedigend.<br />

Seite 15 von 46


3.4 Schuppenanbau<br />

Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Schuppenanbau;<br />

Baujahr: unbekannt;<br />

Bauart: Holzkonstruktion;<br />

Außenansicht: verbrettert;<br />

Keller: nicht unterkellert;<br />

Dachform: Satteldach;<br />

Boden: Erdreich<br />

Besonderheit: Der bauliche Zustand ist schlecht.<br />

3.5 Außenanlagen<br />

Versorgungs- und Entwässerungsanlagen vom Hausanschluss bis an das öffentliche Netz,<br />

Hofbefestigung, Gartenanlagen und Pflanzungen<br />

Seite 16 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

4 Ermittlung des Verkehrswerts<br />

4.1 Grundstücksdaten, Bewertungsteilbereiche<br />

Nachfolgend wird der Verkehrswert für das mit einem Wohnhaus mit Scheune bebaute Grundstück<br />

in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15 zum Wertermittlungsstichtag 21.07.2011 ermittelt.<br />

Grundstücksdaten:<br />

Grundbuch Blatt lfd. Nr.<br />

Malsburg-Marzell 232 6<br />

Gemarkung Flur Flurstück Fläche<br />

Marzell 771/2 2.336 m²<br />

Das Grundstück wird ausschließlich aus bewertungstechnischen Gründen in Bewertungsteilbereiche<br />

aufgeteilt. Bei den Bewertungsteilbereichen handelt es sich um Grundstücksteile, die nicht vom<br />

übrigen Grundstücksteil abgetrennt und unabhängig von diesem selbstständig verwertet (z.B.<br />

veräußert) werden können bzw. sollen.<br />

Bezeichnung des Bewertungsteilbereichs Bebauung/Nutzung Fläche<br />

A, Bauland (Wohnhaus)<br />

B, Bauland (Nach Abbruch der Scheune)<br />

C, Hinterlandfläche<br />

Wohnhaus<br />

Bauplatz (Nach Abbruch der Scheune)<br />

Grünland<br />

797 m²<br />

898 m²<br />

641 m²<br />

Summe der Bewertungsteilbereichsflächen 2.336 m²<br />

4.2 Verfahrenswahl mit Begründung<br />

Entsprechend den Gepflogenheiten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und der sonstigen Umstände<br />

dieses Einzelfalls (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 2 Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) ist<br />

der Verkehrswert von Grundstücken mit der Nutzbarkeit des Bewertungsobjekts vorrangig mit Hilfe<br />

des Sachwertverfahrens zu ermitteln, insbesondere weil diese üblicherweise nicht zur Erzielung<br />

von Erträgen, sondern zur (persönlichen oder zweckgebundenen) Eigennutzung bestimmt sind.<br />

Das Sachwertverfahren (gem. §§ 21-23 ImmoWertV) basiert im Wesentlichen auf der Beurteilung<br />

des Substanzwerts. Der vorläufige Sachwert (d.h. der Substanzwert des Grundstücks) wird als<br />

Summe von Bodenwert, Gebäudesachwert (Wert des Normgebäudes sowie dessen besonderen<br />

Bauteilen und besonderen (Betriebs)Einrichtungen) und Sachwert der Außenanlagen (Sachwert der<br />

baulichen und nichtbaulichen Außenanlagen) ermittelt.<br />

Zusätzlich wird eine Ertragswertermittlung (gem. §§ 17-20 ImmoWertV) durchgeführt; das<br />

Ergebnis wird jedoch nur unterstützend, vorrangig als von der Sachwertberechnung unabhängige<br />

Berechnungsmethode zur Ergebniskontrolle, bei der Ermittlung des Verkehrswerts herangezogen.<br />

Der Ertragswert ergibt sich als Summe von Bodenwert und Ertragswert der baulichen und sonstigen<br />

Anlagen.<br />

Seite 17 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Der Bodenwert ist jeweils getrennt vom Wert der baulichen und sonstigen Anlagen bzw. vom Ertragswert<br />

der baulichen Anlagen i.d.R. auf der Grundlage von Vergleichskaufpreisen im Vergleichswertverfahren<br />

(vgl. §16 ImmoWertV) so zu ermitteln, wie er sich ergeben würde, wenn das<br />

Grundstück unbebaut wäre.<br />

Liegen jedoch geeignete Bodenrichtwerte vor, so können diese zur Bodenwertermittlung herangezogen<br />

werden (vgl. § 16 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche<br />

Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, die zu einer Bodenrichtwertzone<br />

zusammengefasst werden, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse<br />

vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Der veröffentlichte<br />

Bodenrichtwert wurde bezüglich seiner absoluten Höhe auf Plausibilität überprüft und als<br />

zutreffend beurteilt. Die nachstehende Bodenwertermittlung erfolgt deshalb auf der Grundlage des<br />

Bodenrichtwerts. Abweichungen des Bewertungsgrundstücks von dem Richtwertgrundstück in den<br />

wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen - wie Erschließungszustand, abgabenrechtlicher<br />

Zustand, Lagemerkmale, Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung, Bodenbeschaffenheit,<br />

Grundstückszuschnitt - sind durch entsprechende Anpassungen des Bodenrichtwerts berücksichtigt.<br />

Sowohl bei der Sachwert- als auch bei der Ertragswertermittlung sind alle, das Bewertungsgrundstück<br />

betreffende besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale sachgemäß zu<br />

berücksichtigen. Dazu zählen:<br />

• Abweichungen vom normalen baulichen Zustand infolge unterlassener Instandhaltungsaufwendungen<br />

oder Baumängel und Bauschäden, soweit sie nicht bereits durch den Ansatz eines<br />

reduzierten Ertrags oder durch eine gekürzte Restnutzungsdauer berücksichtigt sind,<br />

• wohnungs- und mietrechtliche Bindungen (z. B. Abweichungen von der marktüblich erzielbaren<br />

Miete),<br />

• Nutzung des Grundstücks für Werbezwecke und<br />

• Abweichungen in der Grundstücksgröße, insbesondere wenn Teilflächen selbstständig<br />

verwertbar sind.<br />

4.3 Bodenwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“<br />

Bodenrichtwert mit Definition des Bodenrichtwertgrundstücks<br />

Der Bodenrichtwert beträgt für die Lage des Bewertungsgrundstücks 100,00 €/m² zum Stichtag<br />

31.12.2010. Das Bodenrichtwertgrundstück ist wie folgt definiert:<br />

Entwicklungsstufe = baureifes Land<br />

Art der baulichen Nutzung = MD (Dorfgebiet)<br />

abgabenrechtlicher Zustand = frei<br />

Anbauart = freistehend<br />

Seite 18 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Beschreibung des Bewertungsteilbereichs<br />

Wertermittlungsstichtag = 21.07.2011<br />

Entwicklungszustand = baureifes Land<br />

Art der baulichen Nutzung = MD (Dorfgebiet)<br />

abgabenrechtlicher Zustand = frei<br />

Anbauart = freistehend<br />

Grundstücksfläche = Gesamtgrundstück = 2.336 m²<br />

Bewertungsteilbereich = 797 m²<br />

Bodenwertermittlung des Bewertungsteilbereichs<br />

Nachfolgend wird der Bodenrichtwert an die allgemeinen Wertverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag<br />

21.07.2011 und die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale des<br />

Bewertungsteilbereichs angepasst.<br />

I. Umrechnung des Bodenrichtwerts auf den abgabenfreien Zustand Erläuterung<br />

abgabenrechtlicher Zustand des Bodenrichtwerts (frei) = 100,00 €/m²<br />

abgabenfreier Bodenrichtwert (Ausgangswert für weitere<br />

Anpassung)<br />

II. Zeitliche Anpassung des Bodenrichtwerts<br />

= 100,00 €/m²<br />

Richtwertgrundstück Bewertungsgrundstück Anpassungsfaktor Erläuterung<br />

Stichtag 31.12.2010 21.07.2011 × 1,00<br />

III. Anpassungen wegen Abweichungen in den wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen<br />

Anbauart freistehend freistehend × 1,00<br />

lageangepasster abgabenfreier BRW am Wertermittlungsstichtag = 100,00 €/m² E1<br />

Fläche (m²) 2.336 × 1,00<br />

Entwicklungsstufe baureifes Land baureifes Land × 1,00<br />

Art der baulichen<br />

Nutzung<br />

MD (Dorfgebiet) MD (Dorfgebiet) × 1,00<br />

angepasster abgabenfreier relativer Bodenrichtwert = 100,00 €/m²<br />

Werteinfluss durch beim Bewertungsobjekt<br />

noch ausstehende Abgaben<br />

− 0,00 €/m²<br />

IV. Ermittlung des Gesamtbodenwerts Erläuterung<br />

abgabenfreier relativer Bodenwert = 100,00 €/m²<br />

Fläche × 797 m²<br />

abgabenfreier Bodenwert = 79.700,00 €<br />

rd. 79.700,00 €<br />

Der abgabenfreie Bodenwert beträgt zum Wertermittlungsstichtag 21.07.2011 insgesamt<br />

79.700,00 €.<br />

Seite 19 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Erläuterungen zur Bodenrichtwertanpassung<br />

E1<br />

Auf diesen „an die Lage und die Anbauart angepassten abgabenfreien Bodenwert“ ist der<br />

Marktanpassungsfaktor des Sachwertverfahrens abzustellen (der lageangepasste Bodenwert dient als<br />

Maßstab für die Wirtschaftskraft der Region bzw. die Kaufkraft der Nachfrager nach Grundstücken<br />

in dieser Lage; die Anbauart bestimmt den objektartspezifischen Sachwertfaktor mit). Die danach<br />

ggf. noch berücksichtigten den Bodenwert beeinflussenden Grundstücksmerkmale gehen in den<br />

Gesamtbodenwert ein und beeinflussen demzufolge über die Höhe des vorläufigen Sachwerts<br />

(Substanzwert) den Marktanpassungsfaktor.<br />

4.4 Sachwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“<br />

4.4.1.1 Das Sachwertmodell der Immobilienwertermittlungsverordnung<br />

Das Modell der Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ist in den §§ 21 - 23 ImmoWertV<br />

gesetzlich geregelt.<br />

Der Sachwert wird demnach aus der Summe des Bodenwerts und den Sachwerten der auf dem<br />

Grundstück vorhandenen nutzbaren Gebäude und Außenanlagen sowie ggf. den Auswirkungen der<br />

zum Wertermittlungsstichtag vorhandenen besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale<br />

abgeleitet.<br />

Der Bodenwert ist getrennt vom Sachwert der Gebäude und Außenanlagen i. d. R. im<br />

Vergleichswertverfahren (vgl. § 16 ImmoWertV) grundsätzlich so zu ermitteln, wie er sich ergeben<br />

würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre.<br />

Der Sachwert der Gebäude (Normgebäude zzgl. eventuell vorhandener besonderer Bauteile und<br />

besonderer Einrichtungen) ist auf der Grundlage der (Neu)Herstellungskosten unter<br />

Berücksichtigung der jeweils individuellen Merkmale:<br />

Objektart,<br />

Ausstattungsstandard,<br />

Restnutzungsdauer (Alterswertminderung),<br />

Baumängel und Bauschäden und<br />

besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale abzuleiten.<br />

Der Sachwert der Außenanlagen wird, sofern dieser nicht bereits bei der Bodenwertermittlung mit<br />

erfasst worden ist, entsprechend der Vorgehensweise für die Gebäude i. d. R. auf der Grundlage von<br />

üblichen Herstellungskosten oder als Zeitwert aufgrund von Erfahrungssätzen abgeleitet.<br />

Die Summe aus Bodenwert, Sachwert der Gebäude und Sachwert der Außenanlagen ergibt, ggf.<br />

nach der Berücksichtigung vorhandener und bei der Bodenwertermittlung sowie bei der Ermittlung<br />

der (Zeit)Werte der Gebäude und Außenanlagen noch nicht berücksichtigter besonderer<br />

objektspezifischer Grundstücksmerkmale, den vorläufigen Sachwert (= Substanzwert) des<br />

Grundstücks.<br />

Der so rechnerisch ermittelte vorläufige Sachwert ist abschließend hinsichtlich seiner<br />

Realisierbarkeit auf dem örtlichen Grundstücksmarkt zu beurteilen und an die Marktverhältnisse<br />

anzupassen. Zur Berücksichtigung der Marktgegebenheiten ist ein Zu- oder Abschlag vom<br />

vorläufigen Sachwert vorzunehmen. Die „Marktanpassung“ des vorläufigen Sachwerts an die Lage<br />

Seite 20 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

auf dem örtlichen Grundstücksmarkt mittels des sog. Sachwertfaktors (vgl. § 14 Abs. 2 Ziffer 1<br />

ImmoWertV) führt im Ergebnis zum marktkonformen Sachwert des Grundstücks.<br />

Die Marktanpassung ist nicht explizit innerhalb der ImmoWertV-Regelungen zum<br />

Sachwertverfahren (§§ 21 – 23 ImmoWertV) genannt. Der Begriff des Sachwertfaktors ist jedoch in<br />

§ 14 Abs. 2 Ziffer 1 ImmoWertV erläutert. Seine Position innerhalb der Sachwertermittlung regelt §<br />

8 Abs. 2 ImmoWertV. Diese ergibt sich u.a. aus der Praxis, in der Sachwert-<br />

(Marktanpassungs)faktoren aus im Wesentlichen schadensfreien Objekten abgeleitet werden.<br />

Umgekehrt muss deshalb auch bei der Bewertung der Sachwert-Marktanpassungsfaktor auf den<br />

vorläufigen Sachwert des fiktiv schadensfreien Objekts (bzw. des Objekts zunächst ohne<br />

Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale) angewendet werden. Erst<br />

anschließend dürfen besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale durch Zu- bzw. Abschläge<br />

am vorläufigen marktangepassten Sachwert berücksichtigt werden. Durch diese Vorgehensweise<br />

wird die in der Wertermittlung erforderliche Modelltreue beachtet.<br />

Das Sachwertverfahren ist insbesondere durch die Verwendung des Sachwertfaktors ein<br />

Preisvergleich, bei dem vorrangig der Zeitwert der Substanz (Boden + Gebäude + Außenanlagen)<br />

den Vergleichsmaßstab bildet.<br />

4.4.1.2 Erläuterungen der bei der Sachwertberechnung verwendeten Begriffe<br />

Herstellungskosten (§ 22 ImmoWertV)<br />

Die Gebäudeherstellungskosten werden durch Multiplikation des Gebäuderauminhalts (m³) oder der<br />

Gebäudefläche (m²) des (Norm)Gebäudes mit Normalherstellungskosten (NHK) für<br />

vergleichbare Gebäude ermittelt. Den so ermittelten Herstellungskosten sind noch die Werte von<br />

besonders zu veranschlagenden Bauteilen und besonderen (Betriebs) Einrichtungen sowie die<br />

Baunebenkosten (BNK) hinzuzurechnen.<br />

Normalherstellungskosten<br />

Die Normalherstellungskosten (NHK) basieren auf Auswertungen von reinen Baukosten für<br />

Gebäude mit annähernd gleichem Ausbau- und Ausstattungsstandard. Sie werden für die<br />

Wertermittlung auf ein einheitliches Index-Basisjahr zurückgerechnet. Durch die Verwendung eines<br />

einheitlichen Basisjahres ist eine hinreichend genaue Bestimmung des Wertes möglich, da der<br />

Gutachter über mehrere Jahre hinweg mit konstanten Grundwerten arbeitet und diesbezüglich<br />

gesicherte Erfahrungen, insbesondere hinsichtlich der Einordnung des jeweiligen<br />

Bewertungsobjekts in den Gesamtgrundstücksmarkt sammeln kann.<br />

Die Normalherstellungskosten besitzen überwiegend die Dimension „€/m³ Bruttorauminhalt“ bzw.<br />

„€/m² Bruttogrundfläche“ des Gebäudes und verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.<br />

Normgebäude, besonders zu veranschlagende Bauteile<br />

Bei der Ermittlung des Gebäuderauminhalts oder der Gebäudeflächen werden einige den<br />

Gebäudewert wesentlich beeinflussenden Gebäudeteile nicht erfasst. Das Gebäude ohne diese<br />

Bauteile wird in dieser Wertermittlung mit „Normgebäude“ bezeichnet. Zu diesen bei der<br />

Rauminhalts- oder Grundflächenberechnung nicht erfassten Gebäudeteilen gehören insbesondere<br />

Kelleraußentreppen, Eingangstreppen und Eingangsüberdachungen, u.U.. auch Balkone und<br />

Dachgauben.<br />

Der Wert dieser Gebäudeteile ist deshalb zusätzlich zu den für das Normgebäude ermittelten<br />

Herstellungskosten (i.d.R. errechnet als „Normalherstellungskosten × Rauminhalt bzw. Fläche“)<br />

durch Wertzuschläge besonders zu berücksichtigen.<br />

Seite 21 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Besondere Einrichtungen<br />

Die NHK berücksichtigen definitionsgemäß nur Herstellungskosten von Gebäuden mit - wie der<br />

Name bereits aussagt - normalen, d.h. üblicherweise vorhandenen bzw. durchschnittlich wertvollen<br />

Einrichtungen. Im Bewertungsobjekt vorhandene und den Gebäudewert erhöhende besondere<br />

Einrichtungen sind deshalb zusätzlich zu dem mit den NHK ermittelten Herstellungskosten (oder<br />

Zeitwert) des Normgebäudes zu berücksichtigen.<br />

Unter besonderen Einrichtungen sind deshalb innerhalb der Gebäude vorhandene Ausstattungen und<br />

i.d.R. fest mit dem Gebäude verbundene Einrichtungen zu verstehen, die in vergleichbaren<br />

Gebäuden nicht vorhanden sind. Diese wurden deshalb auch nicht bei der Festlegung des<br />

Ausstattungsstandards mit erfasst und demzufolge bei der Ableitung der Normalherstellungskosten<br />

nicht berücksichtigt (z.B. Sauna im Einfamilienwohnhaus).<br />

Befinden sich die besonderen Einrichtungen in Geschäfts-, Gewerbe- und Industriegebäuden,<br />

spricht man auch von besonderen Betriebseinrichtungen.<br />

Baunebenkosten (§ 22 Abs. 2 Satz 3 ImmoWertV)<br />

Zu den Herstellungskosten gehören auch die Baunebenkosten (BNK), welche als „Kosten für<br />

Planung, Baudurchführung, behördliche Prüfung und Genehmigungen sowie für die in<br />

unmittelbarem Zusammenhang mit der Herstellung erforderlichen Finanzierung“ definiert sind.<br />

Ihre Höhe hängt von der Gebäudeart, von den Gesamtherstellungskosten der baulichen Anlagen<br />

sowie dem Schwierigkeitsgrad der Planungsanforderungen und damit von der Bauausführung und<br />

der Ausstattung der Gebäude ab. Sie werden als Erfahrungs(Prozent)sätze in der üblicherweise<br />

entstehenden Höhe angesetzt.<br />

Alterswertminderung (§ 23 ImmoWertV)<br />

Die Wertminderung der Gebäude wegen Alters (Alterswertminderung) wird üblicherweise nach<br />

dem linearen Abschreibungsmodell auf der Basis der sachverständig geschätzten wirtschaftlichen<br />

Restnutzungsdauer (RND) des Gebäudes und der jeweils üblichen Gesamtnutzungsdauer (GND)<br />

vergleichbarer Gebäude ermittelt. Grundsätzlich können auch andere Alterswertminderungsmodelle<br />

verwendet werden, z. B. das Modell von Ross.<br />

Restnutzungsdauer (§ 6 Abs. 6 ImmoWertV)<br />

Als Restnutzungsdauer (RND) wird die Anzahl der Jahre angesetzt, in denen die baulichen (und<br />

sonstigen) Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch<br />

wirtschaftlich genutzt werden können. Sie ist demnach auch in der vorrangig substanzorientierten<br />

Sachwertermittlung entscheidend vom wirtschaftlichen, aber auch vom technischen Zustand des<br />

Objekts, nachrangig vom Alter des Gebäudes bzw. der Gebäudeteile abhängig.<br />

Gesamtnutzungsdauer<br />

Wie auch bei der Restnutzungsdauer ist hier die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer =<br />

Gesamtnutzungsdauer (GND) gemeint - nicht die technische Standdauer, die wesentlich länger sein<br />

kann. Die Gesamtnutzungsdauer ist objektartspezifisch definiert, nach der vorherrschenden<br />

Meinung, wird die wirtschaftliche GND von Wohngebäuden auf 60 bis 100 Jahre begrenzt.<br />

Baumängel und Bauschäden (§ 8 Abs. 2 und 3 ImmoWertV)<br />

Baumängel sind Fehler, die dem Gebäude i.d.R. bereits von Anfang an anhaften - z.B. durch<br />

mangelhafte Ausführung oder Planung. Sie können sich auch als funktionale oder ästhetische<br />

Mängel durch die Weiterentwicklung des Standards oder Wandlungen in der Mode einstellen.<br />

Seite 22 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Bauschäden sind auf unterlassene Unterhaltungsaufwendungen, auf nachträgliche äußere<br />

Einwirkungen oder auf Folgen von Baumängeln zurückzuführen.<br />

Für behebbare Schäden und Mängel werden die diesbezüglichen Wertminderungen auf der<br />

Grundlage der Kosten geschätzt, die zu ihrer Beseitigung aufzuwenden sind. Die Schätzung kann<br />

durch pauschale Ansätze oder auf der Grundlage von auf Einzelpositionen bezogene<br />

Kostenermittlungen erfolgen.<br />

Der Bewertungssachverständige kann i.d.R. die wirklich erforderlichen Aufwendungen zur<br />

Herstellung eines normalen Bauzustandes nur überschlägig schätzen, da<br />

• nur zerstörungsfrei - augenscheinlich untersucht wird,<br />

• grundsätzlich keine Bauschadensbegutachtung erfolgt (dazu ist die Beauftragung eines<br />

Bauschadens-Sachverständigen notwendig).<br />

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Angaben in dieser Verkehrswertermittlung allein<br />

aufgrund Mitteilung von Auftraggeber, Mieter etc. und darauf beruhenden in Augenscheinnahme<br />

beim Ortstermin ohne jegliche differenzierte Bestandsaufnahme, technischen, chemischen o.ä.<br />

Funktionsprüfungen, Vorplanung und Kostenschätzung angesetzt sind.<br />

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (§ 8 Abs. 2 und 3 ImmoWertV)<br />

Unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen versteht man alle vom üblichen<br />

Zustand vergleichbarer Objekte abweichenden individuellen Eigenschaften des Bewertungsobjekts<br />

(z.B. Abweichungen vom normalen baulichen Zustand, insbesondere Baumängel und Bauschäden,<br />

oder Abweichungen von der marktüblich erzielbaren Miete). Zu deren Berücksichtigung vgl. die<br />

Ausführungen im Vorabschnitt.<br />

Außenanlagen (§ 21 Abs. 3 ImmoWertV)<br />

Dies sind außerhalb der Gebäude befindliche mit dem Grundstück fest verbundene bauliche<br />

Anlagen (insb. Ver- und Entsorgungsanlagen von der Gebäudeaußenwand bis zur<br />

Grundstücksgrenze, Einfriedungen, Wegebefestigungen) und nicht bauliche Anlagen (insb.<br />

Gartenanlagen).<br />

Sachwertfaktor (§ 14 Abs. 2 Satz 1 ImmoWertV)<br />

Ziel aller in der ImmoWertV beschriebenen Wertermittlungsverfahren ist es, den Verkehrswert, d.h.<br />

den am Markt durchschnittlich (d.h. am wahrscheinlichsten) zu erzielenden Preis zu ermitteln.<br />

Das herstellungskostenorientierte Rechenergebnis „vorläufiger Sachwert“ ist in aller Regel nicht mit<br />

hierfür gezahlten Marktpreisen identisch. Deshalb muss das Rechenergebnis „vorläufiger Sachwert“<br />

(= Substanzwert des Grundstücks) an den Markt, d.h. an die für vergleichbare Grundstücke<br />

realisierten Kaufpreise angepasst werden. Das erfolgt mittels des sog. Sachwertfaktors.<br />

Die Marktanpassung ist nicht explizit innerhalb der ImmoWertV-Regelungen zum<br />

Sachwertverfahren (§§ 21 – 23 ImmoWertV) genannt. Der Begriff des Sachwertfaktors ist jedoch in<br />

§ 14 Abs. 2 Ziffer 1 ImmoWertV erläutert. Seine Position innerhalb der Sachwertermittlung regelt §<br />

8 Abs. 2 ImmoWertV. Diese ergibt sich u.a. aus der Praxis, in der Sachwert-<br />

(Marktanpassungs)faktoren aus im Wesentlichen schadensfreien Objekten abgeleitet werden.<br />

Umgekehrt muss deshalb auch bei der Bewertung der Sachwert-Marktanpassungsfaktor auf den<br />

vorläufigen Sachwert des fiktiv schadensfreien Objekts (bzw. des Objekts zunächst ohne<br />

Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale) angewendet werden. Erst<br />

anschließend dürfen besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale durch Zu- bzw. Abschläge<br />

am vorläufigen marktangepassten Sachwert berücksichtigt werden. Durch diese Vorgehensweise<br />

wird die in der Wertermittlung erforderliche Modelltreue beachtet. Der Sachwertfaktor ist das<br />

durchschnittliche Verhältnis aus Kaufpreisen und den ihnen entsprechenden, nach den Vorschriften<br />

der ImmoWertV ermittelten „vorläufigen Sachwerte“ (= Substanzwerte). Er wird vorrangig<br />

Seite 23 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

gegliedert nach der Objektart (er ist z.B. für Einfamilienwohnhausgrundstücke anders als für<br />

Geschäftsgrundstücke), der Region (er ist z.B. in wirtschaftsstarken Regionen mit hohem<br />

Bodenwertniveau höher als in wirtschaftsschwachen Regionen) und der Objektgröße.<br />

Durch die sachrichtige Anwendung des aus Kaufpreisen für vergleichbare Objekte abgeleiteten<br />

Marktanpassungsfaktors ist das Sachwertverfahren ein echtes Vergleichspreisverfahren.<br />

Seite 24 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

4.4.1.3 Sachwertberechnung<br />

Gebäudebezeichnung Wohnhaus<br />

Berechnungsbasis<br />

• Brutto-Rauminhalt (BRI) 1.773,00 m³<br />

Baupreisindex (BPI) 21.07.2011 (2000 = 100)<br />

Normalherstellungskosten (ohne BNK)<br />

121,1<br />

• NHK im Basisjahr (2000) 220,00 €/m³ BRI<br />

• NHK am Wertermittlungsstichtag<br />

Herstellungskosten (ohne BNK)<br />

266,42 €/m³ BRI<br />

• Normgebäude<br />

• Zu-/Abschläge<br />

• besondere Bauteile<br />

• besondere Einrichtungen<br />

472.362,66 €<br />

Gebäudeherstellungskosten (ohne BNK)<br />

Baunebenkosten (BNK)<br />

472.362,66 €<br />

• prozentual 14,00 %<br />

• Betrag 66.130,77 €<br />

Gebäudeherstellungskosten (inkl. BNK)<br />

Alterswertminderung<br />

538.493,43 €<br />

• Modell linear<br />

• Gesamtnutzungsdauer (GND)<br />

90 Jahre<br />

• Restnutzungsdauer (RND)<br />

30 Jahre<br />

• prozentual 66,67 %<br />

• Betrag<br />

Zeitwert (inkl. BNK)<br />

359.013,57 €<br />

• Gebäude (bzw. Normgebäude) 179.479,86 €<br />

• besondere Bauteile<br />

• besondere Einrichtungen<br />

4.700,00 €<br />

Gebäudewert (inkl. BNK) 184.179,86 €<br />

Gebäudesachwerte insgesamt 184.179,86 €<br />

Sachwert der Außenanlagen + 6.446,30 €<br />

Sachwert der Gebäude und Außenanlagen = 190.626,16 €<br />

Bodenwert (vgl. Bodenwertermittlung) + 79.700,00 €<br />

vorläufiger Sachwert = 270.326,16 €<br />

Sachwertfaktor (Marktanpassung) × 0,80<br />

marktangepasster vorläufiger Sachwert für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland<br />

(Wohnhaus)“<br />

= 216.260,92 €<br />

besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale − 55.500,00 €<br />

(marktangepasster) Sachwert für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland<br />

(Wohnhaus)“<br />

= 160.760,92 €<br />

rd. 161.000,00 €<br />

Seite 25 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

4.4.1.4 Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Sachwertberechnung<br />

Berechnungsbasis<br />

Die Berechnung des Gebäuderauminhalts (Bruttorauminhalts - BRI) bzw. der Gebäudeflächen<br />

(Bruttogrundflächen - BGF) wurde von mir durchgeführt. Die Berechnungen weichen teilweise von<br />

der diesbezüglichen Vorschrift (DIN 277 - Ausgabe 1987) ab; sie sind deshalb nur als Grundlage<br />

dieser Wertermittlung verwendbar. Die Abweichungen bestehen daher insbesondere in<br />

wertbezogenen Modifizierungen (vgl. [2], Teil 1, Kapitel 16 und 17);<br />

beim BRI z.B.<br />

• nur Anrechnung von üblichen / wirtschaftlich vollwertigen Geschosshöhen;<br />

• nur Anrechnung der Gebäudeteile a und tlw. b bzw.<br />

• Nichtanrechnung der Gebäudeteile c (z.B. Balkone);<br />

bei der BGF z.B.<br />

• (Nicht)Anrechnung der Gebäudeteile c (z.B. Balkone) und<br />

• Anrechnung von (ausbaubaren aber nicht ausgebauten) Dachgeschossen.<br />

Herstellungskosten<br />

Die Normalherstellungskosten (NHK) werden nach den Ausführungen in der<br />

Wertermittlungsliteratur und den Erfahrungen des Sachverständigen auf der Basis der<br />

Preisverhältnisse im Jahre 2000 (Basisjahr) angesetzt. Der Ansatz der NHK ist aus [1], Kapitel<br />

3.01.1 entnommen.<br />

Baupreisindex<br />

Die Anpassung der NHK aus dem Basisjahr an die allgemeinen Wertverhältnisse am<br />

Wertermittlungsstichtag erfolgt mittels dem Verhältnis des Baupreisindexes am<br />

Wertermittlungsstichtag und dem Baupreisindex im Basisjahr (= 100). Der Baupreisindex zum<br />

Wertermittlungsstichtag wurde beim Statistischen Landesamt <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> per Internet<br />

eingeholt.<br />

Zu-/Abschläge zu den Herstellungskosten<br />

Hier werden Zu- bzw. Abschläge zu den Herstellungskosten des Normgebäudes berücksichtigt.<br />

Diese sind aufgrund zusätzlichem bzw. mangelndem Gebäudeausbau des zu bewertenden Gebäudes<br />

gegenüber dem Ausbauzustand des Normgebäudes erforderlich (bspw. Keller- oder<br />

Dachgeschossteilausbau).<br />

Normgebäude, besonders zu veranschlagende Bauteile<br />

Die in der Rauminhalts- bzw. Gebäudeflächenberechnung nicht erfassten und damit in den<br />

Herstellungskosten des Normgebäudes nicht berücksichtigten wesentlich wertbeeinflussenden<br />

besonderen Bauteile werden einzeln erfasst. Danach erfolgen bauteilweise getrennte aber pauschale<br />

Herstellungskosten- bzw. Zeitwertzuschläge in der Höhe, wie dies dem gewöhnlichen<br />

Geschäftsverkehr entspricht. Grundlage dieser Zuschlagsschätzungen sind die in [1], Kapitel 3.01.4<br />

angegebenen Erfahrungswerte für durchschnittliche Herstellungskosten für besondere Bauteile. Bei<br />

älteren und/oder schadhaften und/oder nicht zeitgemäßen besonderen Bauteilen erfolgt die<br />

Zeitwertschätzung unter Berücksichtigung diesbezüglicher Abschläge.<br />

Seite 26 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Besonders zu veranschlagende Bauteile<br />

Gebäude: Wohnhaus<br />

besondere Bauteile Herstellungskosten (ohne BNK) Zeitwert (inkl. BNK)<br />

Hintere Kelleraußentreppe, pauschal 800,00 €<br />

Kelleraußentreppe vorne, pauschal 800,00 €<br />

Hintere Eingangstreppe, pauschal 600,00 €<br />

Vortreppe mit Podest und begehbarem<br />

Vordach mit Brüstung, pauschal<br />

2.500,00 €<br />

Summe 4.700,00 €<br />

Besondere Einrichtungen<br />

Die besonderen (Betriebs)Einrichtungen werden einzeln erfasst und einzeln pauschal in ihren<br />

Herstellungskosten bzw. ihrem Zeitwert geschätzt, jedoch nur in der Höhe, wie dies dem<br />

gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht. Grundlage sind die in [1], Kapitel 3.01.3 angegebenen<br />

Erfahrungswerte der durchschnittlichen Herstellungskosten für besondere (Betriebs)Einrichtungen.<br />

Baunebenkosten<br />

Die Baunebenkosten (BNK) werden prozentual als Funktion der Gesamtherstellungskosten (einschl.<br />

der Herstellungskosten der Nebenbauteile, besonderen Einrichtungen und Außenanlagen) und den<br />

Planungsanforderungen bestimmt.<br />

Dieser Wertermittlung werden die in [1], Kapitel 3.01.7 veröffentlichten durchschnittlichen<br />

pauschalisierten BNK zugrunde gelegt.<br />

Außenanlagen<br />

Die wesentlich wertbeeinflussenden Außenanlagen wurden im Ortstermin getrennt erfasst und<br />

einzeln pauschal in ihrem Sachwert geschätzt. Grundlage sind die in [1], Kapitel 3.01.5<br />

angegebenen Erfahrungswerte für durchschnittliche Herstellungskosten. Bei älteren und/oder<br />

schadhaften Außenanlagen erfolgt die Sachwertschätzung unter Berücksichtigung diesbezüglicher<br />

Abschläge.<br />

Außenanlagen<br />

Außenanlagen Sachwert (inkl. BNK)<br />

prozentuale Schätzung: 3,50 % der Gebäudesachwerte insg. (184.179,86 €) 6.446,30 €<br />

Summe 6.446,30 €<br />

Gesamtnutzungsdauer<br />

Die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer = Gesamtnutzungsdauer (GND) ergibt sich aus der für<br />

die Bestimmung der NHK gewählten Gebäudeart sowie dem Gebäudeausstattungsstandard. Sie ist<br />

deshalb wertermittlungstechnisch dem Gebäudetyp zuzuordnen und ebenfalls aus [1], Kapitel 3.01.1<br />

entnommen.<br />

Restnutzungsdauer<br />

Als Restnutzungsdauer ist in erster Näherung die Differenz aus "üblicher Gesamtnutzungsdauer"<br />

abzüglich "tatsächlichem Lebensalter am Wertermittlungsstichtag" zugrunde gelegt. Diese wird<br />

Seite 27 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

allerdings dann verlängert (d.h. das Gebäude fiktiv verjüngt), wenn beim Bewertungsobjekt<br />

wesentliche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden oder in den<br />

Wertermittlungsansätzen unmittelbar erforderliche Arbeiten zur Beseitigung des Unterhaltungsstaus<br />

sowie zur Modernisierung in der Wertermittlung als bereits durchgeführt unterstellt werden.<br />

Zur Bestimmung der Restnutzungsdauer insbesondere unter Berücksichtigung von durchgeführten<br />

oder zeitnah durchzuführenden wesentlichen Modernisierungsmaßnahmen wird das in [1], Kapitel<br />

3.02.4 beschriebene Modell angewendet.<br />

Alterswertminderung<br />

Die Alterswertminderung der Gebäude erfolgt nach dem linearen Abschreibungsmodell.<br />

Wertminderung wegen Baumängel und Bauschäden<br />

Die in der Gebäudebeschreibung aufgeführten Wertminderungen wegen zusätzlich zum Kaufpreis<br />

erforderlicher Aufwendungen insbesondere für die Beseitigung von Bauschäden und die<br />

erforderlichen (bzw. in den Wertermittlungsansätzen als schon durchgeführt unterstellten)<br />

Modernisierungen werden nach den Erfahrungswerten auf der Grundlage für diesbezüglich<br />

notwendige Kosten marktangepasst, d.h. der hierdurch (ggf. zusätzlich "gedämpft" unter Beachtung<br />

besonderer steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten) eintretenden Wertminderungen quantifiziert.<br />

Sachwertfaktor<br />

Der angesetzte objektartspezifische Sachwertfaktor k wird auf der Grundlage der verfügbaren<br />

Angaben des örtlichen Gutachterausschusses unter Hinzuziehung des in [1], Kapitel 3.03<br />

veröffentlichten Gesamtsystems der bundesdurchschnittlichen Sachwertfaktoren als Referenz- und<br />

Ergänzungssystem, in dem die Sachwertfaktoren insbesondere gegliedert nach Objektart,<br />

Wirtschaftskraft der Region, Bodenwertniveau und Objektgröße (d.h. Gesamtgrundstückswert)<br />

angegeben sind, sowie eigener Ableitungen des Sachverständigen, insbesondere zu der regionalen<br />

Anpassung der v.g. bundesdurchschnittlichen Sachwertfaktoren, bestimmt.<br />

Danach liegen Kaufpreise für gleichartige Grundstücke in dieser Region rd. 20 % unterhalb des<br />

ermittelten vorläufigen Sachwerts (d.h. des herstellungskostenorientiert berechneten<br />

Substanzwerts).<br />

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale<br />

Hier werden die wertmäßigen Auswirkungen der nicht in den Wertermittlungsansätzen des Sachwertverfahrens<br />

bereits berücksichtigten Besonderheiten des Objekts korrigierend insoweit<br />

berücksichtigt, wie sie offensichtlich waren oder vom Auftraggeber, Eigentümer etc. mitgeteilt<br />

worden sind.<br />

besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Wertbeeinflussung insg.<br />

Bauschäden -10.000,00 €<br />

• Schadhafte Klappläden (Südseite) erneuern,<br />

für 10 Fenster a 1000,00 € =<br />

-10.000,00 €<br />

Unterhaltungsbesonderheiten -41.000,00 €<br />

• In allen Wohnräumen Schönheitsreparaturen,<br />

ca. 271 m2 WF a 150,00 €/m2 = rd.<br />

-41.000,00 €<br />

Weitere Besonderheiten -4.500,00 €<br />

• Innerer und äußerer Bereich entrümpeln, pauschal -4.500,00 €<br />

Summe -55.500,00 €<br />

Seite 28 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

4.5 Ertragswertermittlung für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“<br />

4.5.1.1 Das Ertragswertmodell der Immobilienwertermittlungsverordnung<br />

Das Modell für die Ermittlung des Ertragswerts ist in den §§ 17 - 20 ImmoWertV beschrieben.<br />

Die Ermittlung des Ertragswerts basiert auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Erträgen<br />

(insbesondere Mieten und Pachten) aus dem Grundstück. Die Summe aller Erträge wird als<br />

Rohertrag bezeichnet. Maßgeblich für den (Ertrags)Wert des Grundstücks ist jedoch der<br />

Reinertrag. Der Reinertrag ermittelt sich als Rohertrag abzüglich der Aufwendungen, die der<br />

Eigentümer für die Bewirtschaftung einschließlich Erhaltung des Grundstücks aufwenden muss<br />

(Bewirtschaftungskosten).<br />

Das Ertragswertverfahren fußt auf der Überlegung, dass der dem Grundstückseigentümer<br />

verbleibende Reinertrag aus dem Grundstück die Verzinsung des Grundstückswerts (bzw. des dafür<br />

gezahlten Kaufpreises) darstellt. Deshalb wird der Ertragswert als Rentenbarwert durch<br />

Kapitalisierung des Reinertrags bestimmt.<br />

Hierbei ist zu beachten, dass der Reinertrag für ein bebautes Grundstück sowohl die Verzinsung für<br />

den Grund und Boden als auch für die auf dem Grundstück vorhandenen baulichen (insbesondere<br />

Gebäude) und sonstigen Anlagen (z.B. Anpflanzungen) darstellt. Der Grund und Boden gilt<br />

grundsätzlich als unvergänglich (bzw. unzerstörbar). Dagegen ist die (wirtschaftliche)<br />

Restnutzungsdauer der baulichen und sonstigen Anlagen zeitlich begrenzt.<br />

Der Bodenwert ist getrennt vom Wert der Gebäude und Außenanlagen i.d.R. im<br />

Vergleichswertverfahren (vgl. § 16 ImmoWertV) grundsätzlich so zu ermitteln, wie er sich ergeben<br />

würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre.<br />

Der auf den Bodenwert entfallende Reinertragsanteil wird durch Multiplikation des Bodenwerts mit<br />

dem Liegenschaftszinssatz bestimmt. (Der Bodenertragsanteil stellt somit die ewige Rentenrate des<br />

Bodenwerts dar.)<br />

Der auf die baulichen und sonstigen Anlagen entfallende Reinertragsanteil ergibt sich als Differenz<br />

„(Gesamt)Reinertrag des Grundstücks“ abzüglich „Reinertragsanteil des Grund und Bodens“.<br />

Der (Ertrags)Wert der baulichen und sonstigen Anlagen wird durch Kapitalisierung (d.h.<br />

Zeitrentenbarwertberechnung) des (Rein)Ertragsanteils der baulichen und sonstigen Anlagen unter<br />

Verwendung des Liegenschaftszinssatzes und der Restnutzungsdauer ermittelt.<br />

Der vorläufige Ertragswert setzt sich aus der Summe von „Bodenwert“ und „Wert der baulichen<br />

und sonstigen Anlagen“ zusammen.<br />

Ggf. bestehende besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale, die bei der Ermittlung des<br />

vorläufigen Ertragswerts nicht berücksichtigt wurden, sind bei der Ableitung des Ertragswerts aus<br />

dem vorläufigen Ertragswert sachgemäß zu berücksichtigen.<br />

Das Ertragswertverfahren stellt insbesondere durch Verwendung des aus Kaufpreisen abgeleiteten<br />

Liegenschaftszinssatzes einen Kaufpreisvergleich im Wesentlichen auf der Grundlage des<br />

marktüblich erzielbaren Grundstücksreinertrages dar.<br />

Seite 29 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

4.5.1.2 Erläuterungen der bei der Ertragswertberechnung verwendeten Begriffe<br />

Rohertrag (§ 18 Abs. 2 ImmoWertV)<br />

Der Rohertrag umfasst alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung<br />

marktüblich erzielbaren Erträge aus dem Grundstück. Bei der Ermittlung des Rohertrags ist von den<br />

üblichen (nachhaltig gesicherten) Einnahmemöglichkeiten des Grundstücks (insbesondere der<br />

Gebäude) auszugehen.<br />

Weicht die tatsächliche Nutzung von Grundstücken oder Grundstücksteilen von den üblichen,<br />

nachhaltig gesicherten Nutzungsmöglichkeiten ab und/oder werden für die tatsächliche Nutzung<br />

von Grundstücken oder Grundstücksteilen vom Üblichen abweichende Entgelte erzielt, sind für die<br />

Ermittlung des Rohertrags zunächst die für eine übliche Nutzung marktüblich erzielbaren Erträge<br />

zugrunde zu legen.<br />

Bewirtschaftungskosten (§ 19 ImmoWertV)<br />

Die Bewirtschaftungskosten sind marktüblich entstehende Aufwendungen, die für eine<br />

ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung des Grundstücks (insbesondere der<br />

Gebäude) laufend erforderlich sind. Die Bewirtschaftungskosten umfassen die Verwaltungskosten,<br />

die Instandhaltungskosten, das Mietausfallwagnis und die Betriebskosten.<br />

Unter dem Mietausfallwagnis ist insbesondere das Risiko einer Ertragsminderung zu verstehen, die<br />

durch uneinbringliche Rückstände von Mieten, Pachten und sonstigen Einnahmen oder durch<br />

vorübergehenden Leerstand von Raum, der zur Vermietung, Verpachtung oder sonstigen Nutzung<br />

bestimmt ist, entsteht. Es umfasst auch das Risiko von uneinbringlichen Kosten einer<br />

Rechtsverfolgung auf Zahlung, Aufhebung eines Mietverhältnisses oder Räumung (§ 19 Abs. 2<br />

Ziffer 3 ImmoWertV u. § 29 Satz 1 und 2 II. BV).<br />

Zur Bestimmung des Reinertrags werden vom Rohertrag nur die Bewirtschaftungskosten(anteile) in<br />

Abzug gebracht, die vom Eigentümer zu tragen sind, d.h. nicht zusätzlich zum angesetzten<br />

Rohertrag auf die Mieter umgelegt werden können.<br />

Ertragswert / Rentenbarwert (§ 17 Abs. 2 und § 20 ImmoWertV)<br />

Der Ertragswert ist der auf die Wertverhältnisse am Wertermittlungsstichtag bezogene<br />

(Einmal)Betrag, der der Summe aller aus dem Objekt während seiner Nutzungsdauer erzielbaren<br />

(Rein)Erträge einschließlich Zinsen und Zinseszinsen entspricht. Die Einkünfte aller während der<br />

Nutzungsdauer noch anfallenden Erträge - abgezinst auf die Wertverhältnisse zum<br />

Wertermittlungsstichtag - sind wertmäßig gleichzusetzen mit dem Ertragswert des Objekts.<br />

Als Nutzungsdauer ist für die baulichen und sonstigen Anlagen die (wirtschaftliche)<br />

Restnutzungsdauer anzusetzen, für den Grund und Boden unendlich (ewige Rente).<br />

Liegenschaftszinssatz (§ 14 Abs. 3 ImmoWertV)<br />

Der Liegenschaftszinssatz ist eine Rechengröße im Ertragswertverfahren. Er ist auf der Grundlage<br />

geeigneter Kaufpreise und der ihnen entsprechenden Reinerträge für mit dem<br />

Bewertungsgrundstück hinsichtlich Nutzung und Bebauung gleichartiger Grundstücke nach den<br />

Grundsätzen des Ertragswertverfahrens als Durchschnittswert abgeleitet (vgl. § 14 Nr. 3 Satz 2<br />

ImmoWertV). Der Ansatz des (marktkonformen) Liegenschaftszinssatzes für die Wertermittlung im<br />

Ertragswertverfahren stellt somit sicher, dass das Ertragswertverfahren ein marktkonformes<br />

Ergebnis liefert, d. h. dem Verkehrswert entspricht.<br />

Seite 30 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Der Liegenschaftszinssatz ist demzufolge der Marktanpassungsfaktor des Ertragswertverfahrens.<br />

Durch ihn werden die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt erfasst, soweit<br />

diese nicht auf andere Weise berücksichtigt sind.<br />

Restnutzungsdauer (§ 6 Abs. 6 ImmoWertV)<br />

Als Restnutzungsdauer wird die Anzahl der Jahre angesetzt, in denen die baulichen (und sonstigen)<br />

Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch<br />

wirtschaftlich genutzt werden können. Sie ist demnach entscheidend vom wirtschaftlichen, aber<br />

auch vom technischen Zustand des Objekts, nachrangig vom Alter des Gebäudes bzw. der<br />

Gebäudeteile abhängig. Instandsetzungen oder Modernisierungen oder unterlassene<br />

Instandhaltungen oder andere Gegebenheiten können die Restnutzungsdauer verlängern oder<br />

verkürzen.<br />

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (§ 8 Abs. 2 und 3 ImmoWertV)<br />

Unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen versteht man alle vom üblichen<br />

Zustand vergleichbarer Objekte abweichenden individuellen Eigenschaften des Bewertungsobjekts<br />

(z. B. Abweichungen vom normalen baulichen Zustand, eine wirtschaftliche Überalterung,<br />

insbesondere Baumängel und Bauschäden (siehe nachfolgende Erläuterungen), oder Abweichungen<br />

von den marktüblich erzielbaren Erträgen).<br />

Baumängel und Bauschäden (§ 8 Abs. 2 und 3 ImmoWertV)<br />

Baumängel sind Fehler, die dem Gebäude i.d.R. bereits von Anfang an anhaften - z. B. durch<br />

mangelhafte Ausführung oder Planung. Sie können sich auch als funktionale oder ästhetische<br />

Mängel durch die Weiterentwicklung des Standards oder Wandlungen in der Mode einstellen.<br />

Bauschäden sind auf unterlassene Unterhaltungsaufwendungen, auf nachträgliche äußere<br />

Einwirkungen oder auf Folgen von Baumängeln zurückzuführen.<br />

Für behebbare Schäden und Mängel werden die diesbezüglichen Wertminderungen auf der<br />

Grundlage der Kosten geschätzt, die zu ihrer Beseitigung aufzuwenden sind. Die Schätzung kann<br />

durch pauschale Ansätze oder auf der Grundlage von auf Einzelpositionen bezogene<br />

Kostenermittlungen erfolgen.<br />

Der Bewertungssachverständige kann i. d. R. die wirklich erforderlichen Aufwendungen zur<br />

Herstellung eines normalen Bauzustandes nur überschlägig schätzen, da<br />

• nur zerstörungsfrei - augenscheinlich untersucht wird,<br />

• grundsätzlich keine Bauschadensbegutachtung erfolgt (dazu ist die Beauftragung eines<br />

Bauschadens-Sachverständigen notwendig).<br />

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Angaben in dieser Verkehrswertermittlung allein<br />

aufgrund Mitteilung von Auftraggeber, Mieter etc. und darauf beruhenden Inaugenscheinnahme<br />

beim Ortstermin ohne jegliche differenzierte Bestandsaufnahme, technischen, chemischen o. ä.<br />

Funktionsprüfungen, Vorplanung und Kostenschätzung angesetzt sind.<br />

Seite 31 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

4.5.1.3 Ertragswertberechnung<br />

Gebäude- Mieteinheit Fläche Anzahl marktüblich erzielbare Nettokaltmiete<br />

bezeichnung (€/m²)<br />

bzw.<br />

(€/Stk.)<br />

monatlich jährlich<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Nutzung/Lage (m²) (Stk.) (€) (€)<br />

Wohnhaus Wohnräume EG ca. 105,00 3,90 409,50 4.914,00<br />

Wohnräume OG ca. 105,00 3,90 409,50 4.914,00<br />

Wohnräume DG ca. 61,00 3,60 219,60 2.635,20<br />

Summe ca. 271,00 - 1.038,60 12.463,20<br />

Rohertrag (Summe der marktüblich erzielbaren jährlichen Nettokaltmieten) 12.463,20 €<br />

Bewirtschaftungskosten (nur Anteil des Vermieters)<br />

(28,00 % der marktüblich erzielbaren jährlichen Nettokaltmiete)<br />

−<br />

3.489,70 €<br />

jährlicher Reinertrag = 8.973,50 €<br />

Reinertragsanteil des Bodens<br />

2,80 % von 79.700,00 € (Liegenschaftszinssatz × Bodenwert)<br />

−<br />

2.231,60 €<br />

Ertrag der baulichen und sonstigen Anlagen = 6.741,90 €<br />

Barwertfaktor (gem. Anlage 1 zur ImmoWertV)<br />

bei p = 2,80 % Liegenschaftszinssatz<br />

und n = 30 Jahren Restnutzungsdauer<br />

×<br />

20,117<br />

Ertragswert der baulichen und sonstigen Anlagen = 135.626,80 €<br />

Bodenwert (vgl. Bodenwertermittlung) + 79.700,00 €<br />

vorläufiger Ertragswert für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“ = 215.326,80 €<br />

besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale − 55.500,00 €<br />

Ertragswert für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“ = 159.826,80 €<br />

rd. 160.000,00 €<br />

Seite 32 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

4.5.1.4 Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Ertragswertberechnung<br />

Wohnflächen<br />

Die Berechnungen der Wohnflächen wurden von mir auf der Grundlage der Baupläne durchgeführt,<br />

da eine Innenbesichtigung mit Aufmaßarbeiten nicht möglich war. Sie orientieren sich an der<br />

Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie zur wohnwertabhängigen Wohnflächenberechnung und<br />

Mietwertermittlung (WMR) bzw. der Nutzflächenrichtlinie (NuR), in der die von der<br />

Rechtsprechung insbesondere für Mietwertermittlungen entwickelten Maßgaben zur<br />

wohnwertabhängigen Anrechnung der Grundflächen auf die Wohnfläche systematisiert sind, sofern<br />

diesbezügliche Besonderheiten nicht bereits in den Mietansätzen berücksichtigt sind (vgl.<br />

Literaturverzeichnis [2], Teil 1, Kapitel 15). Die Berechnungen können demzufolge teilweise von<br />

den diesbezüglichen Vorschriften (WoFlV; II. BV; DIN 283; DIN 277) abweichen; sie sind deshalb<br />

nur als Grundlage dieser Wertermittlung verwendbar.<br />

Rohertrag<br />

Die Basis für die Ermittlung des Rohertrags ist die aus dem Grundstück marktüblich erzielbare<br />

Nettokaltmiete. Diese entspricht der jährlichen Gesamtmiete ohne sämtliche auf den Mieter<br />

zusätzlich zur Grundmiete umlagefähigen Bewirtschaftungskosten.<br />

Sie wird auf der Grundlage von Vergleichsmieten für mit dem Bewertungsgrundstück vergleichbar<br />

genutzte Grundstücke<br />

• aus der Mietpreissammlung des Sachverständigen,<br />

• ggf. aus der Sprengnetter-Vergleichsmiete für ein Standardobjekt und/oder<br />

• aus anderen Mietpreisveröffentlichungen<br />

als mittelfristiger Durchschnittswert abgeleitet. Sofern diese Ableitung aus der Miete für ein<br />

Standardobjekt erfolgt, werden wesentliche Qualitätsunterschiede des Bewertungsobjektes<br />

hinsichtlich der mietwertbeeinflussenden Eigenschaften durch entsprechende Anpassungen<br />

berücksichtigt.<br />

Bewirtschaftungskosten<br />

Die vom Vermieter zu tragenden Bewirtschaftungskostenanteile werden auf der Basis von<br />

Marktanalysen vergleichbar genutzter Grundstücke (insgesamt als prozentualer Anteil am<br />

Rohertrag, oder auch auf €/m² Wohn- oder Nutzfläche bezogen oder als Absolutbetrag je<br />

Nutzungseinheit bzw. Bewirtschaftungskostenanteil) bestimmt.<br />

Dieser Wertermittlung werden u.a. die in [1], Kapitel 3.05 veröffentlichten durchschnittlichen<br />

Bewirtschaftungskosten zugrunde gelegt. Dabei wurde darauf geachtet, dass dasselbe<br />

Bestimmungsmodell verwendet wurde, das auch der Ableitung der Liegenschaftszinssätze zugrunde<br />

liegt.<br />

Liegenschaftszinssatz<br />

Der für das Bewertungsobjekt angesetzte Liegenschaftszinssatz wurde auf der Grundlage<br />

• der verfügbaren Angaben des örtlichen Gutachterausschusses unter Hinzuziehung<br />

• des in [1], Kapitel 3.04 veröffentlichten Gesamtsystems der bundesdurchschnittlichen<br />

Liegenschaftszinssätze als Referenz- und Ergänzungssystem, in dem die Liegenschaftszinssätze<br />

gegliedert nach Objektart, Restnutzungsdauer des Gebäudes sowie Objektgröße (d.h. des<br />

Gesamtgrundstückswerts) angegeben sind, sowie<br />

• eigener Ableitungen des Sachverständigen, insbesondere zu der regionalen Anpassung der v.g.<br />

bundesdurchschnittlichen Liegenschaftszinssätze,<br />

Seite 33 von 46


estimmt.<br />

Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Gesamtnutzungsdauer<br />

Die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer = Gesamtnutzungsdauer (GND) ergibt sich aus der für<br />

die Bestimmung der NHK gewählten Gebäudeart sowie dem Gebäudeausstattungsstandard. Sie ist<br />

deshalb wertermittlungstechnisch dem Gebäudetyp zuzuordnen und ebenfalls aus [1], Kapitel 3.01.1<br />

entnommen.<br />

Restnutzungsdauer<br />

Als Restnutzungsdauer ist in erster Näherung die Differenz aus "üblicher Gesamtnutzungsdauer"<br />

abzüglich "tatsächlichem Lebensalter am Wertermittlungsstichtag" angesetzt. Diese wird allerdings<br />

dann verlängert (d.h. das Gebäude fiktiv verjüngt), wenn beim Bewertungsobjekt wesentliche<br />

Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden oder in den Wertermittlungsansätzen unmittelbar<br />

erforderliche Arbeiten zur Beseitigung des Unterhaltungsstaus sowie zur Modernisierung in der<br />

Wertermittlung als bereits durchgeführt unterstellt werden.<br />

Zur Bestimmung der Restnutzungsdauer insbesondere unter Berücksichtigung von durchgeführten<br />

oder zeitnah durchzuführenden wesentlichen Modernisierungsmaßnahmen wird das in [1], Kapitel<br />

3.02.4 beschriebene Modell angewendet.<br />

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale<br />

Hier werden die wertmäßigen Auswirkungen der nicht in den Wertermittlungsansätzen des<br />

Ertragswertverfahrens bereits berücksichtigten Besonderheiten des Objekts korrigierend insoweit<br />

berücksichtigt, wie sie offensichtlich waren oder vom Auftraggeber, Eigentümer etc. mitgeteilt<br />

worden sind.<br />

besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Wertbeeinflussung insg.<br />

Bauschäden -10.000,00 €<br />

• Schadhafte Klappläden (Südseite) erneuern,<br />

für 10 Fenster a 1000,00 € =<br />

-10.000,00 €<br />

Unterhaltungsbesonderheiten -41.000,00 €<br />

• In allen Wohnräumen Schönheitsreparaturen,<br />

ca. 271 m2 WF a 150,00 €/m2 = rd.<br />

-41.000,00 €<br />

Weitere Besonderheiten -4.500,00 €<br />

• Innerer und äußerer Bereich entrümpeln, pauschal -4.500,00 €<br />

Seite 34 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

4.6 Bodenwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „B, Bauland<br />

(Nach Abbruch der ehemaligen Scheune)<br />

Bodenrichtwert mit Definition des Bodenrichtwertgrundstücks<br />

Der Bodenrichtwert beträgt für die Lage des Bewertungsgrundstücks 100,00 €/m² zum Stichtag<br />

31.12.2010. Das Bodenrichtwertgrundstück ist wie folgt definiert:<br />

Entwicklungsstufe = baureifes Land<br />

Art der baulichen Nutzung = MD (Dorfgebiet)<br />

abgabenrechtlicher Zustand = frei<br />

Beschreibung des Bewertungsteilbereichs<br />

Wertermittlungsstichtag = 21.07.2011<br />

Entwicklungszustand = baureifes Land<br />

Art der baulichen Nutzung = MD (Dorfgebiet)<br />

abgabenrechtlicher Zustand = frei<br />

Grundstücksfläche = Gesamtgrundstück = 2.336 m²<br />

Bewertungsteilbereich = 898 m²<br />

Bodenwertermittlung des Bewertungsteilbereichs<br />

Nachfolgend wird der Bodenrichtwert an die allgemeinen Wertverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag<br />

21.07.2011 und die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale des<br />

Bewertungsteilbereichs angepasst.<br />

I. Umrechnung des Bodenrichtwerts auf den abgabenfreien Zustand Erläuterung<br />

abgabenrechtlicher Zustand des Bodenrichtwerts (frei) = 100,00 €/m²<br />

abgabenfreier Bodenrichtwert (Ausgangswert für weitere<br />

Anpassung)<br />

II. Zeitliche Anpassung des Bodenrichtwerts<br />

= 100,00 €/m²<br />

Richtwertgrundstück Bewertungsgrundstück Anpassungsfaktor Erläuterung<br />

Stichtag 31.12.2010 21.07.2011 × 1,00<br />

Seite 35 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

III. Anpassungen wegen Abweichungen in den wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen<br />

lageangepasster abgabenfreier BRW am Wertermittlungsstichtag = 100,00 €/m² E1<br />

Fläche (m²) 2.336 × 1,00<br />

Entwicklungsstufe baureifes Land baureifes Land × 1,00<br />

Art der baulichen<br />

Nutzung<br />

MD (Dorfgebiet) MD (Dorfgebiet) × 1,00<br />

angepasster abgabenfreier relativer Bodenrichtwert = 100,00 €/m²<br />

Werteinfluss durch beim Bewertungsobjekt<br />

noch ausstehende Abgaben<br />

− 0,00 €/m²<br />

IV. Ermittlung des Gesamtbodenwerts Erläuterung<br />

abgabenfreier relativer Bodenwert = 100,00 €/m²<br />

Fläche × 898 m²<br />

abgabenfreier Bodenwert = 89.800,00 €<br />

rd. 89.800,00 €<br />

Der abgabenfreie Bodenwert beträgt zum Wertermittlungsstichtag 21.07.2011 insgesamt<br />

89.800,00 €.<br />

Erläuterungen zur Bodenrichtwertanpassung<br />

E1<br />

Auf diesen „an die Lage und die Anbauart angepassten abgabenfreien Bodenwert“ ist der<br />

Marktanpassungsfaktor des Sachwertverfahrens abzustellen (der lageangepasste Bodenwert dient als<br />

Maßstab für die Wirtschaftskraft der Region bzw. die Kaufkraft der Nachfrager nach Grundstücken<br />

in dieser Lage; die Anbauart bestimmt den objektartspezifischen Sachwertfaktor mit). Die danach<br />

ggf. noch berücksichtigten den Bodenwert beeinflussenden Grundstücksmerkmale gehen in den<br />

Gesamtbodenwert ein und beeinflussen demzufolge über die Höhe des vorläufigen Sachwerts<br />

(Substanzwert) den Marktanpassungsfaktor.<br />

4.7 Vergleichswertermittlung für den Bewertungsteilbereich „B, Bauland (Nach Abbruch der<br />

Scheune)“<br />

Zur Bewertung des unbebauten Bewertungsteilbereichs „B, Bauland (Nach Abbruch der Scheune)“<br />

sind ergänzend zum reinen Bodenwert evtl. vorhandene Wertbeeinflussungen durch Außenanlagen<br />

(z.B. Anpflanzungen oder Einfriedungen) oder besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale<br />

(z.B. Pachtrechte) zu berücksichtigen.<br />

Bodenwert für den Bewertungsteilbereich „B, Bauland (Nach Abbruch der<br />

89.800,00 €<br />

Scheune)“ (vgl. Bodenwertermittlung)<br />

Wert der Außenanlagen (vgl. Einzelaufstellung) + 500,00 €<br />

vorläufiger Vergleichswert für den Bewertungsteilbereich „B, Bauland (Nach = 90.300,00 €<br />

Abbruch der Scheune)“<br />

Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale − 30.500,00 €<br />

Vergleichswert für den Bewertungsteilbereich „B, Bauland (Nach Abbruch der<br />

Scheune)“<br />

= 59.800,00 €<br />

rd. 59.800,00 €<br />

Seite 36 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

4.7.1 Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Vergleichswertberechnung<br />

Außenanlagen<br />

Außenanlagen Sachwert (inkl. BNK)<br />

Baumbestand, pauschal 500,00 €<br />

Summe 500,00 €<br />

besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale<br />

besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Wertbeeinflussung insg.<br />

Freilegungskosten -30.500,00 €<br />

• Schuppenanbau abbrechen und entsorgen, pauschal -3.000,00 €<br />

• Alte Scheune abbrechen und entsorgen,<br />

ca 1.814 m3 BRI a 15,00 €/m3 = rd.<br />

-27.500,00 €<br />

Summe -30.500,00 €<br />

4.8 Bodenwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „C, Hinterlandfläche“<br />

Bodenrichtwert mit Definition des Bodenrichtwertgrundstücks<br />

Der Bodenrichtwert beträgt für die Lage des Bewertungsgrundstücks 100,00 €/m² zum Stichtag<br />

31.12.2010. Das Bodenrichtwertgrundstück ist wie folgt definiert:<br />

Entwicklungsstufe = baureifes Land<br />

Art der baulichen Nutzung = MD (Dorfgebiet)<br />

abgabenrechtlicher Zustand = frei<br />

Beschreibung des Bewertungsteilbereichs<br />

Wertermittlungsstichtag = 21.07.2011<br />

Entwicklungszustand = baureifes Land<br />

Art der baulichen Nutzung = Hinterlandfläche<br />

abgabenrechtlicher Zustand = frei<br />

Grundstücksfläche = Gesamtgrundstück = 2.336 m²<br />

Bewertungsteilbereich = 641 m²<br />

Bodenwertermittlung des Bewertungsteilbereichs<br />

Nachfolgend wird der Bodenrichtwert an die allgemeinen Wertverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag<br />

21.07.2011 und die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale des<br />

Bewertungsteilbereichs angepasst.<br />

Seite 37 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

I. Umrechnung des Bodenrichtwerts auf den abgabenfreien Zustand Erläuterung<br />

abgabenrechtlicher Zustand des Bodenrichtwerts (frei) = 100,00 €/m²<br />

abgabenfreier Bodenrichtwert (Ausgangswert für weitere<br />

Anpassung)<br />

II. Zeitliche Anpassung des Bodenrichtwerts<br />

= 100,00 €/m²<br />

Richtwertgrundstück Bewertungsgrundstück Anpassungsfaktor Erläuterung<br />

Stichtag 31.12.2010 21.07.2011 × 1,00<br />

III. Anpassungen wegen Abweichungen in den wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen<br />

lageangepasster abgabenfreier BRW am Wertermittlungsstichtag = 100,00 €/m²<br />

Fläche (m²) 2.336 × 1,00<br />

Entwicklungsstufe baureifes Land baureifes Land × 1,00<br />

Art der baulichen<br />

Nutzung<br />

MD (Dorfgebiet) Hinterlandfläche × 0,50 E1<br />

angepasster abgabenfreier relativer Bodenrichtwert = 50,00 €/m²<br />

Werteinfluss durch beim Bewertungsobjekt<br />

noch ausstehende Abgaben<br />

− 0,00 €/m²<br />

Abschlag 50 %<br />

IV. Ermittlung des Gesamtbodenwerts Erläuterung<br />

abgabenfreier relativer Bodenwert = 50,00 €/m²<br />

Fläche × 641 m²<br />

abgabenfreier Bodenwert = 32.050,00 €<br />

rd. 32.000,00 €<br />

Der abgabenfreie Bodenwert beträgt zum Wertermittlungsstichtag 21.07.2011 insgesamt<br />

32.000,00 €.<br />

E1<br />

Bei diesem Bewertungsteilbereich handelt es sich um eine Hinterlandfläche. Nach<br />

sachverständigem Ermessen wird hier ein Abschlag von 50 % vorgenommen.<br />

4.9 Vergleichswertermittlung für den Bewertungsteilbereich „C, Hinterlandfläche“<br />

Zur Bewertung des unbebauten Bewertungsteilbereichs „C, Hinterlandfläche“ sind ergänzend zum<br />

reinen Bodenwert evtl. vorhandene Wertbeeinflussungen durch Außenanlagen (z.B. Anpflanzungen<br />

oder Einfriedungen) oder besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (z.B. Pachtrechte) zu<br />

berücksichtigen.<br />

Bodenwert für den Bewertungsteilbereich „C, Hinterlandfläche“ (vgl.<br />

32.000,00 €<br />

Bodenwertermittlung)<br />

Wert der Außenanlagen (vgl. Einzelaufstellung) + 0,00 €<br />

Vergleichswert für den Bewertungsteilbereich „C, Hinterlandfläche“ = 32.000,00 €<br />

rd. 32.000,00 €<br />

Seite 38 von 46


4.10 Verkehrswert<br />

Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Der Sach- und der Ertragswert des Bewertungsgrundstücks ergeben sich aus der Summe der Sach-<br />

und Ertragswerte der Bewertungsteilbereiche.<br />

Bezeichnung des Bewertungsteilbereichs Ertragswert Sachwert<br />

A, Bauland (Wohnhaus)<br />

B, Bauland (Nach Abbruch der Scheune)<br />

C, Hinterlandfläche<br />

160.000,00 €<br />

59.800,00 €<br />

32.000,00 €<br />

161.000,00 €<br />

59.800,00 €<br />

32.000,00 €<br />

Summe 251.800,00 € 252.800,00 €<br />

Grundstücke mit der Nutzbarkeit des Bewertungsgrundstücks werden üblicherweise zu Kaufpreisen<br />

gehandelt, die sich vorrangig am Sachwert orientieren.<br />

Der Sachwert wurde zum Wertermittlungsstichtag mit rd. 253.000,00 € ermittelt.<br />

Der zur Stützung ermittelte Ertragswert beträgt rd. 252.000,00 €.<br />

Der Verkehrswert für das mit einem Wohnhaus, ehemaliger Scheune und Schuppenanbau bebaute<br />

Grundstück in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Grundbuch Blatt lfd. Nr.<br />

Malsburg-Marzell 232 6<br />

Gemarkung Flur Flurstück<br />

Marzell 771/2<br />

wird zum Wertermittlungsstichtag 21.07.2011 mit rd.<br />

geschätzt.<br />

253.000,00 €<br />

in Worten: zweihundertdreiundfünfzigtausend Euro<br />

Der Sachverständige bescheinigt durch seine Unterschrift zugleich, dass ihm keine<br />

Ablehnungsgründe entgegenstehen, aus denen jemand als Beweiszeuge oder Sachverständiger nicht<br />

zulässig ist oder seiner Aussage keine volle Glaubwürdigkeit beigemessen werden kann.<br />

Lörrach, den 28. Juli 2011<br />

..........................<br />

Karl-Dieter Fritz<br />

Sachverständiger für<br />

Grundstück- und<br />

Gebäudewertermittlungen<br />

Seite 39 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

5 Rechtsgrundlagen, verwendete Literatur und Software<br />

5.1 Rechtsgrundlagen der Verkehrswertermittlung<br />

BauGB:<br />

Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)<br />

BauNVO:<br />

Baunutzungsverordnung – Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23. Januar<br />

1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Investitionserleichterungs- und<br />

Wohnbaulandgesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466)<br />

ImmoWertV:<br />

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken –<br />

Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639)<br />

WertR:<br />

Wertermittlungsrichtlinien – Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von<br />

Grundstücken in der Fassung vom 1. März 2006 (BAnz Nr. 108a vom 10. Juni 2006)<br />

BGB:<br />

Bürgerliches Gesetzbuch vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909), zuletzt geändert durch Artikel<br />

1 des Gesetzes vom 28. September 2009 (BGBl. I S. 3161)<br />

EnEV:<br />

Energieeinsparverordnung – Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende<br />

Anlagentechnik bei Gebäuden i.d.F. der Bekanntmachung vom 24. Juli 2007 (BGBI. I S. 1519),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. April 2009 (BGBl I S. 954)<br />

WoFlV:<br />

Wohnflächenverordnung – Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche vom 25. November 2003<br />

(BGBl. I S. 2346)<br />

DIN 283:<br />

DIN 283 Blatt 2 “Wohnungen; Berechnung der Wohnflächen und Nutzflächen” (Ausgabe Februar<br />

1962); obwohl im Oktober 1983 zurückgezogen findet die Vorschrift in der Praxis weiter<br />

Anwendung)<br />

ZVG:<br />

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. März 1897 (RGBl. S.<br />

97), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898 (RGBl. S. 369, 713) (BGBl. III 310-<br />

14), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 4a des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258)<br />

Seite 40 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

5.2 Verwendete Wertermittlungsliteratur<br />

[1] Sprengnetter (Hrsg.): Immobilienbewertung – Marktdaten und Praxishilfen,<br />

Loseblattsammlung, Sprengnetter Immobilienbewertung, Sinzig 2010<br />

[2] Sprengnetter (Hrsg.): Immobilienbewertung – Lehrbuch und Kommentar, Loseblattsammlung,<br />

Sprengnetter Immobilienbewertung, Sinzig 2010<br />

[3] Sprengnetter (Hrsg.): Sprengnetter-Bibliothek, EDV-gestützte Entscheidungs-, Gesetzes-,<br />

Literatur- und Adresssammlung zur Grundstücks- und Mietwertermittlung sowie<br />

Bodenordnung, Version 21.0 Sprengnetter Immobilienbewertung, Sinzig 2010<br />

[4] Grundstücks- und Gebäudewertermittlungen für die Praxis, Sommer/Piehler, Haufe Verlag<br />

5.3 Verwendete fachspezifische Software<br />

Das Gutachten wurde unter Verwendung des von der Sprengnetter GmbH, Sinzig entwickelten<br />

Softwareprogramms “Sprengnetter-ProSa Version 27.0” (Stand Juni 2011) erstellt.<br />

Hinweise zum Urheberschutz und zur Haftung<br />

Urheberschutz, alle Rechte vorbehalten. Das Gutachten ist nur für den Auftraggeber und den<br />

angegebenen Zweck bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Verwertung durch Dritte ist nur mit<br />

schriftlicher Genehmigung gestattet.<br />

Der Auftragnehmer haftet für die Richtigkeit des ermittelten Verkehrswerts. Die sonstigen<br />

Beschreibungen und Ergebnisse unterliegen nicht der Haftung.<br />

Seite 41 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

6 Bilddokumentation<br />

Bild 1 Bild 2<br />

Ansicht der Süd- und Ostfassade Ansicht der Ost- und Nordfassade<br />

Bild 3 Bild 4<br />

Gebäuderückseite mit Südfassade Hauseingangsbereich Straßenseite<br />

Seite 42 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Bild 5 Bild 6<br />

Rückseitiger Hauseingang Straßenseitiger Kellereingang<br />

Bild 7 Bild 8<br />

Rückseitiger Kellereingang Links ehem. Scheune mit Anbau<br />

Seite 43 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Bild 9 Bild 10<br />

Teil der ehemaligen Scheune Rückseitige Ansicht der ehem. Scheune<br />

Bild 11 Bild 12<br />

Rückseitige Scheuneneinfahrt Teil der Scheunenrückseite<br />

Seite 44 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Bild 13 Bild 14<br />

Blick in die Scheune Ehem. Stall<br />

Bild 15 Bild 16<br />

Scheunenanbau von der Straße gesehen Blick in den Scheunenanbau<br />

Seite 45 von 46


Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />

Bild 17 Bild 18<br />

Links Teil der Scheune, rechts Teil des<br />

Anbaues<br />

Blick auf das Grünland (Hinterlandfläche)<br />

7 Verzeichnis der Anlagen<br />

Berechnung des BRI und der Wohnflächen 9 Seiten<br />

Seite 46 von 46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!