G U T A C H T E N - Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
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Amtsgericht Lörrach<br />
-Vollstreckungsgericht-<br />
Bahnhofstraße 4 und 4a<br />
79539 Lörrach<br />
G U T A C H T E N<br />
Datum: 28. Juli 2011<br />
Az.: 019-11<br />
über den Verkehrswert (Marktwert)<br />
i.S.d. § 194 Baugesetzbuch<br />
für das mit einem<br />
Wohnhaus und ehemaliger Scheune bebaute Grundstück<br />
in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
Der Verkehrswert des Grundstücks wurde zum Stichtag<br />
21.07.2011 ermittelt mit rd.<br />
253.000,00 €.<br />
Ausfertigung Nr. 1<br />
Dieses Gutachten besteht aus 55 Seiten, davon sind 9 Seiten Anlagen.<br />
Das Gutachten wurde in zwei Ausfertigungen erstellt, davon eine für meine Unterlagen.
Inhaltsverzeichnis<br />
Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
Nr. Abschnitt Seite<br />
1 Allgemeine Angaben........................................................................................................5<br />
1.1 Angaben zum Bewertungsobjekt.......................................................................................5<br />
1.2 Angaben zum Auftraggeber und Eigentümer....................................................................5<br />
1.3 Angaben zum Auftrag und zur Auftragsabwicklung.........................................................5<br />
1.4 Besonderheiten des Auftrags / Maßgaben des Auftraggebers...........................................6<br />
2 Grund- und Bodenbeschreibung....................................................................................7<br />
2.1 Lage ...................................................................................................................................7<br />
2.1.1 Großräumige Lage.............................................................................................................7<br />
2.1.2 Kleinräumige Lage ............................................................................................................8<br />
2.2 Gestalt und Form...............................................................................................................8<br />
2.3 Erschließung, Baugrund etc...............................................................................................8<br />
2.4 Privatrechtliche Situation ..................................................................................................9<br />
2.5 Öffentlich-rechtliche Situation ..........................................................................................9<br />
2.5.1 Baulasten und Denkmalschutz ..........................................................................................9<br />
2.5.2 Bauplanungsrecht ............................................................................................................10<br />
2.5.3 Bauordnungsrecht............................................................................................................10<br />
2.6 Entwicklungszustand inkl. Beitrags- und Abgabensituation...........................................10<br />
2.7 Hinweise zu den durchgeführten Erhebungen.................................................................10<br />
2.8 Derzeitige Nutzung und Vermietungssituation ...............................................................10<br />
3 Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen .........................................................12<br />
3.1 Vorbemerkungen zur Gebäudebeschreibung...................................................................12<br />
3.2 Wohnhaus........................................................................................................................12<br />
3.2.1 Gebäudeart, Baujahr und Außenansicht ..........................................................................12<br />
3.2.2 Nutzungseinheiten, Raumaufteilung ...............................................................................13<br />
3.2.3 Gebäudekonstruktion (Keller, Wände, Decken, Treppen, Dach)....................................13<br />
3.2.4 Allgemeine technische Gebäudeausstattung ...................................................................14<br />
3.2.5 Raumausstattungen und Ausbauzustand .........................................................................14<br />
3.2.5.1 Räume im Erdgeschoss ...................................................................................................14<br />
3.2.5.2 Räume im Obergeschoss .................................................................................................14<br />
3.2.5.3 Räume im Dachgeschoss.................................................................................................15<br />
3.2.6 Besondere Bauteile/Einrichtungen, Zustand des Gebäudes ............................................15<br />
3.3 Ehemalige Scheune .........................................................................................................15<br />
3.4 Schuppenanbau................................................................................................................16<br />
3.5 Außenanlagen..................................................................................................................16<br />
4 Ermittlung des Verkehrswerts .....................................................................................17<br />
4.1 Grundstücksdaten, Bewertungsteilbereiche.....................................................................17<br />
4.2 Verfahrenswahl mit Begründung.....................................................................................17<br />
4.3 Bodenwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“ ..........18<br />
4.4 Sachwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“.............20<br />
4.4.1.1 Das Sachwertmodell der Immobilienwertermittlungsverordnung ..................................20<br />
4.4.1.2 Erläuterungen der bei der Sachwertberechnung verwendeten Begriffe ..........................21<br />
4.4.1.3 Sachwertberechnung........................................................................................................25<br />
4.4.1.4 Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Sachwertberechnung ...................................26<br />
4.5 Ertragswertermittlung für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“ .........29<br />
4.5.1.1 Das Ertragswertmodell der Immobilienwertermittlungsverordnung...............................29<br />
Seite 2 von 46
Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
4.5.1.2 Erläuterungen der bei der Ertragswertberechnung verwendeten Begriffe.......................30<br />
4.5.1.3 Ertragswertberechnung....................................................................................................32<br />
4.5.1.4 Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Ertragswertberechnung................................33<br />
4.6 Bodenwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „B, Bauland (Nach Abbruch<br />
der ehemaligen Scheune).................................................................................................35<br />
4.7 Vergleichswertermittlung für den Bewertungsteilbereich „B, Bauland (Nach<br />
Abbruch der Scheune)“ ...................................................................................................36<br />
4.7.1 Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Vergleichswertberechnung..........................37<br />
4.8 Bodenwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „C, Hinterlandfläche“..................37<br />
4.9 Vergleichswertermittlung für den Bewertungsteilbereich „C, Hinterlandfläche“...........38<br />
4.10 Verkehrswert ...................................................................................................................39<br />
5 Rechtsgrundlagen, verwendete Literatur und Software ...........................................40<br />
5.1 Rechtsgrundlagen der Verkehrswertermittlung...............................................................40<br />
5.2 Verwendete Wertermittlungsliteratur..............................................................................41<br />
5.3 Verwendete fachspezifische Software.............................................................................41<br />
6 Bilddokumentation........................................................................................................42<br />
7 Verzeichnis der Anlagen...............................................................................................46<br />
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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
79429 Malsburg-<br />
Marzell<br />
Außerdorf 15<br />
Übersichtsplan<br />
(unmaßstäblich)<br />
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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
1 Allgemeine Angaben<br />
1.1 Angaben zum Bewertungsobjekt<br />
Art des Bewertungsobjekts:<br />
Objektadresse:<br />
Grundbuchangaben:<br />
Katasterangaben:<br />
1.2 Angaben zum Auftraggeber und Eigentümer<br />
Auftraggeber:<br />
Eigentümer:<br />
Grundstück, bebaut mit Wohnhaus mit ehemaliger<br />
Scheune und Schuppenanbau<br />
Außerdorf 15<br />
79429 Malsburg-Marzell<br />
Grundbuch von Malsburg-Marzell, Blatt 232, lfd. Nr. 6<br />
Gemarkung Marzell, Flurstück 771/2 (2336 m²)<br />
Amtsgericht Lörrach<br />
-Vollstreckungsgericht-<br />
Bahnhofstraße 4 und 4a<br />
79539 Lörrach<br />
1.3 Angaben zum Auftrag und zur Auftragsabwicklung<br />
Grund der Gutachtenerstellung:<br />
Wertermittlungsstichtag:<br />
Tag der Ortsbesichtigung:<br />
Teilnehmer am Ortstermin:<br />
Auftrag vom 20.05.2011 (Datum des Auftragsschreibens)<br />
1 K 24/11<br />
Verkehrswertermittlung zum Zwecke der<br />
Zwangsversteigerung<br />
21.07.2011<br />
21.07.2011<br />
Der Sachverständige<br />
Seite 5 von 46
Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
herangezogene Unterlagen,<br />
Erkundigungen, Informationen:<br />
1.4 Besonderheiten des Auftrags / Maßgaben des Auftraggebers<br />
Vom Auftraggeber wurden für diese Gutachtenerstellung<br />
im Wesentlichen folgende Unterlagen und Informationen<br />
zur Verfügung gestellt:<br />
• Auftragsschreiben mit Angaben zum Bewertungsobjekt.<br />
Vom Sachverständigen wurden folgende Auskünfte und<br />
Unterlagen beschafft:<br />
• Stadtplanauszug und Flurkartenauszug im Maßstab<br />
1 : 500 von der Firma inframation AG, 44269 Dortmund<br />
(Geoport);<br />
• unbeglaubigter Grundbuchauszug vom 30.06.2011;<br />
• Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte);<br />
• Berechnung des Bruttorauminhalts und der<br />
Wohnflächen;<br />
• Eigene Recherchearbeiten beim Grundbuchamt und der<br />
Gemeindeverwaltung.<br />
Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um ein 2-geschossiges Wohnhaus und einer alten<br />
Scheune mit Schuppenanbau. Das insgesamt 2336 m2 große Grundstück wurde<br />
bewertungstechnisch in 3 Bewertungsteilbereiche wir folgt aufgeteilt:<br />
A, Baulandfläche mit Wohnhaus, ca. 797 m2<br />
B, Baulandfläche mit alter Scheune ca. 898 m2<br />
C, Grünlandfläche (wie Hinterland) ca. 641 m2<br />
somit insgesamt 2336 m2<br />
Anmerkungen des Sachverständigen zum<br />
Bewertungsteilbereich A mit Wohnhaus:<br />
Das Baujahr des Gebäudes ist 1843. Im Zuge der Recherchearbeiten konnte auch festgestellt<br />
werden, dass in früheren Jahren mehrere Bauanträge zu Um- oder Anbauten gestellt wurden,<br />
welche jedoch nicht alle realisiert wurden.<br />
Lediglich der 1962 gestellte Antrag zum Umbau des Wohnhauses in eine Pension wurde<br />
ausgeführt. In der Zeit von 1962 bis 2009 wurde das Haus als Pension genutzt.<br />
Nach sachverständigem Ermessen wird unter Berücksichtigung der v. g. Umbaumaßnahmen das<br />
Baujahr fikiv auf 1951 festgesetzt, was bei einer rechnerischen Gesamtnutzungsdauer von<br />
90 Jahren noch eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren ergibt. Das Gebäude konnte trotz<br />
wiederholten Bemühungen von innen nicht besichtigt werden, so dass das Amtsgericht Lörrach mit<br />
Schreiben vom 20.07.2011 angeordnet hat, dass das Gutachten ohne Innenbesichtigung fertig zu<br />
stellen ist.<br />
Bewertungsteilbereich B mit alter Scheune und Schuppenanbau:<br />
Zum Baujahr der ehemaligen Scheune ist ebenfalls 1843.<br />
Ein Unterschied besteht jedoch darin, dass die in früheren Jahren geplanten Umbaubaumaßnahmen<br />
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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
zur Umnutzung der Scheune nicht realisiert wurden. Das Gebäude ist daher in einem baulich sehr<br />
schlechten Zustand. Eine Berücksichtigung von Instandsetzungskosten in diesem Gutachten zur<br />
Herstellung des ursprünglichen baulichen Zustandes steht außer Frage, da ein Bedarf an einem<br />
derartigen Ökonomiegebäude zur landwirtschaftlichen Nutzung zukünftig nicht mehr besteht.<br />
Nach den Vorgaben der ImmoWertV sind nach § 2, „künftige Entwicklungen wie beispielweise<br />
absehbare anderweitige Nutzungen zu berücksichtigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit auf<br />
Grund konkreter Tatsachen zu erwarten sind“.<br />
Konkrete Tatsachen über eine zukünftige neue Nutzung sind derzeit nicht bekannt, außer, wie<br />
bereits zuvor erwähnt, dass das alte Gebäude für eine landwirtschaftliche Nutzung zukünftig nicht<br />
mehr benötigt wird. Nach sachverständigem Ermessen wird daher in diesem Gutachten die<br />
Freilegung dieser Bewertungsteilfläche eingerechnet, so dass die freigelegte Fläche zukünftig ggf.<br />
einer wohnbaulichen oder gewerblichen Nutzung zugeführt werden kann.<br />
Bewertungsteilbereich C, Grünland:<br />
Dieser Flächenbereich diente bisher als Weideland und wird nach sachverständigem Ermessen mit<br />
einem Abschlag, wie Hinterlandflächen, bewertet.<br />
2 Grund- und Bodenbeschreibung<br />
2.1 Lage<br />
2.1.1 Großräumige Lage<br />
Bundesland:<br />
Kreis:<br />
Ort und Einwohnerzahl:<br />
überörtliche Anbindung /<br />
Entfernungen:<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Lörrach<br />
79429 Malsburg-Marzell (ca. 1.500 Einwohner);<br />
Ortsteil Marzell (ca. 500 Einwohner);<br />
nächstgelegene größere Städte:<br />
Kandern (ca. 8 km entfernt)<br />
Landeshauptstadt:<br />
Stuttgart<br />
Kreisstraßen<br />
Kandertalstraße K 6350 (ca. 0,2 km entfernt)<br />
Autobahnzufahrt:<br />
BAB 98, Anschluss Kandern (ca. 20 km entfernt)<br />
Flughafen:<br />
EURO-Air-Port Basel-Mülhausen (ca. 35 km entfernt)<br />
Seite 7 von 46
Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
2.1.2 Kleinräumige Lage<br />
innerörtliche Lage:<br />
Art der Bebauung und Nutzungen in<br />
der Straße und im Ortsteil:<br />
Beeinträchtigungen:<br />
Topografie:<br />
2.2 Gestalt und Form<br />
Gestalt und Form:<br />
2.3 Erschließung, Baugrund etc.<br />
Straßenart:<br />
Straßenausbau:<br />
Anschlüsse an Versorgungsleitungen<br />
und Abwasserbeseitigung:<br />
Grenzverhältnisse, nachbarliche<br />
Gemeinsamkeiten:<br />
Baugrund, Grundwasser (soweit<br />
augenscheinlich ersichtlich):<br />
Ortsrand;<br />
Die Entfernung zum Ortszentrum Marzell beträgt<br />
ca. 0,5 km.<br />
Verwaltung (Gemeindeverwaltung in Malsburg) ca. 4 km<br />
entfernt;<br />
einfache Wohnlage<br />
überwiegend wohnbauliche Nutzungen<br />
keine<br />
überwiegend eben<br />
Grundstücksgröße:<br />
Flurst. Nr.: Größe:<br />
771/2 2.336 m²<br />
insgesamt: 2.336 m²<br />
Bemerkungen:<br />
unregelmäßige Grundstücksform<br />
Anliegerstraße;<br />
Straße mit mäßigem Verkehr<br />
voll ausgebaut, Fahrbahn aus Bitumen<br />
elektrischer Strom, Wasser aus öffentlicher Versorgung;<br />
Kanalanschluss; Telefonanschluss<br />
keine Grenzbebauung des Wohnhauses<br />
gewachsener, normal tragfähiger Baugrund<br />
Seite 8 von 46
Altlasten:<br />
Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
2.4 Privatrechtliche Situation<br />
grundbuchlich gesicherte Belastungen:<br />
Anmerkung:<br />
Bodenordnungsverfahren:<br />
nicht eingetragene Rechte und Lasten:<br />
2.5 Öffentlich-rechtliche Situation<br />
2.5.1 Baulasten und Denkmalschutz<br />
Eintragungen im<br />
Baulastenverzeichnis:<br />
Denkmalschutz:<br />
In dieser Wertermittlung wird das Bewertungsobjekt als<br />
altlasten freie Fläche unterstellt.<br />
Dem Auftragnehmer liegt ein Grundbuchauszug vom<br />
30.06.2011 vor.<br />
Hiernach bestehen in Abteilung II des Grundbuchs von<br />
Marzell, Blatt 232 folgende Eintragungen:<br />
• Anspruch auf Eigentumsverschaffung aus der<br />
Auflassungsurkunde des Notariats Kandern vom<br />
21.09.2009<br />
• Zwangsversteigerungsvermerk AG Lörrach 1 K 24/11<br />
vom 14.03.2011<br />
Schuldverhältnisse, die ggf. in Abteilung III des<br />
Grundbuchs verzeichnet sein können, werden in diesem<br />
Gutachten nicht berücksichtigt. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass ggf. valutierende Schulden bei einer<br />
Preis(Erlös)aufteilung sachgemäß berücksichtigt werden.<br />
Das Grundstück ist zum Wertermittlungsstichtag in kein<br />
Bodenordnungsverfahren einbezogen.<br />
Diesbezüglich wurden keine weiteren Nachforschungen<br />
und Untersuchungen angestellt.<br />
Der Inhalt des Baulastenverzeichnisses wurde vom<br />
Sachverständigen am 21.06.2011 eingesehen.<br />
Das Baulastenverzeichnis enthält keine<br />
wertbeeinflussenden Eintragungen.<br />
Denkmalschutz besteht nach Auskunft der<br />
Gemeindeverwaltung vom 22.07.2011 nicht.<br />
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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
2.5.2 Bauplanungsrecht<br />
Festsetzungen im Bebauungsplan:<br />
2.5.3 Bauordnungsrecht<br />
Für den Bereich des Bewertungsobjektes ist kein<br />
rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Die<br />
Zulässigkeit von Bauvorhaben ist demzufolge nach<br />
§ 34 BauGB zu beurteilen.<br />
Das Vorliegen einer Baugenehmigung und ggf. die Übereinstimmung des ausgeführten Vorhabens<br />
mit den vorgelegten Bauzeichnungen, der Baugenehmigung und dem Bauordnungsrecht wurde<br />
nicht geprüft.<br />
2.6 Entwicklungszustand inkl. Beitrags- und Abgabensituation<br />
Entwicklungszustand<br />
(Grundstücksqualität):<br />
abgabenrechtlicher Zustand:<br />
Anmerkung:<br />
2.7 Hinweise zu den durchgeführten Erhebungen<br />
baureifes Land (vgl. § 5 Abs. 4 ImmoWertV)<br />
Das Bewertungsgrundstück ist bezüglich der Beiträge und<br />
Abgaben für Erschließungseinrichtungen nach BauGB und<br />
KAG abgabenfrei (Auskunft der Gemeindeverwaltung<br />
vom 28.07.2011).<br />
Diese Informationen zum abgabenrechtlichen Zustand<br />
wurden telefonisch erkundet.<br />
Die Informationen zur privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Situation wurden, sofern nicht<br />
anders angegeben, mündlich eingeholt.<br />
2.8 Derzeitige Nutzung und Vermietungssituation<br />
Das Grundstück ist mit einem Wohngebäude, einer ehemaligen Scheune mit Anbau bebaut (vgl.<br />
nachfolgende Gebäudebeschreibung).<br />
Seite 10 von 46
Bewertungsteilbereich<br />
B<br />
ehemalige Scheune mit<br />
Anbau<br />
898 m2<br />
Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
Bewertungsteilbereich<br />
C<br />
Grünland (Hinterlandfläche)<br />
641 m2<br />
Liegenschaftskarte<br />
Lgb Nr. 771/2 mit 2336 m2<br />
(Durch Kopierung unmaßstäblich)<br />
Bewertungsteilbereich<br />
A<br />
Bauland mit<br />
Wohnhaus<br />
797 m2<br />
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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
3 Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen<br />
3.1 Vorbemerkungen zur Gebäudebeschreibung<br />
Die Gebäude und Außenanlagen werden nur insoweit beschrieben, wie es für die Herleitung der<br />
Daten in der Wertermittlung notwendig ist. Hierbei werden die offensichtlichen und<br />
vorherrschenden Ausführungen und Ausstattungen beschrieben. In einzelnen Bereichen können<br />
Abweichungen auftreten, die dann allerdings nicht wesentlich werterheblich sind. Angaben über<br />
nicht sichtbare Bauteile beruhen auf Angaben aus den vorliegenden Unterlagen, Hinweisen<br />
während des Ortstermins bzw. Annahmen auf Grundlage der üblichen Ausführung im Baujahr. Die<br />
Funktionsfähigkeit einzelner Bauteile und Anlagen sowie der technischen Ausstattungen und<br />
Installationen (Heizung, Elektro, Wasser etc.) wurde nicht geprüft; siehe hierzu auch Erläuterungen<br />
zu verweigerter Innenbesichtigung unter Punkt 1.4.<br />
Baumängel und -schäden wurden soweit aufgenommen, wie sie zerstörungsfrei, d.h. offensichtlich<br />
erkennbar waren. In diesem Gutachten sind die Auswirkungen der ggf. vorhandenen Bauschäden<br />
und Baumängel auf den Verkehrswert nur pauschal berücksichtigt worden. Es wird ggf. empfohlen,<br />
eine diesbezüglich vertiefende Untersuchung anstellen zu lassen. Untersuchungen auf pflanzliche<br />
und tierische Schädlinge sowie über gesundheitsschädigende Baumaterialien wurden nicht<br />
durchgeführt.<br />
Aufgrund der verweigerten Innenbesichtigung konnte nicht überprüft werden, ob die<br />
Heizungsanlage gem. den Anforderungen des § 10 Abs. 2 EnEV ausgetauscht werden muss und ob<br />
Wärmeverteilungs-, Warmwasserleitungen und Armaturen sowie die obersten Geschossdecken<br />
gem. § 10 Abs. 2 EnEV gedämmt werden müssen.<br />
3.2 Wohnhaus<br />
3.2.1 Gebäudeart, Baujahr und Außenansicht<br />
Gebäudeart:<br />
Baujahr:<br />
Modernisierung:<br />
Energieeffizienz:<br />
Außenansicht:<br />
Wohnhaus (früher Pension); zweigeschossig; unterkellert;<br />
der Dachraum ist teilausgebaut;<br />
freistehend<br />
1843,<br />
1962 überwiegend modernisiert und zur Pension umgebaut<br />
Energieausweis liegt nicht vor<br />
insgesamt verputzt und gestrichen;<br />
Sockel Zementputz<br />
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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
3.2.2 Nutzungseinheiten, Raumaufteilung<br />
Kellergeschoss:<br />
Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnten das Kellergeschoss nicht besichtigt werden.<br />
Erdgeschoss:<br />
Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnten das Erdgeschoss nicht besichtigt werden.<br />
Nach dem Grundrissplan sind folgenden Räume vorhanden:<br />
Flur, Diele, Zimmer SW, Mittelzimmer W, Zimmer NW, Vorraum Bad/WC, WC, Bad, Küche,<br />
Zimmer SO<br />
Obergeschoss:<br />
Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnten das Obergeschoss nicht besichtigt werden. Nach<br />
dem Grundrissplan sind folgenden Räume vorhanden:<br />
Flur, diele, Zimmer SW, Mittelzimmer W, Zimmer NW, Bad, WC 1, WC 2, Zimmer NO,<br />
Mittelzimmer O, Zimmer O<br />
Dachgeschoss:<br />
Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnten das Dachgeschoss nicht besichtigt werden.<br />
Nach dem Grundrissplan sind folgenden Räume vorhanden:<br />
Flur, Zimmer SW, Zimmer NW, Bad, WC, Zimmer NO, Zimmer SO<br />
3.2.3 Gebäudekonstruktion (Keller, Wände, Decken, Treppen, Dach)<br />
Konstruktionsart:<br />
Keller:<br />
Umfassungswände:<br />
Innenwände:<br />
Geschossdecken:<br />
Treppen:<br />
Hauseingangsbereich:<br />
Massivbau<br />
Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnten die<br />
Kellerwände nicht besichtigt werden.<br />
Mauerwerk (baujahrbedingt)<br />
Mauerwerk (baujahrbedingt)<br />
Holzbalken (baujahrbedingt)<br />
Kelleraußentreppen:<br />
Natursteintreppen<br />
Geschosstreppe:<br />
Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnte die<br />
Treppenbauart nicht festgestellt werden.<br />
Eingangstür aus Holz, mit Lichtausschnitt<br />
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Dach:<br />
Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
Dachkonstruktion:<br />
Holzdach ohne Aufbauten<br />
Dachform:<br />
Satteldach<br />
Dacheindeckung:<br />
Dachziegel (Ton)<br />
3.2.4 Allgemeine technische Gebäudeausstattung<br />
Wasserinstallationen:<br />
Abwasserinstallationen:<br />
Elektroinstallation:<br />
Heizung:<br />
Warmwasserversorgung:<br />
3.2.5 Raumausstattungen und Ausbauzustand<br />
3.2.5.1 Räume im Erdgeschoss<br />
Bodenbeläge, Wand- und<br />
Deckenbekleidung sowie sanitäre<br />
Ausstattung:<br />
zentrale Wasserversorgung über Anschluss an das<br />
öffentliche Trinkwassernetz<br />
Ableitung in kommunales Abwasserkanalnetz<br />
Fenster: Verbundfenster aus Holz;<br />
Fensterläden aus Holz<br />
3.2.5.2 Räume im Obergeschoss<br />
Bodenbeläge, Wand- und<br />
Deckenbekleidung sowie sanitäre<br />
Ausstattung:<br />
Wegen verweigerter Innenbesichtigung keine Feststellung<br />
möglich.<br />
Wegen verweigerter Innenbesichtigung keine Feststellung<br />
möglich.<br />
Wegen verweigerter Innenbesichtigung keine Feststellung<br />
möglich.<br />
Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnte der<br />
Ausstattungsstandart nicht ermittelt werden.<br />
Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnte der<br />
Ausstattungsstandart nicht ermittelt werden.<br />
Seite 14 von 46
Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
3.2.5.3 Räume im Dachgeschoss<br />
Bodenbeläge, Wand- und<br />
Deckenbekleidung sowie sanitäre<br />
Ausstattung:<br />
Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnte der<br />
Ausstattungsstandart nicht ermittelt werden.<br />
3.2.6 Besondere Bauteile/Einrichtungen, Zustand des Gebäudes<br />
besondere Bauteile:<br />
besondere Einrichtungen:<br />
Besonnung und Belichtung:<br />
Bauschäden und Baumängel:<br />
wirtschaftliche Wertminderungen:<br />
Allgemeinbeurteilung:<br />
3.3 Ehemalige Scheune<br />
2 Eingangstreppen, begehbare Eingangsüberdachung mit<br />
Brüstung, 2 Kelleraußentreppen<br />
Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnte dies nicht<br />
ermittelt werden.<br />
gut<br />
Scheune;<br />
Baujahr: 1843<br />
Bauart: EG-Bereich massiv, darüber Holzkonstruktion;<br />
Außenansicht: tls. verputzt, tls. verbrettert;<br />
Keller: nicht unterkellert;<br />
Dachform: Satteldach;<br />
Dach aus: Holz mit Dachziegel (verschiedene Ausführungen)<br />
Besonderheit: Der bauliche Zustand ist schlecht.<br />
Siehe Erläuterungen bei der Sachwert- und<br />
Ertragswertermittlung.<br />
Wegen verweigerter Innenbesichtigung konnte dies nicht<br />
ermittelt werden.<br />
Der äußere bauliche Zustand ist befriedigend.<br />
Seite 15 von 46
3.4 Schuppenanbau<br />
Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
Schuppenanbau;<br />
Baujahr: unbekannt;<br />
Bauart: Holzkonstruktion;<br />
Außenansicht: verbrettert;<br />
Keller: nicht unterkellert;<br />
Dachform: Satteldach;<br />
Boden: Erdreich<br />
Besonderheit: Der bauliche Zustand ist schlecht.<br />
3.5 Außenanlagen<br />
Versorgungs- und Entwässerungsanlagen vom Hausanschluss bis an das öffentliche Netz,<br />
Hofbefestigung, Gartenanlagen und Pflanzungen<br />
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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
4 Ermittlung des Verkehrswerts<br />
4.1 Grundstücksdaten, Bewertungsteilbereiche<br />
Nachfolgend wird der Verkehrswert für das mit einem Wohnhaus mit Scheune bebaute Grundstück<br />
in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15 zum Wertermittlungsstichtag 21.07.2011 ermittelt.<br />
Grundstücksdaten:<br />
Grundbuch Blatt lfd. Nr.<br />
Malsburg-Marzell 232 6<br />
Gemarkung Flur Flurstück Fläche<br />
Marzell 771/2 2.336 m²<br />
Das Grundstück wird ausschließlich aus bewertungstechnischen Gründen in Bewertungsteilbereiche<br />
aufgeteilt. Bei den Bewertungsteilbereichen handelt es sich um Grundstücksteile, die nicht vom<br />
übrigen Grundstücksteil abgetrennt und unabhängig von diesem selbstständig verwertet (z.B.<br />
veräußert) werden können bzw. sollen.<br />
Bezeichnung des Bewertungsteilbereichs Bebauung/Nutzung Fläche<br />
A, Bauland (Wohnhaus)<br />
B, Bauland (Nach Abbruch der Scheune)<br />
C, Hinterlandfläche<br />
Wohnhaus<br />
Bauplatz (Nach Abbruch der Scheune)<br />
Grünland<br />
797 m²<br />
898 m²<br />
641 m²<br />
Summe der Bewertungsteilbereichsflächen 2.336 m²<br />
4.2 Verfahrenswahl mit Begründung<br />
Entsprechend den Gepflogenheiten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und der sonstigen Umstände<br />
dieses Einzelfalls (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 2 Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) ist<br />
der Verkehrswert von Grundstücken mit der Nutzbarkeit des Bewertungsobjekts vorrangig mit Hilfe<br />
des Sachwertverfahrens zu ermitteln, insbesondere weil diese üblicherweise nicht zur Erzielung<br />
von Erträgen, sondern zur (persönlichen oder zweckgebundenen) Eigennutzung bestimmt sind.<br />
Das Sachwertverfahren (gem. §§ 21-23 ImmoWertV) basiert im Wesentlichen auf der Beurteilung<br />
des Substanzwerts. Der vorläufige Sachwert (d.h. der Substanzwert des Grundstücks) wird als<br />
Summe von Bodenwert, Gebäudesachwert (Wert des Normgebäudes sowie dessen besonderen<br />
Bauteilen und besonderen (Betriebs)Einrichtungen) und Sachwert der Außenanlagen (Sachwert der<br />
baulichen und nichtbaulichen Außenanlagen) ermittelt.<br />
Zusätzlich wird eine Ertragswertermittlung (gem. §§ 17-20 ImmoWertV) durchgeführt; das<br />
Ergebnis wird jedoch nur unterstützend, vorrangig als von der Sachwertberechnung unabhängige<br />
Berechnungsmethode zur Ergebniskontrolle, bei der Ermittlung des Verkehrswerts herangezogen.<br />
Der Ertragswert ergibt sich als Summe von Bodenwert und Ertragswert der baulichen und sonstigen<br />
Anlagen.<br />
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Der Bodenwert ist jeweils getrennt vom Wert der baulichen und sonstigen Anlagen bzw. vom Ertragswert<br />
der baulichen Anlagen i.d.R. auf der Grundlage von Vergleichskaufpreisen im Vergleichswertverfahren<br />
(vgl. §16 ImmoWertV) so zu ermitteln, wie er sich ergeben würde, wenn das<br />
Grundstück unbebaut wäre.<br />
Liegen jedoch geeignete Bodenrichtwerte vor, so können diese zur Bodenwertermittlung herangezogen<br />
werden (vgl. § 16 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche<br />
Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, die zu einer Bodenrichtwertzone<br />
zusammengefasst werden, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse<br />
vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Der veröffentlichte<br />
Bodenrichtwert wurde bezüglich seiner absoluten Höhe auf Plausibilität überprüft und als<br />
zutreffend beurteilt. Die nachstehende Bodenwertermittlung erfolgt deshalb auf der Grundlage des<br />
Bodenrichtwerts. Abweichungen des Bewertungsgrundstücks von dem Richtwertgrundstück in den<br />
wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen - wie Erschließungszustand, abgabenrechtlicher<br />
Zustand, Lagemerkmale, Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung, Bodenbeschaffenheit,<br />
Grundstückszuschnitt - sind durch entsprechende Anpassungen des Bodenrichtwerts berücksichtigt.<br />
Sowohl bei der Sachwert- als auch bei der Ertragswertermittlung sind alle, das Bewertungsgrundstück<br />
betreffende besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale sachgemäß zu<br />
berücksichtigen. Dazu zählen:<br />
• Abweichungen vom normalen baulichen Zustand infolge unterlassener Instandhaltungsaufwendungen<br />
oder Baumängel und Bauschäden, soweit sie nicht bereits durch den Ansatz eines<br />
reduzierten Ertrags oder durch eine gekürzte Restnutzungsdauer berücksichtigt sind,<br />
• wohnungs- und mietrechtliche Bindungen (z. B. Abweichungen von der marktüblich erzielbaren<br />
Miete),<br />
• Nutzung des Grundstücks für Werbezwecke und<br />
• Abweichungen in der Grundstücksgröße, insbesondere wenn Teilflächen selbstständig<br />
verwertbar sind.<br />
4.3 Bodenwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“<br />
Bodenrichtwert mit Definition des Bodenrichtwertgrundstücks<br />
Der Bodenrichtwert beträgt für die Lage des Bewertungsgrundstücks 100,00 €/m² zum Stichtag<br />
31.12.2010. Das Bodenrichtwertgrundstück ist wie folgt definiert:<br />
Entwicklungsstufe = baureifes Land<br />
Art der baulichen Nutzung = MD (Dorfgebiet)<br />
abgabenrechtlicher Zustand = frei<br />
Anbauart = freistehend<br />
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Beschreibung des Bewertungsteilbereichs<br />
Wertermittlungsstichtag = 21.07.2011<br />
Entwicklungszustand = baureifes Land<br />
Art der baulichen Nutzung = MD (Dorfgebiet)<br />
abgabenrechtlicher Zustand = frei<br />
Anbauart = freistehend<br />
Grundstücksfläche = Gesamtgrundstück = 2.336 m²<br />
Bewertungsteilbereich = 797 m²<br />
Bodenwertermittlung des Bewertungsteilbereichs<br />
Nachfolgend wird der Bodenrichtwert an die allgemeinen Wertverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag<br />
21.07.2011 und die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale des<br />
Bewertungsteilbereichs angepasst.<br />
I. Umrechnung des Bodenrichtwerts auf den abgabenfreien Zustand Erläuterung<br />
abgabenrechtlicher Zustand des Bodenrichtwerts (frei) = 100,00 €/m²<br />
abgabenfreier Bodenrichtwert (Ausgangswert für weitere<br />
Anpassung)<br />
II. Zeitliche Anpassung des Bodenrichtwerts<br />
= 100,00 €/m²<br />
Richtwertgrundstück Bewertungsgrundstück Anpassungsfaktor Erläuterung<br />
Stichtag 31.12.2010 21.07.2011 × 1,00<br />
III. Anpassungen wegen Abweichungen in den wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen<br />
Anbauart freistehend freistehend × 1,00<br />
lageangepasster abgabenfreier BRW am Wertermittlungsstichtag = 100,00 €/m² E1<br />
Fläche (m²) 2.336 × 1,00<br />
Entwicklungsstufe baureifes Land baureifes Land × 1,00<br />
Art der baulichen<br />
Nutzung<br />
MD (Dorfgebiet) MD (Dorfgebiet) × 1,00<br />
angepasster abgabenfreier relativer Bodenrichtwert = 100,00 €/m²<br />
Werteinfluss durch beim Bewertungsobjekt<br />
noch ausstehende Abgaben<br />
− 0,00 €/m²<br />
IV. Ermittlung des Gesamtbodenwerts Erläuterung<br />
abgabenfreier relativer Bodenwert = 100,00 €/m²<br />
Fläche × 797 m²<br />
abgabenfreier Bodenwert = 79.700,00 €<br />
rd. 79.700,00 €<br />
Der abgabenfreie Bodenwert beträgt zum Wertermittlungsstichtag 21.07.2011 insgesamt<br />
79.700,00 €.<br />
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Erläuterungen zur Bodenrichtwertanpassung<br />
E1<br />
Auf diesen „an die Lage und die Anbauart angepassten abgabenfreien Bodenwert“ ist der<br />
Marktanpassungsfaktor des Sachwertverfahrens abzustellen (der lageangepasste Bodenwert dient als<br />
Maßstab für die Wirtschaftskraft der Region bzw. die Kaufkraft der Nachfrager nach Grundstücken<br />
in dieser Lage; die Anbauart bestimmt den objektartspezifischen Sachwertfaktor mit). Die danach<br />
ggf. noch berücksichtigten den Bodenwert beeinflussenden Grundstücksmerkmale gehen in den<br />
Gesamtbodenwert ein und beeinflussen demzufolge über die Höhe des vorläufigen Sachwerts<br />
(Substanzwert) den Marktanpassungsfaktor.<br />
4.4 Sachwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“<br />
4.4.1.1 Das Sachwertmodell der Immobilienwertermittlungsverordnung<br />
Das Modell der Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ist in den §§ 21 - 23 ImmoWertV<br />
gesetzlich geregelt.<br />
Der Sachwert wird demnach aus der Summe des Bodenwerts und den Sachwerten der auf dem<br />
Grundstück vorhandenen nutzbaren Gebäude und Außenanlagen sowie ggf. den Auswirkungen der<br />
zum Wertermittlungsstichtag vorhandenen besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale<br />
abgeleitet.<br />
Der Bodenwert ist getrennt vom Sachwert der Gebäude und Außenanlagen i. d. R. im<br />
Vergleichswertverfahren (vgl. § 16 ImmoWertV) grundsätzlich so zu ermitteln, wie er sich ergeben<br />
würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre.<br />
Der Sachwert der Gebäude (Normgebäude zzgl. eventuell vorhandener besonderer Bauteile und<br />
besonderer Einrichtungen) ist auf der Grundlage der (Neu)Herstellungskosten unter<br />
Berücksichtigung der jeweils individuellen Merkmale:<br />
Objektart,<br />
Ausstattungsstandard,<br />
Restnutzungsdauer (Alterswertminderung),<br />
Baumängel und Bauschäden und<br />
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale abzuleiten.<br />
Der Sachwert der Außenanlagen wird, sofern dieser nicht bereits bei der Bodenwertermittlung mit<br />
erfasst worden ist, entsprechend der Vorgehensweise für die Gebäude i. d. R. auf der Grundlage von<br />
üblichen Herstellungskosten oder als Zeitwert aufgrund von Erfahrungssätzen abgeleitet.<br />
Die Summe aus Bodenwert, Sachwert der Gebäude und Sachwert der Außenanlagen ergibt, ggf.<br />
nach der Berücksichtigung vorhandener und bei der Bodenwertermittlung sowie bei der Ermittlung<br />
der (Zeit)Werte der Gebäude und Außenanlagen noch nicht berücksichtigter besonderer<br />
objektspezifischer Grundstücksmerkmale, den vorläufigen Sachwert (= Substanzwert) des<br />
Grundstücks.<br />
Der so rechnerisch ermittelte vorläufige Sachwert ist abschließend hinsichtlich seiner<br />
Realisierbarkeit auf dem örtlichen Grundstücksmarkt zu beurteilen und an die Marktverhältnisse<br />
anzupassen. Zur Berücksichtigung der Marktgegebenheiten ist ein Zu- oder Abschlag vom<br />
vorläufigen Sachwert vorzunehmen. Die „Marktanpassung“ des vorläufigen Sachwerts an die Lage<br />
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auf dem örtlichen Grundstücksmarkt mittels des sog. Sachwertfaktors (vgl. § 14 Abs. 2 Ziffer 1<br />
ImmoWertV) führt im Ergebnis zum marktkonformen Sachwert des Grundstücks.<br />
Die Marktanpassung ist nicht explizit innerhalb der ImmoWertV-Regelungen zum<br />
Sachwertverfahren (§§ 21 – 23 ImmoWertV) genannt. Der Begriff des Sachwertfaktors ist jedoch in<br />
§ 14 Abs. 2 Ziffer 1 ImmoWertV erläutert. Seine Position innerhalb der Sachwertermittlung regelt §<br />
8 Abs. 2 ImmoWertV. Diese ergibt sich u.a. aus der Praxis, in der Sachwert-<br />
(Marktanpassungs)faktoren aus im Wesentlichen schadensfreien Objekten abgeleitet werden.<br />
Umgekehrt muss deshalb auch bei der Bewertung der Sachwert-Marktanpassungsfaktor auf den<br />
vorläufigen Sachwert des fiktiv schadensfreien Objekts (bzw. des Objekts zunächst ohne<br />
Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale) angewendet werden. Erst<br />
anschließend dürfen besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale durch Zu- bzw. Abschläge<br />
am vorläufigen marktangepassten Sachwert berücksichtigt werden. Durch diese Vorgehensweise<br />
wird die in der Wertermittlung erforderliche Modelltreue beachtet.<br />
Das Sachwertverfahren ist insbesondere durch die Verwendung des Sachwertfaktors ein<br />
Preisvergleich, bei dem vorrangig der Zeitwert der Substanz (Boden + Gebäude + Außenanlagen)<br />
den Vergleichsmaßstab bildet.<br />
4.4.1.2 Erläuterungen der bei der Sachwertberechnung verwendeten Begriffe<br />
Herstellungskosten (§ 22 ImmoWertV)<br />
Die Gebäudeherstellungskosten werden durch Multiplikation des Gebäuderauminhalts (m³) oder der<br />
Gebäudefläche (m²) des (Norm)Gebäudes mit Normalherstellungskosten (NHK) für<br />
vergleichbare Gebäude ermittelt. Den so ermittelten Herstellungskosten sind noch die Werte von<br />
besonders zu veranschlagenden Bauteilen und besonderen (Betriebs) Einrichtungen sowie die<br />
Baunebenkosten (BNK) hinzuzurechnen.<br />
Normalherstellungskosten<br />
Die Normalherstellungskosten (NHK) basieren auf Auswertungen von reinen Baukosten für<br />
Gebäude mit annähernd gleichem Ausbau- und Ausstattungsstandard. Sie werden für die<br />
Wertermittlung auf ein einheitliches Index-Basisjahr zurückgerechnet. Durch die Verwendung eines<br />
einheitlichen Basisjahres ist eine hinreichend genaue Bestimmung des Wertes möglich, da der<br />
Gutachter über mehrere Jahre hinweg mit konstanten Grundwerten arbeitet und diesbezüglich<br />
gesicherte Erfahrungen, insbesondere hinsichtlich der Einordnung des jeweiligen<br />
Bewertungsobjekts in den Gesamtgrundstücksmarkt sammeln kann.<br />
Die Normalherstellungskosten besitzen überwiegend die Dimension „€/m³ Bruttorauminhalt“ bzw.<br />
„€/m² Bruttogrundfläche“ des Gebäudes und verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.<br />
Normgebäude, besonders zu veranschlagende Bauteile<br />
Bei der Ermittlung des Gebäuderauminhalts oder der Gebäudeflächen werden einige den<br />
Gebäudewert wesentlich beeinflussenden Gebäudeteile nicht erfasst. Das Gebäude ohne diese<br />
Bauteile wird in dieser Wertermittlung mit „Normgebäude“ bezeichnet. Zu diesen bei der<br />
Rauminhalts- oder Grundflächenberechnung nicht erfassten Gebäudeteilen gehören insbesondere<br />
Kelleraußentreppen, Eingangstreppen und Eingangsüberdachungen, u.U.. auch Balkone und<br />
Dachgauben.<br />
Der Wert dieser Gebäudeteile ist deshalb zusätzlich zu den für das Normgebäude ermittelten<br />
Herstellungskosten (i.d.R. errechnet als „Normalherstellungskosten × Rauminhalt bzw. Fläche“)<br />
durch Wertzuschläge besonders zu berücksichtigen.<br />
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Besondere Einrichtungen<br />
Die NHK berücksichtigen definitionsgemäß nur Herstellungskosten von Gebäuden mit - wie der<br />
Name bereits aussagt - normalen, d.h. üblicherweise vorhandenen bzw. durchschnittlich wertvollen<br />
Einrichtungen. Im Bewertungsobjekt vorhandene und den Gebäudewert erhöhende besondere<br />
Einrichtungen sind deshalb zusätzlich zu dem mit den NHK ermittelten Herstellungskosten (oder<br />
Zeitwert) des Normgebäudes zu berücksichtigen.<br />
Unter besonderen Einrichtungen sind deshalb innerhalb der Gebäude vorhandene Ausstattungen und<br />
i.d.R. fest mit dem Gebäude verbundene Einrichtungen zu verstehen, die in vergleichbaren<br />
Gebäuden nicht vorhanden sind. Diese wurden deshalb auch nicht bei der Festlegung des<br />
Ausstattungsstandards mit erfasst und demzufolge bei der Ableitung der Normalherstellungskosten<br />
nicht berücksichtigt (z.B. Sauna im Einfamilienwohnhaus).<br />
Befinden sich die besonderen Einrichtungen in Geschäfts-, Gewerbe- und Industriegebäuden,<br />
spricht man auch von besonderen Betriebseinrichtungen.<br />
Baunebenkosten (§ 22 Abs. 2 Satz 3 ImmoWertV)<br />
Zu den Herstellungskosten gehören auch die Baunebenkosten (BNK), welche als „Kosten für<br />
Planung, Baudurchführung, behördliche Prüfung und Genehmigungen sowie für die in<br />
unmittelbarem Zusammenhang mit der Herstellung erforderlichen Finanzierung“ definiert sind.<br />
Ihre Höhe hängt von der Gebäudeart, von den Gesamtherstellungskosten der baulichen Anlagen<br />
sowie dem Schwierigkeitsgrad der Planungsanforderungen und damit von der Bauausführung und<br />
der Ausstattung der Gebäude ab. Sie werden als Erfahrungs(Prozent)sätze in der üblicherweise<br />
entstehenden Höhe angesetzt.<br />
Alterswertminderung (§ 23 ImmoWertV)<br />
Die Wertminderung der Gebäude wegen Alters (Alterswertminderung) wird üblicherweise nach<br />
dem linearen Abschreibungsmodell auf der Basis der sachverständig geschätzten wirtschaftlichen<br />
Restnutzungsdauer (RND) des Gebäudes und der jeweils üblichen Gesamtnutzungsdauer (GND)<br />
vergleichbarer Gebäude ermittelt. Grundsätzlich können auch andere Alterswertminderungsmodelle<br />
verwendet werden, z. B. das Modell von Ross.<br />
Restnutzungsdauer (§ 6 Abs. 6 ImmoWertV)<br />
Als Restnutzungsdauer (RND) wird die Anzahl der Jahre angesetzt, in denen die baulichen (und<br />
sonstigen) Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch<br />
wirtschaftlich genutzt werden können. Sie ist demnach auch in der vorrangig substanzorientierten<br />
Sachwertermittlung entscheidend vom wirtschaftlichen, aber auch vom technischen Zustand des<br />
Objekts, nachrangig vom Alter des Gebäudes bzw. der Gebäudeteile abhängig.<br />
Gesamtnutzungsdauer<br />
Wie auch bei der Restnutzungsdauer ist hier die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer =<br />
Gesamtnutzungsdauer (GND) gemeint - nicht die technische Standdauer, die wesentlich länger sein<br />
kann. Die Gesamtnutzungsdauer ist objektartspezifisch definiert, nach der vorherrschenden<br />
Meinung, wird die wirtschaftliche GND von Wohngebäuden auf 60 bis 100 Jahre begrenzt.<br />
Baumängel und Bauschäden (§ 8 Abs. 2 und 3 ImmoWertV)<br />
Baumängel sind Fehler, die dem Gebäude i.d.R. bereits von Anfang an anhaften - z.B. durch<br />
mangelhafte Ausführung oder Planung. Sie können sich auch als funktionale oder ästhetische<br />
Mängel durch die Weiterentwicklung des Standards oder Wandlungen in der Mode einstellen.<br />
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Bauschäden sind auf unterlassene Unterhaltungsaufwendungen, auf nachträgliche äußere<br />
Einwirkungen oder auf Folgen von Baumängeln zurückzuführen.<br />
Für behebbare Schäden und Mängel werden die diesbezüglichen Wertminderungen auf der<br />
Grundlage der Kosten geschätzt, die zu ihrer Beseitigung aufzuwenden sind. Die Schätzung kann<br />
durch pauschale Ansätze oder auf der Grundlage von auf Einzelpositionen bezogene<br />
Kostenermittlungen erfolgen.<br />
Der Bewertungssachverständige kann i.d.R. die wirklich erforderlichen Aufwendungen zur<br />
Herstellung eines normalen Bauzustandes nur überschlägig schätzen, da<br />
• nur zerstörungsfrei - augenscheinlich untersucht wird,<br />
• grundsätzlich keine Bauschadensbegutachtung erfolgt (dazu ist die Beauftragung eines<br />
Bauschadens-Sachverständigen notwendig).<br />
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Angaben in dieser Verkehrswertermittlung allein<br />
aufgrund Mitteilung von Auftraggeber, Mieter etc. und darauf beruhenden in Augenscheinnahme<br />
beim Ortstermin ohne jegliche differenzierte Bestandsaufnahme, technischen, chemischen o.ä.<br />
Funktionsprüfungen, Vorplanung und Kostenschätzung angesetzt sind.<br />
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (§ 8 Abs. 2 und 3 ImmoWertV)<br />
Unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen versteht man alle vom üblichen<br />
Zustand vergleichbarer Objekte abweichenden individuellen Eigenschaften des Bewertungsobjekts<br />
(z.B. Abweichungen vom normalen baulichen Zustand, insbesondere Baumängel und Bauschäden,<br />
oder Abweichungen von der marktüblich erzielbaren Miete). Zu deren Berücksichtigung vgl. die<br />
Ausführungen im Vorabschnitt.<br />
Außenanlagen (§ 21 Abs. 3 ImmoWertV)<br />
Dies sind außerhalb der Gebäude befindliche mit dem Grundstück fest verbundene bauliche<br />
Anlagen (insb. Ver- und Entsorgungsanlagen von der Gebäudeaußenwand bis zur<br />
Grundstücksgrenze, Einfriedungen, Wegebefestigungen) und nicht bauliche Anlagen (insb.<br />
Gartenanlagen).<br />
Sachwertfaktor (§ 14 Abs. 2 Satz 1 ImmoWertV)<br />
Ziel aller in der ImmoWertV beschriebenen Wertermittlungsverfahren ist es, den Verkehrswert, d.h.<br />
den am Markt durchschnittlich (d.h. am wahrscheinlichsten) zu erzielenden Preis zu ermitteln.<br />
Das herstellungskostenorientierte Rechenergebnis „vorläufiger Sachwert“ ist in aller Regel nicht mit<br />
hierfür gezahlten Marktpreisen identisch. Deshalb muss das Rechenergebnis „vorläufiger Sachwert“<br />
(= Substanzwert des Grundstücks) an den Markt, d.h. an die für vergleichbare Grundstücke<br />
realisierten Kaufpreise angepasst werden. Das erfolgt mittels des sog. Sachwertfaktors.<br />
Die Marktanpassung ist nicht explizit innerhalb der ImmoWertV-Regelungen zum<br />
Sachwertverfahren (§§ 21 – 23 ImmoWertV) genannt. Der Begriff des Sachwertfaktors ist jedoch in<br />
§ 14 Abs. 2 Ziffer 1 ImmoWertV erläutert. Seine Position innerhalb der Sachwertermittlung regelt §<br />
8 Abs. 2 ImmoWertV. Diese ergibt sich u.a. aus der Praxis, in der Sachwert-<br />
(Marktanpassungs)faktoren aus im Wesentlichen schadensfreien Objekten abgeleitet werden.<br />
Umgekehrt muss deshalb auch bei der Bewertung der Sachwert-Marktanpassungsfaktor auf den<br />
vorläufigen Sachwert des fiktiv schadensfreien Objekts (bzw. des Objekts zunächst ohne<br />
Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale) angewendet werden. Erst<br />
anschließend dürfen besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale durch Zu- bzw. Abschläge<br />
am vorläufigen marktangepassten Sachwert berücksichtigt werden. Durch diese Vorgehensweise<br />
wird die in der Wertermittlung erforderliche Modelltreue beachtet. Der Sachwertfaktor ist das<br />
durchschnittliche Verhältnis aus Kaufpreisen und den ihnen entsprechenden, nach den Vorschriften<br />
der ImmoWertV ermittelten „vorläufigen Sachwerte“ (= Substanzwerte). Er wird vorrangig<br />
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gegliedert nach der Objektart (er ist z.B. für Einfamilienwohnhausgrundstücke anders als für<br />
Geschäftsgrundstücke), der Region (er ist z.B. in wirtschaftsstarken Regionen mit hohem<br />
Bodenwertniveau höher als in wirtschaftsschwachen Regionen) und der Objektgröße.<br />
Durch die sachrichtige Anwendung des aus Kaufpreisen für vergleichbare Objekte abgeleiteten<br />
Marktanpassungsfaktors ist das Sachwertverfahren ein echtes Vergleichspreisverfahren.<br />
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4.4.1.3 Sachwertberechnung<br />
Gebäudebezeichnung Wohnhaus<br />
Berechnungsbasis<br />
• Brutto-Rauminhalt (BRI) 1.773,00 m³<br />
Baupreisindex (BPI) 21.07.2011 (2000 = 100)<br />
Normalherstellungskosten (ohne BNK)<br />
121,1<br />
• NHK im Basisjahr (2000) 220,00 €/m³ BRI<br />
• NHK am Wertermittlungsstichtag<br />
Herstellungskosten (ohne BNK)<br />
266,42 €/m³ BRI<br />
• Normgebäude<br />
• Zu-/Abschläge<br />
• besondere Bauteile<br />
• besondere Einrichtungen<br />
472.362,66 €<br />
Gebäudeherstellungskosten (ohne BNK)<br />
Baunebenkosten (BNK)<br />
472.362,66 €<br />
• prozentual 14,00 %<br />
• Betrag 66.130,77 €<br />
Gebäudeherstellungskosten (inkl. BNK)<br />
Alterswertminderung<br />
538.493,43 €<br />
• Modell linear<br />
• Gesamtnutzungsdauer (GND)<br />
90 Jahre<br />
• Restnutzungsdauer (RND)<br />
30 Jahre<br />
• prozentual 66,67 %<br />
• Betrag<br />
Zeitwert (inkl. BNK)<br />
359.013,57 €<br />
• Gebäude (bzw. Normgebäude) 179.479,86 €<br />
• besondere Bauteile<br />
• besondere Einrichtungen<br />
4.700,00 €<br />
Gebäudewert (inkl. BNK) 184.179,86 €<br />
Gebäudesachwerte insgesamt 184.179,86 €<br />
Sachwert der Außenanlagen + 6.446,30 €<br />
Sachwert der Gebäude und Außenanlagen = 190.626,16 €<br />
Bodenwert (vgl. Bodenwertermittlung) + 79.700,00 €<br />
vorläufiger Sachwert = 270.326,16 €<br />
Sachwertfaktor (Marktanpassung) × 0,80<br />
marktangepasster vorläufiger Sachwert für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland<br />
(Wohnhaus)“<br />
= 216.260,92 €<br />
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale − 55.500,00 €<br />
(marktangepasster) Sachwert für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland<br />
(Wohnhaus)“<br />
= 160.760,92 €<br />
rd. 161.000,00 €<br />
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4.4.1.4 Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Sachwertberechnung<br />
Berechnungsbasis<br />
Die Berechnung des Gebäuderauminhalts (Bruttorauminhalts - BRI) bzw. der Gebäudeflächen<br />
(Bruttogrundflächen - BGF) wurde von mir durchgeführt. Die Berechnungen weichen teilweise von<br />
der diesbezüglichen Vorschrift (DIN 277 - Ausgabe 1987) ab; sie sind deshalb nur als Grundlage<br />
dieser Wertermittlung verwendbar. Die Abweichungen bestehen daher insbesondere in<br />
wertbezogenen Modifizierungen (vgl. [2], Teil 1, Kapitel 16 und 17);<br />
beim BRI z.B.<br />
• nur Anrechnung von üblichen / wirtschaftlich vollwertigen Geschosshöhen;<br />
• nur Anrechnung der Gebäudeteile a und tlw. b bzw.<br />
• Nichtanrechnung der Gebäudeteile c (z.B. Balkone);<br />
bei der BGF z.B.<br />
• (Nicht)Anrechnung der Gebäudeteile c (z.B. Balkone) und<br />
• Anrechnung von (ausbaubaren aber nicht ausgebauten) Dachgeschossen.<br />
Herstellungskosten<br />
Die Normalherstellungskosten (NHK) werden nach den Ausführungen in der<br />
Wertermittlungsliteratur und den Erfahrungen des Sachverständigen auf der Basis der<br />
Preisverhältnisse im Jahre 2000 (Basisjahr) angesetzt. Der Ansatz der NHK ist aus [1], Kapitel<br />
3.01.1 entnommen.<br />
Baupreisindex<br />
Die Anpassung der NHK aus dem Basisjahr an die allgemeinen Wertverhältnisse am<br />
Wertermittlungsstichtag erfolgt mittels dem Verhältnis des Baupreisindexes am<br />
Wertermittlungsstichtag und dem Baupreisindex im Basisjahr (= 100). Der Baupreisindex zum<br />
Wertermittlungsstichtag wurde beim Statistischen Landesamt <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> per Internet<br />
eingeholt.<br />
Zu-/Abschläge zu den Herstellungskosten<br />
Hier werden Zu- bzw. Abschläge zu den Herstellungskosten des Normgebäudes berücksichtigt.<br />
Diese sind aufgrund zusätzlichem bzw. mangelndem Gebäudeausbau des zu bewertenden Gebäudes<br />
gegenüber dem Ausbauzustand des Normgebäudes erforderlich (bspw. Keller- oder<br />
Dachgeschossteilausbau).<br />
Normgebäude, besonders zu veranschlagende Bauteile<br />
Die in der Rauminhalts- bzw. Gebäudeflächenberechnung nicht erfassten und damit in den<br />
Herstellungskosten des Normgebäudes nicht berücksichtigten wesentlich wertbeeinflussenden<br />
besonderen Bauteile werden einzeln erfasst. Danach erfolgen bauteilweise getrennte aber pauschale<br />
Herstellungskosten- bzw. Zeitwertzuschläge in der Höhe, wie dies dem gewöhnlichen<br />
Geschäftsverkehr entspricht. Grundlage dieser Zuschlagsschätzungen sind die in [1], Kapitel 3.01.4<br />
angegebenen Erfahrungswerte für durchschnittliche Herstellungskosten für besondere Bauteile. Bei<br />
älteren und/oder schadhaften und/oder nicht zeitgemäßen besonderen Bauteilen erfolgt die<br />
Zeitwertschätzung unter Berücksichtigung diesbezüglicher Abschläge.<br />
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Besonders zu veranschlagende Bauteile<br />
Gebäude: Wohnhaus<br />
besondere Bauteile Herstellungskosten (ohne BNK) Zeitwert (inkl. BNK)<br />
Hintere Kelleraußentreppe, pauschal 800,00 €<br />
Kelleraußentreppe vorne, pauschal 800,00 €<br />
Hintere Eingangstreppe, pauschal 600,00 €<br />
Vortreppe mit Podest und begehbarem<br />
Vordach mit Brüstung, pauschal<br />
2.500,00 €<br />
Summe 4.700,00 €<br />
Besondere Einrichtungen<br />
Die besonderen (Betriebs)Einrichtungen werden einzeln erfasst und einzeln pauschal in ihren<br />
Herstellungskosten bzw. ihrem Zeitwert geschätzt, jedoch nur in der Höhe, wie dies dem<br />
gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht. Grundlage sind die in [1], Kapitel 3.01.3 angegebenen<br />
Erfahrungswerte der durchschnittlichen Herstellungskosten für besondere (Betriebs)Einrichtungen.<br />
Baunebenkosten<br />
Die Baunebenkosten (BNK) werden prozentual als Funktion der Gesamtherstellungskosten (einschl.<br />
der Herstellungskosten der Nebenbauteile, besonderen Einrichtungen und Außenanlagen) und den<br />
Planungsanforderungen bestimmt.<br />
Dieser Wertermittlung werden die in [1], Kapitel 3.01.7 veröffentlichten durchschnittlichen<br />
pauschalisierten BNK zugrunde gelegt.<br />
Außenanlagen<br />
Die wesentlich wertbeeinflussenden Außenanlagen wurden im Ortstermin getrennt erfasst und<br />
einzeln pauschal in ihrem Sachwert geschätzt. Grundlage sind die in [1], Kapitel 3.01.5<br />
angegebenen Erfahrungswerte für durchschnittliche Herstellungskosten. Bei älteren und/oder<br />
schadhaften Außenanlagen erfolgt die Sachwertschätzung unter Berücksichtigung diesbezüglicher<br />
Abschläge.<br />
Außenanlagen<br />
Außenanlagen Sachwert (inkl. BNK)<br />
prozentuale Schätzung: 3,50 % der Gebäudesachwerte insg. (184.179,86 €) 6.446,30 €<br />
Summe 6.446,30 €<br />
Gesamtnutzungsdauer<br />
Die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer = Gesamtnutzungsdauer (GND) ergibt sich aus der für<br />
die Bestimmung der NHK gewählten Gebäudeart sowie dem Gebäudeausstattungsstandard. Sie ist<br />
deshalb wertermittlungstechnisch dem Gebäudetyp zuzuordnen und ebenfalls aus [1], Kapitel 3.01.1<br />
entnommen.<br />
Restnutzungsdauer<br />
Als Restnutzungsdauer ist in erster Näherung die Differenz aus "üblicher Gesamtnutzungsdauer"<br />
abzüglich "tatsächlichem Lebensalter am Wertermittlungsstichtag" zugrunde gelegt. Diese wird<br />
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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
allerdings dann verlängert (d.h. das Gebäude fiktiv verjüngt), wenn beim Bewertungsobjekt<br />
wesentliche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden oder in den<br />
Wertermittlungsansätzen unmittelbar erforderliche Arbeiten zur Beseitigung des Unterhaltungsstaus<br />
sowie zur Modernisierung in der Wertermittlung als bereits durchgeführt unterstellt werden.<br />
Zur Bestimmung der Restnutzungsdauer insbesondere unter Berücksichtigung von durchgeführten<br />
oder zeitnah durchzuführenden wesentlichen Modernisierungsmaßnahmen wird das in [1], Kapitel<br />
3.02.4 beschriebene Modell angewendet.<br />
Alterswertminderung<br />
Die Alterswertminderung der Gebäude erfolgt nach dem linearen Abschreibungsmodell.<br />
Wertminderung wegen Baumängel und Bauschäden<br />
Die in der Gebäudebeschreibung aufgeführten Wertminderungen wegen zusätzlich zum Kaufpreis<br />
erforderlicher Aufwendungen insbesondere für die Beseitigung von Bauschäden und die<br />
erforderlichen (bzw. in den Wertermittlungsansätzen als schon durchgeführt unterstellten)<br />
Modernisierungen werden nach den Erfahrungswerten auf der Grundlage für diesbezüglich<br />
notwendige Kosten marktangepasst, d.h. der hierdurch (ggf. zusätzlich "gedämpft" unter Beachtung<br />
besonderer steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten) eintretenden Wertminderungen quantifiziert.<br />
Sachwertfaktor<br />
Der angesetzte objektartspezifische Sachwertfaktor k wird auf der Grundlage der verfügbaren<br />
Angaben des örtlichen Gutachterausschusses unter Hinzuziehung des in [1], Kapitel 3.03<br />
veröffentlichten Gesamtsystems der bundesdurchschnittlichen Sachwertfaktoren als Referenz- und<br />
Ergänzungssystem, in dem die Sachwertfaktoren insbesondere gegliedert nach Objektart,<br />
Wirtschaftskraft der Region, Bodenwertniveau und Objektgröße (d.h. Gesamtgrundstückswert)<br />
angegeben sind, sowie eigener Ableitungen des Sachverständigen, insbesondere zu der regionalen<br />
Anpassung der v.g. bundesdurchschnittlichen Sachwertfaktoren, bestimmt.<br />
Danach liegen Kaufpreise für gleichartige Grundstücke in dieser Region rd. 20 % unterhalb des<br />
ermittelten vorläufigen Sachwerts (d.h. des herstellungskostenorientiert berechneten<br />
Substanzwerts).<br />
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale<br />
Hier werden die wertmäßigen Auswirkungen der nicht in den Wertermittlungsansätzen des Sachwertverfahrens<br />
bereits berücksichtigten Besonderheiten des Objekts korrigierend insoweit<br />
berücksichtigt, wie sie offensichtlich waren oder vom Auftraggeber, Eigentümer etc. mitgeteilt<br />
worden sind.<br />
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Wertbeeinflussung insg.<br />
Bauschäden -10.000,00 €<br />
• Schadhafte Klappläden (Südseite) erneuern,<br />
für 10 Fenster a 1000,00 € =<br />
-10.000,00 €<br />
Unterhaltungsbesonderheiten -41.000,00 €<br />
• In allen Wohnräumen Schönheitsreparaturen,<br />
ca. 271 m2 WF a 150,00 €/m2 = rd.<br />
-41.000,00 €<br />
Weitere Besonderheiten -4.500,00 €<br />
• Innerer und äußerer Bereich entrümpeln, pauschal -4.500,00 €<br />
Summe -55.500,00 €<br />
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4.5 Ertragswertermittlung für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“<br />
4.5.1.1 Das Ertragswertmodell der Immobilienwertermittlungsverordnung<br />
Das Modell für die Ermittlung des Ertragswerts ist in den §§ 17 - 20 ImmoWertV beschrieben.<br />
Die Ermittlung des Ertragswerts basiert auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Erträgen<br />
(insbesondere Mieten und Pachten) aus dem Grundstück. Die Summe aller Erträge wird als<br />
Rohertrag bezeichnet. Maßgeblich für den (Ertrags)Wert des Grundstücks ist jedoch der<br />
Reinertrag. Der Reinertrag ermittelt sich als Rohertrag abzüglich der Aufwendungen, die der<br />
Eigentümer für die Bewirtschaftung einschließlich Erhaltung des Grundstücks aufwenden muss<br />
(Bewirtschaftungskosten).<br />
Das Ertragswertverfahren fußt auf der Überlegung, dass der dem Grundstückseigentümer<br />
verbleibende Reinertrag aus dem Grundstück die Verzinsung des Grundstückswerts (bzw. des dafür<br />
gezahlten Kaufpreises) darstellt. Deshalb wird der Ertragswert als Rentenbarwert durch<br />
Kapitalisierung des Reinertrags bestimmt.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass der Reinertrag für ein bebautes Grundstück sowohl die Verzinsung für<br />
den Grund und Boden als auch für die auf dem Grundstück vorhandenen baulichen (insbesondere<br />
Gebäude) und sonstigen Anlagen (z.B. Anpflanzungen) darstellt. Der Grund und Boden gilt<br />
grundsätzlich als unvergänglich (bzw. unzerstörbar). Dagegen ist die (wirtschaftliche)<br />
Restnutzungsdauer der baulichen und sonstigen Anlagen zeitlich begrenzt.<br />
Der Bodenwert ist getrennt vom Wert der Gebäude und Außenanlagen i.d.R. im<br />
Vergleichswertverfahren (vgl. § 16 ImmoWertV) grundsätzlich so zu ermitteln, wie er sich ergeben<br />
würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre.<br />
Der auf den Bodenwert entfallende Reinertragsanteil wird durch Multiplikation des Bodenwerts mit<br />
dem Liegenschaftszinssatz bestimmt. (Der Bodenertragsanteil stellt somit die ewige Rentenrate des<br />
Bodenwerts dar.)<br />
Der auf die baulichen und sonstigen Anlagen entfallende Reinertragsanteil ergibt sich als Differenz<br />
„(Gesamt)Reinertrag des Grundstücks“ abzüglich „Reinertragsanteil des Grund und Bodens“.<br />
Der (Ertrags)Wert der baulichen und sonstigen Anlagen wird durch Kapitalisierung (d.h.<br />
Zeitrentenbarwertberechnung) des (Rein)Ertragsanteils der baulichen und sonstigen Anlagen unter<br />
Verwendung des Liegenschaftszinssatzes und der Restnutzungsdauer ermittelt.<br />
Der vorläufige Ertragswert setzt sich aus der Summe von „Bodenwert“ und „Wert der baulichen<br />
und sonstigen Anlagen“ zusammen.<br />
Ggf. bestehende besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale, die bei der Ermittlung des<br />
vorläufigen Ertragswerts nicht berücksichtigt wurden, sind bei der Ableitung des Ertragswerts aus<br />
dem vorläufigen Ertragswert sachgemäß zu berücksichtigen.<br />
Das Ertragswertverfahren stellt insbesondere durch Verwendung des aus Kaufpreisen abgeleiteten<br />
Liegenschaftszinssatzes einen Kaufpreisvergleich im Wesentlichen auf der Grundlage des<br />
marktüblich erzielbaren Grundstücksreinertrages dar.<br />
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4.5.1.2 Erläuterungen der bei der Ertragswertberechnung verwendeten Begriffe<br />
Rohertrag (§ 18 Abs. 2 ImmoWertV)<br />
Der Rohertrag umfasst alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung<br />
marktüblich erzielbaren Erträge aus dem Grundstück. Bei der Ermittlung des Rohertrags ist von den<br />
üblichen (nachhaltig gesicherten) Einnahmemöglichkeiten des Grundstücks (insbesondere der<br />
Gebäude) auszugehen.<br />
Weicht die tatsächliche Nutzung von Grundstücken oder Grundstücksteilen von den üblichen,<br />
nachhaltig gesicherten Nutzungsmöglichkeiten ab und/oder werden für die tatsächliche Nutzung<br />
von Grundstücken oder Grundstücksteilen vom Üblichen abweichende Entgelte erzielt, sind für die<br />
Ermittlung des Rohertrags zunächst die für eine übliche Nutzung marktüblich erzielbaren Erträge<br />
zugrunde zu legen.<br />
Bewirtschaftungskosten (§ 19 ImmoWertV)<br />
Die Bewirtschaftungskosten sind marktüblich entstehende Aufwendungen, die für eine<br />
ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung des Grundstücks (insbesondere der<br />
Gebäude) laufend erforderlich sind. Die Bewirtschaftungskosten umfassen die Verwaltungskosten,<br />
die Instandhaltungskosten, das Mietausfallwagnis und die Betriebskosten.<br />
Unter dem Mietausfallwagnis ist insbesondere das Risiko einer Ertragsminderung zu verstehen, die<br />
durch uneinbringliche Rückstände von Mieten, Pachten und sonstigen Einnahmen oder durch<br />
vorübergehenden Leerstand von Raum, der zur Vermietung, Verpachtung oder sonstigen Nutzung<br />
bestimmt ist, entsteht. Es umfasst auch das Risiko von uneinbringlichen Kosten einer<br />
Rechtsverfolgung auf Zahlung, Aufhebung eines Mietverhältnisses oder Räumung (§ 19 Abs. 2<br />
Ziffer 3 ImmoWertV u. § 29 Satz 1 und 2 II. BV).<br />
Zur Bestimmung des Reinertrags werden vom Rohertrag nur die Bewirtschaftungskosten(anteile) in<br />
Abzug gebracht, die vom Eigentümer zu tragen sind, d.h. nicht zusätzlich zum angesetzten<br />
Rohertrag auf die Mieter umgelegt werden können.<br />
Ertragswert / Rentenbarwert (§ 17 Abs. 2 und § 20 ImmoWertV)<br />
Der Ertragswert ist der auf die Wertverhältnisse am Wertermittlungsstichtag bezogene<br />
(Einmal)Betrag, der der Summe aller aus dem Objekt während seiner Nutzungsdauer erzielbaren<br />
(Rein)Erträge einschließlich Zinsen und Zinseszinsen entspricht. Die Einkünfte aller während der<br />
Nutzungsdauer noch anfallenden Erträge - abgezinst auf die Wertverhältnisse zum<br />
Wertermittlungsstichtag - sind wertmäßig gleichzusetzen mit dem Ertragswert des Objekts.<br />
Als Nutzungsdauer ist für die baulichen und sonstigen Anlagen die (wirtschaftliche)<br />
Restnutzungsdauer anzusetzen, für den Grund und Boden unendlich (ewige Rente).<br />
Liegenschaftszinssatz (§ 14 Abs. 3 ImmoWertV)<br />
Der Liegenschaftszinssatz ist eine Rechengröße im Ertragswertverfahren. Er ist auf der Grundlage<br />
geeigneter Kaufpreise und der ihnen entsprechenden Reinerträge für mit dem<br />
Bewertungsgrundstück hinsichtlich Nutzung und Bebauung gleichartiger Grundstücke nach den<br />
Grundsätzen des Ertragswertverfahrens als Durchschnittswert abgeleitet (vgl. § 14 Nr. 3 Satz 2<br />
ImmoWertV). Der Ansatz des (marktkonformen) Liegenschaftszinssatzes für die Wertermittlung im<br />
Ertragswertverfahren stellt somit sicher, dass das Ertragswertverfahren ein marktkonformes<br />
Ergebnis liefert, d. h. dem Verkehrswert entspricht.<br />
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Der Liegenschaftszinssatz ist demzufolge der Marktanpassungsfaktor des Ertragswertverfahrens.<br />
Durch ihn werden die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt erfasst, soweit<br />
diese nicht auf andere Weise berücksichtigt sind.<br />
Restnutzungsdauer (§ 6 Abs. 6 ImmoWertV)<br />
Als Restnutzungsdauer wird die Anzahl der Jahre angesetzt, in denen die baulichen (und sonstigen)<br />
Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch<br />
wirtschaftlich genutzt werden können. Sie ist demnach entscheidend vom wirtschaftlichen, aber<br />
auch vom technischen Zustand des Objekts, nachrangig vom Alter des Gebäudes bzw. der<br />
Gebäudeteile abhängig. Instandsetzungen oder Modernisierungen oder unterlassene<br />
Instandhaltungen oder andere Gegebenheiten können die Restnutzungsdauer verlängern oder<br />
verkürzen.<br />
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (§ 8 Abs. 2 und 3 ImmoWertV)<br />
Unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen versteht man alle vom üblichen<br />
Zustand vergleichbarer Objekte abweichenden individuellen Eigenschaften des Bewertungsobjekts<br />
(z. B. Abweichungen vom normalen baulichen Zustand, eine wirtschaftliche Überalterung,<br />
insbesondere Baumängel und Bauschäden (siehe nachfolgende Erläuterungen), oder Abweichungen<br />
von den marktüblich erzielbaren Erträgen).<br />
Baumängel und Bauschäden (§ 8 Abs. 2 und 3 ImmoWertV)<br />
Baumängel sind Fehler, die dem Gebäude i.d.R. bereits von Anfang an anhaften - z. B. durch<br />
mangelhafte Ausführung oder Planung. Sie können sich auch als funktionale oder ästhetische<br />
Mängel durch die Weiterentwicklung des Standards oder Wandlungen in der Mode einstellen.<br />
Bauschäden sind auf unterlassene Unterhaltungsaufwendungen, auf nachträgliche äußere<br />
Einwirkungen oder auf Folgen von Baumängeln zurückzuführen.<br />
Für behebbare Schäden und Mängel werden die diesbezüglichen Wertminderungen auf der<br />
Grundlage der Kosten geschätzt, die zu ihrer Beseitigung aufzuwenden sind. Die Schätzung kann<br />
durch pauschale Ansätze oder auf der Grundlage von auf Einzelpositionen bezogene<br />
Kostenermittlungen erfolgen.<br />
Der Bewertungssachverständige kann i. d. R. die wirklich erforderlichen Aufwendungen zur<br />
Herstellung eines normalen Bauzustandes nur überschlägig schätzen, da<br />
• nur zerstörungsfrei - augenscheinlich untersucht wird,<br />
• grundsätzlich keine Bauschadensbegutachtung erfolgt (dazu ist die Beauftragung eines<br />
Bauschadens-Sachverständigen notwendig).<br />
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Angaben in dieser Verkehrswertermittlung allein<br />
aufgrund Mitteilung von Auftraggeber, Mieter etc. und darauf beruhenden Inaugenscheinnahme<br />
beim Ortstermin ohne jegliche differenzierte Bestandsaufnahme, technischen, chemischen o. ä.<br />
Funktionsprüfungen, Vorplanung und Kostenschätzung angesetzt sind.<br />
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4.5.1.3 Ertragswertberechnung<br />
Gebäude- Mieteinheit Fläche Anzahl marktüblich erzielbare Nettokaltmiete<br />
bezeichnung (€/m²)<br />
bzw.<br />
(€/Stk.)<br />
monatlich jährlich<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Nutzung/Lage (m²) (Stk.) (€) (€)<br />
Wohnhaus Wohnräume EG ca. 105,00 3,90 409,50 4.914,00<br />
Wohnräume OG ca. 105,00 3,90 409,50 4.914,00<br />
Wohnräume DG ca. 61,00 3,60 219,60 2.635,20<br />
Summe ca. 271,00 - 1.038,60 12.463,20<br />
Rohertrag (Summe der marktüblich erzielbaren jährlichen Nettokaltmieten) 12.463,20 €<br />
Bewirtschaftungskosten (nur Anteil des Vermieters)<br />
(28,00 % der marktüblich erzielbaren jährlichen Nettokaltmiete)<br />
−<br />
3.489,70 €<br />
jährlicher Reinertrag = 8.973,50 €<br />
Reinertragsanteil des Bodens<br />
2,80 % von 79.700,00 € (Liegenschaftszinssatz × Bodenwert)<br />
−<br />
2.231,60 €<br />
Ertrag der baulichen und sonstigen Anlagen = 6.741,90 €<br />
Barwertfaktor (gem. Anlage 1 zur ImmoWertV)<br />
bei p = 2,80 % Liegenschaftszinssatz<br />
und n = 30 Jahren Restnutzungsdauer<br />
×<br />
20,117<br />
Ertragswert der baulichen und sonstigen Anlagen = 135.626,80 €<br />
Bodenwert (vgl. Bodenwertermittlung) + 79.700,00 €<br />
vorläufiger Ertragswert für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“ = 215.326,80 €<br />
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale − 55.500,00 €<br />
Ertragswert für den Bewertungsteilbereich „A, Bauland (Wohnhaus)“ = 159.826,80 €<br />
rd. 160.000,00 €<br />
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4.5.1.4 Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Ertragswertberechnung<br />
Wohnflächen<br />
Die Berechnungen der Wohnflächen wurden von mir auf der Grundlage der Baupläne durchgeführt,<br />
da eine Innenbesichtigung mit Aufmaßarbeiten nicht möglich war. Sie orientieren sich an der<br />
Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie zur wohnwertabhängigen Wohnflächenberechnung und<br />
Mietwertermittlung (WMR) bzw. der Nutzflächenrichtlinie (NuR), in der die von der<br />
Rechtsprechung insbesondere für Mietwertermittlungen entwickelten Maßgaben zur<br />
wohnwertabhängigen Anrechnung der Grundflächen auf die Wohnfläche systematisiert sind, sofern<br />
diesbezügliche Besonderheiten nicht bereits in den Mietansätzen berücksichtigt sind (vgl.<br />
Literaturverzeichnis [2], Teil 1, Kapitel 15). Die Berechnungen können demzufolge teilweise von<br />
den diesbezüglichen Vorschriften (WoFlV; II. BV; DIN 283; DIN 277) abweichen; sie sind deshalb<br />
nur als Grundlage dieser Wertermittlung verwendbar.<br />
Rohertrag<br />
Die Basis für die Ermittlung des Rohertrags ist die aus dem Grundstück marktüblich erzielbare<br />
Nettokaltmiete. Diese entspricht der jährlichen Gesamtmiete ohne sämtliche auf den Mieter<br />
zusätzlich zur Grundmiete umlagefähigen Bewirtschaftungskosten.<br />
Sie wird auf der Grundlage von Vergleichsmieten für mit dem Bewertungsgrundstück vergleichbar<br />
genutzte Grundstücke<br />
• aus der Mietpreissammlung des Sachverständigen,<br />
• ggf. aus der Sprengnetter-Vergleichsmiete für ein Standardobjekt und/oder<br />
• aus anderen Mietpreisveröffentlichungen<br />
als mittelfristiger Durchschnittswert abgeleitet. Sofern diese Ableitung aus der Miete für ein<br />
Standardobjekt erfolgt, werden wesentliche Qualitätsunterschiede des Bewertungsobjektes<br />
hinsichtlich der mietwertbeeinflussenden Eigenschaften durch entsprechende Anpassungen<br />
berücksichtigt.<br />
Bewirtschaftungskosten<br />
Die vom Vermieter zu tragenden Bewirtschaftungskostenanteile werden auf der Basis von<br />
Marktanalysen vergleichbar genutzter Grundstücke (insgesamt als prozentualer Anteil am<br />
Rohertrag, oder auch auf €/m² Wohn- oder Nutzfläche bezogen oder als Absolutbetrag je<br />
Nutzungseinheit bzw. Bewirtschaftungskostenanteil) bestimmt.<br />
Dieser Wertermittlung werden u.a. die in [1], Kapitel 3.05 veröffentlichten durchschnittlichen<br />
Bewirtschaftungskosten zugrunde gelegt. Dabei wurde darauf geachtet, dass dasselbe<br />
Bestimmungsmodell verwendet wurde, das auch der Ableitung der Liegenschaftszinssätze zugrunde<br />
liegt.<br />
Liegenschaftszinssatz<br />
Der für das Bewertungsobjekt angesetzte Liegenschaftszinssatz wurde auf der Grundlage<br />
• der verfügbaren Angaben des örtlichen Gutachterausschusses unter Hinzuziehung<br />
• des in [1], Kapitel 3.04 veröffentlichten Gesamtsystems der bundesdurchschnittlichen<br />
Liegenschaftszinssätze als Referenz- und Ergänzungssystem, in dem die Liegenschaftszinssätze<br />
gegliedert nach Objektart, Restnutzungsdauer des Gebäudes sowie Objektgröße (d.h. des<br />
Gesamtgrundstückswerts) angegeben sind, sowie<br />
• eigener Ableitungen des Sachverständigen, insbesondere zu der regionalen Anpassung der v.g.<br />
bundesdurchschnittlichen Liegenschaftszinssätze,<br />
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estimmt.<br />
Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
Gesamtnutzungsdauer<br />
Die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer = Gesamtnutzungsdauer (GND) ergibt sich aus der für<br />
die Bestimmung der NHK gewählten Gebäudeart sowie dem Gebäudeausstattungsstandard. Sie ist<br />
deshalb wertermittlungstechnisch dem Gebäudetyp zuzuordnen und ebenfalls aus [1], Kapitel 3.01.1<br />
entnommen.<br />
Restnutzungsdauer<br />
Als Restnutzungsdauer ist in erster Näherung die Differenz aus "üblicher Gesamtnutzungsdauer"<br />
abzüglich "tatsächlichem Lebensalter am Wertermittlungsstichtag" angesetzt. Diese wird allerdings<br />
dann verlängert (d.h. das Gebäude fiktiv verjüngt), wenn beim Bewertungsobjekt wesentliche<br />
Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden oder in den Wertermittlungsansätzen unmittelbar<br />
erforderliche Arbeiten zur Beseitigung des Unterhaltungsstaus sowie zur Modernisierung in der<br />
Wertermittlung als bereits durchgeführt unterstellt werden.<br />
Zur Bestimmung der Restnutzungsdauer insbesondere unter Berücksichtigung von durchgeführten<br />
oder zeitnah durchzuführenden wesentlichen Modernisierungsmaßnahmen wird das in [1], Kapitel<br />
3.02.4 beschriebene Modell angewendet.<br />
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale<br />
Hier werden die wertmäßigen Auswirkungen der nicht in den Wertermittlungsansätzen des<br />
Ertragswertverfahrens bereits berücksichtigten Besonderheiten des Objekts korrigierend insoweit<br />
berücksichtigt, wie sie offensichtlich waren oder vom Auftraggeber, Eigentümer etc. mitgeteilt<br />
worden sind.<br />
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Wertbeeinflussung insg.<br />
Bauschäden -10.000,00 €<br />
• Schadhafte Klappläden (Südseite) erneuern,<br />
für 10 Fenster a 1000,00 € =<br />
-10.000,00 €<br />
Unterhaltungsbesonderheiten -41.000,00 €<br />
• In allen Wohnräumen Schönheitsreparaturen,<br />
ca. 271 m2 WF a 150,00 €/m2 = rd.<br />
-41.000,00 €<br />
Weitere Besonderheiten -4.500,00 €<br />
• Innerer und äußerer Bereich entrümpeln, pauschal -4.500,00 €<br />
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4.6 Bodenwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „B, Bauland<br />
(Nach Abbruch der ehemaligen Scheune)<br />
Bodenrichtwert mit Definition des Bodenrichtwertgrundstücks<br />
Der Bodenrichtwert beträgt für die Lage des Bewertungsgrundstücks 100,00 €/m² zum Stichtag<br />
31.12.2010. Das Bodenrichtwertgrundstück ist wie folgt definiert:<br />
Entwicklungsstufe = baureifes Land<br />
Art der baulichen Nutzung = MD (Dorfgebiet)<br />
abgabenrechtlicher Zustand = frei<br />
Beschreibung des Bewertungsteilbereichs<br />
Wertermittlungsstichtag = 21.07.2011<br />
Entwicklungszustand = baureifes Land<br />
Art der baulichen Nutzung = MD (Dorfgebiet)<br />
abgabenrechtlicher Zustand = frei<br />
Grundstücksfläche = Gesamtgrundstück = 2.336 m²<br />
Bewertungsteilbereich = 898 m²<br />
Bodenwertermittlung des Bewertungsteilbereichs<br />
Nachfolgend wird der Bodenrichtwert an die allgemeinen Wertverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag<br />
21.07.2011 und die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale des<br />
Bewertungsteilbereichs angepasst.<br />
I. Umrechnung des Bodenrichtwerts auf den abgabenfreien Zustand Erläuterung<br />
abgabenrechtlicher Zustand des Bodenrichtwerts (frei) = 100,00 €/m²<br />
abgabenfreier Bodenrichtwert (Ausgangswert für weitere<br />
Anpassung)<br />
II. Zeitliche Anpassung des Bodenrichtwerts<br />
= 100,00 €/m²<br />
Richtwertgrundstück Bewertungsgrundstück Anpassungsfaktor Erläuterung<br />
Stichtag 31.12.2010 21.07.2011 × 1,00<br />
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III. Anpassungen wegen Abweichungen in den wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen<br />
lageangepasster abgabenfreier BRW am Wertermittlungsstichtag = 100,00 €/m² E1<br />
Fläche (m²) 2.336 × 1,00<br />
Entwicklungsstufe baureifes Land baureifes Land × 1,00<br />
Art der baulichen<br />
Nutzung<br />
MD (Dorfgebiet) MD (Dorfgebiet) × 1,00<br />
angepasster abgabenfreier relativer Bodenrichtwert = 100,00 €/m²<br />
Werteinfluss durch beim Bewertungsobjekt<br />
noch ausstehende Abgaben<br />
− 0,00 €/m²<br />
IV. Ermittlung des Gesamtbodenwerts Erläuterung<br />
abgabenfreier relativer Bodenwert = 100,00 €/m²<br />
Fläche × 898 m²<br />
abgabenfreier Bodenwert = 89.800,00 €<br />
rd. 89.800,00 €<br />
Der abgabenfreie Bodenwert beträgt zum Wertermittlungsstichtag 21.07.2011 insgesamt<br />
89.800,00 €.<br />
Erläuterungen zur Bodenrichtwertanpassung<br />
E1<br />
Auf diesen „an die Lage und die Anbauart angepassten abgabenfreien Bodenwert“ ist der<br />
Marktanpassungsfaktor des Sachwertverfahrens abzustellen (der lageangepasste Bodenwert dient als<br />
Maßstab für die Wirtschaftskraft der Region bzw. die Kaufkraft der Nachfrager nach Grundstücken<br />
in dieser Lage; die Anbauart bestimmt den objektartspezifischen Sachwertfaktor mit). Die danach<br />
ggf. noch berücksichtigten den Bodenwert beeinflussenden Grundstücksmerkmale gehen in den<br />
Gesamtbodenwert ein und beeinflussen demzufolge über die Höhe des vorläufigen Sachwerts<br />
(Substanzwert) den Marktanpassungsfaktor.<br />
4.7 Vergleichswertermittlung für den Bewertungsteilbereich „B, Bauland (Nach Abbruch der<br />
Scheune)“<br />
Zur Bewertung des unbebauten Bewertungsteilbereichs „B, Bauland (Nach Abbruch der Scheune)“<br />
sind ergänzend zum reinen Bodenwert evtl. vorhandene Wertbeeinflussungen durch Außenanlagen<br />
(z.B. Anpflanzungen oder Einfriedungen) oder besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale<br />
(z.B. Pachtrechte) zu berücksichtigen.<br />
Bodenwert für den Bewertungsteilbereich „B, Bauland (Nach Abbruch der<br />
89.800,00 €<br />
Scheune)“ (vgl. Bodenwertermittlung)<br />
Wert der Außenanlagen (vgl. Einzelaufstellung) + 500,00 €<br />
vorläufiger Vergleichswert für den Bewertungsteilbereich „B, Bauland (Nach = 90.300,00 €<br />
Abbruch der Scheune)“<br />
Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale − 30.500,00 €<br />
Vergleichswert für den Bewertungsteilbereich „B, Bauland (Nach Abbruch der<br />
Scheune)“<br />
= 59.800,00 €<br />
rd. 59.800,00 €<br />
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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
4.7.1 Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Vergleichswertberechnung<br />
Außenanlagen<br />
Außenanlagen Sachwert (inkl. BNK)<br />
Baumbestand, pauschal 500,00 €<br />
Summe 500,00 €<br />
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale<br />
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Wertbeeinflussung insg.<br />
Freilegungskosten -30.500,00 €<br />
• Schuppenanbau abbrechen und entsorgen, pauschal -3.000,00 €<br />
• Alte Scheune abbrechen und entsorgen,<br />
ca 1.814 m3 BRI a 15,00 €/m3 = rd.<br />
-27.500,00 €<br />
Summe -30.500,00 €<br />
4.8 Bodenwertermittlung für den Bewertungsteilbereich „C, Hinterlandfläche“<br />
Bodenrichtwert mit Definition des Bodenrichtwertgrundstücks<br />
Der Bodenrichtwert beträgt für die Lage des Bewertungsgrundstücks 100,00 €/m² zum Stichtag<br />
31.12.2010. Das Bodenrichtwertgrundstück ist wie folgt definiert:<br />
Entwicklungsstufe = baureifes Land<br />
Art der baulichen Nutzung = MD (Dorfgebiet)<br />
abgabenrechtlicher Zustand = frei<br />
Beschreibung des Bewertungsteilbereichs<br />
Wertermittlungsstichtag = 21.07.2011<br />
Entwicklungszustand = baureifes Land<br />
Art der baulichen Nutzung = Hinterlandfläche<br />
abgabenrechtlicher Zustand = frei<br />
Grundstücksfläche = Gesamtgrundstück = 2.336 m²<br />
Bewertungsteilbereich = 641 m²<br />
Bodenwertermittlung des Bewertungsteilbereichs<br />
Nachfolgend wird der Bodenrichtwert an die allgemeinen Wertverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag<br />
21.07.2011 und die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale des<br />
Bewertungsteilbereichs angepasst.<br />
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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
I. Umrechnung des Bodenrichtwerts auf den abgabenfreien Zustand Erläuterung<br />
abgabenrechtlicher Zustand des Bodenrichtwerts (frei) = 100,00 €/m²<br />
abgabenfreier Bodenrichtwert (Ausgangswert für weitere<br />
Anpassung)<br />
II. Zeitliche Anpassung des Bodenrichtwerts<br />
= 100,00 €/m²<br />
Richtwertgrundstück Bewertungsgrundstück Anpassungsfaktor Erläuterung<br />
Stichtag 31.12.2010 21.07.2011 × 1,00<br />
III. Anpassungen wegen Abweichungen in den wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen<br />
lageangepasster abgabenfreier BRW am Wertermittlungsstichtag = 100,00 €/m²<br />
Fläche (m²) 2.336 × 1,00<br />
Entwicklungsstufe baureifes Land baureifes Land × 1,00<br />
Art der baulichen<br />
Nutzung<br />
MD (Dorfgebiet) Hinterlandfläche × 0,50 E1<br />
angepasster abgabenfreier relativer Bodenrichtwert = 50,00 €/m²<br />
Werteinfluss durch beim Bewertungsobjekt<br />
noch ausstehende Abgaben<br />
− 0,00 €/m²<br />
Abschlag 50 %<br />
IV. Ermittlung des Gesamtbodenwerts Erläuterung<br />
abgabenfreier relativer Bodenwert = 50,00 €/m²<br />
Fläche × 641 m²<br />
abgabenfreier Bodenwert = 32.050,00 €<br />
rd. 32.000,00 €<br />
Der abgabenfreie Bodenwert beträgt zum Wertermittlungsstichtag 21.07.2011 insgesamt<br />
32.000,00 €.<br />
E1<br />
Bei diesem Bewertungsteilbereich handelt es sich um eine Hinterlandfläche. Nach<br />
sachverständigem Ermessen wird hier ein Abschlag von 50 % vorgenommen.<br />
4.9 Vergleichswertermittlung für den Bewertungsteilbereich „C, Hinterlandfläche“<br />
Zur Bewertung des unbebauten Bewertungsteilbereichs „C, Hinterlandfläche“ sind ergänzend zum<br />
reinen Bodenwert evtl. vorhandene Wertbeeinflussungen durch Außenanlagen (z.B. Anpflanzungen<br />
oder Einfriedungen) oder besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (z.B. Pachtrechte) zu<br />
berücksichtigen.<br />
Bodenwert für den Bewertungsteilbereich „C, Hinterlandfläche“ (vgl.<br />
32.000,00 €<br />
Bodenwertermittlung)<br />
Wert der Außenanlagen (vgl. Einzelaufstellung) + 0,00 €<br />
Vergleichswert für den Bewertungsteilbereich „C, Hinterlandfläche“ = 32.000,00 €<br />
rd. 32.000,00 €<br />
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4.10 Verkehrswert<br />
Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
Der Sach- und der Ertragswert des Bewertungsgrundstücks ergeben sich aus der Summe der Sach-<br />
und Ertragswerte der Bewertungsteilbereiche.<br />
Bezeichnung des Bewertungsteilbereichs Ertragswert Sachwert<br />
A, Bauland (Wohnhaus)<br />
B, Bauland (Nach Abbruch der Scheune)<br />
C, Hinterlandfläche<br />
160.000,00 €<br />
59.800,00 €<br />
32.000,00 €<br />
161.000,00 €<br />
59.800,00 €<br />
32.000,00 €<br />
Summe 251.800,00 € 252.800,00 €<br />
Grundstücke mit der Nutzbarkeit des Bewertungsgrundstücks werden üblicherweise zu Kaufpreisen<br />
gehandelt, die sich vorrangig am Sachwert orientieren.<br />
Der Sachwert wurde zum Wertermittlungsstichtag mit rd. 253.000,00 € ermittelt.<br />
Der zur Stützung ermittelte Ertragswert beträgt rd. 252.000,00 €.<br />
Der Verkehrswert für das mit einem Wohnhaus, ehemaliger Scheune und Schuppenanbau bebaute<br />
Grundstück in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
Grundbuch Blatt lfd. Nr.<br />
Malsburg-Marzell 232 6<br />
Gemarkung Flur Flurstück<br />
Marzell 771/2<br />
wird zum Wertermittlungsstichtag 21.07.2011 mit rd.<br />
geschätzt.<br />
253.000,00 €<br />
in Worten: zweihundertdreiundfünfzigtausend Euro<br />
Der Sachverständige bescheinigt durch seine Unterschrift zugleich, dass ihm keine<br />
Ablehnungsgründe entgegenstehen, aus denen jemand als Beweiszeuge oder Sachverständiger nicht<br />
zulässig ist oder seiner Aussage keine volle Glaubwürdigkeit beigemessen werden kann.<br />
Lörrach, den 28. Juli 2011<br />
..........................<br />
Karl-Dieter Fritz<br />
Sachverständiger für<br />
Grundstück- und<br />
Gebäudewertermittlungen<br />
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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
5 Rechtsgrundlagen, verwendete Literatur und Software<br />
5.1 Rechtsgrundlagen der Verkehrswertermittlung<br />
BauGB:<br />
Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)<br />
BauNVO:<br />
Baunutzungsverordnung – Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23. Januar<br />
1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Investitionserleichterungs- und<br />
Wohnbaulandgesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466)<br />
ImmoWertV:<br />
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken –<br />
Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639)<br />
WertR:<br />
Wertermittlungsrichtlinien – Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von<br />
Grundstücken in der Fassung vom 1. März 2006 (BAnz Nr. 108a vom 10. Juni 2006)<br />
BGB:<br />
Bürgerliches Gesetzbuch vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909), zuletzt geändert durch Artikel<br />
1 des Gesetzes vom 28. September 2009 (BGBl. I S. 3161)<br />
EnEV:<br />
Energieeinsparverordnung – Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende<br />
Anlagentechnik bei Gebäuden i.d.F. der Bekanntmachung vom 24. Juli 2007 (BGBI. I S. 1519),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. April 2009 (BGBl I S. 954)<br />
WoFlV:<br />
Wohnflächenverordnung – Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche vom 25. November 2003<br />
(BGBl. I S. 2346)<br />
DIN 283:<br />
DIN 283 Blatt 2 “Wohnungen; Berechnung der Wohnflächen und Nutzflächen” (Ausgabe Februar<br />
1962); obwohl im Oktober 1983 zurückgezogen findet die Vorschrift in der Praxis weiter<br />
Anwendung)<br />
ZVG:<br />
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. März 1897 (RGBl. S.<br />
97), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898 (RGBl. S. 369, 713) (BGBl. III 310-<br />
14), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 4a des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258)<br />
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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
5.2 Verwendete Wertermittlungsliteratur<br />
[1] Sprengnetter (Hrsg.): Immobilienbewertung – Marktdaten und Praxishilfen,<br />
Loseblattsammlung, Sprengnetter Immobilienbewertung, Sinzig 2010<br />
[2] Sprengnetter (Hrsg.): Immobilienbewertung – Lehrbuch und Kommentar, Loseblattsammlung,<br />
Sprengnetter Immobilienbewertung, Sinzig 2010<br />
[3] Sprengnetter (Hrsg.): Sprengnetter-Bibliothek, EDV-gestützte Entscheidungs-, Gesetzes-,<br />
Literatur- und Adresssammlung zur Grundstücks- und Mietwertermittlung sowie<br />
Bodenordnung, Version 21.0 Sprengnetter Immobilienbewertung, Sinzig 2010<br />
[4] Grundstücks- und Gebäudewertermittlungen für die Praxis, Sommer/Piehler, Haufe Verlag<br />
5.3 Verwendete fachspezifische Software<br />
Das Gutachten wurde unter Verwendung des von der Sprengnetter GmbH, Sinzig entwickelten<br />
Softwareprogramms “Sprengnetter-ProSa Version 27.0” (Stand Juni 2011) erstellt.<br />
Hinweise zum Urheberschutz und zur Haftung<br />
Urheberschutz, alle Rechte vorbehalten. Das Gutachten ist nur für den Auftraggeber und den<br />
angegebenen Zweck bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Verwertung durch Dritte ist nur mit<br />
schriftlicher Genehmigung gestattet.<br />
Der Auftragnehmer haftet für die Richtigkeit des ermittelten Verkehrswerts. Die sonstigen<br />
Beschreibungen und Ergebnisse unterliegen nicht der Haftung.<br />
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Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in 79429 Malsburg-Marzell, Außerdorf 15<br />
6 Bilddokumentation<br />
Bild 1 Bild 2<br />
Ansicht der Süd- und Ostfassade Ansicht der Ost- und Nordfassade<br />
Bild 3 Bild 4<br />
Gebäuderückseite mit Südfassade Hauseingangsbereich Straßenseite<br />
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Bild 5 Bild 6<br />
Rückseitiger Hauseingang Straßenseitiger Kellereingang<br />
Bild 7 Bild 8<br />
Rückseitiger Kellereingang Links ehem. Scheune mit Anbau<br />
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Bild 9 Bild 10<br />
Teil der ehemaligen Scheune Rückseitige Ansicht der ehem. Scheune<br />
Bild 11 Bild 12<br />
Rückseitige Scheuneneinfahrt Teil der Scheunenrückseite<br />
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Bild 13 Bild 14<br />
Blick in die Scheune Ehem. Stall<br />
Bild 15 Bild 16<br />
Scheunenanbau von der Straße gesehen Blick in den Scheunenanbau<br />
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Bild 17 Bild 18<br />
Links Teil der Scheune, rechts Teil des<br />
Anbaues<br />
Blick auf das Grünland (Hinterlandfläche)<br />
7 Verzeichnis der Anlagen<br />
Berechnung des BRI und der Wohnflächen 9 Seiten<br />
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