Entwurf im Fach Fach Bauwirtschaft - Altmeppen
Entwurf im Fach Fach Bauwirtschaft - Altmeppen
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INSTITUT FÜR BAUWIRTSCHAFT UND BAUBETRIEB<br />
Technische Universität Braunschweig<br />
Schleinitzstraße 23 A, 38106 Braunschweig<br />
Univ.-Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger<br />
Diplomarbeit<br />
Zum Thema<br />
„Erfolgsorientierte Wertermittlungsverfahren und ihre Eignung zur<br />
von:<br />
vorgelegt bei:<br />
Bewertung von Gewerbe<strong>im</strong>mobilien“<br />
cand.-Ing. Max Boas<br />
Matr.Nr.: 2409892<br />
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Rainer Wanninger<br />
Institut für <strong>Bauwirtschaft</strong> und Baubetrieb<br />
Technische Universität Carolo Wilhelmina Braunschweig
Vorwort<br />
Zunächst möchte ich mich ausdrücklich bei Herrn Dipl.-Ing. Hermann <strong>Altmeppen</strong> bedanken,<br />
der mich durch seine Vorlesungen und die Möglichkeit der praktischen Tätigkeit<br />
in seinem Büro für das Themengebiet der Immobilienbewertung begeistert und somit<br />
maßgeblich zum Entstehen der Diplomarbeit beigetragen hat. Besonderen Dank gilt<br />
seinen Mitarbeitern, Herrn Dipl.-Ing. Eckehard Meyer, Herrn Dipl.-Ing. Rabbel und<br />
Frau Dipl.-Ing. Brylczak, die mich in vielen Fragen beraten und ihr Wissen mit mir geteilt<br />
haben.<br />
Bei meinem wissenschaftlichen Betreuer, Herrn Dipl.-Wirtsch. Ing. Carsten v. Damm<br />
vom Institut für <strong>Bauwirtschaft</strong> und Baubetrieb der TU Braunschweig, bedanke ich mich<br />
für die Art der Aufgabenstellung sowie der guten Betreuung während der Diplomarbeit.<br />
Zusätzlich ist den Mietern des untersuchten Objektes für die offene Einsicht in die<br />
Mietverträge und die jeweilige Unterstützung be<strong>im</strong> Aufmaß ihrer Räumlichkeiten zu<br />
danken.<br />
Zum Schluss gilt besonderer Dank meiner Freundin Magdalena Pichen, meinen Eltern,<br />
meiner Schwester sowie meinen Mitbewohnern Viola Boas und Damian Wördehoff für<br />
die aufbauende, moralische Unterstützung nicht nur in den vergangenen Monaten.
Inhaltsverzeichnis Seite I<br />
I. Inhaltsverzeichnis<br />
AUFGABENSTELLUNG<br />
VORWORT<br />
I. INHALTSVERZEICHNIS I<br />
II. ABBILDUNGSVERZEICHNIS IV<br />
III. TABELLENVERZEICHNIS V<br />
IV. ANHANGSVERZEICHNIS VI<br />
V. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VIII<br />
VI. BEGRIFFSDEFINITIONEN IX<br />
1 Einleitung 13<br />
2 Grundlagen der Immobilienbewertung 16<br />
2.1 ANLÄSSE UND ZIELE DER IMMOBILIENBEWERTUNG 16<br />
2.2 WERTBEGRIFFE 17<br />
2.3 OBJEKTBESCHREIBUNG 19<br />
2.3.1 ALLGEMEINE DATEN 19<br />
2.3.2 LAGE UND ART DES GRUNDSTÜCKES 20<br />
2.3.3 BEBAUUNG/NUTZUNG 20<br />
3 Die Wertermittlungsverfahren nach WertV 20<br />
3.1 VERGLEICHSWERTVERFAHREN 23<br />
3.1.1 VERGLEICHSWERTVERFAHREN ZUR BODENWERTBESTIMMUNG 24<br />
3.1.2 VERGLEICHSWERTVERFAHREN ZUR BEWERTUNG BEBAUTER GRUNDSTÜCKE 25<br />
3.1.3 FAZIT 26<br />
3.2 SACHWERTVERFAHREN 28<br />
3.2.1 GENERELLER AUFBAU DES SACHWERTVERFAHRENS 28<br />
3.2.2 FAZIT 29<br />
3.3 ERTRAGSWERTVERFAHREN 32<br />
3.3.1 GENERELLER AUFBAU DES ERTRAGSWERTVERFAHRENS 32<br />
3.3.2 ERMITTLUNG DES BODENWERTES BW 34<br />
3.3.3 ERMITTLUNG DES WERTES DER BAULICHEN ANLAGEN 36<br />
3.3.3.1 ROHERTRAG DES GRUNDSTÜCKES ROE 37<br />
3.3.3.2 BEWIRTSCHAFTUNGSKOSTEN 39<br />
3.3.3.3 BODENWERTVERZINSUNG / LIEGENSCHAFTSZINSSATZ 43<br />
3.3.3.4 RESTNUTZUNGSDAUER 45<br />
3.3.3.5 VERVIELFÄLTIGER 45<br />
3.3.3.6 SONSTIGE WERTBEEINFLUSSENDE UMSTÄNDE 46
Inhaltsverzeichnis Seite II<br />
3.3.4 FAZIT 47<br />
4 Discounted Cash-Flow Verfahren 48<br />
4.1 DCF-VERFAHREN FÜR DIE INVESTITIONSBEWERTUNG 48<br />
4.1.1 ERMITTLUNG DES BARWERTES („NPV“) 50<br />
4.1.2 ERMITTLUNG DES INTERNEN ZINSFUßES („I.R.R“) 51<br />
4.2 DCF-VERFAHREN FÜR DIE VERKEHRSWERTERMITTLUNG 52<br />
4.2.1 PROGNOSE DER EINNAHMEN 55<br />
4.2.2 PROGNOSE DER AUSGABEN 57<br />
4.2.3 DER RESTWERT 59<br />
4.2.4 DIE DISKONTIERUNG 62<br />
4.2.4.1 EINHEITLICHER MARKTGERECHTER DISKONTIERUNGSSATZ 63<br />
4.2.4.2 VARIATION INNERHALB DES BETRACHTUNGSZEITRAUMES 65<br />
4.2.4.3 VARIATION INNERHALB DER BARWERTANTEILE 66<br />
4.2.5 FAZIT 67<br />
5 Vergleich Ertragswertverfahren – DCF-Verfahren 68<br />
5.1 GEMEINSAMKEITEN 68<br />
5.2 UNTERSCHIEDE 69<br />
5.3 VOR- UND NACHTEILE DES ERTRAGSWERTVERFAHRENS 73<br />
5.4 VOR- UND NACHTEILE DES DCF-VERFAHRENS 74<br />
6 Verkehrswertberechnung der Gewerbe<strong>im</strong>mobilie 77<br />
6.1 GEBÄUDEBESCHREIBUNG 77<br />
6.2 BAUBERECHNUNG 83<br />
6.3 BERECHNUNG MIT DEM ERTRAGSWERTVERFAHREN 87<br />
6.3.1 BODENWERT 87<br />
6.3.2 WERT DER BAULICHEN ANLAGE 88<br />
6.3.3 ERTRAGSWERT DES GRUNDSTÜCKES 95<br />
6.3.4 VERKEHRSWERT 95<br />
6.4 BERECHNUNG MIT DEM DCF-VERFAHREN 96<br />
6.4.1 ANALYSE DER EINNAHMEN- UND AUSGABENSITUATION 96<br />
6.4.2 SIMULATION 97<br />
6.4.3 RESTWERT 100<br />
6.4.4 DISKONTIERUNGSZINSSATZ 101<br />
6.4.5 VERKEHRSWERT 104<br />
6.5 FEHLERÜBERTRAGUNG / SENSITIVITÄTSANALYSE 106<br />
6.5.1 FEHLERÜBERTRAGUNG IM ERTRAGSWERTVERFAHREN 106<br />
6.5.2 FEHLERÜBERTRAGUNG IM DCF-VERFAHREN 108<br />
7 Abschließender Vergleich und Diskussion 115<br />
7.1 EIGNUNG ZUR VERKEHRSWERTERMITTLUNG 115
Inhaltsverzeichnis Seite III<br />
7.2 SONSTIGE ANWENDBARKEIT UND PRAKTIKABILITÄT 116<br />
7.3 FEHLERANFÄLLIGKEIT 118<br />
8 Zusammenfassung/Ausblick 120<br />
9 Literaturverzeichnis 123<br />
10 Internet-Adressenverzeichnis 128<br />
11 Übersicht relevanter Gesetze 130<br />
12 Anhang 133<br />
Befragte Personen<br />
Eidesstattliche Erkärung<br />
CD-Inlay
Abbildungsverzeichnis Seite IV<br />
II. Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Verkehrswertermittlung......................................................................................................21<br />
Abbildung 2: Wahl des Wertermittlungsverfahrens. ................................................................................22<br />
Abbildung 3: Vergleichswertverfahren zur Ermittlung von unbebauten Grundstücken. .........................25<br />
Abbildung 4: Sachwertverfahren..............................................................................................................31<br />
Abbildung 5: Wertermittlung be<strong>im</strong> Ertragswertverfahren nach WertV. ..................................................33<br />
Abbildung 6: Entwicklung des Ertragswertes. .........................................................................................36<br />
Abbildung 7: Investitionsentscheidung über den internen Zinsfuß. .........................................................52<br />
Abbildung 8: Verkehrswertermittlung mit dem DCF-Verfahren..............................................................54<br />
Abbildung 9: Gegenüberstellung Liegenschaftszins und Diskontierungszins..........................................65<br />
Abbildung 10: Unterschiede DCF-Verfahren - Ertragswertermittlung. ..................................................73<br />
Abbildung 11: Anteil des Restwertes am Nettobarwert............................................................................76<br />
Abbildung 12: Abhängigkeit zw. Inflation und Diskontierungszinssatz für vorliegendes Objekt. .........112
Tabellenverzeichnis Seite V<br />
III. Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1: Wertbegriffe und ihre Anlässe.................................................................................................18<br />
Tabelle 2: Rohertragsfaktoren. ................................................................................................................62<br />
Tabelle 3: Ausschnitt aus der Bodenrichtwertkarte . ...............................................................................87<br />
Tabelle 4: Mietverträge mit tatsächlich gezahlter Miete . .......................................................................88<br />
Tabelle 5: Berechnung des Zu- bzw. Abschlages vom Ertragswert. ........................................................94<br />
Tabelle 6: S<strong>im</strong>ulation der tatsächlichen Mieteinnahmen........................................................................98<br />
Tabelle 7: S<strong>im</strong>ulation der nachhaltigen Mieteeinnahmen........................................................................98<br />
Tabelle 8: Zusammenfassende S<strong>im</strong>ulation der tatsächlichen und nachhaltigen Mieteinnahmen. ...........99<br />
Tabelle 9: S<strong>im</strong>ulation der jährlichen Bewirtschaftungskosten.................................................................99<br />
Tabelle 10: DCF-Berechnung................................................................................................................105<br />
Tabelle 11: Fehlerbetrachtung von Liegenschaftszins, Rohertrag und Restnutzungsdauer. .................108<br />
Tabelle 12: Auswirkungen eines veränderten Diskontierungszinssatzes auf den Nettobarwert. ...........110<br />
Tabelle 13: Auswirkungen eines veränderten Restwertes auf den Nettobarwert. ..................................110<br />
Tabelle 14: Auswirkungen des Modernisierungskostenansatzes auf den Nettobarwert. .......................110<br />
Tabelle 15: Auswirkungen der Inflation auf den Barwert und die Rendite............................................112<br />
Tabelle 16: Auswirkungen des Restwertes auf den Diskontierungszinssatz...........................................113<br />
Tabelle 17: Auswirkungen des Liegenschaftszinssatzes auf den Diskontierungszinssatz. .....................113<br />
Tabelle 18: Auswirkungen der Modernisierungskosten auf den Diskontierungszinssatz. .....................114
Anhangsverzeichnis Seite VI<br />
IV. Anhangsverzeichnis<br />
Anhang 1: Regionalkartenausschnitt. ....................................................................................................134<br />
Anhang 2: Stadtkartenausschnitt. ..........................................................................................................135<br />
Anhang 3: Auszug aus der Bodenrichtwertkarte....................................................................................136<br />
Anhang 4: Auszug aus der Vervielfältige –Tabelle. ...............................................................................137<br />
Anhang 5: Lageplan mit Kennzeichnung der Park- und Freiflächen. ...................................................138<br />
Anhang 6: Blick aufs Objekt von der Maybachstrasse in östlicher Richtung. .......................................139<br />
Anhang 7: Blick aufs Objekt von der Maybachstrasse in nördlicher Richtung. ....................................139<br />
Anhang 8: Blick aufs Objekt von der Maybachstrasse in westlicher Richtung......................................139<br />
Anhang 9: Blick von Südwest aufs 1. Bürogebäude...............................................................................140<br />
Anhang 10: Blick von Westen aufs 1. Bürogebäude. .............................................................................140<br />
Anhang 11: Blick von Nordwest aufs 1. Bürogebäude...........................................................................140<br />
Anhang 12: Blick von Nordost aufs 1. Bürogebäude. ............................................................................141<br />
Anhang 13: Blick von Südost aufs 1. Bürogebäude. ..............................................................................141<br />
Anhang 14: Blick zum südlichen Eingang zum Obergeschoss...............................................................141<br />
Anhang 15: Blick von Südwest auf die 2. Gewerbehalle........................................................................142<br />
Anhang 16: Blick von Südost auf die 2. Gewerbehalle. .........................................................................142<br />
Anhang 17: Blick von Nordwest auf die 2. Gewerbehalle......................................................................142<br />
Anhang 18: Blick von Süden auf die 3. Gewerbehalle. ..........................................................................143<br />
Anhang 19: Blick von Südost auf die 3. Gewerbehalle. .........................................................................143<br />
Anhang 20: Blick von Südwest auf die 3. Gewerbehalle........................................................................143<br />
Anhang 21: Blick von Norden auf die 3. Gewerbehalle.........................................................................144<br />
Anhang 22: Blick von Nordost auf die 3. Gewerbehalle........................................................................144<br />
Anhang 23: Blick von Nordwest auf die 3. Gewerbehalle......................................................................144<br />
Anhang 24: Blick von Südost auf die 4. Gewerbehalle. .........................................................................145<br />
Anhang 25: Blick von Nordost auf die 4. Gewerbehalle........................................................................145<br />
Anhang 26: Blick von Norden auf die 4. Gewerbehalle.........................................................................145<br />
Anhang 27: Blick von Südwest auf die 4. Gewerbehalle........................................................................146<br />
Anhang 28: Blick von Nordwest auf die 4. Gewerbehalle......................................................................146<br />
Anhang 29: Blick von Süden auf die 4. Gewerbehalle. .........................................................................146<br />
Anhang 30: Freifläche <strong>im</strong> Nordwesten. .................................................................................................147<br />
Anhang 31: Freifläche <strong>im</strong> Norden bis Nordost. .....................................................................................147<br />
Anhang 32: Parkplätze <strong>im</strong> Süden. ..........................................................................................................147<br />
Anhang 33: Grundriss vom Keller des 1. Bürogebäudes.......................................................................148<br />
Anhang 34: Grundriss vom Erdgeschoss des 1. Bürogebäudes.............................................................149<br />
Anhang 35: Grundriss vom Obergeschoss des 1. Bürogebäudes. .........................................................150<br />
Anhang 36: Grundriss der 2. Gewerbehalle. .........................................................................................151
Anhangsverzeichnis Seite VII<br />
Anhang 37: Schnitt der 3. Gewerbehalle. ..............................................................................................152<br />
Anhang 38: Grundriss und Ansicht der 3. Gewerbehalle ( Nord-, Mittel- und Südteil). .......................153<br />
Anhang 39: Grundriss vom Erdgeschoss des Nordteils der 3. Gewerbehalle. ......................................154<br />
Anhang 40: Grundriss vom Obergeschoss des Nordteils der 3. Gewerbehalle. ....................................155<br />
Anhang 41: Schnitt der 4. Gewerbehalle. ..............................................................................................156<br />
Anhang 42: Grundriss der 4. Gewerbehalle (3 Mietparteien, Süd-, Nordost- und Nordwestteil). ........157<br />
Anhang 43: Rohertrag, gewichtete Restnutzungsdauer und Bewirtschaftungskosten............................ 158
Abkürzungsverzeichnis Seite VIII<br />
V. Abkürzungsverzeichnis<br />
BauGB Baugesetzbuch<br />
BewG Bewertungsgesetz<br />
HBG Hypothekenbankengesetz<br />
II. BV. Zweite Berechnungsverordnung<br />
BGF Bruttogrundfläche<br />
BRW Bodenrichtwert<br />
DCF Discounted Cash Flow<br />
et al.<br />
EU Europäische Union<br />
GFZ Geschossflächenzahl<br />
KP Kaufpreis<br />
LSZ Liegenschaftszins<br />
NF Nutzfläche<br />
NHK Normalherstellungskosten<br />
RICS The Royal Institution of Chartered Survey-<br />
ors<br />
RND Restnutzungsdauer<br />
TEGOVA Europäischer Verband der Bewerter von<br />
Anlagevermögens<br />
WertR Wertermittlungs- Richtlinien<br />
Basel II Neue Eigenkapitalvereinbarung von Basel<br />
der international tätigen Banken<br />
IAS International Accounting Standards<br />
WertV Wertermittlungsverordnung
Begriffsdefinitionen Seite IX<br />
VI. Begriffsdefinitionen<br />
Da es bei der Immobilienbewertung und in der Umgangssprache mehrere sich zum Teil<br />
überschneidende, irreführende der gleichbedeutende Wertbegriffe gibt, werden als ers-<br />
tes die häufigsten Wertbegriffe nachfolgend erläutert. 1,2,3<br />
Der gemeine Wert Der gemeine Wert ist der Betrag, der <strong>im</strong> gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />
nach der konkreten Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes zu erzielen<br />
ist (siehe auch § 9 BewG). Hierbei sind alle preisbeeinflussenden<br />
Einflüsse zu beachten; ungewöhnliche oder persönliche Einflüsse sollten<br />
jedoch nicht in Betracht gezogen werden. Somit entspricht der<br />
Begriff “gemeiner Wert dem heute gebräuchlichen Namen Verkehrswert.<br />
Der Verkehrswert Der Verkehrswert ist der Betrag, der be<strong>im</strong> Verkauf des Grundstückes<br />
<strong>im</strong> gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Einflussnahme von ungewöhnlichen<br />
oder persönlichen Verhältnissen am wahrscheinlichsten zu<br />
erzielen ist. Er ist in § 194 BauG definiert. In der Umgangssprache gibt<br />
es noch andere Bezeichnungen für den Verkehrswert, beispielsweise<br />
Marktwert, Gemeiner Wert oder Wert für jedermann.<br />
Der Marktwert Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Immobilienvermögen<br />
am Tag der Bewertung zwischen einem verkaufsbereiten<br />
Veräußerer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessener<br />
Vermarktungsdauer, in einer Transaktion <strong>im</strong> gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />
ausgetauscht werden sollte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis,<br />
Umsicht und ohne Zwang handelt. 4<br />
Der faire Wert Der „faire“ Wert von Grund und Gebäuden ist gewöhnlich ihr Marktwert<br />
bei fortbestehender Nutzung. Dabei ist Vorraussetzung, dass die<br />
Nutzung der Immobilie <strong>im</strong> gleichen oder in einem ähnlichen Geschäftsbetrieb<br />
fortgeführt wird.<br />
Der Sachwert Der Sachwert ist der Wert, der sich, begründet auf den Sachkosten<br />
eines Wirtschaftsgutes, aus den Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt<br />
des Stichtages abzüglich entsprechender Abschläge für Alter und<br />
Abnutzung und weiteren Kosten wie dem Grund und Boden ergibt. Der<br />
Sachwert wird errechnet aus dem sog. Sachwertverfahren. Mit dem<br />
Sachwert identisch sind die Begriffe Substanzwert, Vermögenswert,<br />
Versicherungswert, Realwert, Reproduktionswert.<br />
1<br />
z.T. aus: [14] Klaus Gablenz "Rechte und Belastungen in der Grundstücksbewertung",<br />
Werner Verlag GmbH & Co.KG, Düsseldorf.<br />
2<br />
z.T. aus: [10] Dichtl, Erwin ; Issing, Otmar: Vahlens Großes Wirtschafts Lexikon. Band 1 bis 4. 2.,<br />
überarbeitete und erweiterte Aufl. München : C.H. Beck/Vahlen, 1994.<br />
3<br />
z.T. aus: [62] www.<strong>im</strong>mobilienbewertung-online.de.<br />
4<br />
vgl.: [50] Vogel, Roland R.: Wertermittlung in Deutschland auf dem Weg nach Europa ; Alles anders,<br />
alles neu?, In: BIS Der Bau- und Immobilien-Sachverständige. Zeitschrift für Bauschaden, Grundstückswert<br />
und gutachterliche Tätigkeit. Köln : Bundesanzeiger Verlagsges. MbH, Heft 4/2002, S. 128.
Begriffsdefinitionen Seite X<br />
Der Wiederbeschaffungswert Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, der für die Wiederbeschaffung<br />
eines Wirtschaftsgutes zu einem best<strong>im</strong>mten Zeitpunkt in dem an<br />
diesem Zeitpunkt vorliegenden Zustand des Gutes aufzuwenden wäre.<br />
Dieser Wert wird auch bezeichnet mit Reproduktionswert (siehe Sachwert).<br />
Würde das Wirtschaftsgut durch ein gleiches, aber neuwertiges<br />
Gut ersetzt werden, spräche man vom Neuwert.<br />
Der Zeitwert Der Zeitwert ist der Wert, den ein Wirtschaftsgut zu einem best<strong>im</strong>mten<br />
Zeitpunkt hat; hierbei kann es sich um den Verkehrswert, den gemeinen<br />
Wert oder andere stichtagsbezogene Werte handeln.<br />
Der Liquidationswert Der Liquidationswert ist der Wert, der bei der Abwicklung oder Auflösung<br />
eines Unternehmens noch erzielt wird. Bei einem Grundstück<br />
kann der Liquidationswert mit dem Verkehrswert gleichgesetzt werden.<br />
Der Höchstwert Der Höchstwert ist der Wert, der in Handels- und Steuerbilanzen für<br />
best<strong>im</strong>mte Wirtschaftsgüter <strong>im</strong> Normalfall angesetzt werden dürfte.<br />
Hierbei bilden nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) die Abnutzungs-<br />
bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter den<br />
Höchstwert.<br />
Der Geschäftswert Der Geschäftswert ist der Wert, der abzüglich des sogenannten Substanzwertes,<br />
bei einem Unternehmen noch übrigbleibt und von einem<br />
zukünftigen Erwerber bezahlt werden würde (der sog. Mehrwert).<br />
Hierbei unterschiedet man nach Cors den originären Geschäftswert<br />
(einem vom Unternehmen selbst geschaffenen Geschäftswert) und dem<br />
derivativen Geschäftswert (vom Unternehmen entgeltlich erworbenen<br />
Geschäftswert).<br />
Der Barwert Der Barwert ist der Wert, den ein Anspruch eines Berechtigten, z.B.<br />
eine Leib- oder Zeitrente, für diesen zu einem best<strong>im</strong>mten Zeitpunkt<br />
hat. Hierzu zählen auch Schulden oder Lasten.<br />
Der Grundbesitzwert Die Grundbesitzwerte werden aufgrund eines pauschalen Bewertungsverfahrens<br />
ermittelt. Das heißt, es wird keine exakte Bewertung mit<br />
Berücksichtigung jeder bewertungsrelevanten Einzelheit durchgeführt.<br />
Es wird vielmehr eine pauschale Formel für alle Grundstücke angewandt.<br />
Dadurch kann es durchaus zu Bewertungen kommen, in denen<br />
der vom Finanzamt ermittelte Grundbesitzwert höher ist als der Verkehrswert.<br />
Letztendlich würde der Steuerpflichtige somit eine zu hohe<br />
Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zahlen müssen.<br />
Der Buchwert Der Buchwert ist der Wert, mit dem Wirtschaftsgüter in der Handels-<br />
oder Steuerbilanz auf der Aktiv- oder Passivseite ausgewiesen wird.
Begriffsdefinitionen Seite XI<br />
Der Ausgangswert Der Ausgangswert ist der Wert, der sich bei der steuerlichen Bewertung<br />
bei der des Einheitswertes eines Grundstückes aus dem Sachwertverfahren<br />
unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungen<br />
aus dem Bewertungsgesetz ergibt.<br />
Der Ertragswert Der Ertragswert ist der Wert, der sich bei der Kapitalisierung der Reinertragsmiete<br />
eines Wirtschaftsgutes unter Abzug der Bodenwertverzinsung<br />
und unter Addition des Bodenwertes (Ertragswertverfahren) ergibt.<br />
Der Versicherungswert Der Versicherungswert ist der Wert des versicherten Interesses des<br />
Eigentümers. Der Versicherungswert eines Gebäudes ist der ortsübliche<br />
Neubauwert des Gebäudes entsprechend seiner Größe und Ausstattung<br />
sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914. Dieser Wert<br />
wird in der Regel bei der Versicherung von baulichen Anlagen gegen<br />
Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden ermittelt. Er soll die Kosten<br />
darstellen, die zum Wiederaufbau eines Gebäudes notwendig sind..<br />
Der Gesamtwert Der Gesamtwert ist der Wert, der sich aus mehreren Einzelwirtschaftsgütern<br />
zusammensetzt. Nach dem Bewertungsgesetz müssen bei der<br />
Ermittlung des Gesamtwertes die einzelnen Wirtschaftsgüter weder bei<br />
der Ermittlung besonders berücksichtigt noch gesondert ausgeführt<br />
werden (§ 3 BewG, wirtschaftliche Einheit).<br />
Der Mindestwert Der Mindestwert ist der Wert, der bei der bisher gängigen Einheitsbewertung<br />
nach den gesetzlichen Vorschriften angewandt werden musste.<br />
Dies musste nicht der ermittelte Wert sein; der Mindestwert könnte<br />
durchaus darunter liegen.<br />
Der Steuerbilanzwert Der Steuerbilanzwert ist der Wert des aus den Vorschriften des Bilanzsteuerrechtes<br />
ermittelten und in der Steuerbilanz ausgewiesenen Wertes<br />
eines Wirtschaftsgutes. Man nennt ihn auch den Buchwert oder Teilwert.<br />
Der Einheitswert Der Einheitswert ergibt sich <strong>im</strong> Steuerrecht als Ergebnis eines Wertermittlungsverfahrens<br />
nach dem BewG. Er stellt die einheitliche Bemessungsgrundlage<br />
für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer dar. Im<br />
Unterschied zum Verkehrswert wird der Einheitswert mittels einer<br />
pauschalierten Massenbewertung ermittelt. Er ist dementsprechend<br />
ungenau und liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.<br />
Der Teilwert Teilwert als Bewertungsmaßstab eines Wirtschaftsgutes (WG) ist der<br />
Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs <strong>im</strong> Rahmen des Gesamtkaufpreises<br />
für das einzelne WG ansetzen würde unter der Vorraussetzung,<br />
dass er den Betrieb fortführt (§6 EStG; §10 BewG). Obergrenze<br />
des T. sind die Wiederbeschaffungskosten, Untergrenze ist der gemeine<br />
Wert (mindestens der Materialwert). Der T. ist Regelwert bei Entnahmen<br />
und Einlagen (§6 EStG) sowie be<strong>im</strong> Einheitswert <strong>im</strong> gewerblichen<br />
Betrieb (§9BewG)
Begriffsdefinitionen Seite XII<br />
Der Handelsbilanzwert Der Handelsbilanzwert ist der Wert, der für ein Wirtschaftsgut in der<br />
Handelsbilanz ausgewiesen ist. Die Bewertung eines solchen Wertes<br />
richtet sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den<br />
Bilanzrichtliniengesetzes.<br />
Der Residualwert Der Residualwert oder Restwert ist für den Investor der Höchstpreis für<br />
einen lohnenden Immobilienkauf. Er wird nach dem Residualwertverfahren<br />
als Differenz des Ertragswerts des fertigen Projekts abzüglich<br />
der Summe aller aufzuwendenden Kosten ermittelt. Der R. sollte<br />
als Wertspanne ausgeworfen werden.<br />
Der Beleihungswert Der Beleihungswert ist nach §12 HBG zu ermitteln. Er soll den Verkaufwert<br />
nicht übersteigen. Es kommt dabei auf die dauerhaften Eigenschaften<br />
des Grundstücks und auf den nachhaltigen Ertrag bei ordnungsgemäßer<br />
Bewirtschaftung an. Der Beleihungswert wird in der<br />
Regel sehr vorsichtig geschätzt, um das Sicherheitsbedürfnis der Bank<br />
zu befriedigen. Es handelt sich <strong>im</strong> Gegensatz zum Verkehrswert somit<br />
nicht um den Marktwert, der am Wertermittlungsstichtag am<br />
wahrscheinlichsten zu erzielen wäre.<br />
Der Wert Der Wert eines Objekts hängt <strong>im</strong> wesentlichen von der Beurteilung<br />
durch ein Subjekt ab. Jede Wertung ist letztlich Ausdruck einer persönlichen<br />
Einschätzung. Treffen Verkäufer und Käufer in großer Zahl mit<br />
unterschiedlichen subjektiven Wertvorstellungen zusammen, so kommen<br />
<strong>im</strong> Tauschverkehr Preise zustande, die einen „über-individuellen“<br />
Wert darstellen. Der „objektive Wert“ erwächst aus der Summe der<br />
zahlreichen subjektiven Nutzenschätzungen wirtschaftender Menschen<br />
Der Preis Preis ist der Tauschwert eines Gutes, in Geld ausgedrückt. Er ist das<br />
Ergebnis von Nachfrage und Angebot auf Märkten subjektiv zur Bedürfnisbefriedigung<br />
geeigneter, ökonomisch knapper Güter. Zwischen<br />
Preis und Wert sind Abweichungen möglich bzw. üblich. 1 D.h. der<br />
Preis einer Sache muss nicht ihrem Wert entsprechen 2 .<br />
1<br />
vgl.: [22] Kleiber, Wolfgang ; S<strong>im</strong>on, Jürgen ; Weyers, Gustav: Verkehrswertermittlung von Grundstücken.<br />
Kommentar und Handbuch zur Ermittlung von Verkehrswert-, Beleihungs-, Versicherungs- und<br />
Unternehmenswerten unter Berücksichtigung von WertV und BauGB. 2., völlig neu bearb. u. erw.<br />
Aufl. Köln : Bundesanzeiger 1994, Seite 74.<br />
2<br />
vgl.: [7] Bundesgerichtshof: Urteil vom 25. Oktober 1967, Az. VIII ZR 215/66.
Einleitung Seite 13<br />
1 Einleitung<br />
Durch die angestrebte Vereinheitlichung europäischer Bewertungsstandards auf dem<br />
Gebiet der Wertermittlung von unbebauten und bebauten Grundstücken sind in den letzten<br />
Jahren insbesondere die angelsächsischen Wertermittlungsmethoden in den Vordergrund<br />
getreten. In der Vergangenheit war dadurch in den <strong>Fach</strong>kreisen eine vielfache<br />
Auseinandersetzung zwischen den angelsächsischen und den deutschen Wertermittlungssystemen<br />
zu beobachten. 1<br />
Durch die Diskussionen wurde deutlich herausgestellt, dass in allen westeuropäischen<br />
Ländern die „klassischen“ Wertermittlungsverfahren (Vergleichswert-, Sachwert- und<br />
Ertragswertverfahren) weitgehend vergleichbar aufgebaut sind und in der Praxis angewendet<br />
werden. 2 So findet sich das Vergleichswertverfahren <strong>im</strong> angelsächsischen Direct<br />
Value Comparison, das Ertragswertverfahren in der Investment Method und das Sachwertverfahren<br />
in der Cost of Replacement Method wieder.<br />
Während die oben genannten Wertermittlungsmethoden in Deutschland in der Wertermittlungsverordnung<br />
(WertV) und ergänzt in der Wertermittlungsrichtlinie (WertR)<br />
kodifiziert sind, existieren in Großbritannien keine, den deutschen Vorschriften vergleichbaren,<br />
gesetzlichen Regelungen. Die Entwicklung und Durchsetzung von Wertermittlungsmethoden<br />
obliegt vielmehr den Berufsverbänden wie z.B. dem „Royal Institution<br />
of Chartered Surveyors (RICS)“, die zahlreiche Bewertungsvorschriften <strong>im</strong> „Red<br />
Book“ veröffentlicht haben. 3<br />
In England sind neben den in Deutschland kodifizierten Verfahren daneben noch die<br />
Gewinnmethode (Profits Method), das Residualverfahren (Residual Method) und das<br />
dynamische Ertragswertverfahren (Discounted Cash Flow Method) <strong>im</strong> Gebrauch.<br />
1<br />
vgl.: [47] Sotelo, Ramon:: Die WertV ist tot, es lebe die WertV. Ein finanzierungstheoretischer Vergleich<br />
deutscher und angelsächsischer Wertermittlungsmethoden, In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert<br />
(GuG), Heft 2/1995, S. 91-96; [49] Thomas, Matthias: Income Approach versus Ertragswertverfahren<br />
(1.Teil), In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert (GuG), Heft 1/1995, S. 35-38; oder<br />
[40] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Quo Vadis? – Deutsche Verfahren der Grundstückswertermittlung auf dem Prüfstand,<br />
In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert (GuG), Heft 3/1996, S. 134-143.<br />
2<br />
vgl.: [39] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Europäische Standards für die Immobilienbewertung, In: Grundstücksmarkt<br />
und Grundstückswert (GuG), Heft 3/2000, S.134.<br />
3<br />
vgl.: [49] Thomas, Matthias: Income Approach versus Ertragswertverfahren (1.Teil), In: Grundstücks-<br />
markt und Grundstückswert (GuG), Heft 1/1995, S.36
Einleitung Seite 14<br />
Während die angelsächsischen Methoden eher auf einen Investor zugeschnitten sind,<br />
den interessiert, inwieweit er bei einer Investition in eine Immobilie Geld gewinnen<br />
oder verlieren kann, sind die deutschen Verfahren darauf abgestellt, welchen durch-<br />
schnittlichen Wert dasselbe Objekt zu einem best<strong>im</strong>mten Stichtag am Grundstücksmarkt<br />
besitzt. 1<br />
Der so in Deutschland in § 194 BauGB definierte und durch die Verfahren der WertV<br />
zu ermittelnde Verkehrswert unterscheidet sich daher von dem in England vorwiegend<br />
ermittelten „Open Market Value“ (der „beste“ erzielbare Preis).<br />
Durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16. Januar 1996 können auch<br />
andere nicht in der WertV kodifizierte Verfahren zur Verkehrswertermittlung genutzt<br />
werden, sofern die Methoden der WertV nicht anwendbar sind. 2 Für die Anwendung<br />
von angelsächsischen Verfahren in Deutschland muss daher die Bedingung erfüllt sein,<br />
dass sie für eine qualifizierte Verkehrswertermittlung geeignet sind.<br />
Gerade das letztgenannte Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) als ertragsorientiertes<br />
Verfahren steht derzeit in einer kontroversen Diskussion bezüglich den<br />
Vorzügen und Anwendbarkeiten gegenüber dem deutschen Ertragswertverfahren.<br />
Nicht nur von international agierenden Investoren, die den Einsatz von betriebswirtschaftlich<br />
orientierten Bewertungsverfahren für die Beurteilung von Renditeobjekten<br />
fordern, wird die deutsche Wertermittlung z.T. als rückschrittlich und nicht mehr zeitgemäß<br />
empfunden. Die Anwendung des deutschen Ertragswertverfahrens wird von ihnen<br />
für Renditeobjekte als zu unflexibel und damit unsachgemäß angesehen, da einzelne<br />
Faktoren wie Mietentwicklungen, Instandsetzungen etc. nicht differenziert betrachtet<br />
werden könnten. Von ihnen wird, z.B. bei gewerblichen Groß<strong>im</strong>mobilien, die Anwendung<br />
des DCF-Verfahrens propagiert.<br />
An diesem Punkt setzt die vorliegende Arbeit an. Ziel ist es, an einem konkreten Beispiel<br />
einer Gewerbe<strong>im</strong>mobilie, das DCF-Verfahren <strong>im</strong> Vergleich mit dem Ertragswertverfahren<br />
bezüglich der Eignung zur Verkehrwertermittlung zu untersuchen. Nach einer<br />
1<br />
vgl.: [47] Sotelo, Ramon: Die WertV ist tot, es lebe die WertV. Ein finanzierungstheoretischer Vergleich<br />
deutscher und angelsächsischer Wertermittlungsmethoden, In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert.<br />
Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft 2/1995, S. 91<br />
ff sowie [49] Thomas, Matthias: Income Approach versus Ertragswertverfahren (1.Teil), In: Grundstücksmarkt<br />
und Grundstückswert (GuG), Heft 1/1995, S.34.<br />
2<br />
vgl.: [9] Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 16.01.1996 – 4 B 69/95 –.
Einleitung Seite 15<br />
einführenden Darstellung des Aufgabenfeldes der Immobilienbewertung in Deutschland<br />
folgt eine kurze Beschreibung des zu untersuchenden Objektes. Neben der knappen<br />
Vorstellung der in der WertV normierten Verfahren und Überprüfung ihrer Eignung bei<br />
vorliegendem Objekt, wird das Ertragswertverfahren in Kapitel 3 detailliert beschrie-<br />
ben. Danach wird in Kapitel 4 detailliert auf das DCF-Verfahren eingegangen und in<br />
Kapitel 5 die zentralen Unterschiede, Gemeinsamkeiten sowie Vor- und Nachteile zum<br />
Ertragswertverfahren erarbeitet. Im sechsten Kapitel folgt die Berechnung für das beschriebene<br />
Objekt unter Verwendung des DCF- und des Ertragswertverfahrens, um die<br />
Unterschiede der beiden Verfahren nochmals zu verdeutlichen. Anschließend wird <strong>im</strong><br />
selben Kapitel noch eine Sensitivitätsanalyse bezüglich der maßgeblichen Eingangsparameter<br />
durchgeführt, bevor in Kapitel sieben die Eignung der detaillierter vorgestellten<br />
Verfahren zur Bewertung von Gewerbe<strong>im</strong>mobilien abschließend diskutiert wird. Der<br />
Fortgang und die Ergebnisse dieser Arbeit werden schließlich in Kapitel 8 zusammengefasst,<br />
in dem auch ein Ausblick in die Zukunft gegeben werden soll.
Grundlagen der Immobilienbewertung Seite 16<br />
2 Grundlagen der Immobilienbewertung<br />
Das Feststellen von Grundstückswerten 1 gehört mit zu den ältesten Wissenschaften.<br />
Schon früh, spätestens mit dem Ende des Nomadentums und dem Sesshaftwerden der<br />
Kulturen, stellte sich die Frage, welcher Wert einem best<strong>im</strong>mten Stück Land beizumes-<br />
sen sei. Es verwundert daher nicht, dass bereits in der Bibel Wertermittlungsgrundsätze<br />
und Wertschätzungen aufgeführt werden. 2<br />
Für die neuzeitlichen Wertermittlungsgrundsätze definiert Sommer die Bewertung von<br />
Grundbesitz als „die Kunst, in einem durch Rechtsvorschriften geregelten Verfahren<br />
und aufgrund eigener Erfahrungen sowie fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer<br />
und bautechnischer Kenntnisse einen Wert zu ermitteln. Man versucht, wohlbegründet<br />
und für den Adressaten auch nachvollziehbar, einen Blick in die nicht gegebene zukünftige<br />
Realität zu werfen, indem man einen Wert prognostiziert, ohne genau zu wissen, ob<br />
der Markt diesen auch annehmen würde" 3<br />
2.1 Anlässe und Ziele der Immobilienbewertung<br />
Die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden kann aus verschiedenen Bewertungsanlässen<br />
resultieren, sie muss nicht automatisch an den Verkauf derselben gekoppelt<br />
sein. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Anlässe, eine Bewertung durchzuführen.<br />
Im wesentlichen sind dies folgende: 4<br />
• Übertragung durch Kauf bzw. Verkauf: Bei der Best<strong>im</strong>mung eines marktkonformen<br />
Angebotspreises ist der Verkäufer häufig überfordert. Ebenso wird der<br />
Käufer über ein unabhängiges Sachverständigengutachten dankbar sein.<br />
• Anteilsbewertung bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen: Der Verkehrswert<br />
einer Immobilie spielt eine bedeutende Rolle bei der Bewertung von Gesell-<br />
1<br />
gemäß den Best<strong>im</strong>mungen des § 94 BGB ist ein Gebäude Bestandteil eines Grundstückes.<br />
2<br />
vgl.: [33] Rat der evangelischen Kirche in Deutschland (Hrsg.): Die Bibel, 1981, S. 136; Altes Testament,<br />
Drittes Buch Mose, Kapitel 25, Vers 14 – 16.<br />
3<br />
vgl.: [43] Sommer, Goetz ; Piehler, Jürgen: Grundstücks- und Gebäudewertermittlung für die Praxis<br />
(WertE). Heft Nr.1. Orga-Handbuch Gruppe 3.1. Freiburg <strong>im</strong> Breisgau : Rudolf Haufe Verlag, 1996,<br />
Seite 1.<br />
4<br />
vgl.: [46] Sommer, Goetz: Was ist mein Haus heute Wert : Der praktische Ratgeber für die Bewertung<br />
von Häusern, Wohnungen und Grundstücken. 2. erweiterte Auflage. Bonn : VNR Vlg. Dt. Wirtschaft,<br />
1993, Seite 12-14.
Grundlagen der Immobilienbewertung Seite 17<br />
schafteranteilen. Die Bewertung kann aufgrund einzubringender Anteile oder<br />
wegen des Wertes ihrer Anteile geschehen.<br />
• Renditeprognosen für Investoren: Eine Immobilie rechnet sich nur, wenn der Er-<br />
tragswert über den Kosten des Erwerbs oder des Bauens liegt. Insofern ist eine<br />
Renditeprognose in der Lage zu helfen, bis zu welcher Kostenobergrenze das<br />
Kapital effizient eingesetzt werden kann.<br />
• Enteignungs-, Entschädigungs- oder Reprivatisierungsbewertung: Diese Bewertungsanlässe<br />
verfolgen die Frage, ob die angebotene Summe dem wirklichen<br />
Wert der Immobilie entspricht.<br />
• Beleihung: Kreditinstitute haben individuelle Beleihungsgrundsätze. Kennt der<br />
Eigentümer den Verkehrswert seiner Immobilie und lässt dies die Bank wissen,<br />
so kann er in der Regel günstigere Kreditkonditionen erreichen.<br />
• Versteigerung: Muss eine Immobilie versteigert werden, wird ihr Wert gutachterlich<br />
in einem Zwangsversteigerungsverfahren ermittelt. Dadurch werden der<br />
Ersteigerer, der Gläubiger und der Eigentümer in die Lage versetzt abzuschätzen,<br />
ob der bei der Versteigerung ermittelte Preis angemessen ist oder nicht.<br />
• Vermögensauseinandersetzung: Zur Gewährleistung eines gerechten Ausgleichs<br />
bei Erbengemeinschaften oder Scheidungsverfahren ist es wichtig den richtigen<br />
Wert einer Immobilie zu finden. Dies trifft auch bei Vereinen oder BGB-<br />
Gesellschaften zu, deren gemeinschaftliches Vermögen häufig zu einem großen<br />
Teil aus Immobilien oder Grundstücken besteht.<br />
• Versicherung: Wie die Banken bei der Beleihung verwenden auch Versicherungen<br />
eigene Grundsätze zur Best<strong>im</strong>mung des Versicherungswertes. Besitzt der<br />
Versicherungsnehmer Kenntnisse über die Ermittlung des Sachwertes bzw. hat<br />
er ein Gutachten über den Sachwert seiner Immobilie ist er in einer besseren<br />
Verhandlungssituation.<br />
2.2 Wertbegriffe<br />
Neben der Frage nach den Anlässen für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden,<br />
muss zunächst geklärt werden, welcher Wert maßgebend sein soll. Dabei wird man<br />
sehr schnell feststellen, dass es zahlreiche unterschiedliche Werte gibt (siehe auch Kapitel<br />
V. Begriffsdefinitionen).<br />
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die für die Immobilienbewertung wesentlichen<br />
Werte und die Fälle, in denen diese Werte benötigt werden.
Grundlagen der Immobilienbewertung Seite 18<br />
Wert wird benötigt in folgenden Fällen wird ermittlet von<br />
Verkehrswert • Gerichtsurteile, • Sachverständigen<br />
• Bewertungen von Fonds- und Gesellschafteranteilen, • Gutachterausschüssen<br />
• Vermögensauseinandersetzung (z.B. Erbfall, Scheidung),<br />
Beleihungswert,<br />
Einkaufswert<br />
• Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen,<br />
• Widerlegung der in der steuerlichen Bedarfsbewertung<br />
ermittelten Werte,<br />
• Enteignungen,<br />
• Entschädigungen,<br />
• etc.<br />
• Beleihung von Liegenschaften • Banken<br />
Versicherungswert • Abschluß von Gebäudeversicherungen • Versicherungen<br />
Einheitswert,<br />
Grundbesitzwert<br />
Tabelle 1: Wertbegriffe und ihre Anlässe.<br />
• Besteuerung von Liegenschaften • Finanzamt<br />
Wie man sieht ist der Verkehrswert der Wert, der am häufigsten benötigt wird. Ledig-<br />
lich in einigen Spezialfällen, wie zum Beispiel bei der Beleihung, der Versicherung und<br />
der steuerlichen Bewertung sind andere Werte maßgebend. Im nachfolgenden wird sich<br />
daher ausschließlich mit dem Verkehrswert und der Verkehrswertermittlung be-<br />
schäftigt.<br />
Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB wie folgt definiert:<br />
„Der Verkehrswert wird durch den Preis best<strong>im</strong>mt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich<br />
die Ermittlung bezieht, <strong>im</strong> gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gege-<br />
benheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage<br />
des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht<br />
auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ 1<br />
Es ist bei der Ermittlung also von einer Fiktion auszugehen, und der Preis zu ermitteln,<br />
der <strong>im</strong> gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer freien Veräußerung zu erzielen wäre. 2<br />
1 [2] Beck: BauGB Baugesetzbuch : BauNVO : PlanzV : WertV u. –Richtlinien Raumordnungsgesetz.<br />
33. Auflage. München : Deutscher Taschenbuch Verlag, Stand 1. Januar 2002, Seite 115.<br />
2 vgl.: [8] Bundesgerichtshof: Urteil vom 8.Juni 1959, Az. III ZR 66/58.
Grundlagen der Immobilienbewertung Seite 19<br />
Der Verkehrswert soll dem Durchschnitt der Marktpreise entsprechen und auf zwei signifikante<br />
Ziffern gerundet werden.<br />
2.3 Objektbeschreibung<br />
Bevor auf die einzelnen Wertermittlungsverfahren zur Verkehrswertbest<strong>im</strong>mung eingegangen<br />
wird, erfolgt eine kurze Beschreibung des zu bewerteten Objektes, um die Eignung<br />
und Anwendbarkeit der nachfolgenden „klassischen“ Wertermittlungsverfahren<br />
untersuchen zu können.<br />
2.3.1 Allgemeine Daten<br />
Grundstück Maybachstrasse 3, 38112 Braunschweig<br />
Grundbuch von Braunschweig<br />
Band 251 B<br />
Blatt 6984<br />
Gemarkung Rühme<br />
Flur 4<br />
Flurstück 92/28<br />
Fläche 8.898 m²<br />
Baustufe I-III<br />
Bauweise offen<br />
Nutzung Gewerbe- und Industriegebiet<br />
Rechte und Belastungen Es sind keine planungsrechtlichen Auflagen<br />
oder Belastungen bekannt, noch sind wertbeeinflussende<br />
Eintragungen in Abt. II des<br />
Grundbuches vorgenommen.<br />
Gesamtnutzfläche ca. 5.213,32 m²<br />
Parkplätze ca. 35 Stück
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 20<br />
2.3.2 Lage und Art des Grundstückes<br />
Das zu bewertende Grundstück liegt in Braunschweig an der Maybachstrasse und ist<br />
durch diese erschlossen. Die Maybachstraße liegt <strong>im</strong> Norden der Stadt <strong>im</strong> Stadtteil<br />
Rühme in einem Industrie-/ Gewerbegebiet mit seitlicher Lage zur Hauptverkehrsführung.<br />
Die verkehrstechnische Lage ist gut. Ein Autobahnanschluss an die A 391 ist in<br />
der Nähe vorhanden. Im Nachbarbereich befinden sich gewerbliche und dienstleistende<br />
Betriebe (z.B. der TÜV Braunschweig) teils mit angegliederter Wohnbebauung (vgl.<br />
Anhang 1 Regionalkarten- und Anhang 2 Stadtkartenausschnitt).<br />
Es handelt sich um ein unregelmäßig zugeschnittenes Vordergrundstück mit <strong>im</strong> Süden<br />
angrenzender Straßenfront von ca. 85 m und einer mittleren Tiefe von ca. 120 m. Das<br />
Grundstück ist eben und liegt höhengleich zur Fahrbahn. Die Erschließung auf dem<br />
Grundstück wird durch eine asphaltierte Ringstrasse ermöglicht. Im Südbereich befindet<br />
sich ein Teich zur grundstückseigenen Regenwasserversickerung mit seitlicher Hügelgestaltung.<br />
2.3.3 Bebauung/Nutzung<br />
Das Grundstück ist mit einem 2-geschossigen Bürogebäude und 3 Gewerbehallen unterschiedlicher<br />
Abmessungen bebaut. Das Bürogebäude ist teilunterkellert und das Erdgeschoss<br />
liegt eine Trittstufe erhöht zum Terrain. Die 2. und 4. Gewerbehalle liegen bodengleich,<br />
während die 3. Gewerbehalle ca. hälftig Rampenhöhe besitzt. Die Hallen und<br />
Räume sind z.Zt. komplett an 8 verschiedene Parteien vermietet, welche die Räume und<br />
Freiflächen teils als Lager, Parkplatz, Büro, zur Produktion, zur Dienstleistung oder als<br />
Verkaufsraum jeweils unterschiedlich nutzen. Zur Aufteilung und Beschaffenheit der<br />
einzelnen Gebäude geben der Lageplan, die Bilder und Grundrisszeichnungen <strong>im</strong> Anhang<br />
näher Auskunft.<br />
3 Die „klassischen“ Wertermittlungsverfahren nach WertV<br />
Nach § 1 WertV sind die Vorschriften der WertV bei der Ermittlung der Verkehrswerte<br />
von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Rechten an diesen und Rechten an<br />
Grundstücken anzuwenden. Weiterhin müssen die Regelungen der WertV bei der Ableitung<br />
der erforderlichen Daten angewendet werden.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 21<br />
Nach § 7 WertV sind zur Ermittlung des Verkehrswerts das Vergleichswertverfahren,<br />
das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heran-<br />
zuziehen. Der Verkehrswert ist aus dem Ergebnis des herangezogenen Verfahrens unter<br />
Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bemessen. Sind mehrere Ver-<br />
fahren herangezogen worden, ist der Verkehrswert aus den Ergebnissen der angewand-<br />
ten Verfahren unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit zu bemessen (vgl. Abbildung 1).<br />
Vergleichswert<br />
§§ 13 und 14 WertV<br />
Abbildung 1: Verkehrswertermittlung.<br />
Ertragswert<br />
§§ 15 b is 20 WertV<br />
Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt<br />
§ 7 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 3 WertV<br />
Bei Heranziehen mehrerer Verfahren:<br />
Würdigung der Aussagefähigkeit der Ergebnisse<br />
und der angewandten Verfahren<br />
§ 7 Abs. 1 WertV<br />
Verkehrswe rt<br />
Sachwert<br />
§§ 21 b is 25 WertV<br />
Zur Wahl des Wertermittlungsverfahrens schreibt § 7 Abs. 2 WertV folgendes vor:<br />
„Die Verfahren sind nach der Art des Gegenstands der Wertermittlung unter Berück-<br />
sichtigung der <strong>im</strong> Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und den sonstigen<br />
Umständen des Einzelfalls zu wählen.“ Bei der Wahl des Wertermittlungsverfahrens<br />
sind demnach folgende drei Gesichtspunkte zu beachten:<br />
- Welcher Gegenstand soll bewertet werden?<br />
- Nach welchen Gepflogenheiten beurteilt der Geschäftsverkehr diesen Gegens-<br />
tand (Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs)?<br />
- Gibt es Umstände, die ein Abweichen von den Gepflogenheiten des Geschäfts-<br />
verkehrs zulassen?<br />
Diese drei Fragen sind in einem Verkehrswertgutachten in schriftlicher Form zu beant-<br />
worten. Geschieht dies nicht, ist das Gutachten mit einem Fehler behaftet, denn § 7 Abs.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 22<br />
2 WertV schreibt ausdrücklich vor, dass die Wahl des Wertermittlungsverfahrens zu<br />
begründen ist. Dabei kommen die drei in der WertV normierten Wertermittlungsverfah-<br />
ren <strong>im</strong> Allgemeinen in folgenden Fällen zur Anwendung: (vgl. Abbildung 2).<br />
Unbebaute Grundstücke<br />
Bodenwert(-anteil)<br />
bebauter Grundstücke<br />
Bebaute Grundstücke<br />
Eigentumswohnungen<br />
Preisbemessung nach Ertragsfähigkeit<br />
des Grundstücks<br />
- Mietwohnhäuser<br />
- gewerblich/industrielle und gemischt<br />
genutzte Grundstücke<br />
- Garagengrundstücke<br />
-Hotels<br />
Preisbemessung nach verkörperten<br />
Sachwerten insbesondere bei Eigennutzung<br />
von<br />
- Ein- und Zweifamilienhäusern<br />
Abbildung 2: Wahl des Wertermittlungsverfahrens. 1<br />
Vergleichswertverfahren<br />
(§§ 13,14,15,21)<br />
Ertragswertverfahren<br />
(§§ 15-20)<br />
Sachwertverfahren<br />
(§§ 21-25)<br />
Vergleichswertverfahren nach §§ 13 und 14 WertV + Ziff. 3.4. WertR:<br />
Vergleichswert<br />
Ertragswert<br />
Sachwert<br />
Kleiber 97<br />
Das Vergleichswertverfahren leitet den Verkehrswert aus den Kaufpreisen von<br />
Grundstücken ab, die mit dem Wertermittlungsobjekt direkt oder indirekt zu verglei-<br />
chen sind. Es kann also nur angewendet werden, wenn genügend Vergleichspreise be-<br />
kannt sind. Der Bodenwert ist in der Regel <strong>im</strong>mer durch das Vergleichswertverfahren<br />
zu ermitteln. Bodenrichtwertkarten werden aus Vergleichspreisen von den Gutachter-<br />
ausschüssen gebildet (vgl. Anlage 3 Bodenrichtwertkarte).<br />
Sachwertverfahren nach §§ 21 bis 25 WertV + Ziff. 3.6. WertR:<br />
1 vgl.: [21] Kleiber, W. ; S<strong>im</strong>on, J. ; Weyers, G.: Verkehrswertermittlung von Grundstücken. 3. Aufl.<br />
Köln : Bundesanzeiger Verlagsges. MbH, 1998, Seite 337, Abb. 37
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 23<br />
Das Sachwertverfahren wird benutzt, wenn die Bausubstanz bei der Beurteilung des<br />
Wertes eines bebauten Grundstückes <strong>im</strong> Vordergrund steht.<br />
Ertragswertverfahren nach §§ 15 bis 20 WertV + Ziff. 3.5. WertR:<br />
Das Ertragswertverfahren wird vorzugsweise bei Grundstücken angewandt, die auf eine<br />
Vermietung ausgerichtet sind.<br />
Da in einem Bewertungsgutachten der Wert eines Objektes in der Regel nach zwei Ver-<br />
fahren getrennt ermittelt wird, ergibt sich eine gegenseitige Kontrolle und zusätzliche<br />
Zuverlässigkeit. In der Hand eines erfahrenen Immobilienfachmannes und Sachverständigen<br />
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, sollte jedoch<br />
jedes der drei Bewertungsverfahren für sich alleine zu einem marktnahen Ergebnis füh-<br />
ren. 1<br />
Im Folgenden werden, da das zu betrachtende Grundstück gewerblich genutzt wird, in<br />
Anlehnung an die Abbildung 2, das Vergleichswertverfahren und das Sachwertverfahren<br />
nur kurz beschieben, während das Ertragswertverfahren genauer untersucht wird.<br />
3.1 Vergleichswertverfahren<br />
Im Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert durch den zeitnahen Vergleich mit<br />
bereits realisierten und unter Marktbedingungen zustande gekommenen Kaufpreisen<br />
vergleichbarer Grundstücke abgeleitet. 2 Es wird davon ausgegangen, dass ein Grundstück<br />
so viel wert ist, wie unter normalen Umständen auf dem Grundstücksmarkt dafür<br />
gezahlt werden kann.<br />
Be<strong>im</strong> Verfahren kann man zwischen der Bewertung von unbebauten und bebauten<br />
Grundstücken unterscheiden.<br />
1<br />
vgl.: [36] Rüchardt, Konrad: Bemerkungen zur Immobilienbewertung in Deutschland und Großbritannien,<br />
In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert (GuG), Heft 6/1991, S. 310.<br />
2<br />
vgl.: [35] Rössler, Rudolf ; Langner, Johannes ; S<strong>im</strong>on, Jürgen ; Kleiber, Wolfgang: Schätzung und<br />
Ermittlung von Grundstückswerten. Eine umfassende Darstellung der Rechtsgrundlagen und praktischen<br />
Möglichkeiten einer zeitgemäßen Verkehrswertermittlung. 6., überarb. u. erw. Aufl. Neuwied ;<br />
Frankfurt am Main : Hermann Luchterhand, 1990, Seite 36.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 24<br />
3.1.1 Vergleichswertverfahren zur Bodenwertbest<strong>im</strong>mung<br />
In der Regel wird der Bodenwert aus Preisen vergleichbarer Grundstücke abgeleitet. Bei<br />
der Ableitung des Verkehrswertes des Bodens aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen<br />
vergleichbarer Grundstücke, die mit dem zu bewertenden Grundstück „hinreichend“<br />
übereinst<strong>im</strong>men, spricht man von einem unmittelbaren Preisvergleich (§ 13 Abs. 1<br />
WertV). „Hinreichende“ Übereinst<strong>im</strong>mung soll dabei nach der Literatur hinsichtlich der<br />
nachfolgenden Merkmale bestehen. 1<br />
- Ortslage,<br />
- Grundstückslage,<br />
- Art und Maß der Nutzung,<br />
- Bodenbeschaffenheit<br />
- Grundstücksgestalt bzw. Grundstücksschnitt,<br />
- wertbeeinflussende Rechte und Belastungen,<br />
- Erschließungszustand.<br />
Stehen nicht genügend Vergleichsfälle für einen unmittelbaren Vergleich zur Verfügung,<br />
kann der Bodenwert über das mittelbare Vergleichsverfahren (§ 14 WertV) an<br />
hand von Bodenrichtwerten oder mittels Vergleichsobjekten aus Vergleichsgebieten<br />
ermittelt werden. Die Ermittlung des Bodenwertes mit Bodenrichtwerten aus z.B. Bodenrichtwertkarten<br />
(vgl. Anhang 3) wird in § 12 Abs. 1 Satz 1 WertV als zulässig erklärt.<br />
Bodenrichtwerte sind in § 196 BauGB definiert und von den Gutachterausschüssen<br />
jährlich mindestens für erschließungsbeitragspflichtiges bzw. –freies Bauland zu<br />
ermitteln. 2<br />
Bei der Ableitung des Bodenwertes aus Bodenrichtwerten sind Abweichungen zwischen<br />
den individuellen Merkmalen des Wertermittlungsobjektes und denen des typischen<br />
Grundstückes, auf das sich der Bodenrichtwert bezieht, durch Zu- oder Abschläge<br />
zu berücksichtigen.<br />
1<br />
vgl.:[20] Kertscher, Dieter: Vergleichswertverfahren. In: Praxis der Grundstückbewertung. Hrsg.: Gerardy,<br />
Theo ; Möckel, Rainer ; Troff, Herbert. 5. Aufl. Landsberg am Lech : Verlag Moderne Industrie,<br />
1991, Abschnitt 4.2.2, Seite 1 ; vgl.: [1] <strong>Altmeppen</strong>, Hermann: Vorlesungsskript Sommersemester<br />
2002 an der TU-Braunschweig : Wirtschaftlichkeitsbewertung von Immobilien. 2. überarbeitete Auflage,<br />
2002, Seite 59-61.<br />
2<br />
vgl.:[44] Sommer, Goetz: Bodenwert. In : Gründstücks- und Gebäudewertermittlung für die Praxis.<br />
Hrsg.: Sommer, Goetz ; Piehler, Jürgen. Freiburg <strong>im</strong> Breisgau : Rudolf Haufe Verlag, 1995, Gruppe<br />
3.2, Seite 3.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 25<br />
Da der Bodenwert auch bei den nachfolgenden Verfahren benötigt wird, wird der Ver-<br />
fahrensablauf in der Abbildung 3 nachfolgend noch mal schematisiert dargestellt.<br />
Unmittelbarer Preisvergleich<br />
Vergleichbarkeit bezüglich:<br />
•Ortslage<br />
•Grundstückslage<br />
•Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
•Bodenbeschaffenheit<br />
•Grundstückschnitt<br />
•Erschließungszustand<br />
Anpassung der Merkmale mittels<br />
Zu- und Abschlägen<br />
Mittelbarer Preisvergleich<br />
Bodenrichtwerte<br />
Anpassung des<br />
Grundstückes an das<br />
den Richtwerten<br />
zugrunde liegende<br />
idealtypische<br />
Grundstück mittels<br />
Zu- und Abschlägen<br />
Vergleichswert des Bodens<br />
Vergleichsgebiete<br />
Herstellung der<br />
Vergleichbarkeit<br />
der Gebiete mittels<br />
Zu- und<br />
Abschlägen<br />
= = =<br />
Berücksichtigung der Lage am Grundstücksmarkt insbesondere zeitliche<br />
Anpassung der Vergleichswerte<br />
=<br />
Verkehrswert des Bodens<br />
Abbildung 3: Vergleichswertverfahren zur Ermittlung von unbebauten Grundstücken. 1<br />
3.1.2 Vergleichswertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke<br />
Zur Bewertung von bebauten Grundstücken kann das Vergleichswertverfahren ebenso<br />
wie bei unbebauten angewendet werden. 2 Neben den Merkmalen für die Vergleichbar-<br />
1 vgl.: [25] Leopoldsberger, Gerrit: Kontinuierliche Wertermittlung von Immobilien : Schriften zur Im-<br />
mobilienökonomie. 6. Band. Köln : R. Müller, 1998 Seite 22.<br />
2 vgl.: [13] Freise, Jörn: Vergleichswertverfahren für bebaute Grundstücke. In: Grundstücksmarkt und<br />
Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft 2/1993,<br />
Seite 73.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 26<br />
keit von unbebauten Grundstücken kommen jedoch noch folgende Kriterien für die Vergleichbarkeit<br />
der Gebäude hinzu:<br />
- Alter der Gebäude,<br />
- Bauzustand,<br />
- Gebäudegröße,<br />
- Art und Maß der baulichen Nutzung.<br />
Hierdurch wird das Problem eine hinreichend große Anzahl vergleichbarer Grundstücke<br />
für einen unmittelbaren Vergleich zu finden weiter erschwert. Eine ausreichende Zahl<br />
von Kaufpreisen vergleichbarer Objekte ist jedoch laut § 13 WertV erforderlich. Dem<br />
zu bewertenden Grundstück sollten generell mindestens 20 Vergleichspreise vergleichbarer<br />
Grundstücke gegenübergestellt werden, um ein repräsentatives Ergebnis zu erhalten.<br />
1 Die Vergleichspreise können aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse<br />
entnommen werden. 2<br />
Zum direkten, unmittelbaren Preisvergleich wird der Mittelwert derjenigen Kaufpreise<br />
gebildet, die hinsichtlich ihrer wertbeeinflussenden Merkmale übereinst<strong>im</strong>men und mit<br />
ihrem Kaufdatum dem Wertermittlungsstichtag möglichst nahe kommen. Aus dem Mittelwert<br />
pro Quadratmeter multipliziert mit der Wohnfläche des vorhandenen Gebäudes<br />
ergibt sich der Verkehrswert des bebauten Grundstückes. Unterscheiden sich die<br />
Grundstücke in einem Merkmal, z.B. in der Wohnfläche oder der Kaufzeit, können Indexreihen<br />
zur Umrechnung herangezogen werden.<br />
Weichen die Vergleichsgrundstücke in mehreren Zustandsmerkmalen von dem zu bewertenden<br />
Grundstück ab, wird auch hier vom indirekten oder mittelbaren Preisvergleich<br />
gesprochen. Können diese Unterschiede durch Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten<br />
oder Gebäudefaktoren aus der Marktanalyse auf das zu bewertende Grundstück<br />
umgerechnet werden, wird hier auch wie be<strong>im</strong> direkten Preisvergleich verfahren. 3<br />
3.1.3 Fazit<br />
1<br />
vgl.: [1] <strong>Altmeppen</strong>, Hermann: Vorlesungsskript Sommersemester 2002 an der TU-Braunschweig :<br />
Wirtschaftlichkeitsbewertung von Immobilien. 2. überarbeitete Auflage, 2002, Seite 60.<br />
2<br />
Nach §193 BauGB gehört zu den Aufgaben von Gutachterausschüssen u.a. die Führung einer Kaufpreissammlung<br />
gemäß §195 BauGB.<br />
3<br />
vgl.: [1] <strong>Altmeppen</strong>, Hermann: Vorlesungsskript Sommersemester 2002 an der TU-Braunschweig :<br />
Wirtschaftlichkeitsbewertung von Immobilien. 2. überarbeitete Auflage, 2002, Seite 61.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 27<br />
Das Vergleichswertverfahren gilt in der Literatur als das theoretisch geeignetste Verfahren.<br />
Eine Anpassung mittels Zu- oder Abschlägen des Vergleichswertes an den Verkehrswert<br />
kann bei zeitlicher Nähe der Vergleichsfälle entfallen. 1 Bei ausreichender<br />
Anzahl von Vergleichspreisen bietet das Verfahren die beste Möglichkeit, den tatsächlich<br />
erzielbaren Kaufpreis des Objekts zu ermitteln. Besonders für die Ermittlung des<br />
Bodenwertes ist es daher auch in der Praxis sehr gut geeignet.<br />
Da <strong>im</strong> Allgemeinen der Grundstücksmarkt für alle Marktsegmente nicht ausreichend<br />
Vergleichstransaktionen zur Verfügung stellt, müssen oft Umrechnungen und Anpassungen<br />
zwischen Wertermittlungsgrundstück und Vergleichsgrundstücken vorgenommen<br />
werden, wodurch die theoretische Überlegenheit in der Praxis verloren geht. Für<br />
die Ermittlung des Verkehrswertes von bebauten Grundstücken kann das Vergleichswertverfahren<br />
in der Regel daher nur bei Eigentumswohnungen oder standardisierten<br />
Reihenhäusern angewendet werden, da sich hier möglicherweise noch genügend vergleichbare<br />
Objekte finden lassen. 2 Dass dagegen bei Geschäftsgrundstücken der Grundstücksmarkt<br />
für eine ausreichende Anzahl an Vergleichsobjekten nicht rege genug ist,<br />
wird von S<strong>im</strong>on/Cors/Troll betont. 3<br />
Für die Verkehrswertbest<strong>im</strong>mung der vorliegenden Gewerbe<strong>im</strong>mobilie stellt das Vergleichswertverfahren<br />
aus oben genannten Gründen keine gute Alternative dar.<br />
1<br />
vgl.: [45] Sommer, Goetz: Vergleichswert. In : Gründstücks- und Gebäudewertermittlung für die Praxis.<br />
Hrsg.: Sommer, Goetz ; Piehler, Jürgen. Freiburg <strong>im</strong> Breisgau : Rudolf Haufe Verlag, 1995 Gruppe 3.5<br />
Seite 2.<br />
2<br />
vgl.: [38] S<strong>im</strong>on, Jürgen ; Reinhold, Wilfried: Wertermittlung von Grundstücken. Aufgaben und Lösungen<br />
zur Verkehrswertermittlung. Neuwied ; Berlin ; Kriftel/Taunus : Hermann Luchterhand, 1994,<br />
Seite 17.<br />
3<br />
vgl.: [37] S<strong>im</strong>on, Jürgen ; Cors, Klaus ; Troll, Max: Handbuch der Grundstückswertermittlung. Verkehrswert,<br />
Feuerversicherungswert, Steuerbilanzwert, Einheitswert bei Geschäfts- und Fabrikgrundstücken.<br />
3., neu bearb. u. erw. Aufl. München : Verlag Franz Vahlen, 1993, Seite 83.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 28<br />
3.2 Sachwertverfahren<br />
Bei der Ermittlung des Sachwertes wird sich an der Vorstellung einer Reproduktion der<br />
betroffenen Immobilie orientiert. 1 Die hauptsächliche Fragestellung soll klären, welcher<br />
Betrag aufzuwenden wäre, wenn die zu bewertende Immobilie wiederhergestellt werden<br />
müsste.<br />
3.2.1 Genereller Aufbau des Sachwertverfahrens<br />
Das in den §§ 21 bis 25 WertV geregelte Sachwertverfahren beruht <strong>im</strong> wesentlichen auf<br />
technischen Merkmalen und kann nach folgenden Schritten durchgeführt werden:<br />
- Ermittlung der Neubaukosten der baulichen Anlagen am Wertermittlungsstichtag,<br />
- Korrektur wegen des Alters der baulichen Anlagen,<br />
- Korrektur wegen Baumängel und Bauschäden,<br />
- Berücksichtigung der Außenanlagen und sonstiger Anlagen,<br />
- Berücksichtigung des Bodenwerts,<br />
- Korrektur wegen sonstiger Umstände.<br />
Als Ergebnis erhält man den Sachwert des Grundstücks. Dieser muss mittels eines<br />
Marktanpassungsfaktors an die allgemeinen Marktverhältnisse angepasst werden. Nach<br />
Berücksichtigung der Marktanpassung erhält man den Verkehrswert des Grundstücks.<br />
Nach § 21 WertV sind dazu der Bodenwert, der Gebäudewert und der Wert der Außenanlagen<br />
zunächst getrennt zu ermitteln und abschließend zu summieren (vgl. Abbildung<br />
4).<br />
Der Bodenwert ist <strong>im</strong> Sachwertverfahren gemäß § 21 Abs. 2 nach den Regeln des Vergleichswertverfahrens<br />
(Kapitel 3.1) zu berechnen. Es ist hierbei von der Fiktion eines<br />
unbebauten Grundstückes auszugehen.<br />
Bei der stufenweisen Ermittlung des Sachwertes der Gebäude werden zunächst die Herstellungskosten<br />
des Gebäudes errechnet. Dabei werden Normalherstellungskosten<br />
(NHK) je m³ umbauten Raum bzw. je m² Bruttogrundfläche (BGF) zugrunde gelegt.<br />
1<br />
vgl.: [32] Paul, Eduard: Bewertungsmethoden <strong>im</strong> Kontext der funktionalen Werttheorie, In: Grundstücksmarkt<br />
und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung,,<br />
Heft 2/1998, S. 86.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 29<br />
Diese werden aus Erfahrungssätzen abgeleitet und können der Literatur entnommen<br />
werden. Neben den Erfahrungssätzen, die überwiegend das Jahr 1913 als Bezugszeitpunkt<br />
haben, gibt es Datensammlungen die sich auf die Jahre 1995 und 2000 beziehen<br />
(NHK ´95 und NHK ´2000). Neben der Multiplikation mit dem umbauten Raum bzw.<br />
der Bruttogrundfläche (BGF) müssen die Baunebenkosten zu den Normalherstellungskosten<br />
noch dazugerechnet werden. Mit einer jeweiligen Baupreisindexreihe werden die<br />
Normalherstellungskosten dann auf die Preisverhältnisse am Wertermittlungsstichtag<br />
hochgerechnet. Statt der Ermittlung der Herstellkosten über die Normalherstellungskosten<br />
können auch die tatsächlich entstandenen Herstellungskosten benutzt werden.<br />
Da das Wertermittlungsobjekt am Wertermittlungsstichtag durch sein Alter eine Minderung<br />
seines Wertes erfahren hat, sind entsprechende Abzüge vorzunehmen. Diese<br />
best<strong>im</strong>men sich nach der Restnutzungsdauer und der Gesamtnutzungsdauer von Gebäuden<br />
und werden in einem Hundertsatz des Gebäudeherstellungswertes ausgedrückt. Dabei<br />
wird je nach Art und Nutzung des Gebäudes von einer gleichmäßigen oder von einer<br />
mit zunehmendem Alter sich verändernden Wertminderung ausgegangen.<br />
Weil sich die Normalherstellungskosten des weiteren auf mängelfreie Bauwerke beziehen,<br />
müssen Wertminderungen durch vorhandene Mängel gesondert berücksichtigt werden.<br />
Hier kann ein entsprechender Abschlag, der den Schadensbeseitigungskosten<br />
entspricht, oder ein Abschlag über eine verminderte Restnutzungsdauer angesetzt werden.<br />
Zur Erlangung des Sachwertes des Grundstückes sind zum Schluss noch sonstige wertbeeinflussende<br />
Umstände durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen, soweit sie<br />
nicht schon durch eine geänderte Gesamtnutzungsdauer in der Wertminderung eingerechnet<br />
wurden. Zu den wertbeeinflussenden Umständen gehören z.B. belastende Rechte,<br />
wirtschaftliche Verwendbarkeit, Beeinträchtigung durch Umwelteinflüsse, ein überdurchschnittlich<br />
guter Erhaltungszustand oder umfassende Sanierungsarbeiten.<br />
3.2.2 Fazit<br />
Traditionell wurde das Sachwertverfahren zur Wertermittlung von eigengenutzten Gebäuden<br />
verwendet. Ob es sich bei diesen Gebäuden um Einfamilienhäuser, Lagerhallen
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 30<br />
oder große Industriekomplexe handelte, wurde als nebensächlich erachtet. 1 In der neue-<br />
ren Literatur und nach den neuen Wertermittlungsrichtlinien (WertR) soll das Sachwertverfahren<br />
in erster Linie bei „individuell gestalteten Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken,<br />
besonders dann, wenn sie eigengenutzt sind“ angewendet werden. Darüber<br />
hinaus soll es „auch für Fabrikanlagen, Lagerhallen und andere gewerbliche Objekte<br />
gelten“, sofern sich ortsübliche Mieten nicht feststellen lassen. 2<br />
Auf Grundlage des Sachwertverfahrens werden aber in erster Linie Grundstücke bewertet,<br />
die nicht zur Erzielung einer Rendite best<strong>im</strong>mt sind. Das liegt vor allem daran, dass<br />
der Sachwert keinen Hinweis auf die möglichen Entnahmen gibt, die den Wert der Immobilie<br />
als Investitionsobjekt ausmacht. „Daher dürfte die Ermittlung des Sachwertes<br />
bei der Wertermittlung von ertragsorientierten Immobilien als schwerer Kunstfehler<br />
gelten.“ 3<br />
Da es sich bei dem vorliegendem Objekt um ein reines Renditeobjekt handelt, sind die<br />
Sachwerte bei der Wertbeurteilung eher zweitrangig und das Sachwertverfahren ist als<br />
alleiniges Wertermittlungsverfahren auch aus oben genannten Gründen abzulehnen.<br />
Vielmehr sollte die Ermittlung des Sachwertes als Hilfs-, Kontroll- und Informationsfunktion<br />
vorgenommen werden. So hat nach S<strong>im</strong>on das Sachwertverfahren als Stützverfahren<br />
auch bei Rendite<strong>im</strong>mobilien seinen festen Platz. Es sollte von einem verantwortungsbewussten<br />
Sachverständigem in jedem Fall zusätzlich ermittelt werden. Beispielsweise<br />
ist bei einem krassen Missverhältnis zwischen (niedrigem) Sachwert und<br />
(hohem) Ertragswert Vorsicht hinsichtlich der Ableitung des Verkehrswertes geboten. 4<br />
Auch wird für Unternehmen mit umfangreichen Immobilienbeständen insbesondere für<br />
deren Aktionäre nicht nur die Ertragslage von Bedeutung sein. 5<br />
1<br />
vgl.: [31] Möckel, Rainer: Sachwertverfahren. In: Praxis der Grundstücksbewertung. Hrsg.: Gerady,<br />
Theo ; Möckel, Rainer ; Troff, Herbert. 5.Aufl. Landsberg am Lech : Verlag Moderne Industrie, 1991,<br />
Abschnitt 4.4.1, Seite 1.<br />
2<br />
vgl.: Abschnitt 3.1.3 WertR´91/96.<br />
3<br />
vgl.: [32] Paul, Eduard: Bewertungsmethoden <strong>im</strong> Kontext der funktionalen Werttheorie, In: Grundstücksmarkt<br />
und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung,,<br />
Heft 2/1998, S. 86.<br />
4<br />
vgl.: [40] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Quo Vadis? – Deutsche Verfahren der Grundstückswertermittlung auf dem<br />
Prüfstand, In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik<br />
und Wertermittlung, Heft 3/1996, S. 137/138.<br />
5<br />
vgl.: Fußnote 3.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 31<br />
•Normalherstellungskosten N<br />
•Baupreisindex Im<br />
•Raum- oder Flächeninhalt G<br />
§ 22 Abs. 1 bis 3 WertV<br />
Herstellungskosten<br />
H = N ·Im · G<br />
§ 22 Abs. 3 Wert V<br />
-<br />
Wertminderung wegen Alters<br />
W A<br />
§ 23 WertV<br />
-<br />
Wertminderung wegen Baumängeln<br />
und Bauschäden W B<br />
§ 24 WertV<br />
Sachwert der Gebäude<br />
S G = H - W A -W B<br />
Abbildung 4: Sachwertverfahren. 1<br />
Wert der Außenanlagen und<br />
sonstige Anlagen S A<br />
§ 21 Abs. 4 Wert V<br />
Sonstige wertbeeinflussende Umstände W U<br />
§ 25 WertV<br />
∑<br />
Sachwert des Grundstücks<br />
S = S G + S A + BW + W U<br />
§ 21 Abs. 5 Wert V<br />
Berücksichtigung der Lage am Grundstücksmarkt<br />
Insbesondere zeitliche Anpassung der Vergleichswerte<br />
Verkehrswe rt des Grundstücks<br />
Bodenwert<br />
BW<br />
§ 21 Abs. 2 WertV<br />
1 vgl.: [25] Leopoldsberger, Gerrit: Kontinuierliche Wertermittlung von Immobilien : Schriften zur Im-<br />
mobilienökonomie. 6. Band. Köln : R. Müller, 1998 Seite 55; [1] <strong>Altmeppen</strong>, Hermann: Vorlesungs-<br />
skript Sommersemester 2002 an der TU-Braunschweig : Wirtschaftlichkeitsbewertung von Immobi-<br />
lien. 2. überarbeitete Auflage, 2002 Seite 56.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 32<br />
3.3 Ertragswertverfahren<br />
Da das Ertragswertverfahren nach Abschnitt 3.1.3 WertR bei Grundstücken angewendet<br />
werden soll, bei denen der nachhaltig erzielbare Ertrag <strong>im</strong> Vordergrund steht, wird es<br />
nachfolgend auch <strong>im</strong> Hinblick auf den Vergleich mit dem DCF-Verfahren genauer als<br />
das Vergleichs- und das Sachwertverfahren untersucht.<br />
3.3.1 Genereller Aufbau des Ertragswertverfahrens<br />
Die Verkehrswertermittlung mit Hilfe des Ertragswertverfahrens wird in den §§ 15 – 20<br />
der WertV geregelt und geht von der Überlegung aus, dass der Wert eines unter Rendi-<br />
teaspekten erworbenen Grundstückes von den erzielbaren Erträgen best<strong>im</strong>mt wird.<br />
Grundlage für das Verfahren ist der nachhaltig erzielbare Rohertrag (RoE), der aus dem<br />
Grund und Boden und den zugehörigen baulichen Anlagen erwirtschaftet wird.<br />
Die grundsätzliche Vorgehensweise des Verfahrens, die auf der nachfolgenden Seite in<br />
der Abbildung 5 verdeutlicht wird, ist zweigliedrig. Zum einen wird der Ertragswert der<br />
baulichen Anlagen berechnet, zum anderen wird der Bodenwert davon getrennt ermit-<br />
telt, da bei ihm ein ewiger Bestand unterstellt wird. 1 Die Formel für die Berechnung des<br />
Ertragswertes des gesamten Grundstückes lässt sich folgendermaßen aufstellen:<br />
mit:<br />
Darin sind:<br />
EW = [( RoE − BK − 0,<br />
01∗<br />
p ∗ BW ) ∗V<br />
] + BW<br />
RND<br />
q −1<br />
V = RND<br />
und<br />
q = 0 , 01∗<br />
p + 1<br />
q ∗(<br />
q −1)<br />
EW: Ertragswert des Grundstückes, V: Vervielfältiger,<br />
RoE: Nachhaltiger Rohertrag, BW: Bodenwert,<br />
p: Liegenschaftszinssatz (in %), RND: Restnutzungsdauer,<br />
BK: Nachhaltige Bewirtschaftungskosten (nicht umlagefähiger Anteil),<br />
1 vgl.: [11] Dieterich, Hartmut: BauGB-Kommentar. Vorbemerkungen zu §§ 192 bis 199 BauGB ; §§<br />
192, 193, 194, 197, 198, 199 BauGB. In: Baugesetzbuch. Kommentar. Hrsg.: Ernst, Werner ; Zink-<br />
hahn, Willy ; Bielenberg, Walter. 6. Aufl. München : C.H. Beck´sche Verlagsbuchhandlung, 1996,<br />
Seite 29.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 33<br />
Nachhaltig erzielbare Erträge<br />
Jahresrohertrag des Grundstückes RoE<br />
[ § 17 WertV ]<br />
-<br />
Bewirtschaftungskosten BK<br />
[ § 18 WertV ]<br />
Jahresreinertrag des Grundstückes RE<br />
RE = RoE - BK<br />
-<br />
Verzinster Bodenwert (Anteil des Bodens)<br />
BW Z = 0,01 · p · BW<br />
p : Liegenschaftszins<br />
Jahresreinertrag für das Gebäude<br />
RE G = RE – BW Z<br />
[§ 16 Abs. 3 WertV ]<br />
x<br />
Vervielfältiger V<br />
[ §16 Abs. 1 WertV ]<br />
Wert der baulichen Anlage<br />
[ §15 Abs. 1 WertV ]<br />
Sonstige Wertbeeinflussende Umstände<br />
[ § 19 WertV ]<br />
+<br />
Ertrags wert des Grundstückes<br />
EW = RE G · V + BW<br />
[ § 15 Abs. 3 WertV ]<br />
Bodenrichtwerte<br />
Grundstücksfläche<br />
Bodenwert BW<br />
[ §§ 13 und 14 WertV ]<br />
Heranziehung anderer Verfahrensergebnisse [ § 7 Abs. 1 Satz 2 WertV ]<br />
Berücksichtigung der Lage am Grundstücksmarkt<br />
[ § 7 Abs. 1 Sat z 3 i.V.m. § 3 Abs.3 Wert V ]<br />
Verkehrswe rt des Grundstückes<br />
[ § 194 BauGB ]<br />
Abbildung 5: Wertermittlung be<strong>im</strong> Ertragswertverfahren nach WertV. 1<br />
1 vgl.: [15] Gerhardy, T. ; Möckel, R. ; Troff, H. : Praxis der Grundstücksbewertung. 3. Aufl. 48. Nach-<br />
lieferung 2/2001. Landberg am Lech : Verlag Moderne Industrie, 2001,S. 1.3.7/12 und S.1.3.7/14 ;<br />
vgl.: [25] Leopoldsberger, Gerrit: Kontinuierliche Wertermittlung von Immobilien : Schriften zur Im-<br />
mobilienökonomie. 6. Band. Köln : R. Müller, 1998, S.37.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 34<br />
In Worte gefasst ist der Reinertrag des Grundstückes (RE) der um die nachhaltigen,<br />
nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (BK) verminderte Rohertrag (RoE).<br />
Der Wert der baulichen Anlagen ist der um den Verzinsungsbetrag des Bodenwertes<br />
verminderte und sodann unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer kapitalisierte<br />
nachhaltige Reinertrag des Grundstückes.<br />
Der Normalfall bei der Berechnung des Wertes der baulichen Anlagen unterstellt, dass<br />
der nachhaltige Reinertrag über den gesamten Verlauf der Restnutzungsdauer konstant<br />
erzielbar ist. Etwaige absehbare oder schon vereinbarte Veränderungen des nachhalti-<br />
gen Reinertrages, wie z.B. bei vorübergehenden Mietfreizeiten oder Staffelmietverträ-<br />
gen, müssen am Ende des Verfahrenganges einkalkuliert werden (sonstige wertbeein-<br />
flussende Umstände nach § 19 WertV).<br />
Diese Vorgehensweise ist aufgrund des Rechenweges unbedingt erforderlich, da man<br />
bei einer Berücksichtigung <strong>im</strong> Rahmen der Reinertragsermittlung ansonsten eine nachhaltige<br />
Erzielung dieser Abweichungen über die gesamte Restnutzungsdauer unterstellen<br />
würde.<br />
Bei einem Mietvertrag mit überhöhten Mieten (over-rented) wird das aber mit Sicherheit<br />
nicht der Fall sein. Nach Ablauf solch eines Mietvertrages wird ein neuer Mieter<br />
wohl nur noch den üblichen, am Markt erzielbaren Mietzins bezahlen. Der Vorteil dieser<br />
Vorgehensweise ist darüber hinaus, dass Abweichungen auch nachträglich detailliert<br />
in die Berechnung eingestellt werden können.<br />
Der Ertragswert des Grundstückes (EW) ergibt sich schließlich aus der Summe des<br />
Wertes der baulichen Anlagen und dem Bodenwert. Der Verkehrswert des Grundstückes<br />
wird abschließend unter eventueller Berücksichtigung anderer Verfahren und der<br />
Lage am Grundstücksmarkt abgeleitet.<br />
3.3.2 Ermittlung des Bodenwertes BW<br />
Der Bodenwert ist <strong>im</strong> Rahmen des Ertragswertverfahrens nach § 15 der WertV getrennt<br />
vom Ertragswert der baulichen Anlagen zu ermitteln. Nach § 15 Abs. 2 der WertV wird<br />
das Vergleichswertverfahren (vgl. Kapitel 3.1.1) zur Ermittlung des Bodenwertes vorgeschrieben.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 35<br />
Die WertV geht <strong>im</strong> Gegensatz zum Werteverzehr bei Gebäuden (Wertminderungen we-<br />
gen Alters siehe Kapitel 3.2.1) be<strong>im</strong> Boden von einem unbegrenzt nutzbarem Wirt-<br />
schaftsgut aus. Der auf den Grund und Boden entfallende Reinertragsanteil verzinst sich<br />
deshalb <strong>im</strong> Sinne eines Dauerertrages und er kann als Jahresbetrag einer ewigen Rente<br />
kapitalisiert werden. Obwohl es keine Immobilie gibt, die ohne ein Grundstück existie-<br />
ren kann 1 , wird nur in Deutschland besonderer Wert auf die Bodenwertermittlung ge-<br />
legt. 2<br />
Die in Deutschland durch die Gutachterausschüsse gewährleistete, „staatlich verordnete<br />
Transparenz auf dem Grundstücksmarkt“, ist in Europa einmalig und stellt eine beson-<br />
dere Qualifikation der deutschen Bewertungsverfahren insbesondere des Ertragswert-<br />
verfahrens dar. 3<br />
Besonderes Augenmerk ist auf die Bodenwertermittlung bei Objekten mit relativ gerin-<br />
ger Nutzungsdauer zu legen, da hier der Verkehrswert durch den Bodenwert wesentlich<br />
stärker beeinflusst wird.<br />
So ermittelt sich beispielsweise bei Ablauf der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der bau-<br />
lichen Anlagen der Verkehrswert eines Grundstückes nur noch aus dem Bodenwert abzüglich<br />
der Abrisskosten. Bei Objekten mit einer Restnutzungsdauer von über 40 Jahren<br />
könnte dagegen <strong>im</strong> Rahmen der Schätzungsgenauigkeit auf eine zusätzliche Ausweisung<br />
des Bodenwertes verzichtet werden 4 (vgl. Abbildung 1).<br />
1<br />
vgl.: [47] Sotelo, Ramon: Die WertV ist tot, es lebe die WertV. Ein finanzierungstheoretischer Vergleich<br />
deutscher und angelsächsischer Wertermittlungsmethoden, In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert.<br />
Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft 2/1995, S. 91.<br />
2<br />
vgl.: [41] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Verkehrswertermittlung Offener Immobilienfonds, In: Grundstücksmarkt und<br />
Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft 3/1999,<br />
S.137.<br />
3<br />
vgl.: [40] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Quo Vadis? – Deutsche Verfahren der Grundstückswertermittlung auf dem<br />
Prüfstand, In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik<br />
und Wertermittlung, Heft 3/1996, S. 134.<br />
4<br />
vgl.: Fußnote 2, ebenda.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 36<br />
Wert<br />
Entwicklung des Ertragswertes<br />
Zeit<br />
Abbildung 6: Entwicklung des Ertragswertes. 1<br />
3.3.3 Ermittlung des Wertes der baulichen Anlagen<br />
Bodenwert<br />
Ertragswert<br />
Die Ertragswertermittlung der baulichen Anlagen best<strong>im</strong>mt sich nach § 16 WertV und<br />
ist in der linken Spalte der Abbildung 5 dargestellt.<br />
Wie bereits beschrieben, sind zunächst vom Rohertrag des Grundstückes (RoE) die<br />
Bewirtschaftungskosten (BK) abzuziehen, um zum Reinertrag des Grundstückes (RE)<br />
zu gelangen. Der Bodenwert (BW) ist anschließend mit dem Liegenschaftszinssatz (p)<br />
zu kapitalisieren. Jahresreinertrag des Grundstückes abzüglich der Bodenwertverzin-<br />
sung ergibt den Jahresreinertrag der Gebäude (REG). Dieser ist je nach Restnutzungs-<br />
dauer mit einem Vervielfältiger (V) zu multiplizieren, um zum Wert der baulichen<br />
Anlagen zu gelangen. Gegebenenfalls sind danach noch sonstige wertbeeinflussende<br />
Umstände zu berücksichtigen.<br />
In den nächsten Abschnitten werden die fett unterlegten Begriffe bzw. die einzelnen<br />
Schritte zur Ermittlung des Gebäudeertragswertes detailliert beschrieben. 2<br />
1 aus: [27] Meyer, Eckhard: DCF-Verfahren in der Wertermittlung, Bedingungen und Anforderungen an<br />
eine qualifizierte Bewertung über DCF, Seminarunterlage, 2001, S.4.<br />
2 unter dem Ertragswert der baulichen Anlagen wird in erster Linie nach § 15 Abs. 1 Satz 1 WertV der<br />
Gebäudeertragswert verstanden. Dieser Begriff wird <strong>im</strong> folgenden synonym zum Ertragswert der bau-<br />
lichen Anlagen verwandt. vgl. [22] Kleiber, Wolfgang ; S<strong>im</strong>on, Jürgen ; Weyers, Gustav: Verkehrs-<br />
wertermittlung von Grundstücken. Kommentar und Handbuch zur Ermittlung von Verkehrswert-, Be-<br />
leihungs-, Versicherungs- und Unternehmenswerten unter Berücksichtigung von WertV und BauGB.<br />
2., völlig neu bearb. u. erw. Aufl. Köln : Bundesanzeiger 1994, S. 685.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 37<br />
3.3.3.1 Rohertrag des Grundstückes RoE<br />
Der Rohertrag setzt sich aus allen nachhaltig erzielbaren Einnahmen des Grundstückes<br />
zusammen, die sich bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung aus<br />
den erzielbaren Mieten, Pachten und sonstigen Vergütungen ergeben. Für eigengenutzte<br />
Grundstücke oder Grundstücksteile sind die bei Vermietung und Verpachtung nachhaltig<br />
erzielbaren Einnahmen zu Grunde zu legen. Gleiches gilt für Grundstücke, die kostenlos<br />
oder zu Entgelten, die vom üblichen Entgelt abweichen, zur Verfügung gestellt<br />
werden (§ 17 Abs.2 WertV).<br />
Umlagen, die zur Deckung von Betriebskosten zusätzlich gezahlt werden, bleiben dabei<br />
nach § 17 Abs. 1 WertV ebenso wie etwaige Mehrwertsteuer unberücksichtigt. Es ergibt<br />
sich in der Praxis also eine weitgehende Identität zwischen der nachhaltig erzielbaren<br />
Nettokaltmiete und dem nachhaltigen Rohertrag. Der nachhaltig erzielbare Rohertrag<br />
entspricht anders gesagt der Summe aus Grundstücksreinertrag und den nicht umlagefähigen<br />
Bewirtschaftungskosten.<br />
Unter dem Begriff der nachhaltigen Einnahmen ist von ortsüblichen, durchschnittlichen<br />
Mieten und Pachten für vergleichbare Grundstücke auszugehen, die dauerhaft erzielt<br />
werden können. Abzuleiten sind sie unter anderem aus Marktuntersuchungen und<br />
Mietspiegeln sowie aus Auskünften von Kommunen, Banken, Maklern, Wohnungsämtern<br />
etc.<br />
Der nachhaltig erzielbare Rohertrag ist also unabhängig vom tatsächlichen Rohertrag<br />
zum Zeitpunkt der Bewertung und es genügt nicht, die am Wertermittlungsstichtag tatsächlich<br />
gezahlten Mieten gedankenlos in das Ertragswertverfahren zu übernehmen. Es<br />
müssen vielmehr alle Umstände berücksichtigt werden, die sich dauerhaft auf die Höhe<br />
der Miete auswirken können, da die Höhe des nachhaltigen Rohertrages neben dem Liegenschaftszins<br />
den Verkehrswert am stärksten beeinflusst. 1<br />
Zur Erlangung des nachhaltigen Rohertrages müssen daher die Mietvertragsgestaltung<br />
und die Mietkonditionen sehr genau geprüft werden. Besonders wichtig ist die Prüfung<br />
1<br />
vgl.: [37] S<strong>im</strong>on, Jürgen ; Cors, Klaus ; Troll, Max: Handbuch der Grundstückswertermittlung. Verkehrswert,<br />
Feuerversicherungswert, Steuerbilanzwert, Einheitswert bei Geschäfts- und Fabrikgrundstücken.<br />
3., neu bearb. u. erw. Aufl. München : Verlag Franz Vahlen, 1993, S. 120.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 38<br />
der Mietfläche, die Laufzeit der Mietverträge, etwaige Optionsmöglichkeiten, Indizierungen<br />
aber auch die Bonität der Mieter. 1<br />
Für den Fall, dass die tatsächlichen Mieterträge von den nachhaltigen erzielbaren Erträgen<br />
abweichen ist nach Nr. 3.5.1. der WertR bzw. § 19 WertV <strong>im</strong> Rahmen der Ertragswertermittlung<br />
vom nachhaltigen Rohertrag auszugehen und die Abweichung in Form<br />
eines Zu- oder Abschlages wegen sonstiger wertbeeinflussender Umstände zu berücksichtigen.<br />
Dabei wird üblicherweise der Barwert der Differenz zwischen der Vertragsmiete und<br />
dem nachhaltigen Rohertrag über die Restlaufzeit des Mietvertrages ermittelt. Liegt die<br />
vereinbarte Vertragsmiete oberhalb der nachhaltig erzielbaren Roherträge (over-rented),<br />
wird der ermittelte Barwert als werterhöhender Umstand hinzuaddiert; liegt die vereinbarte<br />
Vertragsmiete unterhalb der nachhaltig erzielbaren Roherträge (under-rented),<br />
wird der ermittelte Barwert als wertmindernder Umstand abgezogen.<br />
Zur Ermittlung der Barwerte der Differenz zwischen Vertragsmiete und nachhaltigem<br />
Rohertrag werden meist unterschiedliche Zinssätze verwendet. Liegt die Vertragsmiete<br />
oberhalb des nachhaltigen Rohertrages, findet ein Zinssatz Anwendung, der üblicherweise<br />
oberhalb des Liegenschaftszinses (vgl. Kapitel 3.3.3.3) liegt und mindestens der<br />
Umlaufrendite risikoloser festverzinslicher Anleihen zuzüglich eines Risikozuschlages<br />
zur Berücksichtigung der Mieterbonität entspricht. Je schlechter die Mieterbonität, um<br />
so größer der entsprechende Risikoaufschlag. Liegt die Vertragsmiete unterhalb des<br />
nachhaltigen Rohertrages, wird üblicherweise ein Zinssatz verwendet, der max<strong>im</strong>al dem<br />
Liegenschaftszinssatz entspricht oder um 0,5 - 2 %-Punkte unterhalb des Liegenschaftszinssatzes<br />
liegt, da ein derartiger Zahlungsstrom, der unterhalb der ortsüblichen, durchschnittlichen<br />
Mieten und Pachten für vergleichbare Grundstücke liegt, als besonders<br />
sicher gilt. 2<br />
1<br />
vgl.: [41] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Verkehrswertermittlung Offener Immobilienfonds, In: Grundstücksmarkt und<br />
Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft 3/1999,<br />
S.137.<br />
2<br />
vgl.: Gesprächsnotiz aus einem Gespräch mit Herrn Meyer vom Ingenieurbüro <strong>Altmeppen</strong>.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 39<br />
3.3.3.2 Bewirtschaftungskosten<br />
Die Bewirtschaftungskosten sind die Kosten, die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaf-<br />
tung des Grundstückes vom Eigentümer regelmäßig und nachhaltig aufzuwenden sind.<br />
Sie werden von den Roherträgen bestritten und sind nicht mit den Betriebskosten zu<br />
verwechseln, die durch Umlagen von den Mietern mitgetragen werden.<br />
Nach § 18 Abs. 1 WertV setzen sich die Bewirtschaftungskosten aus der Abschreibung,<br />
den bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehenden Verwaltungskosten, den<br />
Betriebskosten, den Instandhaltungskosten sowie dem Mietausfallwagnis zusammen.<br />
Abschreibung:<br />
Unter der Abschreibung <strong>im</strong> Rahmen des Ertragswertverfahrens werden die jährlichen<br />
Erneuerungsrücklagen bzw. die kalkulatorischen Kosten für die Abnutzung des Gebäudes<br />
verstanden. Die Abschreibung ist nicht mit den Instandhaltungskosten bzw. bei Instandhaltungsstau<br />
nicht mit den Instandsetzungskosten zu vergleichen. Sie ist nötig, da<br />
ein Gebäude auch trotz Instandhaltung und Instandsetzung in seiner wirtschaftlichen<br />
oder technischen Lebensdauer begrenzt ist. Gleichwohl wird die Abschreibung bei der<br />
Verkehrswertermittlung mit dem Ertragswertverfahren nicht explizit berechnet, da sie<br />
nach WertV bereits <strong>im</strong> Vervielfältigter (V) eingerechnet ist. 1<br />
Verwaltungskosten:<br />
In § 18 Abs. 2 der WertV sind die Verwaltungskosten definiert als die nichtumlagefähigen<br />
Kosten der zur Verwaltung des Grundstückes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen,<br />
die Kosten der Aufsicht sowie der gesetzlichen oder freiwilligen Prüfung<br />
des Jahresabschlusses und der Geschäftsführung. Zu den bei der Verwaltung eines<br />
Grundstückes anfallenden Leistungen gehören z.B. die Vermietung; Mietbuchhaltung;<br />
Abrechnung von Nebenkosten, Betriebskosten, Steuern und Abgaben; Erstellen des<br />
Wirtschaftsplanes; Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von Instandhaltungs-,<br />
Wartung- und Pflegearbeiten; Erstellen der Jahresabschlussrechnung; etc. 2<br />
Auch wenn der Eigentümer alle diese Aufgaben selbst übern<strong>im</strong>mt, sind bei der Verkehrswertermittlung<br />
diese Kosten in einer Höhe zu berücksichtigen, wie sie bei gewöhnlicher<br />
Bewirtschaftung nachhaltig entstehen würden. In der Praxis werden die<br />
1<br />
vgl.: § 18 WertV i. V. m. § 16 Abs. 3 WertV.<br />
2<br />
vgl.: [1] <strong>Altmeppen</strong>, Hermann: Vorlesungsskript Sommersemester 2002 an der TU-Braunschweig :<br />
Wirtschaftlichkeitsbewertung von Immobilien. 2. überarbeitete Auflage, 2002, S.67.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 40<br />
Verwaltungskosten üblicherweise mit drei bis fünf Prozent des Rohertrages je nach<br />
Nutzungsart, Größe des Grundstückes, Größe der Gemeinde sowie Anzahl und sozialer<br />
Struktur der Mieter angesetzt. 1<br />
Betriebskosten<br />
„Betriebskosten sind die Kosten, die durch das Eigentum am Grundstück oder durch<br />
den best<strong>im</strong>mungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks sowie seiner baulichen und sons-<br />
tigen Anlagen laufend entstehen.“ 2 Zu den Betriebskosten zählen z.B. Grundsteuer,<br />
Versicherungsbeiträge, Kosten für Müllentsorgung, Straßenreinigung, Entwässerung,<br />
Schornsteinreinigung, Kosten des Betriebs einer zentralen Heizungsanlage, Kosten ei-<br />
ner zentralen Warmwasserversorgung, Kosten für den Hauswart und bei Gewerbe<strong>im</strong>-<br />
mobilien oft auch die Verwaltungskosten, Versicherungsprämien, etc.<br />
Bei Gewerbe<strong>im</strong>mobilien können grundsätzlich alle Betriebskosten per Vertrag auf den<br />
Mieter umgelegt werden, da hier weitgehend Vertragsfreiheit besteht. 3 Im Wohn<strong>im</strong>mo-<br />
bilienbereich sind dagegen nur diejenigen Betriebskosten auf den Mieter umlagefähig,<br />
die in Anlage 3 zu § 27 der II. BV aufgeführt werden.<br />
Die am Ende noch vom Eigentümer zu zahlenden Betriebskosten können also je nach<br />
Vertrag und Umlagefähigkeit unterschiedlich hoch ausfallen. Zur sicheren Reinertrags-<br />
ermittlung ist jeweils eine genaue Analyse der Mietverträge notwendig. Die nicht umge-<br />
legten Betriebskosten sind bei der Wertermittlung grundsätzlich nach ihrer tatsächlichen<br />
Höhe anzusetzen. Sind die tatsächlichen Betriebskosten nicht verfügbar, muss auf Er-<br />
fahrungssätze zurückgegriffen werden. Diese belaufen sich (ohne Berücksichtigung der<br />
Grundsteuer) zwischen 5 und 12 Prozent des Jahresrohertrages. 4<br />
1 vgl.: Abschnitt 3.5.2.2 WertR ; vgl.: [35] Rössler, Rudolf ; Langner, Johannes ; S<strong>im</strong>on, Jürgen ; Kleiber,<br />
Wolfgang: Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten. Eine umfassende Darstellung der<br />
Rechtsgrundlagen und praktischen Möglichkeiten einer zeitgemäßen Verkehrswertermittlung. 6., überarb.<br />
u. erw. Aufl. Neuwied ; Frankfurt am Main : Hermann Luchterhand, 1990, S.177 ; aber auch fünf<br />
bis acht Prozent bei Gewerbe<strong>im</strong>mobilien nach [51] Vogels, Manfred: Grundstücks- und Gebäudebewertung<br />
marktgerecht. Mit Formeln, Rechenverfahren, Diagrammen, Tabellen und Rechnernutzung.<br />
5., überarb. Aufl. Wiesbaden ; Berlin : Bauverlag, 1995, S.157.<br />
2<br />
§ 18 Abs. 3 WertV.<br />
3<br />
vgl.: [55] www.haus-und-grund-landsberg.de/html/recht.htm<br />
4<br />
vgl.: [35] Rössler, Rudolf ; Langner, Johannes ; S<strong>im</strong>on, Jürgen ; Kleiber, Wolfgang: Schätzung und<br />
Ermittlung von Grundstückswerten. Eine umfassende Darstellung der Rechtsgrundlagen und praktischen<br />
Möglichkeiten einer zeitgemäßen Verkehrswertermittlung. 6., überarb. u. erw. Aufl. Neuwied ;<br />
Frankfurt am Main : Hermann Luchterhand, 1990, S. 179.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 41<br />
Instandhaltungskosten:<br />
Die Instandhaltungskosten sind nach § 18 Abs. 4 WertV die Kosten, die infolge Abnut-<br />
zung, Alterung und Witterung zur Erhaltung des best<strong>im</strong>mungsgemäßen Gebrauches der<br />
baulichen Anlagen während ihrer Nutzungsdauer aufgewendet werden müssen. Durch<br />
sie soll die dauerhafte Ertrags- und Renditefähigkeit des Objektes gewährleistet werden.<br />
Praktisch und wirtschaftlich sinnvoll wird es dabei <strong>im</strong>mer zu einem sogenannten Instandhaltungsstau<br />
kommen, der dann durch Instandsetzungsarbeiten behoben wird (z.B.<br />
Erneuerung der Fenster oder des Daches erst nach einigen Jahren der Abnutzung).<br />
Grundsätzlich obliegt die Instandhaltung- und Instandsetzungspflicht nach § 535 BGB<br />
dem Vermieter. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen kann durch die schon erwähnte<br />
Vertragsfreiheit jedoch vereinbart werden, dass der Mieter auch die Kosten der Unterhaltung<br />
bis auf "Dach und <strong>Fach</strong>" zu übernehmen hat. Bei der Verkehrswertermittlung<br />
ist also auch hier eine genaue Analyse der Mietverträge unerlässlich.<br />
Als Instandhaltungskosten können nach Rössler/Langer/S<strong>im</strong>on/Kleiber <strong>im</strong> Rahmen des<br />
Ertragswertverfahrens zwischen 5 und 22 Prozent des Rohertrages, u. a. aber auch in<br />
Abhängigkeit von der Miethöhe angesetzt werden. 1 Sinnvoller ist aber, dass als Bezugsgröße<br />
anstatt des Rohertrages der gleiche Flächenbezug gewählt wird, der auch der<br />
Ertragswertermittlung zugrunde liegt. Instandhaltungskosten in absoluten Beträgen pro<br />
gewählter Flächeneinheit, die unter Umständen noch nach Altersgruppen spezifiziert<br />
sind, werden dementsprechend vielfach in der Bewertungsliteratur ausgewiesen.<br />
Als Instandhaltungskosten sind nach Roß/Brachmann/Holzner in der Regel zwischen<br />
4,60 € und 8,20 € pro qm und Jahr für Wohnungen, Büros und Geschäftsflächen aufzuwenden.<br />
S<strong>im</strong>on/Cors/Troll setzen dagegen für Bürogebäude einen pauschalen Satz von<br />
4,60 € bis 6,14 € pro qm an, während für Gewerbe<strong>im</strong>mobilien von Kleiber/S<strong>im</strong>on/Weyers<br />
auch Werte zwischen 12,80 € und 17,90 € je qm Nutzfläche genannt<br />
werden. 2 In der zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) sind je nach Alter und Ausbauzustand<br />
Kosten zwischen 6,65 € und 10,75 € pro qm und Jahr angesetzt.<br />
1<br />
vgl.: Fußnote 4, S. 182.<br />
2<br />
vgl.: [34] Roß, Wilhelm ; Brachmann, Rolf ; Holzner, Peter: Ermittlung des Bauwertes von Gebäuden<br />
und des Verkehrswertes von Grundstücken. 27., neu bearb. u. ergänzte Aufl. Hannover-Kirchrode :<br />
Theodor Oppermann, 1993, S. 298 ; vgl.: [37] S<strong>im</strong>on, Jürgen ; Cors, Klaus ; Troll, Max: Handbuch der<br />
Grundstückswertermittlung. Verkehrswert, Feuerversicherungswert, Steuerbilanzwert, Einheitswert bei<br />
Geschäfts- und Fabrikgrundstücken. 3., neu bearb. u. erw. Aufl. München : Verlag Franz Vahlen,<br />
1993, S. 131 ; vgl.: [22] Kleiber, Wolfgang ; S<strong>im</strong>on, Jürgen ; Weyers, Gustav: Verkehrswertermittlung<br />
von Grundstücken. Kommentar und Handbuch zur Ermittlung von Verkehrswert-, Beleihungs-, Versi-
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 42<br />
Wurden längere Zeit keine Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt und besteht dadurch<br />
ein aufgestauter Instandsetzungsbedarf, so ist dieser bei einer Verkehrswertermittlung<br />
nicht unter den Instandhaltungskosten zu erfassen, sondern sollte verkehrswertmindernd<br />
berücksichtigt werden (vgl. Kapitel 3.3.3.6 sonstige wertbeeinflussende<br />
Umstände).<br />
Mietausfallwagnis:<br />
Das Mietausfallwagnis umfasst nach § 18 Abs. 5 WertV einerseits das Risiko des Ertragsausfalles<br />
durch Leerstand oder durch uneinbringliche Mietrückstände und andererseits<br />
die Kosten für die Rechtsverfolgung auf Zahlung, die Aufhebung von Mietverträgen<br />
und für die Räumung. Da bei Leerstand eines Gebäudes sämtliche Betriebs-, Instandhaltungs-<br />
und Verwaltungskosten vom Vermieter getragen werden, müssen diese<br />
Kosten ebenfalls durch das Mietausfallwagnis berücksichtigt werden.<br />
Das Mietausfallwagnis wird für Wohngrundstücke gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 der II. BV<br />
bzw. nach Abschnitt 3.5.2.5 der WertR in der Regel mit zwei Prozent des Jahresrohertrages<br />
angesetzt. Für gewerblich genutzte Objekte wird das Mietausfallwagnis mit vier<br />
Prozent gemäß WertR, in der Literatur auch mit bis zu acht Prozent des Rohertrages<br />
einkalkuliert. Das tatsächliche Mietausfallwagnis bei gewerblich genutzten Grundstücken<br />
kann jedoch auch höher oder bei langfristigen gewerblichen Mietverträgen mit<br />
bonitätsmäßig erstklassigen Mietern viel niedriger angesetzt werden. 1<br />
Bei der Ermittlung der gesamten Bewirtschaftungskosten aus Verwaltungskosten, Betriebskosten,<br />
Instandhaltungskosten und Mietausfallwagnis ist eine differenzierte Ermittlung<br />
der jeweiligen Positionen einer pauschalierten Ermittlung vorzuziehen. Die<br />
einzelnen Elemente sollten einzeln sachgerecht und objektbezogen best<strong>im</strong>mt und auf<br />
ihre Ortsüblichkeit überprüft werden, bevor sie abschließend eventuell doch in Form<br />
eines Prozentsatzes zusammengefasst werden.<br />
cherungs- und Unternehmenswerten unter Berücksichtigung von WertV und BauGB. 2., völlig neu<br />
bearb. u. erw. Aufl. Köln : Bundesanzeiger 1994, S. 768.<br />
1<br />
vgl.: [34] Roß, Wilhelm ; Brachmann, Rolf ; Holzner, Peter: Ermittlung des Bauwertes von Gebäuden<br />
und des Verkehrswertes von Grundstücken. 27., neu bearb. u. ergänzte Aufl. Hannover-Kirchrode :<br />
Theodor Oppermann, 1993, S. 300. ; vgl.: [30] Möckel, Rainer: Ertragswertverfahren. In: Praxis der<br />
Grundstücksbewertung. Hrsg.: Gerady, Theo ; Möckel, Rainer ; Troff, Herbert. 5.Aufl. Landsberg am<br />
Lech : Verlag Moderne Industrie, 1991, Abschnitt 4.3.3, S. 13.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 43<br />
Während der Sachverständige dazu <strong>im</strong> Bereich Wohnen vielfach auf statistisch gesi-<br />
chertes Datenmaterial zurückgreifen kann, existieren be<strong>im</strong> gewerblichen Bereich nur<br />
einzelne unsichere Daten. Das mag zum einen an der Gestaltungsfreiheit der Mietverträge<br />
und zum anderen an dem nur geringen Anteil der am Immobilienmarkt gehandelten<br />
Objekte liegen. Gerade bei Gewerbe<strong>im</strong>mobilien wird daher deutlich, wie wichtig die<br />
Einsicht der jeweiligen Mietverträge ist, um nicht bei der Reinertragermittlung durch<br />
einen falschen Abzug der Bewirtschaftungskosten zu erheblichen Fehlbewertungen zu<br />
gelangen.<br />
Nach S<strong>im</strong>on liegen die gesamten Bewirtschaftungskosten bei Gewerbe<strong>im</strong>mobilien generell<br />
höchstens bei 15 bis 18 Prozent des Jahresrohertrages, bei Top-Objekten häufig<br />
sogar unter 10 Prozent, während bei Wohnobjekten die üblichen Bewirtschaftungskosten<br />
bei 25 Prozent aufwärts anzusetzen sind. 1<br />
3.3.3.3 Bodenwertverzinsung / Liegenschaftszinssatz<br />
Nach § 16 Abs. 2 WertV ist der Reinertrag des Grundstückes um den Betrag zu mindern,<br />
der sich durch eine angemessene Verzinsung des Bodenwertes ergibt. Da dem<br />
Boden ein ewiger Bestand unterstellt wird, ist der Boden für eine unendliche Nutzungsdauer<br />
zu kapitalisieren. Dafür wird in der Regel, wie bei der darauffolgenden Kapitalisierung<br />
des Gebäudereinertrages, der den Merkmalen des Grundstückes entsprechende<br />
Liegenschaftszinssatz verwendet.<br />
Der Liegenschaftszinssatz ist in der Wertermittlungsverordnung in § 11 Abs. 1 wie folgt<br />
definiert: „Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von<br />
Liegenschaften <strong>im</strong> Durchschnitt marktüblich verzinst wird.“<br />
Welche Höhe des Liegenschaftszinssatz anzuwenden ist, hängt von der Art der Nutzung,<br />
der Bebauung, der Restnutzungsdauer sowie der Lage am Grundstücksmarkt unter<br />
Berücksichtigung des Kapitalmarktes und künftiger, überschaubarer Entwicklungen<br />
ab. 2 Der Liegenschaftszinssatz liegt jedoch wegen der Wertbeständigkeit von Grundstü-<br />
1<br />
vgl.: [40] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Quo Vadis? – Deutsche Verfahren der Grundstückswertermittlung auf dem<br />
Prüfstand, In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik<br />
und Wertermittlung, Heft 3/1996, S. 139.<br />
2<br />
vgl.: [23] Klocke, Wilhelm: Wertermittlungsverordnung. Praxis ; Leitfaden für die Ermittlung von<br />
Grundstücks ; Amtlicher Text mit Begründung und Erläuterungen. Wiesbaden ; Berlin : Bauverlag,<br />
1990, S. 76.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 44<br />
cken regelmäßig niedriger als der jeweilige Leitzinssatz auf dem Kapitalmarkt. Bei Ob-<br />
jekten mit hohem Risikopotential nähern sich die Kapital- und Liegenschaftszinssätze<br />
an. 1<br />
Die Veröffentlichung und Ableitung der Liegenschaftszinssätze obliegt den örtlichen<br />
Gutachterausschüssen. 2 Der Liegenschaftszins wird auf der Grundlage geeigneter Kauf-<br />
preise und der ihnen entsprechenden Reinerträge für gleichartig bebaute und genutzte<br />
Grundstücke unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer der Gebäude ermittelt.<br />
Dies geschieht durch "Umkehrung" des Ertragswertverfahrens, d. h. Auflösung der<br />
Formel zur Ertragswertermittlung und iterative Suche nach dem Liegenschaftszinssatz. 3<br />
Der Liegenschaftszins ist umgekehrt proportional zum Verkaufspreis, hohe Liegenschaftszinssätze<br />
bedeuten hohes Risiko und niedrige Kaufpreise, niedrige Liegenschaftszinssätze<br />
bedeuten geringeres Risiko und hohe Kaufpreise. D.h. je positiver die<br />
Marktteilnehmer eine Immobilie einschätzen, um so niedriger ist der Liegenschaftszins.<br />
Da <strong>im</strong> gewerblichen Bereich meist keine ausreichende statistische Datenmenge für eine<br />
genaue Ermittlung vorhanden ist, kann auf die in Abschnitt 3.5.5 der WertR oder die in<br />
der einschlägigen Literatur genannten Werte zurückgegriffen oder sachverständig geschätzt<br />
werden.<br />
Während bei Rössler/Langer/S<strong>im</strong>on/Kleiber für gewerblich genutzte Grundstücke Liegenschaftszinssätze<br />
zwischen sechs und neun Prozent angegeben werden 4 , ermittelte der<br />
Gutachterausschuss von Braunschweig einen Liegenschaftszinssatz von sieben Prozent<br />
für Gewerbegrundstücke <strong>im</strong> Außenbereich. 5<br />
1<br />
vgl.: [39] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Europäische Standards für die Immobilienbewertung, In: Grundstücksmarkt<br />
und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft<br />
3/2000, S.139.<br />
2<br />
Die Veröffentlichungen finden in den Grundstücksmarktberichten statt.<br />
3<br />
Ertragswertformel siehe Kapitel 3.3.1.<br />
4<br />
vgl.: [35] Rössler, Rudolf ; Langner, Johannes ; S<strong>im</strong>on, Jürgen ; Kleiber, Wolfgang: Schätzung und<br />
Ermittlung von Grundstückswerten. Eine umfassende Darstellung der Rechtsgrundlagen und praktischen<br />
Möglichkeiten einer zeitgemäßen Verkehrswertermittlung. 6., überarb. u. erw. Aufl. Neuwied ;<br />
Frankfurt am Main : Hermann Luchterhand, 1990, S. 193.<br />
5<br />
vgl.: [16] Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Braun-<br />
schweig: Grundstücksmarktbericht 2002, S. 68.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 45<br />
3.3.3.4 Restnutzungsdauer<br />
Gemäß § 16 Abs. 4 WertV ist als Restnutzungsdauer die Anzahl der Jahre anzusetzen,<br />
in denen die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaf-<br />
tung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können. Hierbei ist zu beach-<br />
ten, ob die baulichen Anlagen den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und<br />
Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit, der auf dem betroffenen Grundstück oder <strong>im</strong><br />
umliegenden Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen, entsprechen. Grundlegende<br />
Baumaßnahmen wie durchgeführte Modernisierungen oder Instandsetzungen, aber<br />
auch unterlassene Instandhaltung oder andere Gegebenheiten können die Restnutzungsdauer<br />
verlängern oder auch verkürzen.<br />
Da es zur Ermittlung der z.T. extrem langen, wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von<br />
Gebäuden, <strong>im</strong> Gegensatz zu anderen, deutlich kurzlebigeren Investitionsgütern, keine<br />
abgesicherten, analytisch-wissenschaftlich fundierten Verfahrensweisen gibt, ist die<br />
sachverständige Abschätzung der Restnutzungsdauer nicht unproblematisch. Neben der<br />
Literatur dient dem Sachverständigen, als objektspezifisches Merkmal, allein der Bau<br />
und Unterhaltungszustand des Bewertungsobjektes als Anhaltspunkt.<br />
Heutzutage mehren sich die Meinungen, die Nutzungsdauer von Gebäuden eher geringer<br />
als noch vor einiger Zeit anzusetzen, da insbesondere die Nutzeransprüche an ein<br />
Gebäude einem zunehmend kürzer werdenden zeitlichen Wandel unterliegen. So besteht,<br />
z.B. für moderne Büro- und Verwaltungsgebäude in erstklassiger innerstädtischer<br />
Lage, die Gefahr, dass sie ohne umfassende Modernisierung bereits nach 15 - 20 Jahren<br />
Nutzungsdauer nicht mehr marktgängig sind. Für Gewerbe<strong>im</strong>mobilien ist <strong>im</strong> Allgemeinen<br />
nur noch mit einer Gesamtnutzungsdauer von 40 bis 60 Jahren zu rechnen 1<br />
3.3.3.5 Vervielfältiger<br />
Nach § 16 WertV ist der Reinertrag der baulichen Anlage mit einem Vervielfältiger (V)<br />
zu kapitalisieren. Dieser Vervielfältiger errechnet sich aus dem Liegenschaftszinssatz<br />
und der Restnutzungsdauer mit der Formel aus Kapitel 3.3.1. Er kann aber auch direkt<br />
aus den Tabellen als Anlage zur WertV entnommen werden (siehe Anhang 4).<br />
1<br />
Aus der Vorlesung von Herrn Dipl. Ing. Hermann <strong>Altmeppen</strong> Wirtschaftlichkeitsbewertung von Immo-<br />
bilien I an der TU-Braunschweig <strong>im</strong> Sommersemester 2001 entnommen.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 46<br />
Der Vervielfältiger stellt den Rentenbarwertfaktor einer nachschüssigen Zeitrente dar<br />
und in ihm ist die Abschreibung der baulichen Anlagen durch die Höhe des Diskontie-<br />
rungssatzes (hier der Liegenschaftszinssatz) schon enthalten (siehe Kapitel 3.3.3.2).<br />
3.3.3.6 Sonstige wertbeeinflussende Umstände<br />
Nach der Verkehrswertdefinition des § 194 BauGB sind die rechtlichen Gegebenheiten,<br />
die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit des Grundstückes zu<br />
berücksichtigen. Nach § 19 WertV sind Umstände, die den Grundstückswert beeinflussen,<br />
jedoch <strong>im</strong> Rahmen der Ertragswertermittlung weder bei der Ermittlung des Rentenbarwertfaktors,<br />
des Rohertrages noch der Bewirtschaftungskosten berücksichtigt<br />
wurden, durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen.<br />
Als Beispiele für solche Zu- oder Abschläge werden in der WertV sowie in den Nummern<br />
3.5.1 bzw. 3.5.6 der WertR die nachhaltige Nutzung des Grundstückes für Werbezwecke,<br />
wohnungs- oder mietrechtliche Bindungen mit Abweichung der tatsächlich<br />
gezahlten Miete von der nachhaltig erzielbaren Miete sowie vorhandene Bauschäden<br />
genannt. Ebenfalls können unterlassene Instandhaltungen, Modernisierungs- oder Umbauaufwendungen,<br />
technische Baumängel wie fehlende Dämmung oder fehlender<br />
Lärmschutz sowie wirtschaftliche Baumängel wie unattraktive Grundrisse Zu- bzw.<br />
Abschläge rechtfertigen.<br />
Ab- oder Zuschläge aufgrund des Abweichens der tatsächlichen von der nachhaltig erzielbaren<br />
Miete erfolgen in Höhe des Barwertes der Differenz zwischen Vertragsmiete<br />
und nachhaltiger Miete.<br />
Die Berücksichtigung von Baumängeln bzw. Bauschäden kann durch Berücksichtigung<br />
der Mängel- bzw. Schadensbeseitigungskosten erfolgen, sofern diese Umstände nicht<br />
bereits durch den Ansatz eines niedrigeren Rohertrages bzw. einer verkürzten wirtschaftlichen<br />
Restnutzungsdauer berücksichtigt worden sind.
Wertermittlungsverfahren nach WertV Seite 47<br />
3.3.4 Fazit<br />
Sofern die zur Anwendung des Ertragswertverfahrens notwendigen Kenndaten, insbe-<br />
sondere der Liegenschaftszinssatz, markt- und sachgerecht ermittelt werden, ist das Ertragswertverfahren<br />
nicht nur für die vorliegende Gewerbe<strong>im</strong>mobilie gut geeignet, um<br />
die jeweiligen Verkehrswerte zu ermitteln. Es ist in Deutschland das einzige kodifizierte<br />
Verfahren, das den Wert eines unter Renditeaspekten erworbenen Grundstückes aus den<br />
erzielbaren Erträgen best<strong>im</strong>mt.<br />
Nach Paul hat die Bewertung von Immobilien inzwischen nach übereinst<strong>im</strong>mender<br />
Auffassung in Theorie und Praxis überwiegend ertragwertsorientiert zu erfolgen. Ferner<br />
werde das Ertragswertverfahren als dominierendes Verfahren auch als alleinige Bewertungsmethode<br />
von der Rechtssprechung akzeptiert. 1<br />
Erst durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16. Januar 1996 können in<br />
Deutschland neuerdings auch andere, nicht in der WertV kodifizierte Verfahren zur<br />
Verkehrswertermittlung auch von ertragsorientierten Gewerbe<strong>im</strong>mobilien genutzt werden,<br />
sofern die Methoden der WertV nicht anwendbar sind.<br />
Nachfolgend wird daher das Discounted Cash-Flow Verfahren genauer betrachtet und<br />
mit dem Ertragswert verglichen.<br />
1<br />
vgl.: [32] Paul, Eduard: Bewertungsmethoden <strong>im</strong> Kontext der funktionalen Werttheorie, In: Grundstücksmarkt<br />
und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung,,<br />
Heft 2/1998, S. 84-92
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 48<br />
4 Discounted Cash-Flow Verfahren<br />
Die Discounted Cash-Flow Methode stammt aus dem angelsächsischen Raum und ist<br />
dort ein häufig angewandtes Verfahren. Es ermöglicht u.a. Investitionsentscheidungen<br />
eines Investors zu analysieren und die Rentabilität und Entwicklungsfähigkeit einer<br />
Investition aufzuzeigen.<br />
In Deutschland reicht der Anwendungsbereich des DCF-Verfahrens von der Unternehmensbewertung<br />
bis hin zur Investitionsrechnung auch auf dem Immobiliensektor. Mittlerweile<br />
wurde und wird in Deutschland auch die Möglichkeit der Anwendung als nicht<br />
normiertes Verfahren zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken kontrovers diskutiert.<br />
Zum einen wird für Renditeobjekte das deutsche „statische“ Ertragswertverfahren<br />
als zu unflexibel, undifferenziert und damit unsachgemäß betrachtet. Zum anderen steht<br />
die Behauptung, dass das DCF-Verfahren durch zu viele Variablen zu unsicher und<br />
durch einen zu großen Spielraum höchst spekulativ sei.<br />
Bevor <strong>im</strong> nachfolgenden die Eignung und Verfahrensweise zur Verkehrswertermittlung<br />
untersucht und erläutert wird, sollen zuerst kurz die Grundzüge des DCF-Verfahrens für<br />
eine Investitionsbewertung bei Immobilien untersucht und erläutert werden.<br />
4.1 DCF-Verfahren für die Investitionsbewertung<br />
Die Anwendung des DCF-Verfahrens beschränkt sich hauptsächlich auf gewerbliche<br />
Objekte sowie Objekte des Geldanlagevermögens. Be<strong>im</strong> An- oder Verkauf einer Immobilie<br />
interessieren den Investor nicht nur die aktuellen Marktkriterien, sondern die individuellen<br />
Rendite-, Kosten-, oder Mietwachstumserwartungen seines Objektes. Vielfach<br />
kann für den Investor auch wichtiger sein, welche künftigen jährlichen Überschüsse des<br />
Objektes (Cash-Flow) ihm als liquide Mittel zu fließen, um andere unternehmerische<br />
Entscheidungen finanziell abzusichern. 1<br />
1<br />
vgl.: [41] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Verkehrswertermittlung Offener Immobilienfonds, In: Grundstücksmarkt und<br />
Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft 3/1999,<br />
S.133.
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 49<br />
Im DCF-Verfahren können die jeweils unterschiedlichen Vorstellungen des Investors<br />
bezüglich des Zeitpunktes, des Umfangs, der Dauer, der Finanzierung oder der min<strong>im</strong>alen<br />
Rendite seiner Investition berücksichtigt werden. 1<br />
Das DCF-Verfahren gehört damit zu den dynamischen Investitionsrechnungen 2 , <strong>im</strong><br />
Grundsatz ist es aber ähnlich dem Ertragswertverfahren. Beides sind sogenannte Barwertverfahren<br />
bei denen die zukünftigen Erträge mit einem ausgewählten Zinssatz auf<br />
einen gemeinsamen Bezugszeitpunkt diskontiert und aufaddiert werden. Während be<strong>im</strong><br />
statischen Ertragswertverfahren über den gesamten Betrachtungszeitraum von konstanten<br />
Zahlungsströmen ausgegangen wird, können sie be<strong>im</strong> dynamischen Verfahren variieren.<br />
Im Gegensatz zum Ertragswertverfahren lassen sich so individuelle, unter Umständen<br />
auch nur zeitlich begrenzte Einflüsse wie Leerstände, Änderungen der Marktsituation,<br />
Finanzierungskosten, Instandhaltungs- oder Modernisierungskosten, Steuern, etc. schon<br />
in der Berechnung dynamisch und differenziert berücksichtigen.<br />
Durch die Möglichkeit der Ausweisung der Differenz der Einnahmen und Ausgaben<br />
(also des Cash-Flows) der jeweiligen Zeitintervalle sind für den Investor Vergleichsrechnungen<br />
von unterschiedlichen Objektentwicklungen möglich. Der Investor kann<br />
durch Gegenüberstellung verschiedener Berechnungen z.B. Auswirkungen auf die Rendite<br />
darstellen, die durch Modernisierung von einzelnen Einheiten und deren Mietsteigerung<br />
innerhalb des Investitionszeitraumes entstehen können. Der Vergleich verschiedener<br />
Ansätze kann somit helfen, die beste Strategie für ein Objekt zu finden. Einzelne<br />
fiktive Annahmen in der Berechnung können innerhalb des Investitionszeitraumes außerdem<br />
ständig aktualisiert werden, um die strategischen Überlegungen <strong>im</strong>mer auf den<br />
neusten Stand zu bringen.<br />
Zur Überprüfung der Rentabilität lassen sich mit dem DCF-Verfahren für den Investor<br />
sowohl der Barwert („Net present Value“ oder „NPV“) als auch der interne Zinsfuß<br />
(„Internal Rate of Return“ oder „I.R.R“) ermitteln.<br />
1<br />
vgl.: [1] <strong>Altmeppen</strong>, Hermann: Vorlesungsskript Sommersemester 2002 an der TU-Braunschweig :<br />
Wirtschaftlichkeitsbewertung von Immobilien. 2. überarbeitete Auflage, 2002, S. 81-82.<br />
2<br />
vgl.: [39] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Europäische Standards für die Immobilienbewertung, In: Grundstücksmarkt<br />
und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft<br />
3/2000, S.140.
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 50<br />
4.1.1 Ermittlung des Barwertes („NPV“)<br />
Die Berechnung des Barwertes einer Investition über einen best<strong>im</strong>mten Betrachtungs-<br />
zeitraum mittels der zu erwartenden zukünftigen Überschüsse wird neben der Barwert-<br />
methode oder N.P.V.-Methode auch als Kapitalwertmethode bezeichnet. Der Kapital-<br />
wert einer Immobilieninvestition ergibt sich aus der Summe der abgezinsten jährlichen<br />
Einnahmeüberschüsse (Reinerträge) zuzüglich des abgezinsten Wertes der Immobilie<br />
am Ende des Investitionszeitraumes (Restwert) abzüglich des Kaufpreises (Investition).<br />
Er lässt sich aus nachfolgender Formel berechnen:<br />
RE1<br />
RE 2 RE3<br />
RE 4 RE5<br />
RE<br />
t = + + + + + ... +<br />
1 2 3 4 5<br />
n<br />
q q q q q q<br />
n<br />
Kapitalwer n<br />
darin sind: RE Reinertrag,<br />
Umgeformt auch:<br />
RW Restwert,<br />
KP Kaufpreis oder Anfangsinvestition,<br />
RW<br />
+ − KP<br />
q<br />
n Anzahl der Jahre,<br />
p<br />
q Zinsfaktor, wobei q = 1+<br />
mit p als Diskontierungssatz.<br />
100<br />
Kapitalwer t<br />
=<br />
n<br />
∑<br />
n=<br />
1<br />
( RoE<br />
darin sind: RoEn Rohertrag <strong>im</strong> Jahr n,<br />
n<br />
− BewK<br />
q<br />
n<br />
n<br />
− Son<br />
) RW<br />
+ − KP<br />
n<br />
q<br />
BewKn Bewirtschaftungskosten <strong>im</strong> Jahr n (nicht umlagefähiger Anteil),<br />
Son Sonstige Ausgaben <strong>im</strong> Jahr n (inkl. Instandsetzung).<br />
Alle Parameter sind mehr oder weniger stark mit den Erwartungen und Zielen des In-<br />
vestors verknüpft und können das Ergebnis individuell stark beeinflussen. Sie sind ent-<br />
weder bekannt oder werden von den Investoren individuell festgelegt. Neben dem zu<br />
verhandelnden Kaufpreis sind vor allem der gewählte Diskontierungssatz, in dem die<br />
Anforderungen an die Rendite zum Ausdruck kommen und der Restwert, der die erhoff-<br />
te Wertentwicklung des Objektes am Immobilienmarkt widerspiegelt, entscheidend für<br />
die individuelle Investitionsüberlegung.
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 51<br />
Als Betrachtungszeitraum kommen regelmäßig fünf, zehn oder fünfzehn Jahre in Frage,<br />
um die prognostizierten Einnahmen und Ausgaben noch einigermaßen sicher abschätzen<br />
zu können (langfristige Mietverträge, Bonität der Mieter). Sehr kurze Betrachtungszeiträume<br />
können ihre Ursachen in der reinen Spekulation des Investors haben. In der<br />
Wertermittlungsliteratur gibt es diesbezüglich St<strong>im</strong>men, die das Barwertkalkulationsmodell<br />
als spekulationsfördernd einstufen und ablehnen. 1<br />
Nach Einsetzen aller Parameter und Berechnung der Formel, fällt die Entscheidung zu<br />
Gunsten der Investition aus, wenn der Kapitalwert größer als die Summe der Barwerte<br />
abzüglich des Kaufpreises (KP) ist. D.h. ist der Kapitalwert der Investition größer null,<br />
lohnt sich die Anlage, sofern alle Annahmen des Investors zukünftig auch eintreten. 2<br />
Falls der Investor sich über den Kaufpreis (KP) noch nicht einig ist, erhält er als Ergebnis<br />
der Formel den max<strong>im</strong>al möglichen Kaufpreis wenn er KP in der Formel gleich null<br />
setzt. Da der Kaufpreis zuweilen jedoch nicht mehr verhandelbar ist, wird den Investor<br />
vielmehr die Höhe seiner Rendite interessieren. Diese kann er durch die Interne-<br />
Zinsfuß-Methode errechnen.<br />
4.1.2 Ermittlung des Internen Zinsfußes („I.R.R“)<br />
Die rechnerische Ermittlung des internen Zinsfußes wird Interne-Zinsfuß-Methode bzw.<br />
I.R.R- Methode (Internal Rate of Return) bezeichnet. Der Zinssatz, bei dem der Kapitalwert<br />
gleich null ist, wird „interner Zinsfuß“ genannt.<br />
Zur Überprüfung der Investition wird nicht der Kapitalwert der Investition bei vorgegebener<br />
Verzinsung berechnet, sondern derjenige Zinssatz, bei dem der Kapitalwert gleich<br />
null wird. Hierzu wird die Kapitalwertformel von Seite 50 nach p umgestellt, was zu<br />
Polynomgleichungen n-ten Grades führt. Diese haben für n größer 4 keine allgemeine<br />
Lösungsformel und es muss bei der Berechnung iterativ mit „Probierzinssätzen“ vorgegangen<br />
werden.<br />
1<br />
vgl.: [36] Rüchardt, Konrad: Bemerkungen zur Immobilienbewertung in Deutschland und Großbritannien,<br />
In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik<br />
und Wertermittlung, Heft 6/1991, S. 311.<br />
2<br />
vgl.: [6] Brand, Eike: Verfahrenskritik zum Discounted-Cash-Flow-Verfahren in der Grundstücksbewertung,<br />
In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik<br />
und Wertermittlung, Heft 4/2000, S. 211.
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 52<br />
Investoren wenden hierzu als erstes ihren Kalkulationszinsfuß an, d.h. den Zinssatz den<br />
sie als Mindestrendite für ein Vorhaben voraussetzen. Er wird meist nach der Formel<br />
ermittelt: Kalkulationszinssatz = Basiszinssatz für risikolose Anlagen 1 + Risikozu-<br />
schlag. Kalkulationszinssätze liegen nach S<strong>im</strong>on <strong>im</strong> Immobiliensektor in Bereichen von<br />
sechs bis zehn Prozent. 2 Ist der iterativ errechnete interne Zinsfuß gleich oder höher als<br />
der Kalkulationszinsfuß, so ist die Investition vorteilhaft. 3<br />
Durch die Interne-Zinsfuß-Methode kann der Investor darüber hinaus die Renditen ver-<br />
schiedener Investitionsobjekte vergleichen und diejenige Alternative mit dem höchsten<br />
internen Zinsfuß auswählen (vgl. Abbildung 7)<br />
Mindestrendite<br />
(Kalkulationszinssatz)<br />
Interner Zinsfuß<br />
(Kapitalwert = 0)<br />
Investitionsentscheidung<br />
Abbildung 7: Investitionsentscheidung über den internen Zinsfuß.<br />
4.2 DCF-Verfahren für die Verkehrswertermittlung<br />
Alternativrendite<br />
Neben der Investitionsbewertung kann das rein betriebswirtschaftlich orientierte DCF-<br />
Verfahren in modifizierter Form auch zur Verkehrswertermittlung herangezogen wer-<br />
den. Als nicht normiertes Verfahren soll es nach Meinung einiger auch in Deutschland<br />
für die Verkehrswertermittlung speziell bei Renditeobjekten besser geeignet sein als das<br />
Ertragswertverfahren. Dieses wird allerdings kontrovers diskutiert. Die Vorgehensweise<br />
bei der Berechnung ist ähnlich wie bei der Benutzung des DCF-Verfahrens zur Investi-<br />
tionsbewertung.<br />
1 z.B.: Pfandbriefe, Bankanleihen, etc.<br />
2 vgl.: [41] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Verkehrswertermittlung Offener Immobilienfonds, In: Grundstücksmarkt und<br />
Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft 3/1999,<br />
S.135.<br />
3 vgl.: Fußnote 2, Seite 132.
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 53<br />
Da bei der Verkehrswertermittlung kein Kaufpreisangebot zur Verfügung steht, ändert<br />
sich die Kapitalwertformel bzw. Barwertformel von Seite 50 folgendermaßen:<br />
RE1<br />
RE 2 RE3<br />
RE 4 RE5<br />
RE n RW<br />
Barwert = Verkehrswert<br />
= + + + + + ... + +<br />
1 2 3 4 5<br />
n n<br />
q q q q q q q<br />
darin sind: RE Reinertrag,<br />
oder:<br />
RW Restwert,<br />
n Anzahl der Jahre,<br />
p<br />
q Zinsfaktor, wobei q = 1+<br />
mit p als Diskontierungssatz.<br />
100<br />
Barwert = Verkehrswert<br />
=<br />
darin sind: RoEn Rohertrag <strong>im</strong> Jahr n,<br />
n<br />
∑<br />
n=<br />
1<br />
( RoE<br />
n<br />
− BewK<br />
q<br />
n<br />
n<br />
− Son<br />
) RW<br />
+ n<br />
q<br />
BewKn Bewirtschaftungskosten <strong>im</strong> Jahr n (nicht umlagefähiger Anteil),<br />
Son Sonstige Ausgaben <strong>im</strong> Jahr n (inkl. Instandsetzung).<br />
Der Kapital- oder Barwert zum Wertermittlungsstichtag errechnet sich durch Abzinsung<br />
der jährlichen Einnahmenüberschüsse, dem sogenannten Cash-Flow, inklusive des ge-<br />
schätzten Wiederverkaufspreises am Ende des Betrachtungszeitraumes. Schwankungen<br />
in den Einnahmenüberschüssen durch unregelmäßige oder zyklische Ein- und Ausga-<br />
benverläufe werden differenziert für jedes Jahr s<strong>im</strong>uliert. In einer S<strong>im</strong>ulation werden für<br />
jede Zeitperiode die Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst und ergeben den<br />
Reinertrag bzw. Cash-Flow. Der Betrachtungszeitraum sollte aufgrund steigender Unsi-<br />
cherheiten von Prognosen max<strong>im</strong>al 10 bis 15 Jahre betragen. Vorteilhaft ist für die Be-<br />
rechnung, die Ausgangsdaten in tabellarischer Form zu erfassen. Aufgrund des erhöhten<br />
Rechenaufwandes auch jede Mietpartei zuerst getrennt zu berechnen, sollte eine Tabel-<br />
lenkalkulationssoftware benutzt werden.<br />
Der generelle Verfahrensablauf ist in der Abbildung 8 grafisch dargestellt und der so<br />
errechnete Barwert bzw. Kapitalwert entspricht unter gewissen Vorraussetzungen direkt<br />
dem Verkehrswert des Objektes bezogen auf den Wertermittlungsstichtag. 1<br />
1 vgl.: [1] <strong>Altmeppen</strong>, Hermann: Vorlesungsskript Sommersemester 2002 an der TU-Braunschweig :<br />
Wirtschaftlichkeitsbewertung von Immobilien. 2. überarbeitete Auflage, 2002, S. 78.
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 54<br />
Einnahmen<br />
1. Jahr<br />
_<br />
Ausgaben<br />
1. Jahr<br />
Cash Flow<br />
1. Jahr<br />
Analyse<br />
der Mietverträge<br />
Aktuelle<br />
Einnahmen<br />
Einnahmen<br />
2. Jahr<br />
_<br />
Ausgaben<br />
2. Jahr<br />
Cash Flow<br />
2. Jahr<br />
1/q1 1/q2 1/q1 1/q2 1/q1 1/q2 Prognose /<br />
S<strong>im</strong>ulation<br />
Aktuelle<br />
Ausgaben<br />
Kapitalwert =<br />
Verkehrswert des Grundstückes<br />
[ § 194 BauGB ]<br />
Erfahrungswerte<br />
.....<br />
Einnahmen<br />
n. Jahr<br />
_ _<br />
.....<br />
.....<br />
Ausgaben<br />
n. Jahr<br />
= = = =<br />
Cash Flow<br />
n. Jahr<br />
Restwert<br />
× × × × ×<br />
1/q ..... 1/qn 1/qn 1/q ..... 1/qn 1/qn 1/q ..... 1/qn 1/qn = = = = =<br />
Discounted<br />
Cash Flow<br />
1. Jahr<br />
Discounted<br />
Cash Flow<br />
2. Jahr<br />
…..<br />
Discounted<br />
Cash Flow<br />
n. Jahr<br />
Diskontierter<br />
Restwert<br />
+ + + + +<br />
Abbildung 8: Verkehrswertermittlung mit dem DCF-Verfahren. 1<br />
Bei der Prognose der Einnahmen und Ausgaben kann man zwischen dem periodischen<br />
Cash-Flow und dem aperiodischen Cash-Flow unterscheiden. Unter den periodischen<br />
1 Vgl.: [18] Hölzel, Mirko: Discounted-Cash-Flow-Verfahren ; Eine Gegenüberstellung zum Ertrags-<br />
wertverfahren nach WertV, unveröffentlicht, 2002, S.56.<br />
=
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 55<br />
fallen die Miets<strong>im</strong>ulation (laufende Mieten, Mietanpassung, Anschlussmieten, Leer-<br />
standsperioden, Mietwertsteigerungen) und die Bewirtschaftungskosen, während zum<br />
aperiodischen die Prognose des Veräußerungserlöses, die Prognose der Modernisie-<br />
rungsaufwendungen oder sonstige Kosten (Makler, Nebenkostenverluste) zählen können.<br />
Zur Kalkulation der zukünftigen Erträge sind alle eintretenden Veränderungen explizit<br />
einzurechnen, dagegen sind spezifische Entwicklungs- und Finanzierungskosten<br />
sowie steuerliche Aspekte auszuschließen, bzw. nur insoweit einzubringen, wie sie für<br />
den gewöhnlichen Marktteilnehmer zutreffen. 1<br />
Gemäß der Definition des Verkehrswertes nach § 194 BauGB darf das Ergebnis des<br />
DCF-Verfahrens nur dann als Verkehrswert bezeichnet werden, wenn die Verhältnisse<br />
am Grundstücksmarkt angemessen widergespiegelt wurden. Prinzipiell sind bei der Ermittlung<br />
nur das Wertermittlungsobjekt selber, der Wertermittlungsstichtag und der<br />
Markt zu berücksichtigen. Es dürfen nur objektive bzw. durchschnittliche Größen einfließen,<br />
die unabhängig von ungewöhnlichen und persönlichen Interessen (z.B. von Investoren)<br />
sind. Die Eingangsparameter, seien sie wirtschaftlicher, juristischer oder<br />
technischer Natur, müssen sachgerecht entsprechend dem örtlichen Grundstücksmarkt<br />
geschätzt werden und die Marktanalyse hat <strong>im</strong> Hinblick auf die Allgemeinheit zu erfolgen.<br />
Der notwendige Marktbezug wird pr<strong>im</strong>är durch die Herleitung der Eingangsgrößen<br />
aus dem Grundstücksmarktgeschehen gewährleistet. 2<br />
Auf die einzelnen Verfahrensschritte zur Verkehrswertermittlung bzw. auf die Herleitung<br />
der einzelnen Parameter (Einnahmen, Ausgaben, Restwert und Diskontierungszins,<br />
wird in den folgenden Kapiteln eingegangen.<br />
4.2.1 Prognose der Einnahmen<br />
Für den jeweiligen Betrachtungszeitraum wird die Summe der Einnahmen gebildet aus<br />
den tatsächlichen Mieteinnahmen, den prognostizierten Mieteinnahmen nach Auslaufen<br />
1<br />
vgl.: [41] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Verkehrswertermittlung Offener Immobilienfonds, In: Grundstücksmarkt und<br />
Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft 3/1999,<br />
S.129-143<br />
2<br />
vgl.: [26] Mausbach, Judith: Das Discounted-Cash-Flow Verfahren ; Oberprüfungsamt für den höheren<br />
Technischen Verwaltungsbeamten Frankfurt am Main, unveröffentlicht, 2002, S. 21.
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 56<br />
von Mietverträgen und dem Verkaufserlös des Objektes am Ende des Betrachtungszeit-<br />
raumes. 1<br />
Für die Prognose der zukünftigen Einnahmen stellt die genaue Analyse der Mietverträge<br />
die Ausgangsbasis der DCF-Berechnung dar. Die wichtigsten zu beachtenden Einflussgrößen<br />
sind:<br />
- Mietfreie Zeiten,<br />
- Optionsmöglichkeiten,<br />
- Indizierungen / Mietsteigerungen,<br />
- Bonität der Mieter,<br />
- Mietbeginn und Mietende und die<br />
- Miethöhe je m² zu Mietbeginn.<br />
Unter Umständen variieren die Einnahmen in jedem Zeitintervall und für jede Mieteinheit,<br />
da Leerstände, Mieterhöhungen und die Inflation unterschiedlich berücksichtigt<br />
werden können. Die Auswertung der Einnahmen erfolgt daher für jede Mieteinheit einzeln.<br />
Während bei Wohnungen die Mietentwicklung durch einen engen gesetzlichen<br />
Rahmen begrenzt ist, sind <strong>im</strong> gewerblichen Bereich unterschiedlichste Mietvereinbarungen<br />
und Mietsteigerungen durchaus zu erwarten. Für die Prognosen der Einnahmen<br />
sind <strong>im</strong> Rahmen der Berechnung zwei Szenarien zu beachten:<br />
1. Der Mietvertrag läuft bis zum Betrachtungsende oder darüber hinaus:<br />
In Ansatz zu bringen sind die laut Mietvertrag tatsächlich zu zahlenden Mieten. In vollem<br />
Umfang zu berücksichtigen ist auch ein vertraglich vereinbartes Mietwachstum,<br />
wie z.B. bei Staffel- oder indizierten Mietverträgen. Kann sich die Miethöhe unter Umständen<br />
auch, z.B. in Verbindung mit dem Lebenshaltungsindex, ändern, sind die Mieteinnahmen<br />
in einer S<strong>im</strong>ulation zu berechnen.<br />
2. Der Mietvertrag läuft innerhalb des Betrachtungszeitraumes aus.<br />
Für die Prognose der Mietzahlungen nach Auslaufen eines bestehenden Mietvertrages<br />
bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes ist die nachhaltig erzielbare Miete ausschlaggebend.<br />
Wenn noch kein neuer Mietvertrag vorliegt, sind die neue Miete und eventueller<br />
Leerstand abzuschätzen. Zukünftige Mieteinnahmen <strong>im</strong> Anschluss eines Mietvertrages<br />
werden besonders durch die folgenden Faktoren beeinflusst:<br />
1<br />
vgl.: [27] Meyer, Eckhard: DCF-Verfahren in der Wertermittlung, Bedingungen und Anforderungen an<br />
eine qualifizierte Bewertung über DCF, Seminarunterlage, 2001, S. 9.
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 57<br />
- Mikro- und Makrolage der Immobilie,<br />
- Eigenschaften der Immobilien,<br />
- Wirtschaftliche Rahmendaten der Region,<br />
- Prognostizierte Leerstände,<br />
- Potential des Immobilienmarktes,<br />
- Inflationsrate.<br />
Die Schätzung der zukünftigen Mieteinnahmen sollte sachverständig erfolgen um Ertragssprünge<br />
aus over-rented oder under-rented Mieteinnahmen zu vermeiden. Für die<br />
Projektion bis zum Betrachtungsende und um die zum Teil korrelierenden, beeinflussenden<br />
Faktoren jeweils angemessen zu berücksichtigen, wird auch hier eine S<strong>im</strong>ulation<br />
durchgeführt.<br />
4.2.2 Prognose der Ausgaben<br />
Zu den Ausgaben gehören die Bewirtschaftungskosten, etwaige Instandsetzungskosten<br />
sowie eventuelle Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen und sonstige Ausgaben.<br />
Wie bei den Einnahmen sind auch hier, sämtliche Ausgaben die tatsächlich innerhalb<br />
des Betrachtungszeitraumes anfallen sowie alle Änderungen explizit aufzuführen und<br />
einzurechnen.<br />
Die Entwicklung der Ausgaben ist neben den Regelungen des Mietvertrages von der<br />
Vertragsdauer, der Situation auf dem Grundstücksmarkt, den Eigenschaften des Objektes<br />
und eventuellen, gesetzlichen Änderungen, z.B. <strong>im</strong> Miet-, Steuer oder Versicherungsrecht,<br />
abhängig. Auch hier steht an erster Stelle die genaue Überprüfung der Mietverträge,<br />
die die Entwicklung der Bewirtschaftungskosten und damit der Ausgaben<br />
maßgeblich beeinflussen können.<br />
Bewirtschaftungskosten:<br />
Die Bewirtschaftungskosten beinhalten wie in Kapitel 3.3.3.2 bereits beschrieben die<br />
Kosten für Verwaltung, Betriebskosten, Instandhaltung und Mietausfall.<br />
Für die Prognose der Ausgaben ist entscheidend, welche Kosten davon tatsächlich be<strong>im</strong><br />
Vermieter verbleiben und nicht z.B. durch Umlagen vom Mieter erbracht werden. Hierbei<br />
ist zu berücksichtigen, dass <strong>im</strong> Falle eines Leerstandes die gesamten Bewirtschaftungskosten,<br />
d.h. auch diese, die sonst vom Mieter getragen werden, auf den Vermieter
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 58<br />
zurückfallen. Die Entwicklung hängt neben der Vertragsdauer daher auch besonders<br />
von der Situation am Markt ab, da sich bei einer schlechten Marktlage und einer verzö-<br />
gerten Neuvermietung die Ausgaben für den Vermieter erhöhen. Nach Ablauf eines<br />
Mietvertrages innerhalb des Betrachtungszeitraumes ist hierbei von den ortsüblichen<br />
Ausgaben auszugehen. Sofern keine Angaben über die tatsächlichen Ausgaben vorliegen,<br />
können für den Beginn des Betrachtungszeitraumes für die Verwaltung erfahrungsgemäß<br />
3 bis 5 Prozent und für den Mietausfall 2 bis 4 Prozent des Rohertrages<br />
angesetzt werden. 1 Realistische Werte für die Instandhaltung können z.B. bei Wohnungsbauunternehmen<br />
abgefragt werden. Nach S<strong>im</strong>on werden bei neueren Objekten <strong>im</strong><br />
Jahr ca. zwischen 5,11 €/m² und 6,14 €/m² angesetzt, wobei diese Beträge langfristig<br />
nicht ausreichen. Bei Kauf von neuwertigen Objekten und nachfolgender Veräußerung<br />
vor durchgreifenden Modernisierungen nach einer Haltedauer von 10 bis 15 Jahren reichen<br />
diese Ansätze jedoch aus. Wird das Objekt <strong>im</strong> Bestand gehalten, bedarf es einer<br />
marktkonformen Neukonzeption mit entsprechenden Umbauinvestitionen zur Erzielung<br />
höherer Mieten. Für Misch- und Lagerflächen betragen durchschnittliche Instandhaltungskostensätze<br />
zwischen 2,56 €/m² und 4,10 €/m², für Stellplätze zwischen 15,34 €<br />
und 25,56 € pro Stück und Jahr. 2<br />
Wie die Einnahmen, können auch die Bewirtschaftungskosten in jedem Zeitintervall<br />
z.B. aufgrund gestiegener Instandhaltungskosten variieren. Da die Bewirtschaftungskosten<br />
in jedem Fall der Inflation unterworfen sind, werden auch sie <strong>im</strong> Betrachtungszeitraum<br />
in einer S<strong>im</strong>ulation berechnet.<br />
Besondere Instandsetzungskosten/Modernisierungen:<br />
Besonders <strong>im</strong> gewerblichen Vermietungsbereich können innerhalb weniger Jahre öfter<br />
Instandsetzungskosten sowie Kosten für Umbau- und Modernisierungsvorhaben entstehen,<br />
um die Ertragsfähigkeit und Marktfähigkeit einer Immobilie zu erhalten. Besonders<br />
wichtig für die zu erwartenden Kosten sind die Eigenschaften des Objektes bezüglich<br />
des Alters, des Unterhaltungszustandes, der Ausstattung aber auch des Zuschnittes bzw.<br />
Aufteilung der Mietflächen. Für die anzusetzende Höhe der Baukosten sind spezielle<br />
Kenntnisse des Sachverständigen für derartiger Baumaßnahmen nötig. Bei einer umfassenden<br />
Instandsetzung sind neben den Kosten und der Erhöhung der Bewirtschaftungs-<br />
1<br />
vgl.: [18] Hölzel, Mirko: Discounted-Cash-Flow-Verfahren ; Eine Gegenüberstellung zum Ertragswertverfahren<br />
nach WertV, unveröffentlicht, 2002, S. 10.<br />
2<br />
Vgl.: [41] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Verkehrswertermittlung Offener Immobilienfonds, In: Grundstücksmarkt und<br />
Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft 3/1999,<br />
S. 137-138.
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 59<br />
kosten des Vermieters auch bei den Einnahmen Zeiten zu berücksichtigen, in denen<br />
teilweise erhebliche Flächen unvermietet sind.<br />
Besondere Instandsetzungskosten sowie Kosten für Umbau- und Modernisierungsarbeiten<br />
werden in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie voraussichtlich anfallen. Hierdurch<br />
kann es in diesem Jahr zu einem negativen Cash-Flow kommen, wenn die Ausgaben die<br />
Einnahmen übersteigen.<br />
Sonstige Kosten:<br />
Unter sonstigen Ausgaben können bisher unberücksichtigte Kosten eingestellt werden,<br />
wie z.B. für Altlastenbeseitigungen, Erschließungsmaßnahmen etc. sofern sie für eine<br />
Verkehrswertermittlung relevant sind. Investorenbezogene Finanzierungskosten oder<br />
Steuern bleiben beispielsweise unberücksichtigt.<br />
4.2.3 Der Restwert<br />
Im Hinblick auf den Verkehrswert muss der geschätzte Restwert einem durchschnittlichen<br />
Verkaufserlös am Ende des Beobachtungszeitraumes entsprechen. Die Berechnung<br />
eines in der Zukunft liegenden Verkaufspreises kann jedoch <strong>im</strong>mer nur näherungsweise<br />
ermittelt werden. Letztendlich kommt es auf die „Erfahrung“ des Sachverständigen an. 1<br />
In der DCF-Berechnung ist jedoch der Restwert neben dem gewählten Diskontierungszinssatz<br />
von entscheidender Bedeutung, da sich sein Anteil am Verkehrswert überwiegend<br />
auf mehr als 50 Prozent beläuft. 2 Bei der Restwertermittlung ist zu beachten, dass<br />
das Objekt ohne Modernisierungsmaßnahmen neben einer technischen und wirtschaftlichen<br />
Wertminderung auch <strong>im</strong>mer einer konjunkturellen Wertänderung unterworfen ist.<br />
Wenn die Kosten umfassender Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen<br />
zum Ansatz gekommen sind, kann über den Betrachtungszeitraum dagegen<br />
eine konstante Restnutzungsdauer unterstellt werden.<br />
1<br />
vgl.: [41] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Verkehrswertermittlung Offener Immobilienfonds, In: Grundstücksmarkt und<br />
Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft 3/1999,<br />
S. 135.<br />
2<br />
vgl.: [39] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Europäische Standards für die Immobilienbewertung, In: Grundstücksmarkt<br />
und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft<br />
3/2000, S. 140.
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 60<br />
In der Literatur werden verschiedene Möglichkeiten für die Ermittlung des Restwertes<br />
bzw. des am Betrachtungsende erzielbaren Verkaufserlöses genannt: 1<br />
1. Kapitalisierung des prognostizierten Reinertrages am Ende des letzten Jahres in<br />
Anlehnung an das angelsächsische Ertragswertverfahren mit einem „ewigen“<br />
Rentenbarwertfaktor.<br />
2. „Klassische“ Ertragwertermittlung mit dem Ertragswertverfahren zum Wertermittlungsstichtag<br />
gleich Ende des Beobachtungszeitraumes.<br />
3. Schätzung basierend auf Vergleichsfaktoren die aus den Verkaufspreisen vergleichbarer<br />
Objekte abgeleitet werden.<br />
Die erste Möglichkeit entspricht der angelsächsischen Investment Methode. Ausgehend<br />
von einem Beobachtungszeitraum von ca. 10 Jahren, müsste wegen der Alterung der<br />
Immobilie für den ewigen Rentenbarwertfaktor ein um 0,25 bis 0,75 Punkte höherer<br />
Zinssatz (exit cap rate), als der gewählte Diskontierungssatzes bei der Barwertermittlung<br />
der Cash-Flows, gewählt werden. Das führt aber auch bei unverändertem Zinssatz<br />
in der Regel zu erheblich geringeren Endwerten, die deutlich unter den realisierbaren<br />
Verkaufswerten liegen. Bei der Bildung eines geeigneten „ewigen“ Barwertfaktors<br />
müssen gleichzeitig<br />
- der prozentuale Anteil des Barwertes der Cash-Flows am Gesamtverkehrswert,<br />
- der gewählte Diskontsatz,<br />
- die erwartete Restnutzungsdauer bzw. das Alter der Immobilie und<br />
- ggf. die Höhe des Bodenwertanteils am Verkehrswert<br />
berücksichtigt und gewürdigt werden. Der rechnerische Nachweis dürfte dafür kaum<br />
befriedigend dargestellt werden können und die Wahl dieses Zinssatzes ist damit <strong>im</strong><br />
Gegensatz zum Liegenschaftszinssatz schlecht nachvollziehbar. 2<br />
Die zweite Möglichkeit wird sich wohl am häufigsten in der deutschen Praxis finden, da<br />
hier die meisten Erfahrungen vorliegen. Ziel dieser Variante ist die Ermittlung des Restwertes<br />
über das „klassische“ Ertragswertverfahren (vgl. Kapitel 3.3) an hand der<br />
Erträge des letzten Jahres innerhalb des Beobachtungszeitraumes. Bei Anwendung des<br />
Ertragswertverfahrens sind die s<strong>im</strong>ulierten nachhaltig erzielbaren Erträge am Ende des<br />
1<br />
vgl.: [26] Mausbach, Judith: Das Discounted-Cash-Flow Verfahren ; Oberprüfungsamt für den höheren<br />
Technischen Verwaltungsbeamten Frankfurt am Main, unveröffentlicht, 2002, S. 11.<br />
2<br />
vgl.: [41] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Verkehrswertermittlung Offener Immobilienfonds, In: Grundstücksmarkt und<br />
Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft 3/1999,<br />
S. 135.
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 61<br />
Beobachtungszeitraumes zu verwenden und über eine noch verbleibende Restnutzungsdauer<br />
mit einem dem Objekttyp angemessenem Liegenschaftszinssatz zu kapitalisieren.<br />
Vorzunehmende Instandsetzung- oder Modernisierungsmaßnahmen sind hierbei zu berücksichtigen.<br />
Auf die Ermittlung des Bodenwertes kann auf grund von Schätzungsgenauigkeiten<br />
bei einer verbleibenden Restnutzungsdauer von über 40 Jahren verzichtet<br />
werden. Bei Restnutzungsdauern unter 40 Jahren ist die Entwicklung des Bodenwertes<br />
auf grund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sachverständig zu ermitteln und<br />
absehbare Bodenwertsteigerungen angemessen zu berücksichtigen.<br />
Die dritte Möglichkeit der Schätzung des Restwertes basierend auf Vergleichsfaktoren<br />
wie z.B. von Reinertrags- oder Rohertragsfaktoren, hängt von Verkaufsinformationen<br />
vergleichbarer Objekte ab. Die Faktoren geben dabei an zu welchem Vielfachen z.B.<br />
des Reinertrages das Objekt verkauft wurde (Reinertragsfaktor = Kaufpreis geteilt durch<br />
Reinertrag).<br />
Sofern z.B. in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei der Auswertung von<br />
Kaufverträgen die Reinerträge oder die Roherträge und die Bewirtschaftungskosten<br />
erfasst worden sind, können hieraus umfangreich Reinertragsfaktoren ermittelt werden.<br />
Eine Unterteilung in Objekt- und Lageklassen und die Darstellung in gewissen Spannen<br />
innerhalb der Klassen ist bei der Ermittlung sinnvoll. Bei der Ableitung der Faktoren ist<br />
zu beachten, dass nur solche Objekte herangezogen werden, die den marktüblichen<br />
Durchschnitt repräsentieren. Ausgeschlossen werden sollten Extremfälle wie Objekte<br />
mit hohen Overrent- oder Underrentanteilen. Besonders bei Gewerbe<strong>im</strong>mobilien ist<br />
jedoch fraglich, ob jeweils genügend Kauffälle vorliegen um statistisch gesicherte Faktoren<br />
ableiten zu können.<br />
Neben der Verwendung von Reinertragsfaktoren ist auch die Verwendung von Rohertragsfaktoren<br />
zur Restwertermittlung denkbar. Allerdings wird bei der Verwendung von<br />
Rohertragsfaktoren unterstellt, dass Objekte mit gleichen Roherträgen, aber unterschiedlichen<br />
Bewirtschaftungskosten zu gleichen Preisen am Markt gehandelt werden.<br />
Rohertragsfaktoren können aus den Veröffentlichungen des Ringes deutscher Makler<br />
(RDM) 1 entnommen werden und auch S<strong>im</strong>on hat für das Jahr 1995 Rohertragsfaktoren<br />
gewerblicher Objekte angegeben (vgl. Tabelle 2). 2 Die Restwertermittlung mittels Rohertragsfaktoren<br />
sollte, um Fehler zu vermeiden nur bei Objekten angewendet werden,<br />
1<br />
vgl.: [63] www.rdm.de<br />
2<br />
vgl.: [40] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Quo Vadis? – Deutsche Verfahren der Grundstückswertermittlung auf dem<br />
Prüfstand, In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpo-<br />
litik und Wertermittlung, Heft 3/1996, S. 140.
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 62<br />
bei denen das Verhältnis von Erträgen und Kosten annährend konstant ist. In der Regel<br />
kann davon innerhalb einer Objekt- bzw. Lageklasse ausgegangen werden.<br />
Die Restwertermittlung erfolgt, indem man den Rein- bzw. Rohertragsfaktor mit dem<br />
s<strong>im</strong>ulierten (nachhaltigen) Rein- bzw. Rohertrag multipliziert. Bei positiv zu beurteilenden<br />
Objekten sollten dabei die Erträge mit einem Faktor am oberen Ende der Spanne<br />
innerhalb ihrer Objekt- und Lageklasse und Objekte die eher eine schlechte Performance<br />
aufweisen mit entsprechend niedrigeren Faktoren multipliziert werden<br />
Objektklasse und Lage Rohertragsfaktor<br />
Büro- und Geschäftsobjekt (1a-Lage) 16-19<br />
Büro- und Geschäftsobjekt (1b-Lage) 14-15<br />
Büroobjekte (Vororte, „grüne Wiese“) 11-13<br />
Gewerbehalle (Lager etc.) 10<br />
Einkaufszentren („grüne Wiese“) 12<br />
SB-Märkte (Vororte, Stadtrand) 11<br />
Tabelle 2: Rohertragsfaktoren.<br />
Bei der Analyse der Ermittlung des Restwertes wird klar, dass sich das DCF-Verfahren<br />
in zwei Teile spalten lässt. Während <strong>im</strong> ersten Teil des DCF-Verfahrens, bei der Berechnung<br />
der jährlichen Cash-Flows des Betrachtungszeitraumes, „dynamisch“ vorgegangen<br />
wird, wird der Restwert am Betrachtungsende statisch berechnet. Es wird daher<br />
häufig auch von einem teildynamischen Verfahren gesprochen. 1<br />
4.2.4 Die Diskontierung<br />
Die Diskontierung ist nötig, um die Cash-Flows der Zeitintervalle und den Restwert auf<br />
den Bezugszeitpunkt (Bewertungsstichtag) zu projizieren. Der Diskontierungszinssatz<br />
kann sich dabei von Objekt zu Objekt verändern und liegt üblicherweise über dem Liegenschaftszinssatz.<br />
Im Liegenschaftszinssatz sind Vorgaben einer nicht sicher vorhersehbaren Inflationsrate<br />
oder der möglichen Mietentwicklung ohne expliziten Hinweis schon enthalten. Im Dis-<br />
1<br />
vgl.: [49] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Europäische Standards für die Immobilienbewertung, In: Grundstücksmarkt<br />
und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft<br />
3/2000, S. 140 ; vgl.: [26] Mausbach, Judith: Das Discounted-Cash-Flow Verfahren ; Oberprüfungsamt<br />
für den höheren Technischen Verwaltungsbeamten Frankfurt am Main, unveröffentlicht, 2002, S. 14.
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 63<br />
kontierungszinssatz des DCF-Verfahrens ist das nicht der Fall. Es verbietet sich daher<br />
den Liegenschaftszinssatz als Diskontierungszinssatzes <strong>im</strong> DCF-Verfahren zu verwenden,<br />
da hier das Mietsteigerungspotential bei der Miets<strong>im</strong>ulation beachtet wird. Der<br />
(niedrigere) Liegenschaftszinssatz würde demnach zu einer Doppelberücksichtigung der<br />
Wertsteigerungserwartungen und damit zu einem überhöhten Endergebnis führen. 1<br />
Für die Diskontierung zur Verkehrswertermittlung ist be<strong>im</strong> DCF-Verfahren ein durchschnittlicher<br />
interner Diskontierungszinssatz zu wählen, der das Marktgeschehen ausreichend<br />
wiedergibt und eine Doppelberücksichtigung marktrelevanter Faktoren vermeidet.<br />
Die Ableitung des Zinssatzes muss dazu in Abhängigkeit von den vorher eingeführten<br />
Variablen und Größen erfolgen. Um der Verkehrswertdefinition mit Hilfe des<br />
DCF-Verfahrens gerecht werden zu können, ist der Diskontierungssatz gemäß § 194<br />
BauGB auch ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, wie z.B.<br />
den Renditeansprüchen eines Investors, abzuleiten.<br />
Wird der Diskontierungszins intern aus der angewandten Barwertformel in Verbindung<br />
mit einer ausreichenden Anzahl vergleichbarer Kaufpreise hergeleitet, wird vermieden,<br />
dass bereits explizit schon <strong>im</strong> Verfahren berücksichtigte Größen (z.B. die Erhöhung der<br />
Miete in einer S<strong>im</strong>ulation) zusätzlich <strong>im</strong>plizit <strong>im</strong> Zinssatz enthalten sind. Bei Ableitung<br />
aus dem eigenen Modell werden so gleichzeitig Modellfehler el<strong>im</strong>iniert und der oberste<br />
Grundsatz bei Kapitalisierungs- und Verrentungsaufgaben gewahrt, der die Ableitung<br />
des Kapitalisierungszinssatzes aus dem Modell fordert, in dem später kapitalisiert werden<br />
soll. 2<br />
Neben dem Ansatz innerhalb des DCF-Modells nur einen einheitlichen Zinssatz zu verwenden,<br />
gibt es neben der Variation innerhalb des Betrachtungszeitraumes, noch den<br />
Ansatz sowohl die jährlichen Überschüsse als auch den Restwert mit jeweils unterschiedlichen<br />
Zinssätzen, den sogenannten „equated yield“ und „equivalent yield“ zu<br />
diskontieren. Im nachfolgenden werden diese Ansätze und die Herleitung des Diskontierungszinssatzes<br />
genauer untersucht.<br />
4.2.4.1 Einheitlicher marktgerechter Diskontierungssatz<br />
1<br />
vgl.: [39] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Europäische Standards für die Immobilienbewertung, In: Grundstücksmarkt<br />
und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft<br />
3/2000, S. 141.<br />
2<br />
vgl.: [48] Strotkamp, Hans-Peter: Zinssätze in der Grundstückswertermittlung, In: Nachrichtenblatt der<br />
Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz, Heft 4/1999, S. 251.
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 64<br />
Die Berechnung eines einheitlichen marktgerechten Diskontierungszinssatzes kann auf<br />
der Grundlage der schon in Kapitel 4.1.2 beschriebenen Intern-Zinsfuß-Methode erfolgen.<br />
Ziel ist es auf Grundlage der Barwertformel von Seite 53 den internen Zinssatz zu<br />
berechnen, bei dem die Summe aller diskontierten Reinerträge zuzüglich des diskontierten<br />
Restwertes gleich dem vorliegenden Kaufpreis eines Objektes ist. Bei der iterativen<br />
Lösung der nach p umgestellten Formel kann jedoch der Fall eintreten, dass die Interne-<br />
Zinsfuss-Methode kein eindeutiges Ergebnis liefert. Das ist bei nonkonformen Zahlungsströmen<br />
der Fall, bei denen der Netto-Cash-Flow mehr als zwei Vorzeichenwechsel<br />
aufweist (häufig bei Sanierungsobjekten). 1<br />
Mit erheblichen Aufwand ist die Bereitstellung der Eingangsparameter verbunden. So<br />
müssen bei der Untersuchung von Verkäufen neben dem Kaufpreis, die Roherträge, die<br />
Bewirtschaftungskosten, alle anfallenden Instandsetzungs- bzw. Modernisierungskosten<br />
und der Restwert einer Immobilie vorliegen oder auch durch S<strong>im</strong>ulation best<strong>im</strong>mt werden.<br />
Um zu einem markgerechten Diskontierungssatz zu gelangen bedarf es daher einer<br />
genügend großen Transparenz des Marktes, bei einer hinreichenden Anzahl von Kauffällen,<br />
was besonders bei Gewerbe<strong>im</strong>mobilien auf Schwierigkeiten stoßen sollte.<br />
Die berechneten Diskontierungssätze sollten wie bei den Vergleichsfaktoren bei der<br />
Restwertbest<strong>im</strong>mung in einzelne Objektklassen untergliedert werden, innerhalb derer<br />
auch der Mittelwert und die Spanne zwischen Ober- und Untergrenze ausgewiesen werden<br />
sollte. Im Diskontierungszinssatz gehen all die Faktoren ein, die bisher noch nicht<br />
oder nicht vollständig <strong>im</strong> DCF-Modell berücksichtigt wurden. Diese können z.B. neben<br />
den allgemeinen <strong>im</strong>mobilienwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Kapitalkosten,<br />
steuerliche Aspekte, Lage und Art der Nutzung sowie das Risikopotential des Wertermittlungsobjektes<br />
sein. Je positiver sich die einzelnen Merkmale präsentieren, desto<br />
geringer, je negativer desto höher kann dann der Diskontierungszinssatz in der Spanne<br />
gewählt werden. Die einzelnen Merkmalseinflüsse sind dabei sachverständig zu gewichten.<br />
Bei einer näheren Untersuchung von bundesweit 70 Renditeobjekten hat Meyer eine<br />
Studie über die Abhängigkeit zwischen dem, mit dem beschriebenen Modell ermittelten<br />
Diskontierungszinssatz und dem Liegenschaftszinssatz durchgeführt (vgl. Abbildung 9).<br />
Hierbei zeigte sich, dass die Diskontierungszinssätze in der Regel über dem Liegenschaftszinssatz<br />
lagen und sich in einem Bereich zwischen 6 und 8 Prozent bewegten.<br />
1<br />
vgl.: [6] Brand, Eike: Verfahrenskritik zum Discounted-Cash-Flow-Verfahren in der Grundstücksbewertung,<br />
In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik<br />
und Wertermittlung, Heft 4/2000, S. 213.
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 65<br />
Damit st<strong>im</strong>mten sie in etwa mit den investitionsorientierten Zinssätzen aus Kapitel 4.1.2<br />
überein.<br />
Prozent<br />
8,00%<br />
7,00%<br />
6,00%<br />
5,00%<br />
4,00%<br />
3,00%<br />
Gegenüberstellung LSZ-Diskontierungszins<br />
(mit Ausreißern)<br />
1 7 13 19 25 31 37 43 49 55 61 67<br />
Anzahl<br />
Abbildung 9: Gegenüberstellung Liegenschaftszins und Diskontierungszins. 1<br />
4.2.4.2 Variation innerhalb des Betrachtungszeitraumes<br />
LSZ<br />
Diskontierungszins<br />
Potenziell<br />
(Diskontierungszins)<br />
Innerhalb des Betrachtungszeitraumes ist es theoretisch möglich den Diskontierungs-<br />
zinssatz zu variieren. Denkbar und eventuell sinnvoll kann die Variation sein, wenn z.B.<br />
ein Großteil von vorhandenen Mietverträge <strong>im</strong> Betrachtungszeitraum ausläuft und sich<br />
dadurch grundlegende Veränderungen ergeben. Aufgrund von schlechteren Rahmenbe-<br />
dingungen ist z.B. durch erheblichen Akquisitionsbedarf, längeren Leerständen oder<br />
geringeren Mieterträgen ein erhöhter Diskontierungszinssatz für die Zeitintervalle nach<br />
Auslaufen der Mietverträge vertretbar. Da die Variation jedoch sichere Erfahrungen <strong>im</strong><br />
Umgang mit den Diskontierungssätzen bedarf, ist es jedoch in dem obigen Fall sicherer<br />
das Mietausfallwagnis zu verändern. Unsachgemäßer Umgang mit dem Diskontierungs-<br />
zinssatz kann nämlich zu erheblichen Verfälschungen des Endergebnisses führen. 2<br />
1 vgl.: [28] Meyer, Eckhard: Untersuchung der Abhängigkeit von Liegenschaftszinssatz und Diskontie-<br />
rungszinssatz, unveröffentlicht, 2001.<br />
2 vgl.: [18] Hölzel, Mirko: Discounted-Cash-Flow-Verfahren ; Eine Gegenüberstellung zum Ertragswert-<br />
verfahren nach WertV, unveröffentlicht, 2002
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 66<br />
4.2.4.3 Variation innerhalb der Barwertanteile<br />
Gerady und auch Lange verwenden bei der Barwertberechnung für den dynamischen<br />
und den statischen Teil der Barwertformel unterschiedliche Zinssätze zur Diskontie-<br />
rung. 1 Die Cash-Flows werden mit dem sogenannten „equated yield“ 2 und der Restwert<br />
mit dem „equivalent yield“ diskontiert. In der Literatur lässt sich abgewandelt daher<br />
auch die nachfolgende Barwertformel finden:<br />
Barwert<br />
z<br />
N<br />
n<br />
= ∑<br />
n= 1 pequated<br />
n<br />
( 1+<br />
100<br />
darin sind: RWN Restwert nach dem Betrachtungszeitraum,<br />
zn<br />
)<br />
+<br />
( 1<br />
RW N<br />
p<br />
+<br />
100<br />
equivalent<br />
jährlicher Überschuss aus Einnahmen und Ausgaben,<br />
n Zählindex für die Zeit,<br />
N Laufzeit des Beobachtungszeitraumes,<br />
pequated Zinssatz für den Überschuss,<br />
pequivalent Zinssatz für die Diskontierung des Restwertes.<br />
Die verwendeten Bezeichnungen des „equated yield“ und des „equivalent yield“ stam-<br />
men aus der angelsächsischen Wertermittlung und sind interne Zinssätze. Der wesentli-<br />
che Unterschied zwischen ihnen liegt darin, dass <strong>im</strong> höheren „equated yield“ die Infla-<br />
tions- und Wachstumsraten nicht enthalten sind. Während sie <strong>im</strong> Gegensatz dazu <strong>im</strong><br />
niedrigeren „equivalent yield“ ähnlich dem Liegenschaftszinssatz schon enthalten sind. 3<br />
Eine Unterteilung der Zinssätze ist also dann notwendig, wenn die zukünftige Entwick-<br />
lung in den Überschüssen und <strong>im</strong> Restwert unterschiedlich berücksichtigt wurde und<br />
z.B. eine Doppelberücksichtigung vermieden werden soll.<br />
1 vgl.: [15] Gerhardy, T. ; Möckel, R. ; Troff, H. : Praxis der Grundstücksbewertung. 3. Aufl. 48. Nach-<br />
lieferung 2/2001. Landberg am Lech : Verlag Moderne Industrie, 2001 ; vgl.: [24] Lange, Olaf ; Finn,<br />
Thorsten ; Köhne, Friedhelm: Internationale Wertermittlungsverfahren, In: Nachrichten der Nieder-<br />
sächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung (NaVKV), Heft 3/2000, S. 5 ff<br />
2 yield = engl. Ertrag, Rendite, hier ist der Zinssatz gemeint.<br />
3 vgl.: [39] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Europäische Standards für die Immobilienbewertung, In: Grundstücksmarkt<br />
und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft<br />
3/2000, S.134-141 ; vgl.: [49] Thomas, Matthias: Income Approach versus Ertragswertverfahren<br />
(1.Teil), In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpoli-<br />
tik und Wertermittlung, Heft 1/1995, S. 38.<br />
)<br />
N
Discouted Cash-Flow-Verfahren Seite 67<br />
Da aber wie bereits in Kapitel 4.2.3 beschrieben in der Restwertberechnung üblicher-<br />
weise Inflations- und Wachstumsraten schon enthalten sind, muss auch der Restwert mit<br />
dem „equated yield“ diskontiert werden um eine Doppelberücksichtigung zu vermeiden.<br />
Dieses Vorgehen kommt dem Modell des einheitlichen Diskontierungszinssatzes gleich.<br />
Dieser einheitliche aus dem Markt hergeleitete Diskontierungszinssatzes ist nach Meinung<br />
des Autors generell vorzuziehen, da das DCF-Verfahren durch Ableitung von<br />
zwei unterschiedlichen Diskontierungszinssätzen unnötig kompliziert und unsicherer<br />
würde.<br />
4.2.5 Fazit<br />
Trotz oder weil das DCF-Verfahren als sehr transparent gilt, ist der finanzmathematische<br />
Hintergrund sehr komplex. Da das DCF-Verfahren nicht normiert ist, finden sich<br />
in der Literatur verschiedene Darstellungen, die vergleichbare Komponenten beinhalten,<br />
für die es jedoch keine eindeutigen Definitionen <strong>im</strong> Hinblick auf die Herleitung gibt.<br />
Das Problem liegt aber in der Wahl der richtigen Eingangsgrößen und der Zukunftsprognosen<br />
und nicht der Mathematik oder den verschiedenen Formeln. Das Ergebnis ist<br />
vielmehr <strong>im</strong>mer in Abhängigkeit von den einfließenden Werten zu interpretieren und<br />
bei richtiger Wahl auch bei der Verkehrswertermittlung von Gewerbe<strong>im</strong>mobilien geeignet.<br />
Das DCF-Verfahren ist damit als gleichberechtigtes Verfahren anzusehen, welches<br />
bei sachgerechter Anwendung zum gleichen Ergebnis wie be<strong>im</strong> Ertragswertverfahren<br />
führen muss. 1 Laut S<strong>im</strong>on sollte sich jedoch der Sachverständige, der einen Auftrag zur<br />
Verkehrswertermittlung zu einem best<strong>im</strong>mten Stichtag erhält, an die Ertragswertermittlung<br />
nach WertV halten, da sie in der Handhabung einfacher ist und direkt zum Ziel<br />
führt. 2 Bevor die Eignungen <strong>im</strong> praktischen Beispiel genauer untersucht werden, wird<br />
<strong>im</strong> folgendem Vergleich auf die zentralen Unterschiede sowie die jeweiligen Vor- und<br />
Nachteile zwischen dem Ertragswert- und dem DCF-Verfahren eingegangen.<br />
1<br />
vgl.: [41] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Verkehrswertermittlung Offener Immobilienfonds, In: Grundstücksmarkt und<br />
Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft 3/1999,<br />
S. 136.<br />
2<br />
Vgl.: Fußnote 1, Seite 132.
Vergleich DCF- und Ertragswertverfahren Seite 68<br />
5 Vergleich Ertragswertverfahren – DCF-Verfahren<br />
5.1 Gemeinsamkeiten<br />
Vergleicht man beide Verfahren ist zunächst festzustellen, dass das Ertragswertverfah-<br />
ren nach WertV und das DCF-Verfahren gleiche Wurzeln haben, was sich sowohl auf<br />
die Methodik als auch auf das Verfahren bezieht. Trotz vieler scheinbar verwirrender<br />
Begrifflichkeiten verbirgt sich hinter der DCF-Methode das Ertragswertverfahren in<br />
seiner Urform. Beide Verfahren sind Barwertverfahren, deren Kapitalwert (Verkehrs-<br />
wert) sich aus den diskontierten zukünftigen Reinerträgen (RE) einer Immobilie ergibt.<br />
Als Ausgangsgleichung haben beide Verfahren die gleiche Barwertformel:<br />
RE1<br />
RE 2 RE3<br />
RE 4 Restwert<br />
Barwert = + + + + L +<br />
1 2 3 4<br />
n<br />
q q q q<br />
q<br />
Aus dieser Barwertformel lassen sich sowohl die dem Ertragswertverfahren als auch<br />
dem DCF-Verfahren zugrunde liegenden Formeln ableiten 1 :<br />
Geht man von konstanten Reinerträgen aus, kann man diese Ausgangsgleichung verein-<br />
fachen und erhält die aus der WertV bekannte Darstellung des Ertragswertverfahrens<br />
(vgl. Kapitel 3.3):<br />
BW<br />
= EW = RE ∗V<br />
+<br />
q<br />
Barwert n<br />
Barwert = EW = ( RE − p ∗ BW ) ∗V<br />
+ BW<br />
Barwert = EW = [( RoE − BK − 0,<br />
01∗<br />
p ∗ BW ) ∗V<br />
] + BW<br />
Fast man die diskontierten Reinerträge der Ausgangsgleichung zu einer Summe zu-<br />
sammen, ergibt sich die Barwertformel für das DCF-Verfahren (vgl. Kapitel 4.2):<br />
1 vgl.: [6] Brand, Eike: Verfahrenskritik zum Discounted-Cash-Flow-Verfahren in der Grundstücksbe-<br />
wertung, In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpoli-<br />
tik und Wertermittlung, Heft 4/2000, S. 211-212.
Vergleich DCF- und Ertragswertverfahren Seite 69<br />
Barwert<br />
Barwert<br />
=<br />
=<br />
n<br />
∑<br />
n=<br />
1<br />
n<br />
∑<br />
n=<br />
1<br />
( RE<br />
q<br />
n<br />
n<br />
( RoE<br />
) RW<br />
+ n<br />
q<br />
n<br />
− BewK<br />
q<br />
n<br />
n<br />
− Son<br />
) RW<br />
+ n<br />
q<br />
Bei beiden Verfahren werden zukünftige Entwicklungen bei einer ordnungsgemäßen<br />
Bewirtschaftung betrachtet und auch besondere Verhältnisse (overrent, underrent etc.)<br />
müssen und können in beiden Verfahren berücksichtigt werden. Um zum Barwert zu<br />
gelangen, müssen beide Verfahren ihre Annahmen über die künftig zu erzielenden Rei-<br />
nerträge anhand der jeweiligen Zinssätze auf den Stichtag projizieren. Des weiteren<br />
werden die Kapitalisierungszinssätze beider Verfahren, also der Liegenschaftszinssatz<br />
<strong>im</strong> Ertragswertverfahren und der einheitliche und marktgerechte interne Diskontie-<br />
rungszinssatz <strong>im</strong> DCF-Verfahren, aus dem Markt abgeleitet, um unmittelbar zum Ver-<br />
kehrswert zu führen. 1<br />
5.2 Unterschiede<br />
Die Herleitung hat verdeutlicht, dass bei beiden Modellen zunächst keine gänzlich an-<br />
dere Methode vorliegt. Die Verfahren unterscheiden sich vielmehr in den Verfahrensab-<br />
läufen und den Eingangsparametern, die nachfolgend gegenüberstellend noch mal auf-<br />
gegriffen werden:<br />
Reinertrag/Einnahmen und Ausgaben<br />
Be<strong>im</strong> Ertragswertverfahren wird <strong>im</strong> Gegensatz zum DCF-Verfahren von konstanten<br />
Zahlungsströmen ausgegangen. Der Reinertrag be<strong>im</strong> „klassischen“ Ertragswertverfah-<br />
ren resultiert aus dem konstanten Rohertrag abzüglich pauschaler Bewirtschaftungskos-<br />
ten. Im DCF-Verfahren resultiert der Überschuss (Cash-Flow) aus der Subtraktion der<br />
Ausgaben von den Einnahmen.<br />
Rohertrag/Einnahmen<br />
Im Ertragswertverfahren wird von konstanten, nachhaltig erzielbaren Mieten ausgegan-<br />
gen. Im Gegensatz dazu werden <strong>im</strong> DCF-Verfahren die tatsächlich erzielten Mieten<br />
zum Beobachtungsanfang als Anfangsgröße gewählt und in einer Miets<strong>im</strong>ulation dyna-<br />
misch fortgeschrieben. Dabei werden neben der Mietentwicklung auch mietvertragliche<br />
Besonderheiten direkt bei Eintreten in der Kalkulation und nicht wie be<strong>im</strong> Ertragswert-
Vergleich DCF- und Ertragswertverfahren Seite 70<br />
verfahren indirekt durch den Liegenschaftszins oder durch nachträgliche Zu- und Ab-<br />
schläge berücksichtigt.<br />
Bewirtschaftungskosten/Ausgaben<br />
Gemäß § 18 WertV werden <strong>im</strong> Ertragswertverfahren die nachhaltig entstehenden Be-<br />
wirtschaftungskosten inklusive etwaige, nicht periodische Kosten (z.B. Umbaumaß-<br />
nahmen) statisch als Pauschale angesetzt. Bei den Ausgaben <strong>im</strong> DCF-Verfahren wird<br />
dagegen von den tatsächlich anfallenden Kosten ausgegangen, in denen sämtliche Faktoren<br />
explizit berücksichtigt werden. In einer S<strong>im</strong>ulation wird neben der Fortschreibung<br />
dieser Kosten auch der Zeitpunkt in dem sie anfallen prognostiziert.<br />
Kapitalisierung<br />
Die Kapitalisierung erfolgt <strong>im</strong> Ertragswertverfahren ausschließlich mit dem Liegenschaftszinssatz<br />
gemäß § 11 WertV. Dabei wird der Reinertrag mit einem Rentenbarwertfaktor<br />
dem sogenannten Vervielfältiger (V) für eine statisch nachschüssige Rente<br />
kapitalisiert. Be<strong>im</strong> DCF-Verfahren erfolgt die Kapitalisierung der Überschüsse (Einnahmen-Ausgaben)<br />
bzw. der Cash-Flows als dynamische Rente. Es ist möglich zeitlich<br />
variable und nicht periodische Ertragsströme direkt einzurechnen. Zur Kapitalisierung<br />
kann je nach Zielsetzung ein Kalkulationszinssatz (Investitionsentscheidung) oder ein<br />
interner Zinssatz (marktgerecht zur direkten Verkehrswertbest<strong>im</strong>mung) verwendet werden.<br />
Der interne Diskontierungszinssatz ist mit dem Liegenschaftszinssatz vergleichbar,<br />
aber nicht identisch. Sie sind voneinander unabhängig, und jeweils objektspezifisch zu<br />
realisieren. Während der Liegenschaftszinssatz aus der Grundlage der Kaufpreissammlungen<br />
hervorgeht, müsste auch der marktgerechte interne Diskontierungszinssatz aus<br />
vergleichbaren Kaufpreisen, jedoch auf der Basis des DCF-Modells, abgeleitet werden.<br />
Neben dem Kaufpreis müssten dazu auch alle anderen Faktoren, die in die DCF-<br />
Methode eingehen, untersucht werden bzw. bekannt sein. Das ist in Deutschland insbesondere<br />
bei Gewerbe<strong>im</strong>mobilien auch auf Grund mangelnder Transparenz (noch?) nicht<br />
realisierbar.<br />
Restnutzungsdauer<br />
Die Restnutzungsdauer ist neben dem Liegenschaftszins die zweite wichtige Komponente<br />
des Vervielfältigers (V) <strong>im</strong> Ertragswertverfahren. Aus der Formel in Kapitel 3.3.1<br />
lässt sich die direkte Abhängigkeit des Ertragswertes aus dieser Größe erkennen. Be<strong>im</strong><br />
DCF-Verfahren werden die Überschüsse unabhängig von der Restnutzungsdauer kapita-<br />
1<br />
vgl.: [6] Brand, Eike: Verfahrenskritik zum Discounted-Cash-Flow-Verfahren in der Grundstücksbewertung,<br />
In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik<br />
und Wertermittlung, Heft 4/2000, S. 211-212.
Vergleich DCF- und Ertragswertverfahren Seite 71<br />
lisiert. Die Restnutzungsdauer geht jedoch be<strong>im</strong> Restwert je nach dessen Herleitung<br />
(vgl. Kapitel 4.2.3) direkt oder indirekt mit ein:<br />
1. Bei der Kapitalisierung mit einem ewigen Rentenbarwertfaktor wird der Zins-<br />
satz entsprechend der Restnutzungsdauer gewählt. Der Einfluss ist also indirekt<br />
<strong>im</strong> Restwert enthalten.<br />
2. Wenn man für den Restwert das „klassische“ Ertragswertverfahren anwendet,<br />
geht die Restnutzungsdauer bei der Vervielfältigung direkt ein.<br />
3. Bei der Ermittlung des Restwertes über Vergleichsfaktoren geht die Restnutzungsdauer<br />
wiederum indirekt ein, da für den Vergleich Objekte mit vergleichbaren<br />
Restnutzungsdauern herangezogen werden müssen.<br />
Das heißt, dass die Restnutzungsdauer zwar <strong>im</strong> DCF-Verfahren berücksichtigt wird, sie<br />
aber nur bei der Best<strong>im</strong>mung des Restwertes nach der 2. Variante explizit best<strong>im</strong>mt<br />
werden muss.<br />
Bodenwert<br />
Im Ertragswertverfahren wird der Bodenwert getrennt vom Gebäudeertragsanteil ermittelt.<br />
Dadurch kann die Rentabilität der baulichen Anlagen ohne Einfluss des Bodenwertes<br />
direkt überprüft werden. Im DCF-Verfahren ist das nicht möglich, da der Bodenwert<br />
nicht getrennt von den baulichen Anlagen erfasst wird, sondern <strong>im</strong>plizit in den Überschüssen<br />
und <strong>im</strong> Restwert enthalten ist. Nur wenn die Ermittlung des Restwertes über<br />
das „klassische“ Ertragswertverfahren best<strong>im</strong>mt wird, ist die Ermittlung des Bodenwertes<br />
<strong>im</strong> DCF-Verfahren nötig. Besonderheiten wie z.B. noch nicht gezahlte Erschließungskosten<br />
können <strong>im</strong> DCF-Verfahren als Ausgaben berücksichtigt werden.<br />
Im Folgenden werden die wesentlichen Unterschiede beider Verfahren zur Verkehrswertermittlung<br />
in einer Tabelle übersichtlich gegenübergestellt bzw. zusammengefasst:<br />
Ertragswertverfahren<br />
DCF-Verfahren<br />
Normiertes Verfahren. Nicht normiertes Verfahren.<br />
Statisches Wertermittlungsverfahren, Dynamisches bzw. teildynamisches<br />
das von konstanten Zahlungsströmen Wertermittlungsverfahren, das auch<br />
ausgeht.<br />
zeitlich variierende Zahlungsströme<br />
Ermittlung eines über die gesamte Rest-<br />
berücksichtigt.<br />
Differenzierte S<strong>im</strong>ulation der jährlichen<br />
nutzungsdauer gleichbleibenden, nach- Einnahmen und Ausgaben für einen<br />
haltig erzielbaren Reinertrages . Betrachtungszeitraum. Nur Restwerter-
Vergleich DCF- und Ertragswertverfahren Seite 72<br />
Ertragswertverfahren<br />
Berücksichtigungen von Entwicklungspotentialen<br />
und z.B. inflationsbedingte<br />
Steigerungen der Einnahmen und Ausgaben<br />
gehen <strong>im</strong>plizit über den Liegenschaftszins<br />
in das Verfahren ein. (vgl.<br />
auch Abbildung 10).<br />
Abweichungen von den nachhaltigen<br />
Verhältnissen können nur nach Abschluss<br />
der Berechnung nachtäglich in<br />
Form von Zu- oder Abschlägen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Zusammensetzung des Barwertes aus<br />
Gebäudeertragsanteil und Bodenwert.<br />
Getrennte Ermittlung des Bodenwertes<br />
und des Wertes der baulichen Anlagen.<br />
Restnutzungsdauer ist wesentlicher Bestandteil<br />
des Vervielfältigers (Rentenbarwertfaktor).<br />
Kapitalisierung der Reinerträge über die<br />
Restnutzungsdauer des Gebäudes mit<br />
einem Rentenbarwertfaktor für eine<br />
jährlich nachschüssige Rente.<br />
Die Projektion (Diskontierung) der<br />
künftig zu erzielenden Reinerträge auf<br />
den Wertermittlungsstichtag erfolgt<br />
gemäß § 11 WertV über den Liegenschaftszinssatz.<br />
DCF-Verfahren<br />
mittlung über nachhaltig erzielbare Erträge.<br />
Berücksichtigung von Entwicklungspotentialen<br />
und inflationsbedingte oder<br />
reale Steigerungen der Einnahmen oder<br />
Ausgaben werden in einer S<strong>im</strong>ulation<br />
konkret berechnet und in das Verfahren<br />
eingestellt.<br />
Absehbare Schwankungen in den Einnahmen<br />
oder Ausgaben auch von z.B.<br />
under- oder over-rented Mietverträgen<br />
werden bereits <strong>im</strong> Rechengang berücksichtigt.<br />
Zusammensetzung des Barwertes aus<br />
den Überschüssen und dem Restwert.<br />
Boden und Gebäude werden als Einheit<br />
betrachtet und der Bodenwert ist untrennbar<br />
in der Gesamtmiete enthalten. 1<br />
Restnutzungsdauer spielt nur für die<br />
Restwertermittlung eine Rolle.<br />
Kapitalisierung der Überschüsse über<br />
einen überschaubaren Beobachtungszeitraum<br />
als dynamische Rente.<br />
Zur Verkehrswertermittlung muss die<br />
Projektion über einen marktgerechten<br />
internen Diskontierungszinssatzes erfolgen,<br />
der regelmäßig über dem Liegenschaftszinssatz<br />
liegt. Bei anderer<br />
Zielsetzung kann auch ein anderer Zinssatz<br />
gewählt werden (Kalkulationszinssatz).<br />
1<br />
vgl.: [6] Brand, Eike: Verfahrenskritik zum Discounted-Cash-Flow-Verfahren in der Grundstücksbewertung,<br />
In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik<br />
und Wertermittlung, Heft 4/2000, S. 212.
Vergleich DCF- und Ertragswertverfahren Seite 73<br />
Discounted<br />
Cash-Flow<br />
Methode<br />
Direkt<br />
Berücksichtigung<br />
von künftig sicher<br />
eintretenden<br />
Veränderungen in<br />
der Objektbewirtschaftung<br />
Berücksichtigung<br />
von allgemeinen<br />
Marktentwicklungen<br />
(z.B. Inflation,<br />
Mietentwicklung)<br />
Abbildung 10: Unterschiede DCF-Verfahren - Ertragswertermittlung. 1<br />
Direkt<br />
Indirekt<br />
über<br />
Liegenschaftszins<br />
5.3 Vor- und Nachteile des Ertragswertverfahrens<br />
Vorteile:<br />
Ertragswertverfahren<br />
nach WertV<br />
Durch die Normierung des Verfahrens und seiner Eingangsparameter sind die Grundla-<br />
gen für eine sichere und untereinander vergleichbare Anwendung sichergestellt. In der<br />
Hand von Gutachtern und bei sachverständiger Anwendung führt das Verfahren auf<br />
Grund von langjährigen und umfangreichen Erfahrungswerten zu Verkehrswerten <strong>im</strong><br />
Sinne des § 194 BauGB. Mit der Anwendung ist der deutsche Sachverständige vertraut<br />
und er kann sich auf marktkonforme Daten wie den Liegenschaftszinssätzen, den Bo-<br />
denrichtwerten und den in der Kaufpreissammlung geführten Kaufpreisen stützen. Die-<br />
se werden in regelmäßigen Abständen von den Gutachterausschüssen ermittelt und ak-<br />
tualisiert.<br />
Durch die explizite Berücksichtigung des Bodenwertes und der Aufspaltung des Ver-<br />
fahrens in den Wert der baulichen Anlagen und den Bodenwert, lässt sich die jeweilige<br />
Rentabilität auch einzeln ermitteln. Außerdem ist der Rechen- und Zeitaufwand <strong>im</strong> Ge-<br />
gensatz zum DCF-Verfahren erheblich geringer, da <strong>im</strong> Ertragswertverfahren in der Re-<br />
gel keine S<strong>im</strong>ulationen durchgeführt werden.<br />
1 vgl.: [39] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Europäische Standards für die Immobilienbewertung, In: Grundstücksmarkt<br />
und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft<br />
3/2000, S. 141.
Vergleich DCF- und Ertragswertverfahren Seite 74<br />
Nachteile:<br />
Das Verfahren gewährt keine transparente Darstellung der künftigen Einnahmen und<br />
Ausgaben. Wenn eine Differenzierung der künftigen Mieteinnahmen, Instandsetzungskosten<br />
oder der Bewirtschaftungskosten vorgenommen werden soll, ist das nur durch<br />
erheblichen Mehraufwand möglich.<br />
Das Verfahren benötigt die Gesamtnutzungsdauer und die Restnutzungsdauer der Gebäude.<br />
Diese kann der Sachverständige aber nur anhand von Erfahrungssätzen abschätzen,<br />
was bei fehlerhafter Best<strong>im</strong>mung insbesondere bei Objekten mit kurzer Restnutzungsdauer<br />
erheblichen Einfluss auf das Wertermittlungsergebnis haben kann. Nach<br />
Paul ist darüber hinaus der Ansatz nachhaltiger Mieten zu einem Bewertungsstichtag<br />
zwar leicht nachvollziehbar, lässt sich aber in Zeiten stark schwankender Mietpreise<br />
kaum rechtfertigen. 1<br />
5.4 Vor- und Nachteile des DCF-Verfahrens<br />
Vorteile:<br />
Die besondere Stärke des DCF-Verfahrens liegt in seiner Transparenz. Alle Einnahmen<br />
und Ausgaben sowie alle sonstigen Faktoren werden bei der Berechnung für jede Periode<br />
des Betrachtungszeitraumes übersichtlich in Tabellen zusammengestellt. Dadurch<br />
werden die eintretenden wirtschaftlichen Verhältnisse und künftigen Markterwartungen<br />
explizit und sehr genau und nachvollziehbar dargestellt. Veränderungen wie Mietsteigerungen,<br />
Leerstände, anfallende Instandhaltungs- oder Modernisierungskosten können,<br />
zu dem Zeitpunkt in dem sie anfallen, getrennt erfasst werden. Das Verfahren ist damit<br />
sehr flexibel und es ermöglicht eine genaue Analyse der Rentabilität der Finanzströme.<br />
Diese betriebswirtschaftliche Orientierung erhöht die Akzeptanz der Wertermittlung<br />
auch bei internationalen Investoren. Durch den überschaubaren Beobachtungszeitraum<br />
und die in ihm transparent dargestellten Zahlungsströme kann die aus der Immobilie<br />
zufließende Liquidität direkt abgelesen werden. Mit Hilfe des Verfahrens werden Investoren<br />
zusätzlich in die Lage versetzt verschiedene Szenarien durchzurechnen, z.B. zu<br />
welchem Zeitpunkt, welche Modernisierungen durchzuführen sind, um die günstigste<br />
Variante zu best<strong>im</strong>men. Eine Ermittlung des Bodenwertes sowie die Schätzung der<br />
1<br />
vgl.: [32] Paul, Eduard: Bewertungsmethoden <strong>im</strong> Kontext der funktionalen Werttheorie, In: Grundstücksmarkt<br />
und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung,,<br />
Heft 2/1998, S. 89.
Vergleich DCF- und Ertragswertverfahren Seite 75<br />
Restnutzungs- bzw. Gesamtnutzungsdauer ist für den Beobachtungszeitraum nicht er-<br />
forderlich.<br />
Nachteile:<br />
Die Vorteile stellen gleichzeitig auch die Nachteile des DCF-Verfahrens dar. Zwar ist<br />
die Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben über einen festgesetzten Beobachtungs-<br />
zeitraum sehr transparent, da diese Größen jedoch in der Zukunft liegen, handelt es sich<br />
nur um Schätzgrößen. Es müssen Prognosen durchgeführt werden, deren Genauigkeit<br />
vom Beobachtungszeitraum abhängt. Je weiter in die Zukunft projiziert wird, desto größer<br />
ist die damit verbundene Unsicherheit. Die Prognosen (S<strong>im</strong>ulationen) der Erträge in<br />
Abhängigkeit von der Inflation, der vertraglichen Mietvereinbarungen, Leerstandsperioden<br />
und der Marktlage bei der Restwertermittlung sind bei Zeiträumen von über 5 Jah-<br />
ren nach Brand als sehr unsicher bzw. spekulativ anzusehen. 1<br />
Insbesondere bei längeren Zeiträumen sind etwaige konjunkturelle Schwankungen zum<br />
Zeitpunkt des Wiederverkaufes nicht kalkulierbar. Die Best<strong>im</strong>mung des Restwertes am<br />
Betrachtungsende ist damit mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Da der Restwert<br />
aber zu mehr als 50 Prozent zum Verkehrswert <strong>im</strong> DCF-Verfahren beiträgt, ist eine<br />
möglichst genaue Prognose des zu erwartenden Restwertes von entscheidender Bedeutung<br />
(vgl. beispielhafte Untersuchung einiger Objekte von Meyer in Abbildung 11).<br />
Insbesondere ist auch die Abschätzung, inwiefern sich der technische und wirtschaftliche<br />
Zustand der Immobilie verändern wird, recht problematisch. Selbst wenn ein Zustand<br />
unterstellt wird, der dem Zustand am Beginn des Betrachtungszeitraumes entspricht,<br />
so ist der erhöhte Ansatz der Instandsetzungs- und Modernisierungskosten nur<br />
schwer einzuschätzen.<br />
Die fehlenden Daten sowie die fehlende Erfahrung mit dem DCF-Verfahren bei den<br />
Sachverständigen in Deutschland, können darüber hinaus häufig zu einer falschen Annahme<br />
des Diskontierungszinssatzes und damit zu einer Verfälschung des Verkehrswertes<br />
führen. Auch wenn der Diskontierungszinssatz intern, selbst aus einer unendlich<br />
großen Anzahl von Vergleichspreisen, aus dem eigenen Modell abgeleitet werden würde,<br />
wird es sich <strong>im</strong>mer um eine Schätzgröße handeln. Es existiert nie genau ein oder der<br />
richtige Diskontierungszinssatz, sondern es existieren <strong>im</strong>mer mehrere mögliche, objektspezifische<br />
Zinssätze. Bei der Ermittlung besteht zudem das Problem, dass bei nonkon-<br />
1<br />
vgl.: [6] Brand, Eike: Verfahrenskritik zum Discounted-Cash-Flow-Verfahren in der Grundstücksbewertung,<br />
In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik<br />
und Wertermittlung, Heft 4/2000, S. 213.
Vergleich DCF- und Ertragswertverfahren Seite 76<br />
formen Zahlungsströmen, bei denen der Netto-Cash-flow mehr als zwei Vorzeichen-<br />
wechsel aufweist, kein eindeutiges Ergebnis durch die interne Zinsfußmethode geliefert<br />
werden kann.<br />
70,00%<br />
60,00%<br />
50,00%<br />
40,00%<br />
30,00%<br />
20,00%<br />
10,00%<br />
0,00%<br />
1 6 11 16 21 26 31 36 41 46 51<br />
Abbildung 11: Anteil des Restwertes am Nettobarwert. 1<br />
Anteil des Restwertes<br />
am Nettobarwert<br />
Diskontierungszins<br />
Polynomisch (Anteil des<br />
Restwertes am<br />
Nettobarwert)<br />
Da für die Anwendung des DCF-Verfahrens dem deutschen Sachverständigen (noch)<br />
die Erfahrungswerte fehlen, erfordert die Anwendung des DCF-Verfahrens eine sorgfäl-<br />
tige Markteinschätzung und eine gesonderte Betrachtung aller einzelnen Komponenten<br />
des Cash-Flows. In der Praxis wird der Sachverständige folglich nicht um die zusätzli-<br />
che Berechnung des Ertragswertverfahrens herumkommen. Da das Ergebnis beider Ver-<br />
fahren gleich sein muss 2 , wird er neben der stützenden Vergleichsmöglichkeit vielmehr<br />
aus dem Verkehrswert des Ertragswertverfahrens einen marktgerechten Diskontie-<br />
rungszinssatzes ableiten können. Im letztendlichen Vergleich mit dem Ertragswertver-<br />
fahren ist das DCF-Verfahren mit einem viel höheren Rechen- und Zeitaufwand ver-<br />
bunden, der sich aber über eine Tabellenkalkulationssoftware relativieren lässt.<br />
1 vgl.: [29] Meyer, Eckhard: Untersuchung zur Best<strong>im</strong>mung des Restwertanteils am Nettobarwert, unver-<br />
öffentlicht, 2001<br />
2 vgl.: [41] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Verkehrswertermittlung Offener Immobilienfonds, In: Grundstücksmarkt und<br />
Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft 3/1999,<br />
S.136.
Verkehrswertberechnung der Gewerbe<strong>im</strong>mobilie Seite 77<br />
6 Verkehrswertberechnung der Gewerbe<strong>im</strong>mobilie<br />
6.1 Gebäudebeschreibung<br />
Die folgende Gebäudebeschreibung beschränkt sich auf die begehbaren Bereiche und<br />
die sichtbaren Konstruktionen. Öffnen von Konstruktionsteilen bzw. oberflächenzerstö-<br />
rende Maßnahmen wurden nicht vorgenommen. Die Funktionsfähigkeit der technischen<br />
Anlagen wurde nicht überprüft. Es wird von einem altlastenfreien Grundstück ausge-<br />
gangen. Die Gebäudebeschreibungen erfolgen getrennt für die einzelnen Gebäude. Die<br />
Bezeichnungen der einzelnen Gebäude sind der Anlage zu entnehmen.<br />
Gebäudebezeichnung 1. Bürogebäude<br />
Nutzung Büro<br />
Etagen KG, EG, 1. OG<br />
Baujahr ca. 1960<br />
Modernisierungen ca. 1997 neue Fenster, ca. 1998 Außenfassade<br />
wärmegedämmt, 1999 Fernwärme, 2002 neue<br />
Dachabdichtung/Dämmung, 2002 Ausstattung<br />
der Büroetage <strong>im</strong> Erdgeschoss mit Kabelkanälen<br />
auf Putz, zur Vernetzung aller Räume<br />
Restnutzungsdauer 25 Jahre<br />
Rohbau<br />
Gründung Streifenfundamente<br />
Wände Aus Kalksandstein wärmegedämmt mit Wärmeverbundsystem<br />
Innenwände Mauerwerk, vereinzelt Leichtbau<br />
Decken Stahlbetondecken<br />
Treppen Stahlbetonkonstruktion<br />
Kunststein<br />
mit Trittstufen aus<br />
Dach Flachdachkonstruktion mit wärmegedämmten<br />
PU-Schaumplatten<br />
Dachdeckung Kiesschüttung auf Bitumen-Dichtungsbahn<br />
Ausbau<br />
Fußböden Teppich-, PVC-, Fliesenbelag, Estrich
Verkehrswertberechnung der Gewerbe<strong>im</strong>mobilie Seite 78<br />
Türen Holztüren in Metallzargen, Metalleingangstüren<br />
mit Drahtglasfüllung<br />
Fenster Kunstoffenster mit Isolierverglasung<br />
Wandbehandlung Tapete, Anstrich, Fliesen, Aufenthaltsraum <strong>im</strong><br />
Haustechnische Anlagen<br />
EG mit Holzwandpaneel ca. 1,20 m hoch<br />
Elektroinstallation Bürostandard, <strong>im</strong> EG Kabelkanäle, Funkanten-<br />
nenmast, Telefonanschluß, Internet über Funk<br />
Warmwasser Elt-Boiler, Durchlauferhitzer<br />
Heizung Fernwärme<br />
Sanitäre Anlagen Gem. Erfordernis, EG: 1x Dusche, WC, Pissoir,<br />
Waschbecken. OG: 1x Wanne, WC, Waschbecken,<br />
1x Dusche, WC, Waschbecken<br />
Sonstiges Büro/Teeküchen, Gebäudezugänge mit Regenschutzdach,<br />
außenliegender separater Kellerzugang<br />
Bauzustand gut<br />
Gebäudebezeichnung 2. Gewerbehalle Ostlage<br />
Nutzung Kfz-Werkstatt mit Büro, Lager und Soziaräumen<br />
Etagen EG<br />
Baujahr ca. 1960<br />
Modernisierungen 1994 Gasheizung und sanitäre Anlagen eingerichtet,<br />
2001 Dach wärmegedämmt und isoliert,<br />
2002 wärmegedämmte Sektionaltore<br />
Restnutzungsdauer 20 Jahre<br />
Rohbau<br />
Gründung Streifenfundamente<br />
Wände Klinkermauerwerk, teils verputzt<br />
Innenwände Mauerwerk, z.T. Glas-Metallfertigelemente.<br />
Fußboden Beton<br />
Dach Pultdach aus Welleternitplatten, Styropordämmung,
Verkehrswertberechnung der Gewerbe<strong>im</strong>mobilie Seite 79<br />
Dachdeckung Bitumendichtung<br />
Ausbau<br />
Fußböden Estrich, z.T. Fliesen, z.T. Teppichbelag<br />
Türen Metalltüren mit Glasfüllung in Metallzargen,<br />
Holztüren tlw. mit Glasfüllung in Metallzargen<br />
Fenster Aluminiumfenster mit Isolierverglasung, Alu-<br />
miniumlichtband mit Einfachverglasung<br />
Wandbehandlung Fliesen, Tapete, Putz, Anstrich<br />
Haustechnische Anlagen<br />
Elektroinstallation Industrie-/Gewerbestandard mit Starkstroman-<br />
schlüssen<br />
Warmwasser heizungsgesteuert<br />
Heizung Gasheizung, Kombitherme, Flüssiggasaußen-<br />
tank<br />
Sanitäre Anlagen 1x Dusche, WC, Waschbecken, 1x WC, Wasch-<br />
becken<br />
Sonstige Anlagen Teilverglaste, gedämmte Alusegmentrolltore<br />
Bauzustand normal<br />
elektrisch mit Lichtschranke, Hubbühnen,<br />
Spritz-/Lackierkabine, Teeküche<br />
Gebäudebezeichnung 3. Gewerbehalle Zentrallage<br />
Nutzung Büro/Produktion/Dienstleistung/Lager<br />
Etagen EG, z.T. 1. OG<br />
Baujahr ca.1960
Verkehrswertberechnung der Gewerbe<strong>im</strong>mobilie Seite 80<br />
Modernisierungen Südteil: Ende 2001 Gasheizung, Kombitherme,<br />
Flüssiggasaußentank, Dunkelstrahler, 2002 zusätzliche<br />
Dämmung der Lichtbänder, Wärmedämmung<br />
mittels abgehängter Styropordecke,<br />
wärmegedämmtes Sektionaltor Nordteil: 2002<br />
Lichtband durch Isolierglaselemente auf der<br />
Ostseite und durch Kurstoffisolierdrehkippfenster<br />
auf der Westseite ausgewechselt, Ausbau des<br />
1. OG zu Büro und Sozialräumen inkl. sanitärer<br />
Anlagen und Gasheizung<br />
Restnutzungsdauer 20 Jahre<br />
Rohbau<br />
Gründung Streifenfundamente<br />
Wände Stahlskelettkonstruktion mit Ziegelmauer-<br />
Innenwände<br />
werksausfachung und umlaufend aufgesetztem<br />
Lichtband<br />
Mauerwerk, Putz, nachträglicher Ausbau aus<br />
Leichtbau, wärmegedämmt zur Kalthalle<br />
Decken Stahlkonstruktion mit Holz- Trockenestrichaufbau<br />
Fußboden Beton, Rampe Beton mit Stahlplattenabdeckung<br />
und Stahlprofilrammschutz<br />
Treppen Stahlkonstruktion mit Gitterrosttrittstufen<br />
Dach Satteldach-Stahlbinderkonstruktion mit aufgesetzten<br />
Lufthutzen, Süd und Mittelteil komplett,<br />
<strong>im</strong> Nordteil Büro und Sozialräume von innen<br />
wärmegedämmt, Rampenüberdachung mittels<br />
Stahlträgerkragarm<br />
Dachdeckung Dach und Rampenüberdachung mit Zementfaserplatten<br />
Ausbau<br />
Fußböden In den Hallen Hartestrich ansonsten Teppich-,<br />
PVC-, Fliesenbelag.<br />
Türen Holztüren in Metallzargen, Metalleingangstüren<br />
mit Drahtglasfüllung, Stahlblechtüren gem. Erfordernis
Verkehrswertberechnung der Gewerbe<strong>im</strong>mobilie Seite 81<br />
Fenster Kunstoffenster teils Holzfenster mit Isolierver-<br />
glasung. Lichtband einfachverglast <strong>im</strong> Stahlrahmen<br />
aber von innen nachträglich mit Doppelstegplatten<br />
isoliert.<br />
Wandbehandlung Tapete, Anstrich, Fliesen<br />
Haustechnische Anlagen<br />
Elektroinstallation Industrie-/Gewerbestandard mit Starkstromanschlüssen<br />
Warmwasser Teils Elt-Boiler, teils heizungsgesteuert<br />
Heizung Gasheizung, Kombitherme, Flüssiggasaußentank,<br />
in der Halle 2x Dunkelstrahler<br />
Sanitäre Anlagen Gem. Erfordernis, Südteil: 1x Dusche, WC,<br />
Waschbecken. 2x Pissoir, Waschbecken, 1x<br />
Waschbecken Nordteil: 1x Dusche, 2x WC,<br />
Waschbecken<br />
Sonstiges Südteil: Schräge Rampenzufahrt, Katzkranträger,<br />
wärmegedämmtes Sektionaltor teilverglast<br />
mit Lichtschranke Mittelteil: Schlammfang und<br />
Ölabscheider Nordteil: Kranträger mit 0,5t<br />
Katzkran, Montagegrube 1,2x1,4x14,1m, elektr.<br />
Sektionaltor teilverglast, Vorhallenstahlkonstruktion<br />
mit Dacheindeckung<br />
Bauzustand normal<br />
Gebäudebezeichnung 4. Gewerbehalle West<br />
Nutzung Büro/Verkauf/Dienstleistung/Lager<br />
Etagen EG<br />
Baujahr 1992<br />
Modernisierungen Südteil: Mitte 1996 gedämmter, säurefester Industrieestrich,<br />
Alarmanlage, Küche, Hallengasgebläseheizung,<br />
Abtrennung des Nordteiles<br />
Nordteil: 1998 Küchen und Toilettenanbau,<br />
2001 Überdachung des Vorplatzes<br />
Restnutzungsdauer 30 Jahre
Verkehrswertberechnung der Gewerbe<strong>im</strong>mobilie Seite 82<br />
Rohbau<br />
Gründung Streifenfundamente<br />
Wände Stahlskelettkonstruktion mit Gasbetonausfa-<br />
chung<br />
Innenwände Mauerwerk, Putz, nachträglicher Ausbau aus<br />
Porenbetonmauerwerk teils Leichtbau<br />
Fußboden Beton, Industrieestrich teils säurebeständig be-<br />
schichtet, wärmegedämmt<br />
Dach Flachdach- Holzle<strong>im</strong>binder, Stahltrapezblech,<br />
Dämmung, Stahltrapezblechblende<br />
Dachdeckung Bitumendichtungsbahnen<br />
Ausbau<br />
Fußböden Estrich, Fliesen.<br />
Türen Holztüren in Metallzargen, Metalleingangstüren<br />
mit Drahtglasfüllung, Stahlblechtüren gem. Erfordernis<br />
Fenster Stahlrahmung, bodentiefe Verglasung mit Oberlichtelementen,<br />
Wärmeschutz-Isolierverglasung.<br />
Wandbehandlung Tapete, Anstrich, Fliesen<br />
Haustechnische Anlagen<br />
Elektroinstallation Industrie-/Gewerbestandard mit Starkstromanschlüssen<br />
Warmwasser Elt-Boiler<br />
Heizung Gasheizung, Flüssiggasaußentank, in der Halle<br />
2x Gasgebläsebrenner ansonsten Radiatoren<br />
Sanitäre Anlagen Gem. Erfordernis, Südteil: 1x Dusche, Waschbecken.<br />
1x WC, Waschbecken Nordteil: 1x Dusche,<br />
WC, Waschbecken<br />
Sonstiges Südteil: Alarmanlage, 2x elektr. Sektionaltor<br />
Nordteil: elektr. Sektionaltor Vorhallenholzkonstruktion<br />
mit Trapezblecheindeckung<br />
Bauzustand gut
Verkehrswertberechnung der Gewerbe<strong>im</strong>mobilie Seite 83<br />
6.2 Bauberechnung<br />
Bruttogrundfläche:<br />
1.Bürogebäude<br />
KG 12,80 m x 12,60 m x 1 = 161,28 m²<br />
EG 21,65 m x 12,60 m x 1 = 272,79 m²<br />
OG 21,65 m x 12,60 m x 1 = 272,79 m²<br />
706,86 m²<br />
2.Gewerbehalle Ostlage<br />
32,45 m x 10,14 m x 1 = 329,04 m²<br />
329,04 m²<br />
3.Gewerbehalle Zentrallage<br />
EG gesamt 49,70 m x 12,33 m x 1 = 612,80 m²<br />
OG Mittelteil 4,50 m x 11,93 m x 1 = 53,69 m²<br />
OG Nordteil 17,80 m x 3,47 m x 1 = 61,77 m²<br />
Anbau Südteil (neu) 13,52 m x 3,34 m x 1 = 45,16 m²<br />
Anbau Südteil (alt) 13,70 m x 3,20 m x 1 = 43,84 m²<br />
Anbau Nordteil 6,66 m x 3,49 m x 1 = 23,24 m²<br />
Rampe Süd 3,45 m x 19,40 m x 0,5 = 33,47 m²<br />
Rampe Ost 27,20 m x 3,45 m x 0,5 = 46,92 m²<br />
920,88 m²<br />
4.Gewerbehalle Westlage<br />
25,20 m x 11,81 m x 1 = 297,61 m²<br />
297,61 m²<br />
2.254 m²<br />
Nutzfläche:<br />
1.Bürogebäude<br />
KG: Mieter<br />
1. Treppe/Flur 2,45 m x 6,55 m x 0 = 0,00 m²<br />
2. Lager/Fernwärme 4,67 m x 3,74 m x 1 = 17,47 m² 1<br />
3. Gang 1,47 m x 4,97 m x 1 = 7,31 m² 1<br />
4. Lager West 4,67 m x 7,61 m x 1 = 35,54 m² 1<br />
5. Lager Nord 6,55 m x 3,68 m x 1 = 24,10 m² 1<br />
6. Lager Ost 4,97 m x 6,11 m x 1 = 30,37 m² 2<br />
114,78 m²<br />
EG:<br />
1. Treppe/Flur 6,65 m x 2,48 m x 0 = 0,00 m²<br />
2. Raum Südwest 3,82 m x 4,72 m x 1 = 18,03 m² 3<br />
3. Gang 1,73 m x 16,00 m x 1 = 27,68 m² 3<br />
4. Raum Innen Süd 1,75 m x 1,07 m x 1 = 1,87 m² 3<br />
5. Raum Innen Nord 1,74 m x 1,07 m x 1 = 1,86 m² 3<br />
6. Raum West Eingang 3,60 m x 3,60 m x 1 = 12,96 m² 3<br />
7. Raum Mitte West 4,94 m x 4,73 m x 1 = 23,37 m² 3<br />
8. Raum Mitte Nordwest 4,80 m x 4,73 m x 1 = 22,70 m² 3<br />
9. Raum Nordwest 3,65 m x 4,73 m x 1 = 17,26 m² 3<br />
10. Eingang Nord 1,74 m x 2,31 m x 1 = 4,02 m² 3<br />
11. Bad Nordost 1,89 m x 4,14 m x 1 = 7,82 m² 3
Verkehrswertberechnung der Gewerbe<strong>im</strong>mobilie Seite 84<br />
12. Raum Mitte Nordost 5,80 m x 4,74 m x 1 = 27,49 m² 3<br />
1,90 m x 1,32 m x 1 = 2,51 m² 3<br />
13. Küche 1,77 m x 2,73 m x 1 = 4,83 m² 3<br />
14. Raum Mitte Ost 6,18 m x 4,74 m x 1 = 29,29 m² 3<br />
-1,65 m x 0,74 m x 1 = -1,22 m² 3<br />
15. Bad Südost 1,11 m x 4,74 m x 1 = 5,26 m² 3<br />
205,75 m²<br />
OG:<br />
1. Treppe/Flur 6,71 m x 2,47 m x 0 = 0,00 m²<br />
7,46 m x 1,71 m x 0 = 0,00 m²<br />
2. Flur 7,58 m x 1,71 m x 1 = 12,96 m² 2<br />
1,75 m x 1,36 m x 1 = 2,38 m² 2<br />
3. Raum Südwest 4,64 m x 7,45 m x 1 = 34,57 m² 1<br />
4. Raum Mitte Südwest 4,79 m x 4,80 m x 1 = 22,99 m² 2<br />
5. Raum Mitte West 3,55 m x 4,74 m x 1 = 16,83 m² 2<br />
6. Raum Nordwest 3,78 m x 4,74 m x 1 = 17,92 m² 2<br />
7. WC 2,42 m x 1,09 m x 1 = 2,64 m² 2<br />
8. Bad 2,42 m x 2,22 m x 1 = 5,37 m² 2<br />
9. Raum Nordost 3,78 m x 3,11 m x 1 = 11,76 m² 2<br />
10. Raum Mitte Nordost 3,70 m x 4,74 m x 1 = 17,54 m² 2<br />
11. Raum Mitte Ost 4,78 m x 4,74 m x 1 = 22,66 m² 1<br />
12. Raum Mitte Südost 3,20 m x 4,74 m x 1 = 15,17 m² 1<br />
-1,68 m x 0,76 m x 1 = -1,28 m² 1<br />
13. Flur/Teeküche 1,45 m x 2,39 m x 1 = 3,47 m² 1<br />
14. Bad 1,45 m x 2,25 m x 1 = 3,26 m² 1<br />
188,23 m²<br />
Parkplätze 9 Stück 2 Stück<br />
1 Stück<br />
6 Stück<br />
2.Gewerbehalle Ostlage<br />
1. Lager 1,16 m x 2,89 m x 1 = 3,35 m² 4<br />
0,85 m x 1,26 m x 1 = 1,07 m² 4<br />
19,99 1,75 m x 0,17 m x 1 = 0,30 m² 4<br />
9,48 m x 4,23 m x 1 = 40,10 m² 4<br />
2. Sozialraum 2,89 m x 4,97 m x 1 = 14,36 m² 4<br />
3. Bad 1,63 m x 2,89 m x 1 = 4,71 m² 4<br />
4. WC 1,61 m x 1,14 m x 1 = 1,84 m² 4<br />
5. Büro 4,40 m x 3,46 m x 1 = 15,22 m² 4<br />
6. Spritzkabine 4,93 m x 3,50 m x 1 = 17,26 m² 4<br />
4,38 m x 2,77 m x 1 = 12,13 m² 4<br />
7. Werkstatt 20,18 m x 9,49 m x 1 = 191,51 m² 4<br />
-4,50 m x 2,77 m x 1 = -12,47 m² 4<br />
-2,65 m x 0,18 m x 1 = -0,48 m² 4<br />
-0,30 m x 0,80 m x 1 = -0,24 m² 4<br />
-0,54 m x 0,26 m x 1 = -0,14 m² 4<br />
-0,54 m x 0,26 m x 1 = -0,14 m² 4<br />
288,39 m²<br />
Parkplätze 10 Stück 4<br />
Freifläche 5,25 m x 17,35 m x 1 = 91,09 m² 4<br />
8,94 m x 32,45 m x 1 = 290,10 m² 4<br />
381,19 m²
Verkehrswertberechnung der Gewerbe<strong>im</strong>mobilie Seite 85<br />
3.Gewerbehalle Zentrallage<br />
Südteil:<br />
1. Produktion/Lager 26,80 m x 11,93 m x 1 = 319,72 m² 5<br />
2. Bürotrakt/Sozial (alt) 13,23 m x 3,11 m x 1 = 39,91 m² 5<br />
3. Bürotrakt (neu) 13,10 m x 3,22 m x 1 = 40,92 m² 5<br />
400,55 m²<br />
4. Rampe 15,21 m x 3,44 m x 1 = 52,32 m² 5<br />
27,00 m x 3,44 m x 1 = 92,88 m² 5<br />
145,20 m²<br />
Parkplätze 6 Stück 5<br />
Mittelteil:<br />
1. Halle EG 4,50 m x 11,93 m x 1 = 52,07 m² 6<br />
2. Lager OG 4,50 m x 11,93 m x 0,5 = 26,84 m² 6<br />
78,92 m²<br />
Parkplätze 1 Stück 6<br />
Nordteil:<br />
EG:<br />
1. Halle 8,76 m x 17,91 m x 1 = 156,89 m² 3<br />
2. Werkstattleiter 3,10 m x 5,07 m x 1 = 15,72 m² 3<br />
3. Plotterraum 3,12 m x 12,59 m x 1 = 39,28 m² 3<br />
4. Anbau 6,22 m x 3,33 m x 1 = 20,71 m² 3<br />
OG:<br />
4. Flur 1,36 m x 2,07 m x 1 = 2,82 m² 3<br />
5. Badvorraum 1,96 m x 1,68 m x 1 = 3,29 m² 3<br />
6. WC 1,03 m x 1,12 m x 1 = 1,15 m² 3<br />
7. WC 0,98 m x 1,12 m x 1 = 1,10 m² 3<br />
8. Dusche 2,88 m x 1,00 m x 1 = 2,88 m² 3<br />
9. Sozial/Büro 2,17 m x 1,74 m x 1 = 3,78 m² 3<br />
3,02 m x 4,66 m x 1 = 14,07 m² 3<br />
10. Sozial/Büro 3,04 m x 7,50 m x 1 = 22,80 m² 3<br />
2,19 m x 2,19 m x 1 = 4,80 m² 3<br />
289,29 m²<br />
Freihalle 10,00 m x 9,00 m x 1 = 90,00 m² 3<br />
90,00 m²<br />
Freiflächen 30,41 m x 67,60 m x 1 = 2.055,72 m² 3<br />
26,05 m x 22,64 m x 1 = 589,77 m² 3<br />
2,36 m x 9,46 m x 1 = 22,33 m² 3<br />
-6,66 m x 3,49 m x 1 = -23,24 m² 3<br />
2.644,57 m²
Verkehrswertberechnung der Gewerbe<strong>im</strong>mobilie Seite 86<br />
4.Gewerbehalle West<br />
Südteil:<br />
1. Büro 2,80 m x 3,50 m x 1 = 9,51 m² 7<br />
2. Bad 2,00 m x 3,50 m x 1 = 6,79 m² 7<br />
3. Verkauf 5,05 m x 8,26 m x 1 = 40,46 m² 7<br />
4. Heizung/Küche 2,50 m x 2,50 m x 1 = 6,06 m² 7<br />
5. Werkstatt/Verkauf 9,90 m x 11,88 m x 1 = 114,08 m² 7<br />
176,90 m²<br />
Parkplätze 5 Stück 7<br />
Nordostteil:<br />
1. Halle 9,80 m x 5,85 m x 1 = 55,61 m² 1<br />
55,61 m²<br />
Parkplätze 2 Stück 1<br />
Nordwestteil:<br />
1. Halle 9,80 m x 5,85 m x 1 = 55,61 m² 8<br />
2. Bad/Küche (Anbau) 2,50 m x 2,00 m x 1 = 4,85 m² 8<br />
60,46 m²<br />
Parkplätze 2 Stück 8<br />
Freifläche 10,96 m x 8,53 m x 1 = 93,49 m² 1<br />
Gesamtnutzfläche ohne Parkplätze und Freiflächen 1.858,87 m²<br />
Freiflächen vermietbar gesamt 3.354,45 m²<br />
davon überdacht 90,00 m²<br />
davon Rampe 145,20 m²<br />
Gesamtnutzfläche ohne Parkplätze mit Freiflächen 5.213,32 m²<br />
Anzahl der Parkplätze gesamt 35 Stück<br />
Nr.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
Mieter<br />
Eigennutzung<br />
K<br />
B<br />
F<br />
W<br />
S<br />
C<br />
H
Verkehrswertberechnung mit dem Ertragswertverfahren Seite 87<br />
6.3 Berechnung mit dem Ertragswertverfahren<br />
Der Verkehrswert des Wertermittlungsobjekt wird nachfolgend als erstes unter Ver-<br />
wendung des Ertragswertverfahren zum Wertermittlungsstichtag am 1. Januar 2002<br />
berechnet.<br />
6.3.1 Bodenwert<br />
In der Regel wird der Bodenwert aus Preisen vergleichbarer Grundstücke, wie schon in<br />
Kapitel 3.3.2 beschrieben wurde, abgeleitet. Neben oder anstelle von Vergleichspreisen<br />
können auch geeignete Bodenrichtwerte herangezogen werden, wenn sie entsprechend<br />
den örtlichen Verhältnissen unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklungszustand<br />
gegliedert und nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand und<br />
jeweils vorherrschender Grundstücksgestalt hinreichend best<strong>im</strong>mt sind.<br />
Für das zu bewertende Grundstück hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte<br />
für den Bereich Braunschweig einen Bodenrichtwert von 41,00 €/m² ermittelt (vgl. auch<br />
Anhang 3: Auszug aus der Bodenrichtwertkarte). Dieser Bodenrichtwert bezieht sich<br />
auf ein Baugrundstück in einem Gewerbe- bzw. Industriegebiet. Ich halte diesen Boden-<br />
richtwert für angemessen und ermittle den Bodenwert ohne Zu- oder Abschläge mit:<br />
8.898 m² x 41,00 €/m² = 364.818,00 €<br />
Tabelle 3: Ausschnitt aus der Bodenrichtwertkarte .
Verkehrswertberechnung mit dem Ertragswertverfahren Seite 88<br />
6.3.2 Wert der baulichen Anlage<br />
Mietverträge/Jahresrohertrag:<br />
Zur Ermittlung des Wertes der baulichen Anlagen ist der Jahresrohertrag auf die ortsüb-<br />
lichen, angemessenen und nachhaltigen Erträge abzustellen. Die vorhandenen Mietver-<br />
träge sind dazu hinsichtlich der wichtigsten Kriterien zu untersuchen.<br />
Mit Ausnahme der Laufzeiten, der vermieteten Flächen und der jeweiligen Miethöhe<br />
sind die Mietverträge nahezu identisch. In allen gesichteten Mietverträgen sind jeweils<br />
Wertsicherungsklauseln enthalten, die sich nach der Inflation richten. Ferner sind bei<br />
allen Mietverträgen die Kosten für Schönheitsreparaturen sowie Instandhaltung, mit<br />
Ausnahme von Dach und <strong>Fach</strong>, auf die jeweiligen Mieter übertragen worden. Die Be-<br />
triebskosten werden des weiteren zu 100 Prozent auf die Mieter umgelegt.<br />
Zur Überprüfung der Nachhaltigkeit der Miete werden in der nachfolgenden Tabelle die<br />
zur Zeit monatlich gezahlten Nettokaltmieten, sowie alle anderen wichtigen Faktoren<br />
wie Mietbeginn und –ende, usw. aufgeführt.<br />
Nr. Mieter<br />
Nettokaltmiete<br />
pro Monat<br />
1 Eigennutzung 700,54 € Eigennutzung Eigennutzung Eigennutzung Eigennutzung<br />
2 K 511,29 € ja inflation 01.02.01 01.02.06<br />
3 B 2.556,46 € ja inflation 01.04.02 31.03.07<br />
4 F 1.431,62 € ja inflation 01.01.94 31.12.03<br />
5 W 1.123,42 € ja inflation 01.04.01 30.04.06<br />
6 S 204,52 € ja inflation 15.01.01 01.01.03<br />
7 C 1.021,29 € ja inflation 01.05.96 31.12.02<br />
8 H 132,23 € ja inflation 01.11.98 31.08.04<br />
Summe 7.681,38 €<br />
Tabelle 4: Mietverträge mit tatsächlich gezahlter Miete .<br />
Nebenkosten voll<br />
abrechenbar?<br />
Erhöhung? Mietbeginn Mietdauer bis<br />
Die Hallen und Räume des Grundstückes sind z.Zt. komplett an 8 verschiedene Parteien<br />
vermietet, welche die Räume und Freiflächen teils als Lager, Parkplatz, Büro, zur Pro-<br />
duktion, zur Dienstleistung oder als Verkaufsraum jeweils unterschiedlich nutzen. Zur<br />
Aufteilung der einzelnen Gebäude geben der Lageplan, die Bilder, die Grundrisszeich-<br />
nungen <strong>im</strong> Anhang und die Bauberechnung in Kapitel 6.2 näher Auskunft. Dabei sind<br />
die Räume sowohl in der Bauberechnung als auch in den Grundrisszeichnungen iden-<br />
tisch durchnummeriert.
Verkehrswertberechnung mit dem Ertragswertverfahren Seite 89<br />
Zur Ermittlung des nachhaltigen Rohertrages, der sich von den tatsächlich gezahlten<br />
Mieten mehr oder weniger stark unterscheiden kann, mussten die einzelnen, angemiete-<br />
ten Flächen zuerst je Mieter und Beschaffenheit aufgeteilt werden. Das wurde nötig, da<br />
es sich bei den vorhandenen Mietverträgen jeweils um pauschale Mietpreisvereinbarun-<br />
gen handelt, in denen weder flächenbezogene Mietpreise noch genaue Flächenangaben<br />
enthalten sind. Vielmehr wurden jeweils mehrere verschiedenartige Flächen in einem<br />
Mietvertrag zusammengefasst, die sich z.T. auch in verschiedenen Hallen befinden. Zur<br />
besseren Orientierung sind die jeweiligen Mieter neben der Nutzflächenberechnung in<br />
Kapitel 6.2 farbig hinterlegt und in der Berechnung des nachhaltigen Rohertrages je-<br />
weils getrennt voneinander ausgewiesen.<br />
Bei der Berechnung des nachhaltigen Rohertrages lassen sich neben der Nutzungsart<br />
aufgrund der Ausstattung und Beschaffenheit unterschiedliche, nachhaltige Mieten für<br />
die jeweiligen Flächen annehmen. Unter Beachtung der orts- und marktüblichen Gege-<br />
benheiten werden für die Büroflächen <strong>im</strong> 1.Bürogebäude demnach 4,00 €/m² und für die<br />
Kellerflächen, die als Lager benutzt werden 1,00 €/m² als nachhaltige Miete angesetzt.<br />
Für die beheizbaren Produktions- bzw. Gewerbehallen werden 3,50 €/m², für unbeheizte<br />
2,00 €/m² als nachhaltig angesehen. Für den Nordteil der 3. Gewerbehalle werden dabei<br />
2,50 €/m² als nachhaltig angesetzt, da nur die <strong>im</strong> Jahr 2002 neu ausgebauten Räume, die<br />
ca. die Hälfte der Fläche ausmachen, beheizbar sind. 3,75 €/m² werden für den Südteil<br />
der 4.Gewerbehalle als nachhaltig angesehen, da er zum einen alarmgesichert und zum<br />
anderen z.T. als Verkaufsraum ausgestattet ist. Für geschotterte bzw. nur teilweise ge-<br />
pflasterte Frei- und Lagerflächen werden 0,75 €/m², für asphaltierte, komplett gepflas-<br />
terte oder überdachte Frei- und Lagerflächen werden 1,00 €/m² und für Parkplätze wer-<br />
den 10,00 €/Stück als nachhaltige Miete angesetzt. 1<br />
Die Berechnung der jeweiligen Roherträge ist nachstehend aufgeführt und der Jahres-<br />
rohertrag ergibt sich daraus zu:<br />
9.638 € x 12 Monate = 115.661,24 €<br />
1 Werte aus Gesprächen mit Herrn Rabbel bzw. Herrn <strong>Altmeppen</strong> vom Ingenieurbüro <strong>Altmeppen</strong> abgelei-<br />
tet bzw. festgelegt.
Verkehrswertberechnung mit dem Ertragswertverfahren Seite 90<br />
Rohertrag<br />
Nr. Mieter Bezeichnung Nutzung Nutzfläche Miete Ertrag/Monat<br />
1 Eigennutzung 1. Bürogebäude Keller/Lager 84,41 m² x 1,00 €/m² = 84,41 €<br />
1. Bürogebäude Büro OG 77,84 m² x 4,00 €/m² = 311,38 €<br />
1. Bürogebäude Parkplatz 2 Stück x 10,00 €/Stück = 20,00 €<br />
4. Gewerbehalle Ausstellung/Lager 55,61 m² x 3,50 €/m² = 194,64 €<br />
4. Gewerbehalle Parkplatz 2 Stück x 10,00 €/Stück = 20,00 €<br />
4. Gewerbehalle Freifläche 93,49 m² x 0,75 €/m² = 70,12 €<br />
2 K 1. Bürogebäude Keller/Lager 30,37 m² x 1,00 €/m² = 30,37 €<br />
1. Bürogebäude Büro OG 110,38 m² x 4,00 €/m² = 441,53 €<br />
1. Bürogebäude Parkplatz 1 Stück x 10,00 €/Stück = 10,00 €<br />
3 B 1. Bürogebäude Büro EG 205,75 m² x 4,00 €/m² = 823,00 €<br />
1. Bürogebäude Parkplatz 6 Stück x 10,00 €/Stück = 60,00 €<br />
3. Gewerbehalle Sozial/Büro/Lager 289,29 m² x 2,50 €/m² = 723,22 €<br />
3. Gewerbehalle Freihalle 90,00 m² x 1,00 €/m² = 90,00 €<br />
3. Gewerbehalle Freifläche 2.644,57 m² x 1,00 €/m² = 2.644,57 €<br />
4 F 2. Gewerbehalle Werkstatt/Sozial/Büro 288,39 m² x 3,50 €/m² = 1.009,36 €<br />
2. Gewerbehalle Parkplatz 10 Stück x 10,00 €/Stück = 100,00 €<br />
2. Gewerbehalle Freifläche 381,19 m² x 0,75 €/m² = 285,89 €<br />
5 W 3. Gewerbehalle Produktion/Sozial/Büro 400,55 m² x 3,50 €/m² = 1.401,93 €<br />
3. Gewerbehalle Freifläche/Rampe 145,20 m² x 1,00 €/m² = 145,20 €<br />
3. Gewerbehalle Parkplatz 6 Stück x 10,00 €/Stück = 60,00 €<br />
6 S 3. Gewerbehalle Halle/Lager 78,92 m² x 2,00 €/m² = 157,83 €<br />
3. Gewerbehalle Parkplatz 1 Stück x 10,00 €/Stück = 10,00 €<br />
7 C 4. Gewerbehalle Verkauf/Werkstatt/Sozial 176,90 m² x 3,75 €/m² = 663,39 €<br />
4. Gewerbehalle Parkplatz 5 Stück x 10,00 €/Stück = 50,00 €<br />
8 H 4. Gewerbehalle Lager/Sozial 60,46 m² x 3,50 €/m² = 212 €<br />
4. Gewerbehalle Parkplatz 2 Stück x 10,00 €/Stück = 20 €<br />
700,54 €<br />
481,89 €<br />
4.340,78 €<br />
1.395,25 €<br />
1.607,13 €<br />
167,83 €<br />
713,39 €<br />
232 €<br />
Gesamtnutzfläche 5.213,32 m² Summe 9.638 €<br />
Gesamtparkplätze 35 Stück<br />
Be<strong>im</strong> Vergleich der nachhaltigen mit den tatsächlichen Mieterträgen sind zum Teil<br />
erhebliche Unterschiede erkennbar. Diese over- bzw. underrent Anteile werden am<br />
Schluss der Ertragswertberechnung als sonstige wertbeeinflussende Umstände gemäß<br />
§ 19 WertV berücksichtigt. Einzig bei der Eigennutzung wurde mangels eigener Miet-<br />
zahlung von vornherein die nachträgliche Miete angesetzt.
Verkehrswertberechnung mit dem Ertragswertverfahren Seite 91<br />
Bewirtschaftungskosten:<br />
Um zum Reinertrag zu gelangen sind vom Rohertrag die nachhaltigen Bewirtschaf-<br />
tungskosten abzuziehen. Bei den Bewirtschaftungskosten sind die Betriebskosten, die<br />
Verwaltungskosten, das Mietausfallwagnis und die Kosten für Instandhaltungsarbeiten<br />
zu berücksichtigen.<br />
Da die Betriebskosten komplett auf die Mieter umgelegt werden, brauchen sie be<strong>im</strong><br />
vorliegendem Objekt, bei den Bewirtschaftungskosten nicht in Ansatz gebracht zu werden.<br />
Obwohl der Eigentümer alle Aufgaben der Verwaltung selbst übern<strong>im</strong>mt, sind bei<br />
der Verkehrswertermittlung Kosten für diese Aufgabe in einer Höhe zu berücksichtigen,<br />
wie sie bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehen würden. Als Verwaltungskosten<br />
werden daher 4 % des Jahresrohertrages als nachhaltig angenommen, was<br />
einem Jahresbetrag von 4.626 € entspricht. Das Mietausfallwagnis wird gemäß WertR,<br />
entsprechend des Objektrisikos mit 4 % des Jahresrohertrages einkalkuliert und entspricht<br />
ebenfalls 4.626 € pro Jahr. Hierbei wurde neben der mehrheitlich guten Bonität<br />
der Mieter (B. ist eine gutgehende Aktiengesellschaft), ebenso die Tatsache beachtet,<br />
dass vielfach von den Mietern selbsteingebrachte Verbesserungen vorgenommen wurden<br />
bzw. in naher Zukunft getätigt werden.<br />
Die nachhaltigen Aufwendungen des Eigentümers für die Instandhaltung von Dach und<br />
<strong>Fach</strong> werden auf der Basis der von S<strong>im</strong>on benannten Erfahrungswerte von 4,60 € bis<br />
6,14 € unter Berücksichtigung der Gebäudealter, aber auch der schon vielfach durchgeführten<br />
Modernisierungen (siehe Kapitel 6.1) auf 7,50 €/m² geschätzt. Für die Instandhaltungen<br />
der Nutzflächen entspricht das einem Betrag von 13.942 € pro Jahr. Für die<br />
Instandhaltung der Parkplätze werden pauschal 25,00 €/Stück und für die Freiflächen<br />
1,00 €/m² bzw. 1,50 €/m² angesetzt. Insgesamt werden somit 18.289 € pro Jahr für die<br />
Instandhaltung zur Verfügung gestellt, was ca. 16 % des Jahresrohertrages ausmacht.<br />
Alles zusammen genommen fallen für die gesamten Bewirtschaftungskosten somit<br />
27.541 € pro Jahr an, die damit bei insgesamt ca. 24 % des nachhaltigen Jahresrohertrages<br />
liegen.
Verkehrswertberechnung mit dem Ertragswertverfahren Seite 92<br />
Restnutzungsdauer/Liegenschaftszins/Vervielfältiger<br />
Die Restnutzungsdauer ergibt sich normalerweise aus der Differenz von Gesamtnut-<br />
zungsdauer und bestehendem Gebäudealter. Aber auch dann ist die verbleibende Rest-<br />
nutzungsdauer aufgrund des jeweiligen Gebäudezustandes sachverständig abzuschät-<br />
zen. Dabei sind speziell der entsprechende Instandhaltungszustand sowie durchgeführte<br />
Modernisierungen zu beachten.<br />
Als Gesamtnutzungsdauer von den Gewerbehallen und dem Bürogebäude werden 40<br />
Jahre als angemessen erachtet. Daraus ergibt sich für die <strong>im</strong> Jahr 1992 erbaute 4. Ge-<br />
werbehalle eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren, die aufgrund des guten Instandhal-<br />
tungszustandes als gesichert angesehen wird. Für das 1.Bürogebäude wird aufgrund der<br />
grundlegenden Modernisierungen in den letzten Jahren (siehe Kapitel 6.1<br />
Gebäudebeschreibung) eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren und für die 2. und 3. Ge-<br />
werbehalle aufgrund der Modernisierungen und des Instandhaltungszustandes jeweils<br />
eine Restnutzungsdauer von 20 Jahren abgeschätzt.<br />
Um die Berechnung des Ertragswertes des Grundstückes in einem Rechenverfahren<br />
durchführen zu können und nicht jedes Gebäude für sich getrennt berechnen zu müssen,<br />
bedarf es einer gemittelten Restnutzungsdauer für alle Gebäude. Dazu wurde <strong>im</strong> vorlie-<br />
gendem Fall eine Gewichtung in Abhängigkeit von der nachhaltig erzielbaren Miete<br />
vorgenommen. Durch Multiplikation der nachhaltigen monatlichen Roherträge der ein-<br />
zelnen Gebäude mit den jeweiligen Restnutzungsdauern und anschließender Division<br />
durch die Summe der monatlichen Roherträge erhält man somit eine gewichtete Rest-<br />
nutzungsdauer von 22,2 Jahren. (vgl. Berechnungen <strong>im</strong> Anhang 43 )<br />
Entsprechend den objektspezifischen Merkmalen des Grundstückes werden für den Lie-<br />
genschaftszinssatz 7,0 % angenommen. Dieser wurde auch durch den Gutachteraus-<br />
schuss von Braunschweig für Gewerbegrundstücke <strong>im</strong> Außenbereich ermittelt. 1<br />
Nach Einsetzen der gewichteten Restnutzungsdauer (RND) und des Liegenschaftszinses<br />
(p) in die untenstehende Formel des Vervielfältigers (vgl auch Kapitel 3.3.3.5) ergibt<br />
sich der Vervielfältiger (V) zu 11,10.<br />
22,2<br />
q −1<br />
V =<br />
= 11,10 mit q = 0,<br />
01∗<br />
7 + 1 = 1,<br />
07<br />
22,2<br />
q ∗ ( q −1)<br />
1 vgl.: [16] Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Braun-<br />
schweig: Grundstücksmarktbericht 2002, S. 68.
Verkehrswertberechnung mit dem Ertragswertverfahren Seite 93<br />
Sonstige wertbeeinflussende Umstände<br />
Als sonstige wertbeeinflussende Umstände, die durch Zu- oder Abschläge beachtet werden<br />
müssen, kommen regelmäßig wohnungs- oder mietrechtliche Bindungen mit<br />
Abweichung der tatsächlich gezahlten Miete von der nachhaltig erzielbaren Miete, vorhandene<br />
Bauschäden oder ein Instandhaltungsstau in Betracht.<br />
Im vorliegenden Objekt werden keine Abschläge wegen Baumängel oder wegen Instandhaltungsstau<br />
vorgenommen, da in den letzten Jahren vielfach instandgesetzt bzw.<br />
modernisiert wurde. Einzig be<strong>im</strong> Südteil der 3. Gewerbehalle ist die Isolierung der angebauten<br />
Büroräume sowie die Erneuerung der Dachdeckung der Vordächer mit Stahltrapezblechen<br />
noch nicht abgeschlossen. Da das Material für diese Arbeiten schon vorliegt<br />
und der Mieter dieser Räume (ein Metallbauer) sich verpflichtet hat diese Arbeiten<br />
bei Wegfallen des Staffelmietvertrages kostenlos auszuführen, werden diese noch ausstehenden<br />
Arbeiten nicht als verkehrswertvermindernd angenommen. Die gleichzeitige<br />
Aussetzung des mit diesem Mieter zuvor bestehenden Staffelmietvertrages und dessen<br />
Wandelung in einen Mietvertrag mit einer Erhöhung der Miete gemäß Inflation, wurde<br />
schon in der Rohertragsermittlung beachtet, sodass auch für die ehemalige Staffelung<br />
kein Zuschlag angesetzt wird.<br />
Mit Zu- und Abschlägen müssen jedoch die von den nachhaltigen Erträgen abweichenden,<br />
tatsächlichen Erträge berücksichtigt werden. Für die Verkehrswertermittlung gibt<br />
es dazu bei unter- oder übervermieteten, den sogenannten „under- bzw. over-rented“,<br />
Objekten unterschiedliche Lösungswege, die laut S<strong>im</strong>on finanzmathematisch identisch<br />
sind und sich lediglich in ihrer Rechentechnik unterscheiden. So werden von S<strong>im</strong>on<br />
unter anderem in der Abhandlung „Verkehrswertermittlung offener Immobilienfonds“<br />
verschiedene Möglichkeiten beispielhaft berechnet. 1<br />
In der vorliegenden Arbeit werden die Zu- bzw. Abschläge durch die Vervielfältigung<br />
der Differenz zwischen den nachhaltig erzielbaren und den tatsächlich gezahlten Mieten<br />
berechnet. Die so errechneten Zu- und Abschläge werden dann zum vorläufigen Ertragswert,<br />
addiert bzw. von ihm subtrahiert.<br />
Bei der Berechnung des Vervielfältigers (V) wird dazu, bei ansonsten gleicher Formel,<br />
anstelle der Restnutzungsdauer die Dauer der jeweils verbleibenden Vertragslaufzeiten<br />
1<br />
vgl.: [41] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Verkehrswertermittlung Offener Immobilienfonds, In: Grundstücksmarkt und<br />
Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft 3/1999,<br />
S. 141-142.
Verkehrswertberechnung mit dem Ertragswertverfahren Seite 94<br />
eingesetzt. Im Falle eines over-rented Vertrages kann in manchen Fällen dabei ein et-<br />
was erhöhter Zinssatz, <strong>im</strong> Verhältnis zum Liegenschaftszinssatz, verwendet werden,<br />
wodurch der Zuschlag geringer ausfällt. Eine Erhöhung ist aber nur gerechtfertigt, wenn<br />
ein echtes Risiko besteht, dass die überhöhte Miete nicht bis zum Ende des Vertrages<br />
gezahlt wird. (z.B. bei fraglicher Bonität des Mieters oder sehr langen verbleibenden<br />
Vertragslaufzeiten).<br />
Da <strong>im</strong> Falle eines under-rented Vertrages ein Abschlag gesucht wird, könnte auch zu<br />
dessen Berechnung ein erhöhter Zinssatz gewählt werden, was zu einem geringeren<br />
Abschlag und entsprechend höherem Grundstückertragswert führen würde. Diese Erhö-<br />
hung wäre durch das geringere Risiko, die nachhaltige Miete nach Ablauf des under-<br />
rented Mietvertrages zu erzielen, begründbar. Darüber hinaus würde der Vermieter bei<br />
vorzeitigem Auszug des Mieters sofort die höhere, nachhaltige erzielbare Miete be-<br />
kommen.<br />
Im vorliegenden Fall wurde kein erhöhter Zinssatz für die Berechnung des Vervielfälti-<br />
gers der Zu- und Abschläge gewählt, sondern auf den Liegenschaftszinssatz zurückge-<br />
griffen. Die Zu- bzw. Abschläge errechnen sich, indem man den jeweiligen Vervielfäl-<br />
tiger mit den jeweiligen Differenzbeträgen multipliziert. In der nachfolgenden Tabelle<br />
wurden die jeweiligen over- bzw. under-rented Anteile berechnet. Durch die überwie-<br />
gend vorliegenden under-rented Mietverträge muss vom vorläufigen Ertragswert ein<br />
Abschlag von rund 100.000 € vorgenommen werden.<br />
Nr. Mieter<br />
tatsächliche<br />
Miete pro<br />
Monat<br />
nachhaltig<br />
erzielbare<br />
Miete pro<br />
Monat<br />
Differenz pro<br />
Monat<br />
Differenz pro<br />
Jahr<br />
Restlaufzeit<br />
in<br />
Jahren<br />
LSZ<br />
Vervielfältiger<br />
in Jahren<br />
Over-<br />
/Underrented<br />
über Laufzeit<br />
1 Eigennutzung 700,54 € 700,54 € 0,00 € 0,00 € 3,9 7,0 % 3,34 0,00 €<br />
2 K 511,29 € 481,89 € 29,40 € 352,32 € 3,6 7,0 % 3,09 1.090,89 €<br />
3 B 2.556,46 € 4.340,78 € -1.784,32 € -21.411,24 € 4,8 7,0 % 3,94 -84.288,33 €<br />
4 F 1.431,62 € 1.395,25 € 36,37 € 436,80 € 1,5 7,0 % 1,39 607,41 €<br />
5 W 1.123,42 € 1.607,13 € -483,71 € -5.804,52 € 3,8 7,0 % 3,27 -19.001,01 €<br />
6 S 204,52 € 167,83 € 36,69 € 440,40 € 0,5 7,0 % 0,49 216,52 €<br />
7 C 1.021,29 € 713,39 € 307,90 € 3.694,92 € 0,6 7,0 % 0,57 2.099,85 €<br />
8 H 132,23 € 231,61 € -99,38 € -1.197,24 € 2,2 7,0 % 1,94 -2.318,02 €<br />
Summe 7.681,38 € 9638,44 Summe -101.592,69 €<br />
Tabelle 5: Berechnung des Zu- bzw. Abschlages vom Ertragswert.<br />
rd. -100.000,00 €
Verkehrswertberechnung mit dem Ertragswertverfahren Seite 95<br />
6.3.3 Ertragswert des Grundstückes<br />
Die Ertragswertberechnung wird <strong>im</strong> nachfolgendem zum Stichtag vom 26. Juni 2002<br />
zusammenfassend dargestellt:<br />
Ertragswert:<br />
1. Nachhaltig erzielbarer Jahresrohertrag 115.668 €<br />
2. Bewirtschaftungskosten 24 % -27.544 €<br />
3. Reinertrag 88.124 €<br />
4. Bodenwert 364.818 €<br />
5. Bodenverzinsung 7,0 %<br />
6. Anteil des Bodenwertes am Reinertrag -25.537 €<br />
7. Anteil des Gebäudes am Reinertrag 62.587 €<br />
8. Restnutzungsdauer des Gebäudes in Jahren 22,2<br />
9. Vervielfältiger 11,10<br />
10. bei einem Zinssatz von 7,0 %<br />
11. Gebäudewert 694.716 €<br />
12. Baumängel/Bauschäden/Instandsetzungskosten -0 €<br />
13. Bodenwert +364.818 €<br />
14. Vorläufiger Ertragswert 1.059.534 €<br />
15. sonstige wertbeeinflussende Umstände -100.000 €<br />
16. Ertragswert 959.534 €<br />
15. Ertragswert gerundet 960.000 €<br />
6.3.4 Verkehrswert<br />
Der Verkehrswert ist aus der Lage auf dem Grundstücksmarkt abzuleiten. Da die Be-<br />
sonderheiten des Bewertungsobjektes in den Wertansätzen berücksichtigt wurden, sind<br />
Zu- oder Abschläge zum Ertragswert nicht anzubringen und der Verkehrswert ent-<br />
spricht dem Ertragswert in Höhe von 960.000 €. Der Verkehrswert entspricht damit<br />
dem 8,30-fachen des nachhaltig erzielbaren Jahresrohertrages bei einem Bodenwertan-<br />
teil von 38,00 % bzw. einem Ertragswert von 516 €/m² baulicher Nutzfläche. Ohne Be-
Verkehrswertberechnung mit dem Ertragswertverfahren Seite 96<br />
achtung der under- und over-rented Anteile entspräche dies dem 9,16-fachen des nach-<br />
haltigen Rohertrages.<br />
6.4 Berechnung mit dem DCF-Verfahren<br />
Der Verkehrswert des Wertermittlungsobjekt wird nachfolgend unter Verwendung des<br />
DCF-Verfahrens auch zum Wertermittlungsstichtag am 1. Januar 2002 berechnet. Der<br />
Beobachtungszeitraum geht bis zum Jahr 2012. Vor dem Beginn der Berechnung werden<br />
nachfolgend die wertbest<strong>im</strong>menden Eingangsparameter ermittelt bzw. erläutert.<br />
6.4.1 Analyse der Einnahmen- und Ausgabensituation<br />
Um die Ertragssituation des Grundstückes erfassen zu können sind die vorliegenden<br />
Mietverträge genau zu analysieren. Dieses wurde schon be<strong>im</strong> Ertragswertverfahren in<br />
Kapitel 6.3.2 durchgeführt und es wird an dieser Stelle <strong>im</strong> übrigen darauf verwiesen.<br />
Hervorzuheben ist, dass alle Mietverträge wertgesichert sind. Es erfolgt eine jährliche<br />
Anpassung jeweils am Januar des nächsten Jahres bei Veränderungen des Lebenshaltungsindexes.<br />
Veränderungen werden <strong>im</strong> gleichen Verhältnis auf die Miete übertragen,<br />
was beispielsweise bei einer 1,5-prozentigen Steigerung der Lebenshaltungskosten einer<br />
1,5-prozentigen Mietsteigerung entspricht.<br />
Das Risiko eines längerfristigen Leerstandes wird nicht explizit beachtet. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass es vom angesetzten Mietausfallwagnis voll gedeckt wird. Aufgrund<br />
der infrastrukturellen Lage und der Nähe u.a. zum TÜV wird das Risiko eines längerfristigen<br />
Leerstandes als min<strong>im</strong>al angesehen. Nach Auslaufen der jeweiligen Mietverträge<br />
und unter Beachtung der sonstigen Gegebenheiten (z.T. erhebliche Eigeninvestitionen<br />
der Mieter), ist vielmehr davon auszugehen, dass die meisten Mietverträge verlängert<br />
werden. Es wird jedoch unterstellt, dass nach Auslaufen der gültigen Mietverträge<br />
die jeweils nachhaltige Miete erzielt wird. Hierbei wird davon ausgegangen, dass auch<br />
die ortsübliche nachhaltige Miete inflationsbedingt Schwankungen unterliegt.<br />
Neben dem Mietausfallrisiko sind wie be<strong>im</strong> Ertragswertverfahren die Verwaltungskosten,<br />
Betriebskosten, Instandhaltungen und sonstigen Ausgaben zu kalkulieren. Da keine<br />
Angaben über die tatsächlichen Kosten vorliegen, sind diese sachverständig zu schätzen.<br />
Wie be<strong>im</strong> Ertragswertverfahren werden für das Mietausfallrisiko und die Verwaltungskosten<br />
jeweils 4 % des Jahresrohertrages also jeweils -3.687 € <strong>im</strong> ersten Jahr an-
Verkehrswertberechnung mit dem DCF-Verfahren Seite 97<br />
gesetzt. Da die Betriebskosten auch zukünftig auf die Mieter zu 100 % umgelegt wer-<br />
den, kann ihr Ansatz entfallen. Auch wird davon ausgegangen, dass die jeweiligen Mie-<br />
ter zukünftig die Kosten für die Instandhaltung mit Ausnahme von Dach und <strong>Fach</strong><br />
übernehmen werden.<br />
Bei den Instandhaltungskosten kann man sich be<strong>im</strong> DCF-Verfahren jedoch <strong>im</strong> Gegen-<br />
satz zum Ertragswertverfahren nicht an die modellhaft angenommenen, niedrigen In-<br />
standhaltungskostensätze etwa aus der II. Berechnungsverordnung halten. Im DCF-<br />
Verfahren müssen die tatsächlichen, realistisch entstehenden Kosten eingesetzt werden.<br />
Diese können sehr leicht, je nach Gebäudealter und Zustand, auch Werte von über 25<br />
€/m² erreichen. Da es sich <strong>im</strong> vorliegenden Fall zwar mehrheitlich um ältere Gebäude<br />
handelt, die aber in jüngster Zeit grundlegend instandgesetzt und modernisiert wurden<br />
(vgl. Kapitel 6.1), werden Instandhaltungskosten in Höhe von 7,5 €/m² für Dach und<br />
<strong>Fach</strong>, bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes als ausreichend erachtet.<br />
Um zusätzlich die Ertragsfähigkeit des Grundstückes zu erhalten, müssen bei Gewerbe<strong>im</strong>mobilien<br />
und besonders bei Büro<strong>im</strong>mobilien in einem Zyklus von 5 bis 15 Jahren<br />
grundlegende Verbesserungen bzw. Modernisierungen in der Ausstattung und Struktur<br />
vorgenommen werden. Unter Berücksichtigung des Gebäudealters und der kürzlich<br />
vorgenommenen Instandsetzungsmaßnahmen ist heute von einem Investitionsbedarf<br />
von ca. 120 €/m² auszugehen (gewichtet aus 200 €/m² für Büro und 100 €/m² Gewerbehallen).<br />
Dieser ist nötig um der Philosophie des DCF-Verfahrens gerecht zu werden,<br />
welche von einer ewigen Nutzbarkeit bzw. Ertragsfähigkeit der Immobilie ausgeht. Die<br />
Kosten für die Modernisierung werden <strong>im</strong> DCF-Verfahren oft am Ende des Betrachtungszeitraumes<br />
berücksichtigt, <strong>im</strong> vorliegendem Fall also <strong>im</strong> Jahr 2011. 1<br />
6.4.2 S<strong>im</strong>ulation<br />
Alle analysierten Eingangsparameter sind entsprechend den Regelungen der jeweiligen<br />
Mietverträge und der zu erwartenden konjunkturellen und <strong>im</strong>mobilienwirtschaftlichen<br />
Rahmendaten in einer S<strong>im</strong>ulation zu prognostizieren. Dabei sind alle Einnahmen und<br />
Ausgaben für jedes einzelne Jahr innerhalb des Betrachtungszeitraumes zu ermitteln. Im<br />
vorliegenden Fall werden dazu alle Einnahmen und Ausgaben einer, an die Inflation<br />
gekoppelten, Steigerungsberechnung unterzogen. Ausgehend von den durchschnittlichen<br />
Inflationsraten der vergangenen Jahre und unter Berücksichtigung der aktuellen<br />
1<br />
vgl.: Alle Werte von Herrn Meyer vom Ingenieurbüro <strong>Altmeppen</strong> erfahren; tatsächliche Werte können<br />
z.B. auch von großen Immobilienfonds abgefragt werden.
Verkehrswertberechnung mit dem DCF-Verfahren Seite 98<br />
Entwicklung der Lebenshaltungskosten, wird vorsichtig mit einer Inflationsrate von 1,5<br />
% gerechnet. Die Steigerungen der Ausgaben und Mieteinnahmen erfolgt dabei, wie in<br />
den Mietverträgen festgelegt, jeweils zum Jahresanfang mit der Inflationsrate des Vor-<br />
jahres.<br />
S<strong>im</strong>ulation der Einnahmen:<br />
Bei der S<strong>im</strong>ulation der Mieteinnahmen müssen, aufgrund der unterschiedlichen Ver-<br />
tragsdauern und der under- bzw. over-rented Verhältnisse, mehrere S<strong>im</strong>ulationen<br />
durchgeführt werden. Zum einen wird die nachhaltige Mietentwicklung, zum anderen<br />
die tatsächliche Mietentwicklung s<strong>im</strong>uliert. In der dritten S<strong>im</strong>ulation werden die jewei-<br />
ligen Werte der tatsächlichen Mieteinnahmen (schwarz) bis zum Ende des jeweiligen<br />
Mietvertrages eingesetzt. Danach wird mit den, bis zu diesem Zeitpunkt s<strong>im</strong>ulierten,<br />
nachhaltigen Mieten in der S<strong>im</strong>ulation fortgefahren (rot). Bei Auslaufen eines Mietver-<br />
trages innerhalb eines Jahres, werden entsprechend jeweils anteilig die tatsächlichen<br />
Mieteinnahmen und die nachhaltige Mieteinnahmen des betreffenden Jahres berechnet<br />
(blau), bevor <strong>im</strong> nächsten Jahr mit der S<strong>im</strong>ulation der jeweiligen nachhaltigen Miete<br />
fortgefahren wird (rot).<br />
tatsächliche<br />
Nr. Mieter 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Miete/Mon.<br />
2011 2012<br />
1 Eigennutz. 700,54 8.407 € 8.533 € 8.661 € 8.791 € 8.922 € 9.056 € 9.192 € 9.330 € 9.470 € 9.612 € 9.756 €<br />
2 K 511,29 6.136 € 6.228 € 6.321 € 6.416 € 6.512 € 6.610 € 6.709 € 6.809 € 6.912 € 7.015 € 7.121 €<br />
3 B 2556,46 30.678 € 31.138 € 31.605 € 32.079 € 32.560 € 33.048 € 33.544 € 34.047 € 34.558 € 35.076 € 35.603 €<br />
4 F 1431,62 17.179 € 17.437 € 17.699 € 17.964 € 18.234 € 18.507 € 18.785 € 19.066 € 19.352 € 19.643 € 19.937 €<br />
5 W 1123,42 13.481 € 13.683 € 13.889 € 14.097 € 14.308 € 14.523 € 14.741 € 14.962 € 15.186 € 15.414 € 15.645 €<br />
6 S 204,52 2.454 € 2.491 € 2.528 € 2.566 € 2.605 € 2.644 € 2.684 € 2.724 € 2.765 € 2.806 € 2.848 €<br />
7 C 1021,29 12.256 € 12.439 € 12.626 € 12.815 € 13.008 € 13.203 € 13.401 € 13.602 € 13.806 € 14.013 € 14.223 €<br />
8 H 132,23 1.587 € 1.611 € 1.635 € 1.659 € 1.684 € 1.709 € 1.735 € 1.761 € 1.787 € 1.814 € 1.842 €<br />
92.177 € 93.559 € 94.963 € 96.387 € 97.833 € 99.300 € 100.790 € 102.302 € 103.836 € 105.394 € 106.975 €<br />
Tabelle 6: S<strong>im</strong>ulation der tatsächlichen Mieteinnahmen.<br />
nachhaltige<br />
Nr. Mieter 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
Miete/Mon.<br />
1 Eigennutz. 700,54<br />
2 K 481,89<br />
3 B 4340,78<br />
4 F 1395,25<br />
5 W 1607,13<br />
6 S 167,83<br />
7 C 713,39<br />
8 H 231,61<br />
8.407 € 8.533 € 8.661 € 8.791 € 8.922 € 9.056 € 9.192 € 9.330 € 9.470 € 9.612 € 9.756 €<br />
5.783 € 5.869 € 5.958 € 6.047 € 6.138 € 6.230 € 6.323 € 6.418 € 6.514 € 6.612 € 6.711 €<br />
52.089 € 52.871 € 53.664 € 54.469 € 55.286 € 56.115 € 56.957 € 57.811 € 58.678 € 59.558 € 60.452 €<br />
16.743 € 16.994 € 17.249 € 17.508 € 17.770 € 18.037 € 18.308 € 18.582 € 18.861 € 19.144 € 19.431 €<br />
19.286 € 19.575 € 19.868 € 20.167 € 20.469 € 20.776 € 21.088 € 21.404 € 21.725 € 22.051 € 22.382 €<br />
2.014 € 2.044 € 2.075 € 2.106 € 2.138 € 2.170 € 2.202 € 2.235 € 2.269 € 2.303 € 2.337 €<br />
8.561 € 8.689 € 8.819 € 8.952 € 9.086 € 9.222 € 9.361 € 9.501 € 9.644 € 9.788 € 9.935 €<br />
2.779 € 2.821 € 2.863 € 2.906 € 2.950 € 2.994 € 3.039 € 3.085 € 3.131 € 3.178 € 3.226 €<br />
115.661 € 117.396 € 119.157 € 120.944 € 122.759 € 124.600 € 126.469 € 128.366 € 130.292 € 132.246 € 134.230 €<br />
Tabelle 7: S<strong>im</strong>ulation der nachhaltigen Mieteinnahmen.
Verkehrswertberechnung mit dem DCF-Verfahren Seite 99<br />
S<strong>im</strong>ulation der Mieteinahmen Inflationsrate 1,5 %<br />
Nr. Mieter Miete/Mon.<br />
2002<br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
1 Eigennutz. 700,54 8.407 € 8.533 € 8.661 € 8.791 € 8.922 € 9.056 € 9.192 € 9.330 € 9.470 € 9.612 € 9.756 €<br />
2 K 511,29 6.136 € 6.228 € 6.321 € 6.416 € 6.200 € 6.230 € 6.323 € 6.418 € 6.514 € 6.612 € 6.711 €<br />
3 B 2556,46 30.678 € 31.138 € 31.605 € 32.079 € 32.560 € 50.348 € 56.957 € 57.811 € 58.678 € 59.558 € 60.452 €<br />
4 F 1431,62 17.179 € 17.437 € 17.249 € 17.508 € 17.770 € 18.037 € 18.308 € 18.582 € 18.861 € 19.144 € 19.431 €<br />
5 W 1123,42 13.481 € 13.683 € 13.889 € 14.097 € 18.415 € 20.776 € 21.088 € 21.404 € 21.725 € 22.051 € 22.382 €<br />
6 S 204,52 2.454 € 2.044 € 2.075 € 2.106 € 2.138 € 2.170 € 2.202 € 2.235 € 2.269 € 2.303 € 2.337 €<br />
7 C 1021,29 12.256 € 8.689 € 8.819 € 8.952 € 9.086 € 9.222 € 9.361 € 9.501 € 9.644 € 9.788 € 9.935 €<br />
8 H 132,23 1.587 € 1.611 € 2.454 € 2.906 € 2.950 € 2.994 € 3.039 € 3.085 € 3.131 € 3.178 € 3.226 €<br />
92.177 € 89.362 € 91.072 € 92.854 € 98.042 € 118.833 € 126.469 € 128.366 € 130.292 € 132.246 € 134.230 €<br />
Tabelle 8: Zusammenfassende S<strong>im</strong>ulation der tatsächlichen und nachhaltigen Mieteinnahmen.<br />
S<strong>im</strong>ulation der Ausgaben:<br />
Bei der S<strong>im</strong>ulation der Ausgaben wurde ebenfalls davon ausgegangen, dass sich die<br />
Instandhaltungskosten und die Kosten für die Modernisierung, in Anlehnung an die<br />
Inflationsrate, entwickeln werden. Auch die Änderung des prozentualen Mietausfall-<br />
wagnisses und der Verwaltungskosten werden mit der Mietfortschreibung s<strong>im</strong>uliert. In<br />
der nachfolgenden Tabelle, sind die jeweils entsprechenden Bewirtschaftungskosten für<br />
jedes Jahr aufgeführt. Die Modernisierungskosten <strong>im</strong> Jahr 2011 ergeben sich darüber<br />
hinaus zu 258.874 € (Modernisierungskosten von 120 €/m² mal Nutzfläche mal<br />
(1+Prozentsatz der Inflation) 10 Jahre ).<br />
Bewirtschaftungskosten: 2002 2003 2004 2005<br />
Instandhaltung 7,5 €/m² Nutzfläche -13.942 € -14.151 € -14.363 € -14.578 €<br />
Verwaltung 4,0 % vom Rohertrag -3.687 € -3.574 € -3.643 € -3.714 €<br />
Mietausfall 4,0 % vom Rohertrag -3.687 € -3.574 € -3.643 € -3.714 €<br />
Betriebskosten 0 € 0 € 0 € 0 €<br />
Summe -21.316 € -21.300 € -21.649 € -22.007 €<br />
Bewirtschaftungskosten: 2006 2007 2008 2009<br />
Instandhaltung 7,5 €/m² Nutzfläche -14.797 € -15.019 € -15.244 € -15.473 €<br />
Verwaltung 4,0 % vom Rohertrag -3.922 € -4.753 € -5.059 € -5.135 €<br />
Mietausfall 4,0 % vom Rohertrag -3.922 € -4.753 € -5.059 € -5.135 €<br />
Betriebskosten 0 € 0 € 0 € 0 €<br />
Summe -22.640 € -24.526 € -25.362 € -25.742 €<br />
Bewirtschaftungskosten: 2010 2011 2012<br />
Instandhaltung 7,5 €/m² Nutzfläche -15.705 € -15.941 € -16.180 €<br />
Verwaltung 4,0 % vom Rohertrag -5.212 € -5.290 € -5.369 €<br />
Mietausfall 4,0 % vom Rohertrag -5.212 € -5.290 € -5.369 €<br />
Betriebskosten 0 € 0 € 0 €<br />
Tabelle 9: S<strong>im</strong>ulation der jährlichen Bewirtschaftungskosten.<br />
Summe -26.128 € -26.520 € -26.918 €
Verkehrswertberechnung mit dem DCF-Verfahren Seite 100<br />
6.4.3 Restwert<br />
Die Restwertermittlung (fiktiver Verkaufserlös) am Ende des Jahres 2012 kann, wie<br />
schon in Kapitel 4.2.3 beschrieben, auf mehrere Arten ermittelt werden. Im nachfolgen-<br />
dem wird die Ermittlung nach dem „klassischen“ Ertragswertverfahren durchgeführt.<br />
Dafür werden die nachhaltigen Einnahmen und Ausgaben <strong>im</strong> Jahr 2012 benötigt. Diese<br />
können jedoch nur sachverständig geschätzt werden. Zur Vereinfachung scheinen die<br />
durch die S<strong>im</strong>ulationen prognostizierten Einnahmen und Ausgaben dafür als geeignet.<br />
Vorrausgesetzt, das sich der Liegenschaftszinssatz in der nächsten Zeit nicht ändert,<br />
werden auch hier als Zinssatz 7,0 % angenommen. Unter der Vorrausetzung weiter ord-<br />
nungsgemäß durchgeführter Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen wird<br />
entsprechend dieselbe gewichtete Restnutzungsdauer von 22,2 Jahren und damit der<br />
gleiche Vervielfältiger wie <strong>im</strong> Ertragswertverfahren <strong>im</strong> Kapitel 6.3.2 angenommen.<br />
Dieses scheint des weiteren durch die, <strong>im</strong> letzten Jahr der Betrachtung, durchgeführten<br />
Modernisierungs- und Umbauarbeiten berechtigt und nachvollziehbar zu sein. Ohne die<br />
hohen Instandsetzungskosten bzw. Modernisierungskosten <strong>im</strong> Jahr 2011, hätte man an-<br />
derenfalls auch die gewichtete Restnutzungsdauer abzüglich der abgelaufenen Jahre des<br />
Betrachtungszeitraumes wählen können.<br />
Da <strong>im</strong> vorliegenden Fall auch der Bodenwert in Anlehnung an die Inflation entwickelt<br />
wird, wird dieser <strong>im</strong> Jahr 2012 mit 423.386 € (= 364.818 € x 1,015 10 ) angesetzt. Mit<br />
diesen Eingangswerten kann jetzt der Restwert berechnet werden. Die Berechnung wird<br />
<strong>im</strong> nachfolgenden wie in Kapitel 6.3.2 zusammengefasst.<br />
Einfacher und eleganter ist dagegen die Methode der Multiplikation des Jahresrohertra-<br />
ges mit den in Kapitel 4.2.3 beschriebenen Vergleichsfaktoren. Als am besten geeig-<br />
netster Vergleich für die Restwertermittlung <strong>im</strong> Jahr 2012 dürfte hierbei der bereits <strong>im</strong><br />
Ertragswertverfahren für das selbe Objekt ermittelte Rohertragsfaktor sein. Da <strong>im</strong> Jahr<br />
2012 jedoch keine over- oder underrented Verträge mehr vorliegen, ist anstelle des<br />
8,30-fachen vielmehr der 9,16-fache Rohertragsfaktor entsprechend Kapitel 6.3.4 zu<br />
benutzen. Der Restwert <strong>im</strong> Jahr 2012 ergibt sich demnach zu:<br />
Rohertragsfaktor ohne under-over-rented 9,16-fach<br />
Nachhaltig erzielbarer Jahresrohertrag 2012 x 134.230 €<br />
Restwert <strong>im</strong> Jahr 2012 1.229.901 €<br />
Restwert <strong>im</strong> Jahr 2012 gerundet 1.230.000 €
Verkehrswertberechnung mit dem DCF-Verfahren Seite 101<br />
Dem entspricht in etwa:<br />
Restwertermittlung:<br />
1. Nachhaltig erzielbarer Jahresrohertrag 2012 134.230 €<br />
2. Bewirtschaftungskosten 2012 -26.918 €<br />
3. Reinertrag 2012 107.312 €<br />
4. Bodenwert 2012 423.386 €<br />
5. Bodenverzinsung 7,0 %<br />
6. Anteil des Bodenwertes am Reinertrag -29.637 €<br />
7. Anteil des Gebäudes am Reinertrag 77.675 €<br />
8. Restnutzungsdauer des Gebäudes in Jahren 22,2<br />
9. Vervielfältiger 11,10<br />
10. bei einem Zinssatz von 7,0 %<br />
11. Gebäudewert 862.540 €<br />
12. Baumängel/Bauschäden/Instandsetzungskosten -0 €<br />
13. Bodenwert +423.386 €<br />
14. Vorläufiger Ertragswert 1.285.927 €<br />
15. sonstige wertbeeinflussende Umstände 0 €<br />
16. Ertragswert = Restwert 1.285.927 €<br />
17. Restwert gerundet 1.290.000 €<br />
Für die DCF-Berechnung wird <strong>im</strong> nachfolgendem, auf der vorsichtigen Seite, der klei-<br />
nere Wert gewählt. Auf das Ergebnis bei Wahl des höheren Wertes wird <strong>im</strong> Kapitel 6.5<br />
später auch <strong>im</strong> Hinblick auf die Fehleranfälligkeit des vorgezogenen Ertragswertverfah-<br />
rens für das Jahr 2012 eingegangen.<br />
6.4.4 Diskontierungszinssatz<br />
Bevor auf die Ermittlung des internen marktgerechten Diskontierungszinssatzes zur<br />
Verkehrswertermittlung gemäß Kapitel 4.2.4 und Kapitel 5.2 eingegangen wird, wird an<br />
dieser Stelle ein Exkurs über die Wahl eines vorweg best<strong>im</strong>mten Kalkulationszinssatzes<br />
bzw. Diskontierungszinssatzes durchgeführt:
Verkehrswertberechnung mit dem DCF-Verfahren Seite 102<br />
Bei der Durchführung einer Kapitalwertmethode unter Berücksichtigung eines vorweg<br />
best<strong>im</strong>mten Kalkulationszinssatzes, gibt es keine genauen Vorgaben für die Berücksichtigung<br />
der beeinflussende Faktoren des Kapitalmarktes. Es gibt in der Literatur vielmehr<br />
verschiedene Möglichkeiten für die Wahl eines vorweg best<strong>im</strong>mten Diskontierungszinssatzes,<br />
bei der Anwendung des DCF-Verfahrens:<br />
1. Das Ansetzen von Nettoanfangsrenditen (= anfängliche Einnahmen geteilt durch<br />
den Kaufpreis) [[52] White et al. 1999],<br />
2. Das Ansetzen der Kapitalmarktkosten auf der Basis des Capital Asset Pricing<br />
Modells (CAPM), in dem unterschiedliche Kapitalmarktrenditen und Risikofaktoren<br />
berücksichtigt werden [[15] Gerardy et al. 2002],<br />
3. Die Verwendung vergleichbarer banküblicher Zinssätze (Leitzinsen), eventuell<br />
mit besonderen Zu- oder Abschlägen [[22] Kleiber et al. 1994],<br />
4. Die Verwendung eines All Risk Yield, in dem alle Risiken <strong>im</strong>plizit zum Ausdruck<br />
gebracht werden. Er wird aus Markttransaktionen abgeleitet und ist ähnlich methodisch<br />
wie der Liegenschaftszins [[50] Vogel 2002],<br />
5. Die Berücksichtigung investorenspezifischer Renditeforderungen (gewünschte<br />
Mindestverzinsung) bzw. individueller Finanzierungen (Eigen-, Fremd-, Mischfinanzierung)<br />
[[22] Kleiber et al. 1994 oder [19] Kierig 1996]<br />
6. Benutzung einer festen Größe als Diskontierungszinssatz in Höhe von 9,5 %<br />
durch Jones Lang LaSalle [[53] White et al. 2002]<br />
Dabei ist die Wahl des geeigneten Zinssatzes stets jeweils abhängig von der Zweckbest<strong>im</strong>mung<br />
des Verfahrens.<br />
Für die Verkehrswertermittlung mit einem dafür nötigen, marktgerechten Diskontierungszinssatzes<br />
scheint dabei die 6. Möglichkeit mit der Anwendung eines festen Wertes<br />
nach Auffassung des Autors besonders abwegig. Ist doch der Diskontierungszinssatz<br />
von einer Vielzahl verschiedener, jeweils auch objektspezifischer Faktoren abhängig.<br />
Selbst wenn der Diskontierungszinssatz be<strong>im</strong> DCF-Verfahren mittels der Internen-<br />
Zinsfuss-Methode, <strong>im</strong> Gegensatz zu den übrigen einfließenden Größen, indirekt aus<br />
dem Modell abgeleitet wird (vgl. Kapitel 4.2.4 und Kapitel 5.2), kann es sich hierbei<br />
dennoch stets nur um eine Schätzgröße handeln.
Verkehrswertberechnung mit dem DCF-Verfahren Seite 103<br />
Das bleibt selbst dann so, wenn die Herleitung aus einer unendlich großen Anzahl von<br />
Vergleichspreisen erfolgt. Denn viele der übrigen, in das Verfahren eingehenden Größen,<br />
wie z.B. die angenommene Inflation oder die prognostizierten Modernisierungskosten<br />
stellen jeweils auch nur Schätzungsgrößen dar. Sie beeinflussen den Diskontierungszinssatz<br />
jedoch maßgeblich mit (vgl. Kapitel 6.5.2).<br />
Darüber hinaus ist in der Praxis die Bereitstellung einer ausreichend großen Anzahl von<br />
Vergleichspreisen vergleichbarer Objekte speziell bei Gewerbe<strong>im</strong>mobilien mit erheblichen<br />
Schwierigkeiten verbunden. Auch wird jeder Vergleichspreis unter verschiedenen<br />
Annnahmen und Einschätzungen bezogen auf das Bewertungsobjekt ermittelt. Er besitzt<br />
damit eine eigene Unsicherheit, die sich wiederum auf den Diskontierungszinssatz auswirkt.<br />
Es kann also nicht genau ein richtiger Diskontierungszinssatz existieren, sondern es<br />
existieren <strong>im</strong>mer mehrere mögliche Zinssätze mit unterschiedlichen Genauigkeiten.<br />
Zurückkommend auf die Ermittlung des internen, marktgerechten Diskontierungszinssatzes<br />
gemäß Kapitel 4.2.4 und Kapitel 5.2 und damit die Anwendbarkeit des DCF-<br />
Verfahrens zur Verkehrswertermittlung, bleibt zusammenzufassen, dass die Wahl eines<br />
vorweg best<strong>im</strong>mten Diskontierungszinssatz mit erheblichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten<br />
verbunden ist. Da der Markt laut Vogel zumindest in Deutschland das DCF-<br />
Verfahren derzeit nicht angenommen hat, stehen keine Rechenzinssätze zur Verfügung,<br />
die auf der Basis von Cash-Flow-Analysen nachweisbar sind. Besser gesagt konnten die<br />
Anwender des Cash-Flow-Verfahrens in Deutschland bis jetzt, in vergleichbarer Präzision<br />
zum Liegenschaftszins, noch keine Begründung der Rechenzinssätze nachweisen. 1<br />
Da das DCF-Verfahren jedoch ein gleichberechtigtes Wertermittlungsverfahren darstellt<br />
und es das gleiche Endergebnis wie andere Verfahren liefern muss, lässt sich der objektbezogene,<br />
marktgerechte Diskontierungszinssatz der vorliegenden Immobilie nur<br />
iterativ aus dem ermittelten Verkehrswert des Ertragswertverfahrens ableiten.<br />
Be<strong>im</strong> vorliegendem Objekt ergibt sich mit der Internen-Zinsfuss-Methode bei einem<br />
Verkehrswert von rund 960.000 € keine eindeutige Lösung. Iterativ angenähert lässt<br />
sich bei einem Verkehrswert = Nettobarwert (NPV) von 960.205 € jedoch ein Diskon-<br />
1<br />
vgl.: [50] Vogel, Roland R.: Wertermittlung in Deutschland auf dem Weg nach Europa ; Alles anders,<br />
alles neu?, In: BIS Der Bau- und Immobilien-Sachverständige. Zeitschrift für Bauschaden, Grundstückswert<br />
und gutachterliche Tätigkeit. Köln : Bundesanzeiger Verlagsges. MbH, Heft 4/2002, S. 129.
Verkehrswertberechnung mit dem DCF-Verfahren Seite 104<br />
tierungszinssatz von 8,77 % abschätzen. Dieser liegt damit 1,77 % über dem Liegenschaftszinssatz.<br />
Da der Nettobarwert hierbei dem Verkehrswert bzw. dem Marktwert 1 und damit dem<br />
potentiellen Kaufpreis entspricht, drückt der Diskontierungszinssatz direkt die Rendite<br />
des Objektes aus. Gleichzeitig spiegelt der Diskontierungssatz, abhängig von der Lage,<br />
das Risiko einer Immobilie wieder. Je höher der Diskontierungszinssatz ist, desto risikobehafteter<br />
ist die Immobilie. Beziehungsweise ist bei hohen Mietansätzen das Risiko<br />
die Immobilie erneut oder erstmalig zu vermieten um so größer, je höher der Diskontierungszins<br />
ist. Auf die unterschiedlichen Einflüsse auf den Diskontierungszinssatz und<br />
damit auch auf den Verkehrs- oder Marktwert wird in der nachfolgenden Sensitivitätsbzw.<br />
Fehlerbetrachtung in Kapitel 6.5 noch mal genauer eingegangen.<br />
6.4.5 Verkehrswert<br />
Der Verkehrswert entspricht bei sachgerechter Ermittlung und Abschätzung von marktgerechten<br />
Eingangsgrößen direkt dem Nettobarwert. Nach Abschätzung des marktgerechten<br />
Diskontierungssatzes entspricht der Verkehrswert, in diesem Fall in Höhe von<br />
960.205 €, gerundet direkt dem Wert des Ertragswertverfahrens. Der Restwert macht<br />
dabei alleine 50,81% des Wertes aus, während die am Ende des Betrachtungszeitraumes<br />
angesetzten Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen den Nettobarwert mit<br />
11,63% nicht unerheblich beeinflussen.<br />
In der nachfolgenden Tabelle ist die komplette DCF-Berechnung abschließend dargestellt:<br />
1<br />
Inhaltlich gibt es kaum Unterschiede zwischen dem, <strong>im</strong> „Blue Book“ der TEGoVA, definierten Marktwert<br />
auf der einen Seite und der Verkehrswertdefinition des Verkehrswertes gemäß § 194 BauGB auf<br />
der anderen Seite. Vgl.: [50] Vogel, Roland R.: Wertermittlung in Deutschland auf dem Weg nach Europa<br />
; Alles anders, alles neu?, In: BIS Der Bau- und Immobilien-Sachverständige. Zeitschrift für Bauschaden,<br />
Grundstückswert und gutachterliche Tätigkeit. Köln : Bundesanzeiger Verlagsges. MbH, Heft<br />
4/2002, S. 128.
Verkehrswertberechnung mit dem DCF-Verfahren Seite 105<br />
Tabelle 1: DCF-Berechnung.
Fehlerübertragung / Sensitivitätsanalyse Seite 106<br />
6.5 Fehlerübertragung / Sensitivitätsanalyse<br />
Trotz oder wegen der zum Teil komplexen Berechnungsmethoden <strong>im</strong> Ertragswert und<br />
<strong>im</strong> DCF-Verfahren, bleibt der abgeleitete Verkehrswert stets nur eine Schätzgröße. Die<br />
Prognostizierung des Verkehrswertes ist, aufgrund von Ungenauigkeiten in den einzel-<br />
nen wertrelevanten Basisdaten, als auch durch die unterschiedliche Einschätzung der<br />
wertrelevanten Parameter, jeweils nur innerhalb einer gewissen Spanne möglich. 1 Nach-<br />
folgend soll für beide der berechneten Wertermittlungsverfahren nur exemplarisch an<br />
wenigen Beispielen dargestellt werden, welche Auswirkungen auf das Endergebnis und<br />
somit auf den Verkehrswert, ein fehlerhafter Eingangsparameter <strong>im</strong> Rechengang jeweils<br />
hat.<br />
6.5.1 Fehlerübertragung <strong>im</strong> Ertragswertverfahren<br />
Die Fehlerübertragung be<strong>im</strong> Ertragswertverfahren wurde von Ermert bereits <strong>im</strong> Jahr<br />
1967 mathematisch untersucht und auch von Hildebrandt sind Abhandlungen hierüber<br />
veröffentlicht worden. 2<br />
Ermert hat zur Untersuchung der Fehlerübertragung, die Ausgangsgleichung des Er-<br />
tragswertverfahrens nach den Ausgangsgrößen (Reinertrag, Bodenwert, Liegenschafts-<br />
zinssatz und Restnutzungsdauer) partiell differenziert und durch anschließenden Über-<br />
gang auf relative Größen (z.B. ∂ Reineinertrag/Reinertrag), den Zusammenhang zwi-<br />
schen der Ausgangsgröße und dem Ergebnis in einer einfachen Formel hergestellt:<br />
E% = c ⋅ A%<br />
Für jede Ausgangsgröße (A) ist von Ihm ein sogenannter Übertragungskoeffizient (c)<br />
ermittelt worden. Mit dessen Hilfe kann die prozentuale Änderung des Ergebnisses<br />
(E%) aufgrund einer prozentualen Änderung des Ausgangsgröße best<strong>im</strong>mt werden. Die<br />
Fehleranfälligkeit des klassischen Ertragswertverfahrens ist dabei nachweislich insge-<br />
samt sehr günstig.<br />
1 vgl.: [17] Hildebrandt, Hubertus: Variationsbreite bei Grundstückswertermittlungen, In: Vermessungs-<br />
wesen und Raumordnung, Heft 61/6+7 1999, S. 320.<br />
2 vgl.: [12] Ermert, H.: Die Fehlerübertragung be<strong>im</strong> Ertragswertverfahren, In: Allgemeine Vermessungs-<br />
nachrichten (AVN), Heft 5/1967, S. 213-218 ; und [17] Hildebrandt, Hubertus: Variationsbreite bei<br />
Grundstückswertermittlungen, In: Vermessungswesen und Raumordnung, Heft 61/6+7 1999, S. 320-<br />
328.
Fehlerübertragung / Sensitivitätsanalyse Seite 107<br />
Für die absoluten Werte ist, aufgrund dieser Betrachtung des Rechenganges und aufgrund<br />
der Erfahrung, deutlich geworden, dass der nachhaltige Roh- bzw. Reinertrag<br />
sowie der Liegenschaftszinssatz die Genauigkeit des berechneten Ertragswertes am<br />
stärksten beeinflussen. Im vorliegenden Beispiel verursacht eine Veränderung des Jahresrohertrages<br />
um 10 Prozent bereits eine Veränderung <strong>im</strong> Endergebnis des Ertragswertverfahrens<br />
um 13,38 Prozent (siehe auch Tabelle 11). Die Ableitung der nachhaltigen<br />
Erträge und Bewirtschaftungskosten sollten also besonders sorgfältig vorgenommen<br />
werden.<br />
Der zusätzlich in Tabelle 11 ermittelte, große Einfluss des Liegenschaftszinssatzes, ist<br />
hingegen etwas zu relativieren. Dieses ergibt sich durch die, von den Gutachterausschüssen<br />
seit Jahren betriebene Ableitung der Liegenschaftszinssätze. Für die häufig am<br />
Grundstücksmarkt gehandelten Grundstücksarten liegen nämlich, je nach Güte ihrer<br />
Arbeit, sehr differenzierte Werte vor. Bei sachgerechter Anwendung dürften daher die<br />
Liegenschaftszinssätze nur sehr geringe Spielräume für Fehler bieten. Liegen jedoch<br />
keine gesicherten Liegenschaftszinssätze, wie etwa bei höherwertigem Gewerbe, vor, so<br />
ist der Sachverständige auf seine eigenen Erfahrungswerte angewiesen und sollte dann<br />
sehr vorsichtig vorgehen.<br />
Die Untersuchung von Fehlern in der Restnutzungsdauer oder <strong>im</strong> Bodenwert zeigt dagegen<br />
in der prozentualen Fehlerübertragung eher geringe Auswirkungen. Hinsichtlich<br />
der Sensitivität haben die Parameter "wirtschaftliche Restnutzungsdauer" und "Liegenschaftszins"<br />
jedoch einen unterschiedlichen Einfluss auf den Vervielfältiger bzw. Rentenbarwertfaktor<br />
und somit auf das Ergebnis der Ertragswertermittlung. Eine fehlertheoretische<br />
Betrachtung zeigt, dass sich bei einem Liegenschaftszins, der über 5 % liegt<br />
und bei einer wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von über 60 Jahren, Schätzungsunsicherheiten<br />
hinsichtlich der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer nur gering auf den Rentenbarwertfaktor<br />
auswirken. Schätzungsunsicherheiten hinsichtlich des Liegenschaftszinssatzes<br />
haben währenddessen erheblichen Einfluss auf den Rentenbarwertfaktor. Bei<br />
einer verbleibenden kurzen wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von unter 15 Jahren<br />
sinkt dagegen der Einfluss des Liegenschaftszinssatzes auf den Rentenbarwertfaktor,<br />
während der Einfluss der Restnutzungsdauer ansteigt. 1 Weiter ist zu beachten, dass sich<br />
bei kürzeren Restnutzungsdauern und einem ungünstigen Verhältnis von Bodenwert<br />
und Ertragswert der Einfluss eines Fehlers <strong>im</strong> Bodenwert verstärkt.<br />
1<br />
vgl.: [15] Gerhardy, T. ; Möckel, R. ; Troff, H. : Praxis der Grundstücksbewertung. 3. Aufl. 48. Nachlieferung<br />
2/2001. Landberg am Lech : Verlag Moderne Industrie, 2001.
Fehlerübertragung / Sensitivitätsanalyse Seite 108<br />
In den nachfolgenden Tabellen werden die Auswirkungen auf den Verkehrswert des<br />
untersuchten Gewerbegrundstückes durch einige exemplarisch veränderte Parametern<br />
aufgezeigt.<br />
Liegenschaftszins<br />
bei 5,00 % 5,50 % 6,00 % 6,50 % 7,00 % 7,70 %<br />
Ertragswert ungerundet =1.189.370,00 € 1.125.084,00 € 1.066.262,00 € 1.010.697,00 € 959.534,00 € 893.964,00 €<br />
Jahresrohertrag<br />
Veränderung um -7,5 % -5 % +5 % +7,5 % +0 % +10 %<br />
Jahresrohertrag ist dann = 106.992,90 € 109.884,60 € 121.451,40 € 124.343,10 € 115.668,00 € 127.234,80 €<br />
Ertragswert ungerundet = 863.241,00 € 895.342,00 € 1.023.725,00 € 1.055.826,00 € 959.534,00 € 1.087.927,00 €<br />
Restnutzungsdauer<br />
Prozentuale Veränderung des Liegenschaftszinssatzes um<br />
Prozentuale Veränderung des Ertragswertes um<br />
Prozentuale Veränderung des Jahresrohertrages um<br />
Prozentuale Veränderung des Ertragswertes um<br />
10,00%<br />
7,33%<br />
10,00%<br />
13,38%<br />
Veränderung um -10 Jahre -5 Jahre +5 Jahre +10 Jahre +0 Jahre +2,2 Jahre<br />
Restnutzungsdauer = 12,00 Jahre 17,00 Jahre 27,00 Jahre 32,00 Jahre 22,00 Jahre 24,20 Jahre<br />
Ertragswert ungerundet = 761.759,00 € 875.667,00 € 1.015.236,00 € 1.056.544,00 € 959.534,00 € 985.194,00 €<br />
Prozentuale Veränderung der Restnutzungsdauer um<br />
Prozentuale Veränderung des Ertragswertes um<br />
Tabelle 11: Fehlerbetrachtung von Liegenschaftszins, Rohertrag und Restnutzungsdauer.<br />
6.5.2 Fehlerübertragung <strong>im</strong> DCF-Verfahren<br />
10,00%<br />
2,67%<br />
Die Übertragung von Ermerts einfachen und anschaulichen Ansatzes auf die zusam-<br />
mengefasste Gleichung des DCF-Verfahrens<br />
f ( E , A , q,<br />
E<br />
t<br />
t<br />
N<br />
, n)<br />
= Kapitalwert<br />
=<br />
n<br />
∑<br />
t=<br />
1<br />
( E t − At<br />
) E<br />
+ t<br />
q q<br />
mit: E: Einnahmen, EN: Einnahme aus Restwert,<br />
A: Ausgaben, q: Zinsfaktor,<br />
n: Jahre der Laufzeit des Betrachtungszeitraumes,<br />
ist zwar theoretisch möglich, mathematisch jedoch sehr aufwendig.<br />
N<br />
n
Fehlerübertragung / Sensitivitätsanalyse Seite 109<br />
Das vollständige Differential dieser Ausgangsgleichung f (Et, At, q, EN, n) =<br />
Kapitalwert würde aus insgesamt 2n+3 partiellen Ableitungen bestehen. Dabei wäre u.a.<br />
die Ableitung nach n nicht ohne weiteres möglich und das gesamte, analog zu Ermert<br />
geführte, Verfahren führte zu komplexen mathematischen Zusammenhängen die sich<br />
nicht leicht vereinfachen lassen. Ein charakteristischer Überblick über die<br />
Größenordnung der einzelnen Fehlerübertragungskoeffizienten (c) wie bei Ermert ist<br />
daher nicht einfach möglich und wird <strong>im</strong> Rahmen dieser Arbeit nicht weiter behandelt.<br />
In der Literatur werden vielmehr quantitative Zusammenhänge mittels Fehlerfortpflanzungs-<br />
bzw. Varianzfortpflanzungsgesetz, z.B. unter Verwendung des Gaußschen Fehlerfortpflanzungsgesetztes,<br />
durchgeführt. Um die Unsicherheiten der Wertermittlung<br />
numerisch charakterisieren zu können, benötigt man dabei ein Streuungsmaß bzw. ein<br />
Maß für die Zuverlässigkeit (z.B. die Standardabweichung) der jeweiligen Eingangsparameter.<br />
1 Da diese nicht repräsentativ für alle theoretisch möglichen Fehlerkonstellationen<br />
in der Wertermittlung ermittelbar sind und auch hier das mathematische Modell<br />
sehr komplex ist, wird auch hierauf nicht vertieft eingegangen.<br />
Da aus der Literatur und der Beispielsrechnung aus Kapitel 6.4.5 jedoch klar hervorgeht,<br />
dass der Restwert und der Diskontierungszinssatz erheblichen Einfluss auf das<br />
Ergebnis haben, muss besonders auf diese Punkte eingegangen werden. So sind der<br />
Diskontierungszinssatz, der Restwert und auch die Modernisierungskosten, die mit dem<br />
Restwert über die anzusetzende Restnutzungsdauer direkt verbundenen sind, wegen<br />
ihrer erkennbar ungünstigen Fehlerübertragung mit großer Sorgfalt zu best<strong>im</strong>men. Bei<br />
einer falschen Einschätzung dieser Parameter durch den Sachverständigen, kann der<br />
abgeleitete Barwert nicht marktgerecht sein. Je höher der Diskontierungssatz, desto geringer<br />
wird der Nettobarwert und je geringer der Restwert bzw. je höher die Modernisierungskosten,<br />
desto geringer wird der Barwert <strong>im</strong> Vergleich zur Beispielsrechnung<br />
aus Kapitel 6.4.5 bei ansonsten gleichbleibenden Parametern. (Siehe auch Tabelle 12<br />
bis Tabelle 14 ). Besonders gut erkennbar ist dabei die jeweils starke prozentuale Auswirkung<br />
auf den Nettobarwert bei verändertem Diskontierungszinssatz beziehungsweise<br />
bei verändertem Restwert mit unverändertem Diskontierungszinssatz.<br />
Dagegen spielen die Erträge und Kosten bei der Fehlerübertragung eine auf den ersten<br />
Blick untergeordnete Rolle. Es ist jedoch zu beachten, dass eine falsch angenommene<br />
Inflation zu erheblichen Fehleinschätzungen der zukünftigen Erträge führt und aus den<br />
1 vgl.: [17] Hildebrandt, Hubertus: Variationsbreite bei Grundstückswertermittlungen, In: Vermessungs-<br />
wesen und Raumordnung, Heft 61/6+7 1999, S. 320.
Fehlerübertragung / Sensitivitätsanalyse Seite 110<br />
prognostizierten Erträgen darüber hinaus der Restwert abgeleitet wird. In diesem Zu-<br />
sammenhang kann ein falsch prognostizierter Ertrag auch indirekt sehr große Wirkung<br />
auf das Endergebnis entfalten. Der Beobachtungszeitraum sollte auch daher so gewählt<br />
werden, dass sichere Prognosen sowohl für die Erträge, als auch für den Restwert mög-<br />
lich sind. Hierbei lassen sich unterschiedliche Fehlerfortpflanzungseffekte bei unter-<br />
schiedlicher Dauer des Beobachtungszeitraums erkennen. Während sich der Einfluss<br />
eines fehlerhaften Diskontierungszinssatzes mit längeren Zeiträumen erhöht, wirkt sich<br />
ein falsch angenommener Restwert wegen des kleiner werdenden Abzinsungsfaktors<br />
(Rentenbarwertfaktor) nicht mehr so stark aus.<br />
Diskontierungszins<br />
6,00%<br />
7,00%<br />
8,00%<br />
8,77%<br />
9,00%<br />
10,00%<br />
11,00%<br />
12,00%<br />
Prozentuale<br />
Veränderung<br />
Nettobarwert<br />
Prozentuale<br />
Veränderung des<br />
Nettobarwertes<br />
-31,58% 1.180.468,00 € 22,94 %<br />
-20,18% 1.093.843,00 € 13,92 %<br />
-8,78% 1.015.517,00 € 5,76 %<br />
0,00% 960.183,00 € 0,00 %<br />
2,62% 944.477,00 € -1,64 %<br />
14,03% 880.137,00 € -8,34 %<br />
25,43% 821.626,00 € -14,43 %<br />
36,83% 768.390,00 € -19,97 %<br />
Tabelle 12: Auswirkungen eines veränderten Diskontierungszinssatzes auf den Nettobarwert.<br />
Restwert<br />
1.599.000,00 €<br />
1.476.000,00 €<br />
1.353.000,00 €<br />
1.230.000,00 €<br />
1.107.000,00 €<br />
984.000,00 €<br />
861.000,00 €<br />
Prozentuale<br />
Veränderung<br />
Tabelle 13: Auswirkungen eines veränderten Restwertes auf den Nettobarwert.<br />
Modernisierungskosten<br />
161.796,22 €<br />
194.155,46 €<br />
226.514,71 €<br />
258.873,95 €<br />
291.233,19 €<br />
323.592,44 €<br />
355.951,68 €<br />
Nettobarwert<br />
Prozentuale<br />
Veränderung des<br />
Nettobarwertes<br />
30,00% 1.106.529,00 € 15,24 %<br />
20,00% 1.057.747,00 € 10,16 %<br />
10,00% 1.008.965,00 € 5,08 %<br />
0,00% 960.183,00 € 0,00 %<br />
-10,00% 911.401,00 € -5,08 %<br />
-20,00% 862.620,00 € -10,16 %<br />
-30,00% 813.838,00 € -15,24 %<br />
Prozentuale<br />
Veränderung<br />
Nettobarwert<br />
Prozentuale<br />
Veränderung des<br />
Nettobarwertes<br />
-37,50% 1.002.062,00 € 4,36 %<br />
-25,00% 988.103,00 € 2,91 %<br />
-12,50% 974.143,00 € 1,45 %<br />
0,00% 960.183,00 € 0,00 %<br />
12,50% 946.223,00 € -1,45 %<br />
25,00% 932.264,00 € -2,91 %<br />
37,50% 918.304,00 € -4,3616 %<br />
Tabelle 14: Auswirkungen eines veränderten Modernisierungskostenansatzes auf den Nettobarwert.
Fehlerübertragung / Sensitivitätsanalyse Seite 111<br />
Weil für den Diskontierungssatz <strong>im</strong> Gegensatz zum Liegenschaftszinssatz keine empi-<br />
risch gesicherten Werte zur Verfügung stehen, wird, anstatt nur auf den Nettobarwert zu<br />
achten, in der folgenden Untersuchung verstärkt auf die Beeinflussung des Diskontierungszinssatzes<br />
durch die anderen Eingangsparameter eingegangen. Dazu werden in der<br />
vorliegenden Berechnung die wichtigsten Werte verändert und deren Auswirkungen in<br />
den Tabelle 15 bis Tabelle 18 dargestellt. Nachfolgend werden in diesem Hinblick besonders<br />
die Inflation, der Restwert und die damit in Verbindung stehenden Modernisierungskosten<br />
am Ende des Beobachtungszeitraumes untersucht.<br />
Inflation:<br />
Da <strong>im</strong> DCF-Verfahren durch S<strong>im</strong>ulationen mit Hilfe der Inflation in die Zukunft prognostiziert<br />
wird, beeinflusst die Wahl des Inflationssatzes nahezu alle Eingangsparameter.<br />
Neben den Einnahmen und Ausgaben stehen dabei sowohl die zukünftigen Modernisierungskosten,<br />
der zukünftige Bodenwert als auch der Restwert unter unmittelbarem<br />
bzw. mittelbarem Einfluss. Die richtige Wahl für den gesamten S<strong>im</strong>ulations- bzw. Beobachtungszeitraum<br />
ist daher sehr wichtig, aber auch genauso schwierig.<br />
Während die durchschnittliche Preissteigerungsrate der letzten 20 Jahre, gemessen am<br />
Lebenshaltungskostenindex für 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalte, bei rund 2,4 Prozent<br />
lag, 1 lagen die aktuellen Verbraucherpreise, nach endgültigen Angaben des Statistischen<br />
Bundesamtes, <strong>im</strong> Juni 2002 nur um 0,8 Prozent über denen des Vorjahres. 2 Jeweils<br />
aktuelle Daten können und müssen daher jeweils be<strong>im</strong> Statistischen Bundesamt<br />
z.B. unter www.statistik-bund.de abgefragt werden, um das DCF-Verfahren auf einem<br />
aktuellen Stand zu halten.<br />
In der Tabelle 15 erkennt man, dass sich eine 10 %tige Veränderung der Inflationsrate<br />
nur gering auswirkt. Bei Annahme einer 3 %tigen anstatt 1,5 %tigen Inflationsrate erhöht<br />
sich, bei gleichem Verkehrswert von ca. 960.000 €, die Rendite des Objektes jedoch<br />
enorm von ca. 8,77 Prozent auf ca. 10,14 Prozent. D.h. je höher die Inflation angenommen<br />
wird, desto höher kann die mögliche Rendite „schön gerechnet“ werden. Bei<br />
Beibehaltung des Diskontierungszinssatzes von 8,77 %, ändert sich bei der 100 %tigen<br />
Veränderung der Inflationsrate von 1,5 % auf 3 % dabei der Barwert des vorliegenden<br />
Objekts „nur“ um 10,41 Prozent. Die quasilineare Abhängigkeit von steigenden Diskontierungszinssätzen<br />
bei steigenden Inflationsraten veranschaulicht für das vorliegende<br />
Objekt <strong>im</strong> nachfolgenden auch die Abbildung 12.<br />
1<br />
vgl.: [64] www.der-<strong>im</strong>mobilienbrief.de/source/i.html<br />
2<br />
vgl.: [65] www.statistik-bund.de
Fehlerübertragung / Sensitivitätsanalyse Seite 112<br />
Inflationsrate bei<br />
Barwert ohne<br />
Anpassung des<br />
Diskontierungssatzes<br />
Angepasster<br />
Diskontierungszins<br />
Prozentuale<br />
Veränderung des<br />
Diskontierungssatzes<br />
Prozentuale<br />
Barwertveränderung<br />
0,80 % -46,67 % 917.386,00 € 8,1373 % -7,21 % -4,46 %<br />
1,00 % -33,33 % 928.464,00 € 8,3050 % -5,30 % -3,30 %<br />
1,50 % 0,00 % 960.183,00 € 8,7700 % 0,00 % 0,00 %<br />
1,65 % +10,00 % 970.512,00 € 8,9200 % 1,71 % 1,08 %<br />
2,00 % +33,33 % 992.055,00 € 9,2250 % 5,19 % 3,32 %<br />
2,50 % +66,67 % 1.028.021,00 € 9,7172 % 10,80 % 7,07 %<br />
3,00 % +100,00 % 1.060.181,00 € 10,1400 % 15,62 % 10,41 %<br />
3,50 % +133,33 % 1.096.429,00 € 10,6000 % 20,87 % 14,19 %<br />
Tabelle 15: Auswirkungen der Inflation auf den Barwert und die Rendite<br />
Diskontierungszinssatz<br />
Restwert:<br />
11<br />
10,5<br />
10<br />
9,5<br />
9<br />
8,5<br />
Quasilineare Entwicklung zw. Diskontierungszins<br />
und Inflation<br />
8<br />
0,80 1,00 1,50 1,65 2,00 2,5 3,00 3,50<br />
Inflation<br />
Abbildung 12: Abhängigkeit zw. Inflation und Diskontierungszinssatz für vorliegendes Objekt.<br />
Wie schon in der Tabelle 13 gezeigt wurde, hat der Restwert erheblichen Einfluss auf<br />
den Nettobarwert. Bei einem feststehenden Verkehrswert = Nettobarwert für das vorlie-<br />
gende Objekt von rund 960.000 €, hat der Restwert aber auch einen erheblichen Ein-<br />
fluss auf den Diskontierungszinssatz. Auch Unsicherheiten <strong>im</strong> Restwert haben also di-<br />
rekten Einfluss auf die Rendite des Objektes. So erhöht sich der Diskontierungszinssatz<br />
bzw. die Rendite schon bei Ansetzten von 1.290.000 € Restwert (ermittelt durch das<br />
klassische Ertragswertverfahren) anstatt eines Restwertes in Höhe von 1.230.000 € (er-<br />
mittelt durch den Rohertragsfaktor) bei vorgegebenen Objekt von 8,77 Prozent auf<br />
9,112 Prozent (vgl. Tabelle 16).
Fehlerübertragung / Sensitivitätsanalyse Seite 113<br />
Besonders schwer ins Gewicht fällt hierbei die Unsicherheit der Ermittlung des Rest-<br />
wertes für das Jahr 2012, die bereits <strong>im</strong> Kapitel 4.2.3 bzw. Kapitel 6.4.3 beschrieben<br />
wurde. Bei Anwendung des klassischen Ertragswertverfahrens zur Ermittlung des Rest-<br />
wertes ist neben den Unsicherheiten in der verbleibenden Restnutzungsdauer sowie der<br />
Bodenwertermittlung <strong>im</strong> Jahr 2012 zum Beispiel auch die Unvorhersehbarkeit des<br />
Liegenschaftszinses zu nennen. Wie dem Braunschweiger Grundstücksmarktbericht zu<br />
entnehmen ist, hat allein dieser z.B. bei Wohn<strong>im</strong>mobilien in den letzten 10 Jahren mehr<br />
als 25 %tigen Schwankungen unterlegen (z.B. 1986 = 6,0 %; 1990 = 5,0 %; 2000 =<br />
5,8 %). 1<br />
Aus der Variation des Liegenschaftszinssatzes, bei der Restwertermittlung mittels Er-<br />
tragswertverfahren, lässt sich bei einem zukünftigen Absinken des Liegenschaftszins-<br />
satzes erkennen, dass der Diskontierungszinssatz bei gleichbleibendem Verkehrswert<br />
von rund 960.000 € ansteigt, bzw. bei einem Ansteigen des Liegenschaftszinssatzes<br />
dieser fällt (vgl. Tabelle 17).<br />
Restwert<br />
984.000,00 €<br />
1.107.000,00 €<br />
1.170.000,00 €<br />
1.230.000,00 €<br />
1.290.000,00 €<br />
1.353.000,00 €<br />
1.476.000,00 €<br />
Prozentuale<br />
Veränderung<br />
Tabelle 16: Auswirkungen des Restwertes auf den Diskontierungszinssatz.<br />
Liegenschaftszinssatz<br />
5,50%<br />
6,00%<br />
6,50%<br />
7,00%<br />
7,50%<br />
8,00%<br />
8,50%<br />
angepasster<br />
Diskontierungszinssatz<br />
Prozentuale<br />
Veränderung des<br />
Diskontierungszinssatzes<br />
-20,00% 7,2430 % -17,41 %<br />
-10,00% 8,0385 % -8,34 %<br />
-4,88% 8,4220 % -3,97 %<br />
0,00% 8,7700 % 0,00 %<br />
4,88% 9,1120 % 3,90 %<br />
10,00% 9,4550 % 7,81 %<br />
20,00% 10,0900 % 15,05 %<br />
Prozentuale<br />
Veränderung<br />
angepasster<br />
Diskontierungszinssatz<br />
Prozentuale<br />
Veränderung des<br />
Diskontierungszinssatzes<br />
-21,43% 9,7540 % 7,05 %<br />
-14,29% 9,4910 % 4,16 %<br />
-7,14% 9,2750 % 1,79 %<br />
0,00% 9,1120 % 0,00 %<br />
7,14% 8,8860 % -2,48 %<br />
14,29% 8,7151 % -4,36 %<br />
21,43% 8,5400 % -6,28 %<br />
Tabelle 17: Auswirkungen des Liegenschaftszinssatzes bei der Restwertbest<strong>im</strong>mung auf den Diskontierungszinssatz.<br />
1 vgl.: [54] www.gutachterausschuesse-ni.de ; vgl.: [16] Gutachterausschuss für Grundstückswerte für<br />
den Bereich der kreisfreien Stadt Braunschweig: Grundstücksmarktbericht 2002, Seite 65.
Fehlerübertragung / Sensitivitätsanalyse Seite 114<br />
Modernisierungskosten:<br />
Wie schon in Tabelle 14 gezeigt wurde, hat die Veränderung der Modernisierungskos-<br />
ten am Ende des Betrachtungszeitraumes geringe prozentuale Auswirkungen auf den<br />
Nettobarwert. Nachfolgend werden die Auswirkungen auf den Diskontierungszinssatz<br />
mit den selben Veränderungen wie in Tabelle 14, bei gleichbleibendem Nettobarwert<br />
von rund 960.000 € untersucht. Statt der angenommenen Modernisierungskosten von<br />
gewichteten 120 €/m² wie bei der Ursprungsberechnung nach Kapitel 6.4 werden ent-<br />
sprechend Spannen von 75 €/m² bis zu 165 €/m² untersucht. In Tabelle 18 ist erkennbar,<br />
dass auch die Modernisierungskosten den Diskontierungszinssatz prozentual gering<br />
verändern, jedoch etwas stärker als den Nettobarwert gemäß Tabelle 14.<br />
Modernisierungskosten<br />
161.796,22 €<br />
194.155,46 €<br />
226.514,71 €<br />
258.873,95 €<br />
291.233,19 €<br />
323.592,44 €<br />
355.951,68 €<br />
Prozentuale<br />
Veränderung<br />
Diskontierungszinssatz<br />
Prozentuale<br />
Veränderung des<br />
Diskontierungszinssatzes<br />
-37,50% 9,3647 % 6,78 %<br />
-25,00% 9,1698 % 4,56 %<br />
-12,50% 8,9740 % 2,33 %<br />
0,00% 8,7700 % 0,00 %<br />
12,50% 8,5690 % -2,29 %<br />
25,00% 8,3620 % -4,65 %<br />
37,50% 8,1500 % -7,0696 %<br />
Tabelle 18: Auswirkungen der Modernisierungskosten auf den Diskontierungszinssatz.<br />
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Inflation, der Restwert und der Diskon-<br />
tierungszinssatz den Nettobarwert am erheblichsten beeinflussen. Dabei wird auch der<br />
zu wählende Diskontierungszinssatz vom angenommenen Restwert und der angenom-<br />
menen Inflation am stärksten beeinflusst. Da aber weder die zukünftige Inflation, noch<br />
der Restwert oder der damit in Verbindung stehende Liegenschaftszinssatz <strong>im</strong> Jahr<br />
2012 eindeutig vorhergesagt werden können, lässt das Verfahren bei der richtigen Wahl<br />
des Diskontierungszinssatzes und somit insgesamt zur Verkehrswertbest<strong>im</strong>mung nach<br />
Meinung des Autoren <strong>im</strong> vorliegenden Fall einige Spekulationen zu.
Abschließender Vergleich und Diskussion Seite 115<br />
7 Abschließender Vergleich und Diskussion<br />
Abschließend wird anhand der erzielten Ergebnisse die Eignung der detailliert vorge-<br />
stellten und berechneten Verfahren zur Bewertung von Gewerbe<strong>im</strong>mobilien noch mal<br />
vergleichend gegenübergestellt und diskutiert.<br />
7.1 Eignung zur Verkehrswertermittlung<br />
Grundsätzlich ist neben dem Ertragswertverfahren auch das DCF-Verfahren für die<br />
Verkehrswertermittlung geeignet. Bei Anwendung von sachgerechten und marktkonformen<br />
Eingangsgrößen führt das DCF-Verfahren über den Nettobarwert dabei direkt<br />
zum selben Ergebnis wie das klassische Ertragswertverfahren und somit zum Wert des<br />
Objektes <strong>im</strong> Sinne des § 194 BauGB.<br />
Während das Ertragswertverfahren zur Verkehrswertermittlung in der WertV normiert<br />
ist, können durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16. Januar 1996 auch<br />
andere nicht in der WertV kodifizierte Verfahren wie etwa das DCF-Verfahren zur Verkehrswertermittlung<br />
von Gesetz wegen genutzt werden. 1<br />
Die Normierung hat allerdings für das Ertragswertverfahren den Vorteil, dass die Gutachterausschüsse<br />
nach §193 BauGB verpflichtet sind, die für die Wertermittlung erforderlichen<br />
Daten zu ermitteln. Für die Anwendung des Ertragswertverfahrens liegen somit<br />
marktnahe Daten vor, die in den sogenannten Grundstücksmarktberichten zusammengefasst<br />
und veröffentlicht werden. Die Qualität des Ergebnisses hängt allerdings<br />
von der Sorgfalt und der Qualität der Arbeit der Gutachterausschüsse, z.B. bei der empirischen<br />
Ermittlung des Liegenschaftszinses, ab. Die bereitgestellten Daten sollten daher<br />
nicht <strong>im</strong>mer „blind“ angewendet werden, sondern die Qualität des Ergebnisses hängt<br />
vielmehr auch von der Erfahrung des jeweiligen Sachverständigen <strong>im</strong> Umgang mit den<br />
bereitgestellten Daten ab. In der jahrelangen Anwendung und damit in der Erfahrung<br />
der Sachverständigen in Deutschland mit diesem Verfahren, liegt daher auch ein weiterer<br />
nicht zu unterschätzender Vorteil.<br />
Da das DCF-Verfahren nicht normiert ist, stehen <strong>im</strong> Gegensatz zum Ertragswertverfahren<br />
hierfür (noch) keine allgemeinen Grunddaten zur Verfügung. Die Qualität des Ergebnisses<br />
ist daher stärker von der persönlichen Einschätzung des Marktes und der Erfahrung<br />
des Sachverständigen abhängig. Schwierigkeiten und die Gefahr von Spekulationen<br />
ergeben sich dabei, wie schon gezeigt, durch die individuelle subjektive Annah-<br />
1 vgl. auch: [9] Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 16.01.1996 – 4 B 69/95.
Abschließender Vergleich und Diskussion Seite 116<br />
me der Zukunftsentwicklung und der selbstständigen Ableitung des objektspezifischen<br />
Diskontierungszinssatzes. Da das Verfahren in Deutschland für die Grundstücksbewer-<br />
tung darüber hinaus noch relativ neu ist, können auch in der Anwendung noch leicht<br />
Fehler gemacht werden.<br />
Die Frage ob das DCF-Verfahren als vollständiger Ersatz für das klassische Ertragswertverfahren<br />
in der Verkehrswertermittlung verwendbar ist, muss vom Autor aufgrund<br />
der Fehleranfälligkeit und Spekulationsmöglichkeit vor allem <strong>im</strong> Diskontierungszinssatz<br />
zum jetzigen Zeitpunkt daher insgesamt verneint werden (vgl. auch Kapitel 7.3). Es<br />
steht jedoch außer Frage, dass beide Verfahren ergänzend oder zur gegenseitigen Überprüfung<br />
<strong>im</strong>mer anwendbar sind.<br />
7.2 Sonstige Anwendbarkeit und Praktikabilität<br />
Während das Ertragswertverfahren nach WertV ausschließlich für die Verkehrswertermittlung<br />
<strong>im</strong> Sinne des § 194 BauGB zur Anwendung kommt, besitzt das DCF-<br />
Verfahren verschiedene Varianten und damit auch ein breiteres Anwendungsspektrum.<br />
(vgl. auch Kapitel 4.1). Da es nicht normiert bzw. standardisiert ist, kann es sich flexibel<br />
an verschiedene Fragestellungen anpassen und so neben der Immobilienbewertung<br />
auch zu Investitionsanalysen und zur Erstellung von Vollfinanzplänen herangezogen<br />
werden.<br />
Dem DCF-Verfahren kommt bei der Verkehrswertermittlung <strong>im</strong> Vergleich zum Ertragswertverfahren<br />
vor allem die höhere Transparenz während des Beobachtungszeitraumes<br />
zu gute. Wertbeeinflussende Besonderheiten, wie komplizierte Vertragsgestaltungen<br />
oder sonstige Faktoren, können zumindest während dieses Beobachtungszeitraumes<br />
explizit aufgeführt und genau erfasst werden, wodurch die Berechnung für Außenstehende<br />
besser nachvollziehbar erscheint. Be<strong>im</strong> Ertragswertverfahren müssen Besonderheiten<br />
dagegen zusätzlich in geeigneter Weise berücksichtigt werden und das<br />
gesamte Verfahren erscheint insbesondere für angelsächsische Investoren nicht so leicht<br />
nachvollziehbar zu sein. Auf der anderen Seite ist die Restwertbest<strong>im</strong>mung be<strong>im</strong> DCF-<br />
Verfahren wiederum genauso schwierig zu belegen und zu dokumentieren und damit<br />
ebenso wenig übersichtlich.<br />
Besonders <strong>im</strong> gewerblichen Bereich, in dem oft längere Mietverträge abgeschlossen<br />
werden, kann das Ende eines Beobachtungszeitraumes mit dem Ende eines Mietvertrages<br />
und dem Ende einer wirtschaftlichen Nutzungsperiode übereinst<strong>im</strong>men. Der Vorteil<br />
der Transparenz <strong>im</strong> Beobachtungszeitraum ist dabei besonders für die Bewirtschaftung
Abschließender Vergleich und Diskussion Seite 117<br />
von Bedeutung, da nach Ablauf einer Nutzungsperiode üblicherweise grundlegende<br />
Erneuerungen in Verbindung mit hohen Investitionen nötig werden. Während die Be-<br />
rücksichtigung dieses Sachverhaltes <strong>im</strong> Ertragswertverfahren wesentlich schwieriger ist,<br />
werden <strong>im</strong> DCF-Verfahren diese vorhersehbaren Investitionen explizit in dem Jahr ausgewiesen<br />
und kalkuliert, in dem sie anfallen.<br />
Für Rentabilitätsuntersuchungen auch bei Groß<strong>im</strong>mobilien mit einer großen Anzahl von<br />
sowohl gewerblichen als auch gemischt genutzten Objekten ist demzufolge der Einsatz<br />
des DCF-Verfahrens besonders praktikabel. Neben dem herausragenden Merkmal komplexe<br />
Ertragsverhältnisse zu erfassen, kann durch den „dynamischen“ Ansatz auch die<br />
Entwicklungsfähigkeit des Wertermittlungsobjektes transparent dargestellt werden.<br />
Be<strong>im</strong> Ertragswertverfahren wäre dagegen ein sehr großer Aufwand zu betreiben, um<br />
dergleichen komplexe Objekte marktgerecht zu erfassen.<br />
Ferner ist das DCF-Verfahren besonders in Bereichen, in denen keine genauen Bodenrichtwerte<br />
zur Verfügung stehen (z.B. bei Gewerbeflächen in der Innenstadtlage) und<br />
hierbei besonders bei Gebäuden mit geringer Restnutzungsdauer von Vorteil. Denn<br />
während sich der Verkehrswert be<strong>im</strong> klassischen Ertragswertverfahren aus dem Bodenwert<br />
und dem Gebäudeertragswert in Abhängigkeit von der Restnutzungsdauer zusammensetzt,<br />
ist <strong>im</strong> DCF-Verfahren eine Bewertung ohne die Ermittlung der Restnutzungsdauer<br />
und des Bodenwertes möglich. Auch bietet das DCF-Verfahren eine gute<br />
Möglichkeit für die Bewertung von gewerblichen Objekten mit stark schwankenden<br />
Erträgen.<br />
Im Gegensatz zum DCF-Verfahren ist das Ertragswertverfahren dagegen <strong>im</strong> Rechengang<br />
einfacher und es müssen auch keine aufwendigen S<strong>im</strong>ulationen durchgeführt werden.<br />
Während das klassische Ertragswertverfahren die zukünftigen Entwicklungen der<br />
Erträge <strong>im</strong>plizit <strong>im</strong> Liegenschaftszinssatz berücksichtigt, enthält das DCF-Verfahren<br />
diese größtenteils explizit in den Eingangsparametern. Dabei sind beide Verfahren <strong>im</strong><br />
Hinblick auf die Ermittlung von Verkehrswerten an die Herstellung des Marktbezuges<br />
gebunden.<br />
Bei beiden Verfahren ist die richtige Berücksichtigung der allgemeinen konjunkturellen<br />
Entwicklung das Hauptproblem. Während be<strong>im</strong> Ertragswertverfahren dazu auf empirisch<br />
dynamische Liegenschaftszinssätze zurückgegriffen werden kann, müssen bei<br />
Anwendung der DCF-Methode über den jeweiligen Beobachtungszeitraum sowohl die<br />
explizite Ertrags- und Inflationsentwicklung als auch der Diskontierungszinssatz selbstständig<br />
ermittelt werden. Das Ergebnis des DCF-Verfahren führt bei sachgerechter An-
Abschließender Vergleich und Diskussion Seite 118<br />
wendung direkt zum Verkehrswert (=Nettobarwert), während be<strong>im</strong> Ertragswertverfah-<br />
ren eventuell noch die sonstigen wertbeeinflussenden Umstände (§19 WertV) sowie die<br />
Lage am Grundstücksmarkt (§ 7 WertV) berücksichtigt werden müssen.<br />
Da beide Verfahren bei richtiger Durchführung zum gleichen Ergebnis führen, ist es<br />
zuerst einmal schwierig zu beurteilen, welches Verfahren vorteilhafter ist. In beiden<br />
Verfahren kommt es allein auf die richtigen Ansätze der Eingangsparameter (insbesondere<br />
des Diskontierungs- bzw. des Liegenschaftszinssatzes) an. Aufgrund der fehlenden<br />
Normierung ist das DCF-Verfahren bei unsachgerechter Anwendung jedoch offener für<br />
Spekulationen und Manipulationen, wohingegen das Ertragswertverfahren dazu verleiten<br />
kann, die vermeintlich gute Arbeit der Gutachterausschüsse unkritisch zu übernehmen.<br />
Beide Verfahren haben jedoch auch jeweils ihre spezifischen Vor- und Nachteile (vgl.<br />
auch Kapitel 5), so dass bei unterstelltem Vorhandensein aller marktgerechten Eingangsparameter,<br />
je nach Bewertungsobjekt, das eine oder das andere Verfahren praktikabler<br />
sein kann. Bei einfachen Vertragsverhältnissen und normalen Mietwohngrundstücken<br />
wird wohl auch zukünftig das klassische Ertragswertverfahren bevorzugt<br />
in Betracht kommen, während die Anwendung des DCF-Verfahren wohl vor allem bei<br />
Gewerbe<strong>im</strong>mobilien bevorzugt gefordert werden wird. Hierfür spricht auch besonders,<br />
dass das DCF-Verfahren in Europa <strong>im</strong> Gegensatz zum klassischen Ertragswertverfahren<br />
eine weitaus höhere Akzeptanz genießt, als es zur Zeit in Deutschland der Fall ist.<br />
7.3 Fehleranfälligkeit<br />
Die Fehleranfälligkeit des klassischen Ertragswertverfahrens ist auch aufgrund der langjährigen<br />
Anwendung insgesamt sehr unproblematisch. Günstige Übertragungskoeffizienten<br />
(c) bewirken nach Untersuchungen von Ermert des weiteren, dass das Endergebnis<br />
nicht viel unsicherer ist, als die jeweiligen Ausgangsgrößen. Dabei gehen nur<br />
wenige Schätzgrößen ein, für die meist ausreichend empirisch gesicherte Ansätze vorhanden<br />
sind.<br />
Die Untersuchung der Fehlerübertragung in Kapitel 6.5.2 hat gezeigt, dass die Fehlerübertragung<br />
<strong>im</strong> DCF-Verfahren hinsichtlich des Restwertes und des Diskontierungszinssatzes<br />
sehr ungünstig ist. Das ist vor allem problematisch, da der Zinssatz stark von<br />
unvorhersehbaren Faktoren, wie der angenommenen Inflation, abhängt und somit nicht<br />
einfach und sicher best<strong>im</strong>mt werden kann. Für eine sachgerechte Ermittlung ist es nach<br />
Auffassung des Autoren daher nötig, zuerst das Ertragswertverfahren anzuwenden und
Abschließender Vergleich und Diskussion Seite 119<br />
mit dessen Ergebnis den Diskontierungszinssatzes iterativ aus dem DCF-Modell zu<br />
best<strong>im</strong>men. Damit verliert das DCF-Verfahren zwar seine Eigenständigkeit, aber man<br />
kann sich, bis zum Vorliegen von empirisch gesicherten Diskontierungssätzen in<br />
Deutschland, vor Spekulationen sicher sein und hat zeitgleich eine Kontrollfunktion des<br />
Ergebnisses.<br />
Aufgrund seiner Transparenz „täuscht“ das Rechenwerk des DCF-Verfahrens dabei<br />
dem Betrachter zunächst eine höhere Genauigkeit vor. Einerseits werden zwar die Einnahmen<br />
und Ausgaben über einen best<strong>im</strong>mten Zeitraum genau berücksichtigt und aufgeschlüsselt,<br />
andererseits kann aber auch deren Herleitung durch S<strong>im</strong>ulationen sehr<br />
fehleranfällig sein. Hierbei können schon kleine Fehler, wie zum Beispiel eine zu hohe<br />
Inflation bei der Miets<strong>im</strong>ulation, den Nettobarwert erheblich verfälschen, bzw. zu einer<br />
Überschätzung der Rentabilität führen (vgl. Tabelle 15). In diesem Zusammenhang wird<br />
auch von einer pseudowissenschaftlichen Scheingenauigkeit gesprochen. 1<br />
Darüber hinaus wird der restliche, wirtschaftliche Zeitraum der Immobilie in einem<br />
weniger genauen Restwert zusammengefasst, dessen Schätzung ebenfalls sehr schwierig<br />
und fehleranfällig ist. Nach S<strong>im</strong>on liegt in der Schätzung dieses Restwertes daher auch<br />
der eigentliche „Pferdefuß“ des DCF-Verfahrens. 2 Der Vorteil der übersichtlichen und<br />
detaillierten Darstellung der Entwicklung der Immobilie <strong>im</strong> Beobachtungszeitraum wird<br />
durch diese Unsicherheiten <strong>im</strong> Restwert daher weitgehend wieder kompensiert. 3<br />
Neben dem Zinssatz müssen <strong>im</strong> Gegensatz zum Ertragswertverfahren also auch alle<br />
übrigen Größen <strong>im</strong> DCF-Verfahren mit sehr großer Sorgfalt ermittelt werden, da letztendlich<br />
die Summe der Einzelfehler für die Genauigkeit des Barwertes verantwortlich<br />
ist und nur sachverständige Annahmen zu einem Ergebnis mit akzeptabler Genauigkeit<br />
führen.<br />
1<br />
vgl.: [42] S<strong>im</strong>on, Jürgen ; Kleiber, Wolfgang ; Weyers, Gustav: Verkehrswertermittlung von Grundstücken.<br />
Kommentar und Handbuch zur Ermittlung von Verkehrs-, Versicherungs- und Beleihungsswerten<br />
unter Berücksichtigung von WertV und BauGB. 4., völlständig neu bearb. u. erw. Aufl. Köln :<br />
Bundesanzeiger 2002<br />
2<br />
vgl.: [41] S<strong>im</strong>on, Jürgen: Verkehrswertermittlung Offener Immobilienfonds, In: Grundstücksmarkt und<br />
Grundstückswert. Zeitschrift für Immobilienwirtschaft, Bodenpolitik und Wertermittlung, Heft 3/1999,<br />
S.135.<br />
3<br />
ebenda: S. 136.
Zusammenfassung/ Ausblick Seite 120<br />
8 Zusammenfassung/Ausblick<br />
Die in der Einleitung aufgestellte Behauptung, das Ertragswertverfahren sei in seiner<br />
ursprünglichen Form starr, unflexibel und für die Bewertung von Renditeobjekten un-<br />
geeignet, konnte nicht bestätigt werden. Vielmehr wurde deutlich, dass sowohl das Er-<br />
tragswert- als auch das DCF-Verfahren ihren Ursprung in der Barwertmethode haben.<br />
Faktoren wie vereinbarte Mietentwicklungen, over- und under-rented Verträge, Instandsetzungsstaus<br />
oder ähnliches können mit einem erhöhten Rechenaufwand auch <strong>im</strong> Ertragswertverfahren<br />
differenziert erfasst und in den sonstigen wertbeeinflussenden Umständen<br />
gemäß § 19 WertV beachtet werden. Als Vorteile des DCF-Verfahrens sind<br />
jedoch die Transparenz <strong>im</strong> festgelegten Beobachtungszeitraum, die Ausweisung der<br />
einzelnen Cash-Flows und die größere Akzeptanz in Europa erkannt worden.<br />
Im Rahmen dieser Arbeit wurde an einem praktischen Beispiel gezeigt, dass sowohl das<br />
Ertragswertverfahren nach WertV als auch das DCF-Verfahren zur Verkehrswertermittlung<br />
gemäß § 194 BauGB bei Gewerbe<strong>im</strong>mobilien theoretisch geeignet sind. Bei sachgerechter<br />
Anwendung und marktkonformen Eingangsparametern müssen beide Verfahren<br />
zwangsläufig den gleichen Wert ergeben. Im vorliegenden Fall ergaben entsprechend<br />
beide Verfahren einen Verkehrswert von rund 960.000 €.<br />
Nach einer Einführung in die Grundlagen der Immobilienbewertung und einer ersten<br />
Beschreibung der zu untersuchenden Gewerbe<strong>im</strong>mobilie in Kapitel 2, wurden die klassischen<br />
Wertermittlungsverfahren nach WertV in Kapitel 3 kurz vorgestellt und in einem<br />
Fazit jeweils ihre Eignung für die Bewertung der vorliegenden Gewerbe<strong>im</strong>mobilie<br />
beurteilt. Da weder das Vergleichswert- noch das Sachwertverfahren alleine für Gewerbe<strong>im</strong>mobilien<br />
als geeignet erachtet wurden, wurde in Kapitel 3 nur das, in der WertV<br />
für Renditeobjekte vorgesehene, Ertragswertverfahren detailliert untersucht und beschrieben.<br />
Nachdem in Kapitel 4 das DCF-Verfahren in Bezug auf die Investitionsbewertung und<br />
die Verkehrswertermittlung detailliert beschrieben und insbesondere auf die Schwierigkeiten<br />
des marktgerechten Diskontierungszinssatzes eingegangen wurde, sind anschließend<br />
in Kapitel 5 die Unterschiede und die jeweiligen Vor- und Nachteile beider Verfahren<br />
untersucht worden, bevor in Kapitel 6 sowohl das Ertragswert- als auch das<br />
DCF-Verfahren auf die zu untersuchende Gewerbe<strong>im</strong>mobilie angewendet wurden.<br />
Es zeigte sich, dass das normierte Ertragswertverfahren durch die Erfahrungen der jahrelangen<br />
Anwendung und das Vorliegen empirisch begründeter Eingangsparameter zur<br />
Verkehrswertermittlung in der Praxis als gut geeignet zu beurteilen ist. Das gilt beson-
Zusammenfassung/ Ausblick Seite 121<br />
ders dann, wenn die zur Anwendung des Ertragswertverfahrens notwendigen Kennda-<br />
ten, insbesondere die durch die Gutachterausschüsse veröffentlichten Liegenschafts-<br />
zinssätze, schon markt- und sachgerecht ermittelt wurden.<br />
In der insgesamt aufwendigeren DCF-Berechnung erschweren der nicht empirisch vor-<br />
liegende Diskontierungszinssatz und die Ermittlung des Restwert die praktische An-<br />
wendbarkeit des Verfahrens. Dabei sind gerade sie die best<strong>im</strong>menden Elemente des<br />
Verfahrens, deren Ansatz bewirkt, ob eine Bewertung sachgerecht oder unsachgemäß<br />
ist.<br />
Bei der Untersuchung der Fehlerübertragung und der Durchführung von Sensitivitätsanalysen<br />
wurden in Kapitel 6.5 vor allem be<strong>im</strong> DCF-Verfahren die erheblichen Einflüsse<br />
der Inflation, des Restwertes und des damit verbundenen Liegenschaftszinssatzes,<br />
sowohl auf den Nettobarwert, als auch auf den Diskontierungszinssatz aufgezeigt. Besonders<br />
hervorzuheben ist die quasilineare Entwicklung zwischen der Inflation und dem<br />
Diskontierungszinssatz. Als weiteres Ergebnis ließ sich aus der Variation des Liegenschaftszinssatzes<br />
erkennen, dass der zu wählende Diskontierungszinssatz umso höher<br />
gewählt werden muss, je geringer der abgeschätzte Liegenschaftszinssatzes zum Beobachtungsende<br />
wird (vgl. Tabelle 17).<br />
Da aber weder die zukünftige Inflation, noch der Restwert oder der damit in Verbindung<br />
stehende Liegenschaftszinssatz für einen zukünftigen Stichtag (Ende des<br />
Beobachtungszeitraumes) eindeutig vorhergesagt werden können, lässt das DCF-<br />
Verfahren hier einige Spekulationen zu. Da Spekulationen aber eine marktgerechte<br />
Ableitung des Diskontierungszinssatzes für das DCF-Verfahren nicht erlauben und<br />
empirisch begründete Ansätze (noch) nicht vorliegen, lässt sich z.Zt. ein<br />
sachgerechter Verkehrswert nur mit Hilfe des Ertragswertverfahrens ableiten.<br />
Zur sachgerechten Anwendung des DCF-Verfahrens, musste dementsprechend das Ergebnis<br />
des Ertragswertverfahrens benutzt werden, um mit der internen Zinsfußmethode<br />
einen marktgerechten Diskontierungszinssatz iterativ ermitteln zu können.<br />
Trotz dieses Mankos in der praktischen Anwendbarkeit ist damit zu rechnen, dass zukünftig<br />
die Nachfrage nach der Bewertung mit dem DCF-Verfahren erheblich steigen<br />
wird. Das liegt vor allem an den schon in Kapitel 5 beschriebenen und be<strong>im</strong> abschließenden<br />
Vergleich in Kapitel 7 wieder aufgenommenen Vorteilen des Verfahrens. Die<br />
Möglichkeit auch komplexe Ertragsverhältnisse leicht zu erfassen und durch einen „dynamischen“<br />
Ansatz die Entwicklungsfähigkeit einer Immobilie transparent darstellen zu
Zusammenfassung/ Ausblick Seite 122<br />
können, sind als die herausragendsten Vorteile des DCF-Verfahrens zu nennen. Investi-<br />
tionsorientierte Auftraggeber erhalten durch das DCF-Verfahren die Möglichkeit, sich<br />
die Rentabilität einer Immobilien direkt durch das Verkehrswertgutachten eines Sach-<br />
verständigen bestätigen zu lassen.<br />
Im Zuge wachsender Europäisierung und Globalisierung wird es zu einer steigenden<br />
Verflechtung der einzelnen Immobilienmärkte und der Bewertungsstandards kommen.<br />
Der Einsatz neuer, betriebswirtschaftlich orientierter und in Europa akzeptierter Wertermittlungsverfahren,<br />
wie das DCF-Verfahren, werden am Markt <strong>im</strong>mer stärker nachgefragt<br />
werden. Die neuen Bilanzierungsvorschriften der IAS 40 1 (International Accounting<br />
Standards) und die laufende Nachbewertungsverpflichtung auch durch Basel II<br />
werden die Anwendung des DCF-Verfahrens ebenso erhöhen, wie die <strong>im</strong>mer öfter benötigten<br />
Vollfinanzpläne. Das DCF-Verfahren wird, u.a. aufgrund des hohen Einflusses<br />
der Inflation, jedoch jeweils nur sinnvoll sein, wenn es kontinuierlich fortgeführt wird.<br />
Solange am Markt aber nach dem Verkehrswert nach §194 BauGB gefragt wird, wird<br />
das DCF-Verfahren auch zukünftig das Ertragswertverfahren nicht als alleiniges Wertermittlungsverfahren<br />
verdrängen können. Dazu müsste die Auswertungspraxis der Gutachterausschüsse,<br />
wie von Vogel gefordert, auch dahingehend erweitert werden, dass in<br />
Zukunft DCF-Rechenzinssätze aus dem Markt abgeleitet und zur Verfügung gestellt<br />
werden. 2 Zukünftig wäre es dann auch vorstellbar das DCF-Verfahren in die WertV<br />
1<br />
Zukünftig sollen alle Unternehmen nach einheitlichen Vorraussetzungen bilanzieren, und zwar auf der<br />
Grundlage von internationalen Rechnungslegungsvorschriften, den International Accounting Standards<br />
kurz „IAS“. So sollen alle börsennotierten EU-Unternehmen spätestens ab 2005 ihre Jahresabschlüsse<br />
nach IAS aufstellen. In Zukunft wird es daher z.B. zu einer Verbesserung der Bilanz kommen, wenn<br />
der Immobilienmarkt nach oben tendiert, da die Unternehmen zur laufend wiederkehrenden Beurteilung<br />
ihrer Werte (auch Immobilien) verpflichtet sein werden.<br />
2<br />
vgl.: [50] Vogel, Roland R.: Wertermittlung in Deutschland auf dem Weg nach Europa ; Alles anders,<br />
alles neu?, In: BIS Der Bau- und Immobilien-Sachverständige. Zeitschrift für Bauschaden, Grundstückswert<br />
und gutachterliche Tätigkeit. Köln : Bundesanzeiger Verlagsges. MbH, Heft 4/2002, S. 131.
Zusammenfassung/ Ausblick Seite 123<br />
aufzunehmen. Bis es aber soweit ist, wird das Ertragswertverfahren auch bei der Wert-<br />
ermittlung von Gewerbe<strong>im</strong>mobilien nicht nur zur Ableitung eines marktgerechten Diskontierungszinssatzes<br />
benötigt werden.
Literaturverzeichnis Seite 123<br />
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Markt, In: Immobilien Manager. Köln : Immobilien Informationsverlag R. Müller,<br />
Nr. 4 April 2000<br />
10 Internet-Adressenverzeichnis<br />
Nr. Adresse Inhalt<br />
[1] www.gutachterausschuesse-ni.de<br />
[2] www.wertermittlungsforum.de<br />
[3] www.<strong>im</strong>mobiliengutachten.de<br />
[4] www.bwl.tudarmstadt.de/bwl9/lehre/iw/home.htm<br />
[5] http://kgise.geo.tudresden.de/bo/Hauptseite/Links/linkliste.html<br />
[6] www.<strong>im</strong>mobewerter.de<br />
Grundstücksmarktbericht<br />
und Bodenrichtwerte.<br />
Urteile, Gesetze,<br />
News, etc. rund um<br />
die Wertermittlung<br />
<strong>Fach</strong>begriffe, Literatur,<br />
Links rund<br />
um die Wertermittlung<br />
Letzter<br />
Aufruf<br />
14.07.02<br />
24.05.02<br />
28.05.02<br />
Excelblätter 24.05.02<br />
Linkliste rund um<br />
Immobilenbewertung<br />
Rechtsgrundlagen<br />
und Wertbegriffe<br />
24.05.02<br />
24.05.02
Literaturverzeichnis Seite 129<br />
Nr. Adresse Inhalt<br />
Letzter<br />
Aufruf<br />
[7] www.steuernetz.de/gesetze/berechnvo/20010619/ Gesetze 24.05.02<br />
[8] http://www.rechtliches.de/info_KAGG.html Gesetze 24.05.02<br />
[9] www.<strong>im</strong>mobilienbewertung-online.de<br />
[10] www.rdm.de<br />
[11] www.der-<strong>im</strong>mobilienbrief.de/source/i.html<br />
<strong>Fach</strong>begriffe, Literatur,<br />
Links rund<br />
um die Wertermittlung<br />
Ring deutscher<br />
Makler; Rohertragsfaktoren<br />
Inflation und Definitionen<br />
27.05.02<br />
16.06.02<br />
11.07.02<br />
[12] www.statistik-bund.de Statistiken 11.07.02<br />
[13] www.haus-und-grund-landsberg.de/html/recht.htm<br />
Rechtliches zum<br />
Gewerbemietvertrag 03.06.02
Literaturverzeichnis Seite 130<br />
11 Übersicht relevanter Gesetze, Verordnungen und Normen in der<br />
Wertermittlung 1,2<br />
1.1<br />
1.2<br />
1.3<br />
Nr.<br />
BauGB:<br />
Rechtsform<br />
Baugesetzbuch<br />
WertV:<br />
Verordnung über Grundsätze<br />
für die Ermittlung<br />
der Verkehrswerte von<br />
Grundstücken (Wertermittlungsverordnung)<br />
WertR:<br />
Richtlinien für die Ermittlung<br />
der Verkehrswerte<br />
von Grundstücken<br />
(Wertermittlungsrichtlinien)<br />
Inhalt<br />
Für die Wertermittlung sind insbesondere<br />
§§ 192-199 BauGB von Interesse,<br />
in denen die Aufgaben der<br />
Gutachterausschüsse beschrieben<br />
sind. §194 BauGB enthält die Definition<br />
des Verkehrswertes.<br />
Ausführungsbest<strong>im</strong>mungen für die<br />
Ermittlung des Verkehrswertes i.S.d.<br />
§ 194 BauGB. Obwohl juristisch<br />
gesehen, die WertV nur für die Gutachterausschüsse<br />
bindend ist, so wird<br />
sie doch <strong>im</strong> Grundstückssachverständigenwesen<br />
als allgemein verbindlich<br />
angesehen.<br />
"Handlungs- und Ausführungsanweisungen"<br />
für die Wertermittlungsverordnung.<br />
Die WertR enthält Formulare<br />
und Tabellen mit Ersatzwerten,<br />
die von den Behörden anzuwenden<br />
sind, wenn keine Marktwerte zu ermitteln<br />
sind.<br />
Datum der<br />
letzten Ände-<br />
rung<br />
15.12.2001<br />
18.8.1997<br />
2.9.1998<br />
1<br />
vgl. z.T.: www.<strong>im</strong>mobewerter.de<br />
2<br />
vgl. z.T.: [1] <strong>Altmeppen</strong>, Hermann: Vorlesungsskript Sommersemester 2002 an der TU-Braunschweig :<br />
Wirtschaftlichkeitsbewertung von Immobilien. 2. überarbeitete Auflage, 2002
Literaturverzeichnis Seite 131<br />
1.4<br />
1.5<br />
1.6<br />
1.7<br />
1.8<br />
BauROG:<br />
Bau- und Raumordnungsgesetz:<br />
KAGG:<br />
Kapitalanlagegesellschaftsgesetz<br />
HOAI:<br />
Gesetz zur Regelung von<br />
Ingenieur- und Architektenleistungen(Honorarordnung<br />
für Architekten<br />
und Ingenieuren)<br />
BauNVO:<br />
Baunutzungsverordnung<br />
II. BV:<br />
Zweite Berechnungsverordnung<br />
Enthält Angaben zur überregionalen<br />
Planung in Deutschland.<br />
Diese Spezialvorschrift für Investmentgesellschaften<br />
gilt auch für die<br />
Offenen Immobilienfonds. Laut<br />
KAGG sind die Offene Immobilienfonds<br />
verpflichtet ihre Immobilien<br />
jährlich zu bewerten. Sie sind damit<br />
in Deutschland die einzigen Institutionen,<br />
die ihre Objekte jährlich bewerten<br />
Enthält Vorschriften über die Preisberechnung<br />
für Wertgutachten.<br />
Beschreibt und legt das Maß und die<br />
Art der baulichen Nutzungen, Bauweisen<br />
und überbaubare Grundstücksflächen<br />
von Grundstücken fest.<br />
Enthält Vorgaben für den sozialen<br />
Wohnungsbau, die aber auch <strong>im</strong> freien<br />
Wohnungsmarkt für die Verkehrswertermittlung<br />
als Richtwerte<br />
dienen.<br />
15.12.1997<br />
22.04.2002<br />
21.5.1995<br />
Eurofassung<br />
2002<br />
22.4.1993<br />
19.06.2001
Literaturverzeichnis Seite 132<br />
1.9<br />
1.10<br />
1.11<br />
1.12<br />
1.13<br />
BGB:<br />
Bürgerliches Gesetzbuch<br />
DIN 276:<br />
DIN 277 (Teil 1 u. 2):<br />
DIN 283:<br />
Grundlage für das Mietrecht und die<br />
damit <strong>im</strong> Zusammenhang stehenden<br />
Gesetze und Verordnungen, wie z.B<br />
die II. BV oder das Wohnungseigentumsgesetz<br />
(WEG)<br />
Kostenermittlung <strong>im</strong> Hochbau, Deut-<br />
sches Institut für Normung e. V.<br />
Die DIN 277 definiert Grundflächen<br />
und Rauminhalte von Bauwerken<br />
oder Teilen davon und ist damit maß-<br />
gebend für die Kostenermittlung von<br />
Hochbauten (DIN 276), Deutsches<br />
Institut für Normung e. V.<br />
Wohnung und Wohnfläche, Deut-<br />
sches Institut für Normung e. V.<br />
Richtlinie zur Berechnung der Miet-<br />
fläche für Handelsraum (MF-H), ©<br />
gif Gesellschaft für Immobilienwirt-<br />
schaftliche Forschung e. V.<br />
Stand 2002<br />
Juni 1993<br />
Juni 1987<br />
1951<br />
Stand Juli<br />
1997
Anhang Seite 133<br />
12 Anhang<br />
Anhang
Anhang Seite 134<br />
Anhang 1: Regionalkartenausschnitt.
Anhang Seite 135<br />
Anhang 2: Stadtkartenausschnitt.
Anhang Seite 136<br />
Anhang 3: Auszug aus der Bodenrichtwertkarte.
Anhang Seite 137<br />
Anhang 4: Auszug aus der Vervielfältiger–Tabelle.
Anhang Seite 138<br />
Anhang 5: Lageplan mit Kennzeichnung der Park- und Freiflächen.
Anhang Seite 139<br />
Anhang 6: Blick aufs Objekt von der Maybachstrasse in östlicher Richtung.<br />
Anhang 7: Blick aufs Objekt von der Maybachstrasse in nördlicher Richtung.<br />
Anhang 8: Blick aufs Objekt von der Maybachstrasse in westlicher Richtung.
Anhang Seite 140<br />
Anhang 9: Blick von Südwest aufs 1. Bürogebäude.<br />
Anhang 10: Blick von Westen aufs 1. Bürogebäude.<br />
Anhang 11: Blick von Nordwest aufs 1. Bürogebäude.
Anhang Seite 141<br />
Anhang 12: Blick von Nordost aufs 1. Bürogebäude.<br />
Anhang 13: Blick von Südost aufs 1. Bürogebäude.<br />
Anhang 14: Blick zum südlichen Eingang zum Obergeschoss.
Anhang Seite 142<br />
Anhang 15: Blick von Südwest auf die 2. Gewerbehalle.<br />
Anhang 16: Blick von Südost auf die 2. Gewerbehalle.<br />
Anhang 17: Blick von Nordwest auf die 2. Gewerbehalle.
Anhang Seite 143<br />
Anhang 18: Blick von Süden auf die 3. Gewerbehalle.<br />
Anhang 19: Blick von Südost auf die 3. Gewerbehalle.<br />
Anhang 20: Blick von Südwest auf die 3. Gewerbehalle.
Anhang Seite 144<br />
Anhang 21: Blick von Norden auf die 3. Gewerbehalle.<br />
Anhang 22: Blick von Nordost auf die 3. Gewerbehalle.<br />
Anhang 23: Blick von Nordwest auf die 3. Gewerbehalle.
Anhang Seite 145<br />
Anhang 24: Blick von Südost auf die 4. Gewerbehalle.<br />
Anhang 25: Blick von Nordost auf die 4. Gewerbehalle.<br />
Anhang 26: Blick von Norden auf die 4. Gewerbehalle.
Anhang Seite 146<br />
Anhang 27: Blick von Südwest auf die 4. Gewerbehalle.<br />
Anhang 28: Blick von Nordwest auf die 4. Gewerbehalle.<br />
Anhang 29: Blick von Süden auf die 4. Gewerbehalle.
Anhang Seite 147<br />
Anhang 30: Freifläche <strong>im</strong> Nordwesten.<br />
Anhang 31: Freifläche <strong>im</strong> Norden bis Nordost.<br />
Anhang 32: Parkplätze <strong>im</strong> Süden.
Anhang Seite 148<br />
Anhang 33: Grundriss vom Keller des 1. Bürogebäudes.
Anhang Seite 149<br />
Anhang 34: Grundriss vom Erdgeschoss des 1. Bürogebäudes.
Anhang Seite 150<br />
Anhang 35: Grundriss vom Obergeschoss des 1. Bürogebäudes.
Anhang Seite 151<br />
Anhang 36: Grundriss der 2. Gewerbehalle.
Anhang Seite 152<br />
Anhang 37: Schnitt der 3. Gewerbehalle.
Anhang Seite 153<br />
Anhang 38: Grundriss und Ansicht der 3. Gewerbehalle (3 Mietparteien, Nord-, Mittel- und Südteil).
Anhang Seite 154<br />
Anhang 39: Grundriss vom Erdgeschoss des Nordteils der 3. Gewerbehalle.
Anhang Seite 155<br />
Anhang 40: Grundriss vom Obergeschoss des Nordteils der 3. Gewerbehalle.
Anhang Seite 156<br />
Anhang 41: Schnitt der 4. Gewerbehalle.
Anhang Seite 157<br />
Anhang 42: Grundriss der 4. Gewerbehalle (3 Mietparteien, Süd-, Nordost- und Nordwestteil).
Anhang Seite 158<br />
Anhang 43: Rohertrag, gewichtete Restnutzungsdauer und Bewirtschaftungskosten.
Anhang Seite 159<br />
Befragte Personen:<br />
Dipl.-Ing. Hermann <strong>Altmeppen</strong><br />
öffentlich bestellter und vereidigter Grundstückssachverständiger<br />
Ingenieurbüro Hermann <strong>Altmeppen</strong><br />
Frankfurter Straße 2 (ARTmax), 38122 Braunschweig<br />
http://www.altmeppen.de<br />
Dipl.-Ing. Meyer,<br />
Dipl.-Ing. Rabbel,<br />
Dipl.-Ing. Brylczak<br />
jeweils vom Ingenieurbüro Hermann <strong>Altmeppen</strong><br />
jeweils an 2 verschiedenen Terminen<br />
in den Büroräumen <strong>im</strong> ARTmax Frankfurter Strasse 2 in 38122 Braunschweig
Eidesstattliche Erklärung Seite 160<br />
Eidesstattliche Erklärung<br />
Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass ich die vorstehende Diplomarbeit selbstständig<br />
angefertigt und die benutzten Hilfsmittel sowie die befragten Personen und Institutionen<br />
vollständig angegeben habe.<br />
Braunschweig, den 23. Juli 2002<br />
---------------------------------------------<br />
(Max Boas)