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V O R A N S C H L A G 2012 - Sozialhilfeverband Linz-Land

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SOZIALHILFEVERBAND LINZ-LAND <strong>Linz</strong>, am 16. November 2011<br />

-----------------------------------------------------<br />

Voranschlag für das<br />

Finanzjahr <strong>2012</strong>, Auflage<br />

K U N D M A C H U N G<br />

======================<br />

Im Sinne des § 37 Abs. 2 des Oö. Sozialhilfegesetzes i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht,<br />

dass der Entwurf des Voranschlages über die Einnahmen und Ausgaben des<br />

<strong>Sozialhilfeverband</strong>es <strong>Linz</strong>-<strong>Land</strong> im Jahre <strong>2012</strong> von heute an durch zwei Wochen, d.i. bis<br />

zum 1. Dezember 2011 bei der Geschäftsstelle des <strong>Sozialhilfeverband</strong>es <strong>Linz</strong>-<strong>Land</strong><br />

(Bezirkshauptmannschaft <strong>Linz</strong>-<strong>Land</strong>, 4020 <strong>Linz</strong>, Kärntnerstraße 16, 4. Stock, Zi. 420)<br />

öffentlich aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.<br />

Etwaige Bemerkungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten<br />

Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann,<br />

schriftlich beim gefertigten <strong>Sozialhilfeverband</strong> eingebracht werden.<br />

Angeschlagen: 16.11.2011<br />

Abgenommen:<br />

Seite 3<br />

Für den <strong>Sozialhilfeverband</strong><br />

Die Stellvertreterin des Obmannes<br />

(Dr. Waltraute Reicher)

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