V O R A N S C H L A G 2012 - Sozialhilfeverband Linz-Land
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III. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Finanzjahr <strong>2012</strong> zur Aufrechterhaltung<br />
der Zahlungsfähigkeit der Bezirkskasse in Anspruch genommen werden dürfen,<br />
wird mit<br />
festgesetzt.<br />
€ 17.317.000<br />
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des<br />
außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf<br />
festgesetzt.<br />
Er soll nach dem Voranschlag für folgende Zwecke verwendet werden:<br />
IV. Höhe der Heimgebühr (Verpflegskosten) für die vom <strong>Sozialhilfeverband</strong> betriebenen<br />
Heime (Beträge lt. beiliegender Aufstellung):<br />
Einstellung von Ersatzkräften (Personalreserve)<br />
Der Bezirkshauptmann ist ermächtigt, für Bedienstete, die aus Anlass der Mutterschaft<br />
karenziert sind oder sich in einem Urlaub gegen Entfall der Bezüge befinden sowie für<br />
Langzeitkranke, Ersatzkräfte über den systemisierten Stand vorübergehend einzustellen.<br />
Als Urlaubs- und Krankenvertretungen beim Krankenpflege- und Hauspersonal dürfen<br />
Ersatzkräfte für die Bezirksaltenheime Enns, Ansfelden-Haid, Hart, Neuhofen/Krems,<br />
Hörsching, St. Florian und Dionysen bis zum Ausmaß von 4 Bediensteten, für das<br />
Bezirksaltenheim Leonding bis zum Ausmaß von<br />
6 Bediensteten und für das Bezirksaltenheim Traun bis zum Ausmaß von 8 Bediensteten<br />
sowie bei der Mobilen Altenhilfe 1 Bedienstete über den systemisierten Stand<br />
vorübergehend eingestellt werden.<br />
<strong>Linz</strong>, am 1. Dezember 2011<br />
Seite 15<br />
Für den <strong>Sozialhilfeverband</strong><br />
Die Stellvertreterin des Obmannes<br />
(Dr. Waltraute Reicher)