V O R A N S C H L A G 2012 - Sozialhilfeverband Linz-Land
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Beschluss der Verbandsversammlung<br />
I. Die Verbandsversammlung des <strong>Sozialhilfeverband</strong>es LINZ-LAND hat den<br />
Voranschlag dieses Verbandes für das Finanzjahr <strong>2012</strong> in allen Voranschlagsposten<br />
einer Prüfung unterzogen und werden als Ergebnis dieser Prüfung die vom Obmann<br />
des Verbandsausschusses beantragten Beträge aller Voranschlagsposten<br />
unverändert angenommen.<br />
Der Voranschlag für das Finanzjahr <strong>2012</strong> wird wie folgt festgestellt:<br />
A. Ordentlicher Voranschlag<br />
in den Einnahmen auf € 103.902.200<br />
in den Ausgaben auf € 106.510.300<br />
Überschuss/Abgang € - 2.608.100<br />
B. Außerordentlicher Voranschlag<br />
Seite 14<br />
in den Einnahmen auf € 388.000<br />
in den Ausgaben auf € 388.000<br />
Die einzelnen Postengruppen in der Gruppe 4 bei den Ausgaben des ordentlichen<br />
Voranschlages sind gegenseitig deckungsfähig.<br />
II. Auf Grund der Bestimmungen des Bezirksumlagegesetzes 1960 i.d.g.F. wird für die<br />
Bezirksumlage ein Hebesatz von<br />
25,00 % (Beträge lt. beiliegender Aufstellung)<br />
der nachstehend angeführten Berechnungsgrundlage festgesetzt.<br />
a) Aufkommen an Grundsteuer von den land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betrieben unter Zugrundelegung der Messbeträge des zweitvorher-<br />
gegangenen Jahres und eines Hebesatzes von 500 v.H. € 456.019<br />
b) Aufkommen an Grundsteuer von den Grundstücken unter Zugrundelegung<br />
der Messbeträge des zweitvorhergegangenen Jahres und eines<br />
Hebesatzes von 500 v.H. € 11.295.711<br />
c) Aufkommen der tatsächlichen Erträge an Gewerbesteuer nach Ertrag<br />
und Kapital des zweitvorhergegangenen Jahres, jedoch unter Annahme<br />
eines Hebesatzes von 150 v.H. € 3.541<br />
d) Jahres-Sollaufkommen an Kommunalsteuer des<br />
zweitvorhergegangenen Jahres € 46.083.977<br />
e) Netto-Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen<br />
Bundesabgaben gemäß Zwischenabrechnung im zweitvorher-<br />
gegangen Jahr € 93.641.496<br />
f) Getränkesteuer € 174.372<br />
Berechnungsgrundlage der Bezirksumlage € 151.655.116