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V O R A N S C H L A G 2012 - Sozialhilfeverband Linz-Land

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Beschluss der Verbandsversammlung<br />

I. Die Verbandsversammlung des <strong>Sozialhilfeverband</strong>es LINZ-LAND hat den<br />

Voranschlag dieses Verbandes für das Finanzjahr <strong>2012</strong> in allen Voranschlagsposten<br />

einer Prüfung unterzogen und werden als Ergebnis dieser Prüfung die vom Obmann<br />

des Verbandsausschusses beantragten Beträge aller Voranschlagsposten<br />

unverändert angenommen.<br />

Der Voranschlag für das Finanzjahr <strong>2012</strong> wird wie folgt festgestellt:<br />

A. Ordentlicher Voranschlag<br />

in den Einnahmen auf € 103.902.200<br />

in den Ausgaben auf € 106.510.300<br />

Überschuss/Abgang € - 2.608.100<br />

B. Außerordentlicher Voranschlag<br />

Seite 14<br />

in den Einnahmen auf € 388.000<br />

in den Ausgaben auf € 388.000<br />

Die einzelnen Postengruppen in der Gruppe 4 bei den Ausgaben des ordentlichen<br />

Voranschlages sind gegenseitig deckungsfähig.<br />

II. Auf Grund der Bestimmungen des Bezirksumlagegesetzes 1960 i.d.g.F. wird für die<br />

Bezirksumlage ein Hebesatz von<br />

25,00 % (Beträge lt. beiliegender Aufstellung)<br />

der nachstehend angeführten Berechnungsgrundlage festgesetzt.<br />

a) Aufkommen an Grundsteuer von den land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betrieben unter Zugrundelegung der Messbeträge des zweitvorher-<br />

gegangenen Jahres und eines Hebesatzes von 500 v.H. € 456.019<br />

b) Aufkommen an Grundsteuer von den Grundstücken unter Zugrundelegung<br />

der Messbeträge des zweitvorhergegangenen Jahres und eines<br />

Hebesatzes von 500 v.H. € 11.295.711<br />

c) Aufkommen der tatsächlichen Erträge an Gewerbesteuer nach Ertrag<br />

und Kapital des zweitvorhergegangenen Jahres, jedoch unter Annahme<br />

eines Hebesatzes von 150 v.H. € 3.541<br />

d) Jahres-Sollaufkommen an Kommunalsteuer des<br />

zweitvorhergegangenen Jahres € 46.083.977<br />

e) Netto-Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen<br />

Bundesabgaben gemäß Zwischenabrechnung im zweitvorher-<br />

gegangen Jahr € 93.641.496<br />

f) Getränkesteuer € 174.372<br />

Berechnungsgrundlage der Bezirksumlage € 151.655.116

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