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V O R A N S C H L A G 2012 - Sozialhilfeverband Linz-Land

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Seite 12<br />

Die Vorauszahlungen bei der Gruppe 2 "Unterreicht, Erziehung, Sport und<br />

Wissenschaft" gemäß Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz und<br />

Oö. Kinderbetreuungsgesetz betragen insgesamt € 914.200, wobei gegenüber<br />

dem Vorjahr nur eine geringfügige Erhöhung von € 13.400 zu verzeichnen ist.<br />

Wie bereits erwähnt, wurden beim Abschnitt 41 "Maßnahmen d. allgem.<br />

Sozialhilfe" die lfd. Geldleistungen (Vst. 1/411000/7680) gegenüber dem<br />

Vorjahr mangels Erfahrungswerte hinsichtlich der Umsetzung d.<br />

Mindestsicherung vorerst um € 600.000 erhöht.<br />

Die SH-Pflegekinder fallen lt. Oö. Mindestsicherungsgesetz in die<br />

Zuständigkeit der Jugendwohlfahrt, sodass hiefür bei der VSt. 1/411000/7681<br />

keine Ausgaben mehr anfallen bzw. diese bei der Jugendwohlfahrt zu<br />

verrechnen bzw. zu veranschlagen sind.<br />

Die Veranschlagung der restlichen Ansätze erfolgte ebenfalls entsprechend<br />

den Vorgaben sowie Trends der Vorjahre.<br />

Die veranschlagten Ausgaben für die Vorauszahlungsbeträge <strong>2012</strong> gemäß<br />

dem Sozialhilfegesetz (VSt. 1/411120/7511), Oö. Chancengleichheitsgesetz<br />

(VSt. 1/413000/7510), Flüchtlingshilfe (VSt. 1/426000/7510) sowie den<br />

Sozialberatungsstellen (VSt. 1/429000/7511) entsprechen unter<br />

Berücksichtigung der Nachzahlungs- und Guthabensbeträge den im<br />

Voranschlagserlass bekanntgegebenen Beträgen, wobei sich gegenüber dem<br />

Vorjahr Minderausgaben von rd. € 472.000 ergeben.<br />

Diesbezüglich wird bemerkt, dass der Vorauszahlungsbetrag für das<br />

<strong>Land</strong>espflegegeld (Vorjahr rd. 2 Mio. Euro) ab <strong>2012</strong> wegfällt, sich jedoch im<br />

Gegenzug der Vorauszahlungsbetrag für das Oö. Chancengleichheitsgesetz<br />

samt Nachzahlungsbetrag gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,4 Mio. Euro<br />

erhöhte.<br />

Zusammen betragen die präliminierten Vorauszahlungsbeträge rd.<br />

€ 11.660.000.<br />

Für die Unterbringung in eigenen Anstalten (Teilabschnitt 1/41110) sind<br />

Ausgaben von € 27.832.300 und in fremden Anstalten (Teilabschnitt 1/41111)<br />

sind Ausgaben von € 2.700.000 präliminiert, sodass für die<br />

Heimunterbringungen insgesamt € 30.532.300 vorgesehen sind. Diesem<br />

Kostenaufwand stehen voraussichtliche Einnahmen von € 16.575.000<br />

gegenüber, was einer Kostendeckung von 54,25 % entspricht.<br />

Der Differenzbetrag von € 13.957.300 stellt somit den vom <strong>Sozialhilfeverband</strong><br />

zu tragenden Kostenanteil von 45,75 % für die Heimunterbringungen dar.<br />

Beim Unterabschnitt 419 "Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen", welcher<br />

die Teilabschnitte "Hauskrankenpflege", "Familien Kurz- und Langzeithilfe",<br />

"Mobile Betreuung und Hilfe", "Mobile Heimhilfe" sowie "Koordination f.<br />

Betreuung u. Hilfe" umfasst, ist bei präliminierten Einnahmen von € 3.216.100<br />

und Ausgaben von € 4.552.000 ein Fehlbetrag von € 1.335.900 zu erwarten,<br />

wobei alleine für die Mobile Altenbetreuung samt Heimhilfe ein Abgang von<br />

€ 1.184.600 ausgewiesen ist.<br />

Weiters wird erklärend bemerkt, dass die Einnahmen der Bezirksumlage<br />

(€ 37.913.800) nunmehr einheitlich für alle SHVs bei der VSt. 2/419090/8620<br />

darzustellen bzw. zu veranschlagen sind.

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