04.03.2013 Aufrufe

V O R A N S C H L A G 2012 - Sozialhilfeverband Linz-Land

V O R A N S C H L A G 2012 - Sozialhilfeverband Linz-Land

V O R A N S C H L A G 2012 - Sozialhilfeverband Linz-Land

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 10<br />

Vorbericht zum Voranschlag<br />

1. Überblick über die Finanzwirtschaft des <strong>Sozialhilfeverband</strong>es im abgelaufenen und<br />

ablaufenden Finanzjahr<br />

2. Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung im kommenden Finanzjahr.<br />

3. Veränderungen des Vermögens, der Schulden und der Kassenlage im ablaufenden<br />

Finanzjahr.<br />

4. Erläuterungen zu den veranschlagten wesentlichen Einnahmen und Ausgaben.<br />

5. Bedeckungsvorschlag für den eventuellen Abgang im ordentlichen und<br />

außerordentlichen Voranschlag.<br />

Zu 1. Im Rechnungsabschluss 2010 ergab sich im ordentlichen Haushalt bei<br />

Einnahmen von € 94.544.938,85 der Haushaltsausgleich.<br />

Der außerordentliche Haushalt konnte gleichfalls mit Einnahmen und<br />

Ausgaben von € 255.679,74 ausgeglichen abgeschlossen werden.<br />

Der Nachtragsvoranschlag 2011 ist ebenfalls sowohl im ordentlichen Haushalt<br />

bei Einnahmen und Ausgaben von € 96.977.000 als auch im<br />

außerordentlichen Haushalt bei Einnahmen und Ausgaben von € 123.800<br />

ausgeglichen veranschlagt, wobei der Haushaltsausgleich voraussichtlich mit<br />

einem Hebesatz der Bezirksumlage von 26,05 % gegeben sein wird.<br />

Zu 2. Im Voranschlag <strong>2012</strong> sieht der ordentliche Haushalt bei Einnahmen von<br />

€ 103.902.200 und Ausgaben von € 106.510.300 einen Fehlbetrag von<br />

€ 2.608.100 vor.<br />

Unter Berücksichtigung der für das Finanzjahr <strong>2012</strong> bekannt gegebenen<br />

Finanzkraft gemäß Bezirksumlagengesetz 1960 errechnet sich für den<br />

präliminierten Haushaltsausgleich ein Hebesatz für die Bezirksumlage von<br />

26,72 %.<br />

Nachdem jedoch gemäß § 3 Abs. 2 des Bezirksumlagengesetzes idgF der<br />

Hebesatz mit höchstens 25 % der Berechnungsgrundlage festgesetzt werden<br />

kann, war der Abgang entsprechend auszuweisen.<br />

Die veranschlagten Transferleistungen der bezirksangehörigen Gemeinden<br />

betragen € 37.913.800, was gegenüber dem Vorjahr vorerst eine<br />

Verminderung von rd. € 242.000 bedeutet. Bei einem Hebesatz von 26,72 %<br />

ergibt dies jedoch eine Erhöhung der Transferleistungen um rd. € 2.365.000.<br />

Im Bereich der allgemeinen Sozialhilfe bzw. Ausgaben für die<br />

Mindestsicherung (VSt. 1/41100/7680) wurden entsprechende Erhöhungen<br />

veranschlagt, wobei durch die Neueinführung des Gesetzes mit 1.10.2011<br />

noch entsprechende Erfahrungswerte fehlen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!