Gemeinderat Sitzungsprotokoll 18.06.2012 (519 KB ... - Munderfing
Gemeinderat Sitzungsprotokoll 18.06.2012 (519 KB ... - Munderfing
Gemeinderat Sitzungsprotokoll 18.06.2012 (519 KB ... - Munderfing
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
411<br />
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
über die öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es <strong>Munderfing</strong> am Montag, den <strong>18.06.2012</strong> im<br />
Bildungszentrum (BIZ) <strong>Munderfing</strong><br />
Beginn: 20:00<br />
Ende: 21:45<br />
Anwesend sind:<br />
Bürgermeister<br />
Voggenberger Martin ÖVP<br />
Vizebürgermeister<br />
Kobler Josef ÖVP<br />
Gemeindevorstandsmitglieder<br />
Wiener Johannes, Dr.Jur. ÖVP<br />
Bramsteidl Friedrich ÖVP<br />
<strong>Gemeinderat</strong>smitglieder<br />
Fuhrmann Michael, Ing. ÖVP<br />
Krammer Johann ÖVP<br />
Moser Erwin ÖVP<br />
Bruckenberger Johanna ÖVP<br />
Gemeindevorstandsmitglieder<br />
Loidl Josef SPÖ<br />
Nobis Friedrich MBI<br />
Schwab Karl SPÖ<br />
<strong>Gemeinderat</strong>smitglieder<br />
Breckner Jutta SPÖ<br />
Buchleitner Nicole MBI<br />
Emminger Robert SPÖ<br />
Fröhlich Katharina MBI<br />
Graf Johann, Ing. FPÖ<br />
Pessentheiner Robert ÖVP<br />
Schauer Eva-Maria ÖVP<br />
Wimmer Franz ÖVP<br />
<strong>Gemeinderat</strong>s-Ersatzmitglieder<br />
Maderegger Josef ÖVP Vertretung für Norbert Stangl<br />
Schmidhuber Gerhard SPÖ Vertretung für Frau Martina Blum<br />
Stockinger Johann MBI Vertretung für Herrn Gottfried Feldbacher<br />
Werni Franz, Mag. ÖVP Vertretung für Barbara Probst<br />
Winkler Ferdinand SPÖ Vertretung für Herrn Christopher Maichel<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
<strong>Gemeinderat</strong>smitglieder<br />
Probst Astrid ÖVP Vertreten durch Moser Richard<br />
Blum Martina SPÖ Vertreten durch Schmidhuber Gerhard<br />
Feldbacher Gottfried MBI Vertreten durch Stockinger Johann<br />
Maichel Christopher SPÖ Vertreten durch Winkler Ferdinand
Probst Barbara ÖVP Vertreten durch Mag. Werni Franz<br />
Stangl Norbert ÖVP Vertreten durch Maderegger Josef<br />
<strong>Gemeinderat</strong>s-Ersatzmitglieder<br />
Moser Richard ÖVP Vertretung für Frau Astrid Probst - entschuldigt<br />
412<br />
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass im Sinne der Bestimmungen der O.ö. Gemeindeordnung<br />
1990<br />
a.) die Sitzung von ihm einberufen wurde,<br />
b.) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (gemäß § 45 Abs.1 OÖ Gemeindeordnung<br />
1990) enthalten ist und die Verständigung hierzu an alle <strong>Gemeinderat</strong>smitglieder bzw. Ersatzmitglieder<br />
zeitgerecht schriftlich am 06.06.2012 unter Bekanntgabe der nachstehenden Tagesordnungspunkte<br />
erfolgt ist und am gleichen Tag durch öffentlichen Anschlag an der Gemeindeamtstafel<br />
bekannt gemacht wurde,<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist,<br />
d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 29.05.2012 bis zur heutigen Sitzung<br />
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur<br />
Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen<br />
eingebracht werden können.<br />
Der Vorsitzende gibt noch folgende Mitteilung:<br />
Er bestimmt Rebekka Reichinger zur Schriftführerin dieser Sitzung.<br />
Angelobung<br />
Der Bürgermeister nimmt gemäß § 20 Abs. 4 der OÖ Gemeindeordnung 1990 die Angelobung des<br />
Ersatzmitgliedes des <strong>Gemeinderat</strong>es Winkler Ferdinand vor. Er spricht die Gelöbnisformel lt. § 29<br />
Abs. 4 O.ö.GemO:<br />
Gelöbnisformel: „Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle<br />
übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich<br />
gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen,<br />
das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen<br />
zu fördern.“<br />
Winkler Ferdinand hat mit den Worten „ich gelobe“ das Gelöbnis dem Vorsitzenden gegenüber<br />
abgelegt.<br />
Tagesordnung:<br />
1 . Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses<br />
Vorlage: AV/069/2011<br />
2 . Voranschlagsprüfung 2012;<br />
Prüfungsbericht der BH Braunau<br />
Vorlage: AV/162/2012<br />
3 . Resolution Vorsteuerregelung<br />
Vorlage: AV/154/2012<br />
4 . Grundbücherliche Durchführung eines Teilungsplanes nach den Sonderbestimmungen<br />
§§ 15 ff des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />
Vorlage: AV/155/2012
5 . Verordnung zur Erlangung eines Marktrechtes für die Abhaltung eines Flohmarktes<br />
von Oldtimer-Fahrzeugen und Teilemarkt<br />
Vorlage: AV/156/2012<br />
413<br />
6 . Verlängerung der Genehmigung für die Waldkindergartengruppe<br />
Vorlage: AV/142/2012<br />
7 . Einrichtung einer schulischen Tagesbetreuung<br />
Vorlage: AV/157/2012<br />
8 . Einrichtung einer Gemeinde-Krabbelstube<br />
Vorlage: AV/158/2012<br />
9 . Windpark <strong>Munderfing</strong>: Beteiligung der ÖBf<br />
Vorlage: AV/159/2012<br />
10 . Firmengründung "Windpark <strong>Munderfing</strong> GmbH"<br />
Vorlage: AV/164/2012<br />
11 . Vorstellung des Projektes "Zukunftsorte" durch Hr. DI Christof Isopp, Landing OG<br />
Vorlage: AV/160/2012<br />
12 . Allfälliges<br />
1. Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses<br />
Vorlage: AV/069/2011<br />
Die Obmann-Stellvertreterin des Prüfungsausschusses Fr. Katharina Fröhlich bringt dem <strong>Gemeinderat</strong><br />
den Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses betreffend der Sitzung am 7. Mai und 4. Juni<br />
2012 zur Kenntnis.<br />
Sie berichtet, dass in der Sitzung am 07.05.2012 die finanztechnisch ausgegliederten Verwaltungsbereiche<br />
geprüft wurden. Zu den einzelnen Bereichen wurden folgende Feststellungen getroffen:<br />
BIZ<br />
Es soll bei der Bücherverkaufsausstellung der Erlös von zwei Personen geprüft werden.<br />
Der Prüfungsausschuss stellte fest, dass die Belege des BIZ sehr ordentlich und übersichtlich geführt<br />
werden.<br />
FC<br />
Es wurde festgestellt, dass die Belege der Jugendarbeit übersichtlicher wären, wenn eine Liste dazu<br />
erstellt wird.<br />
Feuerwehr Achenlohe<br />
Der Gutschriftbeleg der Fa. Ridia Fahnen fehlt.<br />
Feuerwehr <strong>Munderfing</strong><br />
Beim Beleg Nr. 7 gab es einen Ziffernsturz – es ergibt sich somit eine Differenz von 0,45 Cent. Es<br />
wird empfohlen einen Anfangsstand beim Kassabuch einzutragen, damit die Endsumme mit der<br />
Belegsumme verglichen werden kann.
414<br />
Hauptschule<br />
Der Beleg für die zwei CD-Player fehlt. Es soll versucht werden ein Duplikat anzufordern. In Zukunft<br />
sollte evtl. auf Rechnung eingekauft werden, da die Belege leichter zu verwalten sind.<br />
Volksschule<br />
Die Belege wurden für in Ordnung befunden.<br />
Fr. Fröhlich berichtet, dass in der Sitzung am 04.06.2012 Strom- und Gaspreisvergleiche erstellt<br />
wurden. Ein Auszug aus dem Protokoll des Prüfungsausschusses mit den Preisvergleichen wurde an<br />
alle Gemeinderäte ausgeteilt.<br />
Von den derzeitigen Vertragsfirmen wurden folgende Angebote gemacht:<br />
Energie AG: Jährliche Ersparnis beim Hochbehälter durch Tarifumstellung von 700,00 EUR + zusätzlich<br />
eine 2 Jahresbindung an den Energiepreis von 6,92 Cent (vorher 8,2 Cent).<br />
OÖ Gas-Wärme GmbH: Ein Dauerrabatt von – 5 % wird gewährt, was eine Ersparnis bei den Energiekosten<br />
von 5.116,55 auf 4.860,72 EUR bringen würde.<br />
Zu den Versicherungen wurde vom Prüfungsausschuss festgestellt, dass nur das bestehende Versicherungsunternehmen<br />
Helvetia zu den Prämien befragt wurde. Hier kam es zu einem Angebot von<br />
einer Kostenersparnis von einer Monatsprämie auf Sachversicherungen bei einer 1 jährigen Schadensfreiheit.<br />
Aufgrund der Wirtschaftlichkeit kann bei den Prämien kein Nachlass mehr gewährt<br />
werden. Es wurde auch eine Übersicht der Schadensleistungen der letzten 6 Jahre zum Vergleich<br />
zur Jahresprämie vorgelegt.<br />
GR Fröhlich Katharina regte in der Sitzung des Prüfungsausschusses an, dass ein kostenloser Versicherungsvergleich<br />
eines Versicherungsmaklers eingeholt werden soll.<br />
WEITERE WORTMELDUNGEN:<br />
Bgm. Voggenberger berichtet, dass eine kostenlose Prüfung der Versicherungen durch einen Makler<br />
nicht möglich ist. Er ist der Meinung, dass die Versicherungen in einigen Jahren nochmals überprüft<br />
werden sollten.<br />
GV Loidl: Was ist nun die Konsequenz dieses Preisvergleiches?<br />
AL Moser: Die Energie AG hat auf Grund dessen ein neues Angebot erstellt, welches nun das günstigste<br />
Angebot von Ökostrom unterbietet.<br />
GR Fröhlich: Möchte anregen, dass zu Ökostrom gewechselt wird. Wir werden in Zukunft<br />
Ökostrom erzeugen und sollten nicht mit einem Vertragspartner bleiben, welcher mit Atomstrom<br />
handelt.<br />
Bgm Voggenberger: Bin der Meinung, dass wir auf die Energie AG als Partner achten sollten, wir<br />
brauchen diese auch als Netzanbieter für den Windpark und haben laufend Berührungspunkte im<br />
Gemeindealltag.<br />
AL Moser berichtet, dass laut Zeitungsberichten (Aussagen von Greenpeace und Global 2000) die<br />
Energie AG zu 100% Ökostrom verwendet.
415<br />
GR Krammer: Wir sollten auch die gute Zusammenarbeit mit den Ansprechpartner bei der Energie<br />
AG beachten.<br />
Kathi: Welche Verpflichtungen haben wir bei OÖ Ferngas? Wir sind den Gemeindebürgern verpflichtet<br />
und sollten das günstigste Angebot nehmen.<br />
Zusammengefasster Beschluss:<br />
Die Prüfungsberichte des Prüfungsausschusses vom 07.05.2012 und 04.06.2012 sollen wie vorliegend<br />
zur Kenntnis genommen werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />
und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />
Die Prüfungsberichte des Prüfungsausschusses vom 07.05.2012 und 04.06.2012 wurden vollinhaltlich<br />
zur Kenntnis genommen. Die Anregungen sollen weiter verfolgt werden.<br />
2. Voranschlagsprüfung 2012;<br />
Prüfungsbericht der BH Braunau<br />
Vorlage: AV/162/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />
Der vom <strong>Gemeinderat</strong> der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> in der Sitzung am 14.12.2011 beschlossene Voranschlag<br />
für das Finanzjahr 2012 wurde von der Bezirkshauptmannschaft einer Prüfung unterzogen.<br />
Der Voranschlag wurde auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft und ein<br />
entsprechender Bericht vorgelegt.<br />
AL Erwin Moser bringt dem <strong>Gemeinderat</strong> den Prüfungsbericht der BH Braunau vollinhaltlich zur<br />
Kenntnis.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Vorsitzende ersucht um Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der BH Braunau.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />
und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />
Der Prüfungsbericht der BH Braunau wurde zur Kenntnis genommen.
3. Resolution Vorsteuerregelung<br />
Vorlage: AV/154/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />
416<br />
Vom OÖ Gemeindebund liegt ein Schreiben an die Gemeinde <strong>Munderfing</strong> mit dem Ersuchen um<br />
Beschlussfassung einer Resolution für die Vorsteuerregelung durch den <strong>Gemeinderat</strong> vor. Der Österreichische<br />
Gemeindebund begründet diese Resolution wie folgt:<br />
Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2012 wurden zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die Teils einen<br />
massiven Eingriff in den bestehenden Finanzausgleich darstellen.<br />
Neben der Immobilienertragssteuer bei Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden und anderen<br />
Maßnahmen für und insbesondere die Einschränkungen im Bereich der Vorsteuer zu enormen finanziellen<br />
Mehrbelastungen für Städte und Gemeinden.<br />
Besonders evident wird diese Teuerung im Bereich des Schulwesens. Gleich ob beim Ausbau der<br />
ganztägigen Schulangebote, der Überführung aller Hauptschulen in neue Mittelschulen und anderen<br />
Bildungsoffensiven der letzten Jahren, als Erhalter der Pflichtschulen müssen Gemeinden zukünftig<br />
massive Investitionen in Bildungseinrichtungen tätigen. Diese Investitionen werden aber durch die<br />
Streichung des Vorsteuerabzuges nun in Frage gestellt.<br />
Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund fordern daher eine Lösung<br />
für Investitionen in Bildungseinrichtungen um die Errichtung, den Ausbau und die Sanierung der<br />
Schulinfrastruktur nicht zu gefährden.<br />
Resolution<br />
Vorsteuerabzug für Schulen – Investitionen in Bildung dürfen nicht verteuert werden!<br />
Die Städte und Gemeinden werden durch die Bundesverfassung bzw. durch die zuständigen Materiengesetzgeber<br />
mit zahlreichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut. Das betrifft besonders<br />
das Schulwesen, wo die Kommunen Schulerhalter der Pflichtschulen sind und 100 % der Kosten<br />
tragen.<br />
Prominent in der Präambel zum aktuellen Regierungsprogramm wird die Bedeutung der Bildung für<br />
die Zukunft des Wohlstandes unseres Landes mit dem Hinweis auf „massive Investitionen“ unterstrichen.<br />
Folgerichtig sind Maßnahmen, die solche Investitionen erschweren, diametral zu den Zielen<br />
unserer Bundesregierung. Gerade im Hinblick auf die Offensive im Bereich der Ganztagesbetreuung<br />
sind etliche Projekte durch die 20% Verteuerung in Folge der Streichung des Vorsteuerabzugs<br />
nunmehr in Frage gestellt. Die Fristerstreckung bis September 2012 ändert ja nichts an der<br />
generellen Verteuerung.<br />
Die Gemeindevertretung von <strong>Munderfing</strong> fordert daher:<br />
Mit Berufung auf das Regierungsprogramm fordert die Gemeindevertretung von <strong>Munderfing</strong> die<br />
Beibehaltung des Vorsteuerabzugs für Schulen. Auch Investitionen in damit verbundene Bildungseinrichtungen<br />
wie den Bildungscampus (eine Kombination von Schule, Kindergarten, Hort, Bibliothek)<br />
sollten darin inbegriffen sein, um die Errichtung, Ausbau und Sanierung dieser wichtigen Bildungseinrichtungen<br />
nicht zu gefährden. Dies könnte durch eine zusätzliche Aufnahme einer Ausnahmeregelung<br />
im Umsatzsteuergesetz (analog wie bei GSBG-Beihilfenbezieher) erfolgen.
Die Städte und Gemeinden sind im Interesse der gesamtstaatlichen Konsolidierung weiterhin zu<br />
offenen Gesprächen mit den Partner in Bund und Ländern bereit.<br />
417<br />
<strong>Munderfing</strong> am <strong>18.06.2012</strong> Für den <strong>Gemeinderat</strong><br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Vorsitzende bringt dem <strong>Gemeinderat</strong> den Entwurf dieser Resolution vollinhaltlich zur Kenntnis<br />
und ersucht um Zustimmung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />
und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />
Der Resolution betreffend Vorsteuerregelung wurde die Zustimmung erteilt.<br />
4. Grundbücherliche Durchführung eines Teilungsplanes nach den Sonderbestimmungen §§ 15 ff des<br />
Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />
Vorlage: AV/155/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />
Friedrich Bramsteidl hat im Gewerbegebiet Nord ein Grundstück erworben, wo nun die Vermessungsurkunde<br />
vom Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Brunner vorliegt. Im Zuge dieses Grundstückkaufes<br />
ist eine öffentliche Wegparzelle zu verlegen.
Beschlussvorschlag:<br />
418<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag, der grundbücherlichen Durchführung nach §§ 15 ff des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />
beim zuständigen Grundbuchsgericht die Zustimmung zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />
und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />
Der grundbücherlichen Durchführung nach §§ 15 ff des Liegenschaftsteilungsgesetzes beim zuständigen<br />
Grundbuchsgericht wurde die Zustimmung erteilt.<br />
5. Verordnung zur Erlangung eines Marktrechtes für die Abhaltung eines Flohmarktes von Oldtimer-<br />
Fahrzeugen und Teilemarkt<br />
Vorlage: AV/156/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />
Der erste Innviertler Motorveteranenclub Mattighofen beabsichtigt im August dieses Jahres am Werksgelände<br />
der Firma WP Suspension im Gewerbegebiet <strong>Munderfing</strong> Nord einen Oldtimer Fahrzeug und Teilemarkt<br />
abzuhalten. Seitens des Ersten Innviertler Motorveteranenclub ist beabsichtigt, diese Flohmarkt jährlich abzuhalten.<br />
Für die Abhaltung eines Flohmarktes ist ein entsprechendes Marktrecht erforderlich. Für die Erlangung dieses<br />
Marktrechtes zur Abhaltung eines Flohmarktes ist vom <strong>Gemeinderat</strong> eine entsprechende Verordnung zu<br />
erlassen.<br />
Der Vorsitzende bringt dem <strong>Gemeinderat</strong> einen Entwurf der entsprechenden Verordnung vollinhaltlich zur<br />
Kenntnis.<br />
Der beigeschlossene Lageplan, in welchem das Flohmarktgelände eingezeichnet ist, bildet einen wesentlichen<br />
Bestandteil dieser Verordnung.<br />
K u n d m a c h u n g<br />
Gemäß § 94 der OÖ. GemO. 1990 wird hiermit öffentlich kundgemacht, dass der <strong>Gemeinderat</strong> der Gemeinde<br />
<strong>Munderfing</strong> in seiner Sitzung vom 18. Juni 2012 nachstehende Verordnung beschlossen hat:<br />
VERORDNUNG<br />
des <strong>Gemeinderat</strong>es vom 18.6.2012 zur Erlangung eines Marktrechtes für die Abhaltung des Oldtimer Fahrzeug<br />
und Teile-Flohmarkt des 1. Innviertler Motor Veteranenclub Mattighofen im Gemeindegebiet<br />
<strong>Munderfing</strong>.<br />
Auf Grund der §§ 286 Abs. 1 und 289 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194.i.d.g.F. wird verordnet.
419<br />
§ 1<br />
Anwendungsbereich<br />
Diese Verordnung bestimmt die Abhaltung des Oldtimer Fahrzeug und Teile-Flohmarktes, des 1. Innviertler<br />
Motor Veteranenclub Mattighofen, im Gemeindegebiet <strong>Munderfing</strong>.<br />
§ 2<br />
Marktgebiet<br />
Der Oldtimer Flohmarkt wird auf dem Firmengelände Firma WP-Performance Systems GmbH., 5222<br />
<strong>Munderfing</strong>, Gewerbegebiet Nord Nr.8, abgehalten.<br />
Die genaue räumliche Ausdehnung des Marktgebietes ist dem als Beilage A dieser Verordnung angeschlossenen<br />
und einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Plan zu entnehmen.<br />
§3<br />
Markttermine<br />
Der Flohmarkt findet jährlich am letzten Samstag im August in der Zeit von 06.00 Uhr bis 17 Uhr auf dem<br />
Firmengelände der Firma WP-Performance Systems GmbH. in 5222 <strong>Munderfing</strong>, Gewerbegebiet Nord Nr.8.<br />
statt.<br />
§ 4<br />
Gegenstände des Marktverkehrs<br />
Auf dem Oldtimer Fahrzeug und Teilemarkt Flohmarkt werden nur gebrauchte Oldtimer bzw. Fahrzeugteile<br />
(keine Neuwaren) feilgehalten und verkauft.<br />
§ 5<br />
Durchführung der jeweiligen Märkte<br />
Mit der Durchführung des Marktes können Dritte betraut werden.<br />
§ 6<br />
Marktverkehr – Regelung<br />
Alle weiteren Bestimmungen über die Regelung des Marktverkehrs werden in der separat vom <strong>Gemeinderat</strong><br />
erlassenen Marktordnung erfasst.<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
Der Bürgermeister<br />
Martin Voggenberger
420<br />
___________________<br />
Kundmachung<br />
Gemäß § 94 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit öffentlich kundgemacht, dass<br />
der <strong>Gemeinderat</strong> der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> in seiner Sitzung vom 18. Juni 2012, nachstehende<br />
Verordnung beschlossen hat.<br />
V e r o r d n u n g<br />
Des <strong>Gemeinderat</strong>es der Gemeinde MUNDERFING vom <strong>18.06.2012</strong> zur Regelung des Marktverkehrs<br />
(Marktordnung) für die Gemeinde MUNDERFING<br />
Auf Grund des § 293 Abs. 1 und 2 sowie § 337 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 i.d.gF. wird im<br />
Zusammenhalt mit §§ 40 Abs. 2 Z. 6 und 43 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91 i.d.g.F.<br />
verordnet:<br />
§ 1<br />
Anwendungsbereich<br />
Die Marktordnung regelt den Marktverkehr des Oldtimer Fahrzeug und Teile-Flohmarktes,<br />
des 1. Innviertler Motor Veteranenclub Mattighofen, im Gemeindegebiet <strong>Munderfing</strong>.<br />
§ 2<br />
Marktort<br />
Der genannte Oldtimer-Flohmarkt findet auf dem Parkplatz des Firmengelände WP-Performance Systems<br />
GmbH. in 5222 <strong>Munderfing</strong>, Gewerbegebiet Nord Nr. 8 statt.<br />
Die genaue räumliche Ausdehnung des Marktgebietes ist dem als Beilage A dieser Verordnung angeschlossenen<br />
und einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Plan zu entnehmen.<br />
§ 3<br />
Markttage und Marktzeiten<br />
Der genannte Flohmarkt findet jährlich, am letzten Samstag im August von 06.00 bis 17.00 Uhr auf<br />
dem Gelände des Firmengelände WP-Performance Systems GmbH in 5222 <strong>Munderfing</strong>, Gewerbegebiet<br />
Nord Nr. 8, statt.<br />
§ 4<br />
Gegenstände des Marktverkehrs<br />
1)Auf dem Flohmarkt dürfen folgende Waren feilgehalten und verkauft werden:<br />
Oldtimer Fahrzeug und Ersatzteile, außer Neuwaren.<br />
(2) Folgende Gegenstände sind jedenfalls vom Marktverkehr ausgeschlossen:<br />
a) Waffen, Munition, Sprengmittel, Feuerwerkskörper und Sexartikel sowie<br />
b) das Aufstellen von Spielautomaten bzw. der Verkauf von Waren im Wege von Glücks-<br />
spielen<br />
§ 5<br />
Durchführung des Marktes<br />
Mit der Durchführung des Flohmarktes des 1. Innviertler Motor Veteranenclub Mattighofen, wird<br />
der Obmann Herr Gottfried Reichinger, wh. 5233 Pischelsdorf/E. Landerting Nr. 15, betraut.
421<br />
§ 6<br />
Vormerkung und Vergabe von Standplätzen<br />
a) Für den genannten Flohmarkt können sich die Marktbeschicker für die Vergabe eines Standplatzes<br />
bei Herrn Gottfried Reichinger, wh.5233 Pischelsdorf, Landerting 15, vormerken lassen. Die Vormerkung<br />
und Vergabe erfolgt nach Maßgabe der vorhanden Standplätze und des Einlangens des Ansuchens.<br />
Weiters ist das festgelegte privatrechtliche Entgelt für den Standplatz bzw. sonstige<br />
Markteinrichtungen von Herrn Gottfried Reichinger einzuheben.<br />
§ 7<br />
Marktaufsicht<br />
Als Marktaufsicht fungiert ein Bedienstete der Gemeinde <strong>Munderfing</strong>.<br />
Dem Marktaufsichtsorgan obliegt es insbesondere:<br />
a) Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf den Märkten zu treffen.<br />
b) Verstöße gegen die Marktordnung sowie gegen sonstige beim Marktverkehr zu be-<br />
achtenden Vorschriften (Gewerbeordnung, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher-<br />
schutzgesetz, Naturschutzgesetz, Maß- und Eichgesetz, Tierschutzgesetz usw.) sind den<br />
zuständigen Behörden anzuzeigen.<br />
b) Streitigkeiten tunlichst beizulegen.<br />
Die Marktbeschicker sind den Aufsichtsorganen gegenüber zur Ausweisleistung hinsichtlich Ihrer Identität<br />
verpflichtet.<br />
Die Gewerbetreibenden haben beim Feilbieten und Verkauf der Waren die Verständigung über<br />
die Eintragung im Gewerberegister im Original mitzuführen und auf Verlangen den Markt-<br />
aufsichtsorganen vorzuweisen.<br />
(1) Öffentliche Verkehrsflächen sind freizuhalten.<br />
§ 8<br />
Marktbetrieb<br />
(2) Waren, deren Verkauf an eine Gewerbeberechtigung gebunden sind, dürfen nur von<br />
Gewerbetreibenden mit einer diesbezüglichen Gewerbeberechtigung angeboten oder<br />
verkauft werden.<br />
(3) Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, haben die gewerblichen Marktbesucher jeweils<br />
eine Kopie der Anmeldung zur Gebietskrankenkasse mitzuführen und auf Verlangen eines<br />
befugten Organs ebenfalls vorzuweisen. Die Mitarbeiter haben sich dabei jedenfalls<br />
auszuweisen.<br />
(4) Waren dürfen nur von den bewilligten Standplätzen aus verkauft werden.<br />
(5) Auf den Märkten ist auf Reinlichkeit zu achten, insbesondere ist jede Verunreinigung des<br />
Marktstandplatzes zu vermeiden. Abfälle sind von den Marktfahrern in geeigneten Be-<br />
hältern, Fleisch- und Tierabfälle in geschlossen Gefäßen zu sammeln und wegzuschaffen,<br />
die Lebensmittel sind den hygienischen Erfordernissen des Lebensmittelsicherheits- und<br />
Verbraucherschutzgesetzes, BGBl. Nr. 13/2006 entsprechend zu verpacken, zu lagern<br />
und gegen Verunreinigung zu schützen.<br />
(6) An jedem Verkaufsstand sind Vor- und Zuname und ständige Wohnanschrift des Mark- beziehers<br />
bzw. der Standorte des Gewerbes ersichtlich zu machen. Die Mindesthöhe der<br />
Standbedeckung und Schirme hat 2,20 Meter zu betragen. Die Reichweite über den Stand
422<br />
hinaus dürfen 0,50 Meter nicht überschreiten. Standbedeckungen und Schirme müssen<br />
sturmsicher befestigt sein.<br />
(7) Durch das Auslegen der Waren und Aufstellen von Kisten, Körben, Butten und Ähnlichen<br />
dürfen die Zugänge zu den Standplätzen und die Wege zwischen denselben sowie der<br />
allgemeine Straßenverkehr nicht beeinträchtigt werden.<br />
(8) Die Standplätze dürfen frühestens 1 Stunde vor Beginn der Marktzeit (§ 3) bezogen<br />
werden. Nach Ende der Marktzeit sind die Standplätze binnen einer Stunde zu räumen<br />
und zu reinigen.<br />
(9) Das vom Land Oberösterreich erstellte Merkblatt „Hygieneanforderung“ wird vom<br />
Obmann Herrn Gottfried Reichinger den Standbetreibern zur Kenntnis gebracht und ist von diesen<br />
zu berücksichtigen.<br />
(10) Auf dem Markt hat sich jedermann so zu verhalten, dass Ruhe und Ordnung nicht gestört<br />
werden.<br />
(11) Es sind genügend und ausreichend ausgestattete sanitäre<br />
Anlagen, getrennt nach Ge-<br />
schlechtern, bereitzuhalten und laufend zu reinigen. Die WC Anlagen müssen mit<br />
Handwaschbecken, Fließwasser, Seifenspender, Einweghandtücher, Kleiderhaken und<br />
Abfalleimer ausgerüstet sein und entsprechend gewartet werden. Es müssen 4 Sitzzellen für Frauen,<br />
2 Sitzzellen für Herren und 4 Pissoirstände vorhanden sein. Mindestens eine<br />
Klosettanlage ist so auszugestalten, dass sie für eine Benützung durch behinderte<br />
Menschen geeignet sind. Für das Personal sind sanitäre Anlagen in ausreichender Anzahl<br />
gesondert vorzusehen. Die WC Anlagen sind entsprechend zu kennzeichnen.<br />
Insbesondere ist es verboten:<br />
a) Überlaut und aufdringlich die Waren anzubieten oder in schwebende Verkaufsver-<br />
handlungen durch Über- oder Unterbieten einzugreifen.<br />
b) Unverhältnismäßig laut zu musizieren oder lärmende Musikautomaten, Lautsprecher und<br />
dergleichen in Betrieb zu halten.<br />
c) Außerhalb des Standplatzes Kisten, Körbe oder andere Gegenstände unbefugt aufzu-stellen, zu lagern<br />
oder aufzuhängen.<br />
§ 9<br />
Untersagung der weiteren Ausübung der Markttätigkeit<br />
Aus wichtigen Gründen kann die weitere Ausübung der Markttätigkeit von der Gemeinde (den Marktaufsichtsorganen)<br />
untersagt werden.<br />
Als wichtige Gründe gelten insbesondere:<br />
a) Verstöße gegen die Marktordnung<br />
b) nicht fristgerechte Bezahlung des privatrechtlichen Entgelts bzw. der Marktgebühren<br />
c) eigenmächtige Überlassung des zugewiesenen Standplatzes an einen anderen Marktbesucher<br />
d) Nichtbefolgung einer Weisung der Marktaufsichtsorgane,<br />
e) Überschreitung der zugewiesenen Standplatzfläche<br />
f) eigenmächtiges Benützen von leer stehenden Plätzen<br />
g) Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den Bestimmungen der Gewerbeordnung beim Marktbesucher
423<br />
§ 10<br />
Kostenbeiträge<br />
Für die Benützung der Markteinrichtungen sind von den Marktbesuchern privatrechtliche Entgelte zu entrichten.<br />
§ 11<br />
Strafbestimmungen<br />
Übertretungen von Bestimmungen dieser Marktordnung werden, soweit es sich um Maßnahmen in Durchführung<br />
der Gewerbeordnung handelt, nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung bestraft.<br />
§ 12<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Martin Voggenberger<br />
Der Vorsitzende berichtet weiters, dass die Institutionen Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer und<br />
Arbeiterkammer keinen Einwand gegen die Verordnung eines Marktrechtes für die Abhaltung eines Oldtimer<br />
Flohmarktes haben.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Vorsitzende ersucht der Verordnung die Zustimmung zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />
und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />
Die Verordnung zur Erlangung eines Marktrechtes für die Abhaltung eines Flohmarktes von Oldtimer-Fahrzeugen<br />
und Teilemarkt wurde wie vorliegend die Zustimmung erteilt.<br />
6. Verlängerung der Genehmigung für die Waldkindergartengruppe<br />
Vorlage: AV/142/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />
Der <strong>Gemeinderat</strong> der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> hat in seiner Sitzung am 28.03.2011 die Einrichtung<br />
einer Waldkindergarten für eine Gruppengröße von 16 Kindern beschlossen. Mit Bescheid des Amtes<br />
der OÖ Landesregierung vom 16.09.2011 wurde die Genehmigung für die Bewilligung zur Führung<br />
einer Waldkindergartengruppe in <strong>Munderfing</strong> als Sonderform mit einer Befristung bis<br />
31.08.2012 genehmigt.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die Führung der Waldkindergartengruppe zur besten Zufriedenheit<br />
aller Beteiligten geführt wird und die Waldkindergartengruppe entsprechend der Nachfrage laut
424<br />
Kindergarteneinschreibung nun auf 24 Kinder aufgestockt werden soll. Durch die Weiterführung<br />
der Waldkindergartengruppe wäre derzeit die genehmigte Erweiterung des Kindergartens mit einem<br />
Kostenaufwand von ca. 1,2 Millionen Euro nicht erforderlich.<br />
WEITERE WORTMELDUNGEN:<br />
AL Erwin Moser berichtet, dass die Gruppengröße mit 24 Kinder noch nicht fix ist, da der Raum,<br />
welcher bei Schlechtwetter genutzt wird, nur für 23 Kinder zugelassen ist. Eine definitive Stellungnahme<br />
vom Land OÖ gibt es hierzu jedoch noch nicht.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Vorsitzende ersucht den <strong>Gemeinderat</strong> der Weiterführung der Waldkindergartengruppe auf unbefristete<br />
Zeit die Zustimmung zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />
und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />
Der Weiterführung der Waldkindergartengruppe auf unbefristete Zeit wurde die Zustimmung erteilt.<br />
7. Einrichtung einer schulischen Tagesbetreuung<br />
Vorlage: AV/157/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />
Der Vorsitzende erinnert daran, dass der <strong>Gemeinderat</strong> in seiner Sitzung am 8. Juli 2009 die Einrichtung<br />
einer Nachmittagsbetreuung in der Volksschule <strong>Munderfing</strong> beschlossen hat. Diese Einrichtung<br />
erfreut sich einer großen Nachfrage, derzeit sind 21 Kinder angemeldet.<br />
Auf Grund der großen Nachfrage bestünde nun die Möglichkeit, in der Volksschule <strong>Munderfing</strong><br />
eine schulische Tagesbetreuung (ganztägige Schulform) einzurichten. Das Land OÖ unterstützt<br />
gemeinsam mit dem Bund die Förderung schulischer Tagesbetreuungen an Pflichtschulen in<br />
Oberösterreich. Voraussetzung für eine Förderung aus obigem Titel ist eine Betreuung von Schülerinnen<br />
und Schülern in Gruppen im Rahmen einer ganztägig geführten Schulform. Die Mindestzahl<br />
für die Eröffnung einer ganztägigen Schulform beträgt 15 Schülerinnen und Schüler. Bei dieser<br />
Gruppengröße werden auch seitens des Bundesministerium für Unterricht max. 5 vollwertige<br />
Lehrerwochenstunden zusätzlich bereitgestellt. Weiters werden Personalkosten im Freizeitbereich<br />
der schulischen Tagesbetreuung mit maximal 8.000,- Euro pro Gruppe und Schuljahr gefördert.<br />
Weiters fördern Bund und Land die Schaffung einer Adaptierung von Gruppenräumen sowie von<br />
Spielplätzen und Einrichtungsgegenständen mit einer einmaligen Fördersumme von 50.000,- Euro.<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die derzeitige Nachmittagsbetreuung im Kellerraum der<br />
Hauptschule <strong>Munderfing</strong> stattfindet. Auf Grund der Gruppengröße entspricht dieser Raum nicht<br />
mehr den Anforderungen. Es wurden daher Gespräche mit dem Leiter der Landesmusikschule<br />
<strong>Munderfing</strong> Dir. Kettl geführt, ob die Unterbringung der schulischen Nachmittagsbetreuung im<br />
Dachgeschoss der Landesmusikschule möglich wäre. Seitens Direktor Kettl besteht kein Einwand,<br />
dass parallel zum laufenden Musikschulbetrieb im Dachgeschoss die schulische Nachmittagsbe-
425<br />
treuung eingerichtet wird. Der Vorsitzende weist weiters darauf hin, dass seitens des Lehrkörpers<br />
der Volksschule <strong>Munderfing</strong> volle Zustimmung zur Abhaltung der schulischen Nachmittagsbetreuung<br />
besteht.<br />
Die ganztägige Schulform soll mit dem Schuljahr 2012/2013 eingeführt werden. Die Abwicklung<br />
des Betreuungsteiles soll in den Räumlichkeiten der Landesmusikschule <strong>Munderfing</strong> stattfinden.<br />
Die Verpflegung der zu betreuenden Schüler erfolgt durch die Schülerausspeisung der Hauptschule<br />
<strong>Munderfing</strong>.<br />
Mit der Durchführung der schulischen Nachmittagsbetreuung soll wie bisher das Hilfswerk <strong>Munderfing</strong><br />
betraut werden.<br />
WEITERE WORTMELDUNGEN:<br />
GR Fröhlich: Werden diese zusätzlichen Stunden von den bestehenden VS Lehrerinnen abgehalten<br />
oder wird hierfür ein extra Lehrer angestellt? Was passiert dann mit der derzeitigen Betreuerin?<br />
AL Moser: Diese zusätzlichen Stunden werden von den Lehrerinnen der Volksschule übernommen.<br />
Die derzeitige Betreuerin Fr. Lorenz bleibt.<br />
GV Loidl: Ab dieser Schülerzahl ist diese Form der Betreuung sowieso verpflichtend.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Vorsitzende stellt die Umstellung der Volksschule <strong>Munderfing</strong> als ganztägige Schule zur Diskussion.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />
und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />
Die Umstellung der Volksschule <strong>Munderfing</strong> als ganztägige Schule wurde einstimmig beschlossen.<br />
8. Einrichtung einer Gemeinde-Krabbelstube<br />
Vorlage: AV/158/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />
Die Firmen KTM und WP, die in <strong>Munderfing</strong> ihre Betriebsstätten haben, haben im ehemaligen Geschäftslokal<br />
Raiffeisenstraße 2 eine Betriebskrabbelstube eingerichtet. Seitens des Amtes der OÖ<br />
Landesregierung wurde die Unterbringung von zwei Krabbelstubengruppen im genannten Geschäftslokal<br />
genehmigt. Von KTM und WP wird derzeit eine Krabbelstubengruppe geführt; eine<br />
Erweiterung auf eine zweite ist seitens KTM und WP nicht geplant.<br />
Auf Grund mehrerer Anfragen von <strong>Munderfing</strong>er Eltern, warum nicht auch für <strong>Munderfing</strong>er Familien<br />
Plätze in der Krabbelstube zur Verfügung stehen, wurde seitens der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> im<br />
Mai dieses Jahres eine Bedarfserhebung durchgeführt.<br />
Laut dieser Erhebung hätten derzeit 11 Kinder einen Bedarf an einem Krabbelstubenplatz.
426<br />
Auf Grund dieses doch großen Bedarfes wurden vom Vorsitzenden Gespräche mit der Geschäftsleitung<br />
der Firma KTM betreffend Mitbenützung der genehmigten zweiten Krabbelstubengruppe geführt.<br />
Seitens des KTM Finanzvorstandes Sigl wurde grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, dass<br />
die zweite genehmigte Räumlichkeit in der KTM Betriebskrabbelstube für <strong>Munderfing</strong>er Kinder zur<br />
Verfügung gestellt werden könnte. Die Nutzung der zweiten Krabbelstubengruppe durch die Gemeinde<br />
hätte den Vorteil, dass die Sozialeinrichtungen wie Büroräume und WC-Anlagen bereits für<br />
beide Gruppen ausgelegt sind und daher für die Gemeinde keine zusätzlichen Einrichtungskosten<br />
anfallen würden. Weiters könnten die Betriebskosten entsprechend der Raumgrößen aufgeteilt sowie<br />
der vorhandene Spielplatz mitbenutzt werden. Seitens KTM wird nun erhoben, welche Kosten<br />
für die erforderliche Adaptierung bzw. Einrichtung des zweiten Gruppenraumes anfallen würden.<br />
Auf Grund des großen Bedarfes an Krabbelstubenplätzen in der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> schlägt der<br />
Bürgermeister vor, dass die Gemeinde <strong>Munderfing</strong> in Kooperation mit der Firma KTM und WP<br />
eine Krabbelstubengruppe einrichtet. Er weist auch darauf hin, dass die Vereinbarkeit von Familie<br />
und Beruf ein Kriterium ist, mit dem Gemeinden bei der Ansiedlung von Arbeitskräften punkten<br />
können. Die Lebensqualität für Familien kann mit einem passenden Betreuungsangebot entscheidend<br />
verbessert werden.<br />
WEITERE WORTMELDUNGEN:<br />
AL Erwin Moser berichtet, dass das Hilfswerk als Rechtsträger auftreten wird. Die Gemeinde<br />
schließt mit dem Hilfswerk eine entsprechende Vereinbarung über den Betrieb der Krabbelstube ab.<br />
Zusammengefasster Beschluss:<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Grundsatzentscheidung für die Einrichtung einer Gemeinde-<br />
Krabbelstube die Zustimmung zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />
und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />
Der Grundsatzentscheidung zur Einrichtung einer Gemeinde-Krabbelstube wurde die Zustimmung<br />
erteilt. Details bezüglich Umbau und Kosten sollten in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.<br />
9. Windpark <strong>Munderfing</strong>: Beteiligung der ÖBf; Vorlage: AV/159/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />
1. Lage<br />
Die Österreichische Bundesforste AG (ÖBf AG) beabsichtigt den 50,1-prozentigen Einstieg in das<br />
von der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> und der Energiewerkstatt GmbH entwickelte Projekt Windpark<br />
<strong>Munderfing</strong>. Der Windpark befindet sich im westlichen Teil des Kobernaußerwaldes auf dem Gebiet<br />
der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> südlich von Braunau im Bezirk Braunau am Inn (Innviertel, OÖ).<br />
Alle sechs geplanten Anlagen sollen auf Grund und Boden der Bundesforste, Forstbetrieb Traun-<br />
Innviertel, errichtet werden. Der Wald weist in diesem Gebiet gemäß Waldentwicklungsplan (WEP)<br />
1993 Nutzfunktion auf.1
427<br />
Projektgebiet Windpark <strong>Munderfing</strong> (Quelle: DORIS, Abb.1)<br />
Laut dem am 6. Februar 2012 von den Landesräten Rudi Anschober, Dr. Manfred Haimbuchner<br />
und Viktor Sigl vorgestellten Windmasterplan<br />
für Oberösterreich befindet sich der<br />
Hauptteil des Windparks auf einer von insgesamt<br />
vier im Kobernaußerwald ausgewiesenen<br />
Vorrangflächen (siehe Abb. 2).<br />
Vorrangzonen im Kobernaußerwald (Quelle: Windmasterplan OÖ, Abb.2)<br />
2. Technische Daten<br />
Ersatzstandort<br />
für MUF-01<br />
Geplante Anlagenkonfiguration Windpark <strong>Munderfing</strong> (Quelle: EWS, Abb.3)
428<br />
Die derzeitige Grobkonfiguration geht von insgesamt sechs Windenergieanlagen (WEA) aus, die<br />
alle auf Grund und Boden der Bundesforste stehen. Die exakten Positionierungen der WEA wurden<br />
im Rahmen der Erstellung des Technischen Projektes („Micrositing“) hinsichtlich Topographie und<br />
Windausbeute optimiert und festgelegt.<br />
Gemäß vorliegenden Grobplanungen weist das Projekt folgende technische Eckdaten auf:<br />
Anzahl der Windenergieanlagen (WEA) 6<br />
Installierte Leistung je WEA 3,0 MW<br />
Installierte Gesamtleistung 18,0 MW<br />
Geplanter WEA-Typ Vestas V112<br />
Nabenhöhe 140,0 m<br />
Rotordurchmesser 112,0 m<br />
Erwartetes Regelarbeitsvermögen je WEA 6,3 GWh<br />
Betroffene Grundeigentümer alle Anlagen auf ÖBf-Grund<br />
3. Stand des Genehmigungsverfahrens<br />
Der Standort der westlichsten Anlage (MUF-01) wurde von Landesumweltanwalt Dr. Martin Donat<br />
beeinsprucht. Er führte dazu den bestehenden Wildkorridor ins Treffen, der laut Ausweisung im<br />
Bereich des geplanten Windrades verlaufen soll. Die Anlage wurde in der Folge aus den laufenden<br />
Genehmigungsverfahren zurückgezogen und auf einen Ersatzstandort verschoben, der auch der<br />
Vorrangzonierung des Masterplanes entspricht (siehe dazu Abb. 3).<br />
Die verbliebenen fünf Windräder sind mit Stand 7. März 2012 vollständig genehmigt.2 Für die<br />
sechste Anlage soll die vollständige Genehmigung bis Mitte 2012 vorliegen, wobei sämtliche Behördenvertreter<br />
zur nunmehr eingereichten Variante bereits vorab ihre Zustimmung signalisiert haben.<br />
4. Aktuelles Verhandlungsergebnis<br />
Lt. Vereinbarung mit den ÖBf (Notariatsakt 2008) haben die ÖBf unter Einhaltung festgelegter<br />
Leistungen den Anspruch, sich mit 25,1% am Windpark <strong>Munderfing</strong> zu beteiligen. Mit <strong>Gemeinderat</strong>sbeschluss<br />
vom 3. November 2011 wurde der Energiewerkstatt Consulting GmbH als Gegenleistung<br />
für den Rückzug des Projektes „Windpark Silventus“ ein Geschäftsanteil von 24,9 % abgetreten.<br />
Nach intensiven Verhandlungen zwischen Vertretern der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> und der ÖBf wurde,<br />
vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, folgende Beteiligung festgelegt:<br />
ÖBf 50,1%<br />
Gemeinde <strong>Munderfing</strong> 49,9%<br />
Der Aufsichtsrat der ÖBf AG hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2012 die Übernahme von 50,1 %<br />
Anteilen an dem geplanten Windpark <strong>Munderfing</strong> beschlossen.<br />
Mit <strong>Gemeinderat</strong>sbeschluss vom 29. Mai 2012 wurde vom <strong>Gemeinderat</strong> der Abtretung der Anteile<br />
der Energiewerkstatt Consulting GmbH in Höhe von 24,9 % an die ÖBf Beteiligungs GmbH zugestimmt.<br />
Der Vorsitzende schlägt dem <strong>Gemeinderat</strong> vor, unter Einhaltung folgender Bedingungen und Auflagen<br />
einer Beteiligung der ÖBf Beteiligungs GmbH mit 50,1% Anteilen am Windpark <strong>Munderfing</strong><br />
die Zustimmung zu erteilt:<br />
2 Bescheid Änderung Flächenwidmungsplan (28.12.2011), Rodungsbescheid (6.12.2011), Elektrizitätsrechtliche Bewilligung (7.3.2012)
429<br />
Die ÖBF AG übernimmt 50,1% der Projektanteile, die Gemeinde <strong>Munderfing</strong> hält 49,9%<br />
Der noch nicht unterzeichnete Notariatsakt wird von beiden Seiten wie vorliegend anerkannt<br />
und unterzeichnet.<br />
Die EWS tritt die Projektrechte (Zustimmung <strong>Gemeinderat</strong>sbeschluss 29. 5.12) von 24,9%<br />
zum Preis von 400.000,- Euro an die ÖBf AG ab. Die ÖBf zahlt die Ablösesumme direkt an<br />
die EWS.<br />
Die Projektkosten in Höhe von 330.000,- Euro werden in die Windpark <strong>Munderfing</strong> GmbH<br />
eingebracht und der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> unmittelbar nach Erteilung der ersten Bauaufträge<br />
rückerstattet.<br />
Für die nicht mehr erforderliche, ursprünglich vereinbarte Put-Option der ÖBf AG für den<br />
Eigenkapitalanteil der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> bis zum Ablauf der ersten fünf Betriebsjahre<br />
in Form eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von € 2,671 Mio. leistet die ÖBf AG eine<br />
einmalige Zahlung an die Energie <strong>Munderfing</strong> GmbH in Höhe von 70.000,- Euro.<br />
Die Geschäftsführung wird von Seite der Gemeinde gestellt; die ÖBf AG kann bei Bedarf<br />
einen zweiten Geschäftsführer ernennen.<br />
Die EWS wird mit der Betriebsführung des WP <strong>Munderfing</strong> beauftragt<br />
Die ÖBf verzichten auf die Vorschreibung einer Kaution lt.Superädifikat. Die Punkte 4.1.<br />
und 4.2. Superädifikat vom 15.9.2008 kommen nicht zu tragen.<br />
Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> in Form einer<br />
GmbH (Windpark <strong>Munderfing</strong> GmbH) mit Mindestkapitalausstattung von € 39.000, an der<br />
die Bundesforste 50,1% und die Gemeinde <strong>Munderfing</strong> 49,9% hält.<br />
Für die Errichtung und Betrieb des Windparkes <strong>Munderfing</strong> ist eine eigene Betreiberfirma<br />
zu gründen.<br />
5. Zeitplan<br />
Die Ablaufplanung sieht folgende weitere Schritte vor:<br />
Einholen der Zustimmung für den Erwerb der Anteile und die Investition beim Aufsichtsrat<br />
der Bundesforste<br />
Parallel dazu Einholung der Zustimmung zur geplanten Vorgangsweise durch den <strong>Gemeinderat</strong><br />
von <strong>Munderfing</strong> sowie durch den Gesellschafterausschuss der Energiewerkstatt GmbH<br />
Verhandlungen der Gesellschaft mit konkret vier Anbietern von Windenergieanlagen (Enercon,<br />
Vestas, Siemens, REpower) über den Abschluss von Errichtungs- bzw. Wartungsverträgen<br />
unter Führung von EWS <strong>Munderfing</strong> Geschäftsführer Payr und RA Dr. Klaus Voithofer<br />
Auswahl und Zuschlag des Anlagentyps und Adaptierung der Genehmigungsbescheide in<br />
Richtung des konkreten Anlagentyps<br />
Ausschreibung der Finanzierung der Gesamtkosten von 27 Mio Euro durch Financial Services<br />
GmbH + EGF Consulting GmbH, Geschäftsführer Hr.Feichtinger durch die Gemeinde<br />
und parallel dazu Einholung von Anboten durch die ÖBf
430<br />
Parallel dazu Verhandlungen Energie AG, Nachbargemeinden und Grundbesitzern über Ableitungstrasse<br />
und Anschluss an das Mittelspannungsnetz<br />
Umsetzung des Windparks im Laufe des Jahres 2013<br />
WEITERE WORTMELDUNGEN:<br />
Bgm Voggenberger informiert, dass in den letzten Tagen mit den ÖBf intensiv die Inhalte des Gesellschaftervertrages<br />
diskutiert wurden. Leider liegt auch heute noch kein endgültig ausverhandelter<br />
Gesellschaftsvertrag vor. Er setzt daher die Tagesordnungspunkte 9 und 10 von der Tagesordnung<br />
ab.<br />
Bgm Voggenberger weist darauf hin, dass nächsten Montag ev. eine zusätzliche Sitzung benötigt<br />
wird und bittet den Termin vorzumerken.<br />
Bgm. Voggenberger und AL Moser berichten über die letzten Entwicklungen zum Thema Windpark.<br />
AL Moser informiert auch, dass die geplanten GV und GR Sitzungen für die Darlehensvergabe<br />
nicht eingehalten werden können, da die Banken um Aufschub des Anbot-Abgabetermines gebeten<br />
haben.<br />
Der Tagesordnungspunkt Nr. 9 wurde vom Vorsitzenden von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
10. Firmengründung "Windpark <strong>Munderfing</strong> GmbH"<br />
Vorlage: AV/164/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />
Für die Umsetzung und den Betrieb des Windparkes <strong>Munderfing</strong> soll eine eigene Firma „Windpark<br />
<strong>Munderfing</strong> GmbH“ gegründet werden. Dazu ist ein entsprechender Gesellschaftervertrag zu beschließen,<br />
welchen der Vorsitzende dem <strong>Gemeinderat</strong> vollinhaltlich zur Kenntnis bringt.<br />
Als Grundlage für diesen Gesellschaftsvertrag galt der Vertragsentwurf der ÖBf.<br />
Die Gemeinde wurde rechtlich von Hr.Dr.Auer und Fr.Dr.Mooseder von der TMG OÖ kostenlos<br />
beraten. Gleichzeitig wird die Gemeinde betreffend Firmengründung von Financial Services GmbH<br />
+ EGF Consulting GmbH, Geschäftsführer Hr.Feichtinger begleitet. Der Vertragsentwurf wurde<br />
auch bereits der Aufsichtsbehörde – Land OÖ. vorgelegt, wozu bis auf geringfügige Ergänzungen<br />
Zustimmung signalisiert wurde. Der Gesellschaftsvertrag ist nach Beschluss des <strong>Gemeinderat</strong>es der<br />
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.<br />
Die Wesentlichen Bestandteile des vorgegebenen Vertrages der ÖBf wurden übernommen und diese<br />
um die noch aus Sicht unserer Rechtsvertretung bzw. Aufsichtsbehörde notwendigen Ergänzungen<br />
angereichert. Der Vertrag ist nun so aufgebaut, dass alle Beschlüsse in der Generalversammlung<br />
„einstimmig“ gefasst werden müssen. Eine 2/3 Mehrheit wäre bei nur 2 Gesellschaftern und<br />
den bestehenden Beteiligungsverhältnissen nach Ansicht der Rechtsberatersinnlos. Hinsichtlich der<br />
Verpfändungs- und Abtretungsmöglichkeit der Geschäftsanteile wurde bereits Rücksicht auf ein<br />
eventuelles Sicherheitsbedürfnis der finanzierenden Banken genommen.<br />
Der Vertragsentwurf wurde nun den ÖBf zur Stellungnahme übermittelt.<br />
Bis zur Erstellung des Amtsvortrages lag trotz Einmahnung noch keine Stellungnahme der ÖBf vor.<br />
Der Tagesordnungspunkt Nr. 10 wurde vom Vorsitzenden von der Tagesordnung abgesetzt.
431<br />
11. Vorstellung des Projektes "Zukunftsorte" durch Hr. DI Christof Isopp, Landing OG<br />
Vorlage: AV/160/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />
Bei dem Projekt „Zukunftsorte“ handelt es sich um einen Verein zur Vernetzung und Förderung der<br />
kreativen und innovativen Gemeinden in Österreich. Obmann dieses Vereines ist Bürgermeister<br />
Josef Mattis aus der Gemeinde Zwischenwasser in Vorarlberg. Zentraler Punkt ist die Vernetzung<br />
innovativer Gemeinden um einerseits voneinander lernen und andererseits einen Wissensvorsprung<br />
zu generieren. Als Drehschreibe wird in Wien ein „Kommunalkonsulat“ eingerichtet, in dessen<br />
Rahmen auch die Studenten der jeweiligen Mitgliedsgemeinden eingebunden werden. In einem<br />
Nebenschauplatz soll es auch darum gehen, das intellektuelle Potenzial der Studenten längerfristig<br />
an die eigene Gemeinde zu binden (Studenten wandern gerne in die Studierstädte ab und dort zu<br />
bleiben). Das Projekt kann auch unter dem Gesichtspunkt der Stärkung des ländlichen Raumes gesehen<br />
werden.<br />
Es besteht schon ein langjähriger Kontakt zwischen den Gemeinden <strong>Munderfing</strong> und Zwischenwasser<br />
weshalb Bürgermeister Josef Mattis die Gemeinde <strong>Munderfing</strong> eingeladen hat, als zehnte österreichische<br />
Gemeinde an diesem Projekt teilzunehmen.<br />
Hr. DI Christof Isopp stellt das Projekt „Zukunftsorte“ vor.<br />
12. Allfälliges<br />
1.)<br />
Bgm. Martin Voggenberger berichtet, dass Fr. Fitzinger Adelheid ihren Vertrag als Postpartner gekündigt<br />
hat. Das Geschäft wird mit Mitte September geschlossen.<br />
Er berichtet auch, dass er bereits intensiv an der Suche nach einem Nachfolger ist.<br />
2.)<br />
Bgm. Martin Voggenberger berichtet, dass in der Hauptschule <strong>Munderfing</strong> ein Integrationskind<br />
(Weiss Emanuel) ist. Damit er das ganze Schulgebäude barrierefrei nutzen kann, wird ein Lift benötigt,<br />
damit er in den ersten Stock gelangt.<br />
Es gäbe zwei Varianten:<br />
a) Stiegenraupe, Kosten ca. 6.000 Euro<br />
b) Lift mit einer Plattform, Kosten ca. 13.000 Euro<br />
Er berichtet, dass er eher die Variante mit dem Lift bevorzugen würde, da dieser dann auch vielseitig<br />
nutzbar wäre (zb. für Reinigungsgeräte). Genauere Details dazu gibt es in einer der nächsten<br />
Sitzungen.<br />
3.)<br />
Bgm. Martin Voggenberger lädt alle GemeinderäteInnen zum Sommerfest des Hilfswerkes <strong>Munderfing</strong><br />
am 29. Juni um 15 Uhr sehr herzlich ein.<br />
Er erinnert in diesem Zusammenhang auch nochmals auf die, der Tagesordnung beigelegten Einladung<br />
zum Sommerfest der Volksschule <strong>Munderfing</strong> am 28. Juni.<br />
Zu beiden Veranstaltungen sind alle GemeinderäteInnen sehr herzlich eingeladen.
432<br />
4.)<br />
Bgm. Martin Voggenberger berichtet, dass er ein Schreiben vom Land OÖ, Direktion Inneres und<br />
Kommunales zum Thema Gemeindekooperationen erhalten hat, wo die Gemeinden <strong>Munderfing</strong>,<br />
Jeging und Pfaffstätt am 17. Juli nach Linz vorgeladen werden.<br />
5.)<br />
Bgm. Martin Voggenberger informiert den <strong>Gemeinderat</strong> über den aktuellen Stand betreffend der<br />
Sanierung der Sportlerkabinen.<br />
Bürgermeister Schriftführer<br />
Ohne Erinnerung genehmigt am<br />
Bürgermeister<br />
ÖVP- <strong>Gemeinderat</strong> SPÖ-<strong>Gemeinderat</strong><br />
FPÖ-<strong>Gemeinderat</strong> MBI-<strong>Gemeinderat</strong>