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Gemeinderat Sitzungsprotokoll 18.06.2012 (519 KB ... - Munderfing

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411<br />

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es <strong>Munderfing</strong> am Montag, den <strong>18.06.2012</strong> im<br />

Bildungszentrum (BIZ) <strong>Munderfing</strong><br />

Beginn: 20:00<br />

Ende: 21:45<br />

Anwesend sind:<br />

Bürgermeister<br />

Voggenberger Martin ÖVP<br />

Vizebürgermeister<br />

Kobler Josef ÖVP<br />

Gemeindevorstandsmitglieder<br />

Wiener Johannes, Dr.Jur. ÖVP<br />

Bramsteidl Friedrich ÖVP<br />

<strong>Gemeinderat</strong>smitglieder<br />

Fuhrmann Michael, Ing. ÖVP<br />

Krammer Johann ÖVP<br />

Moser Erwin ÖVP<br />

Bruckenberger Johanna ÖVP<br />

Gemeindevorstandsmitglieder<br />

Loidl Josef SPÖ<br />

Nobis Friedrich MBI<br />

Schwab Karl SPÖ<br />

<strong>Gemeinderat</strong>smitglieder<br />

Breckner Jutta SPÖ<br />

Buchleitner Nicole MBI<br />

Emminger Robert SPÖ<br />

Fröhlich Katharina MBI<br />

Graf Johann, Ing. FPÖ<br />

Pessentheiner Robert ÖVP<br />

Schauer Eva-Maria ÖVP<br />

Wimmer Franz ÖVP<br />

<strong>Gemeinderat</strong>s-Ersatzmitglieder<br />

Maderegger Josef ÖVP Vertretung für Norbert Stangl<br />

Schmidhuber Gerhard SPÖ Vertretung für Frau Martina Blum<br />

Stockinger Johann MBI Vertretung für Herrn Gottfried Feldbacher<br />

Werni Franz, Mag. ÖVP Vertretung für Barbara Probst<br />

Winkler Ferdinand SPÖ Vertretung für Herrn Christopher Maichel<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

<strong>Gemeinderat</strong>smitglieder<br />

Probst Astrid ÖVP Vertreten durch Moser Richard<br />

Blum Martina SPÖ Vertreten durch Schmidhuber Gerhard<br />

Feldbacher Gottfried MBI Vertreten durch Stockinger Johann<br />

Maichel Christopher SPÖ Vertreten durch Winkler Ferdinand


Probst Barbara ÖVP Vertreten durch Mag. Werni Franz<br />

Stangl Norbert ÖVP Vertreten durch Maderegger Josef<br />

<strong>Gemeinderat</strong>s-Ersatzmitglieder<br />

Moser Richard ÖVP Vertretung für Frau Astrid Probst - entschuldigt<br />

412<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass im Sinne der Bestimmungen der O.ö. Gemeindeordnung<br />

1990<br />

a.) die Sitzung von ihm einberufen wurde,<br />

b.) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (gemäß § 45 Abs.1 OÖ Gemeindeordnung<br />

1990) enthalten ist und die Verständigung hierzu an alle <strong>Gemeinderat</strong>smitglieder bzw. Ersatzmitglieder<br />

zeitgerecht schriftlich am 06.06.2012 unter Bekanntgabe der nachstehenden Tagesordnungspunkte<br />

erfolgt ist und am gleichen Tag durch öffentlichen Anschlag an der Gemeindeamtstafel<br />

bekannt gemacht wurde,<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist,<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 29.05.2012 bis zur heutigen Sitzung<br />

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur<br />

Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen<br />

eingebracht werden können.<br />

Der Vorsitzende gibt noch folgende Mitteilung:<br />

Er bestimmt Rebekka Reichinger zur Schriftführerin dieser Sitzung.<br />

Angelobung<br />

Der Bürgermeister nimmt gemäß § 20 Abs. 4 der OÖ Gemeindeordnung 1990 die Angelobung des<br />

Ersatzmitgliedes des <strong>Gemeinderat</strong>es Winkler Ferdinand vor. Er spricht die Gelöbnisformel lt. § 29<br />

Abs. 4 O.ö.GemO:<br />

Gelöbnisformel: „Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle<br />

übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich<br />

gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen,<br />

das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen<br />

zu fördern.“<br />

Winkler Ferdinand hat mit den Worten „ich gelobe“ das Gelöbnis dem Vorsitzenden gegenüber<br />

abgelegt.<br />

Tagesordnung:<br />

1 . Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses<br />

Vorlage: AV/069/2011<br />

2 . Voranschlagsprüfung 2012;<br />

Prüfungsbericht der BH Braunau<br />

Vorlage: AV/162/2012<br />

3 . Resolution Vorsteuerregelung<br />

Vorlage: AV/154/2012<br />

4 . Grundbücherliche Durchführung eines Teilungsplanes nach den Sonderbestimmungen<br />

§§ 15 ff des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />

Vorlage: AV/155/2012


5 . Verordnung zur Erlangung eines Marktrechtes für die Abhaltung eines Flohmarktes<br />

von Oldtimer-Fahrzeugen und Teilemarkt<br />

Vorlage: AV/156/2012<br />

413<br />

6 . Verlängerung der Genehmigung für die Waldkindergartengruppe<br />

Vorlage: AV/142/2012<br />

7 . Einrichtung einer schulischen Tagesbetreuung<br />

Vorlage: AV/157/2012<br />

8 . Einrichtung einer Gemeinde-Krabbelstube<br />

Vorlage: AV/158/2012<br />

9 . Windpark <strong>Munderfing</strong>: Beteiligung der ÖBf<br />

Vorlage: AV/159/2012<br />

10 . Firmengründung "Windpark <strong>Munderfing</strong> GmbH"<br />

Vorlage: AV/164/2012<br />

11 . Vorstellung des Projektes "Zukunftsorte" durch Hr. DI Christof Isopp, Landing OG<br />

Vorlage: AV/160/2012<br />

12 . Allfälliges<br />

1. Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses<br />

Vorlage: AV/069/2011<br />

Die Obmann-Stellvertreterin des Prüfungsausschusses Fr. Katharina Fröhlich bringt dem <strong>Gemeinderat</strong><br />

den Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses betreffend der Sitzung am 7. Mai und 4. Juni<br />

2012 zur Kenntnis.<br />

Sie berichtet, dass in der Sitzung am 07.05.2012 die finanztechnisch ausgegliederten Verwaltungsbereiche<br />

geprüft wurden. Zu den einzelnen Bereichen wurden folgende Feststellungen getroffen:<br />

BIZ<br />

Es soll bei der Bücherverkaufsausstellung der Erlös von zwei Personen geprüft werden.<br />

Der Prüfungsausschuss stellte fest, dass die Belege des BIZ sehr ordentlich und übersichtlich geführt<br />

werden.<br />

FC<br />

Es wurde festgestellt, dass die Belege der Jugendarbeit übersichtlicher wären, wenn eine Liste dazu<br />

erstellt wird.<br />

Feuerwehr Achenlohe<br />

Der Gutschriftbeleg der Fa. Ridia Fahnen fehlt.<br />

Feuerwehr <strong>Munderfing</strong><br />

Beim Beleg Nr. 7 gab es einen Ziffernsturz – es ergibt sich somit eine Differenz von 0,45 Cent. Es<br />

wird empfohlen einen Anfangsstand beim Kassabuch einzutragen, damit die Endsumme mit der<br />

Belegsumme verglichen werden kann.


414<br />

Hauptschule<br />

Der Beleg für die zwei CD-Player fehlt. Es soll versucht werden ein Duplikat anzufordern. In Zukunft<br />

sollte evtl. auf Rechnung eingekauft werden, da die Belege leichter zu verwalten sind.<br />

Volksschule<br />

Die Belege wurden für in Ordnung befunden.<br />

Fr. Fröhlich berichtet, dass in der Sitzung am 04.06.2012 Strom- und Gaspreisvergleiche erstellt<br />

wurden. Ein Auszug aus dem Protokoll des Prüfungsausschusses mit den Preisvergleichen wurde an<br />

alle Gemeinderäte ausgeteilt.<br />

Von den derzeitigen Vertragsfirmen wurden folgende Angebote gemacht:<br />

Energie AG: Jährliche Ersparnis beim Hochbehälter durch Tarifumstellung von 700,00 EUR + zusätzlich<br />

eine 2 Jahresbindung an den Energiepreis von 6,92 Cent (vorher 8,2 Cent).<br />

OÖ Gas-Wärme GmbH: Ein Dauerrabatt von – 5 % wird gewährt, was eine Ersparnis bei den Energiekosten<br />

von 5.116,55 auf 4.860,72 EUR bringen würde.<br />

Zu den Versicherungen wurde vom Prüfungsausschuss festgestellt, dass nur das bestehende Versicherungsunternehmen<br />

Helvetia zu den Prämien befragt wurde. Hier kam es zu einem Angebot von<br />

einer Kostenersparnis von einer Monatsprämie auf Sachversicherungen bei einer 1 jährigen Schadensfreiheit.<br />

Aufgrund der Wirtschaftlichkeit kann bei den Prämien kein Nachlass mehr gewährt<br />

werden. Es wurde auch eine Übersicht der Schadensleistungen der letzten 6 Jahre zum Vergleich<br />

zur Jahresprämie vorgelegt.<br />

GR Fröhlich Katharina regte in der Sitzung des Prüfungsausschusses an, dass ein kostenloser Versicherungsvergleich<br />

eines Versicherungsmaklers eingeholt werden soll.<br />

WEITERE WORTMELDUNGEN:<br />

Bgm. Voggenberger berichtet, dass eine kostenlose Prüfung der Versicherungen durch einen Makler<br />

nicht möglich ist. Er ist der Meinung, dass die Versicherungen in einigen Jahren nochmals überprüft<br />

werden sollten.<br />

GV Loidl: Was ist nun die Konsequenz dieses Preisvergleiches?<br />

AL Moser: Die Energie AG hat auf Grund dessen ein neues Angebot erstellt, welches nun das günstigste<br />

Angebot von Ökostrom unterbietet.<br />

GR Fröhlich: Möchte anregen, dass zu Ökostrom gewechselt wird. Wir werden in Zukunft<br />

Ökostrom erzeugen und sollten nicht mit einem Vertragspartner bleiben, welcher mit Atomstrom<br />

handelt.<br />

Bgm Voggenberger: Bin der Meinung, dass wir auf die Energie AG als Partner achten sollten, wir<br />

brauchen diese auch als Netzanbieter für den Windpark und haben laufend Berührungspunkte im<br />

Gemeindealltag.<br />

AL Moser berichtet, dass laut Zeitungsberichten (Aussagen von Greenpeace und Global 2000) die<br />

Energie AG zu 100% Ökostrom verwendet.


415<br />

GR Krammer: Wir sollten auch die gute Zusammenarbeit mit den Ansprechpartner bei der Energie<br />

AG beachten.<br />

Kathi: Welche Verpflichtungen haben wir bei OÖ Ferngas? Wir sind den Gemeindebürgern verpflichtet<br />

und sollten das günstigste Angebot nehmen.<br />

Zusammengefasster Beschluss:<br />

Die Prüfungsberichte des Prüfungsausschusses vom 07.05.2012 und 04.06.2012 sollen wie vorliegend<br />

zur Kenntnis genommen werden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />

und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />

Die Prüfungsberichte des Prüfungsausschusses vom 07.05.2012 und 04.06.2012 wurden vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis genommen. Die Anregungen sollen weiter verfolgt werden.<br />

2. Voranschlagsprüfung 2012;<br />

Prüfungsbericht der BH Braunau<br />

Vorlage: AV/162/2012<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />

Der vom <strong>Gemeinderat</strong> der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> in der Sitzung am 14.12.2011 beschlossene Voranschlag<br />

für das Finanzjahr 2012 wurde von der Bezirkshauptmannschaft einer Prüfung unterzogen.<br />

Der Voranschlag wurde auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft und ein<br />

entsprechender Bericht vorgelegt.<br />

AL Erwin Moser bringt dem <strong>Gemeinderat</strong> den Prüfungsbericht der BH Braunau vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Vorsitzende ersucht um Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der BH Braunau.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />

und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />

Der Prüfungsbericht der BH Braunau wurde zur Kenntnis genommen.


3. Resolution Vorsteuerregelung<br />

Vorlage: AV/154/2012<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />

416<br />

Vom OÖ Gemeindebund liegt ein Schreiben an die Gemeinde <strong>Munderfing</strong> mit dem Ersuchen um<br />

Beschlussfassung einer Resolution für die Vorsteuerregelung durch den <strong>Gemeinderat</strong> vor. Der Österreichische<br />

Gemeindebund begründet diese Resolution wie folgt:<br />

Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2012 wurden zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die Teils einen<br />

massiven Eingriff in den bestehenden Finanzausgleich darstellen.<br />

Neben der Immobilienertragssteuer bei Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden und anderen<br />

Maßnahmen für und insbesondere die Einschränkungen im Bereich der Vorsteuer zu enormen finanziellen<br />

Mehrbelastungen für Städte und Gemeinden.<br />

Besonders evident wird diese Teuerung im Bereich des Schulwesens. Gleich ob beim Ausbau der<br />

ganztägigen Schulangebote, der Überführung aller Hauptschulen in neue Mittelschulen und anderen<br />

Bildungsoffensiven der letzten Jahren, als Erhalter der Pflichtschulen müssen Gemeinden zukünftig<br />

massive Investitionen in Bildungseinrichtungen tätigen. Diese Investitionen werden aber durch die<br />

Streichung des Vorsteuerabzuges nun in Frage gestellt.<br />

Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund fordern daher eine Lösung<br />

für Investitionen in Bildungseinrichtungen um die Errichtung, den Ausbau und die Sanierung der<br />

Schulinfrastruktur nicht zu gefährden.<br />

Resolution<br />

Vorsteuerabzug für Schulen – Investitionen in Bildung dürfen nicht verteuert werden!<br />

Die Städte und Gemeinden werden durch die Bundesverfassung bzw. durch die zuständigen Materiengesetzgeber<br />

mit zahlreichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut. Das betrifft besonders<br />

das Schulwesen, wo die Kommunen Schulerhalter der Pflichtschulen sind und 100 % der Kosten<br />

tragen.<br />

Prominent in der Präambel zum aktuellen Regierungsprogramm wird die Bedeutung der Bildung für<br />

die Zukunft des Wohlstandes unseres Landes mit dem Hinweis auf „massive Investitionen“ unterstrichen.<br />

Folgerichtig sind Maßnahmen, die solche Investitionen erschweren, diametral zu den Zielen<br />

unserer Bundesregierung. Gerade im Hinblick auf die Offensive im Bereich der Ganztagesbetreuung<br />

sind etliche Projekte durch die 20% Verteuerung in Folge der Streichung des Vorsteuerabzugs<br />

nunmehr in Frage gestellt. Die Fristerstreckung bis September 2012 ändert ja nichts an der<br />

generellen Verteuerung.<br />

Die Gemeindevertretung von <strong>Munderfing</strong> fordert daher:<br />

Mit Berufung auf das Regierungsprogramm fordert die Gemeindevertretung von <strong>Munderfing</strong> die<br />

Beibehaltung des Vorsteuerabzugs für Schulen. Auch Investitionen in damit verbundene Bildungseinrichtungen<br />

wie den Bildungscampus (eine Kombination von Schule, Kindergarten, Hort, Bibliothek)<br />

sollten darin inbegriffen sein, um die Errichtung, Ausbau und Sanierung dieser wichtigen Bildungseinrichtungen<br />

nicht zu gefährden. Dies könnte durch eine zusätzliche Aufnahme einer Ausnahmeregelung<br />

im Umsatzsteuergesetz (analog wie bei GSBG-Beihilfenbezieher) erfolgen.


Die Städte und Gemeinden sind im Interesse der gesamtstaatlichen Konsolidierung weiterhin zu<br />

offenen Gesprächen mit den Partner in Bund und Ländern bereit.<br />

417<br />

<strong>Munderfing</strong> am <strong>18.06.2012</strong> Für den <strong>Gemeinderat</strong><br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Vorsitzende bringt dem <strong>Gemeinderat</strong> den Entwurf dieser Resolution vollinhaltlich zur Kenntnis<br />

und ersucht um Zustimmung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />

und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />

Der Resolution betreffend Vorsteuerregelung wurde die Zustimmung erteilt.<br />

4. Grundbücherliche Durchführung eines Teilungsplanes nach den Sonderbestimmungen §§ 15 ff des<br />

Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />

Vorlage: AV/155/2012<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />

Friedrich Bramsteidl hat im Gewerbegebiet Nord ein Grundstück erworben, wo nun die Vermessungsurkunde<br />

vom Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Brunner vorliegt. Im Zuge dieses Grundstückkaufes<br />

ist eine öffentliche Wegparzelle zu verlegen.


Beschlussvorschlag:<br />

418<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, der grundbücherlichen Durchführung nach §§ 15 ff des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />

beim zuständigen Grundbuchsgericht die Zustimmung zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />

und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />

Der grundbücherlichen Durchführung nach §§ 15 ff des Liegenschaftsteilungsgesetzes beim zuständigen<br />

Grundbuchsgericht wurde die Zustimmung erteilt.<br />

5. Verordnung zur Erlangung eines Marktrechtes für die Abhaltung eines Flohmarktes von Oldtimer-<br />

Fahrzeugen und Teilemarkt<br />

Vorlage: AV/156/2012<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />

Der erste Innviertler Motorveteranenclub Mattighofen beabsichtigt im August dieses Jahres am Werksgelände<br />

der Firma WP Suspension im Gewerbegebiet <strong>Munderfing</strong> Nord einen Oldtimer Fahrzeug und Teilemarkt<br />

abzuhalten. Seitens des Ersten Innviertler Motorveteranenclub ist beabsichtigt, diese Flohmarkt jährlich abzuhalten.<br />

Für die Abhaltung eines Flohmarktes ist ein entsprechendes Marktrecht erforderlich. Für die Erlangung dieses<br />

Marktrechtes zur Abhaltung eines Flohmarktes ist vom <strong>Gemeinderat</strong> eine entsprechende Verordnung zu<br />

erlassen.<br />

Der Vorsitzende bringt dem <strong>Gemeinderat</strong> einen Entwurf der entsprechenden Verordnung vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis.<br />

Der beigeschlossene Lageplan, in welchem das Flohmarktgelände eingezeichnet ist, bildet einen wesentlichen<br />

Bestandteil dieser Verordnung.<br />

K u n d m a c h u n g<br />

Gemäß § 94 der OÖ. GemO. 1990 wird hiermit öffentlich kundgemacht, dass der <strong>Gemeinderat</strong> der Gemeinde<br />

<strong>Munderfing</strong> in seiner Sitzung vom 18. Juni 2012 nachstehende Verordnung beschlossen hat:<br />

VERORDNUNG<br />

des <strong>Gemeinderat</strong>es vom 18.6.2012 zur Erlangung eines Marktrechtes für die Abhaltung des Oldtimer Fahrzeug<br />

und Teile-Flohmarkt des 1. Innviertler Motor Veteranenclub Mattighofen im Gemeindegebiet<br />

<strong>Munderfing</strong>.<br />

Auf Grund der §§ 286 Abs. 1 und 289 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194.i.d.g.F. wird verordnet.


419<br />

§ 1<br />

Anwendungsbereich<br />

Diese Verordnung bestimmt die Abhaltung des Oldtimer Fahrzeug und Teile-Flohmarktes, des 1. Innviertler<br />

Motor Veteranenclub Mattighofen, im Gemeindegebiet <strong>Munderfing</strong>.<br />

§ 2<br />

Marktgebiet<br />

Der Oldtimer Flohmarkt wird auf dem Firmengelände Firma WP-Performance Systems GmbH., 5222<br />

<strong>Munderfing</strong>, Gewerbegebiet Nord Nr.8, abgehalten.<br />

Die genaue räumliche Ausdehnung des Marktgebietes ist dem als Beilage A dieser Verordnung angeschlossenen<br />

und einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Plan zu entnehmen.<br />

§3<br />

Markttermine<br />

Der Flohmarkt findet jährlich am letzten Samstag im August in der Zeit von 06.00 Uhr bis 17 Uhr auf dem<br />

Firmengelände der Firma WP-Performance Systems GmbH. in 5222 <strong>Munderfing</strong>, Gewerbegebiet Nord Nr.8.<br />

statt.<br />

§ 4<br />

Gegenstände des Marktverkehrs<br />

Auf dem Oldtimer Fahrzeug und Teilemarkt Flohmarkt werden nur gebrauchte Oldtimer bzw. Fahrzeugteile<br />

(keine Neuwaren) feilgehalten und verkauft.<br />

§ 5<br />

Durchführung der jeweiligen Märkte<br />

Mit der Durchführung des Marktes können Dritte betraut werden.<br />

§ 6<br />

Marktverkehr – Regelung<br />

Alle weiteren Bestimmungen über die Regelung des Marktverkehrs werden in der separat vom <strong>Gemeinderat</strong><br />

erlassenen Marktordnung erfasst.<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Der Bürgermeister<br />

Martin Voggenberger


420<br />

___________________<br />

Kundmachung<br />

Gemäß § 94 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit öffentlich kundgemacht, dass<br />

der <strong>Gemeinderat</strong> der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> in seiner Sitzung vom 18. Juni 2012, nachstehende<br />

Verordnung beschlossen hat.<br />

V e r o r d n u n g<br />

Des <strong>Gemeinderat</strong>es der Gemeinde MUNDERFING vom <strong>18.06.2012</strong> zur Regelung des Marktverkehrs<br />

(Marktordnung) für die Gemeinde MUNDERFING<br />

Auf Grund des § 293 Abs. 1 und 2 sowie § 337 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 i.d.gF. wird im<br />

Zusammenhalt mit §§ 40 Abs. 2 Z. 6 und 43 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91 i.d.g.F.<br />

verordnet:<br />

§ 1<br />

Anwendungsbereich<br />

Die Marktordnung regelt den Marktverkehr des Oldtimer Fahrzeug und Teile-Flohmarktes,<br />

des 1. Innviertler Motor Veteranenclub Mattighofen, im Gemeindegebiet <strong>Munderfing</strong>.<br />

§ 2<br />

Marktort<br />

Der genannte Oldtimer-Flohmarkt findet auf dem Parkplatz des Firmengelände WP-Performance Systems<br />

GmbH. in 5222 <strong>Munderfing</strong>, Gewerbegebiet Nord Nr. 8 statt.<br />

Die genaue räumliche Ausdehnung des Marktgebietes ist dem als Beilage A dieser Verordnung angeschlossenen<br />

und einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Plan zu entnehmen.<br />

§ 3<br />

Markttage und Marktzeiten<br />

Der genannte Flohmarkt findet jährlich, am letzten Samstag im August von 06.00 bis 17.00 Uhr auf<br />

dem Gelände des Firmengelände WP-Performance Systems GmbH in 5222 <strong>Munderfing</strong>, Gewerbegebiet<br />

Nord Nr. 8, statt.<br />

§ 4<br />

Gegenstände des Marktverkehrs<br />

1)Auf dem Flohmarkt dürfen folgende Waren feilgehalten und verkauft werden:<br />

Oldtimer Fahrzeug und Ersatzteile, außer Neuwaren.<br />

(2) Folgende Gegenstände sind jedenfalls vom Marktverkehr ausgeschlossen:<br />

a) Waffen, Munition, Sprengmittel, Feuerwerkskörper und Sexartikel sowie<br />

b) das Aufstellen von Spielautomaten bzw. der Verkauf von Waren im Wege von Glücks-<br />

spielen<br />

§ 5<br />

Durchführung des Marktes<br />

Mit der Durchführung des Flohmarktes des 1. Innviertler Motor Veteranenclub Mattighofen, wird<br />

der Obmann Herr Gottfried Reichinger, wh. 5233 Pischelsdorf/E. Landerting Nr. 15, betraut.


421<br />

§ 6<br />

Vormerkung und Vergabe von Standplätzen<br />

a) Für den genannten Flohmarkt können sich die Marktbeschicker für die Vergabe eines Standplatzes<br />

bei Herrn Gottfried Reichinger, wh.5233 Pischelsdorf, Landerting 15, vormerken lassen. Die Vormerkung<br />

und Vergabe erfolgt nach Maßgabe der vorhanden Standplätze und des Einlangens des Ansuchens.<br />

Weiters ist das festgelegte privatrechtliche Entgelt für den Standplatz bzw. sonstige<br />

Markteinrichtungen von Herrn Gottfried Reichinger einzuheben.<br />

§ 7<br />

Marktaufsicht<br />

Als Marktaufsicht fungiert ein Bedienstete der Gemeinde <strong>Munderfing</strong>.<br />

Dem Marktaufsichtsorgan obliegt es insbesondere:<br />

a) Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf den Märkten zu treffen.<br />

b) Verstöße gegen die Marktordnung sowie gegen sonstige beim Marktverkehr zu be-<br />

achtenden Vorschriften (Gewerbeordnung, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher-<br />

schutzgesetz, Naturschutzgesetz, Maß- und Eichgesetz, Tierschutzgesetz usw.) sind den<br />

zuständigen Behörden anzuzeigen.<br />

b) Streitigkeiten tunlichst beizulegen.<br />

Die Marktbeschicker sind den Aufsichtsorganen gegenüber zur Ausweisleistung hinsichtlich Ihrer Identität<br />

verpflichtet.<br />

Die Gewerbetreibenden haben beim Feilbieten und Verkauf der Waren die Verständigung über<br />

die Eintragung im Gewerberegister im Original mitzuführen und auf Verlangen den Markt-<br />

aufsichtsorganen vorzuweisen.<br />

(1) Öffentliche Verkehrsflächen sind freizuhalten.<br />

§ 8<br />

Marktbetrieb<br />

(2) Waren, deren Verkauf an eine Gewerbeberechtigung gebunden sind, dürfen nur von<br />

Gewerbetreibenden mit einer diesbezüglichen Gewerbeberechtigung angeboten oder<br />

verkauft werden.<br />

(3) Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, haben die gewerblichen Marktbesucher jeweils<br />

eine Kopie der Anmeldung zur Gebietskrankenkasse mitzuführen und auf Verlangen eines<br />

befugten Organs ebenfalls vorzuweisen. Die Mitarbeiter haben sich dabei jedenfalls<br />

auszuweisen.<br />

(4) Waren dürfen nur von den bewilligten Standplätzen aus verkauft werden.<br />

(5) Auf den Märkten ist auf Reinlichkeit zu achten, insbesondere ist jede Verunreinigung des<br />

Marktstandplatzes zu vermeiden. Abfälle sind von den Marktfahrern in geeigneten Be-<br />

hältern, Fleisch- und Tierabfälle in geschlossen Gefäßen zu sammeln und wegzuschaffen,<br />

die Lebensmittel sind den hygienischen Erfordernissen des Lebensmittelsicherheits- und<br />

Verbraucherschutzgesetzes, BGBl. Nr. 13/2006 entsprechend zu verpacken, zu lagern<br />

und gegen Verunreinigung zu schützen.<br />

(6) An jedem Verkaufsstand sind Vor- und Zuname und ständige Wohnanschrift des Mark- beziehers<br />

bzw. der Standorte des Gewerbes ersichtlich zu machen. Die Mindesthöhe der<br />

Standbedeckung und Schirme hat 2,20 Meter zu betragen. Die Reichweite über den Stand


422<br />

hinaus dürfen 0,50 Meter nicht überschreiten. Standbedeckungen und Schirme müssen<br />

sturmsicher befestigt sein.<br />

(7) Durch das Auslegen der Waren und Aufstellen von Kisten, Körben, Butten und Ähnlichen<br />

dürfen die Zugänge zu den Standplätzen und die Wege zwischen denselben sowie der<br />

allgemeine Straßenverkehr nicht beeinträchtigt werden.<br />

(8) Die Standplätze dürfen frühestens 1 Stunde vor Beginn der Marktzeit (§ 3) bezogen<br />

werden. Nach Ende der Marktzeit sind die Standplätze binnen einer Stunde zu räumen<br />

und zu reinigen.<br />

(9) Das vom Land Oberösterreich erstellte Merkblatt „Hygieneanforderung“ wird vom<br />

Obmann Herrn Gottfried Reichinger den Standbetreibern zur Kenntnis gebracht und ist von diesen<br />

zu berücksichtigen.<br />

(10) Auf dem Markt hat sich jedermann so zu verhalten, dass Ruhe und Ordnung nicht gestört<br />

werden.<br />

(11) Es sind genügend und ausreichend ausgestattete sanitäre<br />

Anlagen, getrennt nach Ge-<br />

schlechtern, bereitzuhalten und laufend zu reinigen. Die WC Anlagen müssen mit<br />

Handwaschbecken, Fließwasser, Seifenspender, Einweghandtücher, Kleiderhaken und<br />

Abfalleimer ausgerüstet sein und entsprechend gewartet werden. Es müssen 4 Sitzzellen für Frauen,<br />

2 Sitzzellen für Herren und 4 Pissoirstände vorhanden sein. Mindestens eine<br />

Klosettanlage ist so auszugestalten, dass sie für eine Benützung durch behinderte<br />

Menschen geeignet sind. Für das Personal sind sanitäre Anlagen in ausreichender Anzahl<br />

gesondert vorzusehen. Die WC Anlagen sind entsprechend zu kennzeichnen.<br />

Insbesondere ist es verboten:<br />

a) Überlaut und aufdringlich die Waren anzubieten oder in schwebende Verkaufsver-<br />

handlungen durch Über- oder Unterbieten einzugreifen.<br />

b) Unverhältnismäßig laut zu musizieren oder lärmende Musikautomaten, Lautsprecher und<br />

dergleichen in Betrieb zu halten.<br />

c) Außerhalb des Standplatzes Kisten, Körbe oder andere Gegenstände unbefugt aufzu-stellen, zu lagern<br />

oder aufzuhängen.<br />

§ 9<br />

Untersagung der weiteren Ausübung der Markttätigkeit<br />

Aus wichtigen Gründen kann die weitere Ausübung der Markttätigkeit von der Gemeinde (den Marktaufsichtsorganen)<br />

untersagt werden.<br />

Als wichtige Gründe gelten insbesondere:<br />

a) Verstöße gegen die Marktordnung<br />

b) nicht fristgerechte Bezahlung des privatrechtlichen Entgelts bzw. der Marktgebühren<br />

c) eigenmächtige Überlassung des zugewiesenen Standplatzes an einen anderen Marktbesucher<br />

d) Nichtbefolgung einer Weisung der Marktaufsichtsorgane,<br />

e) Überschreitung der zugewiesenen Standplatzfläche<br />

f) eigenmächtiges Benützen von leer stehenden Plätzen<br />

g) Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den Bestimmungen der Gewerbeordnung beim Marktbesucher


423<br />

§ 10<br />

Kostenbeiträge<br />

Für die Benützung der Markteinrichtungen sind von den Marktbesuchern privatrechtliche Entgelte zu entrichten.<br />

§ 11<br />

Strafbestimmungen<br />

Übertretungen von Bestimmungen dieser Marktordnung werden, soweit es sich um Maßnahmen in Durchführung<br />

der Gewerbeordnung handelt, nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung bestraft.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Martin Voggenberger<br />

Der Vorsitzende berichtet weiters, dass die Institutionen Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer und<br />

Arbeiterkammer keinen Einwand gegen die Verordnung eines Marktrechtes für die Abhaltung eines Oldtimer<br />

Flohmarktes haben.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Vorsitzende ersucht der Verordnung die Zustimmung zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />

und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />

Die Verordnung zur Erlangung eines Marktrechtes für die Abhaltung eines Flohmarktes von Oldtimer-Fahrzeugen<br />

und Teilemarkt wurde wie vorliegend die Zustimmung erteilt.<br />

6. Verlängerung der Genehmigung für die Waldkindergartengruppe<br />

Vorlage: AV/142/2012<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> hat in seiner Sitzung am 28.03.2011 die Einrichtung<br />

einer Waldkindergarten für eine Gruppengröße von 16 Kindern beschlossen. Mit Bescheid des Amtes<br />

der OÖ Landesregierung vom 16.09.2011 wurde die Genehmigung für die Bewilligung zur Führung<br />

einer Waldkindergartengruppe in <strong>Munderfing</strong> als Sonderform mit einer Befristung bis<br />

31.08.2012 genehmigt.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die Führung der Waldkindergartengruppe zur besten Zufriedenheit<br />

aller Beteiligten geführt wird und die Waldkindergartengruppe entsprechend der Nachfrage laut


424<br />

Kindergarteneinschreibung nun auf 24 Kinder aufgestockt werden soll. Durch die Weiterführung<br />

der Waldkindergartengruppe wäre derzeit die genehmigte Erweiterung des Kindergartens mit einem<br />

Kostenaufwand von ca. 1,2 Millionen Euro nicht erforderlich.<br />

WEITERE WORTMELDUNGEN:<br />

AL Erwin Moser berichtet, dass die Gruppengröße mit 24 Kinder noch nicht fix ist, da der Raum,<br />

welcher bei Schlechtwetter genutzt wird, nur für 23 Kinder zugelassen ist. Eine definitive Stellungnahme<br />

vom Land OÖ gibt es hierzu jedoch noch nicht.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Vorsitzende ersucht den <strong>Gemeinderat</strong> der Weiterführung der Waldkindergartengruppe auf unbefristete<br />

Zeit die Zustimmung zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />

und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />

Der Weiterführung der Waldkindergartengruppe auf unbefristete Zeit wurde die Zustimmung erteilt.<br />

7. Einrichtung einer schulischen Tagesbetreuung<br />

Vorlage: AV/157/2012<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />

Der Vorsitzende erinnert daran, dass der <strong>Gemeinderat</strong> in seiner Sitzung am 8. Juli 2009 die Einrichtung<br />

einer Nachmittagsbetreuung in der Volksschule <strong>Munderfing</strong> beschlossen hat. Diese Einrichtung<br />

erfreut sich einer großen Nachfrage, derzeit sind 21 Kinder angemeldet.<br />

Auf Grund der großen Nachfrage bestünde nun die Möglichkeit, in der Volksschule <strong>Munderfing</strong><br />

eine schulische Tagesbetreuung (ganztägige Schulform) einzurichten. Das Land OÖ unterstützt<br />

gemeinsam mit dem Bund die Förderung schulischer Tagesbetreuungen an Pflichtschulen in<br />

Oberösterreich. Voraussetzung für eine Förderung aus obigem Titel ist eine Betreuung von Schülerinnen<br />

und Schülern in Gruppen im Rahmen einer ganztägig geführten Schulform. Die Mindestzahl<br />

für die Eröffnung einer ganztägigen Schulform beträgt 15 Schülerinnen und Schüler. Bei dieser<br />

Gruppengröße werden auch seitens des Bundesministerium für Unterricht max. 5 vollwertige<br />

Lehrerwochenstunden zusätzlich bereitgestellt. Weiters werden Personalkosten im Freizeitbereich<br />

der schulischen Tagesbetreuung mit maximal 8.000,- Euro pro Gruppe und Schuljahr gefördert.<br />

Weiters fördern Bund und Land die Schaffung einer Adaptierung von Gruppenräumen sowie von<br />

Spielplätzen und Einrichtungsgegenständen mit einer einmaligen Fördersumme von 50.000,- Euro.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die derzeitige Nachmittagsbetreuung im Kellerraum der<br />

Hauptschule <strong>Munderfing</strong> stattfindet. Auf Grund der Gruppengröße entspricht dieser Raum nicht<br />

mehr den Anforderungen. Es wurden daher Gespräche mit dem Leiter der Landesmusikschule<br />

<strong>Munderfing</strong> Dir. Kettl geführt, ob die Unterbringung der schulischen Nachmittagsbetreuung im<br />

Dachgeschoss der Landesmusikschule möglich wäre. Seitens Direktor Kettl besteht kein Einwand,<br />

dass parallel zum laufenden Musikschulbetrieb im Dachgeschoss die schulische Nachmittagsbe-


425<br />

treuung eingerichtet wird. Der Vorsitzende weist weiters darauf hin, dass seitens des Lehrkörpers<br />

der Volksschule <strong>Munderfing</strong> volle Zustimmung zur Abhaltung der schulischen Nachmittagsbetreuung<br />

besteht.<br />

Die ganztägige Schulform soll mit dem Schuljahr 2012/2013 eingeführt werden. Die Abwicklung<br />

des Betreuungsteiles soll in den Räumlichkeiten der Landesmusikschule <strong>Munderfing</strong> stattfinden.<br />

Die Verpflegung der zu betreuenden Schüler erfolgt durch die Schülerausspeisung der Hauptschule<br />

<strong>Munderfing</strong>.<br />

Mit der Durchführung der schulischen Nachmittagsbetreuung soll wie bisher das Hilfswerk <strong>Munderfing</strong><br />

betraut werden.<br />

WEITERE WORTMELDUNGEN:<br />

GR Fröhlich: Werden diese zusätzlichen Stunden von den bestehenden VS Lehrerinnen abgehalten<br />

oder wird hierfür ein extra Lehrer angestellt? Was passiert dann mit der derzeitigen Betreuerin?<br />

AL Moser: Diese zusätzlichen Stunden werden von den Lehrerinnen der Volksschule übernommen.<br />

Die derzeitige Betreuerin Fr. Lorenz bleibt.<br />

GV Loidl: Ab dieser Schülerzahl ist diese Form der Betreuung sowieso verpflichtend.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Vorsitzende stellt die Umstellung der Volksschule <strong>Munderfing</strong> als ganztägige Schule zur Diskussion.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />

und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />

Die Umstellung der Volksschule <strong>Munderfing</strong> als ganztägige Schule wurde einstimmig beschlossen.<br />

8. Einrichtung einer Gemeinde-Krabbelstube<br />

Vorlage: AV/158/2012<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />

Die Firmen KTM und WP, die in <strong>Munderfing</strong> ihre Betriebsstätten haben, haben im ehemaligen Geschäftslokal<br />

Raiffeisenstraße 2 eine Betriebskrabbelstube eingerichtet. Seitens des Amtes der OÖ<br />

Landesregierung wurde die Unterbringung von zwei Krabbelstubengruppen im genannten Geschäftslokal<br />

genehmigt. Von KTM und WP wird derzeit eine Krabbelstubengruppe geführt; eine<br />

Erweiterung auf eine zweite ist seitens KTM und WP nicht geplant.<br />

Auf Grund mehrerer Anfragen von <strong>Munderfing</strong>er Eltern, warum nicht auch für <strong>Munderfing</strong>er Familien<br />

Plätze in der Krabbelstube zur Verfügung stehen, wurde seitens der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> im<br />

Mai dieses Jahres eine Bedarfserhebung durchgeführt.<br />

Laut dieser Erhebung hätten derzeit 11 Kinder einen Bedarf an einem Krabbelstubenplatz.


426<br />

Auf Grund dieses doch großen Bedarfes wurden vom Vorsitzenden Gespräche mit der Geschäftsleitung<br />

der Firma KTM betreffend Mitbenützung der genehmigten zweiten Krabbelstubengruppe geführt.<br />

Seitens des KTM Finanzvorstandes Sigl wurde grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, dass<br />

die zweite genehmigte Räumlichkeit in der KTM Betriebskrabbelstube für <strong>Munderfing</strong>er Kinder zur<br />

Verfügung gestellt werden könnte. Die Nutzung der zweiten Krabbelstubengruppe durch die Gemeinde<br />

hätte den Vorteil, dass die Sozialeinrichtungen wie Büroräume und WC-Anlagen bereits für<br />

beide Gruppen ausgelegt sind und daher für die Gemeinde keine zusätzlichen Einrichtungskosten<br />

anfallen würden. Weiters könnten die Betriebskosten entsprechend der Raumgrößen aufgeteilt sowie<br />

der vorhandene Spielplatz mitbenutzt werden. Seitens KTM wird nun erhoben, welche Kosten<br />

für die erforderliche Adaptierung bzw. Einrichtung des zweiten Gruppenraumes anfallen würden.<br />

Auf Grund des großen Bedarfes an Krabbelstubenplätzen in der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> schlägt der<br />

Bürgermeister vor, dass die Gemeinde <strong>Munderfing</strong> in Kooperation mit der Firma KTM und WP<br />

eine Krabbelstubengruppe einrichtet. Er weist auch darauf hin, dass die Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf ein Kriterium ist, mit dem Gemeinden bei der Ansiedlung von Arbeitskräften punkten<br />

können. Die Lebensqualität für Familien kann mit einem passenden Betreuungsangebot entscheidend<br />

verbessert werden.<br />

WEITERE WORTMELDUNGEN:<br />

AL Erwin Moser berichtet, dass das Hilfswerk als Rechtsträger auftreten wird. Die Gemeinde<br />

schließt mit dem Hilfswerk eine entsprechende Vereinbarung über den Betrieb der Krabbelstube ab.<br />

Zusammengefasster Beschluss:<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Grundsatzentscheidung für die Einrichtung einer Gemeinde-<br />

Krabbelstube die Zustimmung zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />

und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />

Der Grundsatzentscheidung zur Einrichtung einer Gemeinde-Krabbelstube wurde die Zustimmung<br />

erteilt. Details bezüglich Umbau und Kosten sollten in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.<br />

9. Windpark <strong>Munderfing</strong>: Beteiligung der ÖBf; Vorlage: AV/159/2012<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />

1. Lage<br />

Die Österreichische Bundesforste AG (ÖBf AG) beabsichtigt den 50,1-prozentigen Einstieg in das<br />

von der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> und der Energiewerkstatt GmbH entwickelte Projekt Windpark<br />

<strong>Munderfing</strong>. Der Windpark befindet sich im westlichen Teil des Kobernaußerwaldes auf dem Gebiet<br />

der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> südlich von Braunau im Bezirk Braunau am Inn (Innviertel, OÖ).<br />

Alle sechs geplanten Anlagen sollen auf Grund und Boden der Bundesforste, Forstbetrieb Traun-<br />

Innviertel, errichtet werden. Der Wald weist in diesem Gebiet gemäß Waldentwicklungsplan (WEP)<br />

1993 Nutzfunktion auf.1


427<br />

Projektgebiet Windpark <strong>Munderfing</strong> (Quelle: DORIS, Abb.1)<br />

Laut dem am 6. Februar 2012 von den Landesräten Rudi Anschober, Dr. Manfred Haimbuchner<br />

und Viktor Sigl vorgestellten Windmasterplan<br />

für Oberösterreich befindet sich der<br />

Hauptteil des Windparks auf einer von insgesamt<br />

vier im Kobernaußerwald ausgewiesenen<br />

Vorrangflächen (siehe Abb. 2).<br />

Vorrangzonen im Kobernaußerwald (Quelle: Windmasterplan OÖ, Abb.2)<br />

2. Technische Daten<br />

Ersatzstandort<br />

für MUF-01<br />

Geplante Anlagenkonfiguration Windpark <strong>Munderfing</strong> (Quelle: EWS, Abb.3)


428<br />

Die derzeitige Grobkonfiguration geht von insgesamt sechs Windenergieanlagen (WEA) aus, die<br />

alle auf Grund und Boden der Bundesforste stehen. Die exakten Positionierungen der WEA wurden<br />

im Rahmen der Erstellung des Technischen Projektes („Micrositing“) hinsichtlich Topographie und<br />

Windausbeute optimiert und festgelegt.<br />

Gemäß vorliegenden Grobplanungen weist das Projekt folgende technische Eckdaten auf:<br />

Anzahl der Windenergieanlagen (WEA) 6<br />

Installierte Leistung je WEA 3,0 MW<br />

Installierte Gesamtleistung 18,0 MW<br />

Geplanter WEA-Typ Vestas V112<br />

Nabenhöhe 140,0 m<br />

Rotordurchmesser 112,0 m<br />

Erwartetes Regelarbeitsvermögen je WEA 6,3 GWh<br />

Betroffene Grundeigentümer alle Anlagen auf ÖBf-Grund<br />

3. Stand des Genehmigungsverfahrens<br />

Der Standort der westlichsten Anlage (MUF-01) wurde von Landesumweltanwalt Dr. Martin Donat<br />

beeinsprucht. Er führte dazu den bestehenden Wildkorridor ins Treffen, der laut Ausweisung im<br />

Bereich des geplanten Windrades verlaufen soll. Die Anlage wurde in der Folge aus den laufenden<br />

Genehmigungsverfahren zurückgezogen und auf einen Ersatzstandort verschoben, der auch der<br />

Vorrangzonierung des Masterplanes entspricht (siehe dazu Abb. 3).<br />

Die verbliebenen fünf Windräder sind mit Stand 7. März 2012 vollständig genehmigt.2 Für die<br />

sechste Anlage soll die vollständige Genehmigung bis Mitte 2012 vorliegen, wobei sämtliche Behördenvertreter<br />

zur nunmehr eingereichten Variante bereits vorab ihre Zustimmung signalisiert haben.<br />

4. Aktuelles Verhandlungsergebnis<br />

Lt. Vereinbarung mit den ÖBf (Notariatsakt 2008) haben die ÖBf unter Einhaltung festgelegter<br />

Leistungen den Anspruch, sich mit 25,1% am Windpark <strong>Munderfing</strong> zu beteiligen. Mit <strong>Gemeinderat</strong>sbeschluss<br />

vom 3. November 2011 wurde der Energiewerkstatt Consulting GmbH als Gegenleistung<br />

für den Rückzug des Projektes „Windpark Silventus“ ein Geschäftsanteil von 24,9 % abgetreten.<br />

Nach intensiven Verhandlungen zwischen Vertretern der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> und der ÖBf wurde,<br />

vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, folgende Beteiligung festgelegt:<br />

ÖBf 50,1%<br />

Gemeinde <strong>Munderfing</strong> 49,9%<br />

Der Aufsichtsrat der ÖBf AG hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2012 die Übernahme von 50,1 %<br />

Anteilen an dem geplanten Windpark <strong>Munderfing</strong> beschlossen.<br />

Mit <strong>Gemeinderat</strong>sbeschluss vom 29. Mai 2012 wurde vom <strong>Gemeinderat</strong> der Abtretung der Anteile<br />

der Energiewerkstatt Consulting GmbH in Höhe von 24,9 % an die ÖBf Beteiligungs GmbH zugestimmt.<br />

Der Vorsitzende schlägt dem <strong>Gemeinderat</strong> vor, unter Einhaltung folgender Bedingungen und Auflagen<br />

einer Beteiligung der ÖBf Beteiligungs GmbH mit 50,1% Anteilen am Windpark <strong>Munderfing</strong><br />

die Zustimmung zu erteilt:<br />

2 Bescheid Änderung Flächenwidmungsplan (28.12.2011), Rodungsbescheid (6.12.2011), Elektrizitätsrechtliche Bewilligung (7.3.2012)


429<br />

Die ÖBF AG übernimmt 50,1% der Projektanteile, die Gemeinde <strong>Munderfing</strong> hält 49,9%<br />

Der noch nicht unterzeichnete Notariatsakt wird von beiden Seiten wie vorliegend anerkannt<br />

und unterzeichnet.<br />

Die EWS tritt die Projektrechte (Zustimmung <strong>Gemeinderat</strong>sbeschluss 29. 5.12) von 24,9%<br />

zum Preis von 400.000,- Euro an die ÖBf AG ab. Die ÖBf zahlt die Ablösesumme direkt an<br />

die EWS.<br />

Die Projektkosten in Höhe von 330.000,- Euro werden in die Windpark <strong>Munderfing</strong> GmbH<br />

eingebracht und der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> unmittelbar nach Erteilung der ersten Bauaufträge<br />

rückerstattet.<br />

Für die nicht mehr erforderliche, ursprünglich vereinbarte Put-Option der ÖBf AG für den<br />

Eigenkapitalanteil der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> bis zum Ablauf der ersten fünf Betriebsjahre<br />

in Form eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von € 2,671 Mio. leistet die ÖBf AG eine<br />

einmalige Zahlung an die Energie <strong>Munderfing</strong> GmbH in Höhe von 70.000,- Euro.<br />

Die Geschäftsführung wird von Seite der Gemeinde gestellt; die ÖBf AG kann bei Bedarf<br />

einen zweiten Geschäftsführer ernennen.<br />

Die EWS wird mit der Betriebsführung des WP <strong>Munderfing</strong> beauftragt<br />

Die ÖBf verzichten auf die Vorschreibung einer Kaution lt.Superädifikat. Die Punkte 4.1.<br />

und 4.2. Superädifikat vom 15.9.2008 kommen nicht zu tragen.<br />

Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> in Form einer<br />

GmbH (Windpark <strong>Munderfing</strong> GmbH) mit Mindestkapitalausstattung von € 39.000, an der<br />

die Bundesforste 50,1% und die Gemeinde <strong>Munderfing</strong> 49,9% hält.<br />

Für die Errichtung und Betrieb des Windparkes <strong>Munderfing</strong> ist eine eigene Betreiberfirma<br />

zu gründen.<br />

5. Zeitplan<br />

Die Ablaufplanung sieht folgende weitere Schritte vor:<br />

Einholen der Zustimmung für den Erwerb der Anteile und die Investition beim Aufsichtsrat<br />

der Bundesforste<br />

Parallel dazu Einholung der Zustimmung zur geplanten Vorgangsweise durch den <strong>Gemeinderat</strong><br />

von <strong>Munderfing</strong> sowie durch den Gesellschafterausschuss der Energiewerkstatt GmbH<br />

Verhandlungen der Gesellschaft mit konkret vier Anbietern von Windenergieanlagen (Enercon,<br />

Vestas, Siemens, REpower) über den Abschluss von Errichtungs- bzw. Wartungsverträgen<br />

unter Führung von EWS <strong>Munderfing</strong> Geschäftsführer Payr und RA Dr. Klaus Voithofer<br />

Auswahl und Zuschlag des Anlagentyps und Adaptierung der Genehmigungsbescheide in<br />

Richtung des konkreten Anlagentyps<br />

Ausschreibung der Finanzierung der Gesamtkosten von 27 Mio Euro durch Financial Services<br />

GmbH + EGF Consulting GmbH, Geschäftsführer Hr.Feichtinger durch die Gemeinde<br />

und parallel dazu Einholung von Anboten durch die ÖBf


430<br />

Parallel dazu Verhandlungen Energie AG, Nachbargemeinden und Grundbesitzern über Ableitungstrasse<br />

und Anschluss an das Mittelspannungsnetz<br />

Umsetzung des Windparks im Laufe des Jahres 2013<br />

WEITERE WORTMELDUNGEN:<br />

Bgm Voggenberger informiert, dass in den letzten Tagen mit den ÖBf intensiv die Inhalte des Gesellschaftervertrages<br />

diskutiert wurden. Leider liegt auch heute noch kein endgültig ausverhandelter<br />

Gesellschaftsvertrag vor. Er setzt daher die Tagesordnungspunkte 9 und 10 von der Tagesordnung<br />

ab.<br />

Bgm Voggenberger weist darauf hin, dass nächsten Montag ev. eine zusätzliche Sitzung benötigt<br />

wird und bittet den Termin vorzumerken.<br />

Bgm. Voggenberger und AL Moser berichten über die letzten Entwicklungen zum Thema Windpark.<br />

AL Moser informiert auch, dass die geplanten GV und GR Sitzungen für die Darlehensvergabe<br />

nicht eingehalten werden können, da die Banken um Aufschub des Anbot-Abgabetermines gebeten<br />

haben.<br />

Der Tagesordnungspunkt Nr. 9 wurde vom Vorsitzenden von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

10. Firmengründung "Windpark <strong>Munderfing</strong> GmbH"<br />

Vorlage: AV/164/2012<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />

Für die Umsetzung und den Betrieb des Windparkes <strong>Munderfing</strong> soll eine eigene Firma „Windpark<br />

<strong>Munderfing</strong> GmbH“ gegründet werden. Dazu ist ein entsprechender Gesellschaftervertrag zu beschließen,<br />

welchen der Vorsitzende dem <strong>Gemeinderat</strong> vollinhaltlich zur Kenntnis bringt.<br />

Als Grundlage für diesen Gesellschaftsvertrag galt der Vertragsentwurf der ÖBf.<br />

Die Gemeinde wurde rechtlich von Hr.Dr.Auer und Fr.Dr.Mooseder von der TMG OÖ kostenlos<br />

beraten. Gleichzeitig wird die Gemeinde betreffend Firmengründung von Financial Services GmbH<br />

+ EGF Consulting GmbH, Geschäftsführer Hr.Feichtinger begleitet. Der Vertragsentwurf wurde<br />

auch bereits der Aufsichtsbehörde – Land OÖ. vorgelegt, wozu bis auf geringfügige Ergänzungen<br />

Zustimmung signalisiert wurde. Der Gesellschaftsvertrag ist nach Beschluss des <strong>Gemeinderat</strong>es der<br />

Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.<br />

Die Wesentlichen Bestandteile des vorgegebenen Vertrages der ÖBf wurden übernommen und diese<br />

um die noch aus Sicht unserer Rechtsvertretung bzw. Aufsichtsbehörde notwendigen Ergänzungen<br />

angereichert. Der Vertrag ist nun so aufgebaut, dass alle Beschlüsse in der Generalversammlung<br />

„einstimmig“ gefasst werden müssen. Eine 2/3 Mehrheit wäre bei nur 2 Gesellschaftern und<br />

den bestehenden Beteiligungsverhältnissen nach Ansicht der Rechtsberatersinnlos. Hinsichtlich der<br />

Verpfändungs- und Abtretungsmöglichkeit der Geschäftsanteile wurde bereits Rücksicht auf ein<br />

eventuelles Sicherheitsbedürfnis der finanzierenden Banken genommen.<br />

Der Vertragsentwurf wurde nun den ÖBf zur Stellungnahme übermittelt.<br />

Bis zur Erstellung des Amtsvortrages lag trotz Einmahnung noch keine Stellungnahme der ÖBf vor.<br />

Der Tagesordnungspunkt Nr. 10 wurde vom Vorsitzenden von der Tagesordnung abgesetzt.


431<br />

11. Vorstellung des Projektes "Zukunftsorte" durch Hr. DI Christof Isopp, Landing OG<br />

Vorlage: AV/160/2012<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />

Bei dem Projekt „Zukunftsorte“ handelt es sich um einen Verein zur Vernetzung und Förderung der<br />

kreativen und innovativen Gemeinden in Österreich. Obmann dieses Vereines ist Bürgermeister<br />

Josef Mattis aus der Gemeinde Zwischenwasser in Vorarlberg. Zentraler Punkt ist die Vernetzung<br />

innovativer Gemeinden um einerseits voneinander lernen und andererseits einen Wissensvorsprung<br />

zu generieren. Als Drehschreibe wird in Wien ein „Kommunalkonsulat“ eingerichtet, in dessen<br />

Rahmen auch die Studenten der jeweiligen Mitgliedsgemeinden eingebunden werden. In einem<br />

Nebenschauplatz soll es auch darum gehen, das intellektuelle Potenzial der Studenten längerfristig<br />

an die eigene Gemeinde zu binden (Studenten wandern gerne in die Studierstädte ab und dort zu<br />

bleiben). Das Projekt kann auch unter dem Gesichtspunkt der Stärkung des ländlichen Raumes gesehen<br />

werden.<br />

Es besteht schon ein langjähriger Kontakt zwischen den Gemeinden <strong>Munderfing</strong> und Zwischenwasser<br />

weshalb Bürgermeister Josef Mattis die Gemeinde <strong>Munderfing</strong> eingeladen hat, als zehnte österreichische<br />

Gemeinde an diesem Projekt teilzunehmen.<br />

Hr. DI Christof Isopp stellt das Projekt „Zukunftsorte“ vor.<br />

12. Allfälliges<br />

1.)<br />

Bgm. Martin Voggenberger berichtet, dass Fr. Fitzinger Adelheid ihren Vertrag als Postpartner gekündigt<br />

hat. Das Geschäft wird mit Mitte September geschlossen.<br />

Er berichtet auch, dass er bereits intensiv an der Suche nach einem Nachfolger ist.<br />

2.)<br />

Bgm. Martin Voggenberger berichtet, dass in der Hauptschule <strong>Munderfing</strong> ein Integrationskind<br />

(Weiss Emanuel) ist. Damit er das ganze Schulgebäude barrierefrei nutzen kann, wird ein Lift benötigt,<br />

damit er in den ersten Stock gelangt.<br />

Es gäbe zwei Varianten:<br />

a) Stiegenraupe, Kosten ca. 6.000 Euro<br />

b) Lift mit einer Plattform, Kosten ca. 13.000 Euro<br />

Er berichtet, dass er eher die Variante mit dem Lift bevorzugen würde, da dieser dann auch vielseitig<br />

nutzbar wäre (zb. für Reinigungsgeräte). Genauere Details dazu gibt es in einer der nächsten<br />

Sitzungen.<br />

3.)<br />

Bgm. Martin Voggenberger lädt alle GemeinderäteInnen zum Sommerfest des Hilfswerkes <strong>Munderfing</strong><br />

am 29. Juni um 15 Uhr sehr herzlich ein.<br />

Er erinnert in diesem Zusammenhang auch nochmals auf die, der Tagesordnung beigelegten Einladung<br />

zum Sommerfest der Volksschule <strong>Munderfing</strong> am 28. Juni.<br />

Zu beiden Veranstaltungen sind alle GemeinderäteInnen sehr herzlich eingeladen.


432<br />

4.)<br />

Bgm. Martin Voggenberger berichtet, dass er ein Schreiben vom Land OÖ, Direktion Inneres und<br />

Kommunales zum Thema Gemeindekooperationen erhalten hat, wo die Gemeinden <strong>Munderfing</strong>,<br />

Jeging und Pfaffstätt am 17. Juli nach Linz vorgeladen werden.<br />

5.)<br />

Bgm. Martin Voggenberger informiert den <strong>Gemeinderat</strong> über den aktuellen Stand betreffend der<br />

Sanierung der Sportlerkabinen.<br />

Bürgermeister Schriftführer<br />

Ohne Erinnerung genehmigt am<br />

Bürgermeister<br />

ÖVP- <strong>Gemeinderat</strong> SPÖ-<strong>Gemeinderat</strong><br />

FPÖ-<strong>Gemeinderat</strong> MBI-<strong>Gemeinderat</strong>

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