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<strong>GBW</strong><br />

Mietermagazin<br />

<strong>GBW</strong> | Aus Expertensicht<br />

Michael Schick<br />

?<br />

<strong>GBW</strong> Magazin: Was wird unter<br />

Lärmbelästigung verstanden?<br />

Schick: Das Problem: Lärm ist nicht gleich<br />

Lärm. Deswegen lässt sich schwer eingrenzen,<br />

was als normal akzeptiert werden muss, und<br />

was als Belästigung gilt. In der Rechtssprechung<br />

hat sich durchgesetzt, dass es eine Belästigung<br />

ist, wenn der typische Durchschnittsbürger<br />

Geräusche als Lärm empfindet.<br />

<strong>GBW</strong> Magazin: Welcher Lärm ist<br />

zumutbar? ? Schick: Gegen Staubsaugen, die<br />

Waschmaschine, Dusch- oder Badegeräusche<br />

oder normal spielenden Kindern spricht<br />

nichts, auch nicht von Seiten der Gerichte.<br />

Musik hören ist unabhängig von der Tageszeit<br />

jedoch nur in Zimmerlautstärke zumutbar.<br />

Das heißt, sie darf in den angrenzenden<br />

Wohnungen nicht oder nur gering zu hören<br />

sein. Auch das Musizieren mit Instrumenten,<br />

die gewöhnlich in geschlossenen Räumen gespielt<br />

werden, ist – entgegen vieler Annahmen<br />

– erlaubt. Damit sich niemand belästigt<br />

fühlt, sollte sich jeder Mieter am besten an<br />

die Ruhezeiten halten, die entweder im Mietvertrag<br />

oder in der Hausordnung zu finden<br />

sind.<br />

<strong>GBW</strong> Magazin: Wann sind die Ruhezeiten?<br />

? Schick: In der Regel gelten die Zeiten<br />

zwischen 13 bis 15 Uhr sowie von 20 bis<br />

7 Uhr als Ruhezeiten. Während dieser Stunden<br />

sollten Mieter Tätigkeiten vermeiden, die<br />

Krach verursachen.<br />

Viel Lärm um nichts?<br />

Wegen Lärmbelästigungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten<br />

zwischen Nachbarn. Grundsätzlich gilt: Jeder Mieter<br />

hat ein Recht auf Ruhe. Aber wie sieht es im Einzelnen aus?<br />

Das <strong>GBW</strong> Mietermagazin sprach mit Michael Schick, Vizepräsident<br />

und Sprecher des IVD Bundesverbands der Immobilienberater,<br />

Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.<br />

?<br />

<strong>GBW</strong> Magazin: Über welche Lärmbelästigung<br />

beschweren sich Mieter<br />

am häufigsten?<br />

Schick: Häufig kommt es wegen Partylärm zu<br />

Streitigkeiten. Denn besonders die Nachtruhe<br />

ist vielen heilig. Feiert man auf dem Balkon<br />

oder der Terrasse, hat es ab 22 Uhr ruhig zu<br />

sein. Lautstarkes Feiern ist im Gesetz eigentlich<br />

nicht vorgesehen. Nur besondere Anlässe<br />

berechtigen dazu, wozu ein Geburtstag, und<br />

sei es ein runder, nicht zählt. Viele Mieter<br />

denken, es gibt ein Gesetz, ausnahmsweise<br />

mal Lärm machen zu dürfen. Aber niemand<br />

hat ein gesetzliches Recht. Auch wenn jemand<br />

nur alle paar Monate Lärm macht,<br />

müssen die Nachbarn das nicht hinnehmen.<br />

?<br />

<strong>GBW</strong> Magazin: Wie können Mieter<br />

sich gegen Lärmbelästigungen<br />

wehren?<br />

Schick: Wer sich gestört fühlt, sollte zunächst<br />

das Gespräch mit dem lärmenden Nachbarn<br />

suchen. Oft finden sich Kompromisse und<br />

das Problem löst sich schon auf diesem<br />

Wege. Sollte auch das nicht zur Ruhe führen,<br />

kann der Mieter von seinem Vermieter verlangen,<br />

dass dieser dafür sorgt, dass der Lärm<br />

aufhört.<br />

?<br />

<strong>GBW</strong> Magazin: Gegen welche Art<br />

von Lärmbelästigung ist der Mieter<br />

machtlos?<br />

Schick: Mieter haben zum Beispiel keine<br />

Chance gegen Verkehrslärm. Befindet sich in<br />

einem Mietshaus beispielsweise eine Kneipe<br />

oder liegt das Haus an einer stark befahrenen<br />

Straße, muss der Mieter die damit verbundenen<br />

Beeinträchtigungen im Normalfall hinnehmen.<br />

Zumindest dann, wenn ihm die<br />

Umstände bei Abschluss des Mietvertrages<br />

bekannt sein mussten.<br />

Vielen Dank für das Gespräch. ■<br />

INFO<br />

Kommt es zu einem gerichtlichen<br />

Verfahren wegen Lärmbelästigung,<br />

hilft bei der Entscheidung, ob ein<br />

Geräusch belästigend ist, der § 906<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).<br />

Danach ist Lärm belästigend, wenn<br />

gesetzliche Grenzwerte überschritten<br />

sind.<br />

Die gemessene Lautstärke bei Geräuschen<br />

ist allerdings nicht alleine ausschlaggebend.<br />

Zusätzlich kommt es<br />

auf die Lästigkeit des Geräuschs an.<br />

Das bedeutet für ein gerichtliches<br />

Verfahren, dass der Richter nicht nur<br />

ein Lärmmessungsgutachten einholen<br />

muss. Er muss vielmehr durch seine<br />

eigene Wahrnehmung, beispielsweise<br />

durch eine Ortsbesichtigung entscheiden,<br />

ob die Geräusche subjektiv<br />

wesentlich beeinträchtigend sind. ■

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