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5. September 2003 - Markt Thüngen

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EDV -Textbez.: GRTH03090<strong>5.</strong>doc<br />

M a r k t T h ü n g e n<br />

1. Bürgermeister Enzmann eröffnet die 9. Sitzung <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Thüngen</strong> um 19.30 Uhr.<br />

Bürgermeister Enzmann beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um folgenden Punkt:<br />

„Antrag Städtebauförderung 2004; Neugestaltung südlicher Ortseingang und nördlicher Ortseingangsbereich mit<br />

„Raiffeisenhalle“.“<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu<br />

1. Ortseinsicht;<br />

Gemeindewohnhaus Obere Buchenhölle 34; Grundabtretung für Zufahrt<br />

11 : 0<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat besichtigt die Örtlichkeiten am Gemeindewohnhaus Obere Buchenhölle 34. Hier wartet<br />

Gemeinderatsmitglied Thomas Ammersbach bereits auf die Ratskollegen. Nach kurzer Rücksprache mit dem<br />

Nachbarn, Herrn Holger Schindler, kehren die <strong>Markt</strong>gemeindemitglieder wieder ins Rathaus zurück<br />

2. Sitzungsniederschriften vom 2<strong>5.</strong>07.<strong>2003</strong>; Genehmigung<br />

Die Sitzungsniederschriften vom 2<strong>5.</strong>07.<strong>2003</strong> sind den Mitgliedern des <strong>Markt</strong>gemeinderates in Fotokopie<br />

zugegangen.<br />

1. Bürgermeister Klaus Enzmann fordert das <strong>Markt</strong>gemeinderatskollegium auf, evtl. Änderungswünsche<br />

vorzubringen.<br />

Änderungsanträge werden nicht eingereicht.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 2<strong>5.</strong>07.<strong>2003</strong> ohne Änderung.<br />

o. A.<br />

3. Weber-Hohmann Andre und Simone, BV-Nr. <strong>2003</strong> 006;<br />

Bauanfrage: Neubau Einfamilienhaus mit Garage, St 2437, Fl.Nr. 2524/13,<br />

Gemarkung <strong>Thüngen</strong><br />

12 : 0<br />

Die Bauwerber beabsichtigen, ein weiteres Wohnhaus mit Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2524/13 zu<br />

errichten. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />

„Buchenhölle“. Das Bauvorhaben selbst liegt in seiner Gesamtheit außerhalb der Baugrenze. Das Grundstück ist<br />

zur Ortsstraße Untere Buchenhölle bereits mit einem Wohnhaus bebaut. Um nunmehr ein zweites Wohnhaus mit<br />

Garage im rückwärtigen Bereich des Grundstückes zu bauen, müsste eine rückwärtige Zufahrt auf das<br />

Grundstück von der Staatsstraße 2437 aus geschaffen werden.<br />

Das Straßenbauamt Würzburg wurde im Vorfeld zu dieser Bauanfrage gehört. Es teilt hierzu mit, dass die Zufahrt<br />

zur Garage bzw. zum Grundstück innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze bei Straßen-km 29,91 links errichtet<br />

werden kann. Dem Bauvorhaben wird jedoch nur zugestimmt, wenn zwischen Straße und Garage ein Stauraum<br />

von mindestens 5,00 m freigehalten wird. Die Schaffung und Einhaltung des Stauraumes ist problemlos möglich.<br />

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EDV -Textbez.: GRTH03090<strong>5.</strong>doc<br />

M a r k t T h ü n g e n<br />

Weitere Auflagen und Bedingungen werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mitgeteilt. Mit dieser<br />

Option stimmt das Straßenbauamt Würzburg der Bauanfrage zu.<br />

Von Seiten des <strong>Markt</strong>gemeinderates müsste nunmehr eine Befreiung von den Festsetzungen der Baugrenze<br />

erteilt werden, da sich das Bauvorhaben für das Einfamilienhaus vollkommen außerhalb der Baugrenze befindet.<br />

Die Erschließung ist nach der hiesigen Tiefbauabteilung innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze gesichert, lediglich<br />

die Bordsteine müssten bei einer Ausfahrt zur Staatsstraße hin abgesenkt werden.<br />

Um die Ausfahrt zu ermöglichen, müsste noch Grunderwerb durchgeführt werden, so dass die Bauwerber eine<br />

Zufahrt zur St 2437, vormals St 2299, ermöglichen können.<br />

Nach Diskussion und Beratung beschließt der <strong>Markt</strong>gemeinderat:<br />

Der Bauanfrage wird mit folgenden Auflagen zugestimmt.<br />

Ein Stauraum vor dem Garagenbau von mindestens 5,00 m muss eingehalten werden.<br />

Dem erforderlichen Grunderwerb und den zu führenden Grundstücksverhandlungen mit dem <strong>Markt</strong> <strong>Thüngen</strong><br />

wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen zu führen.<br />

Grundsätzlich ist man bereit, eine rückwärtige Zufahrt zu ermöglichen, die Kosten hierfür müssen jedoch in<br />

vollständiger Höhe vom Antragsteller übernommen werden.<br />

Die Kosten für die Bordsteinabsenkungen werden auf ca. 1.500,-- € geschätzt. Diese müssen bei der Erstellung<br />

der rückwärtigen Ausfahrt ebenfalls vom Verursacher, getragen werden. Absprache mit dem Straßenbauamt sind<br />

hierzu erforderlich.<br />

Für die Erschließung müssen dingliche Vorkehrungen bezüglich Sicherung der Geh-, Leitungs- und Fahrtrechte<br />

vom Bauwerber getroffen werden.<br />

Zur Bauanfrage selbst, kann derzeit keine weitere Beurteilung durchgeführt werden.<br />

Eine Befreiung von den Festsetzungen der Baugrenze wird ausgesprochen. Eine weitere Beurteilung behält sich<br />

der <strong>Markt</strong>gemeinderat vor und erfolgt bei Vorlage konkreter Baupläne.<br />

12 : 0<br />

4. <strong>Markt</strong> <strong>Thüngen</strong>, BV-Nr. <strong>2003</strong> 005;<br />

Bauantrag: Errichtung WC-Anlage an der „Freizeitanlage Wern“, Fl.Nr. 236/24,<br />

Gemarkung <strong>Thüngen</strong><br />

Neben der bereits errichteten Pumpstation an der „Freizeitanlage Wern“ soll eine öffentliche WC-Anlage errichtet<br />

werden. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, die Erschließung ist jedoch gesichert. Den<br />

Ratsmitgliedern sind die entsprechenden, von der Verwaltung angefertigten, Pläne in Kopie zugegangen.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Thüngen</strong> sieht die Notwendigkeit zur Errichtung dieser WC-Anlage, da die Freizeitanlage<br />

auch bei festlichen Aktivitäten genutzt wird. Allerdings erscheinen die Ausmaße der geplanten WC-Anlage als zu<br />

groß und die berechneten Kosten hierfür entschieden zu hoch.<br />

Beschluss:<br />

Nach ausführlicher Diskussion wird dahingehend Einigung erzielt, dass Herr Öchsner von der Bauverwaltung in<br />

einem neuen Entwurf die gesamte Anlage um einiges kleiner und nur auf das Notwendigste beschränkt planen<br />

soll, um die hohen Kosten zu reduzieren.<br />

<strong>5.</strong> Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen<br />

In der Sitzung des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Thüngen</strong> vom 26.06.<strong>2003</strong> wurde der Wunsch geäußert, ein<br />

„Sondergebiet für Windkraftanlagen“ im Gemarkungsbereich <strong>Thüngen</strong> auszuweisen, um einem Standort-<br />

Wildwuchs vorzubeugen.<br />

Durch die Verwaltung wurde zwischenzeitlich ein Angebot der Firma Ingenieurbüro Rainer Auktor, Würzburg,<br />

eingeholt. Das Büro Auktor kann bereits einschlägige Erfahrungen im betreffenden Themenbereich nachweisen.<br />

o. A.<br />

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EDV -Textbez.: GRTH03090<strong>5.</strong>doc<br />

M a r k t T h ü n g e n<br />

Seitens der Verwaltung wurde auf die Einholung alternativer Kostenangebote zunächst verzichtet. Da es sich bei<br />

vorstehender Bauleitplanung um eine Auftragsvergabe gemäß HOAI handelt, lassen alternative Ausschreibungen<br />

lediglich geringe Kostenschwankungen erwarten.<br />

Der 1. Bürgermeister verliest das Angebot der Firma Ingenieurbüro Rainer Auktor vom 2<strong>5.</strong>07.<strong>2003</strong>.<br />

Für das bauleitplanerische Verfahren wurde jeweils für den Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan die<br />

Honorarzone I (Mindestsatz) gewählt sowie eine Nebenkostenpauschale von 5 % angeboten. Diese Abstufung ist<br />

nicht zu beanstanden. Die Kosten für Vervielfältigungen werden separat verrechnet und ergeben sich aus<br />

beiliegender Auflistung (Gültig bis zum 31.12.<strong>2003</strong>).<br />

Verfahren:<br />

Das gesamte Gebiet ist zunächst im Hinblick auf Ausschluss der prinzipiell nicht für Windenergie-Nutzung zur<br />

Verfügung stehenden Flächen systematisch zu untersuchen (Ausschlussgebiete).<br />

Im zweiten Schritt ist die übrige, prinzipiell für Windenergie-Nutzung zur Verfügung stehende Fläche im Hinblick<br />

auf potentielle Konflikte mit anderen Belangen und auf deren Eignung für Windenergie-Nutzung zu bewerten<br />

(Eignungsflächen).<br />

Anschließend sind die Flächen im Flächennutzungsplan auszuweisen (separates Änderungsverfahren), ein<br />

Bebauungsplan ist aufzustellen und vorab eine Veränderungssperre zu erlassen.<br />

Die Kosten der erforderlichen Flächennutzungsplan-Änderung sind abhängig von der im Flächennutzungsplan<br />

auszuweisenden Größe des Sondergebietes.<br />

Es wurden daher in vorliegendem Angebot zum Vergleich 2 alternative Größen angeboten: einmal in Variante 1<br />

eine Sonderbaufläche von 5 ha und in Variante 2 eine Sonderbaufläche von 20 ha.<br />

Die Kosten für die Erstellung eines Bebauungsplanes für Windenergieanlagen sind ebenfalls von der Größe des<br />

überplanten Bereiches abhängig.<br />

Separate Kosten für die Erstellung der Veränderungssperre fielen nicht an, diese würde seitens der Verwaltung<br />

ausgefertigt.<br />

Nach Beratung beschließt der <strong>Markt</strong>gemeinderat:<br />

1. Mit den erforderlichen Arbeiten wird das Ingenieurbüro Rainer Auktor, Würzburg, gemäß vorliegendem<br />

Angebot vom 2<strong>5.</strong>07.<strong>2003</strong> beauftragt. Das Angebot ist Bestandteil dieses Beschlusses und ist dem<br />

Protokoll als Anlage beigefügt.<br />

bzw.<br />

2. Die Verwaltung wird mit der Einholung alternativer Angebote anderer Büros beauftragt.<br />

Alternative 2:<br />

0 : 12 (abgelehnt)<br />

Die Ausweisung von „Sondergebietsflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen“ wird derzeit aus Kostengründen<br />

nicht in Angriff genommen.<br />

6. Bebauungsplan „Silligmüllergelände“ der Stadt Karlstadt;<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB<br />

12 : 0<br />

Das Büro für Städtebau und Architektur Dr. Hartmut Holl, Würzburg, wurde seitens der Stadt Karlstadt<br />

beauftragt, den Bebauungsplan-Entwurf „Silligmüllergelände“ zu bearbeiten und <strong>Markt</strong> <strong>Thüngen</strong> gemäß § 4 Abs.<br />

1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.<br />

Seitens des Büros Holl wird gebeten, bis spätestens zum 08.09.<strong>2003</strong> zu vorliegender Planung Stellung zu<br />

nehmen. Sollte innerhalb der Frist keine Stellungnahme vorliegen, wird davon ausgegangen, dass wahrzu-<br />

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M a r k t T h ü n g e n<br />

nehmende öffentliche Belange durch die Planung nicht berührt werden. Die Stellungnahme ist gemäß § 4 Abs. 2<br />

Satz 2 Halbsatz 1 BauGB auf den eigenen Aufgabenbereich zu beschränken.<br />

Weiterhin wird gebeten, gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB Aufschluss über eigene beabsichtigte oder<br />

bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen zu geben, so weit diese für die städtebauliche<br />

Entwicklung des Änderungsbereiches bedeutsam sein können.<br />

Nähere Einzelheiten zur Planung ergeben sich aus dem beigefügten Bebauungsplan-Vorentwurf vom 01.08.<strong>2003</strong><br />

sowie aus beiliegender Begründung, ebenfalls vom 01.08.<strong>2003</strong>.<br />

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat:<br />

Zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf für den Bereich „Silligmüllergelände“ in der Fassung vom 01.08.<strong>2003</strong><br />

gibt es keine Vorbehalte.<br />

12 : 0<br />

7. Altortsanierung <strong>Thüngen</strong>; Erneuerung „Issingbrücke“, Geländerkonstruktion<br />

Sachverhalt:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hatte in einer zurückliegenden Sitzung der Brückenbauart Stahl/Holz seine Zustimmung<br />

erteilt. Änderungswünsche wurden allerdings zur Geländerkonstruktion geäußert. Architekt Müller-Maatsch hat<br />

nun einen Alternativvorschlag zum Brückengeländer ausgearbeitet.<br />

Dieser Vorschlag sieht einen Geländertyp wie an der alten Wernbrücke eingebaut vor, der sehr gut zur Holz-<br />

Stahlkonstruktion passt. Das Geländer besteht aus Metall und Rubinienholz.<br />

Es erfolgt Beratung.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat entscheidet sich beim Brückengeländer für den Vorschlag aus Metall und Rubinienholz, das<br />

mit dem Geländer an der Hauptbrücke identisch ist.<br />

Die Brückenbauarbeiten sind nun auszuschreiben. Nach Abbruch der vorhandenen Brücke sind die Verlandungen<br />

im Flussbett der kleinen Wern im Abschnitt Überlauf Wernbrücke bis Anwesen Jauker zu beseitigen.<br />

12 : 0<br />

8. Vermögensbuchführung für kostenrechnende Einrichtungen –Abwasserbeseitigung und<br />

Wasserversorgung-;<br />

Benutzungsgebührenkalkulation – Festlegung der Berechnungskriterien für die kalkulatorischen<br />

Kosten<br />

Sachverhalt:<br />

Nach den einschlägigen Bestimmungen ( GO, KAG, KommHV ) sind für Einrichtungen, die in der Regel aus<br />

Entgelten finanziert werden (kostenrechnende Einrichtungen wie z.B. Abwasserbeseitigung und<br />

Wasserversorgung)<br />

angemessene Abschreibungen<br />

und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals<br />

anzusetzen und zu veranschlagen.<br />

Zum Begriff „Abschreibung“<br />

Abschreibungen drücken den Wertverzehr an einer Anlage aus, der durch die bestimmungsgemäße Nutzung<br />

eintritt. Zur Berechnung angemessener Abschreibungen ist der sich aus der Nutzugsdauer ergebende Prozentsatz<br />

auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzuwenden. Andere Werte wie z.B. sog. Wiederbeschaffungswerte<br />

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M a r k t T h ü n g e n<br />

dürfen nicht berücksichtigt werden. Im Unterschied zu den bilanzmäßigen Abschreibungen, die sich nach den<br />

steuerlichen Bewertungsvorschriften richten, sind kalkulatorische Abschreibungen nach der tatsächlichen<br />

Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände zu bemessen. Für die Festsetzung der voraussichtlichen<br />

Nutzungsdauer der einzelnen Vermögenswerte wurden von verschiedenen Seiten Richtwerte und Erfahrungssätze<br />

bekannt gegeben. Diese Richtwerte haben allerdings nur den Charakter von Empfehlungen, da die<br />

voraussichtliche Nutzungsdauer immer nach den örtlichen Verhältnissen ausgelegt werden muss.<br />

Zum Begriff „Eigenkapitalverzinsung“<br />

Kalkulatorische Zinsen sind betriebswirtschaftlich gesehen Kosten der Kapitalnutzung. Sie stellen im allgemeinen<br />

das Entgelt für das im Anlagevermögen der kostenrechnenden Einrichtung gebundenen Kapitals dar und sind<br />

somit ein Äquivalent für die Einnahmen, die der Anleger auch durch eine andere Form der Kapitalanlage z.B.<br />

festverzinsliche Wertpapiere hätte erzielen können. Im kommunalen Haushalt stellen die kalkulatorischen Zinsen<br />

darüber hinaus auch noch den Ersatz für Zinsausgaben dar, die für die Kredite gezahlt werden müssen, die<br />

entweder unmittelbar als zweckgebundene Kredite oder anteilsmäßig als allgemeine Deckungsmittel für die<br />

kostenrechnende Einrichtung aufgenommen wurden, da die Zinsausgaben vom Gemeindehaushalt aus dessen<br />

allgemeinen Deckungsmitteln zu bestreiten sind.<br />

Voraussetzung für die Veranschlagung kalkulatorischer Kosten ist die Aufstellung und Führung von<br />

Anlagenachweisen. Die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen hat die Kommunalberatung Röder, Würzburg, mit<br />

dem erstmaligen Aufbau und Führung der Anlagenachweise beauftragt. Die Vermögenserstaufnahme zum Stand<br />

31.12.1998 ist für den Bereich Anlagennachweiskonten abgeschlossen. Im weiteren Schritt sind nun die<br />

allgemeinen Berechnungskriterien für die kalkulatorischen Kosten durch dem <strong>Markt</strong>gemeinderat festzulegen.<br />

Im Rahmen der vorhandenen Bandbreite wurden zugunsten der Gebührenzahler niedrigere bzw. mittlere Werte<br />

gewählt.<br />

Die Kommunalberatung Röder empfiehlt aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung folgende Berechnungskriterien:<br />

Berechnungsmethode für die kalkulatorischen Zinsen:<br />

Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung: aus dem Restbuchwert<br />

Zinssatz:<br />

jährlich 6,000 % , ab Vermögensjahr 2002 7,000 %<br />

Verzinsung des beitrags- und zuwendungsfinanzierten Anlagekapitals:<br />

Negative Verzinsung au dem nicht aufgelösten Restbetrag mit jährlich 6,000 %.<br />

Abschreibung des beitrags- und zuwendungsfinanzierten Anlagekapitals:<br />

Negative Abschreibung (Auflösung) mit einem jährlich neu ermittelten Auflösungsprozentsatz (=<br />

durchschnittlicher Abschreibungssatz der Einrichtung)<br />

Beginnregel/Buchung:<br />

Abschreibung und Verzinsung beginnen grundsätzlich jeweils am 1. Januar des Jahres nach dem<br />

Anschaffungsjahr. Die kostenwirksame Übernahme erfolgt ein Jahr zeitversetzt in die Haushalte und in die<br />

Benutzungsgebührenkalkulationen.<br />

Rundung und Zusammenfassung:<br />

Alle Beträge werden auf voll DM/€ gerundet. Kleinere Summen können im Interesse der Speicherung auf<br />

Vermögenskonten zusammengefasst werden.<br />

Folgende jährliche lineare Abschreibungssätze werden ab Vermögensjahr 1999 verwendet:<br />

Anlagegut Prozentsatz Straßenentwässerungsanteil in %<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Grundstücke/Dienstbarkeiten 0,000 teilweise 25,000<br />

Kanalnetz/Grundstücksanschlüsse 1,750 25,000<br />

Hauptsammler 1,750 25,000<br />

Düker/Pumpwerke 1,750 25,000<br />

Sonderbauwerke Kanalnetz baulicher Teil 2,500 25,000<br />

Sonderbauwerke Kanalnetz masch. Teil 6,000 25,000<br />

Kläranlage baulicher Teil 2,500<br />

Kläranlage maschineller Teile 6,000<br />

Kläranlage Phosphatfällung 6,000<br />

Bewegliches Vermögen 10,000 teilw. 25,000<br />

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Wasserversorgung<br />

EDV -Textbez.: GRTH03090<strong>5.</strong>doc<br />

M a r k t T h ü n g e n<br />

Grundstücke/Rechte 0,000<br />

Gebäude 2,000<br />

Hochbehälter 2,000<br />

Einfriedungen 10,000<br />

Übergabeschacht 3,000 bis 3,125<br />

Quell-/Pumpschächte 2,000<br />

Leitungsnetze/Grundstücksanschlüsse 1,250/2,500/3,000/4,000/neu einheitlich 2,500<br />

Wasserzähler 16,667<br />

Großwasserzähler 6,667<br />

Druckerhöhungsanlagen 5,000 bis 6,667<br />

Pumpen 10,000<br />

Bewegliches Vermögen 10,000 bis 20,000<br />

Fahrzeuge 12,500 bis 20,000<br />

Ausgleich Kostenüber- und -unterdeckungen aus Vorjahren, Bemessungszeitraum<br />

Der Bemessungszeitraum für Kostenüber- und -unterdeckungen beträgt 3 Jahre<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschließt vorgenannte allgemeine Bewertungskriterien für die kalkulatorischen Kosten der<br />

Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung.<br />

12 : 0<br />

9. Landtags- und Bezirkstagswahlen am 21.09.<strong>2003</strong>;<br />

Bildung der Wahlvorstände für die Urnen- und Briefwahl – Verpflichtung der Wahlhelfer<br />

Die Wahlverhandlungen zur Landtags- und Bezirkstagswahl am 21.09.<strong>2003</strong> erfolgen in der Zeit von 8.00 Uhr bis<br />

18.00 Uhr. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist ein Wahlvorstand zu bilden, der die<br />

Wahlhandlungen erledigt. Für die Landtags- und Bezirkstagswahl werden Wahlvorstände gebildet, die aus<br />

folgenden Personen bestehen:<br />

- Urnenwahl –<br />

Wahlvorsteher: 1. Bürgermeister Klaus Enzmann<br />

Stellvertreter: 2. Bürgermeister Richard Steigerwald<br />

Schriftführerin: Monika Peter<br />

Stellvertr. Schriftführer: Hubert Schömig<br />

Beisitzer: Gerd Kunitzky<br />

Beisitzer: Thomas Ammersbach<br />

Beisitzer: Dieter Beutel<br />

Beisitzerin: Christiane von <strong>Thüngen</strong><br />

Wahlhelferin: Anja Morgenstern<br />

Wahlhelfer: Lorenz Strifsky<br />

Wahlhelferin: Irene Neumeyer<br />

Wahlhelfer: Bernd Müller<br />

- Briefwahl –<br />

Wahlvorsteher: Rudolf Schwarz<br />

Stellvertreter: Günter Morgenstern<br />

Schriftführer: Jürgen Spies<br />

Stellvertr. Schriftführer: Erich Schwarz<br />

Wahlhelferin: Sabrina Weidner<br />

Wahlhelfer: Wolfgang Hess<br />

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M a r k t T h ü n g e n<br />

1. Bürgermeister Klaus Enzmann verpflichtet die Wahlvorstände zur gerechten Wahrnehmung ihres Amtes und<br />

die Mitglieder zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen<br />

Angelegenheiten.<br />

10. Städtebauförderung 2004; Neugestaltung Ortseingänge<br />

Bürgermeister Enzmann berichtet von dem Termin mit Herrn Wägelein von der Regierung von Unterfranken, bei<br />

dem auch Landschaftsarchitekt Müller-Maatsch zugegen war. Nach Aussage von Herrn Wägelein sind die<br />

finanziellen Mittel äußerst knapp bemessen, dem <strong>Markt</strong> <strong>Thüngen</strong> wird jedoch eine Förderung für die<br />

Neugestaltung des südlichen Ortseinganges (Bangerts) in Aussicht gestellt. Der Umfang dieser Förderung ist<br />

allerdings noch ungewiss.<br />

Für die Neugestaltung des nördlichen Ortseinganges und den Umbau der ehemaligen Raiffeisenhalle sind die<br />

Aussichten auf eine Förderung nicht sehr groß.<br />

Beschluss:<br />

Das Büro Müller-Maatsch wird beauftragt, den Antrag zur Städtebauförderung 2004 für den südlichen<br />

Ortseingang unverzüglich zu stellen. Die Neugestaltung des nördlichen Ortseinganges und der Umbau der<br />

Raiffeisenhalle wird auf die kommenden Jahre verschoben.<br />

11. Kurze Anfragen<br />

o. A.<br />

12 : 0<br />

a) Nitrat im Trinkwasser<br />

1. Bürgermeister Enzmann berichtet von dem Konzept für Nitratreduzierung im Grundwasser, das vom<br />

Landwirtschaftsamt Aschaffenburg/Karlstadt für das Werntal erarbeitet wurde. Für die Entschädigungen an die<br />

Landwirte beträgt der Gemeindeaufwand ca. 1.500,-- Euro.<br />

b) Einladung Kirchweih<br />

Die Kirchweihburschen laden auch dieses Jahr die Mitglieder des Gemeinderates ein. Der Kirchweihbaum wird am<br />

Kirchweihsamstag, 27.09.03 um 17.00 Uhr aufgestellt. Gleichzeitig bitten die Kirchweihburschen um einen<br />

Zuschuss. Bürgermeister Enzmann wird 50,00 Euro aus seinen Verfügungsmitteln als Zuschuss gewähren.<br />

c) Weihnachtsmarkt<br />

Ein Ratsmitglied erkundigt sich, ob ein Weihnachtsmarkt auf dem Planplatz geplant ist. Bgm. Enzmann erklärt,<br />

dass dies in der nächsten Sitzung der Werbegemeinschaft besprochen wird.<br />

O .A.<br />

o. A.<br />

o. A.<br />

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EDV -Textbez.: GRTH03090<strong>5.</strong>doc<br />

M a r k t T h ü n g e n<br />

d) Bürgerversammlung<br />

Der Termin für die Bürgerversammlung am 0<strong>5.</strong>12.<strong>2003</strong> (Nikolaus) wird in Frage gestellt, da im letzten Jahr nur<br />

wenige Mitglieder des <strong>Markt</strong>gemeinderates an der Bürgerversammlung teilnahmen. Nach kurzer Diskussion wird<br />

der geplante Termin jedoch bestätigt.<br />

e) Laubentsorgung<br />

Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgeschlagen, das Laub der Kastanienbäume in regelmäßigen Abständen<br />

zu entsorgen oder wegen des Schädlings (Miniermotte) gleich zu verbrennen. Aufgrund des frühen Laubfalles<br />

sollte auch der Kirchweg (Fußweg an der Schlossmauer) regelmäßig vom Laub befreit werden.<br />

f) Wasserqualität Poppenhäuser Quelle<br />

Ein <strong>Markt</strong>gemeinderat fragt nach der Wasserqualität der „Poppenhäuser Quelle“. Nach Aussage des<br />

Bürgermeisters sind diese Quellen von der Wasserversorgung abgetrennt, weil geringe Mengen von Kolibakterien<br />

im Wasser festgestellt wurden. Die Wasserversorgung erfolgt derzeit ausschließlich durch den Riedbrunnen.<br />

g) Schaden Eingang Werntalhalle<br />

Der Schaden an den Steinplatten am Eingang zur Werntalhalle ist noch immer nicht behoben.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Firma Löhe nochmals anzuschreiben, die entstandenen Schäden endlich zu<br />

regulieren.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt Bürgermeister Klaus Enzmann den öffentlichen<br />

Teil der Sitzung und leitet in den nichtöffentlichen Teil über.<br />

o. A.<br />

o. A.<br />

o. A.<br />

o. A.<br />

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