03.03.2013 Aufrufe

Fr, 30. Mai 2008 - Markt Thüngen

Fr, 30. Mai 2008 - Markt Thüngen

Fr, 30. Mai 2008 - Markt Thüngen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

EDV-Textbez.: GRTH0805<strong>30.</strong>doc<br />

M a r k t T h ü n g e n<br />

3. Sitzung<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Thüngen</strong><br />

Sitzungstag:<br />

<strong>30.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2008</strong><br />

19.00 – 21.00 Uhr<br />

Sitzungsort:<br />

Rathaus <strong>Thüngen</strong>, Sitzungssaal<br />

Anwesend:<br />

1. Bürgermeister Klaus Enzmann<br />

2. Bürgermeister Richard Steigerwald<br />

3. Bürgermeisterin Anja Morgenstern<br />

Gemeinderat Thomas Ammersbach<br />

Gemeinderat Dieter Beutel<br />

Gemeinderätin Simone Hohmann<br />

Gemeinderat Walter Lippert<br />

Gemeinderat Günter Morgenstern<br />

Gemeinderat Hubert Schömig<br />

Gemeinderat Lorenz Strifsky<br />

Gemeinderätin Christiane von <strong>Thüngen</strong><br />

Schriftführerin Monika Peter<br />

Nicht anwesend:<br />

Gemeinderat Wolfgang Heß, beruflich verhindert<br />

Gemeinderat Gerd Kunitzky, beruflich verhindert<br />

Seite 1 von 6


TAGESORDNUNG:<br />

ÖFFENTLICHER TEIL:<br />

EDV-Textbez.: GRTH0805<strong>30.</strong>doc<br />

M a r k t T h ü n g e n<br />

1. Sitzungsniederschriften vom 24. April <strong>2008</strong> und 07. <strong>Mai</strong> <strong>2008</strong>; Genehmigung<br />

2. Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes; Bebauungsplan "Solarpark <strong>Thüngen</strong>"<br />

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und<br />

der Behördenbeteiligung (Träger öffentlicher Belange) – Abwägungsbeschlüsse (u.a. Änderung des<br />

Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfes)<br />

b) Billigungs- und Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

3. Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz; Gastbesuch des Kindes Lenny Hohmann im Kindergarten<br />

Himmelstadt<br />

4. Städtebauförderung – Neugestaltung südlicher Altorteingang; Infopavillons und Busunterstellhallen – Vergabe<br />

der Metallbau- und Holzbauarbeiten<br />

5. Ehemalige jüdische Mitbürger – Projekt Stolpersteine; Antrag Kristina Ackermann, Burgsteig 6, 97289<br />

<strong>Thüngen</strong>, auf Verlegung von Stolpersteinen<br />

6. Kurze Anfragen<br />

a) <strong>Fr</strong>eizeitanlage an der Wern<br />

b) Vollzug der StVO; Verkehrsrechtliche Regelung im Zuge des Ausbaus B26/Am Bangerts<br />

– Umleitung Wendelsberg<br />

c) Erneuerung der Ortsdurchfahrt; alten Brunnen gefunden<br />

d) Baugebiet Am Kies<br />

e) Gemeindlicher Kindergarten; Pflege der Außenanlage<br />

f) Neugestaltung südlicher Altorteingang; Baum an der Bushaltestelle<br />

NICHTÖFFENTLICHER TEIL:<br />

Seite 2 von 6


Sitzungsniederschrift vom <strong>30.</strong>05.<strong>2008</strong>.<br />

EDV-Textbez.: GRTH0805<strong>30.</strong>doc<br />

M a r k t T h ü n g e n<br />

1. Bürgermeister Klaus Enzmann eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr.<br />

ÖFFENTLICHER TEIL:<br />

1. Sitzungsniederschriften vom 24.04.<strong>2008</strong> und 07.05.<strong>2008</strong>; Genehmigung<br />

Die Sitzungsniederschriften vom 24.04.<strong>2008</strong> und 07.05.<strong>2008</strong> sind den Mitgliedern des <strong>Markt</strong>gemeinderates in<br />

Fotokopie zugegangen.<br />

1. Bürgermeister Klaus Enzmann fordert das <strong>Markt</strong>gemeinderatskollegium auf, evtl. Änderungswünsche<br />

vorzubringen.<br />

Änderungsanträge werden nicht eingereicht.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 24.04.<strong>2008</strong> ohne Änderungen.<br />

11 : 0<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 07.05.<strong>2008</strong> ohne Änderungen.<br />

2. Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes;<br />

Bebauungsplan "Solarpark <strong>Thüngen</strong>"<br />

11 : 0<br />

Dieser Tagesordnungspunkt muss zurückgestellt werden, da die Unterlagen vom zuständigen Architekturbüro<br />

Röbig, Schondra, nicht vollständig vorliegen.<br />

3. Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz;<br />

Gast-Besuch des Kindes Lenny Hohmann im Kindergarten Himmelstadt<br />

<strong>Fr</strong>au Hohmann beantragt mit Schreiben vom 12.02.<strong>2008</strong> ein Gastkindverhältnis für Ihr Kind Lenny, geb.<br />

07.09.<strong>2008</strong>, für den kirchlichen Kindergarten Himmelstadt.<br />

Sachverhalt:<br />

<strong>Fr</strong>au Hohmann arbeitet seit kurzem wieder halbtags, als Erzieherin im Kindergarten Himmelstadt. Nach Aussage<br />

von <strong>Fr</strong>au Hohmann ist Sie „kurzfristig eingesprungen“. Um die Betreuung Ihres Sohnes zu sichern, möchte sie das<br />

Betreuungsangebot in Himmelstadt während ihrer Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Aufgrund des Arbeitsbeginns<br />

in Himmelstadt um 07.30 Uhr kann <strong>Fr</strong>au Hohmann das Betreuungsangebot in <strong>Thüngen</strong> nicht wahrnehmen.<br />

Die Verwaltung stellt hierzu fest:<br />

Durch die Öffnungszeiten des Kindergartens in <strong>Thüngen</strong>, sowie den Arbeitszeiten von <strong>Fr</strong>au Hohmann, ist es nicht<br />

möglich, die Einrichtung in der Aufenthaltsgemeinde in Anspruch zu nehmen. Hier liegt ein zwingender Grund<br />

nach Art. 23 Abs. 4 BayKiBiG vor. Betroffen ist die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Demnach ist<br />

die Förderung des Betreuungsplatzes möglich.<br />

o. A.<br />

Seite 3 von 6


EDV-Textbez.: GRTH0805<strong>30.</strong>doc<br />

M a r k t T h ü n g e n<br />

Für einen 20 Stunden/Woche Platz beträgt die kommunale Förderung für den Zeitraum (01. Februar bis 31. Juli<br />

<strong>2008</strong>) ca. 769 €. Es besteht die Möglichkeit, den Eltern einen Mitfinanzierungsanteil von bis zu 50% nach Art. 23<br />

Abs. 4 Satz 2 BayKiBiG aufzuerlegen. Hier ist jedoch unbedingt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern zu<br />

berücksichtigen.<br />

Es erfolgt Diskussion.<br />

Beschluss:<br />

Für den Zeitraum vom 01.02.08 bis 31.07.08 wird das Gastkindverhältnis nach Art. 23 Abs. 4 Satz 1 BayKiBiG<br />

genehmigt, der <strong>Markt</strong> <strong>Thüngen</strong> trägt den kommunalen Förderanteil für den Gastkindplatz. Den Eltern wird ein<br />

Mitfinanzierungsanteil von 25% auferlegt, gemäß(Art. 23 Abs. 4 Satz 2 BayKiBiG; Art. 40 BayVwVfG).<br />

Die Bedarfsanerkennung nach Art. 7 BayKiBiG wird ausgeschlossen, da nicht davon auszugehen ist, dass<br />

regelmäßig <strong>Thüngen</strong>er Kinder den Kindergarten in Himmelstadt besuchen.<br />

10 : 0<br />

<strong>Fr</strong>au Simone Hohmann hat gem. Art. 49 GO nicht an der Beschlussfassung und Abstimmung teilgenommen.<br />

4. Städtebauförderung – Neugestaltung südlicher Altorteingang;<br />

Infopavillons und Buswarte-Pavillons Vergabe der Metallbau- und Holzbauarbeiten<br />

Über die erforderlichen Metallbau- und Holzbauarbeiten für die Erstellung der Info- sowie der Buswarte-Pavillons,<br />

sowie der Sitzauflagen wurde eine beschränkte Ausschreibung unter Beteiligung örtlicher Firmen durchgeführt.<br />

Von insgesamt 10 ausgewählten Firmen haben drei Firmen fristgerecht zur Submission ein Angebot abgegeben.<br />

Nach Prüfung und Wertung der vorgelegten Angebote, kam folgendes Ergebnis mit der Gesamtbruttosumme<br />

zustande:<br />

1. Fa. Haßler Metallbau 66.517,56 Euro<br />

2. Fa. Merkel 69.723,89 Euro<br />

3. Fa. Wießner 115.559,71 Euro<br />

Das Planungsbüro Müller-Maatsch, versichert das alle Bieter bereits im Umfang inhaltlich vergleichbare Arbeiten<br />

mit Erfolg ausgeführt haben und über die fachkundliche Eignung verfügen. Die in den Leistungsverzeichnissen<br />

angegebenen Einheitspreise wurden überprüft. Sie sind konjunkturbedingt niedrig, jedoch marktgerecht. Das<br />

Angebot der Fa. Haßler liegt mit 66.517,56 Euro 4,8% unter der Angebotssumme der zweitgünstigst bietenden<br />

Fa. Merkel. Das Angebot der Fa. Wießner ist als „Ausreißer“ zu teuer angeboten. In der aktuellen<br />

Kostenberechnung des Planungsbüros vom 17.09.07 wurden die Kosten mit 80.206,00 Euro veranschlagt.<br />

Nach technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote durch das Büro Müller-Maatsch hat die Firma Ernst<br />

Haßler Metallbau, 96152 Burghaslach, das kostengünstigste Angebot mit 66.517,56 Euro abgegeben.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschließt, entsprechend dem Vergabevorschlag des Büros Müller Maatsch, den Auftrag an<br />

die Fa. Ernst Hassler Metallbau, 97152 Burghaslach, gemäß den Konditionen des Angebotes vom 09.05.<strong>2008</strong>, zu<br />

vergeben.<br />

11 : 0<br />

Seite 4 von 6


EDV-Textbez.: GRTH0805<strong>30.</strong>doc<br />

M a r k t T h ü n g e n<br />

5. Ehemalige jüdische Mitbürger – Projekt Stolpersteine;<br />

Antrag Kristina Ackermann, Burgsteig 6, 97289 <strong>Thüngen</strong>, auf Verlegung von Stolpersteinen<br />

<strong>Fr</strong>au Kristina Ackermann gehört der Arbeitsgruppe „Stolpersteine“ an der Volkshochschule in Karlstadt an. Die<br />

Verlegung von sogenannten Stolpersteinen soll in <strong>Thüngen</strong>, das früher eine bedeutende jüdische Kultusgemeinde<br />

war, an die ehemaligen Mitbürger erinnern. Nach ihren bisherigen Recherchen galten auch in unserem Ort einige<br />

Anwesen als letzter freiwilliger Wohnsitz von verfolgten Mitbürgern jüdischen Glaubens.<br />

<strong>Fr</strong>au Ackermann sieht es als eine Verpflichtung, die Geschichte der jüdischen Kultusgemeinde für die<br />

Nachkommen zu erhalten. Es ist ein Teil unserer Heimatgeschichte und die Verlegung der Stolpersteine vor den<br />

jeweiligen Anwesen sollen und dürfen auf keinen Fall als Schuldzuweisung aufgefasst werden. Die Steine sind<br />

ohne jegliche Wertung anzusehen und sollen nur an die zwangsdeportierten Menschen erinnern.<br />

In Karlstadt selbst und in einigen Karlstadter Ortsteilen wurde erst vor kurzer Zeit die Verlegung von insgesamt<br />

51 Stolpersteine vom Stadtrat bewilligt.<br />

Es erfolgt rege Diskussion.<br />

Einige Mitglieder des <strong>Markt</strong>gemeinderates berichten, dass sie von Bürgern angesprochen wurden, die in Häusern<br />

von ehemaligen jüdischen Mitbürgern leben und auf keinen Fall einen Stolperstein vor ihrem Anwesen haben<br />

wollen.<br />

Als Alternative wird vorgeschlagen, die Stolpersteine am Brunnen vor dem evang.-luth. Gemeindezentrum zu<br />

platzieren. Ein weiterer Vorschlag, eine Gedenktafel am Rathaus angebracht, die bei Bedarf ergänzt werden kann,<br />

findet ebenfalls Zustimmung.<br />

Nach kurzer Debatte wird folgende Einigung erzielt:<br />

1. Bürgermeister Klaus Enzmann wird in einem persönlichen Gespräch mit den betroffenen Hauseigentümer<br />

klären, ob Einverständnis mit dem Projekt besteht.<br />

6. Kurze Anfragen<br />

a) <strong>Fr</strong>eizeitanlage an der Wern<br />

Auf Grund der wiederholten Schäden durch Vandalismus an der Einrichtung hat Bürgermeister Klaus Enzmann<br />

folgende Beschilderung anfertigen lassen: „Die Spielgeräte dürfen nur von Kindern bis zu 14 Jahren benutzt<br />

werden. Bei Eintritt der Dunkelheit darf sich auf dem Platz niemand mehr aufhalten.“<br />

Sobald dieses Schild angebracht wurde und ein Verstoß gegen die Anordnungen festgestellt wird, hat man nun<br />

eine polizeiliche Handhabe gegen die Zuwiderhandelnden.<br />

b) Vollzug der StVO; Verkehrsrechtliche Regelung im Zuge des Ausbaus B26/Am Bangerts –<br />

Umleitung Wendelsberg<br />

Nach den erneuten Klagen der Anlieger der Ortsstraßen Am Wendelsberg, Retzstadter Straße und Bodenstraße<br />

über das hohe Verkehrsaufkommen auf der Umleitungsstrecke und von den Fernlastzügen, die das<br />

Durchfahrtsverbot ignorieren, wurde in der letzten <strong>Markt</strong>gemeinderatssitzung vorgeschlagen, für die<br />

Umleitungsstrecke eine Höhenbegrenzung festzulegen. Eine Durchfahrtssperre mit Höhenbeschränkung wird mit<br />

Sicherheit bei den Fahrern der großen Fernlastzügen Beachtung finden und nicht umgangen werden.<br />

1. Bürgermeister Klaus Enzmann erklärt nun, dass nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Karlstadt eine<br />

Höhenbegrenzung für die Umleitungsstrecke nicht erlaubt ist, da dies nicht den Tatsachen entspräche.<br />

o. A.<br />

o. A.<br />

o. A.<br />

Seite 5 von 6


EDV-Textbez.: GRTH0805<strong>30.</strong>doc<br />

M a r k t T h ü n g e n<br />

c) Erneuerung der Ortsdurchfahrt; Alten Brunnen gefunden<br />

Bei den Bauarbeiten wurde auf dem Gehweg an der Einmündung Bundesstraße/Neue Gasse, vor dem Anwesen<br />

Schmitt, ein alter Brunnen entdeckt. Der Brunnenschacht ist gefasst und auf dem Grund befindet sich Wasser.<br />

Nach Rücksprache mit Herrn Ackermann vom Büro Müller-Maatsch bestehen keine sicherheitstechnischen<br />

Bedenken. Der Gehweg ist an dieser Stelle breit genug, um den Brunnen zu erhalten.<br />

Er hat im Auftrag von Bürgermeister Enzmann folgende Vorschläge ausgearbeitet:<br />

1) Der Brunnenschacht wird mit Bruchsteinen ca. 80 cm hoch aufgemauert und mit einer Glasplatte abgedeckt<br />

Mit einer entsprechender Beleuchtung könnte man dann bis zum Brunnengrund sehen.<br />

Nettokosten ca. 3.500,00 €.<br />

2) Wie Vorschlag 1) mit Pumpeneinbau und Wassernutzung.<br />

Nettokosten ca. 4.000,00 €.<br />

Die Mitglieder des <strong>Markt</strong>gemeinderates sind sich einig, diesen historischen Brunnen zu erhalten. Der Einbau einer<br />

Pumpe zur Wassernutzung wird jedoch abgelehnt, weil die unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße für spielende<br />

Kinder eine zu große Gefahr darstellt.<br />

Beschluss:<br />

Dem ausgearbeiteten Vorschlag 1) von Herrn Ackermann wird zugestimmt. Die ausführende Baufirma wird<br />

beauftragt, den Brunnen aufzumauern. Die Kosten hierfür betragen netto ca. 3.500,00 €.<br />

11 : 0<br />

d) Baugebiet am Kies<br />

Heimatpfleger Jörg Ackermann fragt nach, wer am sogenannten „Heinrichswäldchen“ oberhalb des<br />

Neubaugebietes eine Bank aufgestellt hat? Diese Bank ist auf Grund ihres weißen Farbanstriches weithin sichtbar<br />

und kein sehr schöner Anblick. Außerdem steht sie nicht gerade, was ein bequemes Sitzen unmöglich macht.<br />

Bürgermeister Enzmann hat die Aufstellung nicht veranlasst. Er wird Erkundigungen einholen und die<br />

Angelegenheit klären. Gegebenenfalls werden die Bauhofmitarbeiter die Bank wieder abbauen.<br />

e) Gemeindlicher Kindergarten; Pflege der Außenanlage<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Walter Lippert weist daraufhin, dass die Außenanlagen am Kindergarten dringend gemäht<br />

werden müssen. Er wurde von Eltern auf die Zeckengefahr hingewiesen, die durch das hohe Gras noch gesteigert<br />

wird.<br />

Da zur Zeit die Außenanlagen teilweise saniert werden, konnte das gemeindliche Personal die Mäharbeiten nur<br />

bedingt durchführen. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird das Gras sofort vorschriftsmäßig gemäht.<br />

f) Neugestaltung südlicher Altorteingang; Baum an der Bushaltestelle<br />

Durch die Stützmauer an der neuen Bushaltestelle wurden die Wurzeln eines Baumes reduziert. Auf Vorschlag<br />

eines <strong>Markt</strong>gemeinderatsmitgliedes sollte die Standfestigkeit des alten Baumes überprüft werden.<br />

1. Bürgermeister Klaus Enzmann wird alles Notwendige veranlassen.<br />

NICHTÖFFENTLICHER TEIL:<br />

o. A.<br />

o. A.<br />

o. A.<br />

Seite 6 von 6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!