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M arkt T h ü ngen

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EDV-Textbez.: 3. Sitzung GRTH 26.04.07.doc<br />

M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />

3. Sitzung<br />

des M<strong>arkt</strong>gemeinderates Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />

Sitzungstag:<br />

26. April 2007<br />

19.30 – 21.30 Uhr<br />

Sitzungsort:<br />

Rathaus Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />

1. B<strong>ü</strong>rgermeister Klaus Enzmann<br />

2. B<strong>ü</strong>rgermeister Richard Steigerwald<br />

3. B<strong>ü</strong>rgermeister Hubert Schömig<br />

Gemeinderat Thomas Ammersbach<br />

Gemeinderat Dieter Beutel<br />

Gemeinderat Dieter Kress<br />

Gemeinderätin Anja Morgenstern<br />

Gemeinderat G<strong>ü</strong>nter Morgenstern<br />

Gemeinderätin Irene Neumeyer<br />

Gemeinderat Rudolf Schwarz<br />

Gemeinderat Lorenz Strifsky<br />

Gemeinderätin Christiane von Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />

Schriftf<strong>ü</strong>hrerin Monika Peter<br />

Nicht anwesend<br />

Gemeinderat Gerd Kunitzky, beruflich verhindert<br />

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TAGESORDNUNG:<br />

ÖFFENTLICHER TEIL:<br />

EDV-Textbez.: 3. Sitzung GRTH 26.04.07.doc<br />

M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />

1. Sitzungsniederschrift vom 16.03. und 28.03.2007 (Kulturausschusssitzung); Genehmigung<br />

2. Errichtung einer Photovoltaikanlage durch die Fa. Epuron GmbH, Hamburg, auf dem Grundst<strong>ü</strong>ck Fl.-Nr. 625<br />

der Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />

3. Schwarz Alexander und Wagenpfahl-Schwarz Maria, BV-Nr. 2007 003; Bauantrag: Neubau Garage,<br />

Heckenweg 10, Fl.-Nr. 1250/5, Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />

4. Schwab Eduard und Monika, BV-Nr. 2007 004; Bauantrag: Anbau eines Erkers mit Einbau eines<br />

behindertengerechten WCs, Burgsteig 2, Fl.-Nr. 2525/2, Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />

5. Steinmetz Elisabeth, BV-Nr. 2007 006; Bauantrag: Umbau Zweifamilienhaus mit Errichtung einer Gaube, Am<br />

Sonnenhang 39, Fl.-Nr. 3676, Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />

6. Wilms Grigori und Silkin Elena, BV-Nr. 2007 007; Bauantrag: Neubau einer Garage und Überdachung des<br />

Kellerabgangs, Gutenbergstraße 18, Fl.-Nr. 3343/2, Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />

7. Brandschutz; 2. Änderung der Satzung <strong>ü</strong>ber Aufwendungsersatz und Geb<strong>ü</strong>hren f<strong>ü</strong>r Einsätze und andere<br />

Leistu<strong>ngen</strong> gemeindlicher Feuerwehren (Neufassung der Verrechnungssätze)<br />

8. Satzung f<strong>ü</strong>r die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)<br />

9. Kurze Anfragen<br />

a) Bolzplatz am Schulsportplatz<br />

b) Verkehrsschilder am Bangerts<br />

c) Mietwesen; Ausschreibung ehemalige Hausmeisterwohnung<br />

d) Staatsstraße 2300 Richtung Retzbach‘<br />

e) Schuttablageru<strong>ngen</strong> am Riedberg<br />

f) Keine Maifeuer wegen Brandgefahr<br />

g) Ortsbeleuchtung am Planplatz<br />

NICHTÖFFENTLICHER TEIL:<br />

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EDV-Textbez.: 3. Sitzung GRTH 26.04.07.doc<br />

M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />

Niederschrift <strong>ü</strong>ber die 3. Sitzung des M<strong>arkt</strong>gemeinderates Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> am Donnerstag, den 26.04.2007 um 19.30<br />

Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong>.<br />

1. B<strong>ü</strong>rgermeister Klaus Enzmann eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.<br />

ÖFFENTLICHER TEIL:<br />

1. Sitzungsniederschriften vom 16.03. und 28.03.2007 (Kulturausschusssitzung); Genehmigung<br />

Die Sitzungsniederschriften vom 16.03. und 28.03.2007 (Kulturausschusssitzung) sind den Mitgliedern des M<strong>arkt</strong>gemeinderates<br />

in Fotokopie zugega<strong>ngen</strong>.<br />

1. B<strong>ü</strong>rgermeister Klaus Enzmann fordert das M<strong>arkt</strong>gemeinderatskollegium auf, evtl. Änderungsw<strong>ü</strong>nsche vorzubri<strong>ngen</strong>.<br />

Änderungsanträge werden nicht eingereicht.<br />

Beschluss:<br />

Der M<strong>arkt</strong>gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschriften Die Sitzungsniederschriften vom 16.03. und<br />

28.03.2007 (Kulturausschusssitzung) ohne Änderu<strong>ngen</strong>.<br />

12 : 0<br />

2. Errichtung einer Photovoltaikanlage durch die Fa. Epuron GmbH, Hamburg, auf dem Grundst<strong>ü</strong>ck<br />

Fl.-Nr. 625 der Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt begr<strong>ü</strong>ßt 1. B<strong>ü</strong>rgermeister Klaus Enzmann Herrn Hans Rohrm<strong>ü</strong>ller, Koordinator<br />

des Projektes, Herrn Christoph Schmitt von der Hamburger Firma Epuron GmbH, Herrn Architekt Rudolf Röbig,<br />

Herrn Landschaftsarchitekt Dr. Marquardt, Herrn Baron Hanskarl von Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> und Herrn Erhard Kohlhepp als<br />

Vertreter der Jagdgenossen.<br />

Die Firma Epuron GmbH, Hamburg, plant den Bau und Betrieb eines Fotovoltaikkraftwerks auf dem Grundst<strong>ü</strong>ck<br />

Fl.-Nr. 625 der Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong>. Das Anwesen hat eine Größe von rund 38,4 ha (384.305 m²), befindet sich<br />

nördlich des Altortbereichs in der Flurlage „Luttental“. Eigent<strong>ü</strong>mer des Anwesens ist Hanskarl Freiherr von<br />

Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong>.<br />

Koordinator des Projektes vor Ort ist Herr Hans Rohrm<strong>ü</strong>ller, Bad Br<strong>ü</strong>ckenau. Herr Rohrm<strong>ü</strong>ller präsentiert Fotomontagen,<br />

in denen die Fläche der Anlage farblich hervorgehoben wurde. Die Fotos wurden von Heimatpfleger<br />

Jörg Ackermann aus verschiedenen Blickwinkeln rund um Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> aufgenommen.<br />

Die Mitglieder des M<strong>arkt</strong>gemeinderates erhielten Unterlagen <strong>ü</strong>ber die geplante Photovoltaikanlage und konnten<br />

sich bereits im Vorfeld <strong>ü</strong>ber das Projekt informieren. Herr Rohrm<strong>ü</strong>ller beantwortet nun die Fragen des M<strong>arkt</strong>gemeinderates<br />

bzgl. der Einspeisung in die 20-KV-Leitung, der Einzäunung und Begr<strong>ü</strong>nung der Anlage und dem<br />

Baustellenverkehr. Herr Rohrm<strong>ü</strong>ller erläutert, dass die Begr<strong>ü</strong>nung des Zaunes in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde<br />

erfolgt. Die Einspeisung wird mit E.ON geklärt und erfolgt <strong>ü</strong>ber eine Erdleitung. Der Baustellenverkehr<br />

wird sich nicht durch Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> bewegen, da die Wernbr<strong>ü</strong>cke nicht f<strong>ü</strong>r den Schwerlastverkehr geeignet ist.<br />

Der R<strong>ü</strong>ckbau der Anlage ist durch Bankleistu<strong>ngen</strong> gesichert und wird durch B<strong>ü</strong>rgschaften bereits bei der Finanzierung<br />

noch vor Baubeginn ber<strong>ü</strong>cksichtigt. F<strong>ü</strong>r die Gemeinde fallen keine Kosten an. Die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt nicht <strong>ü</strong>ber das Bauamt Zelli<strong>ngen</strong>. Nur der rechtliche Teil f<strong>ü</strong>r die Flächennutzungsplanänderung<br />

wird <strong>ü</strong>ber die Verwaltungsgemeinschaft Zelli<strong>ngen</strong> abgewickelt. Es wird vorzeitiger Baubeginn beantragt<br />

und ein Teil der Anlage soll bereits im Herbst dieses Jahres in Betrieb gehen. Eine Einigung mit den Jagdgenossen<br />

wurde bereits erzielt und vertraglich geregelt.<br />

F<strong>ü</strong>r die Pflege und Wartung der Anlage werden ortsansässige Firmen beauftragt.<br />

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EDV-Textbez.: 3. Sitzung GRTH 26.04.07.doc<br />

M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />

Beschluss:<br />

Dem Vorhaben der Fa. Epuron GmbH, Hamburg, f<strong>ü</strong>r den Neubau einer Photovoltaikanlage auf dem Grundst<strong>ü</strong>ck<br />

Fl.-Nr. 625 der Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> wird unter folgenden Bedingu<strong>ngen</strong> zugestimmt.<br />

Das Vorhaben liegt im Außenbereich der Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> und ist nach § 35 BauGB nicht privilegiert.<br />

Die M<strong>arkt</strong>gemeinde Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> ist bereit, die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens durch eine Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes herbeizuf<strong>ü</strong>hren,<br />

wenn die hierf<strong>ü</strong>r anfallenden Planungskosten (z.B. erforderlich werdende Gutachten bzw. Planungskosten f<strong>ü</strong>r<br />

Sonderfachleute) sowie, soweit möglich, Verwaltungstätigkeiten (z.B. Vervielfältigungskosten, Porti f<strong>ü</strong>r die Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange) vom Träger des Vorhabens <strong>ü</strong>bernommen werden.<br />

Der M<strong>arkt</strong> Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> ist bereit, die verfahrensrechtliche Seite des Flächennutzungsplanänderungs- und des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens,<br />

durchzuf<strong>ü</strong>hren. Dies wird im Städtebaulichen Vertrag explizit geregelt.<br />

Bei Vorlage ordnungsgemäßer Bauvorlagen in einem Verfahrensstand der erforderlichen Bauleitplanung, die eine<br />

bauaufsichtliche Genehmigung des Verfahrens zulässt (§ 33 BauGB), wird das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches<br />

erforderliche Einvernehmen des M<strong>arkt</strong>es Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> zu dem Vorhaben in Aussicht gestellt.<br />

Wasserversorgung<br />

Das Bauvorhaben kommt im Trinkwasserschutzgebiet Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong>/Karlstadt zur Ausf<strong>ü</strong>hrung.<br />

Der Betreiber hat ausreichende Versicheru<strong>ngen</strong> nachzuweisen.<br />

Wegebenutzung<br />

Durch eine entsprechende Dokumentation ist der Straßen- und Wegezustand der benutzten öffentlichen Straßen<br />

und Wege vor und nach Ausf<strong>ü</strong>hrung der Baumaßnahme festzuhalten. Danach festgestellte Beschädigu<strong>ngen</strong> sind<br />

auf Kosten des Bauherrn in angemessener Frist zu beseitigen.<br />

F<strong>ü</strong>r die dingliche Sicherung der verlegten Strom- und Steuerkabel im öffentlichen Grund ist eine einmalige Entschädigung<br />

in Höhe von 3,50 € pro laufenden Meter an den M<strong>arkt</strong> Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> zu zahlen.<br />

Der Baustellen- und Zulieferverkehr (Schwerlastverkehr) hat <strong>ü</strong>ber den Stadtteil Heßlar zu erfolgen. Diese Passage<br />

wird im Städtebaulichen Vertrag geregelt<br />

Städtebaulicher Vertrag<br />

In einem städtebaulichen Vertrag sind die Planungsleistu<strong>ngen</strong> und sonstige Vereinbaru<strong>ngen</strong> zu regeln. Grundsätzlich<br />

gilt, dass dem M<strong>arkt</strong> Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> keinerlei Kosten f<strong>ü</strong>r Planungsleistu<strong>ngen</strong> entstehen d<strong>ü</strong>rfen.<br />

11 : 1<br />

1. B<strong>ü</strong>rgermeister Klaus Enzmann bedankt sich f<strong>ü</strong>r die ausf<strong>ü</strong>hrlichen Erläuteru<strong>ngen</strong> bei Herrn Rohrm<strong>ü</strong>ller und verabschiedet<br />

die zu diesem Tagesordnungspunkt Anwesenden.<br />

3. Schwarz Alexander, Wagenpfahl-Schwarz Maria, BA 2007 003; Bauantrag:<br />

Neubau Garage, Heckenweg 10, Fl.-Nr. 1250/5, Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bienleite“ in einem allgemeinen Wohngebiet. Das<br />

Vorhaben widerspricht den Festsetzu<strong>ngen</strong> des Bebauungsplans. Gemäß Bebauungsplan ist die Traufhöhe zur<br />

Straße mit max. 2,75 m gemessen von der Oberkante der nat<strong>ü</strong>rlichen Geländeoberfläche festgesetzt. Die Bauwerber<br />

beantragen eine Traufhöhe von ca. 3,40 m.<br />

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EDV-Textbez.: 3. Sitzung GRTH 26.04.07.doc<br />

M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />

Die Erschließung ist gesichert, Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag sowie die entsprechende Befreiung von den Festsetzu<strong>ngen</strong> des<br />

Bebauungsplanes bez<strong>ü</strong>glich der Traufhöhe wird nicht erteilt.<br />

11 : 1<br />

4. Schwab Eduard und Monika, BA-Nr. 2007 004; Bauantrag: Anbau eines Erkers mit Einbau<br />

eines behindertengerechten WCs, Burgsteig 2, Fl.-Nr. 2525/2, Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Buchenhölle“ in einem allgemeinen Wohngebiet.<br />

Das Vorhaben widerspricht den Festsetzu<strong>ngen</strong> des Bebauungsplanes. Der geplante Erker, welcher nur im Obergeschoss<br />

errichtet wird, <strong>ü</strong>berschreitet sowohl die Bau- als auch die Grundst<strong>ü</strong>cksgrenze um ca. 0,50 m.<br />

Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag sowie die entsprechende Befreiung bez<strong>ü</strong>glich der Baugrenzen<strong>ü</strong>berschreitung<br />

wird erteilt. Seitens des Landratsamtes Main-Spessart ist zu pr<strong>ü</strong>fen, ob bez<strong>ü</strong>glich des „Überhangs“<br />

in die öffentliche Verkehrsfläche alle erforderlichen Abstände eingehalten werden.<br />

12 : 0<br />

5. Steinmetz Elisabeth, BA-Nr. 2007 006; Bauantrag: Umbau Zweifamilienhaus mit Errichtung<br />

einer Gaube, Am Sonnenhang 39, Fl.-Nr. 3676, Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Wendelsberg“ in einem allgemeinen Wohngebiet.<br />

Das Vorhaben widerspricht den Festsetzu<strong>ngen</strong> des Bebauungsplanes:<br />

1. Laut Bebauungsplan sind Dachgauben unzulässig.<br />

2. Laut Bebauungsplan sind f<strong>ü</strong>r die Dacheindeckung engobierte Flachdachpfannen oder dunkelgraue Wellasbestzementplatten<br />

zu verwenden.<br />

Die Bauwerber beantragen f<strong>ü</strong>r die Dacheindeckung der Gaube Blech zu verwenden.<br />

Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag, sowie die entsprechenden Befreiu<strong>ngen</strong> vom Bebauungsplan<br />

bez<strong>ü</strong>glich der Errichtung einer Gaube und der Dacheindeckung der Gaube mit Blech, wird erteilt.<br />

12 : 0<br />

6. Wilms Grigori, Silkin Elena, BA-Nr. 2007 007; Bauantrag: Neubau einer Garage und<br />

Überdachung des Kellerabgangs, Gutenbergstraße 18, Fl.-Nr. 3343/2, Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Boden“ in einem Mischgebiet.<br />

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EDV-Textbez.: 3. Sitzung GRTH 26.04.07.doc<br />

M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />

Es widerspricht den Festsetzu<strong>ngen</strong> des Bebauungsplanes. Laut Bebauungsplan sind Garagen und Nebengebäude<br />

mit einer dem Hauptgebäude angepassten Dachneigung und äußeren Gestaltung zu erstellen. Die Bauwerber<br />

beantragen anstelle eines Satteldaches ein Flachdach zu errichten. Entsprechende Präzedenzfälle sind im Bebauungsplanbereich<br />

vorhanden.<br />

Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag sowie die entsprechende Befreiung von den Festsetzu<strong>ngen</strong> des<br />

Bebauungsplanes bez<strong>ü</strong>glich der Dachform der Garage wird erteilt.<br />

12 : 0<br />

7. Brandschutz; Satzung zur 2. Änderung der Satzung <strong>ü</strong>ber Aufwendungs- und Kostenersatz f<strong>ü</strong>r<br />

Einsätze und andere Leistu<strong>ngen</strong> gemeindlicher Feuerwehren (Neufassung der Anlage) vom<br />

26.04.2007<br />

Sachverhalt:<br />

Angesichts geänderter Fahrzeugtypen und der allgemeinen Kostenentwicklung war eine Überarbeitung des<br />

Pauschal-Verzeichnisses zur Verrechnung von Feuerwehrleistu<strong>ngen</strong> notwendig und liegt im Ergebnis nun vor.<br />

Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt mit Schreiben vom 10.04.2007 die Pauschalsätze f<strong>ü</strong>r die Verrechnung der<br />

Feuerwehreinsatzkosten anzuheben.<br />

Beschluss:<br />

Der M<strong>arkt</strong> Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> erlässt auf Grund Art. 28 Absätze 1 und 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) i.V.m. Art.<br />

2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende<br />

SATZUNG<br />

zur 2.Änderung der Satzung <strong>ü</strong>ber Aufwendungs- und Kostenersatz f<strong>ü</strong>r Einsätze und andere<br />

Leistu<strong>ngen</strong> gemeindlicher Feuerwehren (Neufassung der Anlage) vom 26.04.2007.<br />

§ 1<br />

Satzungsänderung<br />

Die Anlage zu § 1 Absatz 3 der Urfassung vom 18.03.1999 wird wie folgt neu gefasst:<br />

Anlage zur Satzung <strong>ü</strong>ber Aufwendungs- und Kostenersatz f<strong>ü</strong>r Einsätze und andere Leistu<strong>ngen</strong><br />

gemeindlicher Feuerwehren<br />

Der Aufwendungsersatz setzt sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nr. 1 bis 3) und den Personalkosten (Nr. 4)<br />

zusammen.<br />

1. Streckenkosten<br />

Die Streckenkosten betragen f<strong>ü</strong>r jeden angefa<strong>ngen</strong>en Kilometer Wegstrecke f<strong>ü</strong>r<br />

Löschfahrzeuge<br />

a) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 3,45 € vorher 2,00 €<br />

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M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />

b) Mehrzweckfahrzeug MZF 2,95€ vorher 2,00 €<br />

c) sonstige Anhänger 2,00 €<br />

2. Ausr<strong>ü</strong>ckestundenkosten<br />

Mit den Ausr<strong>ü</strong>ckestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausr<strong>ü</strong>stung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen<br />

gehören, deren Kosten aber nicht durch die zur<strong>ü</strong>ckgelegte Wegstrecke beeinflußt werden. F<strong>ü</strong>r angefa<strong>ngen</strong>e<br />

Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im <strong>ü</strong>brigen die ganzen Ausr<strong>ü</strong>ckestundenkosten erhoben.<br />

Die Ausr<strong>ü</strong>ckestundenkosten betragen berechnet vom Zeitpunkt des Ausr<strong>ü</strong>ckens aus dem<br />

Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinr<strong>ü</strong>ckens – je eine Stunde f<strong>ü</strong>r<br />

a) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 66,86 € vorher 31,00 €<br />

b) Mehrzweckfahrzeug GW 26,20 € vorher 12,00 €<br />

c) sonstige Anhänger 20,00 €<br />

3. Arbeitsstundenkosten<br />

Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuertechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und<br />

können demnach daf<strong>ü</strong>r keine Ausr<strong>ü</strong>ckestundenkosten geltend gemacht werden) werden Arbeitsstundenkosten<br />

berechnet.<br />

In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort<br />

vor<strong>ü</strong>bergehend nicht in Betrieb ist.<br />

F<strong>ü</strong>r angefa<strong>ngen</strong>e Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im <strong>ü</strong>brigen die ganzen Stundenkosten erhoben.<br />

Als Arbeitsstunden werden berechnet f<strong>ü</strong>r<br />

Tragkraftspritze oder Lenzpumpe TS 8/8 48,50 € unverändert<br />

Umluftunabhängiges Atemschutzgerät 25,00 € unverändert<br />

Generator 5 KVA 24,50 € unverändert<br />

Tauchpumpe TP 4/1 13,50 € unverändert<br />

Mehrzwecksauger 17,00 € unverändert<br />

4. Personalkosten<br />

Die Personalkosten werden nach Ausr<strong>ü</strong>ckestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausr<strong>ü</strong>cken aus dem<br />

Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinr<strong>ü</strong>cken anzusetzen. F<strong>ü</strong>r angefa<strong>ngen</strong>e Stunden werden<br />

bis zu 30 Minuten die halben, im <strong>ü</strong>brigen die ganzen Stundenkosten erhoben.<br />

4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende<br />

F<strong>ü</strong>r den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistenden wird ein Stundensatz von 20,00 € berechnet.<br />

4.2 Sicherheitswachen<br />

F<strong>ü</strong>r die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunde<br />

Wachdienst erhoben f<strong>ü</strong>r<br />

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M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />

a) einen sonstigen Bediensteten, wenn Sicherheitswachdienst in der Freizeit wahrgenommen wird 11,40 €<br />

vorher 11,00 €<br />

b) einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (s. § 11 Abs. 4 AVBayFwG) 11,40 €<br />

vorher 11,00 €<br />

Abweichend von Nummer 4 Satz 2 wird f<strong>ü</strong>r die Anfahrt und die R<strong>ü</strong>ckfahrt insgesamt eine weitere Stunde<br />

berechnet.<br />

§ 2<br />

In Kraft Treten<br />

Diese Satzung tritt mit der amtlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zelli<strong>ngen</strong><br />

in Kraft.<br />

8. Satzung f<strong>ü</strong>r die Erhebung einer Hundesteuer ( Hundesteuersatzung)<br />

12 : 0<br />

Sachverhalt:<br />

Gemäß dem Rundschreiben des Landratsamtes Main-Spessart Nr.31/2006 vom 23.10.2006 wird folgendes mitgeteilt:<br />

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 02.02.2005 (Az. 4 N 01.2495) entschieden, dass eine<br />

Abgabensatzung die, die Bestimmung der Fälligkeit der Abgabeschuld der Behörde im Rahmen der Normvollzugs<br />

<strong>ü</strong>berlässt, insgesamt nichtig ist. Eine Satzungsregelung, nach der eine Abgabe zu dem im Abgabenbescheid genannten<br />

Termin fällig wird, gen<strong>ü</strong>ge nicht den Anforderu<strong>ngen</strong> des Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG.<br />

Die Mustersatzung f<strong>ü</strong>r die Erhebung einer Hundesteuer sah bisher in § 10 hinsichtlich der Fälligkeit der Steuer<br />

zwei Alternativen vor:<br />

- Fälligkeit zu dem im Abgabenbescheid genannten Termin.<br />

- Fälligkeit einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids.<br />

Das Bayerische Staatsministerium hat durch Bekanntmachung vom 30.01.2006 ( AIIMBI Seite 56) die Mustersatzung<br />

f<strong>ü</strong>r die Erhebung einer Hundesteuer geändert, dier erste Alternative des § 10 wurde gestrichen<br />

In der Praxis besteht ein Bed<strong>ü</strong>rfnis danach, bzgl. der Hundessteuer Dauerbescheide im Sinne der Art. 12 KAG zu<br />

erlassen. Gegen eine entsprechende Ergänzung der Satzung bestehen keine Bedenken, zum Beispiel käme folgende<br />

Formulierung in Betracht:<br />

„Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines<br />

neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 01.02. eines jeden Jahres fällig und ist ohne Aufforderung<br />

weiter zu entrichten.“<br />

Nach der ständigen Rechtsprechung des BayVGH können inhaltliche Mängel einer Abgabensatzung, die diese<br />

insgesamt nichtig machen, nur durch Erlass einer vollständig neuen Abgabesatzung behoben werden.<br />

Eine Änderungssatzung reicht grundsätzlich nicht aus.<br />

Es ist deshalb erforderlich, Satzu<strong>ngen</strong>, die den Anforderu<strong>ngen</strong> hinsichtlich der Fälligkeit nicht entsprechen, durch<br />

eine neue Satzung zu ersetzen, d.h. wenn der M<strong>arkt</strong> Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> nicht eine neue Hundesteuersatzung erlässt, ist die<br />

bisherige Hundesteuersatzung auf jeden Fall nichtig.<br />

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M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />

Vorschlag der Verwaltung den § 10 „Fälligkeit der Steuer“ mit folgender neuen Fassung zu beschließen:<br />

§ 10 Fälligkeit der Steuer<br />

Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.<br />

Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 01.02. eines jeden Jahres fällig<br />

und ist ohne Aufforderung weiter zu entrichten.<br />

Es erfolgt Diskussion.<br />

Beschluss:<br />

Der M<strong>arkt</strong>gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf einer Satzung f<strong>ü</strong>r die Erhebung einer Hundesteuersatzung<br />

(Hundesteuersatzung) als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der dieser Sitzungsniederschrift als Anlage 1<br />

beigef<strong>ü</strong>gt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

9. Kurze Anfragen<br />

a) Bolzplatz am Schulsportplatz<br />

12 : 0<br />

1. B<strong>ü</strong>rgermeister Klaus Enzmann teilt den M<strong>arkt</strong>gemeinderatsmitgliedern mit, dass auf der Wiese zwischen Schulsportplatz<br />

und Schule eine Teilfläche als Bolzplatz ausgewiesen wurde. Es wurden zwei Fußballtore aufgestellt<br />

und die Kinder und Jugendlichen d<strong>ü</strong>rfen nun nach Schulschluss einen Teil der Wiese als Bolzplatz nutzen.<br />

b) Verkehrsschilder am Bangerts<br />

Die durch das Bauhofpersonal aufgestellten Schilder f<strong>ü</strong>r das eingeschränkte Halteverbot am Bangerts sind nach<br />

Ansicht eines M<strong>arkt</strong>gemeinderates zu niedrig und stellen eine Gefahr f<strong>ü</strong>r Verkehrsteilnehmer dar. 1. B<strong>ü</strong>rgermeister<br />

Enzmann wird die Bauhofmitarbeiter anweisen, die Schilder auf die vorgeschriebenen Haltesta<strong>ngen</strong> zu<br />

montieren.<br />

c) Mietwesen; Ausschreibung ehemalige Hausmeisterwohnung<br />

Die Hausmeisterwohnung wurde erneut im Mitteilungsblatt ausgeschrieben. Die eingega<strong>ngen</strong>en Bewerbu<strong>ngen</strong> f<strong>ü</strong>r<br />

die Mietwohnung werden in der nächsten Sitzung behandelt.<br />

d) Staatsstraße 2300 Richtung Retzbach<br />

Der zunehmende Schwerlastverkehr belastet die Straße von Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> nach Retzbach. Die Bankette der schmalen<br />

Straße sind stark beschädigt und Markieru<strong>ngen</strong> kaum noch vorhanden. Die Verwaltung wird angewiesen, diesbez<strong>ü</strong>glich<br />

mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen. Auch ist die Tragfähigkeit der Bahnbr<strong>ü</strong>cke f<strong>ü</strong>r den<br />

Schwerlastverkehr zu pr<strong>ü</strong>fen.<br />

o. A.<br />

o. A.<br />

o. A.<br />

o. A.<br />

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EDV-Textbez.: 3. Sitzung GRTH 26.04.07.doc<br />

M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />

e) Schuttablageru<strong>ngen</strong> am Riedberg<br />

Schutt- und Glasablageru<strong>ngen</strong> sind an der Hecke am Riedberg festgestellt worden. Es wird noch einmal daraufhingewiesen,<br />

dass wilde Ablageru<strong>ngen</strong> und Schuttentsorgung auf öffentlichem Grund verboten sind und Zuwiderhandlu<strong>ngen</strong><br />

zur Anzeige gebracht werden.<br />

f) Keine Maifeuer wegen Brandgefahr<br />

Durch die anhaltende Trockenheit und der dadurch entstandenen hohen Brandgefahr sollten dieses Jahr kein<br />

Maifeuer angez<strong>ü</strong>ndet werden. Es wird an die Einsicht der B<strong>ü</strong>rger appelliert. Eventuell soll die Freiwillige Feuerwehr<br />

vorher die bekannten Plätze wässern.<br />

g) Ortsbeleuchtung am Planplatz<br />

Die Straßenlampen am Planplatz brennen die ganze Nacht. Mit der Energieversorgung sollte abgeklärt werden, ob<br />

eine Energieeinsparung möglich ist und einige Lampen nachts abgeschaltet werden können.<br />

NICHTÖFFENTLICHER TEIL:<br />

o. A.<br />

o. A.<br />

o. A.<br />

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