M arkt T h ü ngen
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EDV-Textbez.: 3. Sitzung GRTH 26.04.07.doc<br />
M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />
3. Sitzung<br />
des M<strong>arkt</strong>gemeinderates Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />
Sitzungstag:<br />
26. April 2007<br />
19.30 – 21.30 Uhr<br />
Sitzungsort:<br />
Rathaus Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />
1. B<strong>ü</strong>rgermeister Klaus Enzmann<br />
2. B<strong>ü</strong>rgermeister Richard Steigerwald<br />
3. B<strong>ü</strong>rgermeister Hubert Schömig<br />
Gemeinderat Thomas Ammersbach<br />
Gemeinderat Dieter Beutel<br />
Gemeinderat Dieter Kress<br />
Gemeinderätin Anja Morgenstern<br />
Gemeinderat G<strong>ü</strong>nter Morgenstern<br />
Gemeinderätin Irene Neumeyer<br />
Gemeinderat Rudolf Schwarz<br />
Gemeinderat Lorenz Strifsky<br />
Gemeinderätin Christiane von Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />
Schriftf<strong>ü</strong>hrerin Monika Peter<br />
Nicht anwesend<br />
Gemeinderat Gerd Kunitzky, beruflich verhindert<br />
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TAGESORDNUNG:<br />
ÖFFENTLICHER TEIL:<br />
EDV-Textbez.: 3. Sitzung GRTH 26.04.07.doc<br />
M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />
1. Sitzungsniederschrift vom 16.03. und 28.03.2007 (Kulturausschusssitzung); Genehmigung<br />
2. Errichtung einer Photovoltaikanlage durch die Fa. Epuron GmbH, Hamburg, auf dem Grundst<strong>ü</strong>ck Fl.-Nr. 625<br />
der Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />
3. Schwarz Alexander und Wagenpfahl-Schwarz Maria, BV-Nr. 2007 003; Bauantrag: Neubau Garage,<br />
Heckenweg 10, Fl.-Nr. 1250/5, Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />
4. Schwab Eduard und Monika, BV-Nr. 2007 004; Bauantrag: Anbau eines Erkers mit Einbau eines<br />
behindertengerechten WCs, Burgsteig 2, Fl.-Nr. 2525/2, Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />
5. Steinmetz Elisabeth, BV-Nr. 2007 006; Bauantrag: Umbau Zweifamilienhaus mit Errichtung einer Gaube, Am<br />
Sonnenhang 39, Fl.-Nr. 3676, Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />
6. Wilms Grigori und Silkin Elena, BV-Nr. 2007 007; Bauantrag: Neubau einer Garage und Überdachung des<br />
Kellerabgangs, Gutenbergstraße 18, Fl.-Nr. 3343/2, Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />
7. Brandschutz; 2. Änderung der Satzung <strong>ü</strong>ber Aufwendungsersatz und Geb<strong>ü</strong>hren f<strong>ü</strong>r Einsätze und andere<br />
Leistu<strong>ngen</strong> gemeindlicher Feuerwehren (Neufassung der Verrechnungssätze)<br />
8. Satzung f<strong>ü</strong>r die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)<br />
9. Kurze Anfragen<br />
a) Bolzplatz am Schulsportplatz<br />
b) Verkehrsschilder am Bangerts<br />
c) Mietwesen; Ausschreibung ehemalige Hausmeisterwohnung<br />
d) Staatsstraße 2300 Richtung Retzbach‘<br />
e) Schuttablageru<strong>ngen</strong> am Riedberg<br />
f) Keine Maifeuer wegen Brandgefahr<br />
g) Ortsbeleuchtung am Planplatz<br />
NICHTÖFFENTLICHER TEIL:<br />
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EDV-Textbez.: 3. Sitzung GRTH 26.04.07.doc<br />
M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />
Niederschrift <strong>ü</strong>ber die 3. Sitzung des M<strong>arkt</strong>gemeinderates Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> am Donnerstag, den 26.04.2007 um 19.30<br />
Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong>.<br />
1. B<strong>ü</strong>rgermeister Klaus Enzmann eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.<br />
ÖFFENTLICHER TEIL:<br />
1. Sitzungsniederschriften vom 16.03. und 28.03.2007 (Kulturausschusssitzung); Genehmigung<br />
Die Sitzungsniederschriften vom 16.03. und 28.03.2007 (Kulturausschusssitzung) sind den Mitgliedern des M<strong>arkt</strong>gemeinderates<br />
in Fotokopie zugega<strong>ngen</strong>.<br />
1. B<strong>ü</strong>rgermeister Klaus Enzmann fordert das M<strong>arkt</strong>gemeinderatskollegium auf, evtl. Änderungsw<strong>ü</strong>nsche vorzubri<strong>ngen</strong>.<br />
Änderungsanträge werden nicht eingereicht.<br />
Beschluss:<br />
Der M<strong>arkt</strong>gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschriften Die Sitzungsniederschriften vom 16.03. und<br />
28.03.2007 (Kulturausschusssitzung) ohne Änderu<strong>ngen</strong>.<br />
12 : 0<br />
2. Errichtung einer Photovoltaikanlage durch die Fa. Epuron GmbH, Hamburg, auf dem Grundst<strong>ü</strong>ck<br />
Fl.-Nr. 625 der Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt begr<strong>ü</strong>ßt 1. B<strong>ü</strong>rgermeister Klaus Enzmann Herrn Hans Rohrm<strong>ü</strong>ller, Koordinator<br />
des Projektes, Herrn Christoph Schmitt von der Hamburger Firma Epuron GmbH, Herrn Architekt Rudolf Röbig,<br />
Herrn Landschaftsarchitekt Dr. Marquardt, Herrn Baron Hanskarl von Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> und Herrn Erhard Kohlhepp als<br />
Vertreter der Jagdgenossen.<br />
Die Firma Epuron GmbH, Hamburg, plant den Bau und Betrieb eines Fotovoltaikkraftwerks auf dem Grundst<strong>ü</strong>ck<br />
Fl.-Nr. 625 der Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong>. Das Anwesen hat eine Größe von rund 38,4 ha (384.305 m²), befindet sich<br />
nördlich des Altortbereichs in der Flurlage „Luttental“. Eigent<strong>ü</strong>mer des Anwesens ist Hanskarl Freiherr von<br />
Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong>.<br />
Koordinator des Projektes vor Ort ist Herr Hans Rohrm<strong>ü</strong>ller, Bad Br<strong>ü</strong>ckenau. Herr Rohrm<strong>ü</strong>ller präsentiert Fotomontagen,<br />
in denen die Fläche der Anlage farblich hervorgehoben wurde. Die Fotos wurden von Heimatpfleger<br />
Jörg Ackermann aus verschiedenen Blickwinkeln rund um Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> aufgenommen.<br />
Die Mitglieder des M<strong>arkt</strong>gemeinderates erhielten Unterlagen <strong>ü</strong>ber die geplante Photovoltaikanlage und konnten<br />
sich bereits im Vorfeld <strong>ü</strong>ber das Projekt informieren. Herr Rohrm<strong>ü</strong>ller beantwortet nun die Fragen des M<strong>arkt</strong>gemeinderates<br />
bzgl. der Einspeisung in die 20-KV-Leitung, der Einzäunung und Begr<strong>ü</strong>nung der Anlage und dem<br />
Baustellenverkehr. Herr Rohrm<strong>ü</strong>ller erläutert, dass die Begr<strong>ü</strong>nung des Zaunes in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde<br />
erfolgt. Die Einspeisung wird mit E.ON geklärt und erfolgt <strong>ü</strong>ber eine Erdleitung. Der Baustellenverkehr<br />
wird sich nicht durch Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> bewegen, da die Wernbr<strong>ü</strong>cke nicht f<strong>ü</strong>r den Schwerlastverkehr geeignet ist.<br />
Der R<strong>ü</strong>ckbau der Anlage ist durch Bankleistu<strong>ngen</strong> gesichert und wird durch B<strong>ü</strong>rgschaften bereits bei der Finanzierung<br />
noch vor Baubeginn ber<strong>ü</strong>cksichtigt. F<strong>ü</strong>r die Gemeinde fallen keine Kosten an. Die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt nicht <strong>ü</strong>ber das Bauamt Zelli<strong>ngen</strong>. Nur der rechtliche Teil f<strong>ü</strong>r die Flächennutzungsplanänderung<br />
wird <strong>ü</strong>ber die Verwaltungsgemeinschaft Zelli<strong>ngen</strong> abgewickelt. Es wird vorzeitiger Baubeginn beantragt<br />
und ein Teil der Anlage soll bereits im Herbst dieses Jahres in Betrieb gehen. Eine Einigung mit den Jagdgenossen<br />
wurde bereits erzielt und vertraglich geregelt.<br />
F<strong>ü</strong>r die Pflege und Wartung der Anlage werden ortsansässige Firmen beauftragt.<br />
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M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />
Beschluss:<br />
Dem Vorhaben der Fa. Epuron GmbH, Hamburg, f<strong>ü</strong>r den Neubau einer Photovoltaikanlage auf dem Grundst<strong>ü</strong>ck<br />
Fl.-Nr. 625 der Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> wird unter folgenden Bedingu<strong>ngen</strong> zugestimmt.<br />
Das Vorhaben liegt im Außenbereich der Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> und ist nach § 35 BauGB nicht privilegiert.<br />
Die M<strong>arkt</strong>gemeinde Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> ist bereit, die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens durch eine Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes herbeizuf<strong>ü</strong>hren,<br />
wenn die hierf<strong>ü</strong>r anfallenden Planungskosten (z.B. erforderlich werdende Gutachten bzw. Planungskosten f<strong>ü</strong>r<br />
Sonderfachleute) sowie, soweit möglich, Verwaltungstätigkeiten (z.B. Vervielfältigungskosten, Porti f<strong>ü</strong>r die Beteiligung<br />
der Träger öffentlicher Belange) vom Träger des Vorhabens <strong>ü</strong>bernommen werden.<br />
Der M<strong>arkt</strong> Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> ist bereit, die verfahrensrechtliche Seite des Flächennutzungsplanänderungs- und des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens,<br />
durchzuf<strong>ü</strong>hren. Dies wird im Städtebaulichen Vertrag explizit geregelt.<br />
Bei Vorlage ordnungsgemäßer Bauvorlagen in einem Verfahrensstand der erforderlichen Bauleitplanung, die eine<br />
bauaufsichtliche Genehmigung des Verfahrens zulässt (§ 33 BauGB), wird das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches<br />
erforderliche Einvernehmen des M<strong>arkt</strong>es Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> zu dem Vorhaben in Aussicht gestellt.<br />
Wasserversorgung<br />
Das Bauvorhaben kommt im Trinkwasserschutzgebiet Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong>/Karlstadt zur Ausf<strong>ü</strong>hrung.<br />
Der Betreiber hat ausreichende Versicheru<strong>ngen</strong> nachzuweisen.<br />
Wegebenutzung<br />
Durch eine entsprechende Dokumentation ist der Straßen- und Wegezustand der benutzten öffentlichen Straßen<br />
und Wege vor und nach Ausf<strong>ü</strong>hrung der Baumaßnahme festzuhalten. Danach festgestellte Beschädigu<strong>ngen</strong> sind<br />
auf Kosten des Bauherrn in angemessener Frist zu beseitigen.<br />
F<strong>ü</strong>r die dingliche Sicherung der verlegten Strom- und Steuerkabel im öffentlichen Grund ist eine einmalige Entschädigung<br />
in Höhe von 3,50 € pro laufenden Meter an den M<strong>arkt</strong> Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> zu zahlen.<br />
Der Baustellen- und Zulieferverkehr (Schwerlastverkehr) hat <strong>ü</strong>ber den Stadtteil Heßlar zu erfolgen. Diese Passage<br />
wird im Städtebaulichen Vertrag geregelt<br />
Städtebaulicher Vertrag<br />
In einem städtebaulichen Vertrag sind die Planungsleistu<strong>ngen</strong> und sonstige Vereinbaru<strong>ngen</strong> zu regeln. Grundsätzlich<br />
gilt, dass dem M<strong>arkt</strong> Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> keinerlei Kosten f<strong>ü</strong>r Planungsleistu<strong>ngen</strong> entstehen d<strong>ü</strong>rfen.<br />
11 : 1<br />
1. B<strong>ü</strong>rgermeister Klaus Enzmann bedankt sich f<strong>ü</strong>r die ausf<strong>ü</strong>hrlichen Erläuteru<strong>ngen</strong> bei Herrn Rohrm<strong>ü</strong>ller und verabschiedet<br />
die zu diesem Tagesordnungspunkt Anwesenden.<br />
3. Schwarz Alexander, Wagenpfahl-Schwarz Maria, BA 2007 003; Bauantrag:<br />
Neubau Garage, Heckenweg 10, Fl.-Nr. 1250/5, Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bienleite“ in einem allgemeinen Wohngebiet. Das<br />
Vorhaben widerspricht den Festsetzu<strong>ngen</strong> des Bebauungsplans. Gemäß Bebauungsplan ist die Traufhöhe zur<br />
Straße mit max. 2,75 m gemessen von der Oberkante der nat<strong>ü</strong>rlichen Geländeoberfläche festgesetzt. Die Bauwerber<br />
beantragen eine Traufhöhe von ca. 3,40 m.<br />
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Die Erschließung ist gesichert, Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag sowie die entsprechende Befreiung von den Festsetzu<strong>ngen</strong> des<br />
Bebauungsplanes bez<strong>ü</strong>glich der Traufhöhe wird nicht erteilt.<br />
11 : 1<br />
4. Schwab Eduard und Monika, BA-Nr. 2007 004; Bauantrag: Anbau eines Erkers mit Einbau<br />
eines behindertengerechten WCs, Burgsteig 2, Fl.-Nr. 2525/2, Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Buchenhölle“ in einem allgemeinen Wohngebiet.<br />
Das Vorhaben widerspricht den Festsetzu<strong>ngen</strong> des Bebauungsplanes. Der geplante Erker, welcher nur im Obergeschoss<br />
errichtet wird, <strong>ü</strong>berschreitet sowohl die Bau- als auch die Grundst<strong>ü</strong>cksgrenze um ca. 0,50 m.<br />
Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag sowie die entsprechende Befreiung bez<strong>ü</strong>glich der Baugrenzen<strong>ü</strong>berschreitung<br />
wird erteilt. Seitens des Landratsamtes Main-Spessart ist zu pr<strong>ü</strong>fen, ob bez<strong>ü</strong>glich des „Überhangs“<br />
in die öffentliche Verkehrsfläche alle erforderlichen Abstände eingehalten werden.<br />
12 : 0<br />
5. Steinmetz Elisabeth, BA-Nr. 2007 006; Bauantrag: Umbau Zweifamilienhaus mit Errichtung<br />
einer Gaube, Am Sonnenhang 39, Fl.-Nr. 3676, Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Wendelsberg“ in einem allgemeinen Wohngebiet.<br />
Das Vorhaben widerspricht den Festsetzu<strong>ngen</strong> des Bebauungsplanes:<br />
1. Laut Bebauungsplan sind Dachgauben unzulässig.<br />
2. Laut Bebauungsplan sind f<strong>ü</strong>r die Dacheindeckung engobierte Flachdachpfannen oder dunkelgraue Wellasbestzementplatten<br />
zu verwenden.<br />
Die Bauwerber beantragen f<strong>ü</strong>r die Dacheindeckung der Gaube Blech zu verwenden.<br />
Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag, sowie die entsprechenden Befreiu<strong>ngen</strong> vom Bebauungsplan<br />
bez<strong>ü</strong>glich der Errichtung einer Gaube und der Dacheindeckung der Gaube mit Blech, wird erteilt.<br />
12 : 0<br />
6. Wilms Grigori, Silkin Elena, BA-Nr. 2007 007; Bauantrag: Neubau einer Garage und<br />
Überdachung des Kellerabgangs, Gutenbergstraße 18, Fl.-Nr. 3343/2, Gemarkung Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong><br />
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Boden“ in einem Mischgebiet.<br />
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Es widerspricht den Festsetzu<strong>ngen</strong> des Bebauungsplanes. Laut Bebauungsplan sind Garagen und Nebengebäude<br />
mit einer dem Hauptgebäude angepassten Dachneigung und äußeren Gestaltung zu erstellen. Die Bauwerber<br />
beantragen anstelle eines Satteldaches ein Flachdach zu errichten. Entsprechende Präzedenzfälle sind im Bebauungsplanbereich<br />
vorhanden.<br />
Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag sowie die entsprechende Befreiung von den Festsetzu<strong>ngen</strong> des<br />
Bebauungsplanes bez<strong>ü</strong>glich der Dachform der Garage wird erteilt.<br />
12 : 0<br />
7. Brandschutz; Satzung zur 2. Änderung der Satzung <strong>ü</strong>ber Aufwendungs- und Kostenersatz f<strong>ü</strong>r<br />
Einsätze und andere Leistu<strong>ngen</strong> gemeindlicher Feuerwehren (Neufassung der Anlage) vom<br />
26.04.2007<br />
Sachverhalt:<br />
Angesichts geänderter Fahrzeugtypen und der allgemeinen Kostenentwicklung war eine Überarbeitung des<br />
Pauschal-Verzeichnisses zur Verrechnung von Feuerwehrleistu<strong>ngen</strong> notwendig und liegt im Ergebnis nun vor.<br />
Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt mit Schreiben vom 10.04.2007 die Pauschalsätze f<strong>ü</strong>r die Verrechnung der<br />
Feuerwehreinsatzkosten anzuheben.<br />
Beschluss:<br />
Der M<strong>arkt</strong> Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> erlässt auf Grund Art. 28 Absätze 1 und 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) i.V.m. Art.<br />
2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende<br />
SATZUNG<br />
zur 2.Änderung der Satzung <strong>ü</strong>ber Aufwendungs- und Kostenersatz f<strong>ü</strong>r Einsätze und andere<br />
Leistu<strong>ngen</strong> gemeindlicher Feuerwehren (Neufassung der Anlage) vom 26.04.2007.<br />
§ 1<br />
Satzungsänderung<br />
Die Anlage zu § 1 Absatz 3 der Urfassung vom 18.03.1999 wird wie folgt neu gefasst:<br />
Anlage zur Satzung <strong>ü</strong>ber Aufwendungs- und Kostenersatz f<strong>ü</strong>r Einsätze und andere Leistu<strong>ngen</strong><br />
gemeindlicher Feuerwehren<br />
Der Aufwendungsersatz setzt sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nr. 1 bis 3) und den Personalkosten (Nr. 4)<br />
zusammen.<br />
1. Streckenkosten<br />
Die Streckenkosten betragen f<strong>ü</strong>r jeden angefa<strong>ngen</strong>en Kilometer Wegstrecke f<strong>ü</strong>r<br />
Löschfahrzeuge<br />
a) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 3,45 € vorher 2,00 €<br />
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b) Mehrzweckfahrzeug MZF 2,95€ vorher 2,00 €<br />
c) sonstige Anhänger 2,00 €<br />
2. Ausr<strong>ü</strong>ckestundenkosten<br />
Mit den Ausr<strong>ü</strong>ckestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausr<strong>ü</strong>stung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen<br />
gehören, deren Kosten aber nicht durch die zur<strong>ü</strong>ckgelegte Wegstrecke beeinflußt werden. F<strong>ü</strong>r angefa<strong>ngen</strong>e<br />
Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im <strong>ü</strong>brigen die ganzen Ausr<strong>ü</strong>ckestundenkosten erhoben.<br />
Die Ausr<strong>ü</strong>ckestundenkosten betragen berechnet vom Zeitpunkt des Ausr<strong>ü</strong>ckens aus dem<br />
Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinr<strong>ü</strong>ckens – je eine Stunde f<strong>ü</strong>r<br />
a) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 66,86 € vorher 31,00 €<br />
b) Mehrzweckfahrzeug GW 26,20 € vorher 12,00 €<br />
c) sonstige Anhänger 20,00 €<br />
3. Arbeitsstundenkosten<br />
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuertechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und<br />
können demnach daf<strong>ü</strong>r keine Ausr<strong>ü</strong>ckestundenkosten geltend gemacht werden) werden Arbeitsstundenkosten<br />
berechnet.<br />
In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort<br />
vor<strong>ü</strong>bergehend nicht in Betrieb ist.<br />
F<strong>ü</strong>r angefa<strong>ngen</strong>e Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im <strong>ü</strong>brigen die ganzen Stundenkosten erhoben.<br />
Als Arbeitsstunden werden berechnet f<strong>ü</strong>r<br />
Tragkraftspritze oder Lenzpumpe TS 8/8 48,50 € unverändert<br />
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät 25,00 € unverändert<br />
Generator 5 KVA 24,50 € unverändert<br />
Tauchpumpe TP 4/1 13,50 € unverändert<br />
Mehrzwecksauger 17,00 € unverändert<br />
4. Personalkosten<br />
Die Personalkosten werden nach Ausr<strong>ü</strong>ckestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausr<strong>ü</strong>cken aus dem<br />
Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinr<strong>ü</strong>cken anzusetzen. F<strong>ü</strong>r angefa<strong>ngen</strong>e Stunden werden<br />
bis zu 30 Minuten die halben, im <strong>ü</strong>brigen die ganzen Stundenkosten erhoben.<br />
4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende<br />
F<strong>ü</strong>r den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistenden wird ein Stundensatz von 20,00 € berechnet.<br />
4.2 Sicherheitswachen<br />
F<strong>ü</strong>r die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunde<br />
Wachdienst erhoben f<strong>ü</strong>r<br />
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M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />
a) einen sonstigen Bediensteten, wenn Sicherheitswachdienst in der Freizeit wahrgenommen wird 11,40 €<br />
vorher 11,00 €<br />
b) einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (s. § 11 Abs. 4 AVBayFwG) 11,40 €<br />
vorher 11,00 €<br />
Abweichend von Nummer 4 Satz 2 wird f<strong>ü</strong>r die Anfahrt und die R<strong>ü</strong>ckfahrt insgesamt eine weitere Stunde<br />
berechnet.<br />
§ 2<br />
In Kraft Treten<br />
Diese Satzung tritt mit der amtlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zelli<strong>ngen</strong><br />
in Kraft.<br />
8. Satzung f<strong>ü</strong>r die Erhebung einer Hundesteuer ( Hundesteuersatzung)<br />
12 : 0<br />
Sachverhalt:<br />
Gemäß dem Rundschreiben des Landratsamtes Main-Spessart Nr.31/2006 vom 23.10.2006 wird folgendes mitgeteilt:<br />
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 02.02.2005 (Az. 4 N 01.2495) entschieden, dass eine<br />
Abgabensatzung die, die Bestimmung der Fälligkeit der Abgabeschuld der Behörde im Rahmen der Normvollzugs<br />
<strong>ü</strong>berlässt, insgesamt nichtig ist. Eine Satzungsregelung, nach der eine Abgabe zu dem im Abgabenbescheid genannten<br />
Termin fällig wird, gen<strong>ü</strong>ge nicht den Anforderu<strong>ngen</strong> des Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG.<br />
Die Mustersatzung f<strong>ü</strong>r die Erhebung einer Hundesteuer sah bisher in § 10 hinsichtlich der Fälligkeit der Steuer<br />
zwei Alternativen vor:<br />
- Fälligkeit zu dem im Abgabenbescheid genannten Termin.<br />
- Fälligkeit einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids.<br />
Das Bayerische Staatsministerium hat durch Bekanntmachung vom 30.01.2006 ( AIIMBI Seite 56) die Mustersatzung<br />
f<strong>ü</strong>r die Erhebung einer Hundesteuer geändert, dier erste Alternative des § 10 wurde gestrichen<br />
In der Praxis besteht ein Bed<strong>ü</strong>rfnis danach, bzgl. der Hundessteuer Dauerbescheide im Sinne der Art. 12 KAG zu<br />
erlassen. Gegen eine entsprechende Ergänzung der Satzung bestehen keine Bedenken, zum Beispiel käme folgende<br />
Formulierung in Betracht:<br />
„Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines<br />
neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 01.02. eines jeden Jahres fällig und ist ohne Aufforderung<br />
weiter zu entrichten.“<br />
Nach der ständigen Rechtsprechung des BayVGH können inhaltliche Mängel einer Abgabensatzung, die diese<br />
insgesamt nichtig machen, nur durch Erlass einer vollständig neuen Abgabesatzung behoben werden.<br />
Eine Änderungssatzung reicht grundsätzlich nicht aus.<br />
Es ist deshalb erforderlich, Satzu<strong>ngen</strong>, die den Anforderu<strong>ngen</strong> hinsichtlich der Fälligkeit nicht entsprechen, durch<br />
eine neue Satzung zu ersetzen, d.h. wenn der M<strong>arkt</strong> Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> nicht eine neue Hundesteuersatzung erlässt, ist die<br />
bisherige Hundesteuersatzung auf jeden Fall nichtig.<br />
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M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />
Vorschlag der Verwaltung den § 10 „Fälligkeit der Steuer“ mit folgender neuen Fassung zu beschließen:<br />
§ 10 Fälligkeit der Steuer<br />
Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.<br />
Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 01.02. eines jeden Jahres fällig<br />
und ist ohne Aufforderung weiter zu entrichten.<br />
Es erfolgt Diskussion.<br />
Beschluss:<br />
Der M<strong>arkt</strong>gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf einer Satzung f<strong>ü</strong>r die Erhebung einer Hundesteuersatzung<br />
(Hundesteuersatzung) als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der dieser Sitzungsniederschrift als Anlage 1<br />
beigef<strong>ü</strong>gt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
9. Kurze Anfragen<br />
a) Bolzplatz am Schulsportplatz<br />
12 : 0<br />
1. B<strong>ü</strong>rgermeister Klaus Enzmann teilt den M<strong>arkt</strong>gemeinderatsmitgliedern mit, dass auf der Wiese zwischen Schulsportplatz<br />
und Schule eine Teilfläche als Bolzplatz ausgewiesen wurde. Es wurden zwei Fußballtore aufgestellt<br />
und die Kinder und Jugendlichen d<strong>ü</strong>rfen nun nach Schulschluss einen Teil der Wiese als Bolzplatz nutzen.<br />
b) Verkehrsschilder am Bangerts<br />
Die durch das Bauhofpersonal aufgestellten Schilder f<strong>ü</strong>r das eingeschränkte Halteverbot am Bangerts sind nach<br />
Ansicht eines M<strong>arkt</strong>gemeinderates zu niedrig und stellen eine Gefahr f<strong>ü</strong>r Verkehrsteilnehmer dar. 1. B<strong>ü</strong>rgermeister<br />
Enzmann wird die Bauhofmitarbeiter anweisen, die Schilder auf die vorgeschriebenen Haltesta<strong>ngen</strong> zu<br />
montieren.<br />
c) Mietwesen; Ausschreibung ehemalige Hausmeisterwohnung<br />
Die Hausmeisterwohnung wurde erneut im Mitteilungsblatt ausgeschrieben. Die eingega<strong>ngen</strong>en Bewerbu<strong>ngen</strong> f<strong>ü</strong>r<br />
die Mietwohnung werden in der nächsten Sitzung behandelt.<br />
d) Staatsstraße 2300 Richtung Retzbach<br />
Der zunehmende Schwerlastverkehr belastet die Straße von Th<strong>ü</strong><strong>ngen</strong> nach Retzbach. Die Bankette der schmalen<br />
Straße sind stark beschädigt und Markieru<strong>ngen</strong> kaum noch vorhanden. Die Verwaltung wird angewiesen, diesbez<strong>ü</strong>glich<br />
mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen. Auch ist die Tragfähigkeit der Bahnbr<strong>ü</strong>cke f<strong>ü</strong>r den<br />
Schwerlastverkehr zu pr<strong>ü</strong>fen.<br />
o. A.<br />
o. A.<br />
o. A.<br />
o. A.<br />
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M a r k t T h <strong>ü</strong> n g e n<br />
e) Schuttablageru<strong>ngen</strong> am Riedberg<br />
Schutt- und Glasablageru<strong>ngen</strong> sind an der Hecke am Riedberg festgestellt worden. Es wird noch einmal daraufhingewiesen,<br />
dass wilde Ablageru<strong>ngen</strong> und Schuttentsorgung auf öffentlichem Grund verboten sind und Zuwiderhandlu<strong>ngen</strong><br />
zur Anzeige gebracht werden.<br />
f) Keine Maifeuer wegen Brandgefahr<br />
Durch die anhaltende Trockenheit und der dadurch entstandenen hohen Brandgefahr sollten dieses Jahr kein<br />
Maifeuer angez<strong>ü</strong>ndet werden. Es wird an die Einsicht der B<strong>ü</strong>rger appelliert. Eventuell soll die Freiwillige Feuerwehr<br />
vorher die bekannten Plätze wässern.<br />
g) Ortsbeleuchtung am Planplatz<br />
Die Straßenlampen am Planplatz brennen die ganze Nacht. Mit der Energieversorgung sollte abgeklärt werden, ob<br />
eine Energieeinsparung möglich ist und einige Lampen nachts abgeschaltet werden können.<br />
NICHTÖFFENTLICHER TEIL:<br />
o. A.<br />
o. A.<br />
o. A.<br />
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