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Abteilung Agitation: Enge Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r ZKG unter an<strong>de</strong>rem in Form <strong>de</strong>r<br />
"Mitwirkung an <strong>de</strong>m Lancieren entlarven<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r kompromittieren<strong>de</strong>r Informationen [...]<br />
zur Verunsicherung und Zersetzung <strong>de</strong>r kriminellen Menschenhändlerban<strong>de</strong>n, Bloßstellung<br />
<strong>de</strong>r Initiatoren und Hintermänner" 67 in <strong>de</strong>r Westpresse sowie die Organisation und<br />
Auswahl geeigneter Materialien durch die ZKG/BKG für die Öffentlichkeitsarbeit <strong>de</strong>s<br />
MfS;<br />
ZAIG (Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe): Enge Zusammenarbeit bei <strong>de</strong>r<br />
"Realisierung <strong>de</strong>s Datenverarbeitungsprojektes 'Datenbank ungesetzlicher Grenzübertritte'<br />
(DUG)" 68 und die "Vorbereitung von Materialien, Dokumentationen und Protesten für die<br />
Transitkommission [...] sowie für die Gespräche <strong>de</strong>r Beauftragten" durch die ZKG und<br />
<strong>de</strong>ren Übergabe an die ZAIG; 69<br />
HV A (Aufklärung): Zusammenarbeit hinsichtlich einer Analyse über "die Entwicklung<br />
<strong>de</strong>r Arbeitskräftesituation in <strong>de</strong>r BRD". 70<br />
Außerhalb <strong>de</strong>s MfS hatten die ZKG/BKG vor allem das Zusammenwirken "mit an<strong>de</strong>ren<br />
Schutz- und Sicherheitsorganen, <strong>de</strong>n staatlichen und wirtschaftsleiten<strong>de</strong>n Organen, Betrieben,<br />
Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen" durch<br />
entsprechen<strong>de</strong> Einflußnahme zu organisieren. 71<br />
Im Zentrum <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>r ZKG stand laut Befehl 1/75 die Bekämpfung <strong>de</strong>r Fluchthilfeorganisationen,<br />
die als "kriminelle Menschenhändlerban<strong>de</strong>n" und "neuer Zweig <strong>de</strong>s Berufsverbrechertums"<br />
72 bewertet wur<strong>de</strong>n. Ihre Ausschaltung galt als "eine Hauptaufgabe<br />
<strong>de</strong>s MfS". Der Gründungsbefehl verpflichtete die ZKG zur Führung eines entsprechen<strong>de</strong>n<br />
"Zentralen Feindobjektvorganges". Dieser ZFOV zielte auf eine "einheitliche Ausrichtung<br />
<strong>de</strong>r operativen Bearbeitung krimineller Menschenhändlerban<strong>de</strong>n, ihrer Hintermänner und<br />
Inspiratoren, Mitglie<strong>de</strong>r und Stützpunkte". 73 Um dies zu gewährle<strong>ist</strong>en, sollten alle einschlägigen<br />
Informationen und Daten <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Diensteinheiten <strong>de</strong>s MfS bei <strong>de</strong>r<br />
ZKG zusammengeführt, dort verdichtet und ausgewertet wer<strong>de</strong>n.<br />
Mit gleicher Zielrichtung sollten unter Anleitung <strong>de</strong>r ZKG be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Fluchthilfeorganisationen<br />
konzentriert in "Zentralen Operativen Vorgängen" (ZOV) durch die Hauptabteilungen<br />
bzw. selbständigen Abteilungen und die Bezirksverwaltungen bearbeitet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Eröffnung eines ZOV setzte allerdings die Zustimmung <strong>de</strong>r ZKG und eine darauf ge-<br />
67 Instruktion vom 15.1.1976 zum Befehl 1/75, S. 43; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102092.<br />
68 Ebenda, S. 44.<br />
69 Befehl 1/75, S. 22; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102092.<br />
70 Instruktion vom 15.1.1976 zum Befehl 1/75, S. 53; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102092.<br />
71 Befehl 1/75, S. 17; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102092.<br />
72 Ebenda, S. 11.<br />
73 Instruktion vom 15.1.1976 zum Befehl 1/75, S. 133; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102092.