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20<br />

Abteilung Agitation: Enge Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r ZKG unter an<strong>de</strong>rem in Form <strong>de</strong>r<br />

"Mitwirkung an <strong>de</strong>m Lancieren entlarven<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r kompromittieren<strong>de</strong>r Informationen [...]<br />

zur Verunsicherung und Zersetzung <strong>de</strong>r kriminellen Menschenhändlerban<strong>de</strong>n, Bloßstellung<br />

<strong>de</strong>r Initiatoren und Hintermänner" 67 in <strong>de</strong>r Westpresse sowie die Organisation und<br />

Auswahl geeigneter Materialien durch die ZKG/BKG für die Öffentlichkeitsarbeit <strong>de</strong>s<br />

MfS;<br />

ZAIG (Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe): Enge Zusammenarbeit bei <strong>de</strong>r<br />

"Realisierung <strong>de</strong>s Datenverarbeitungsprojektes 'Datenbank ungesetzlicher Grenzübertritte'<br />

(DUG)" 68 und die "Vorbereitung von Materialien, Dokumentationen und Protesten für die<br />

Transitkommission [...] sowie für die Gespräche <strong>de</strong>r Beauftragten" durch die ZKG und<br />

<strong>de</strong>ren Übergabe an die ZAIG; 69<br />

HV A (Aufklärung): Zusammenarbeit hinsichtlich einer Analyse über "die Entwicklung<br />

<strong>de</strong>r Arbeitskräftesituation in <strong>de</strong>r BRD". 70<br />

Außerhalb <strong>de</strong>s MfS hatten die ZKG/BKG vor allem das Zusammenwirken "mit an<strong>de</strong>ren<br />

Schutz- und Sicherheitsorganen, <strong>de</strong>n staatlichen und wirtschaftsleiten<strong>de</strong>n Organen, Betrieben,<br />

Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen" durch<br />

entsprechen<strong>de</strong> Einflußnahme zu organisieren. 71<br />

Im Zentrum <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>r ZKG stand laut Befehl 1/75 die Bekämpfung <strong>de</strong>r Fluchthilfeorganisationen,<br />

die als "kriminelle Menschenhändlerban<strong>de</strong>n" und "neuer Zweig <strong>de</strong>s Berufsverbrechertums"<br />

72 bewertet wur<strong>de</strong>n. Ihre Ausschaltung galt als "eine Hauptaufgabe<br />

<strong>de</strong>s MfS". Der Gründungsbefehl verpflichtete die ZKG zur Führung eines entsprechen<strong>de</strong>n<br />

"Zentralen Feindobjektvorganges". Dieser ZFOV zielte auf eine "einheitliche Ausrichtung<br />

<strong>de</strong>r operativen Bearbeitung krimineller Menschenhändlerban<strong>de</strong>n, ihrer Hintermänner und<br />

Inspiratoren, Mitglie<strong>de</strong>r und Stützpunkte". 73 Um dies zu gewährle<strong>ist</strong>en, sollten alle einschlägigen<br />

Informationen und Daten <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Diensteinheiten <strong>de</strong>s MfS bei <strong>de</strong>r<br />

ZKG zusammengeführt, dort verdichtet und ausgewertet wer<strong>de</strong>n.<br />

Mit gleicher Zielrichtung sollten unter Anleitung <strong>de</strong>r ZKG be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Fluchthilfeorganisationen<br />

konzentriert in "Zentralen Operativen Vorgängen" (ZOV) durch die Hauptabteilungen<br />

bzw. selbständigen Abteilungen und die Bezirksverwaltungen bearbeitet wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Eröffnung eines ZOV setzte allerdings die Zustimmung <strong>de</strong>r ZKG und eine darauf ge-<br />

67 Instruktion vom 15.1.1976 zum Befehl 1/75, S. 43; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102092.<br />

68 Ebenda, S. 44.<br />

69 Befehl 1/75, S. 22; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102092.<br />

70 Instruktion vom 15.1.1976 zum Befehl 1/75, S. 53; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102092.<br />

71 Befehl 1/75, S. 17; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102092.<br />

72 Ebenda, S. 11.<br />

73 Instruktion vom 15.1.1976 zum Befehl 1/75, S. 133; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102092.

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